Fachbeiträge & Kommentare zu Einspruch

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.2 Staatsanwaltschaft

Rz. 7 Der Staatsanwaltschaft steht bei Ordnungswidrigkeiten prinzipiell keine originäre Verfolgungskompetenz zu. Eine praxisrelevante Ausnahme besteht lediglich, wenn eine Tat im strafprozessualen Sinn sowohl Straf- als auch Bußgeldtatbestände erfüllt. Ist dies der Fall, ist die Staatsanwaltschaft gem. § 40 OWiG auch zur Ahndung etwaiger Ordnungswidrigkeiten berufen.[1] Dies...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 2 Verweisungen des § 410 Abs. 1 AO

Rz. 2 § 410 Abs. 1 AO erklärt zunächst die verfahrensrechtlichen Vorschriften des OWiG für subsidiär anwendbar.[1] Die folgenden Sonderregelungen erklärt § 410 Abs. 1 AO im steuerlichen Bußgeldverfahren für entsprechend anwendbar, sodass sie gegenüber den Vorschriften des OWiG vorrangig sind: §§ 388–390 AO über die örtliche Zuständigkeit der Finanzbehörde, die die §§ 37–39 OWi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 3.1 Vollmachtserteilung

Rz. 24 Die Bevollmächtigung muss nach dem Wortlaut des § 89 Abs. 1a S. 1 EStG "schriftlich" erfolgen.[1] Aus dem Begriff "schriftlich" kann allerdings nicht ohne Weiteres auf ein die eigenhändige Unterschrift umfassendes Schriftformerfordernis geschlossen werden. In den Fällen, in denen das Gesetz Begriffe wie "Schriftstück" oder "schriftlich" verwendet, ist im Wege der Ausl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 7 Nachholung der Einwilligungserklärung, Abs. 5

Rz. 31 Mit dem BetrRSG v. 17.8.2017 wurde ein neuer Abs. 5 eingefügt, der die Möglichkeit zur Nachholung einer nicht fristgerecht abgegebenen Einwilligung nach § 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 EStG im Rahmen des Festsetzungsverfahrens (Rz. 17ff.) vorsieht. Besoldungsempfänger und Gleichgestellte gehören nur dann zum begünstigten Personenkreis nach § 10a EStG, wenn sie die in § 10a ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 7.1 Das gerichtliche Verfahren

Rz. 17 Für den Fall der Unzulässigkeit des Einspruchs verwirft das Gericht den Rechtsbehelf gem. § 70 Abs. 1 OWiG durch Beschluss als unzulässig. Bedarf der Sachverhalt nach Ansicht der Gerichts einer weiteren Aufklärung, so kann es gem. § 69 Abs. 5 S. 1 OWiG die Akten mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft zur weiteren Ermittlung an die Finanzbehörde zurückgeben. Rz. 18 Das g...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Reduzierte Terminsgebühr 0,5 nach Nr. 3105 VV RVG – Säumnisverfahren

Rz. 526 Erscheint der Antragsteller zum Scheidungstermin nicht, gilt der Antrag als zurückgenommen, § 130 Abs. 1 FamFG. Der Gesetzgeber hat in § 130 Abs. 1 FamFG mit der Rücknahmefiktion erreicht, dass keine materielle Rechtskraft über den Scheidungsantrag ergeht, was ihm vorzugswürdig gegenüber einer Abweisung des Antrags entsprechend § 330 ZPO erschien. Erscheinen beide Bet...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / b) Weitere Regelungsgegenstände

Rz. 158 Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hinsichtlich der Bewertung einzelner Regelungsgegenstände in einer Scheidungsfolgenvereinbarung, die z.B. im Laufe der Trennungszeit oder im Hinblick auf eine anstehende Scheidung geschlossen wird auf die Ausführungen zu den jeweiligen Themen in diesem Kapitel verwiesen. Rz. 159 Sofern als Folge der Gütertrennung auch Regelungen ...mehr

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Zur Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze aus Geldspielautomaten

Leitsatz § 4 Nr. 9 Buchst. b Satz 1 UStG in der Fassung ab 6.5.2006 befreit unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallende Umsätze. Nicht befreit sind jedoch diejenigen Umsätze, die von der Rennwett- und Lotteriesteuer befreit sind oder von denen diese Steuer allgemein nicht erhoben wird. Ebenso gibt Art. 135 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL keine zwingende Steuerbefreiung für U...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 2. Auszüge aus dem Kostenverzeichnis des FamGKG

Rz. 77 Nachfolgend werden wichtige Regelungen im FamGKG zur Höhe der Gerichtskosten abgedruckt. Rz. 78mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 2. Kostenschuldner

Rz. 42 Die Kostenhaftung ist in den § 21–27 FamGKG geregelt. Wichtigste Unterscheidung ist die Kostenschuldnerschaft für Antragsverfahren und bei Vergleichen (§ 21 FamGKG) sowie die Kostenschuldnerschaft nach § 24 FamGKG (u.a. Entscheidungsschuldner etc.). Rz. 43 § 21 FamGKG regelt, wer Kostenschuldner der Gerichtskosten in Antragsverfahren ist. In Verfahren, die nur durch Ant...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 1. Fälligkeit der Gerichtskosten

Rz. 26 Die Fälligkeit der Gerichtskosten richtet sich nach den §§ 9 – 12 FamGKG. Im Einzelfall gilt: Rz. 27 Verfahrensgebühr In Ehesachen und in selbstständigen Familienstreitsachen wird die Verfahrensgebühr mit der Einreichung der Antragsschrift, der Einspruchs- oder Rechtsmittelschrift oder mit der Abgabe der entsprechenden Erklärung zu Protokoll fällig (§ 9 Abs. 1 FamGKG). D...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.4.3 Entgeltgruppen 10 und 11

Entgeltgruppe 10 Beschäftigte, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt. Entgeltgruppe 11 Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt. Die Entgeltgruppe 10 erfordert, dass sich die Tätigkeit mindestens zu einem Drittel dur...mehr

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Tatsächliche Verständigung:... / 8.2.1 Steuerbescheid noch nicht erlassen

Beruft sich die Finanzbehörde darauf, dass die tatsächliche Verständigung unwirksam ist, kann sie diese unberücksichtigt lassen – auch ohne Zustimmung des Steuerpflichtigen, wenn dieser angehört worden ist. Der Steuerpflichtige hat dann die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Beruft sich hingegen der Steuerpflichtige auf die Unwirksamkeit der tatsächlichen Verständigung, wird ...mehr

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Übertragung einer § 6b-Rücklage auf Wirtschaftsgüter einer KGaA

Leitsatz § 6b EStG lässt die Übertragung eines Veräußerungsgewinns aus dem Einzel- oder Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters in das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft, an der der Gesellschafter beteiligt ist, zu. Dazu muss der Steuerpflichtige nicht zivilrechtlicher Eigentümer der Reinvestitionswirtschaftsgüter sein. Eine in der Ergänzungsbilanz eines Komman...mehr

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Tatsächliche Verständigung:... / 9.2 Steuerstrafverfahren

Die tatsächliche Verständigung ist auch im Steuerstrafrecht möglich.[1] Eine gescheiterte Verständigung im Strafverfahren kann von vornherein weder Bindungswirkung noch Vertrauensschutz begründen.[2] Der Vorsitzende teilt in der Hauptverhandlung allen Beteiligten gem. § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO mit, ob Erörterungen nach den §§ 202a, 212 StGB stattgefunden haben, wenn deren Geg...mehr

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Tatsächliche Verständigung:... / 2 Anwendungsbereich der tatsächlichen Verständigung

Der Untersuchungsgrundsatz bestimmt, dass die Finanzbehörde den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln hat. Sie bestimmt auch die Art und den Umfang der Ermittlungen. Die Finanzbehörde ist an das Vorbringen und an die Beweisanträge des Steuerpflichtigen nicht gebunden. Der Umfang der Ermittlungspflichten richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Das Finanzamt und der ...mehr

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Widerspruch gegen eine Gutschrift und Widerruf des Verzichts auf die Steuerbefreiung nach Ausgliederung

Leitsatz 1. Ab der Eintragung einer Ausgliederung im Handelsregister muss der Widerspruch gegen eine Gutschrift, die auf einem von der Ausgliederung umfassten Vertrag beruht, dem übernehmenden Rechtsträger gegenüber erklärt werden. 2. Hat ein Unternehmer auf die Steuerfreiheit eines Umsatzes dadurch verzichtet, dass er dem Leistungsempfänger den Umsatz unter gesondertem Auswe...mehr

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Zum Vorsteuerabzug bei einem kraft Gesetzes erfolgenden Wechsel von der Durchschnittssatzbesteuerung zur Regelbesteuerung

Leitsatz 1. Bezieht eine GbR, deren landwirtschaftliche Tätigkeit bei Leistungsbezug der Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) unterliegt, für diese landwirtschaftliche Tätigkeit eine Eingangsleistung, ist der Vorsteuerabzug auch dann nach § 24 Abs. 1 Satz 4 UStG, Art. 302 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gem...mehr

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Erbschaftsteuerliche Befreiung für ein Familienheim

Leitsatz Zwischen den Beteiligten ist streitig, welche Grundstücke konkret in die Steuerbefreiung für Hausgrundstücke nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG einzubeziehen sind. Sachverhalt Der Kläger ist Erbe nach seinem im August 2020 verstorbenen Vater. Zum Nachlass gehörten unter anderem drei Grundstücke an einer Wohnstraße mit dem Wohnhaus des Erblassers (218/5), einem Nachbargru...mehr

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Zuständigkeit für die Auflösung einer Rücklage nach § 6b EStG nach Ausscheiden eines Mitunternehmers

Leitsatz 1. Das Betriebs-Finanzamt der Mitunternehmerschaft hat über die Einstellung des Veräußerungsgewinns in eine sonderbilanzielle Rücklage nach § 6b EStG zu entscheiden, auch wenn ein Mitunternehmer seinen gesamten Mitunternehmeranteil veräußert hat. 2. Über die später wegen des Ablaufs der Reinvestitionsfrist erforderliche Auflösung einer solchen Rücklage ist nicht im G...mehr

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Widerruf der Gestattung der Ist-Besteuerung wegen Missbrauchs; Entstehung und Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug

Leitsatz 1. Falls ein Leistungsempfänger bereits zur Vornahme des Vorsteuerabzugs berechtigt ist, obwohl beim leistenden Unternehmer aufgrund der Gestattung der Ist-Besteuerung noch keine Umsatzsteuer entstanden ist, beruht dies umsatzsteuerrechtlich nicht auf einer missbräuchlichen Gestaltung durch die am Leistungsaustausch beteiligten Steuerpflichtigen, sondern auf einer u...mehr

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Änderung eines Steuerbescheides mit Vorläufigkeitsvermerk

Leitsatz Der Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO ermöglicht lediglich eine Änderung zu Gunsten des Steuerpflichtigen. Sachverhalt Die Klägerin absolvierte in den Jahren 2009 und 2010 einen Lehrgang als Rettungssanitäterin, der rund 3 Monate dauerte. Anschließend begann sie ein Medizinstudium, das in den Jahren 2011-2016 zu erheblichen Verlusten führte. Die...mehr

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"Finanzielle Eingliederung" bei unterjährigem qualifizierten Anteilstausch

Leitsatz 1. Stellt bei einem qualifizierten Anteilstausch im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 2 UmwStG 2006 der übernehmende Rechtsträger (Organträger) den Antrag, die Anteile unter dem gemeinen Wert anzusetzen, tritt er hinsichtlich des Merkmals der finanziellen Eingliederung (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG) nach § 12 Abs. 3 i.V.m. § 23 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG 2006 in ...mehr

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"Finanzielle Eingliederung" bei unterjähriger Verschmelzung auf eine Kapitalgesellschaft

Leitsatz Im Fall der Verschmelzung von zwei Kapitalgesellschaften tritt der übernehmende Rechtsträger (Organträger) hinsichtlich des Merkmals der finanziellen Eingliederung (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG) auch dann nach § 12 Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG 2006 in die Rechtsstellung des übertragenden Rechtsträgers ein, wenn der umwandlungssteuerliche Übertragungsstich...mehr

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"Finanzielle Eingliederung" bei unterjähriger Verschmelzung auf eine Kapital­gesellschaft; Feststellungsgegenstand des § 14 Abs. 5 KStG

Leitsatz 1. Im Fall der Verschmelzung von zwei Kapitalgesellschaften tritt der übernehmende Rechtsträger (Organträger) hinsichtlich des Merkmals der finanziellen Eingliederung (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG) auch dann nach § 12 Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG 2006 in die Rechtsstellung des übertragenden Rechtsträgers ein, wenn der umwandlungssteuerliche Übertragungsst...mehr

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Disquotale Einlage in eine KGaA ist keine freigebige Zuwendung

Leitsatz Erbringt nur ein Kommanditaktionär eine Vermögenseinlage in eine KGaA, stellt diese disquotale Einlage keine Schenkung nach § 7 Abs. 8 ErbStG zugunsten des nicht am Grundkapital beteiligten persönlich haftenden Gesellschafters dar. Sachverhalt Der Kläger K war persönlich haftender Gesellschafter einer KGaA, sein Vater Kommanditaktionär der KGaA. Der Vater hat eine so...mehr

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Anwendung des Abzugsverbots des § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG bei Bediensteten zwischenstaatlicher Einrichtungen mit Wohnsitz und Beschäftigungsort im Inland

Leitsatz Wenn ein Bediensteter einer zwischenstaatlichen Einrichtung, der seinen Wohnsitz und Beschäftigungsort im Inland hat, von der Einrichtung Arbeitslohn bezieht, der aufgrund einer Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Organisation einkommensteuerfrei ist, können die damit in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden, an ein eigenes S...mehr

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"Finanzielle Eingliederung" bei unterjähriger Verschmelzung auf eine Personen­gesellschaft; Feststellungsgegenstand des § 14 Abs. 5 KStG

Leitsatz 1. Im Fall der Verschmelzung einer Kapital- auf eine Personengesellschaft tritt der übernehmende Rechtsträger (Organträger) hinsichtlich des Merkmals der finanziellen Eingliederung (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG) auch dann nach § 4 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Satz 3 UmwStG 2006 in die Rechtsstellung des übertragenden Rechtsträgers ein, wenn der umwandlungssteuerliche Übert...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) "Sinnlose" Erklärung kann in Einspruch umgedeutet werden

Wird gegenüber dem FA eine Stellungnahme zu einer streitigen Frage abgegeben, die nicht als Einspruch ausgelegt werden kann, kommt gleichwohl nach dem Rechtsgedanken des § 140 BGB eine Umdeutung in einen Einspruch in Betracht. FG Münster v. 12.1.2023 – 8 K 1080/21, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VII R 7/23mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Entscheidung über das Erlöschen der Zahlungsverpflichtung aus einem Haftungsbescheid

Meinungsverschiedenheiten zwischen dem FA und dem Adressaten eines Haftungsbescheids darüber, ob eine Zahlungsverpflichtung aus einem Haftungsbescheid erloschen ist, sind nicht durch Einlegung eines Einspruchs oder Erhebung einer Klage gegen den betreffenden Haftungsbescheid, sondern durch Beantragung eines Abrechnungsbescheids zu klären. FG Berlin-Bdb. v. 19.1.2023 – 9 V 903...mehr

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§ 1 Bestand und Reichweite ... / b) Erteilung von Untervollmachten

Rz. 41 Zum anderen ist immer zu fragen, inwieweit eine Generalvollmacht auch zur Erteilung von Untervollmachten befugt. Ist dies im Rahmen einer Vorsorgevollmacht nicht ausdrücklich zugestanden, ist das im Zweifel auch nicht gewollt, weil es dem Vollmachtgeber gerade darauf ankommt, dass der Bevollmächtigte, dem er vertraut, persönlich seine Angelegenheiten wahrnimmt.[40] And...mehr

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Nichteheliche Lebensgemeins... / 2.6 Behinderten-Pauschbetrag

Hat das Kind Anspruch auf einen Behinderten-Pauschbetrag, wird dieser grundsätzlich bei jedem Elternteil zur Hälfte abgezogen, falls das Kind ihn nicht selbst in Anspruch nimmt.[1] Die Partner können jedoch eine beliebige andere Verteilung des Pauschbetrags wählen.[2] Im Normalfall sollte der volle Pauschbetrag bei demjenigen Elternteil abgezogen werden, der das höhere zu ver...mehr

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Vertrauensschutz bei rechtswidrigem Verwaltungshandeln

Leitsatz 1. Nimmt der Umsatzsteuerjahresbescheid den Regelungsgehalt vorheriger Voranmeldungsfestsetzungen in sich auf, ist für die Prüfung, zu welchem Zeitpunkt die in § 176 Abs. 2 AO genannte allgemeine Verwaltungsvorschrift als nicht mit dem geltenden Recht in Einklang stehend bezeichnet wurde, auf die jeweilige Voranmeldungsfestsetzung abzustellen. 2. Es besteht keine Änd...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 4. Zu Absatz 2 "Abrategebühr"

Rz. 11 Die Gebühr entsteht lediglich, wenn der StB den Auftrag hatte, die Berufungs- oder Revisionsaussichten zu prüfen; von der Einlegung der vorgenannten Rechtsmittel abgeraten hat und auch keines von ihm eingelegt wird. Einspruch und Klage sind in Abs. 2 nicht erwähnt. Folglich gilt für die Prüfung der Erfolgsaussichten in dieser Hinsicht Abs. 1 (auch für den Fall des Abrate...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 47 Anwendung

Rz. 1 Die StBGebV (jetzt StBVV) war erstmals anzuwenden auf Angelegenheiten (vgl. E I – Rz. 17–24), mit deren Bearbeitung der StB nach dem 31. 03. 1982 begonnen hatte. Auf den Tag der Erteilung des Auftrags oder der Vollmacht kam es dabei nicht an. Rz. 2 Bei einer Vertretung in Verfahren vor Verwaltungsbehörden konnte nach der StBGebV (jetzt StBVV) abgerechnet werden, wenn di...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 3. Dieselbe Angelegenheit

Rz. 6 § 12 spricht an mehreren Stellen von der "Angelegenheit". Dieses ist ein Grundbegriff der gesamten StBVV (dazu E I – Rz. 50 f.) und stellt die maßgebliche "Abrechnungseinheit" für den Anfall von Gebühren dar. Rz. 7 Der Begriff der "Angelegenheit" ist aber nicht eindeutig definiert. Die in der StBVV aufgezählten Gebühren und Tatbestände sind stets eine selbständige Angel...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 2. Mehrere Auftraggeber als Gesamtschuldner

Rz. 6 Die einzelnen Auftraggeber sind hinsichtlich der Gebühren und Auslagen Gesamtschuldner (§§ 421 ff. BGB). Leistet ein Auftraggeber Ausgleich über seinen "internen" Anteil hinaus, hat er einen entsprechenden (Teil-)Anspruch gegen die anderen Gesamtschuldner (§ 426 Abs. 2 BGB). Rz. 7 Der StB kann sich daher mit seinem Vergütungsanspruch grundsätzlich an jeden Auftraggeber ...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 8. Zu Absatz 5

Rz. 24 Bei Tätigkeiten für mehrere Auftraggeber in derselben Angelegenheit (vgl. § 6, § 12 Rz. 6 ff.) erhöht sich im Rechtsbehelfsverfahren der Rahmensatz durch jeden weiteren Auftraggeber bis zu unterschiedlichen Höchstsätzen.mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 5. Die Geschäftsgebühr

Rz. 11 Das behördliche Vorverfahren wird nunmehr auch vom StB nach dem RVG abgerechnet. Eine entsprechende Gebührentabelle finden Sie in Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 Satz 3 RVG bis zum 31. 12. 2020. Durch das KostRÄG 2021 wurden die Gebühren für Aufträge ab dem 01. 01. 2021 angehoben. Eine entsprechende Gebührentabelle finden Sie in Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 Satz 3 RVG ab dem 01. 0...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 8. Die Erledigungsgebühr

Rz. 18 Im Rechtsbehelfsverfahren kann auch eine sogenannte Erledigungsgebühr nach VV RVG 1002 entstehen. Die Gebühr entsteht, wenn sich eine Rechtssache ganz oder teilweise nach Aufhebung oder Änderung des mit einem Rechtsbehelf angefochtenen Verwaltungsak...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 6. Mehrere Auftraggeber

Rz. 12 Werden Sie in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber tätig, erhalten Sie die Gebühren dennoch nur einmal. Es kommt jedoch zu einer Gebührenerhöhung. Wann diese greift, ist im Vergütungsverzeichnis (VV RVG 1008) geregelt. Danach werden Sie auch dann für mehrere Auftraggeber tätig, wenn Auftraggeber in derselben Angelegenheit mehrere Personen sind. Ist dies de...mehr

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Vorbemerkung zum Dritten Abschnitt

Rz. 1 Der 3. Abschnitt umfasst Regeln zur Umsatzsteuer, zu Post- und Telekommunikationsgebühren, Schreibauslagen, Geschäftsreisen und zur Verlegung der beruflichen Niederlassung. Während die §§ 16–20 den Auslagenersatz i. S. v. § 1 Abs. 1 ansprechen, ist die USt gesondert in diesem Abschnitt aufgeführt. Sie ist dem Gebühren- und Auslagenersatz hinzuzurechnen. Damit stellt si...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 4. Zu Absatz 1

Rz. 11 Für die Vertretung im Rechtsbehelfsverfahren vor Verwaltungsbehörden erhält der StB eine Geschäftsgebühr nach der Tabelle E in einem Rahmen von 5/10 bis 25/10. Wann eine Geschäftsgebühr entsteht vgl. Rz. 2 f. Mit der Geschäftsgebühr sind alle Tätigkeiten des Rechtsbehelfsverfahrens abgedeckt. Darunter fallen auch die Tätigkeiten, die vor der Änderung der StBGebV (jetz...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / 3. RVG-Vorschriften zur Steuerrechtshilfe

Rz. 105 Im Folgenden werden die einzelnen StBVV-Vorschriften angesprochen, bei denen auf die Honorierung "entsprechend dem RVG" verwiesen wird. Ist dies der Fall, müssen auch die allgemeinen Regeln des RVG, wie beispielsweise bei dem Abschluss einer Vergütungsvereinbarung i. S. v. § 4 StBVV zusätzlich berücksichtigt werden (somit bspw. § 3a RVG), um wirksam zu sein. Rz. 106 G...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 7. Anrechnung auf die Geschäftsgebühr

Rz. 17 Das RVG sieht eine Anrechnung auf die Geschäftsgebühr des Einspruchsverfahrens vor. Waren Sie auch bereits vor dem Einspruchsverfahren für Ihren Mandanten im vorausgehenden Verwaltungsverfahren tätig, wird die Geschäftsgebühr des Einspruchsverfahrens gekürzt. In Teil 2 Abschnitt 3 heißt es nämlich in Vorbemerkung 2.3. Abs. 4 VV RVG wie folgt: "Soweit wegen desselben Ge...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 28 Prüfung von Steuerbescheiden

Rz. 1 Die Gebühr für die Prüfung eines Steuerbescheides fällt auch an, wenn der StB die dem Steuerbescheid zugrunde liegende Steuererklärung selbst angefertigt hat. Allerdings hat das OLG Dresden im Urteil v. 29. 01. 2003 (INF 11/2003, S. 440 ff.) die Vorschrift nur dann für anwendbar erklärt, wenn eine inhaltliche Prüfung des Steuerbescheides vorgenommen wurde. Der bloße Zah...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 23 Sonstige Einzeltätigkeiten

Rz. 1 Die Vorschrift erfasst Angelegenheiten des Verwaltungsverfahrens, soweit diese nicht in den §§ 24–39 geregelt sind. Dabei handelt es sich vor allem um die Berichtigung von Erklärungen und die Stellung von Anträgen (im Allgemeinen schriftlich) bei Behörden. Für alle Tätigkeiten gem. Abs. 1 gilt ausschließlich die Wert-(Rahmen-)gebühr (2/10 bis 10/10 Tabelle A). Ein Ausw...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift enthält – mit Ausnahme des Abs. 4 – die Rahmensätze und Gegenstandswerte für die wichtigsten vorkommenden Steuererklärungen, Anmeldungen und Anträge (soweit nicht in § 23 erfasst). Fehlt ein Gebührentatbestand, ist gem. § 2 eine ähnliche Vergütungsvorschrift sinngemäß anzuwenden (z. B. bei Schaffung neuer Erklärungs- oder Anmeldepflichten), vgl. § 2 – Rz...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 36 Steuerliches Revisionswesen

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das JStG 2007 in Abs. 1 erweitert worden. Nunmehr ist klargestellt, dass die nach Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG), Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) oder Kapitalgesellschaften- und Co-Richtliniengesetz (KapCoRiLiG) erforderlichen Prüfungen und Plausibilitätsprüfungen bei der Erstellung von Jahresabschlüsse...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 4. Tage- und Abwesenheitsgelder sowie Übernachtungskosten

Rz. 10 Gem. Abs. 3 erhält der StB pauschalierte Tage- und Abwesenheitsgelder. Darüber hinaus hat er Anspruch auf Ersatz der konkret entstandenen Übernachtungskosten, soweit sie angemessen sind. Rz. 11 Mit den Tage- und Abwesenheitsgeldern sollen die durch die Reise verursachten zusätzlichen Auslagen pauschal ausgeglichen werden (z. B. Mehraufwand für Verpflegung). Gilt für di...mehr