Fachbeiträge & Kommentare zu Entgelt

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§ 1 Vorsorgevollmacht / b) Besondere Regelungen im Grundverhältnis

Rz. 177 In der Gestaltungsliteratur sind Regelungen zum Grundverhältnis darüber hinaus ins Angebot bzw. in die Diskussion gekommen.[266] Regelungsbedarf oder wenigstens Regelungsmöglichkeiten werden damit ferner in folgenden Bereichen gesehen:[267]mehr

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Jahreswechsel 2022/2023: Ar... / 6.3 Inhalt der Niederschrift

Seit dem 1.8.2022 ist in die Niederschrift aufzunehmen: der Name und die Anschrift der Vertragsparteien, der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses, bei befristeten Arbeitsverhältnissen: das Enddatum oder die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses. Anmerkung Diese Angaben sind schon allein deshalb erforderlich, weil ansonsten ein befristetes Arbeitsverhältnis nicht...mehr

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Jahreswechsel 2022/2023: Ar... / 9.9.1 Anordnung von PCR-Tests durch den Arbeitgeber

Der Fall Die Parteien streiten über Vergütung wegen Annahmeverzugs in der Zeit vom 24.8.2020 bis zum 29.2.2021 – hilfsweise Vergütung der Zeiten häuslichen Übens – und über die Beschäftigung der Arbeitnehmerin. Hauptstreitpunkt ist dabei die Verpflichtung der Arbeitnehmerin, sich zur Ausübung ihrer Tätigkeit als Flötistin an der Bayerischen Staatsoper auf eine Infektion mit S...mehr

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Jahreswechsel 2022/2023: Ar... / 9.10 Annahmeverzug nach Zutrittsverbot

Der Fall Der Arbeitnehmer verlangt Vergütung wegen Annahmeverzugs für den Zeitraum 17.8.2020 bis 28.8.2020. Der Arbeitnehmer reiste während des ihm von der Beklagten gewährten Urlaubs vom 11.8.2020 bis zum 14.8.2020 aufgrund des Todes seines Bruders in die Türkei, die zu dieser Zeit vom RKI als Corona-Risikogebiet ausgewiesen war. Vor der Ausreise aus der Türkei unterzog er si...mehr

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Jahreswechsel 2022/2023: Ar... / 9.1.2 Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit und Überstundenprozess

In einem weiteren Rechtsstreit hatte das BAG zu entscheiden, ob die unterlassene Aufzeichnung der Überstunden des Arbeitnehmers sich auf die Beweislast im Überstundenprozess auswirkt. Der Fall Der Arbeitnehmer verlangt vom Arbeitgeber die Vergütung von Überstunden. Er war dort als Auslieferungsfahrer beschäftigt. Er erfasst die Arbeitszeit, aber nur Beginn und Ende. Die Pausen...mehr

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Jahreswechsel 2022/2023: Ar... / 7.2 Arbeit auf Abruf

Nach der Neuregelung von § 12 Abs. 3 TzBfG ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Zeitrahmen, bestimmt durch Referenzstunden und Referenztage, festzulegen, in dem auf seine Aufforderung hin Arbeit stattfinden kann (z. B.: "montags, dienstags, donnerstags zwischen 8:00 und 18:30 Uhr"). Diese Änderung des TzBfG wird flankiert durch § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 Buchst. c. NachwG. Dab...mehr

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Jahreswechsel 2022/2023: Ar... / 9.1.1 Aufzeichnung und Mitbestimmung des Betriebsrats

Der Fall Arbeitgeber und Betriebsrat stritten darüber, ob der Betriebsrat die Bildung einer Einigungsstelle verlangen kann, um auf diesem Wege die Einführung einer elektronischen Zeiterfassung zu erreichen. Arbeitgeber und Betriebsrat bildeten eine solche Einigungsstelle, der Arbeitgeber hielt aber seinen Einwand, der Betriebsrat habe kein Mitbestimmungsrecht zur Einführung e...mehr

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Fahrzeuglieferung (innergem... / 3.2 Buchmäßiger Nachweis beim Lieferanten

Der Händler hat in seiner Buchführung beim Verkauf von Neufahrzeugen an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer folgende Angaben zu machen: den Namen und die Anschrift des Abnehmers die handelsübliche Bezeichnung des gelieferten Fahrzeugs den Tag der Lieferung das Entgelt Angaben zu den Neufahrzeugkriterien entsprechend Tz. 1 Art und Weise der Beförderung oder Versendung ...mehr

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Fahrzeuglieferung (innergem... / 3.5 Vorsteuerabzug des ansonsten nichtsteuerpflichtigen Fahrzeuglieferers

Zur Vermeidung einer Umsatzsteuerkumulation muss bei der Weiterlieferung eines neuen Fahrzeugs auch der Nichtsteuerpflichtige wie ein Unternehmer behandelt werden. Wenn das Neufahrzeug mit der bereits bei Einfuhr oder Erwerb definitiv entrichteten Umsatzsteuer belastet bliebe, führte dies zu einer erheblichen Benachteiligung für die Privatverkäufe gegenüber denen gewerbliche...mehr

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Einheitliches Beschäftigungsverhältnis bei Beschäftigung in zwei Betrieben derselben unternehmerisch tätigen Person

Leitsatz Es ist nicht möglich, bei demselben Arbeitgeber neben einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen Beschäftigung auch eine (mangels Zusammenrechnung) versicherungsfreie geringfügige Beschäftigung zu verrichten. Vielmehr muss eine Zusammenrechnung der Lohnzahlungen vorgenommen werden, wenn diese von demselben Arbeitgeber stammen, selbst wenn die Arbeitsverhältn...mehr

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Fahrzeuglieferung (innergem... / 3.3 Verpflichtung zur gesonderten Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern

Seit dem 1.7.2010 sind sowohl gewerbliche Händler[1] als auch gelegentliche Fahrzeuglieferer[2] bei der Lieferung neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne USt-IdNr. eines anderen Mitgliedstaats verpflichtet, die in einem Kalendervierteljahr getätigten steuerfreien Umsätze mit detaillierten Angaben an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Rechtsgrundlage ist die Fahrzeuglieferu...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.2.1 Steuerpflichtige Umsätze (Lieferungen, sonstige Leistungen einschließlich unentgeltlicher Wertabgaben)

Zeilen 12–15 Wichtig Leistungsempfänger schuldet Umsatzsteuer Umsätze, bei denen der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet[1], sind nicht hier einzutragen, sondern in Zeile 33. Als Bemessungsgrundlage sind stets Nettobeträge (ohne Umsatzsteuer) einzutragen. Berechnet und verbucht der Unternehmer Entgelt und Umsatzsteuer in einem Betrag, muss er das...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.2.9 Umsätze, für die als Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG geschuldet wird

Zeilen 29–31 Vorbehaltlich der Ausnahmeregelungen des § 13b Abs. 6 UStG schulden Unternehmer oder juristische Personen des öffentlichen Rechts nach § 13b Abs. 5 UStG als Leistungsempfänger die Steuer für bestimmte steuerpflichtige Umsätze.[1] Im Vordruck sind folgende Eintragungen vorgesehen: Die nach § 3a Abs. 2 UStG im Inland steuerpflichtigen sonstigen Leistungen von im übr...mehr

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LkSG: Inhalt, Anforderungen... / 2 Auf welche Menschenrechte beziehen sich die Sorgfaltspflichten?

Ein menschenrechtliches Risiko i. S. d. Lieferkettengesetzes ist ein Zustand, bei dem auf Grund tatsächlicher Umstände mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Verstoß gegen eines der folgenden Verbote zum Schutz der in § 2 Abs. 1 LkSG enthaltenen Rechtspositionen droht. Hier sind im Wesentlichen folgende Bereiche umfasst: Unversehrtheit von Leben und Gesundheit; Freiheit von S...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.2 Umsätze

Anzumelden sind steuerbare (steuerfreie oder steuerpflichtige) Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 5 UStG.[1] Dies sind die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die der Unternehmer im Inland[2] gegen Entgelt oder als unentgeltliche Wertabgabe im jeweiligen Voranmeldungszeitraum ausgeführt hat (Zeilen 12–22). Hinzu kommen (steuerfreie oder steuerpflichtige) innergemeinschaftli...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.3.1 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Die Zeilen 37–41 erfassen die abziehbaren Vorsteuern, ausgenommen Vorsteuerbeträge, die nach § 24 UStG im Rahmen der Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe[1] pauschaliert sind. Abziehbar in der Umsatzsteuer-Voranmeldung sind nur die nach dem deutschen UStG geschuldeten Steuerbeträge. In Deutschland ansässige Unternehmer, die mit ausländischen...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.8 Ergänzende Angaben zu Änderungen der Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG

In den Vordrucken für die Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021 hatte die Finanzverwaltung erstmalig zusätzliche Angabepflichten zu Minderungen der Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer bzw. zur Minderung der abziehbaren Vorsteuerbeträge aufgenommen. Auch in den Vordrucken für die Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 sind diese Angaben – nun in den Zeilen 50 und 51 – wieder enthalten. Entg...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.5 Besondere Umsatzsteuer-Tatbestände ("Andere Steuerbeträge")

Zeile 45 betrifft sowohl Fälle des Wechsels von der Besteuerungsart der Sollversteuerung [1] zur Istversteuerung [2] und umgekehrt, als auch den Wechsel der Besteuerungsform (z. B. von der Kleinunternehmer- zur Regelbesteuerung und umgekehrt).[3] Wurde z. B. in einem vorangegangenen Kalenderjahr die Kleinunternehmer-Regelung[4] in Anspruch genommen und wurden währenddessen Anza...mehr

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Betreuung größerer Baumaßna... / 4 Die Entscheidung

Das LG hält den Beschluss für ordnungsmäßig! Er sei ordnungsmäßig nach § 23 Abs. 2 WEG mit den Worten "Beschlussfassung über die Durchführung der Fassadensanierung einschließlich Beauftragung der einzelnen Gewerke, Beauftragung der Fachingenieure für Leistungsphase 8 und Finanzierung dieser Maßnahme und Vergütung des Verwalters ggf. Beschlussfassung über die Entfernung der V...mehr

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Betreuung größerer Baumaßna... / 5 Hinweis

Problemüberblick Der Fall spricht eine ganze Reihe von für die Verwaltung wichtigen Fragen an. Im Vordergrund steht eine Sondervergütung des Verwalters für die Betreuung von Baumaßnahmen. Daneben geht es um die Ankündigung eines Beschlussgegenstands und die Bestimmtheit eines Beschlusses. Sondervergütungen Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und der Verwalter werden in der ...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.2.8 Innergemeinschaftliche Erwerbe

Zeilen 23–28 Die Angaben zu innergemeinschaftlichen Erwerben sind in dem Voranmeldungszeitraum zu machen, in dem die Rechnung ausgestellt wird, spätestens jedoch in dem Voranmeldungszeitraum, in dem der auf den Erwerb folgende Monat endet. In Zeile 23 ist der (ausnahmsweise steuerfreie) innergemeinschaftliche Erwerb der in § 4b UStG bezeichneten Gegenstände einzutragen. Dazu g...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 1.5 Voranmeldung bei Beginn der unternehmerischen Tätigkeit

Nimmt der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf (sog. Neugründungsfall), ist im laufenden und im folgenden Kalenderjahr Voranmeldungszeitraum grundsätzlich der Kalendermonat. Dies gilt auch für ehemalige Organgesellschaften nach Wegfall der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG.[1] Nicht unter diese Regelung fallen dagegen[2] Unternehmer, die aufgrund...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (L... / 2.2 (Übrige) sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers

Die Umsatzsteuer entsteht insoweit beim Leistungsempfänger im Zeitpunkt der Ausstellung der Rechnung, spätestens jedoch mit Ablauf des der Ausführung der Lieferung folgenden Kalendermonats. Dies gilt auch für die sog. Teilleistungen. Bei Zahlungen vor Leistungsausführung entsteht die überwälzte Umsatzsteuer im Voranmeldungszeitraum der Verausgabung beim Leistungsempfänger. Fü...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.3.2 Nicht abziehbare Vorsteuerbeträge

Vom Abzug ausgeschlossen sind nach § 15 Abs. 2 und 3 UStG grundsätzlich die Vorsteuerbeträge aus Leistungsbezügen – Eingangsumsätzen –, die zur Ausführung folgender Umsätze – Ausgangsumsätze – verwendet werden[1]: Nach § 4 Nr. 8–29 UStG steuerfreie Umsätze; nicht steuerbare Umsätze, die steuerfrei wären, wenn sie im Inland ausgeführt würden, oder unentgeltliche Lieferungen ode...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (B... / 2.2 Welche Bauleistungen sind betroffen?

Nach dem Gesetzeswortlaut gehören zu den von § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG betroffenen Bauleistungen "Werklieferungen und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen." Dagegen gehören Planungs- und Überwachungsleistungen nicht zu den Bauleistungen i. S. d. § 13b Abs. 2 Nr. ...mehr

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Betreuung größerer Baumaßna... / 1 Leitsatz

Tätigkeiten, für die der Verwaltung eine Sondervergütung zu zahlen ist, müssen sich klar und transparent von den Tätigkeiten, für die sonst nach dem Verwaltervertrag eine Vergütung geschuldet ist, abgrenzen lassen.mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 1.3.3 Befreiung in Sonderfällen

Nach Abschn. 18.6 UStAE kann das Finanzamt unabhängig von der Regelung des § 18 Abs. 2 Satz 3 UStG den Unternehmer in Sonderfällen von der Abgabe der Voranmeldungen befreien. Solche Sonderfälle sind u. a. vorgesehen für: Unternehmer, bei denen in bestimmten Voranmeldungszeiträumen regelmäßig keine Umsatzsteuer entsteht, z. B. bei Aufsichtsratsmitgliedern, deren Tätigkeit jähr...mehr

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Betreuung größerer Baumaßna... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K geht gegen einen Beschluss in Bezug auf eine Sondervergütung vor. Der Verwalter soll danach zur Abgeltung des mit einer Erhaltungsmaßnahme verbundenen Mehraufwands eine Sondervergütung i. H. v. 3 % zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer erhalten – errechnet aus den Bruttoschlussrechnungssummen der Gesamtsanierungsmaßnahme. Wenn an die am Bau beteil...mehr

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Kündigung des Verwaltervert... / 5 Hinweis

Problemüberblick In Bezug auf den Verwalter ist zwischen seiner Be- und seiner Anstellung zu unterscheiden. Durch eine Bestellung wird der Verwalter ein Organ der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Um dieses Amt auszugestalten, jedenfalls um die Vergütung zu bestimmen, können die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und der Verwalter einen Vertrag schließen. Die Bestellung k...mehr

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Die Lohnsteuer in der Unter... / 3. LSt-Abzug und LSt-Abführung im Insolvenzverfahren

Von der zivilrechtlichen Begründung des Anspruchs auf Zahlung des Arbeitsentgelts ist die Verpflichtung zum Einbehalt der LSt gem. § 38 EStG zu unterscheiden: während der Anspruch auf Zahlung des Arbeitslohns nach Erbringung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer entsteht, kommt es für die Verpflichtung zum Abzug von LSt ausschließlich auf die steuerlichen Vorschriften an[...mehr

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Die Lohnsteuer in der Unter... / II. LSt-Abzug und LSt-Anrechnung

Erzielen Steuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wird die ESt gem. § 38 Abs. 1 S. 1 EStG durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben. Bei der LSt handelt es sich nicht um eine besondere Steuerart, sondern um eine besondere Form der Erhebung der ESt.[3] 1. Dreiecksverhältnis Schuldner der LSt ist gem. § 38 Abs. 2 S. 1 EStG der Arbeitnehmer. Verpflichtet zum Einbehalt ...mehr

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Die Lohnsteuer in der Unter... / 4. Haftungsrisiken für Geschäftsführer im Insolvenzverfahren

Neben der Haftungsinanspruchnahme nach § 42d EStG können gesetzliche Vertreter und Vermögensverwalter auch gem. §§ 34, 69 AO außerhalb des Insolvenzverfahrens persönlich in Anspruch genommen werden: während § 42d EStG verschuldensunabhängig ist,[40] setzt die Haftung nach § 69 AO voraus, dass Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt wurden. Den Geschäftsführer (GF) e...mehr

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Die Lohnsteuer in der Unter... / 5. Konsequenzen für Arbeitnehmer

Hat der Arbeitgeber vor Insolvenzeröffnung – und in der Regel vor dem Eingreifen von Insolvenzgeld – Lohn ausgezahlt und die LSt einbehalten, ohne diese an das FA abzuführen, muss die Finanzverwaltung ihre Forderung gem. § 42d Abs. 1 EStG als Insolvenzforderung zur Tabelle anmelden. Das Risiko der Nichtabführung der einbehaltenen LSt trägt der Staat,[45] weshalb die einbehal...mehr

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Die Lohnsteuer in der Unter... / b) Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens gilt gem. § 108 Abs. 1 S. 1 InsO, dass die bestehenden Arbeitsverhältnisse mit Wirkung für die Insolvenzmasse fortbestehen. Kündigungsrecht: Gemäß § 113 S. 1 InsO ist der Insolvenzverwalter ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen ohne Rücksicht auf eine vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten ...mehr

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Die Lohnsteuer in der Unter... / 2. Pflichtverletzung des Arbeitgebers

Haftungsinanspruchnahme des Arbeitgebers: Verletzt der Arbeitgeber seine Pflicht zum Einbehalt der LSt und zur Abführung der LSt, kann er gem. § 42d Abs. 1 EStG in Haftung genommen werden. Beachten Sie: In diesen Fällen kann es in Ausnahmefällen auch zu einer gesamtschuldnerischen Haftung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommen, da neben dem Arbeitgeber auch der Arbeitnehmer in...mehr

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Die Lohnsteuer in der Unter... / IV. Fazit

Lohnsteuerliche Fragestellungen i.R.d. Unternehmensinsolvenz bedürfen einer besonderen Betrachtung. Innerhalb des Insolvenzverfahrens haftet der Arbeitgeber nach § 42d EStG. Dieser Haftungsanspruch kann als Insolvenzforderung oder Masseforderung in Erscheinung treten. Daneben sind der zutreffende Einbehalt der LSt und deren Abführung an die Finanzverwaltung aufgrund des persö...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 5 Einzelfälle

Rz. 124 In der Rspr. sind insb. folgende Einzelfälle behandelt: Alleinvertriebsrecht: Zahlungen für den Wegfall des Alleinvertriebsrechts für die Bundesrepublik Deutschland sind keine Entschädigung, weil sie im Rahmen einer üblichen und normalen Geschäftsbeziehung erfolgen.[1] Arbeitsplatzverlust: Eine einheitliche, in unterschiedlichen Vz ausgezahlte Entschädigung kann vorli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.8 Entschädigungen für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit oder die Aufgabe einer Gewinnbeteiligung (§ 24 Nr. 1 Buchst. b)

Rz. 45 Dienen die Entschädigungen nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG dem Ausgleich von Interessen aus einem bisherigen Rechtsverhältnis, so ist die Entschädigung für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit, die Aufgabe einer Gewinnbeteiligung oder einer entsprechenden Anwartschaft nach § 24 Nr. 1 Buchst. b EStG zukunftsgerichtet. Der Verzicht auf die Erzielung von Einkünf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.4 Einkünfte aus ehemaliger nichtselbstständiger Tätigkeit

Rz. 83 Nachzahlungen von Arbeitslohn oder anderen Bezügen aus einem früheren Arbeitsverhältnis sind nicht den Jahren zuzurechnen, auf die die nachgezahlten Beträge wirtschaftlich entfallen, sondern im Jahr des Zuflusses zu versteuern und dem LSt-Abzug (§ 38 Abs. 3 EStG) zu unterwerfen oder wenn aufgrund eines im Dienstvertrag eingeräumten Rechts ein Grundstück verbilligt erw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.1 Zusammenhang mit der früheren Einkunftserzielung

Rz. 60 Die Besteuerung nach § 24 Nr. 2 EStG setzt einen wirtschaftlichen Zusammenhang mit der beendeten Tätigkeit oder dem beendeten Rechtsverhältnis voraus[1]; die Einkünfte müssen zudem ihre rechtliche Grundlage in der früheren Einkünfteerzielung haben. Dies trifft insb. beim Entgelt für eine früher erbrachte Leistung zu, z. B. den laufenden Versorgungsleistungen, die die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 4 Nutzungsvergütungen nebst Zinsen für die Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke (§ 24 Nr. 3)

Rz. 117 Die Vorschrift grenzt die dort genannten Nutzungsvergütungen und Zinsen zum Zweck ihrer tariflichen Begünstigung (§ 34 Abs. 2 Nr. 3 EStG) von den übrigen Einkünften ab (zur Entstehung der Vorschrift s. Rz. 1)[1]; hierin erschöpft sich ihr Regelungsgehalt. Einkunftserzielung setzt keine Handlungsfreiheit des Leistenden voraus, auch durch die erzwungene Überlassung von...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.1 Allgemeines

Rz. 11 Nach § 24 Nr. 1 EStG ist eine Entschädigung für Einnahmen, die einer der in § 2 EStG genannten Einkunftsarten zuzurechnen sind, wie Einnahmen zu behandeln; es handelt sich um einen gesetzlich geregelten Fall der Surrogation (vgl. auch § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 4 EStG, § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG). Die Entschädigung braucht nicht unter dieselbe Einkunftsart zu fal...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.7.6 Zusammengeballte Zahlungsweise

Rz. 38 Ob die Entschädigung in einer Summe, in Raten in einem oder mehreren Vz oder in Rentenform geleistet wird, ist für § 24 Nr. 1 EStG unerheblich. Die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 34 Abs. 1 und Abs. 2 EStG erfordert aber nach st. Rspr. die Zusammenballung von Einnahmen, denn der sachliche Grund für die tarifliche Begünstigung liegt darin, die sich aus der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.7.1 Keine Beschränkung auf unfreiwillige Einbußen

Rz. 25 Eine Entschädigung setzt voraus, dass der Einnahmeausfall auf außergewöhnlichen Vorgängen beruht, die über den Rahmen der für die jeweilige Einkunftsart typischen Geschehnisse hinausgehen.[1] Das schadenstiftende Ereignis darf nicht vom Stpfl. aus eigenem Antrieb herbeigeführt worden sein.[2] Falls es nicht von einem Dritten veranlasst wurde, sondern vom Stpfl. selbst...mehr

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Unternehmensverkauf: Umsatz... / 2.2.3 Folgen der Unterscheidung und Risikooptimierung

Vor dem Hintergrund, dass die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen regelmäßig nicht steuerbar oder zumindest steuerbefreit ist, dürfte das Risiko einer Nachbelastung mit Umsatzsteuern bei einem Share Deal wohl als verhältnismäßig gering einzustufen sein. Bedeutung erlangt die Frage hingegen im Zusammenhang mit vorsteuerbelasteten Kosten, insbesondere solchen aus der Abwickl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.7.4 Entschädigung durch einen Dritten

Rz. 34 Auch die Zahlung durch einen Dritten, der den Verlust der Einnahmen nicht verursacht hat (z. B. Versicherung), kann eine Entschädigung i. S. d. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG sein.[1] Stets ist aber genau zu prüfen, wer warum wofür leistet. Verspricht der neue Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Entschädigung dafür, dass er die vom alten Arbeitgeber zugesagte bedingte "Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.8.2 Aufgabe einer Gewinnbeteiligung

Rz. 50 Als Gewinnbeteiligung kommen nur gesellschaftsrechtliche Beteiligungen in Betracht; andere am Gewinn orientierte Vergütungen gehören nicht dazu.[1] Auszuscheiden sind auch Zahlungen, die im Rahmen eines Veräußerungs- oder Aufgabegewinns zu erfassen sind. Der Verlust der Gewinnbeteiligung infolge des Verlusts der Beteiligung ist kein Fall des § 24 Nr. 1 Buchst. b. EStG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.2 Maßgeblichkeit der früheren Einkunftsart

Rz. 61 Wegen der Maßgeblichkeit der während der einkunftserzielenden Tätigkeit oder des Rechtsverhältnisses verwirklichten Merkmale ist für die Bestimmung der maßgeblichen Einkunftsart nicht auf die Verhältnisse des Erben, sondern des Erblassers abzustellen.[1] Deshalb erzielt z. B. die Erbin eines verstorbenen Kunstmalers durch Veräußerung der zum Nachlass gehörenden Bilder...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5 Verbot der Minderung des Arbeitsentgelts

Rz. 18 Für die Zeit der Arbeitsversäumnis hat das Betriebsratsmitglied den Anspruch auf Fortzahlung seines Arbeitsentgelts. Anspruchsnorm ist insoweit weiterhin der Arbeitsvertrag ( § 611 Abs. 1 BGB .)[1]. Da nicht die Betriebsratstätigkeit als solche vergütet wird, wandelt sich der vertragliche sowie ggf. der tarifliche Entgeltanspruch nicht in einen gesetzlichen Ersatzanspru...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7.5 Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts

Rz. 73 Sind die materiellen und formellen Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Schulung nach Abs. 6 gegeben, so ist das Betriebsratsmitglied von seiner beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, damit es an der Schulung teilnehmen kann (Abs. 6 Satz 1 i. V. m. Abs. 2). Es gilt insoweit Gleiches wie nach Abs. 2. Durch die zulässige Teilnahme an...mehr