Rz. 22

Die (teilweise) Außerachtlassung einer unterhaltsberechtigten Person erfordert zwingend einen Antrag des Gläubigers. Fehlt ein solcher, werden unterhaltsberechtigte Angehörige bei der Ermittlung der abzuführenden Beträge bei der Anwendung der Lohnpfändungstabelle mitberücksichtigt. Dies gilt selbst dann, wenn das Einkommen des Mitverdieners das des Schuldners übersteigt (BGH, WM 2011, 2372 = ZInsO 2012, 30 = ZIP 2012, 95 = MDR 2012, 123 = NJW 2012, 393 = FamRZ 2012, 216 = ZVI 2012, 15 = Rpfleger 2012, 222. = NJW-Spezial 2012, 54–55 = Verbraucherinsolvenz aktuell 2012, 12 = Vollstreckung effektiv 2012, 39 = FoVo 2012, 114) oder berufstätige Lebenspartner gesamtschuldnerisch haften.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge