Fachbeiträge & Kommentare zu Elektroauto

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kfz-Steuerbefreiung für Ele... / Zusammenfassung

Das Bundeskabinett hat am 15.10.2025 beschlossen, die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge zu verlängern. Die Steuerbefreiung soll künftig für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis 31.12.2030 und maximal bis 31.12.2035 gelten. Über das Gesetz wurde noch nicht abschließend beraten. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren kann es daher noch zu Änderungen kommen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kfz-Steuerbefreiung für Ele... / Hintergrund

Die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge ist ein zentrales Instrument zur Förderung der Elektromobilität in Deutschland. Ziel ist es, Anreize für die Anschaffung emissionsfreier Fahrzeuge zu schaffen und so die Klimaziele im Verkehrssektor zu unterstützen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kfz-Steuerbefreiung für Ele... / Inkrafttreten

Die Änderungen treten mit dem Inkrafttreten des Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in Kraft.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhebung der Bruttolistenpr... / Zusammenfassung

Ab dem 1.7.2025 wird die Bruttolistenpreisgrenze für die steuerliche Begünstigung von Elektro-Dienstwagen von bisher 70.000 EUR auf 100.000 EUR angehoben. Dies erleichtert die Nutzung hochwertiger Elektrofahrzeuge als Firmenwagen und erweitert den Kreis der begünstigten Modelle.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung der arithmetisch... / Zusammenfassung

Mit dem Investitionssofortprogramm wird für betriebliche Elektrofahrzeuge eine neue, befristete Abschreibungsmöglichkeit geschaffen, die Investitionen in Elektromobilität steuerlich deutlich begünstigt.mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Pauschalierungsmöglichkeite... / 1.1 Pauschalierung mit festen Pauschsteuersätzen

Feste Pauschsteuersätze sind überwiegend in § 40 Abs. 2 EStG geregelt.[1] Sie gelten für:mehr

Beitrag aus Controlling Office
Steuer Check-up 2026 / 1.5 Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos

Zur Förderung des Umstiegs auf Elektroautos wurde mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes v. 16.10.2020 (7. KraftStÄndG, BGBl. 2020 I S. 2184) eine Verlängerung der zehnjährigen Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge eingeführt. Die Steuerbefreiung galt zuletzt für bis Ende 2025 erstzugelassene Elektrofahrzeuge, längstens bis 31.1...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / 1. Überlassung eines E-Autos an Gesellschafter als Arbeitnehmer der Kapitalgesellschaft

Wenn Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft als Arbeitnehmer (z.B. als Geschäftsführer [GF] oder leitende Angestellte) ein E-Auto der Gesellschaft nutzen dürfen, liegt darin ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil, der als Sachlohn (sonstiger Bezug) zu Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG) führt.[1] Dabei sind die Regelungen über die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / 8. Keine vGA wegen E-Autos aus Gründen des Klimaschutzes

Die Anschaffung eines E-Auto statt eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor hat nicht immer nur wirtschaftliche oder andere betriebsbezogenen Gründe. Die Entscheidung kann auch aus Gründen des Klimaschutzes veranlasst sein. Obwohl es sich dabei um ein gutes Motiv handelt, muss es sich dabei aus der Sicht eines (gedachten) "ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters" der K...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / I. Vorbemerkung/Problemaufriss

Der Anteil der Elektrofahrzeuge (E-Autos) bei den Pkw auf deutschen Straßen erhöht sich stetig. Dies liegt auch daran, dass der klimapolitisch motivierte und von einem großen Teil der Bevölkerung unterstützte Wandel der Mobilität durch gesetzliche Subventionen gestärkt wird. Steuerliche Attraktivität: Steuerpolitisch gibt es neben der Steuerbefreiung von E-Autos bei der Kfz-S...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / 7. Bloße Nutzungsmöglichkeit eines E-Autos für private Zwecke

Die bloß tatsächliche Möglichkeit des Anteilseigners, ein betriebliches Wirtschaftsgut der Kapitalgesellschaft auch privat nutzen zu können, führt nach aktueller BFH-Rechtsprechung des VIII. Senats[25] für sich genommen beim Gesellschafter nicht zu einer vGA. Dies ist schon deshalb einleuchtend, da sonst automatisch für jedes (!) Wirtschaftsgut einer Kapitalgesellschaft, wel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / 5. Private Nutzung eines E-Autos ohne Überlassung

Als Gesellschafter-GF hat man es oft selbst in der Hand, ob und wie die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs vertraglich geregelt wird. Darüber hinaus hat ein beherrschender oder alleiniger Gesellschafter-GF ohnehin die faktische Herrschaft über das Fahrzeug und braucht sich keine Sorgen um Sanktionen durch den Arbeitgeber (Kapitalgesellschaft) zu machen. Da es für d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / 2. Überlassung eines E-Autos ohne tatsächliche private Nutzung

Die Bewertung des Lohnvorteils als Einnahme aus nichtselbständiger Tätigkeit (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG) stimmt zwar der Höhe nach mit dem Entnahmewert für Gesellschafter bei Personengesellschafter überein. Beachten Sie: Es bestehen aber dem Grunde nach zwei Unterschiede: Im Gegensatz zur Entnahme für Gesellschafter von Personengesellschaften kommt es für den Lohnzufluss für...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / II. Lohn oder vGA durch die private Nutzung von E-Autos bei Kapitalgesellschaften

1. Überlassung eines E-Autos an Gesellschafter als Arbeitnehmer der Kapitalgesellschaft Wenn Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft als Arbeitnehmer (z.B. als Geschäftsführer [GF] oder leitende Angestellte) ein E-Auto der Gesellschaft nutzen dürfen, liegt darin ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil, der als Sachlohn (sonstiger Bezug) zu Einnahmen aus nichtselbständige...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / 6. Private Nutzung eines E-Autos trotz Privatnutzungsverbots

Wenn die private Nutzung ausdrücklich untersagt ist (vertragliches Privatnutzungsverbot), kann die tatsächliche und regelmäßige Fahrzeugnutzung als geduldete Überlassung als Arbeitslohn zu werten sein. Denn bei einem so offenkundigen Verstoß gegen ein schriftlich fixiertes Nutzungsverbot zu Privatzwecken könnte einerseits gefolgert werden, dass das Nutzungsverbot gar nicht er...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei Kapitalgesellschaften (Teil II) (GmbHStB 2025, Heft 12, S. 379)

Privatnutzung durch Gesellschafter: Probleme und Beispielsfälle Dipl.-Finw. Jens Herkens[*] Die Versteuerung der privaten Nutzung von Pkw im Betriebsvermögen ist ein typischer Aufgriff in der Betriebsprüfung. Dabei geht es vor allem um zwei Fragestellungen: Unter welchen Voraussetzungen kann die Privatnutzung eines betrieblichen Fahrzeugs unterstellt werden und wie wird dann ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / 10. Bewertung der vGA beim Anteilseigner

Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist auf der Ebene des Anteilseigners die vGA nach § 8 Abs. 2 S. 2, 3 und 5 EStG zu bewerten, die auch für die Lohnsteuer maßgebend sind.[35] Dies erscheint auch systemgerecht, da auch vGA als Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG) nach § 8 EStG bewertet werden. Die 0,5 %- bzw. 0,25 %-Regelung wäre dann konsequenterwei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / III. Zusammenfassung

Die Besteuerung der privaten E-Auto-Nutzung hat zwei zentrale Fragestellungen: Unter welchen Voraussetzungen wird eine Privatnutzung (dem Grunde nach) angenommen und wie wird dann die Privatnutzung (der Höhe nach) bewertet? Bei der Nutzung durch Gesellschafter kommt es auf die Rechtsform der Gesellschaft an: Bei Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) wird eine Nutzungse...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / 4. Abgrenzung der Veranlassung aus dem Arbeits- oder Gesellschaftsverhältnis

Eine unentgeltliche (oder zu gering vergütete) Privatnutzung von Fahrzeugen einer Kapitalgesellschaft durch Anteilseigner stellt im Grundsatz eine vGA dar, die zu einer Einkommenshinzurechnung führt (§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG). Das zu geringe Entgelt stellt aus Sicht der Kapitalgesellschaft eine verhinderte Vermögensmehrung dar, die aus dem Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Jens Herkens[*] Die Versteuerung der privaten Nutzung von Pkw im Betriebsvermögen ist ein typischer Aufgriff in der Betriebsprüfung. Dabei geht es vor allem um zwei Fragestellungen: Unter welchen Voraussetzungen kann die Privatnutzung eines betrieblichen Fahrzeugs unterstellt werden und wie wird dann die Privatnutzung bewertet? Dieses Thema hat sich durch die zune...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / 9. Bewertung der vGA bei der Kapitalgesellschaft

Auf Ebene der Kapitalgesellschaft ist die vGA für eine private E-Auto-Nutzung mit der sonst dafür erzielbaren Vergütung zu bewerten und nach § 8 Abs. 3 S. 2 KStG dem Einkommen der Kapitalgesellschaft hinzuzurechnen. Dafür muss der gemeine Wert der Nutzungsüberlassung ermittelt werden, der einen angemessenen Gewinnaufschlag einbezieht.[32] Sollte die Kapitalgesellschaft zufäll...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / 3. Unterschiedliche Beurteilung einer Privatnutzung durch verschiedene Senate des BFH

Der I., VI. und VIII. Senat des BFH beurteilen unterschiedlich, ob eine private Fahrzeugnutzung durch einen (beherrschenden) Gesellschafter-GF unterstellt werden kann und zu welcher Einkunftsart dies dann führt. Auffassung des I. Senats: Der I. Senat des BFH[8] geht davon aus, dass ein betriebliches Fahrzeug in der Hand eines Gesellschafter-GF auch privat genutzt wird und wende...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Steuer Check-up 2026 / 2.3.1 Dienstwagenbesteuerung für E-Fahrzeuge

Bei der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs, welches keine CO2-Emissionen ausstößt (reine Elektrofahrzeuge, inkl. Brennstoffzellenfahrzeuge), ist für die Berechnung des geldwerten Vorteils bei der Anwendung der 1 %-Regelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 EStG) nur ein Viertel der Bemessungsgrundlage (Bruttolistenpreis) und bei Anwendung der Fahrtenbuchregelun...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Steuer Check-up 2026 / 2.1.3 Sonderabschreibung: E-Fahrzeuge

Ebenfalls durch das Investitionssofortprogramm v. 14.7.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 161) wurde für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge i. S. des § 9 Abs. 2 KraftStG ein Wahlrecht für eine arithmetisch-degressive Abschreibung mit fallenden, fest vorgegebenen Staffelsätzen (§ 7 Abs. 2a EStG) eingeführt. Die Regelung umfasst laut Gesetzesbegründung neben Pkw insbesondere auch Elektr...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Steuer Check-up 2026 / 2.9.9 Behandlung von Tankkartensystemen

Im Rahmen eines Kfz-Leasings, aber auch in anderen Konstellationen der Fahrzeugüberlassung, wird den Fahrzeugnutzern häufig eine Tankkarte zur Verfügung gestellt, mit denen der Fahrzeugnutzer das Fahrzeug betanken kann. Zivilrechtlich handelt und erwirbt der Fahrzeugnutzer den Kraftstoff dabei typischerweise nicht im eigenen Namen, sondern im (fremden) Namen des die Tankkart...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Steuer Check-up 2026 / 2.3.2 Behandlung von Ladestrom

Bei überlassenen E-Dienstwagen sind die Aufwendungen für das Aufladen grundsätzlich von der pauschalen 1 %-Regelung abgedeckt (in der Praxis regelmäßig durch die Nutzung spezieller Tankkarten). Lädt der Arbeitnehmer daneben auf eigene Kosten den Dienstwagen, kann er sich diese Stromkosten vom Arbeitgeber im Wege des Auslagenersatzes grundsätzlich steuerfrei erstatten lassen ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 5 Energie und Treibhausga... / 1.3.3 Scope 1 – Direkte Emissionen (VSME.30(a))

Rz. 109 Scope-1-Emissionen umfassen alle direkten THG-Emissionen aus Quellen, die sich im Eigentum oder unter der Kontrolle des berichtenden Unternehmens befinden, und bilden damit die höchste Emissionskategorie, auf die Unternehmen unmittelbaren Einfluss haben und für die sie die direkte Verantwortung tragen. Die präzise Erfassung und systematische Bilanzierung dieser direk...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsstrategie: S... / 6 Schritt 6: Kennzahlen definieren und erheben

Auch bei Nachhaltigkeit gilt: "You can’t manage what you don’t measure": Zur Messung, Bewertung und Kommunikation der Zielerreichung bzw. des Umsetzungsgrads der Maßnahmen müssen geeignete Kennzahlen definiert werden. Damit verbunden sind allerdings zahlreiche Herausforderungen: Vielzahl an möglichen Kennzahlen komplexe Berechnungsmethoden mangelnde Datenqualität Geeignete Kennz...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 4 Allgemeine Informatione... / 1.2 B2 – Verfahrensweisen, Richtlinien und künftige Initiativen für den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft (VSME.26–VSME.28)

mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 5 Energie und Treibhausga... / 2.2.3 C3-Aspekt 2: Übergangsplan für klimaintensive Sektoren (VSME.55)

Rz. 207 Ein glaubwürdiger Übergangsplan für den Klimaschutz ist eine Liste von Maßnahmen, die über einen bestimmten Zeitraum hinweg umgesetzt werden sollen, wobei die Finanzplanung berücksichtigt wird. Dieser Übergangsplan muss regelmäßig aktualisiert werden, da möglicherweise nicht alle geplanten Maßnahmen umgesetzt werden, insbes. solche, die von ungewissen zukünftigen Ent...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 5 Energie und Treibhausga... / 2.2.2 C3-Aspekt 1: Treibhausgasemissionsziele (VSME.54)

Rz. 183 VSME.54 richtet sich an Unternehmen, die bereits konkrete THG-Reduktionsziele – verbindliche Absichtserklärungen, ihre Treibhausgasemissionen bis zu einem definierten Zeitpunkt um einen spezifizierten Betrag zu reduzieren – festgelegt haben, unabhängig von ihrer Branchenzugehörigkeit. Diese Anforderung folgt dem Grundsatz, dass bestehende Ziele transparent kommunizie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Elektrofahrzeuge nach § 9 Abs 2 KraftStG, die zum AV gehören

Rn. 295c Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Im Vergleich zu § 7 Abs 2 EStG zeigt sich, dass der Kreis der begünstigten WG wesentlich enger ist: Der Kreis der begünstigten WG in § 7 Abs 2a EStG kann als "Teilmenge" der in Abs 2 EStG begünstigten ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Arithmetisch-degressive AfA nach § 7 Abs 2a EStG

Rn. 10f Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Genauso wenig ist es verfassungswidrig, dass der Gesetzgeber in Art 1 Nr 2 Buchst b des Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland v 14.07.2025, BGBl I 2025 Nr 161 für reine E-Fahrzeuge eine neue arithmetisch-degressive Abschreibung für den Anschaffungszeitraum 01.07.2025–31.12...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Dienstrad / 5.1 Aufladen privater E-Bikes im Betrieb

Das elektrische Aufladen eines privaten E-Bikes des Arbeitnehmers, das verkehrsrechtlich als Kfz [1] gilt, im Betrieb des Arbeitgebers ist (befristet bis 2030) steuerfrei.[2] Voraussetzung ist, dass dieser geldwerte Vorteil zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Als Betrieb i. S. d. Vorschrift gilt die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Dienstrad / 3.2 Überlassung von E-Bikes als Kfz (sog. S-Pedelecs)

Die Bewertung des geldwerten Vorteils aus der verbilligten oder unentgeltlichen Überlassung eines sog. S-Pedelecs erfolgt nach dem für die Überlassung von Kraftfahrzeugen (Pkw) geltenden Grundsätzen.[1] Der geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung und die Nutzung zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Geschäftsmodell... / 2.2 Pay-per-Use – Nutzen statt besitzen

Mehr Nachhaltigkeit bedeutet, die Lebensgrundlagen langfristig lebenswert zu erhalten, die Unternehmungen zukunftssicher zu gestalten und das menschliche Wohlergehen langfristig zu sichern und zu stärken. Es bedeutet, Produkte, Leistungen, Lösungen und Geschäftsmodelle zu entwickeln, die weniger Ressourcen und Energie verbrauchen und Anreize schaffen, insgesamt weniger Waren...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Behandlung bei ... / Zusammenfassung

Für die Nutzung von Elektrofahrzeugen gibt es verschiedene steuerliche Begünstigungen. Aktuell befasst sich ein Schreiben der Finanzverwaltung mit der Frage, welche Möglichkeiten es bei vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten gibt.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.2.2 Einpersonenhaushalte

Rz. 82 Die Abgrenzung der Bedarfsstufen für die Zeit ab 2017 durch das RBEG 2017 beruht nicht mehr auf einer Unterscheidung danach, ob Erwachsene allein oder in einer Konstellation von mehreren Personen in einer Wohnung leben. Es ist nicht mehr entscheidend, ob in einer Wohnung mehrere Haushalte bestehen können oder nicht. Rz. 83 Das BVerfG habe die Festlegung einer abweichen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rund um die Einkommensteuer... / 2 Einkommensteuerliche Rechtsänderungen und Vordruckänderungen 2025

Die wichtigsten gesetzlichen Änderungen Die wesentlichen Änderungen durch das Steuerfortentwicklungsgesetz: Anhebung des Grundfreibetrags Der Grundfreibetrag wurde für 2025 auf 12.096 EUR angehoben und soll ab 2026 auf 12.348 EUR angehoben werden. Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags für den Vz. 2025 auf 3.336 EUR und ab dem Vz. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2 Arbeitslohn

Angaben zum Arbeitslohn → eZeilen 4–17 Die geforderten Angaben werden von Ihrem Arbeitgeber elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt und vom Finanzamt übernommen. Gleichzeitig bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber eine LSt-Bescheinigung über die übermittelten Daten. Eintragungen müssen Sie nur noch vornehmen, wenn die übermittelten Daten nicht zutreffend sind. Betrifft V...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.5 Absetzung für Abnutzung (AfA) → Zeilen 31–38

Soweit Anlagegüter für den Betrieb erworben bzw. hergestellt wurden, sind deren AK/HK auf die voraussichtliche Nutzungsdauer des Anlageguts zu verteilen (AfA; § 7 EStG; R 7.1–7.5 EStR 2012; § 11 EStDV). Zur Erläuterung muss die Anlage AVEÜR beigefügt werden. Berechnen Sie dort die AfA-Beträge für die Wirtschaftsgüter im Anlagevermögen des Unternehmens. Wichtig Hochwasserschäde...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.5 Private Pkw-Nutzung → Zeile 20

Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Grundsätzlich geht das Finanzamt davon aus, dass ein Betriebs-Pkw auch für private Fahrten zur Verfügung steht, sodass ein Privatanteil anzusetzen ist. Nur in Ausnahmefällen kann dieses unterbleiben: Für private Fahrten stehen a...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Ladeinfrastruktur: Mehr Spielraum für Eigentümer und WEGs

Die Bundesregierung will den Ausbau der E-Mobilität fördern. Was beim Einbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern zu beachten ist – und was der "Masterplan Ladeinfrastruktur 2030" an Vorteilen mit sich bringt. "Das Laden zu Hause am eigenen Wohngebäude ist der relevanteste und beliebteste Anwendungsfall im Bereich der privaten Nutzung von E-Autos", heißt e...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Benefits ... / 1 Benefitspaket: Mobilität und Unfallschutz

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält folgende Benefits: Deutschlandticket (58 EUR) Parkplatz auf dem Betriebsgelände (50 EUR) Lademöglichkeit für E-Autos beim Arbeitgeber (100 EUR) Unfallversicherung (monatlicher Beitrag: 49 EUR) Ergebnis Daraus ergeben sich gewährte Mitarbeiterbenefits i. H. v. 257 EUR. Diese sind nicht der Lohnsteuer zu unterwerfen. Deutschlandticket: Die Übernahm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause

Kommentar Ein neuer Erlass der Finanzverwaltung thematisiert ausführlich die Behandlung des Ladens beim Arbeitgeber und zu Hause, einschließlich der Überlassung einer Ladeeinrichtung. Dabei gibt es einige Neuerungen und Ergänzungen. Das neue BMF-Schreiben v. 11.11.2025 ersetzt das bisherige Schreiben v. 29.9.2020 und ist grundsätzlich in allen offenen Fällen anzuwenden. Eine Ausnahme bildet nur die erst ab 2026 gültige Strompreispauschale für das Aufladen des Dienstwagens zu Hause (dazu später mehr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 4 Einnahmenüberschussrechnung

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / 2. Spezial-AfA für Elektrofahrzeuge (§ 7 Abs. 2a EStG)

Durch das "Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland" vom 14.7.2025[3] wurde mit § 7 Abs. 2a EStG für Elektrofahrzeuge, die im Zeitraum vom 1.7.2025 bis 31.12.2027 angeschafft werden und zum Anlagevermögen gehören, eine eigene AfA-Methode geschaffen. Es handelt es sich um ein Wahlrecht. Beraterhinweis Wird nach § 7 Ab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / II. Abschreibung von Elektrofahrzeugen

1. Degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter (§ 7 Abs. 2 EStG) Elektrofahrzeuge sind als bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Grundsatz linear abzuschreiben (§ 7 Abs. 1 EStG). Nach der Nutzungsdauer für Pkw von sechs Jahren[1] sind danach die AK von E-Autos jährlich gleichmäßig mit 16,67 % abzuschreiben. Durch das "Gesetz für ein steuerliches Investitionssof...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / 3. Bewertung der Nutzungsentnahme von E-Autos

Für die private Benutzung von reinen Elektrofahrzeugen (ohne jegliche Kohlendioxidemission)[11] gelten sowohl bei der Listenpreismethode als auch bei der Fahrtenbuchmethode verminderte Entnahmewerte. Bruttolistenpreis: Sofern der Bruttolistenpreis des E-Autos bestimmte Grenzen nicht übersteigt, wird für die Entnahmebewertung der bei der Listenpreismethode anzusetzende Bruttolist...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / I. Problemaufriss

Der Anteil der Elektrofahrzeuge bei den Pkw auf deutschen Straßen erhöht sich stetig. Dies liegt auch daran, dass der vorrangig klimapolitisch motivierte Wandel der Mobilität durch gesetzliche Subventionen gestärkt wird. Steuerliche Attraktivität: Steuerpolitisch gibt es neben der Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen bei der Kfz-Steuer nach § 3d KraftStG vor allem zwei Maßna...mehr