Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

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§ 36 Rechtsübergang / 6. Quotenvereinbarungen

Rz. 394 Die Haftpflichtversicherung haben die übergangsfähigen Leistungen der Sozialversicherungsträger nach der vereinbarten Quote zu erstatten. Die Quote unterliegt der freien Vereinbarung und wird meist durch die jeweilige Risikobeurteilung beeinflusst, die von Sozialversicherungsträger zu Sozialversicherungsträger und Haftpflichtversicherung unterschiedlich sein kann. So...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / 3. Unterhaltsfragen bei Ehegatten

Rz. 61 a) Die Frage der Bedürftigkeit spielt keine entscheidende Rolle im Rahmen der gegenseitigen Unterhaltspflicht in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehegatten. Gemäß §§ 1360, 1360a BGB sind die Ehegatten einander verpflichtet, ihre Arbeitskraft und ihr Vermögen für den angemessenen Unterhalt der Familie einzusetzen, um die Haushaltskosten, die persönlichen Bedürfnisse de...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 2. Bemessung

Rz. 22 Ausgehend von den vorgenannten Zwecken der Zuerkennung der Kompensation von immateriellen Beeinträchtigungen nach § 253 Abs. 2 BGB können bei der Bemessung einer billigen Entschädigung grundsätzlich alle in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles berücksichtigt werden. Dabei kann ein Rangverhältnis der zu berücksichtigenden Umstände nicht allgemein aufgestellt we...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / VI. Einzelfragen

Rz. 161 Der Verletzte ist bei der Darlegung seines entgangenen Gewinns nicht an die Angaben gebunden, die er den Finanzbehörden gegenüber gemacht hat; die steuerlichen Folgen einer evtl. Diskrepanz bleiben unberührt, wobei der Richter in geeigneten Fällen dem zuständigen Finanzamt von dem Sachverhalt Mitteilung machen wird. Andererseits hält das Gericht sich bei der Ermittlu...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / b) Isoliertes Prozesskostenhilfegesuch

Rz. 80 Beschränkt sich die unterlegene Partei auf ein innerhalb der Rechtsmittelfrist eingereichtes – "isoliertes" – Prozesskostenhilfegesuch (oder bringt sie ein solches neben einer unzulässigen Berufung an),[272] so wahrt dieses zwar weder die Berufungs- noch die Berufungsbegründungsfrist.[273] Der Partei kann aber, wenn sie dies innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist beantr...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / VI. Wirkung des Übergangs

Rz. 44 Durch den angeordneten Forderungsübergang erhält der Sozialversicherungsträger die volle Gläubigerstellung, die, den Forderungsübergang hinweggedacht, dem Verletzten zugestanden hätte (Austausch des Gläubigers). Dies bedeutet, dass sich Inhalt und Umfang der Schadensersatzforderung durch den Übergang nicht ändern. Der Sozialversicherungsträger kann m.a.W. nur in die R...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.7 Zivil- und steuerliche Rückbeziehung

Während bei einem Formwechsel die Einreichung einer handelsrechtlichen Schlussbilanz zum Handelsregister nicht erforderlich ist, hat bei der Verschmelzung jeder übertragende Rechtsträger nach § 17 Abs. 2 UmwG eine handelsrechtliche Schlussbilanz zu erstellen, die der Anmeldung zum Handelsregister beizufügen ist. Diese Schlussbilanz darf grundsätzlich auf einen höchstens acht...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.8.1 Bewertungsgrundsatz und Bewertungswahlrecht

Sind die Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 UmwStG erfüllt, hat die übernehmende Kapitalgesellschaft nach § 20 Abs. 2 UmwStG das Wahlrecht, abweichend vom Regelansatz mit dem gemeinen Wert das eingebrachte Betriebsvermögen – mit Ausnahme von Pensionsrückstellungen, die nach § 6a EStG zu bewerten sind – entweder mit dem Buchwert oder mit einem Zwischenwert anzusetzen. Nach Rdnr....mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 1.2 Zivilrechtliche Behandlung der Umwandlung eines Einzelunternehmens

Nach den §§ 123 Abs. 3 i. V. m. §§ 124 Abs. 1 und 152 ff. UmwG können Einzelkaufleute, die in das Handelsregister eingetragen sind, einen Teil oder mehrere Teile ihres Vermögens durch Ausgliederung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf eine Kapitalgesellschaft übertragen. Daneben kann eine Umwandlung sowohl für im Handelsregister eingetragene Kaufleute als auch für nicht im ...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.12.3 Einbringungskosten beim Einbringenden

Soweit Einbringungskosten nach dem Veranlassungszusammenhang dem Einbringenden zuzuordnen sind, mindern diese – unabhängig vom Wertansatz der übernehmenden Kapitalgesellschaft – den im Rahmen der Einbringung ggf. entstehenden Gewinn- oder Verlust, nicht aber das laufende Ergebnis des letzten Wirtschaftsjahres des eingebrachten Betriebs oder Teilbetriebs. Dies folgt aus dem C...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / 2. Definition der aktiven Einkünfte (§ 8 Abs. 1)

Rz. 89 [Autor/Stand] Festhalten am Konzept des Aktivkatalogs. Art. 7 Abs. 2 ATAD enthält mit einem Einkünftekatalog und einem Principal Purpose Test zwei alternative Konzepte zur Definition der passiven Einkünfte (Rz. 22). Das ATADUmsG v. 25.6.2021 folgt diesem nicht, sondern es werden – wie bisher – aktive Einkünfte definiert, die nicht der Hinzurechnungsbesteuerung unterli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14

Literaturverzeichnis: Augsten, Praxisfälle des Investmentsteuerrechts und der Hinzurechnungsbesteuerung, IWB 2015, 199; Axwe, Der Europäische Gerichtshof auf dem Weg zur "doppelten Kohärenz" – Eine Zukunft der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Cadbury-Schweppes-Urteil, IStR 2007, 162; Bachmann/Richter, Kapital-Investitionsgesellschaften im Spannungsfeld zwischen InvStG und H...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / 1. Hintergrund

Rz. 1 [Autor/Stand] Erscheinungsformen. Man muss das Problem der Hinzurechnungsbesteuerung vor dem Hintergrund sehen, dass sich die Wirtschaft seit Jahrzehnten grenzüberschreitend ausdehnt. Dies führt zur Gründung von Kapitalgesellschaften durch Steuerinländer im Ausland. Die Kapitalgesellschaften können einer eigenen unternehmerischen Tätigkeit im Ausland nachgehen. Es kann...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / 3. Entstehungsgeschichte der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung

a) Ziele des Gesetzgebers Rz. 32 [Autor/Stand] Leitsätze vom 17.12.1970. Die Bundesregierung hat das Gesetzgebungsverfahren zum Außensteuerreformgesetz mit sog. Leitsätzen v. 17.12.1970 eingeleitet.[2] Aus der entsprechenden Begründung ergibt sich, dass der Gesetzgeber die Einschaltung sog. Basisgesellschaften als ein Zentralproblem der Steuerflucht ansah. Als Basisgesellscha...mehr

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AGS 07/2021, Kürzung der Mi... / I. Sachverhalt

Der Beschwerdeführer war Verwalter in einem eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners. Dieses war überschaubar und dauerte von April 2016 bis November 2017. Masse konnte im gesamten Verfahren nicht generiert werden, der Schuldner bezog vor der Insolvenz wie auch während der Insolvenz lediglich unpfändbares Einkommen, sodass es auch nicht zu ei...mehr

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AGS 07/2021, Nachträgliche ... / II. Vorläufige Einstellung nach § 153a StPO sperrt nachträgliche PKH-Bewilligung

Das AG sieht keinen Anlass zur Änderung der angefochtenen Entscheidung. Soweit die Nebenklägerin erstmals mit der Beschwerde erkläre, dass es sich bei dem monatlichen Zahlungseingang von 900,00 EUR auf ihrem Konto um den Transfer der bereits als Mieteinnahmen in Polen als Einkommen berücksichtigten 800,00 EUR vom Mietkonto in Polen handele, sei dies – unabhängig von der betr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / II. Rechtsfolgen

Rz. 103 [Autor/Stand] Hinzurechnungstechnik. Sind die Tatbestandsvoraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung – Beherrschung einer ausländischen Gesellschaft gem. § 7 Abs. 1–4 (Rz. 82 ff.), passiver Einkünfte gem. § 8 Abs. 1–4 (Rz. 89 ff.) und niedrige Besteuerung gem. § 8 Abs. 5 (Rz. 99 f.) – erfüllt, sind nach § 7 Abs. 1 Satz 1 die Einkünfte, für die die ausländische Gese...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / 2. Verhältnis zu anderen Vorschriften

a) Verhältnis zu § 39 AO Rz. 49 [Autor/Stand] Zurechnung von Wirtschaftsgütern. § 39 AO gehört zu den Vorschriften des deutschen Steuerrechts, deren Anwendung § 10 Abs. 3 Satz 1 vorschreibt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass § 39 AO keine Missbrauchsvorschrift ist und auch nicht die Zurechnung von Einkünften regelt. Einer ausländischen Gesellschaft sind im Rahmen der Einkünf...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 3.1.2 Einkommensteuerliche Auswirkungen auf das Einkommen i. S. d. § 2 Abs. 4 EStG

Wesentlich umfangreicher als im Bereich der Einkünfte sind die Auswirkungen des Brexits auf der Ebene des Einkommens, insbesondere bei der Berücksichtigung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Aufgrund der steuerlichen Behandlung des VK als Drittstaat fällt eine Reihe an Steuervergünstigungen weg, die nur unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige mit Bezug zu e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.3 Notwendiger Unterhalt des Schuldners und seiner Unterhaltsberechtigten

Rz. 41 Da dem Schuldner im Anwendungsbereich des § 850f Abs. 2 Halbsatz 2 ZPO dasjenige belassen werden soll, was er zur Deckung des sozialhilferechtlichen Existenzminimums im Sinne des SGB XII benötigt, sind die dort für die Anrechnung von Einkommen und geldwerten Vorteilen maßgebenden Grundsätze auch bei der Ermittlung des ihm pfandfrei zu belassenden Betrages zu berücksic...mehr

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Spenden/Sponsoring / 10.5 Höchstbeträge

Rz. 170 Für die Abziehbarkeit der Spenden gelten die Höchstsätze von 20 % sowie 4 ‰ unter denselben Voraussetzungen wie bei § 10 b EStG. Maßgebendes Einkommen ist nach § 9 Abs. 2 Satz 1 KStG das Einkommen vor dem Zuwendungs- und Verlustabzug.mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 3.1.2.2 Auswirkungen auf die Veranlagungsform und den Steuersatz

Häufig ist die Zusammenveranlagung von Ehegatten günstiger als die Einzelveranlagung und führt zu einer wesentlichen Steuerersparnis. Die Zusammenveranlagung ist auch dann möglich, wenn der eine Ehegatte/Lebenspartner einen Wohnsitz in einem EU-/EWR-Staat hat. Weitere Voraussetzung nach § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG ist, dass der Steuerpflichtige die Staatsangehörigkeit eines EU-/E...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3.2 Berufliche Bedürfnisse

Rz. 20 Unter berufsbedingte Aufwendungen fallen regelmäßig die im Zusammenhang mit der Berufsausübung anfallenden Fahrtkosten. Dem berufstätigen Schuldner ist einerseits als Anreiz für die Fortsetzung der Berufstätigkeit, andererseits aber auch zum Ausgleich berufsbedingten Aufwendungen wie etwa Fahrtkosten grds. auch ein pauschalierter sog. "Besserstellungszuschlag" in ange...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.2.3 Passive UK-Betriebsstätten

Für Einkünfte, die einem im Inland unbeschränkt Steuerpflichtigen aus einer passiven und niedrig besteuerten Auslandsbetriebsstätte zugerechnet werden, sieht die Umschaltklausel des § 20 Abs. 2 Satz 1 AStG statt der in den deutschen DBA regelmäßig im Grundsatz vorgesehenen Freistellungsmethode lediglich die Anrechnung der (niedrigen) ausländischen Steuerbelastung auf die deu...mehr

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Spenden/Sponsoring / 5 Höhe des Abzugs der Zuwendungen

Rz. 70 Die Zuwendungen gehören zu den beschränkt abziehbaren Sonderausgaben, sind daher der Höhe nach begrenzt. Rz. 71–102 vorläufig frei Rz. 103 Die Zuwendungen gehören nach wie vor zu den beschränkt abziehbaren Sonderausgaben, sind daher der Höhe nach begrenzt abziehbar. Seit VZ 2007 ist die Rechtslage deutlich einfacher geworden. Abziehbar sind Zuwendungen bis zur Höhe von 20...mehr

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Spenden/Sponsoring / 7.4.1.1 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 121 Die Vorschrift gewährt Steuerermäßigungen progressionsunabhängig durch Abzug von der tariflichen Einkommensteuer. Ihre Bedeutung liegt zum einen in einem Finanzierungsbeitrag für die politischen Parteien und Vereine ohne Parteicharakter, zum anderen in der gleichmäßigen Teilhabe aller Bürger an der politischen Willensbildung. Die Vorschrift soll der Chancengleichheit...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 3 Einkommensteuerrecht – typische steuerlich berücksichtigungsfähige Aufwendungen und weitere steuerliche Besonderheiten bei Entsendungen

Im Gegensatz zum DBA enthält das deutsche EStG eine Reihe von unilateralen Vorschriften, die nach dem Austritt des VK aus der EU und dem EWR und der steuerlichen Behandlung des VK als Drittstaat keine Anwendung mehr finden, da diese an eine Mitgliedschaft des VK in der EU oder im EWR geknüpft sind. Im Folgenden werden die bei einem Auslandseinsatz für den Arbeitnehmer und se...mehr

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Spenden/Sponsoring / 10.6 Spenden als verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 171 Gem. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG dürfen verdeckte Gewinnausschüttungen das Einkommen nicht mindern. § 9 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 KStG lässt Zuwendungen nur "vorbehaltlich des § 8 Abs. 3 KStG" zum Abzug zu, sodass verdeckte Gewinnausschüttungen als Zuwendungen nicht abgezogen werden dürfen. Eine Zuwendung kann dann eine vGA sein, wenn ein Betrieb gewerblicher Art i. S. d. § 1 A...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.2.2 § 8 Abs. 2 AStG

Laufende Einkünfte, die eine ausländische Tochtergesellschaft einer deutschen Muttergesellschaft erzielt, werden unter bestimmten Voraussetzungen unter Durchbrechung der Abschirmwirkung der ausländischen Tochtergesellschaft als eigenständigem Körperschaftsteuersubjekt nach §§ 7 ff. AStG der inländischen Hinzurechnungsbesteuerung unterzogen. Dabei gelten diese Bezüge nach bis...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 3.1.2.1 Einkommensteuerliche Auswirkungen auf die festzusetzende Steuer i. S. d. § 2 Abs. 6 EStG

Auch im Bereich der festzusetzenden Steuer ergeben sich substanzielle Auswirkungen. Insbesondere kommt es zum Ausschluss der Steuerermäßigung für Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, wenn sich der Haushalt im VK befindet, denn nach § 35a Abs. 4 EStG kann die Steuerermäßigung nur dann in Anspruch g...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Bedürftigkeitsgrenze (Abs. 1 Nr. 1 )

Rz. 8 Die Regelung setzt nach der Neufassung voraus, dass neben dem eigenen Lebensunterhalt des Schuldners nur auf den Lebensunterhalt derjenigen Personen abzustellen ist, denen er gesetzlich – nicht lediglich moralisch oder vertraglich – zum Unterhalt ("Personen, denen er gesetzlich (nicht vertraglich) zum Unterhalt verpflichtet ist, ...") verpflichtet ist (BT-Drucks. 19/23...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Regelungszweck

Rz. 6 Mit den Festlegungen der Pfändungsgrenzen nach den §§ 850c, 850d ZPO werden nur typisierte Regelungen getroffen. Diese können individuelle Problemlagen bei Schuldner oder Gläubiger nicht ausreichend auffangen. Die von Amts wegen zu berücksichtigenden Grenzen sind ohne weiteres vom Drittschuldner zu beachten und im Interesse eines effizienten Zwangsvollstreckungsverfahr...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.1.3 Eigene Einkünfte des Unterhaltsberechtigten

Rz. 25 Der Gläubiger hat schlüssig und substantiiert vorzutragen, welche eigenen Einkünfte die unterhaltsberechtigte Person hat (LG Duisburg, Beschluss v. 24.8.12, 7 T 101/12 – Juris). Allgemeine Hinweise bspw. auf die Unterhaltsberechtigung des Kindes gegenüber dem Kindesvater genügen diesen Anforderungen nicht. Schon nach ihrem Wortlaut erfasst die Vorschrift des § 850c Abs...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.2 Verfahren

Rz. 28 Es entscheidet das Vollstreckungsgericht (Rechtspfleger) – nicht Prozessgericht – durch Beschluss nach billigem Ermessen. Die Zuständigkeit für die zu treffenden Entscheidung obliegt während eines Insolvenzverfahrens anstelle des Vollstreckungsgerichts gem. § 36 Abs. 4 Satz 1 und 3 InsO dem Insolvenzgericht als besonderem Vollstreckungsgericht (BGH, WM 2004, 834 = ZVI...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Mietanteile in Pfändungsfreibeträgen

Rz. 16 In den Pfändungsfreibeträgen sind bereits Mietanteile i. H. v. ca. 32,62 % (AG Wuppertal, JurBüro 2020, 269) der tatsächlichen Miete enthalten (Remmert, NZI 2008, 70; AG Frankfurt, JurBüro 1997, 438; AG Heidelberg, JurBüro 1997, 439; LG Detmold, Rpfleger 1992, 74; AG Dortmund, Rpfleger 1995, 222; Mock, Vollstreckung effektiv 2001, 60; Behr, JurBüro 1997, 291). Bedeuts...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Unpfändbares Arbeitseinkommen: Grundfreibetrag (Abs. 1)

Rz. 9a Zur Sicherung des Existenzminimums des Schuldners regelt § 850c Abs. 1 ZPO unpfändbare Grundbeträge, je nachdem ob Arbeitseinkommen monatlich, wöchentlich oder täglich gezahlt wird. Für den Teil des Arbeitseinkommens, der diesen Grundbetrag übersteigt, gelten die weiteren Pfändungsbeschränkungen des § 850c Abs. 3 ZPO (LAG Köln, AA 2013, 108). Rz. 10 Bei dem allein steh...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.1.4 Art der Einkünfte des Unterhaltsberechtigten

Rz. 26 Die Einkünfte müssen geeignet sein, den Lebensbedarf des nicht schuldnerischen Unterhaltsberechtigten mit abzudecken und den Schuldner dadurch hinsichtlich seiner Unterhaltsverpflichtung zu entlasten. Hierzu zählen z. B. selbstständige bzw. unselbstständige Einkünfte, Lohn, Gehalt, Ausbildungsvergütung, Renten-, Zins- oder Mieteinkünfte, Sach- und Naturalleistungen, e...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 11 Rechtsbehelfe

Rz. 43 Gegen den ablehnenden Beschluss steht dem Gläubiger die sofortige Beschwerde (§ 11 Abs. 1 RPflG i. V. m. den §§ 793, 567 ff. ZPO) zu. Gegen den stattgebenden Beschluss steht dem Schuldner die sofortige Beschwerde (§ 11 Abs. 1 RPflG i. V. m. den §§ 793, 567 ff. ZPO) zu; auch dem Drittschuldner (LG Frankfurt/Main, Rpfleger 1989, 400). Wurde der Schuldner nicht angehört ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.1.2.1 Gleichzeitige Antragstellung

Rz. 23 Verlangt der Gläubiger direkt mit dem Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses die (teilweise) Nichtberücksichtigung eines Unterhaltsberechtigten, so muss er dies im amtlichen Formular wegen gewöhnlicher Geldforderungen (im amtlichen Formular wegen gesetzlicher Unterhaltsforderungen gem. § 2 Nr. 2 ZVFV gibt es keine Möglichkeit zur Antragstellung nach § 850...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Unpfändbares Arbeitseinkommen: Freibetrag bei gesetzlichen Unterhaltspflichten (Abs. 2)

Rz. 12 Gem. Abs. 2 erhöht sich der Pfändungsfreibetrag, wenn der Schuldner aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung seinem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem früheren Lebenspartner oder einem Verwandten oder einem Elternteil Unterhalt gewährt. Hierdurch soll der Schuldner in die Lage versetzt werden, seine Unterhaltspflichten ordnungsgemäß zu e...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.1.1 Gläubigerantrag

Rz. 22 Die (teilweise) Außerachtlassung einer unterhaltsberechtigten Person erfordert zwingend einen Antrag des Gläubigers. Fehlt ein solcher, werden unterhaltsberechtigte Angehörige bei der Ermittlung der abzuführenden Beträge bei der Anwendung der Lohnpfändungstabelle mitberücksichtigt. Dies gilt selbst dann, wenn das Einkommen des Mitverdieners das des Schuldners überstei...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.3 Entscheidung

Rz. 37 Der zu begründende und zuzustellende (§ 329 Abs. 3 ZPO) Beschluss muss erkennen lassen, ob der Entscheidung Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Pfändungsbeschlusses zukommen soll. Der Abänderungsbeschluss wird erst mit Zustellung an den Drittschuldner wirksam (LG Mönchengladbach, JurBüro 2003, 490). Fällt der Unterhaltsberechtigte bei der Berechnung de...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Dynamisierte Freibeträge (Abs. 4)

Rz. 18 Satz 1 regelt, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung bekannt machen muss: die Höhe des unpfändbaren Arbeitseinkommens nach Abs. 1 (Satz 1 Nr. 1), die Höhe der Erhöhungsbeträge nach Abs. 2 (Satz 1 Nr. 2), die Höhe der in Abs. 3 Satz 3 genannten Höchstbeträge (Satz 1 Nr. 3). Der frühere Anhang zur ZPO als L...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Wegfall unterhaltsberechtigter Personen (Abs. 6)

Rz. 20 Die Norm dient nicht dem Schuldnerschutz. Sie soll vielmehr dem Gläubiger die Möglichkeit eröffnen, die Pfändbarkeit des Einkommens des Schuldners zu erweitern, wenn ein Unterhaltsberechtigter über eigene Einkünfte verfügt. Daher wird dem Gläubiger ermöglicht, auf Antrag durch das Vollstreckungsgericht klarstellen zu lassen, dass ein unterhaltsberechtigter Angehöriger...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Normzweck

Rz. 1 Die Bestimmung bildet das Kernstück der Pfändungsschutzbestimmungen (MünchKomm/ZPO-Smid, § 850c Rn. 2). Während § 850 ZPO den Rahmen dafür absteckt, welche Bezüge als "Arbeitseinkommen" gelten, und § 850a ZPO einige dieser Bezüge für absolut unpfändbar erklärt, § 850b ZPO einige Bezüge, die im Grunde kein Arbeitseinkommen sind, als relativ unpfändbar deklariert und unt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 4 Die Pfändungsgrenzen des § 850c ZPO gelten nur für die Pfändung des in Geld zahlbaren Arbeitseinkommens selbst (§ 850 Abs. 1 ZPO; BGH, WM 2004, 1928 = Rpfleger 2004, 711 = NJW 2004, 3714 = JurBüro 2004, 671 = BGHReport 2005, 61 = MDR 2005, 48 = ZVI 2004, 735 = InVo 2005, 16 = KKZ 2005, 104). Aus Vereinfachungsgründen werden in der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung (...mehr

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Rentenbesteuerung im Umbruc... / c) Ermittlung der aus versteuertem Einkommen geleisteten Altersvorsorgeaufwendungen

Bei Ermittlung der aus versteuertem Einkommen geleisteten Teile der Altersvorsorgeaufwendungen ist zu differenzieren zwischen den Veranlagungszeiträumen vor 2005 (d.h. bis 31.12.2004) und nach 2004 (nach Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes; d.h. ab 1.1.2005). aa) Veranlagungszeiträume vor 2005 (d.h. bis 31.12.2004) Für die Ermittlung der in Veranlagungszeiträumen bis 2004 ...mehr

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Rentenbesteuerung im Umbruc... / aa) Veranlagungszeiträume vor 2005 (d.h. bis 31.12.2004)

Für die Ermittlung der in Veranlagungszeiträumen bis 2004 aus versteuertem Einkommen geleisteten Teile der Altersvorsorgeaufwendungen sind die Beiträge zu den verschiedenen Sparten der gesetzlichen Sozialversicherung (einschließlich der ihnen gleichgestellten Teile der Vorsorgeaufwendungen nicht gesetzlich Versicherter) gleichrangig zu berücksichtigen. Alle anderen nach dama...mehr

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Rentenbesteuerung im Umbruc... / bb) Veranlagungszeiträume nach 2004 (d.h. ab 1.1.2005)

Für die in Veranlagungszeiträumen ab 2005 geleisteten Altersvorsorgeaufwendungen sind diejenigen Teile aus versteuertem Einkommen erbracht, die den – seitdem ausschließlich für Altersvorsorgeaufwendungen geltenden – Höchstbetrag nach § 10 Abs. 3 EStG in den ab 2005 geltenden Fassungen überschreiten.mehr