Fachbeiträge & Kommentare zu Entgelt

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§ 8 Gebühren und Vergütung / 1. Unterschriftsbeglaubigung oder Beurkundung?

Rz. 63 Erscheint der Mandant in der Praxis des Notars mit einer ausformulierten Urkunde, die Vorsorgevollmacht und Patienten- und Betreuungsverfügung beinhaltet, stellt sich die Frage, ob der Mandant die preiswerte Unterschriftsbeglaubigung in Auftrag gibt (Unterschriftsbeglaubigung ohne Entwurf) oder den vorgefertigten Text in die notarielle Beurkundung einbringen will. Im ...mehr

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§ 8 Gebühren und Vergütung / a) Generalvollmacht

Rz. 70 Es ist bereits erwähnt worden, dass bei einer Generalvollmacht das halbe Aktivvermögen des Vollmachtgebers ohne Schuldenabzug in Betracht kommt (§ 98 Abs. 3 S. 2 GNotKG), wobei der Höchstwert auf 1 Million EUR beschränkt ist. Während eine allein im Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten vereinbarte Verwendungsbeschränkung noch nicht zu einem Wert...mehr

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§ 8 Gebühren und Vergütung / I. Hinweispflichten

Rz. 12 Offenbar geprägt und geleitet von einem tiefen Misstrauen gegenüber der Anwaltschaft hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren den Katalog anwaltlicher Hinweispflichten immer mehr erweitert und intensiviert. Ein eindrucksvolles Beispiel bietet hierfür der Aufsatz von Jung, in dem über zehn Seiten hinweg die verschiedenen Hinweispflichten und dankenswerterweise auch di...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VI. Ausschlagung des Nacherben/Übertragung des Anwartschaftsrechts des Nacherben/Tod des Nacherben

Rz. 12 Schlägt der Nacherbe die Nacherbschaft nach Eintritt des Nacherbfalls gem. § 2142 Abs. 1 BGB aus, wird der Vorerbe zum Vollerben nach § 2142 Abs. 2 BGB. Hat der Nacherbe erst nach dem Eintritt des Nacherbfalls ausgeschlagen, wird das nach § 2139 BGB weggefallene Erbrecht des Vorerben, der damit zum Vollerben wird, wiederhergestellt, sofern der Erblasser nicht einen Er...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / k) Nach § 3 Abs. 2 Nr. 6 ErbStG

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / d) Vor- und Nacherbschaft

Rz. 49 In Fällen der Vor- und Nacherbschaft sind die Begünstigungen – konsekutiv – sowohl dem Vor- als auch dem Nacherben zu gewähren.[91] Dies gilt auch dann, wenn die Nacherbfolge nicht durch den Tod des Vorerben eintritt, der Vorerbe somit also gem. § 6 Abs. 3 S. 1 ErbStG als auflösend bedingt, der Nacherbe aber als aufschiebend bedingt eingesetzt gilt.[92] Rz. 50 § 13a Er...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Veräußerung/Aufgabe von Mitunternehmeranteilen

Rz. 217 Die Veräußerung oder Aufgabe eines Mitunternehmeranteils wird ebenfalls von § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 ErbStG erfasst. Gleiches gilt für den Anteil eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA.[500] Rz. 218 Der Mitunternehmeranteil umfasst ertragsteuerlich neben dem Gesellschaftsanteil auch etwa vorhandenes Sonderbetriebsvermögen des einzelnen Mitunternehmers. D...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Vermietetes Grundstück

Rz. 12 Vermietet ist ein Grundstück, wenn für die Nutzungsüberlassung ein Entgelt, unabhängig von dessen Höhe, geschuldet wird. Es kommt auf die tatsächliche Durchführung einer entgeltlichen Überlassung an. Die Verpachtung ist im Gesetz nicht erwähnt, ebenfalls nicht die entgeltliche Überlassung infolge von dinglichen oder obligatorischen Nutzungsrechten, z.B. entgeltliches ...mehr

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Leitfaden Verkehrsrecht in ... / 3.2.3 Verdienstausfallschaden

Nach §§ 842, 843 Abs. 1 BGB sind alle wirtschaftlichen Beeinträchtigungen zu ersetzen, die der Geschädigte erleidet, weil er seine Arbeitskraft verletzungsbedingt nicht mehr oder nicht mehr vollständig einsetzen kann. Das betrifft im Wesentlichen den Verlust von Einkommen jeglicher Art und alle Vermögensnachteile im Zusammenhang mit der Verwertung der Arbeitskraft. Bei nichts...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / II. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 262 Wie einige gerichtliche Entscheidungen in jüngster Zeit zeigen, fehlt es beim Abschluss einer Vergütungsvereinbarung gelegentlich an der im eigenen Interesse erforderlichen Sorgfalt und an der Kenntnis bzw. Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen. Dies kann schnell unangenehme Folgen haben – neben dem zumindest teilweisen Verlust des Gebührenanspruchs kann d...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 1. Erfolgshonorar

Rz. 272 Grundsätzlich sind nach § 49b Abs. 2 S. 1 BRAO Vereinbarungen, durch die eine Vergütung oder ihre Höhe vom Ausgang der Sache oder vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhängig gemacht wird oder nach denen der Rechtsanwalt einen Teil des erstrittenen Betrages als Honorar erhält (Erfolgshonorar), unzulässig, soweit das RVG nichts anderes bestimmt. Nach der erweiterten...mehr

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§ 12 Der Anwalt als (Vorsor... / II. Vergütungsvereinbarung

Rz. 34 Der Vollmachtgeber setzt im Einvernehmen mit dem bevollmächtigten Anwalt fest, dass die Arbeit als Bevollmächtigter von dem Vollmachtgeber vergütet wird. Diese Festlegung sollte sich auch auf die Modalität sowie die Höhe der Vergütung erstrecken. Muster 12.10: Vergütung Muster 12.10: Vergütung Die Parteien vereinbaren, dass der Bevollmächtigte seine Vollmachttätigkeit e...mehr

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FoVo 01/2023, Unpfändbarkei... / 2 II. Aus der Entscheidung

Freiwillige Corona-Prämie als Erschwerniszulage mit Voraussetzungen Die zulässige Klage ist unbegründet. Die Klägerin hat keinen Anspruch gegen den Beklagten auf Zahlung von 182,99 EUR nebst Zinsen. Zahlt ein Arbeitgeber, der nicht dem Pflegebereich angehört, freiwillig an seine Beschäftigten eine Corona-Prämie, ist diese Leistung als Erschwerniszulage nach § 850a Nr. 3 ZPO u...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Kürzungen

Rz. 12 Gemäß § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Buchst. a BewG ist das jeweilige Betriebsergebnis um Gewinne aus der Auflösung steuerfreier Rücklagen sowie aus Wertaufholungen bzw. Teilwertzuschreibungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 und Nr. 2 S. 3 EStG) zu mindern. Derartige Gewinne resultieren stets aus einmaligen Ereignissen und können daher bei der Ermittlung des nachhaltigen zukünftigen ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Aufteilung des Betriebsvermögens von Personengesellschaften

Rz. 38 Das nach Maßgabe von § 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG bestimmte Betriebsvermögen wird gem. § 109 Abs. 1 BewG entsprechend den Vorgaben des § 11 Abs. 2 BewG bewertet. Anschließend ist der so ermittelte Wert entsprechend den Regelungen des § 97 Abs. 1a BewG auf die Gesellschafter der Personengesellschaft aufzuteilen.[98] Auch hierbei ist die Unterscheidung von Gesamthandsvermögen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 4 Während § 1 Abs. 1 den sachlichen Anwendungsbereich beschreibt, legt § 1 Abs. 2 den persönlichen Anwendungsbereich fest. Das EFZG gilt für alle Arbeitnehmer. Nach § 1 Abs. 2 sind dies Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten. Rz. 5 Die Regelung des § 1 Abs. 2 definiert den Begriff des Arbeitnehmers aber nur scheinbar, denn er gibt keine Hi...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / I. Auftrag im eigenen Namen des Hauptbevollmächtigten

Rz. 181 Erfolgt die Beauftragung des Terminsvertreters durch den Hauptbevollmächtigten im eigenen Namen, ist Grundlage der Abrechnung allein die zwischen den Rechtsanwälten intern vereinbarte Vergütung. Eine Vergütung auf gesetzlicher Grundlage nach dem RVG kann in diesen Fällen durch den Terminsvertreter nicht geltend gemacht werden, da eine solche nicht anfällt. Dieser wir...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 2. § 126 ZPO

Rz. 224 Vom PKH-Anwalt manchmal übersehen wird die Möglichkeit des § 126 ZPO. Der im Rahmen von Prozesskostenhilfe der Partei bestellte Rechtsanwalt ist berechtigt, die Gebühren und Auslagen von dem in die Prozesskosten verurteilten Gegner im eigenen Namen beizutreiben mit der Folge, dass eine Einrede aus der Person der Partei nicht zulässig ist. Der Gegner kann nur mit Kost...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 50 Für die Beantragung der Prozesskostenhilfe fällt eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3335 VV RVG aus 8.000 EUR nach der Wahlanwaltstabelle § 13 RVG an. Soweit Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, geht diese in der nachfolgenden Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG auf, da nach § 16 Nr. 2 RVG das PKH- und das Hauptsacheverfahren dieselbe Angelegenheit sind. Aufgrund der For...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VII. Steuerklasse bei Schenkung durch eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft (Abs. 4)

Rz. 22 § 15 Abs. 4 ErbStG, der durch Art. 11 des Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (BeitrRLUmsG) v. 7.12.2011[57] eingefügt worden ist, regelt die Rechtsfolgen der Schenkung einer Kapitalgesellschaft oder einer Genossenschaft auf Veranlassung einer unmittelbar oder mittelbar an der Kapitalgesellschaft/Genossenschaf...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VI. Gestaltung von Poolvereinbarungen

Rz. 418 Wird eine Poolvereinbarung gekündigt und dadurch für einen der von der Kündigung betroffenen Gesellschafter eine Nachsteuer nach § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 5 ErbStG ausgelöst, führt dies zu mitunter erheblichen Mehrbelastungen für den Betroffenen. Vor diesem Hintergrund sollte beim Abschluss von Poolvereinbarungen darauf geachtet werden, dass die – ohne wichtigen Grund er...mehr

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§ 21 Ansprüche des Bevollmä... / I. Normzweck

Rz. 6 Das Gesetz regelt, dass der Beauftragte nicht vorfinanzierungspflichtig ist. Auch wenn der Auftraggeber dem Beauftragten kein Entgelt schuldet, so kann vom Beauftragten nicht erwartet werden, dass dieser durch die Ausführung des Auftrags und damit verbundenen Aufwendungen einen Verlust erleidet. Daher stehen dem Beauftragten gegen den Auftraggeber mit den §§ 669, 670 B...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. GmbH

Rz. 87 Anteile an einer GmbH sind nach § 15 Abs. 1 GmbHG frei vererblich und gehen im Erbfall auf den Erben über. Liegt eine Erbengemeinschaft vor, so üben die Mitberechtigten die Rechte und Pflichten an dem GmbH-Gesellschaftsanteil gemeinschaftlich aus nach § 18 GmbHG. Durch vertragliche Regelungen lassen sich abweichende Rechtsfolgen vereinbaren. So kann im Gesellschaftsve...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Rohertrag ist das Entgelt, das für die Benutzung des bebauten Grundstücks nach den am Bewertungsstichtag geltenden vertraglichen Vereinbarungen für den Zeitraum von zwölf Monaten zu zahlen ist. Umlagen, die zur Deckung der Betriebskosten gezahlt werden, sind nicht anzusetzen. (2) Für Grundstücke oder Grundstücksteile,mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Anzeige bei Schenkungsfällen

Rz. 14 Bei Schenkungen (§ 7 ErbStG) und bei Zweckzuwendungen unter Lebenden (§ 8 ErbStG) haben Gerichte, Notare oder sonstige Urkundspersonen der Erbschaftsteuerstelle eine beglaubigte Abschrift der Schenkungsurkunde oder der Urkunde über die Zweckzuwendung zu überlassen. In dem hierzu zu verwendenden Muster 6 zur ErbStDV sind neben Angaben zum Schenker und Beschenkten ergän...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / B. Wertermittlung des Grund und Bodens

Rz. 2 Der Wert eines unbebauten Grundstücks wird durch Multiplikation der Fläche mit dem Bodenrichtwert pro Quadratmeter ermittelt. Dabei ist Bodenrichtwert pro m² auf volle Cent abzurunden; der Bodenwert ist auf volle Euro abzurunden. Der Bodenrichtwert ist ein Wert pro Quadratmeter, den die Gutachterausschüsse bei den Kommunen aufgrund gesetzlicher Vorschriften, insb. des ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 82 Ermäßigung und Erhöhung § 82 fällt zum 1.1.2025 weg, Art. 2, 18 Gesetz v. 26.11.2019, BGBl. I 2019, 1794, 1806, 1813.

Gesetzestext (1) Liegen wertmindernde Umstände vor, die weder in der Höhe der Jahresrohmiete noch in der Höhe des Vervielfältigers berücksichtigt sind, so ist der sich nach den §§ 78 bis 81 ergebende Grundstückswert zu ermäßigen. Als solche Umstände kommen z.B. in Betrachtmehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 88 Ermäßigung und Erhöhung § 88 fällt zum 1.1.2025 weg, Art. 2, 18 Gesetz v. 26.11.2019, BGBl. I 2019, 1794, 1806, 1813.

Gesetzestext (1) Der Gebäudesachwert kann ermäßigt oder erhöht werden, wenn Umstände tatsächlicher Art vorliegen, die bei seiner Ermittlung nicht berücksichtigt worden sind. (2) Eine Ermäßigung kann insbesondere in Betracht kommen, wenn Gebäude wegen der Lage des Grundstücks wegen unorganischen Aufbaus oder wirtschaftlicher Überalterung in ihrem Wert gemindert sind. (3) Ein b...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Kapitalgesellschaften/GmbH

Rz. 69 Anteile an einer GmbH sind nach § 15 Abs. 1 GmbHG frei vererblich und gehen im Erbfall auf den Erben über. Liegt eine Erbengemeinschaft vor, so üben die Mitberechtigten die Rechte und Pflichten an dem GmbH-Gesellschaftsanteil gemeinschaftlich nach § 18 GmbHG aus. Durch vertragliche Regelungen lassen sich abweichende Rechtsfolgen vereinbaren. So kann im Gesellschaftsve...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / dd) Verzicht auf Nießbrauch

Rz. 18 Unentgeltlich eingeräumte Gebrauchsüberlassungen, wie z.B. die Einräumung eines Wohnrechts oder eines Nießbrauchs, können Gegenstand der Bereicherung des Bedachten sein (zur Entreicherung siehe Rdn 90). Der Verzicht auf ein Nießbrauchsrecht bzw. Wohnrecht beinhaltet ebenfalls eine Bereicherung des Bedachten.[35] Erfolgt der Verzicht gegen Entgelt, liegt keine unentgel...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / V. Erstattung

Rz. 87 Die Gebühren können nur aufgrund einer ordnungsgemäßen Berechnung nach § 10 RVG vom Auftraggeber eingefordert werden. Nach Auffassung des AG Remscheid muss der Anwalt bei einer Beratung in der Rechnung dabei auch die Vorschriften des § 34 Abs. 1 S. 2 RVG i.V.m. den angewandten Vorschriften des BGB zitieren. Nur mit diesen Angaben könne der Auftraggeber nachvollziehen ...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 42 Die Bewilligung von Beratungshilfe soll dem Bedürftigen den Zugang zum Recht sichern, nicht aber einen erstattungspflichtigen Dritten entlasten. § 9 BerHG legt daher fest: Ist der Gegner verpflichtet, dem Rechtsuchenden die Kosten der Wahrnehmung seiner Rechte zu ersetzen, hat er für die Tätigkeit der Beratungsperson die Vergütung nach den allgemeinen Vorschriften zu ...mehr

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AGS 01/2023, Zuschläge; Wah... / I. Sachverhalt

Das AG eröffnete das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners und bestellte einen Insolvenzverwalter. Letzterer beantragte nach Fälligkeit, seine Vergütung nebst Auslagen unter Berücksichtigung eines Zuschlags i.H.v. 40 % zu der Regelvergütung auf insgesamt 52.202,32 EUR festzusetzen. Das AG hat die Vergütung auf insgesamt 52.219,05 EUR festgesetzt. Auf die sofort...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 3. Leitsatz: BGH, Urt. v. 29.9.2011 – IX ZR 170/10

Rz. 112 a) Kündigt der Rechtsanwalt das Mandatsverhältnis, ohne durch vertragswidriges Verhalten des anderen Teils dazu veranlasst zu sein, steht ihm ein Anspruch auf Vergütung insoweit nicht zu, als der Mandant einen anderen Prozessbevollmächtigten neu bestellen muss, mit dessen Vergütung auch die Tätigkeit des kündigenden Anwalts abgegolten wäre. b) Von einem Interessenwegf...mehr

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§ 4 Betreuungsverfügung / 4. Wünsche des Betreuten (§ 1821 BGB)

Rz. 35 Maßstab für die Führung der Betreuung war nach dem bis zum 31.12.2022 geltenden Recht das "Wohl" des Betreuten (§ 1901 Abs. 2 BGB). Nach der Gesetzesbegründung[107] geben nunmehr die Wünsche des Betreuten die "maßgebliche Orientierung". Diese hat der Betreuer festzustellen (§ 1821 Abs. 2 S. 2 BGB). Gemäß § 1821 Abs. 2 S. 3 (§ 1901 Abs. 3 S. 1 BGB a.F.) hat der Betreue...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 7. Leitsatz: BGH, Urt. v. 22.2.2018 – IX ZR 115/17

Rz. 117 Teilt der Rechtsanwalt dem Mandanten eine den gesetzlichen Anforderungen formal entsprechende, aber inhaltlich falsche Berechnung seiner Vergütung mit, kann er die tatsächlich entstandene Vergütung einfordern, soweit sie die berechnete Vergütung nicht übersteigt (Bestätigung von BGH NJW 2007, 2332).mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / III. Festsetzung

Rz. 220 Ist Gegenstand der Tätigkeit ein gerichtliches Verfahren, kann die Vergütung festgesetzt werden. Hierbei gibt es je nach Fallgestaltung verschiedene Möglichkeiten, sodass sich der Anwalt vorab Gedanken darüber machen sollte, auf welcher Grundlage er vorgehen will und diese auch benennen, um Missverständnisse zu vermeiden. 1. §§ 104, 106 ZPO Rz. 221 Die Festsetzung erfo...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 4. § 11 RVG

Rz. 229 Anders als bei der Vergütung für die außergerichtliche Tätigkeit, bei der dem Anwalt im Fall einer Nichtzahlung nur die Vergütungsklage bleibt, besteht im gerichtlichen Verfahren die Möglichkeit einer vereinfachten Festsetzung. Der Anwalt kann damit ohne Kostenrisiko seine Vergütung gegen den eigenen Mandanten festsetzen lassen und einen Vollstreckungstitel erlangen....mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / II. Bemessung

Rz. 78 Wurde keine Vereinbarung getroffen, richten sich die Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Hier taucht das erste große Problem auf. Nach § 612 Abs. 2 BGB ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen, wenn die Höhe der Vergütung nicht bestimmt ist. Es gilt daher das m...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IX. Testamentsvollstreckung

Rz. 30 Der Erblasser kann in seiner letztwilligen Verfügung von Todes wegen regeln, dass zur Durchsetzung seines letzten Willens ein Testamentsvollstrecker bestimmt wird nach §§ 2197 ff. BGB. In der Praxis unterteilt sich dabei die Testamentsvollstreckung in die so genannte Abwicklungsvollstreckung nach § 2303 BGB und die (Dauer-)Verwaltungsvollstreckung nach § 2209 BGB. Bei...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / III. Folgen eines Verstoßes und Darlegungslast

Rz. 266 Nach § 4b RVG kann der Rechtsanwalt aus einer Vergütungsvereinbarung keine höhere als die gesetzliche Vergütung fordern, wenn sie nicht den Anforderungen des § 3a Abs. 1 S. 1 und 2 oder des § 4a Abs. 1 und 2 RVG entspricht. Die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die ungerechtfertigte Bereicherung bleiben unberührt. Der BGH hat dazu entschieden, dass eine Vergüt...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / I. Keine gesetzliche Gebühr

Rz. 77 Schaut man sich den § 34 RVG einmal an, wird schnell klar, dass es für die Beratung – mit Ausnahme der Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels – seit 2006 keine gesetzliche Vergütung mehr gibt. Der Anwalt soll auf eine – frei auszuhandelnde – Gebührenvereinbarung hinwirken. Die Formanforderungen des § 3a Abs. 1 RVG gelten hierbei nach S. 4 nicht, aus Beweiszwe...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / bb) Berechnung der Mindestlohnsumme

Rz. 149 Die Mindestlohnsumme wird also durch bloße Vervielfachung der Ausgangslohnsumme mit dem entsprechenden Faktor (z.B. 400 % bzw. 700 %) ermittelt. Die vor Einführung der Lohnsummenregelung ursprünglich einmal geplante Indexierung der Ausgangslohnsumme wurde im Zuge des seinerzeitigen Gesetzgebungsverfahrens zum ErbStG 2009 gestrichen. Selbst ein Inflationsausgleich fin...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VII. Ausländischer Grundbesitz, Abs. 7

Rz. 65 § 12 Abs. 7 ErbStG bestimmt für ausländischen Grundbesitz und ausländisches Betriebsvermögen, dass dessen Wert nach § 31 BewG zu ermitteln ist. Ausländischer Grundbesitz (und ausländisches Betriebsvermögen) kann mangels Zuständigkeit der deutschen Finanzverwaltung im ausländischen Belegenheitsstaat nicht Gegenstand gesonderter Feststellungen sein. Aus diesem Grunde mus...mehr

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AGS 01/2023, Beschwerde der... / I. Sachverhalt

Das AG Lübeck hat in einem einstweiligen Unterbringungsverfahren nach dem PsychKG einen Arzt hinzugezogen. Dieser rechnete seine Entschädigung nach M3 der Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 S. 1 JVEG i.H.v. 120,00 EUR ab. Die durch den Bezirksrevisor vertretene Staatskasse hat die Festsetzung der Vergütung nur i.H.v. 45,00 EUR beantragt und sich hierauf auf Nr. 202 der Anlage 2 zu § 10 ...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / II. Vorschuss

Rz. 217 Grundsätzlich setzt das Einfordern der Vergütung deren Fälligkeit voraus. Diese richtet sich nach § 8 RVG. Nach § 9 RVG kann der Rechtsanwalt jedoch von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern. Davon sollte er auch Gebrauch machen. Ist der Mandant rechtsschutzversichert, ...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 3. § 55 RVG

Rz. 226 Ist der Anwalt beigeordnet, hat er einen Anspruch auf Festsetzung seiner Vergütung aus der Staatskasse. Der Antrag hat die Erklärung zu enthalten, ob und welche Zahlungen der Rechtsanwalt bis zum Tag der Antragstellung erhalten hat. Bei Zahlungen auf eine anzurechnende Gebühr sind diese Zahlungen, der Satz oder der Betrag der Gebühr und bei Wertgebühren auch der zugr...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 2. Billigkeit

Rz. 81 Wurde keine Gebühr vereinbart, ist diese unter Berücksichtigung der Obergrenze nach den Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG zu bestimmen, auf den ausdrücklich verwiesen wird. Der Anwalt hat daher die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Ei...mehr

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§ 12 Der Anwalt als (Vorsor... / V. Auslagenerstattung und deren Auszahlung

Rz. 49 Im Rahmen der Tätigkeit ergeben sich Aufwendungen, per definitionem freiwillige Vermögensopfer zum Zweck der Auftragserfüllung,[60] mit verschiedenem Inhalt und in unterschiedlicher Höhe. Diese sind im Rahmen der entgeltlichen Geschäftsbesorgung neben der Vergütung grundsätzlich zusätzlich zu dieser vom Vollmachtgeber gemäß § 670 BGB zu erstatten. Zu den Aufwendungen ...mehr