Fachbeiträge & Kommentare zu Elektroauto

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung durch den Vermieter / 2.1.3 Störung des Hausfriedens

Bei nachhaltigen Störungen des Hausfriedens (§ 569 Abs. 2 BGB) kann ein Kündigungsgrund nach § 543 Abs. 1 BGB in folgenden Fällen gegeben sein: Verletzung der Hausordnung und Ruhestörungen Durch laufende Verletzung der Hausordnung oder erhebliche Ruhestörungen, z. B. wiederholte nächtliche Ruhestörungen durch laute Musik trotz Abmahnung, auch wenn nach der Kündigung keine Stör...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bauliche Veränderungen (Zer... / 5.1.3.2 Recht zum Gebrauch

Um einen Anspruch nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG geltend machen zu können, muss der jeweilige Wohnungseigentümer ein Recht zum Gebrauch der Gemeinschaftsfläche zum Laden seines Fahrzeugs haben. Hat er kein Recht, sein Auto im Bereich der Ladestelle abzustellen, hat er auch kein Recht auf Nutzung der vorhandenen oder zur Schaffung der nötigen Infrastruktur. Es besteht kein ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bauliche Veränderungen (Zer... / 5.1.3.3 Nachzügler

Insbesondere beim Thema "Lademöglichkeiten" können sich Probleme mit Nachzüglern ergeben, da sich immer mehr Wohnungseigentümer, wenn nicht ein Elektro-Kfz, so doch zumindest ein Pedelec anschaffen. Kapazitätsprobleme entstehen nicht Existiert bereits eine Lademöglichkeit, sodass eine bauliche Veränderung zur Schaffung einer solchen nicht erforderlich ist, hat zunächst jeder ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Digitaler Produktpass: Tran... / 2.1.5 EU Battery Regulation (2023)

Die EU-Batterieverordnung stellt einen zentralen regulatorischen Rahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit, Sicherheit und Transparenz von Batterien über ihren gesamten Lebenszyklus dar. Sie verfolgt das Ziel, negative ökologische und soziale Auswirkungen von Batterien systematisch zu reduzieren und zugleich die Kreislaufwirtschaft sowie die Rückverfolgbarkeit entlang der W...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2026, Untauglicher E... / 2 Aus den Gründen:

(…) II. Die Zulässigkeitsbedenken nicht unterliegende Rechtsbeschwerde bleibt in der Sache selbst ohne Erfolg. 1. [Feststellungen des AG] 2. a) Die Verfahrensrüge ist nicht ausgeführt und daher unzulässig. b) Die Sachrüge ist unbegründet. aa) Die mit der Rechtsbeschwerde erklärte Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch ist – was der Senat von Amts wegen zu prüfen hat – wirksa...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 14 Degressive AfA für Elektrofahrzeuge (§ 7 Abs. 2a EStG)

14.1 Allgemeines Rz. 359a Bei Elektrofahrzeugen i. S. d. § 9 Abs. 2 KraftStG, die zum Anlagevermögen gehören und nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028 angeschafft worden sind, können nach § 7 Abs. 2a S. 1 EStG abweichend von § 7 Abs. 1 und 2 EStG als AfA die folgenden Beträge in Prozent der Anschaffungskosten abgezogen werden: im Jahr der Anschaffung 75 %, im ersten darauf ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 14.2 Voraussetzungen (§ 7 Abs. 2a S. 1 und 2 EStG)

Rz. 359d Begünstigt ist nach § 7 Abs. 2a S. 1 EStG die Anschaffung von Elektrofahrzeugen i. S. d. § 9 Abs. 2 KraftStG . Hierbei handelt es sich um Fahrzeuge mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden. Handeln muss es sich ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 14.1 Allgemeines

Rz. 359a Bei Elektrofahrzeugen i. S. d. § 9 Abs. 2 KraftStG, die zum Anlagevermögen gehören und nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028 angeschafft worden sind, können nach § 7 Abs. 2a S. 1 EStG abweichend von § 7 Abs. 1 und 2 EStG als AfA die folgenden Beträge in Prozent der Anschaffungskosten abgezogen werden: im Jahr der Anschaffung 75 %, im ersten darauf folgenden Jahr 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 14.3 Rechtsfolgen (§ 7 Abs. 2a S. 1 EStG)

Rz. 359h Der Stpfl. hat ein Wahlrecht zwischen der AfA nach § 7 Abs. 1 und 2 EStG sowie der AfA nach § 7 Abs. 2a EStG. Wählt der Stpfl. die AfA nach § 7 Abs. 2a EStG, dürfte vor dem Hintergrund von Sinn und Zweck und der Ausgestaltung (Vollabschreibung) von § 7 Abs. 2a EStG ein Wechsel zur AfA nach § 7 Abs. 1 EStG bzw. der AfA nach § 7 Abs. 2 EStG nicht in Betracht kommen.[1...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 14.4 Keine Zeitanteiligkeit (§ 7 Abs. 2a S. 3 EStG)

Rz. 359j Nicht anwendbar ist § 7 Abs. 1 S. 4 EStG nach § 7 Abs. 2a S. 3 EStG. Damit ist die AfA nach § 7 Abs. 2a EStG auch im Jahr der Anschaffung in voller Höhe und nicht nur zeitanteilig zu gewähren.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 Absetzungen für Abnutzung (AfA) verteilen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter, die für mehr als ein Jahr zur Erzielung von Einkünften eingesetzt werden, auf deren voraussichtliche Nutzungsdauer. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten können damit nicht im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung in voller Höhe abgezogen werden. Sie...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 20 § 7 EStG war bereits Bestandteil des EStG i. d. F. der Bekanntmachung v. 8.10.2009.[1] Seitdem wurde § 7 EStG mehrfach geändert. G. v. 8.4.2010 [2] : § 7 Abs. 5 S. 1 EStG wurde geändert. Die degressive Gebäude-AfA nach § 7 Abs. 5 EStG findet Anwendung auf alle Gebäude, die in einem Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Staat belegen sind, auf den das EWR-Abkommen anzuw...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Personengesells... / 5 Personengesellschaft: Privatnutzung der Gesellschafter von Elektrofahrzeugen und Plug-In-Hybridfahrzeugen

Bei der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen und Plug-In-Hybridfahrzeugen, die nach dem 31.12.2018 angeschafft wurden, ist bei Anwendung der 1-%-Methode der Bruttolistenpreis mit der Hälfte des Bruttolistenpreises anzusetzen, Fahrtenbuch-Methode die Abschreibung oder Leasingrate oder die Fahrzeugmiete, die anteilig auf die private Nutzung entfällt, nur zur Hälfte anzusetzen....mehr

Buchungssatz aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Fahrräder, Elektrofahrräder... / 8.2 Vorteile durch das Aufladen eines Elektrofahrzeugs

Die Vorteile durch das Aufladen eines Elektrofahrzeugs, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt, sind gemäß § 3 Nr. 46 EStG steuerfrei (= steuerfreier Arbeitslohn). Voraussetzung ist, dass der Strom an einer ortsfesten Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens entnommen wird. Die Steuerfreiheit g...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Personengesells... / 3.2 Firmen-Pkw bei Personengesellschaften, private Pkw-Nutzung (1-%-Methode)

Überlässt eine Personengesellschaft ihrem Gesellschafter einen Firmenwagen zur betrieblichen und privaten Nutzung, dürfen die Kosten, die auf die private Nutzung entfallen, den Gewinn der Personengesellschaft nicht mindern. Die private Nutzung eines Firmen-Pkw ist immer dann mit der 1-%-Methode zu ermitteln, wenn die betriebliche Nutzung überwiegt. Ist das der Fall, ist die ...mehr

Buchungssatz aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Fahrräder, Elektrofahrräder... / 8 Förderung der Elektromobilität im Straßenverkehr

Vorteile, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer für ein Elektrofahrzeug oder Hybridelektrofahrzeug in seinem Betrieb gewährt, sind steuerlich begünstigt (s. gemeinsamer Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom 9.1.2020). 8.1 Übereignung von Ladeeinrichtungen Übereignet der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn unentgeltlich ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.14 Nummer 18: Pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören Zuschüsse (Barlohn) des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln (sofern nicht steuerfrei), mit dem Kraftfahrzeug oder einem anderen Verkehrsmittel (z. B. Motorrad, Fahrrad). Entsprechendes gilt regelmäßig auch für Sachbezüge. Hierzu zählt...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Firmenrad

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der geldwerte Vorteil von ArbN aus der Privatnutzung betrieblicher Fahrräder wird grundsätzlich besteuert. Das gilt für Firmenfahrräder aller Art, auch wenn sie verkehrsrechtlich ohne Kennzeichen und Versicherung betrieben werden (vgl Ländererlasse vom 09.01.2020, BStBl 2020 I, 174). Für besonders stark motorisierte Modelle, die verkehrsrecht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
EU-Taxonomie: Digitalisieru... / 3 myGreenBusiness – digitale Umsetzung des Taxonomie-Reportings

Daten-See als zentraler Ausgangspunkt Aus der Erfahrung der ersten Erhebungen der Taxonomie-Daten für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 mittels Tabellenkalkulation hat sich gezeigt, dass der damit verbundene manuelle Aufwand für die Organisation hoch ist und potenzielle Fehlerquellen birgt. Zudem ist das auch in der Wirtschaftsprüfung mit erheblicher Mehrarbeit verbunden. Desh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.5.5.3 Stromlieferungen nach § 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. b Doppelbuchst. bb GewStG

Rz. 73i Ebenfalls unschädlich sind nach § 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. b Doppelbuchst. bb GewStG i. V. m. der Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes erzielte Einnahmen aus dem Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder Elektrofahrräder, sofern die Unschädlichkeitsgrenze von 20 % nicht überschritten wird. Es darf sich nicht um Kraftfahrzeuge i. S. d. § 1 Abs. 3 StV...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 32 An die Stelle der pauschalen Kürzung tritt nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG auf Antrag bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen oder daneben Wohnungsbauten betreuen oder Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen i. S. d. WEG errichten und veräußern, die erweiterte ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.5.5.1 Allgemeines

Rz. 73a Eine erlaubte, nicht begünstigte Tätigkeit liegt nach § 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. b GewStG vor, wenn i. V. m. der Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes Einnahmen aus der Lieferung von Strom im Zusammenhang mit dem Betrieb von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien i. S. d. § 3 Nr. 21 EEG ( § 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. b Doppelbuchst. aa GewStG) oder aus ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.3 Kürzungsberechtigte Grundstücksunternehmen

Rz. 38 Die erweiterte Kürzung kommt nur für Grundstücksunternehmen in Betracht. Dies sind nach § 9 Nr. 1 S. 2, 3 GewStG Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen oder daneben Wohnungsbauten betreuen oder Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen i. S. d. WEG errichten un...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.3.1 Finanzierungsanteile (Zeilen 50-57)

Die Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen wird in einer zusammenfassenden Regelung[1] erfasst. Die Hinzurechnung erfolgt mit 25 % der Summe aus Entgelten für Schulden (Zeile 50), Renten und dauernden Lasten (Zeile 51), Gewinnanteilen des stillen Gesellschafters (Zeile 52); dabei ist ein Verlustanteil mindernd zu berücksichtigen,[2] 20 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich...mehr

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Umsatzsteuer in Portugal / 11 Vorsteuerabzug

Ab 1.1.2017 können Importeure bei Einfuhren die EUSt in der Voranmeldung für den Einfuhrzeitpunkt erklären und gleichzeitig – bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen – als Vorsteuer geltend machen. Vorher war die EUSt zunächst an die Zollbehörde zu entrichten und erst in der folgenden Voranmeldung als Vorsteuer abziehbar. Das Recht auf Vorsteuerabzug besteht auch für...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ÖHG / 3 Ermittlung des Gewerbeertrags (§§ 7 bis 9 GewStG)

Die Summe der Einträge in den einzelnen Zeilen aller Anlagen ÖHG muss dem Betrag in der entsprechenden Zeile der Gewerbesteuererklärung GewSt 1 A entsprechen. Vor Zeilen 21–77 In diesen Zeilen werden die gewerbesteuerlichen Besteuerungsgrundlagen der jeweiligen Sparte, für die der Vordruck ÖHG ausgefüllt wird, zugeordnet. Damit kann ein Gewerbeertrag pro Sparte ermittelt werde...mehr

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Leitfaden 2025 - Vordruck G... / 9 Hinzurechnungen

Vor Zeilen 50–69 In den Zeilen 50–69 werden die nach § 8 GewStG vorgeschriebenen Hinzurechnungen berücksichtigt. In den Hinzurechnungen drückt sich der Charakter der Gewerbesteuer als Realsteuer aus, die die objektive Ertragskraft des Unternehmens erfasst. Dies betrifft insbesondere die Finanzierungsanteile nach § 8 Nr. 1 GewStG. Andere Hinzurechnungen dienen der Abgrenzung z...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2025 - Vordruck G... / 11 Kürzungen

Zeilen 83-86 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 87-99 In den Zeilen 83–99 werden die Kürzungen nach § 9 GewStG berücksichtigt, jedoch ohne die Kürzungen für Erträge aus Kapitalbeteiligungen nach § 9 Nr. 2a, 7 und 8 GewStG, die in die Zeilen 70-82 einzutragen waren. Zeile 87 Zeile 87 erfasst die Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG für zum Betriebsvermögen gehörende Grundstücke, ...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 4.6 Degressive Abschreibung für reine Elektrofahrzeuge ab 2025

Im Rahmen des "Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland"[1] ist in § 7 Abs. 2a EStG eine neue arithmetisch-degressive Abschreibung für Fahrzeuge mit ausschließlich elektrischem Antrieb eingeführt worden. Umfasst sind hierbei alle Fahrzeuge nach § 9 Abs. 2 KraftStG. Sie gilt neben rein elektrisch betriebenen PKW ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privatnutzung eines betrieb... / 4.3 Regelung ab dem 1.1.2020

50 %-Ansatz Durch das JStG 2019[1] wurden die Regelungen des JStG 2018 hinsichtlich der im Ergebnis nur jeweils hälftigen Bemessungsgrundlage bei Elektro- und Hybridfahrzeugen im Rahmen von 1 %-Regelung und Fahrtenbuchmethode bis zum 31.12.2030 verlängert. Für Elektrohybridfahrzeuge gilt eine stufenweise Regelung hinsichtlich des zulässigen CO2-Ausstoßes und der Mindestreichwe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privatnutzung eines betrieb... / Zusammenfassung

Überblick Die Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs durch den Unternehmer für private Zwecke bedeutet für diesen steuerlich einen Vorteil in seiner privaten Sphäre. Schließlich erspart er sich hierdurch ggf. den Aufwand für private Zwecke oder auch sonstige nichtunternehmerische Zwecke (z. B. Fahrten im Rahmen einer Immobilienverwaltung) ein eigenes Fahrzeug anzuschaffen. St...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privatnutzung eines betrieb... / 4.1.1 Fahrtenbuchmethode

Bei Anwendung der Fahrtenbuchmethode sind die tatsächlichen Aufwendungen, die auf die private Nutzung des Elektrofahrzeugs entfallen, als Entnahme anzusetzen, entsprechend den allgemeinen Regelungen. Zunächst ändert sich also bei der Ermittlung der Gesamtkosten des Fahrzeugs nichts. Die Besonderheit ist dann, dass die Bemessungsgrundlage für die Absetzung und Abnutzung (AfA) ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privatnutzung eines betrieb... / 4.1.2 1 %-Regelung

Im Rahmen der Anwendung der 1 %- Regelung werden die Kosten des Batteriesystems durch einen Abschlag auf den Bruttolistenpreis berücksichtigt. Praxis-Beispiel Berechnung nach der 1 %-Regelung Das Elektrofahrzeug mit einer Batteriekapazität von 16 kWh wurde im Jahr 2015 angeschafft und erstmals zugelassen, der Bruttolistenpreis betrug insgesamt 55.000 EUR inkl. Umsatzsteuer. D...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privatnutzung eines betrieb... / 4.1 Regelung bis zum 31.12.2018

Die Sonderregelung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen wurde durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz[1] (AmtshilfeRLUmsG) in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 und 3 EStG ergänzt. Die Regelungen sind auch für Brennstoffzellenfahrzeuge entsprechend anzuwenden sowie für Elektrofahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge anzuwenden,...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Photovoltaik: Steuerfreie A... / 3.1 Steuerbefreiung

Daran hat sich auch aktuell nichts geändert. Jedoch sind die mit einer kleineren Photovoltaikanlage erzielten Einkünfte aus Gewerbebetrieb nunmehr steuerfrei. Denn mit steuerlicher (unechter) Rückwirkung ab 1.1.2022 [1] hat der Gesetzgeber eine neue Steuerbefreiung in § 3 Nr. 72 EStG geschaffen. Diese Norm regelt, dass ab 2022 Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Technische Anlagen und Masc... / 3.3 Degressive Abschreibung im Investitionssofortprogramm

Rz. 42a 2025 wurde das "Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland" beschlossen. Gegenstand dieses Gesetzes sind neben anderen Maßnahmen (z. B. Steuersenkungen) 3 Regelungen, die unmittelbar das Rechnungswesen und den Jahresabschluss betreffen: Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven AfA für bewegliche Wir...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Technische Anlagen und Masc... / 3.4 Staffelsatzabschreibung für E-Fahrzeuge

Rz. 42d Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Elektromobilität in Deutschland deutlich voranzubringen, wozu eine besondere, zeitlich befristete Abschreibung eingeführt wurde. Mit der Regelung ist für neu angeschaffte (aber nicht notwendigerweise fabrikneue), rein elektrisch betriebene Fahrzeuge die Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung [1] mit fa...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.3 Wirkungsdauer

Rz. 68 Der Aspekt der Wirkungsdauer betrifft hauptsächlich die materielle Bilanzpolitik, weil aufgrund der sog. Zweischneidigkeit der Bilanz eine bilanzpolitische Maßnahme sich in der Folgezeit grundsätzlich entgegengesetzt auswirkt. So bedingt z. B. bei einem Anlagegut die höhere Abschreibung in der Anfangszeit geringere Abschreibungsmöglichkeiten für die restliche Nutzungs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.2.3 Bewertungsalternativen

Rz. 49 Bei den Bewertungsalternativen geht es um die Frage, mit welchen Wertansätzen die in der Bilanz erfassten Posten ausgewiesen werden sollen. Dabei bestehen grundsätzlich die in Abbildung 5 und Abbildung 6 mit Beispielen zusammengestellten Gestaltungsmöglichkeiten. Eine gewinnerhöhende Bilanzpolitik erfordert höhere Aktivierungen bzw. niedrigere Passivierungen; das Umgek...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.4.1 Grundsätzliche Überlegungen

Rz. 73 Beweglich zu handhabende, flexible Mittel sind für die Bilanzpolitik von größter Wichtigkeit. Mittel mit solchen Eigenschaften ermöglichen es, auf sich verändernde Unternehmenslagen rasch und situationsgerecht zu reagieren. Dabei ist "Flexibilität" in diesem Zusammenhang ein vielschichtiges Phänomen, das u. a. folgende Gesichtspunkte umfasst: Bindungswirkung: Hier geht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.1.2 Kategorien der Sachverhaltsgestaltungen

Rz. 35 Die bilanzpolitischen Instrumente zur Sachverhaltsgestaltung lassen sich in folgende Kategorien einteilen:[1] zeitliche Verlagerung von Geschäftsvorfällen, dauerhafte oder originäre Maßnahmen, die nach dem Bilanzstichtag nicht rückgängig gemacht werden, und vorübergehende Maßnahmen, die nach dem Bilanzstichtag wieder rückgängig gemacht werden. Rz. 36 Zeitliche Verlagerung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.2 Wirkungsbreite

Rz. 66 Je mehr Rechenwerke durch eine bilanzpolitische Maßnahme berührt werden, desto größer ist deren Wirkungsbreite. Als "Rechenwerke" sind dabei anzusehen: Handelsbilanz, Steuerbilanz, Ermittlung des gemeinen Werts von Gesellschaftsanteilen, Konzernbilanz nach HGB und ggf. IFRS, betriebsinterne Ergebnisrechnung; in diesem Zusammenhang sind auch die Steuererklärungen der A...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Auslagenersatz / 3.3 Pauschaler Auslagenersatz für E-Auto-Strom

Zur Vereinfachung des steuerfreien Auslagenersatzes für das elektrische Aufladen eines Elektro-Firmenwagens (ausschließlich Pkw) beim Arbeitnehmer zu Hause, lässt die Finanzverwaltung folgende monatlichen Pauschalen zu[1]:mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Auslagenersatz / 1.2 Beispiele für steuerfreien Auslagenersatz

Steuerfreier Auslagenersatz liegt z. B. vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die einzeln abgerechneten Kosten ersetzt für Kundengeschenke, die im Auftrag des Arbeitgebers erworben worden sind, geschäftliche Telefongespräche, die der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber außerhalb des Betriebs geführt hat, die Bewirtung von Geschäftsfreunden des Arbeitgebers, die Garage, die der...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Auslagenersatz / Zusammenfassung

Begriff Unter Auslagen versteht man die Gelder, die zur Erbringung einer Leistung oder Erfüllung eines Auftrags verwendet werden müssen, für die der Leistungserbringer häufig in Vorlage tritt. Es handelt sich also um Gelder, die der Arbeitnehmer nach der Aufwendung erhält. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Die Pflicht zum Auslagen- oder Aufwendungsersatz ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 4.1 Vergütungsbestandteile

Die "Gesamtbezüge" sind die Summe aller Vorteile, Vergünstigungen und Entgelte für die Arbeitsleistung des Geschäftsführers. Dazu gehören: Festgehalt, Sonderzahlungen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld), variable Gehaltsbestandteile (z. B. Tantiemen), alle geldwerten Vorteile (z. B. der Wert der überlassenen Mietwohnung, die private Pkw-Nutzung sowie die Zusicherung einer Alters...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 7 Laden von privaten Elektrofahrzeugen

Sachverhalt Der Arbeitnehmer hat sich privat ein Elektrofahrzeug angeschafft. Der Arbeitgeber gibt ihm die Möglichkeit, das Fahrzeug kostenlos auf dem Firmenparkplatz an einer betriebseigenen Ladestation aufzuladen. Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer außerdem einen pauschalen Auslagenersatz für das Aufladen zuhause. Wie ist der geldwerte Vorteil aus dem Aufladen des priva...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 3.2.1 Umstieg auf E-Autos bringt vorteilhafte Dienstwagenbesteuerung

Dort wo es möglich ist, können Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren sukzessive durch Elektroautos ausgetauscht werden. Neben einer deutlichen Verbesserung des ökologischen Fußabdrucks des Unternehmens ergeben sich nicht zu unterschätzende Lohnsteuervorteile für die Dienstwagenbesteuerung beim Arbeitnehmer, die auch zu beitragsrechtlichen Vorteilen in der Sozialversicherung führ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dienstwagen, Fahrtenbuch / 4 Steuerermäßigung für Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride

4.1 Abschläge bei AfA und Leasingbeträgen Bei einem Elektro- bzw. extern aufladbaren Hybridelektroauto (sog. Plug-in-Hybrid) erhöhen die Kosten für die Batterie in Form der Abschreibung den individuellen Kilometersatz und damit im Ergebnis den lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil. Zur Förderung der Elektromobilität erfolgt bei der Fahrtenbuchmethode eine Kürzung der absch...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1.2 Sonderregelung für Elektrofahrzeuge und Hybridelektrofahrzeuge

1.2.1 Kürzung des Bruttolistenpreises Für Dienstfahrzeuge mit Elektro- oder Hybridelektroantrieb sowie für Brennstoffzellenfahrzeuge gibt es gesetzliche Steuererleichterungen, um diese umweltfreundlichen Motoren zu fördern.[1] Bei der 1-%-Regelung wird der Bruttolistenpreis gemindert, wodurch ein geringerer geldwerter Vorteil aus der Überlassung eines E-Dienstwagens zu verste...mehr