Fachbeiträge & Kommentare zu Elektroauto

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sachbezüge / 7.1 Getrennte Aufzeichnungen

Bei jeder Lohnabrechnung sind Sachbezüge getrennt vom Barlohn im Lohnkonto aufzuzeichnen. Dasselbe gilt für die einbehaltene Lohnsteuer. Dabei sind die Sachbezüge einzeln zu bezeichnen und unter Angabe des Abgabetages oder bei laufenden Bezügen des Abgabezeitraums, des Abgabeorts und des etwa gezahlten Entgelts mit dem steuerlich maßgebenden, also um Zuzahlungen des Arbeitnehmers...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohnkonto / 4.6 Steuerfreie Lohnersatzleistungen und andere steuerfreie Bezüge

Bestimmte staatliche Leistungen hat der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer als Lohnersatzleistungen (Bezüge) auszuzahlen. Sie sind zwar steuerfrei[1], unterliegen aber dem sog. Progressionsvorbehalt im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung. Deshalb hat der Arbeitgeber solche Leistungen im Lohnkonto aufzuzeichnen: Kurzarbeitergeld, einschließlich des Saison-Kurzarbeitergeldes –...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 4.2.3 Überlassung eines Dienstrads

Ein umweltschonender Beitrag, der den CO2-Ausstoß deutlich verringert, ist in jedem Fall der Einsatz von Diensträdern im Straßenverkehr. Dementsprechend sieht das Steuerrecht auch eine umfassende Vergünstigung für die betriebliche Überlassung von Fahrrädern und E-Bikes (sog. Diensträder) beim Arbeitnehmer vor. Mitarbeiterprogramme, die für die Belegschaft die kostenlose Nutz...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 6.2 Steuer- und beitragsrechtliche Behandlung der Leistungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen

Steuerlich sind Maßnahmen wie z. B. der (Aus-)Bau von Umkleide- und Duschmöglichkeiten, die der Arbeitnehmer in der Firma nutzen kann, oder die Einrichtung von Fahrradräumen oder Fahrradstellplätzen unproblematisch. Leistungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen sind kein Arbeitslohn. Die Bereitstellung von Aufenthalts- und Erholungsräumen oder Dusch- und Badeeinrichtung...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 4.2.4 Fahrtkostenersatz beim arbeitnehmereigenen Pkw

Ungeachtet aller Bemühungen durch Fördermaßnahmen der Politik, den Arbeitsweg zum Arbeitgeber umweltschonend zu gestalten, wird man auch künftig auf den Einsatz des eigenen Pkws für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nicht verzichten können. Dies liegt zum einen an den Anforderungen an die Arbeitszeit, die z. B. im Schichtdienst eventuell eine Nutzung d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstwagen, 1-%-Regelung / Zusammenfassung

Begriff Bekommt ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein betriebliches Kraftfahrzeug zur Verfügung gestellt, spricht man von einem Dienst- oder Firmenwagen. Ein Dienstwagen darf häufig nicht nur dienstlich genutzt werden, sondern auch für private Fahrten. Die unentgeltliche Nutzung eines Dienstwagens zu privaten Zwecken führt beim Arbeitnehmer zu einem geldwerten Vorteil und dam...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 2.12 Steuerfreier Arbeitslohn

Im Lohnkonto müssen sämtliche steuerfreien Bezüge des Arbeitnehmers getrennt von der laufenden Entgeltzahlung notiert werden. Beispielsweise die nachfolgend aufgeführten Einzelfälle: Reisekosten, Verpflegungsmehraufwendungen und andere steuerfreie Auslösungen, auch anlässlich einer doppelten Haushaltsführung, Umzugskostenentschädigungen, steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur fre...mehr

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zfs 01/2026, Entschädigungs... / 1 Aus den Gründen:

Beschl. v. 6.3.2025 Jedenfalls im Ergebnis zu Recht hat das LG die Klage auf Zahlung weiterer 6.210,43 EUR nebst Zinsen und außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen abgewiesen. Weder steht der Kl. aus abgetretenem Recht (§ 398 BGB) ein (weiterer) vertraglicher Anspruch gemäß § 1 S. 1 VVG i.V.m. Ziffer A.2.5.2.1 der in den Versicherungsvertrag einbezogenen AKB 2015 ...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 3.2.2 Dienstwagen-Pool

Eine Reduzierung des Fuhrparks lässt sich in bestimmten Fällen durch die Einführung eines Fahrzeugpools erreichen. Solange die Poolfahrzeuge ausschließlich für den Einsatz für Dienstfahrten und andere berufliche Auswärtstätigkeiten zur Verfügung stehen, ist die betriebliche Nutzung für den Lohnsteuerabzug beim Arbeitnehmer ohne Bedeutung. Bei Unternehmen mit zahlreichen Dien...mehr

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Dienstwagen, Fahrtenbuch / 4.3 50-%-Ansatz der AfA-/Leasingbeträge

Die Kürzung um die Kosten für das Batterie- und Speichersystem ist für die Jahre 2019 bis 2030 ergänzt um die mögliche Kürzung des Bruttolistenpreises auf 50 %. Entsprechend der Regelung bei der 1-%-Methode[1] werden auch bei der Fahrtenbuchmethode die Anschaffungskosten und damit die Abschreibungsbeträge für ab 1.1.2019 angeschaffte Elektro- und Hybridelektro-Dienstwagen nu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1.2.6.3 Kürzung des geldwerten Vorteils / steuerfreier Auslagenersatz

Die Stromladekosten des Arbeitnehmers für die Privatnutzung des E-Dienstwagens mindern als Nutzungsentgelt den geldwerten Vorteil. Zur Vereinfachung der Lohnabrechnung hat die Finanzverwaltung bis 31.12.2025 Monatspauschalen für (Hybrid-)Elektro-Dienstwagen für das Anrechnen des arbeitnehmerfinanzierten Stromtankens auf den Nutzungswert bzw. des steuerfreien Auslagenersatzes...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1.2.2 Überblick: Pauschale und prozentuale Abschläge für E-Dienstwagen

Bei der Dienstwagenbesteuerung in den Jahren 2013 bis 2030 sind unterschiedliche Abschläge und Kürzungen für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge je nach Anschaffungsjahr zu beachten. Diese sind aufgrund ihrer inhaltlichen Unterschiede und ihrer vielseitigen (ökologischen) Anforderungen in der Lohnabrechnungspraxis nur noch mit viel Aufwand zu durchschauen. Die nachfolgende in...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgelt / 6.1 Steuerfreie Leistungen

Steuerfrei können z. B. folgende Leistungen ganz oder teilweise sein[1]: Notstandsbeihilfen bis 600 EUR im Kalenderjahr[2], Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen, Reisekosten, Umzugskosten, doppelte Haushaltsführung, Unterkunftskosten, Trennungsgelder [3], Fahrtkostenzuschüsse und Jobtickets [4], Weiterbildungsleistungen [5], Einnahmen aus Arbeit im Rentenalter bis 2.000 EUR ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstwagen / 10 Umsatzbesteuerung des geldwerten Vorteils

Die umsatzsteuerliche Behandlung der Dienstwagenüberlassung bestimmt sich danach, ob es sich um eine entgeltliche oder eine unentgeltliche Leistung handelt.[1] Wird die private Nutzung arbeitsvertraglich festgelegt, ist umsatzsteuerlich von einer entgeltlichen Dienstwagenüberlassung auszugehen. Die private Nutzung stellt eine umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistung dar.[2] ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstwagen / 1.2 Vereinbarung zur Dienstwagenüberlassung

Anspruchsgrundlage für die Überlassung ist in aller Regel eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien. Möglich ist die Überlassung eines ganz bestimmten Fahrzeugs, eines Fahrzeugs aus einer bestimmten Fahrzeugklasse (Mittelklasse/Oberklasse) oder der Zugriff auf ein Fahrzeug aus einem Fahrzeugpool. Sinnvoll ist zudem die Festlegung einer...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgelt / 6.2 Pauschal besteuerte Leistungen

Eine pauschale Besteuerung kann z. B. für die folgenden Leistungen möglich sein[1]: Verpflegung mit 25 %[2], Betriebsveranstaltungen mit 25 %[3], Erholungsbeihilfen mit 25 %[4], Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen mit 25 %[5], Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten mit 25 %[6], Internetzuschuss mit 25 %[7], Übereignung von und Zuschüsse zu Ladevorrichtungen für Elektrof...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstrad / 1 Nettolohnoptimierung durch Dienstrad per Gehaltsumwandlung

Sachverhalt Ein Arbeitgeber überlässt seinem 30-jährigen Arbeitnehmer ab dem 1.7.2026 ein E-Bike sowohl für Privatfahrten als auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Das E-Bike ist verkehrsrechtlich als Fahrrad einzuordnen. Die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Herstellers des Fahrrads beträgt 3.549 EUR. Der Arbeitgeber kann das Fahrrad für eine...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstrad / 3 E-Bike bis 45 km/h per Gehaltsumwandlung

Sachverhalt Ein Arbeitgeber überlässt seinem 30-jährigen Arbeitnehmer ab dem 1.1.2026 ein E-Bike mit einer Elektromotorunterstützung bis 45 km/h sowohl für Privatfahrten als auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (einfache Entfernung 10 km). Die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Herstellers des Fahrrads beträgt 3.599,99 EUR. Der Arbeitnehmer (Stk...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Elektrofahrzeuge (Hausanschluss)

Bei einer von der Gemeinschaft beschlossenen und installierten Ladeinfrastruktur dürfte es darauf ankommen, ob gemeinschaftliche Ladestationen eingerichtet werden, die von allen Wohnungseigentümern genutzt werden können (dann gemeinschaftliches Eigentum) oder nur einzelne im Sondereigentum bzw. Miteigentum nach Bruchteilen stehende Stellplätze versorgt werden (dann ggf. Sond...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Ladeinfrastruktur (E-Mobile)

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 2.2 Vom Arbeitnehmer selbst getragene Stromkosten

Lädt der Arbeitnehmer einen vom Arbeitgeber überlassenen Elektro- oder Hybridelektrodienstwagen bei sich Zuhause oder bei einem Dritten (z. B. öffentliche Ladesäule) auf, kann ihm der Arbeitgeber diese Stromkosten als Auslagenersatz [1] steuerfrei erstatten.[2] Erstattet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Kosten nicht, mindern die vom Arbeitnehmer aufgrund einer arbeitsvert...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 2.1 Listenpreis bei Elektrodienstwagen

Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug unentgeltlich oder verbilligt zur privaten Nutzung, ist der Nutzungsvorteil als Sachbezug zu versteuern.[1] Die Überlassung eines Elektrofahrzeugs wird dabei ermäßigt versteuert. Die Ermäßigung ist auf bis zum 31.12.2030 angeschaffte Fahrzeuge begrenzt. Hinweis Anwendungsschreiben für E-/Hybriddienstwagen Die Verwalt...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / Zusammenfassung

Überblick Durch das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland werden betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge steuerlich weiter gefördert. Lohnsteuerlich ist vor allem die Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung von Bedeutung. Zudem ändern sich ab dem Jahr 2026 die lohnsteuerlichen Regelu...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Facility Management: 5 Schr... / 2.5 Strategisches Mobilitätsmanagement

Nachhaltiges Mobilitätsmanagement im FM beginnt nicht mit dem Kauf von Elektrofahrzeugen, sondern mit einer systematischen Analyse des Status quo. Einzelne, isolierte Maßnahmen mögen gut gemeint sein, entfalten aber selten ihre volle Wirkung. Ein strukturierter Ansatz in mehreren Phasen schafft die notwendige Grundlage für erfolgreiche Transformation. Die Phase 1 ist die Anal...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brandursachen im Betrieb / 7.6 Auf Kennzeichnung und Qualität achten

Alle betriebenen Elektrogeräte müssen mindestens mit CE-Kennzeichen versehen sein. Gerade bei Billigprodukten, wie beleuchteten Deko-Objekten, ist es sinnvoll, darauf zu achten, weil illegale Importe mit erheblichen Sicherheitsmängeln immer wieder vorkommen. Ein GS-Zeichen ist mindestens ein sinnvoller Hinweis, weil es zeigt, dass der Hersteller auf Sicherheit einen gewissen...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung für Elektrofahrzeuge

Zusammenfassung Ab dem 1.7.2025 wird die Bruttolistenpreisgrenze für die steuerliche Begünstigung von Elektro-Dienstwagen von bisher 70.000 EUR auf 100.000 EUR angehoben. Dies erleichtert die Nutzung hochwertiger Elektrofahrzeuge als Firmenwagen und erweitert den Kreis der begünstigten Modelle. Das ändert sich Ab dem 1. Juli 2025 gilt für reine Elektro-Dienstwagen eine erhöhte...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge bis 2035

Zusammenfassung Das Bundeskabinett hat am 15.10.2025 beschlossen, die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge zu verlängern. Die Steuerbefreiung soll künftig für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis 31.12.2030 und maximal bis 31.12.2035 gelten. Über das Gesetz wurde noch nicht abschließend beraten. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren kann es daher noch zu Änderungen kommen. H...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einführung der arithmetisch-degressiven Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge

Zusammenfassung Mit dem Investitionssofortprogramm wird für betriebliche Elektrofahrzeuge eine neue, befristete Abschreibungsmöglichkeit geschaffen, die Investitionen in Elektromobilität steuerlich deutlich begünstigt. Hintergrund Die Bundesregierung hat mit dem "Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland "(§ 7 Abs. ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kfz-Steuerbefreiung für Ele... / Das ändert sich

Die zehnjährige Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wird verlängert. Die Steuerbefreiung gilt für Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2030 erstmals zugelassen werden. Die Steuerbefreiung endet spätestens am 31.12.2035, auch wenn der zehnjährige Zeitraum noch nicht vollständig ausgeschöpft ist. Die Regelung gilt auch für Fahrzeuge, die nachträglich zu reinen Elektrofahrzeuge...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kfz-Steuerbefreiung für Ele... / Hintergrund

Die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge ist ein zentrales Instrument zur Förderung der Elektromobilität in Deutschland. Ziel ist es, Anreize für die Anschaffung emissionsfreier Fahrzeuge zu schaffen und so die Klimaziele im Verkehrssektor zu unterstützen.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kfz-Steuerbefreiung für Ele... / Zusammenfassung

Das Bundeskabinett hat am 15.10.2025 beschlossen, die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge zu verlängern. Die Steuerbefreiung soll künftig für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis 31.12.2030 und maximal bis 31.12.2035 gelten. Über das Gesetz wurde noch nicht abschließend beraten. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren kann es daher noch zu Änderungen kommen.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kfz-Steuerbefreiung für Ele... / Inkrafttreten

Die Änderungen treten mit dem Inkrafttreten des Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in Kraft.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einführung der arithmetisch... / Zusammenfassung

Mit dem Investitionssofortprogramm wird für betriebliche Elektrofahrzeuge eine neue, befristete Abschreibungsmöglichkeit geschaffen, die Investitionen in Elektromobilität steuerlich deutlich begünstigt.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Anhebung der Bruttolistenpr... / Zusammenfassung

Ab dem 1.7.2025 wird die Bruttolistenpreisgrenze für die steuerliche Begünstigung von Elektro-Dienstwagen von bisher 70.000 EUR auf 100.000 EUR angehoben. Dies erleichtert die Nutzung hochwertiger Elektrofahrzeuge als Firmenwagen und erweitert den Kreis der begünstigten Modelle.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pauschalierungsmöglichkeite... / 1.1 Pauschalierung mit festen Pauschsteuersätzen

Feste Pauschsteuersätze sind überwiegend in § 40 Abs. 2 EStG geregelt.[1] Sie gelten für:mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 1.5 Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos

Zur Förderung des Umstiegs auf Elektroautos wurde mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes v. 16.10.2020 (7. KraftStÄndG, BGBl. 2020 I S. 2184) eine Verlängerung der zehnjährigen Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge eingeführt. Die Steuerbefreiung galt zuletzt für bis Ende 2025 erstzugelassene Elektrofahrzeuge, längstens bis 31.1...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / 1. Überlassung eines E-Autos an Gesellschafter als Arbeitnehmer der Kapitalgesellschaft

Wenn Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft als Arbeitnehmer (z.B. als Geschäftsführer [GF] oder leitende Angestellte) ein E-Auto der Gesellschaft nutzen dürfen, liegt darin ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil, der als Sachlohn (sonstiger Bezug) zu Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG) führt.[1] Dabei sind die Regelungen über die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / 8. Keine vGA wegen E-Autos aus Gründen des Klimaschutzes

Die Anschaffung eines E-Auto statt eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor hat nicht immer nur wirtschaftliche oder andere betriebsbezogenen Gründe. Die Entscheidung kann auch aus Gründen des Klimaschutzes veranlasst sein. Obwohl es sich dabei um ein gutes Motiv handelt, muss es sich dabei aus der Sicht eines (gedachten) "ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters" der K...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / I. Vorbemerkung/Problemaufriss

Der Anteil der Elektrofahrzeuge (E-Autos) bei den Pkw auf deutschen Straßen erhöht sich stetig. Dies liegt auch daran, dass der klimapolitisch motivierte und von einem großen Teil der Bevölkerung unterstützte Wandel der Mobilität durch gesetzliche Subventionen gestärkt wird. Steuerliche Attraktivität: Steuerpolitisch gibt es neben der Steuerbefreiung von E-Autos bei der Kfz-S...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / 7. Bloße Nutzungsmöglichkeit eines E-Autos für private Zwecke

Die bloß tatsächliche Möglichkeit des Anteilseigners, ein betriebliches Wirtschaftsgut der Kapitalgesellschaft auch privat nutzen zu können, führt nach aktueller BFH-Rechtsprechung des VIII. Senats[25] für sich genommen beim Gesellschafter nicht zu einer vGA. Dies ist schon deshalb einleuchtend, da sonst automatisch für jedes (!) Wirtschaftsgut einer Kapitalgesellschaft, wel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / 2. Überlassung eines E-Autos ohne tatsächliche private Nutzung

Die Bewertung des Lohnvorteils als Einnahme aus nichtselbständiger Tätigkeit (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG) stimmt zwar der Höhe nach mit dem Entnahmewert für Gesellschafter bei Personengesellschafter überein. Beachten Sie: Es bestehen aber dem Grunde nach zwei Unterschiede: Im Gegensatz zur Entnahme für Gesellschafter von Personengesellschaften kommt es für den Lohnzufluss für...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / 5. Private Nutzung eines E-Autos ohne Überlassung

Als Gesellschafter-GF hat man es oft selbst in der Hand, ob und wie die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs vertraglich geregelt wird. Darüber hinaus hat ein beherrschender oder alleiniger Gesellschafter-GF ohnehin die faktische Herrschaft über das Fahrzeug und braucht sich keine Sorgen um Sanktionen durch den Arbeitgeber (Kapitalgesellschaft) zu machen. Da es für d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / II. Lohn oder vGA durch die private Nutzung von E-Autos bei Kapitalgesellschaften

1. Überlassung eines E-Autos an Gesellschafter als Arbeitnehmer der Kapitalgesellschaft Wenn Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft als Arbeitnehmer (z.B. als Geschäftsführer [GF] oder leitende Angestellte) ein E-Auto der Gesellschaft nutzen dürfen, liegt darin ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil, der als Sachlohn (sonstiger Bezug) zu Einnahmen aus nichtselbständige...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / 6. Private Nutzung eines E-Autos trotz Privatnutzungsverbots

Wenn die private Nutzung ausdrücklich untersagt ist (vertragliches Privatnutzungsverbot), kann die tatsächliche und regelmäßige Fahrzeugnutzung als geduldete Überlassung als Arbeitslohn zu werten sein. Denn bei einem so offenkundigen Verstoß gegen ein schriftlich fixiertes Nutzungsverbot zu Privatzwecken könnte einerseits gefolgert werden, dass das Nutzungsverbot gar nicht er...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei Kapitalgesellschaften (Teil II) (GmbHStB 2025, Heft 12, S. 379)

Privatnutzung durch Gesellschafter: Probleme und Beispielsfälle Dipl.-Finw. Jens Herkens[*] Die Versteuerung der privaten Nutzung von Pkw im Betriebsvermögen ist ein typischer Aufgriff in der Betriebsprüfung. Dabei geht es vor allem um zwei Fragestellungen: Unter welchen Voraussetzungen kann die Privatnutzung eines betrieblichen Fahrzeugs unterstellt werden und wie wird dann ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / 10. Bewertung der vGA beim Anteilseigner

Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist auf der Ebene des Anteilseigners die vGA nach § 8 Abs. 2 S. 2, 3 und 5 EStG zu bewerten, die auch für die Lohnsteuer maßgebend sind.[35] Dies erscheint auch systemgerecht, da auch vGA als Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG) nach § 8 EStG bewertet werden. Die 0,5 %- bzw. 0,25 %-Regelung wäre dann konsequenterwei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / 4. Abgrenzung der Veranlassung aus dem Arbeits- oder Gesellschaftsverhältnis

Eine unentgeltliche (oder zu gering vergütete) Privatnutzung von Fahrzeugen einer Kapitalgesellschaft durch Anteilseigner stellt im Grundsatz eine vGA dar, die zu einer Einkommenshinzurechnung führt (§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG). Das zu geringe Entgelt stellt aus Sicht der Kapitalgesellschaft eine verhinderte Vermögensmehrung dar, die aus dem Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / III. Zusammenfassung

Die Besteuerung der privaten E-Auto-Nutzung hat zwei zentrale Fragestellungen: Unter welchen Voraussetzungen wird eine Privatnutzung (dem Grunde nach) angenommen und wie wird dann die Privatnutzung (der Höhe nach) bewertet? Bei der Nutzung durch Gesellschafter kommt es auf die Rechtsform der Gesellschaft an: Bei Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) wird eine Nutzungse...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Jens Herkens[*] Die Versteuerung der privaten Nutzung von Pkw im Betriebsvermögen ist ein typischer Aufgriff in der Betriebsprüfung. Dabei geht es vor allem um zwei Fragestellungen: Unter welchen Voraussetzungen kann die Privatnutzung eines betrieblichen Fahrzeugs unterstellt werden und wie wird dann die Privatnutzung bewertet? Dieses Thema hat sich durch die zune...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / 9. Bewertung der vGA bei der Kapitalgesellschaft

Auf Ebene der Kapitalgesellschaft ist die vGA für eine private E-Auto-Nutzung mit der sonst dafür erzielbaren Vergütung zu bewerten und nach § 8 Abs. 3 S. 2 KStG dem Einkommen der Kapitalgesellschaft hinzuzurechnen. Dafür muss der gemeine Wert der Nutzungsüberlassung ermittelt werden, der einen angemessenen Gewinnaufschlag einbezieht.[32] Sollte die Kapitalgesellschaft zufäll...mehr