Sachverhalt

Der Arbeitgeber überlässt dem Arbeitnehmer einen betrieblichen Motorroller mit Elektroantrieb (nicht zu verwechseln mit einem Elektro-Tretroller) zur privaten Nutzung. Der E-Scooter fährt bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h.

Wie errechnet sich der geldwerte Vorteil?

Ergebnis

Der E-Scooter ist verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzuordnen und es gelten die Regelungen für Elektrofahrzeuge. Der geldwerte Vorteil wird durch Viertelung des Bruttolistenpreises ermittelt. Für die Privatnutzung ist 1 % des auf volle 100 EUR abgerundeten 1/4 des Bruttolistenpreises zu versteuern. Wird der E-Scooter auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte überlassen, sind von dieser Bemessungsgrundlage grundsätzlich 0,03 % für jeden Entfernungskilometer zu versteuern.

Hinweis

Genau dieselbe Bewertung würde sich im Übrigen auch bei "großen" E-Bikes mit einer Elektrounterstützung über 25 km/h mit Versicherungs- sowie Kennzeichenpflicht ergeben (sog. S-Pedelecs).

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