Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentumswohnung

Beitrag aus Steuer Office Gold
Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.5.4 Errichtung und Veräußerung von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen und Teileigentum (§ 9 Nr. 1 S. 2, Nr. 1 S. 3 Buchst. a GewStG)

Rz. 71 Zu den erlaubten, nicht begünstigten Tätigkeiten gehört nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG auch die Errichtung und Veräußerung von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Entsprechendes gilt nach § 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. a GewStG, wenn i. V. m. der Errichtung und Veräußerung von Eigentumswohnungen Teileigentum errichtet und veräußert wird, wenn das Gebä...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Preisdelle bei Eigentumswohnungen und Bestandshäusern

Der Europace Hauspreisindex EPX zeigt sich zum Jahresende 2025 insgesamt stabil. Gestiegen sind die Preise aber nur noch bei neuen Ein- und Zweifamilienhäusern, Bestandshäuser und Eigentumswohnungen verlieren an Wert. Im Dezember 2025 gab es einen Abfall der Immobilienpreise in den Teilsegmenten Eigentumswohnungen sowie bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser – nur der Neubau ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 32 An die Stelle der pauschalen Kürzung tritt nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG auf Antrag bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen oder daneben Wohnungsbauten betreuen oder Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen i. S. d. WEG errichten und veräußern, die erweiterte ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.5.3 Betreuung von Wohnungsbauten (§ 9 Nr. 1 S. 2 GewStG)

Rz. 66 Weitere erlaubte, aber nicht begünstigte Tätigkeit ist nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG die Betreuung von Wohnungsbauten. Die Betreuung von Wohnungsbauten muss nicht von untergeordneter Bedeutung sein. Erforderlich ist aber ein Nebenordnungsverhältnis in dem Sinne, dass die Betreuung von Wohnungsbauten gleichzeitig mit der Verwaltung und Nutzung von eigenem Grundbesitz erfo...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Immobilienboom 2026 mit kleinen, neuen Wohnungen

Der Rückgang der Neubaugrößen deutet auf einen strukturellen Wandel des Wohnungsmarkts hin, zeigt eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Ein Grund sind gestiegene Immobilienpreise – Makler erwarten für 2026 einen Boom. Seit 1965 ist die durchschnittliche Wohnungsfläche von 69 qm auf 94 qm gestiegen und damit um mehr als ein Drittel – die Wohnfläch...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung des Verwalters / 2.30 Zwangsverwaltung

Zahlt ein Wohnungseigentümer über längere Zeit das Hausgeld für eine vermietete Eigentumswohnung nicht, kann der Verwalter verpflichtet sein, zur Sicherung des künftigen Hausgeldeingangs aus einem über einen Hausgeldrückstand erwirkten Vollstreckungsbescheid die Zwangsverwaltung zu betreiben.[1] Alternativ kann der Verwalter auch den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.3 Kürzungsberechtigte Grundstücksunternehmen

Rz. 38 Die erweiterte Kürzung kommt nur für Grundstücksunternehmen in Betracht. Dies sind nach § 9 Nr. 1 S. 2, 3 GewStG Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen oder daneben Wohnungsbauten betreuen oder Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen i. S. d. WEG errichten un...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 8 Rechtsprechungsübersicht

Abgrenzungen Eine Durchbrechung des Jährlichkeitsprinzips ist nur hinsichtlich der Heiz- und Warmwasserkosten möglich. Hinsichtlich sämtlicher anderer Abrechnungspositionen verbleibt es bei der Abrechnung nach dem Zufluss-/Abfluss-Prinzip.[1] Abrechnungspflicht Zur Erstellung von Jahresabrechnungen ist die GdWE verpflichtet; als ausführendes Organ muss der bestellte Verwalter a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.4.1 Allgemeines

Rz. 41 Die erweiterte Kürzung kommt nur hinsichtlich der begünstigten Tätigkeit – also der ausschließlichen Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes – in Betracht. Weitere vom Grundstücksunternehmen ausgeübte Tätigkeiten sind begünstigungsschädlich, sodass entweder die erweiterte Kürzung in vollem Umfang keine Anwendung findet oder nur die entsprechenden Tätigkeiten nich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.6 Gesonderte Ermittlung des Gewinns aus der Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes (§ 9 Nr. 1 S. 4 GewStG)

Rz. 74 Betreut das Grundstücksunternehmen auch Wohnungsbauten oder veräußert es auch Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen, setzt die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 4 GewStG zusätzlich voraus, dass der Gewinn aus der Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes gesondert ermittelt wird. Entsprechendes gilt in den Fällen des § 9 Nr. 1 S. 3 Bu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 1.5 Mit wem ist abzurechnen?

Die Abrechnung hat der Verwalter stets gegenüber demjenigen vorzunehmen, der am Tag der Beschlussfassung über die Abrechnung (in der Regel ordentliche Eigentümerversammlung des Folgejahres) als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Für jedes Sondereigentum wird somit eine einheitliche Abrechnung für das Wirtschaftsjahr erstellt, unabhängig davon, ob ein Eigentümerwechsel ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.8 Umfang und Ermittlung der Kürzung

Rz. 99 § 9 Nr. 1 S. 2, 3 GewStG erfasst nur den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes entfällt. Erforderlich ist die Ermittlung des auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfallenden Teils des Gewerbeertrags. Hierzu gehören auch die anteiligen Hinzurechnungen und Kürzungen.[1] Übt das Grundstücksunternehmen außer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundstück im Betriebsvermö... / 2.2 Notwendiges Betriebsvermögen

Grundstücke und Grundstücksteile, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des Steuerpflichtigen genutzt werden, gehören regelmäßig zum notwendigen Betriebsvermögen. Wird ein Teil eines Gebäudes eigenbetrieblich genutzt, bildet der zum Gebäude gehörende Grund und Boden anteilig notwendiges Betriebsvermögen. In welchem Umfang die Zuordnung erfolgt, rich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.5.1 Allgemeines

Rz. 61 Unschädlich für die Gewährung der erweiterten Kürzung ist die Ausübung der in § 9 Nr. 1 S. 2 und 3 GewStG erlaubten, aber nicht begünstigten Tätigkeiten. Diese Tätigkeiten sind insofern nicht begünstigt, als sich die erweiterte Kürzung nur auf den Teil des Gewerbeertrags erstreckt, der auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes entfällt. Zu den erlaubten, ab...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungen und Häuser verteuern sich bundesweit

Die Preise für Wohnimmobilien sind nach aktuellen Daten des Statistische Bundesamts im 3. Quartal 2025 erneut gestiegen, dabei gibt es selbst auf dem Land kaum noch Ausnahmen. Häuser und Wohnungen haben sich weiter verteuert. Im 3. Quartal 2025 lagen die Preise für Wohnimmobilien in Deutschland durchschnittlich um 3,3 % über dem Niveau des 3. Quartals 2024. Das geht aus Berec...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellungserklärung 2025... / 11 Anlage FE-V

Für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung einer Gesellschaft/Gemeinschaft ist die Anlage FE-V zu verwenden, die in den Zeilen 1 bis 17 Angaben zur Gesellschaft/Gemeinschaft abfragt und in den Zeilen 18 bis 58 Angaben zu den Beteiligten. Dabei sind in folgenden Fällen zusätzliche Anlagen abzugeben: die Anlage FE-V-Objekt für Einkünfte aus einem vermieteten und/oder erpachte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 88)

An die Stelle der in den Zeilen 83-87 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] In § 9 Nr. 1 Sätze 3 – 6 GewStG wird sodann im Einzelnen erläutert, was unter den Begriff "Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 2.3 Was gefördert wird

Eigenheim und Eigentumswohnung Gefördert wird zum einen der Bau eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Hierzu zählen neben den eigentlichen Baukosten auch Baunebenkosten sowie die Kosten für Außenanlagen. Zum anderen ist auch der Erwerb eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung förderfähig. In diesem Fall können neben dem Kaufpreis auch die typischen Kaufpreisnebenko...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 4.3 Was gefördert wird

Neubau oder Ersterwerb Gefördert werden der Neubau sowie der Ersterwerb eines klimafreundlichen Wohngebäudes oder einer entsprechenden Eigentumswohnung. Als Ersterwerb gilt der Kauf innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme. Förderfähig sind die Bauwerkskosten einschließlich Fachplanung, Baubegleitung, Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitszertifizierung. Auch Materialkosten b...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 2.1 Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die ein Wohngebäude oder eine Eigentumswohnung für eigene Wohnzwecke bauen oder erwerben möchten. Als Selbstnutzung gilt dabei nicht nur die eigene Nutzung durch den Kreditnehmer, sondern auch die unentgeltliche Überlassung der Wohnung an Angehörige i. S. d. § 15 AO. Damit trägt das Programm auch familiären Wohnkonzepten Rechnung, ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 4.1 Wer antragsberechtigt ist

Natürliche Personen Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer oder Miteigentümer eines neu errichteten, selbst genutzten Wohngebäudes oder einer entsprechenden Eigentumswohnung werden. Im Haushalt muss mindestens ein Kind unter 18 Jahren leben. Einkommensgrenzen Zusätzlich gelten Einkommensgrenzen. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einem Kind 90.0...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 9.11 Besondere Schwierigkeit und Bedeutung der Tätigkeit

Das Tätigkeitsmerkmal einer "besonderen Schwierigkeit und Bedeutung der Tätigkeit" ist in Teil I der Entgeltordnung in den Entgeltgruppen 10 und 11 vorgesehen. In der Entgeltgruppe 10 muss sich die Tätigkeit nur zu einem Drittel und in der Entgeltgruppe 11 mindestens zur Hälfte (§ 12 Abs. 2 Satz 2 TVöD (Bund)) durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.5 Darlehen bei berücksichtigungsfähigem Vermögen

Rz. 44 Abs. 5 regelt eine Darlehensgewährung in Fällen, in denen zu berücksichtigendes Vermögen ganz oder teilweise nicht sofort verwertet werden kann oder dies für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten würde. Die Regelung ist zum 1.4.2006 im Grundsatz aus § 9 Abs. 4 übernommen worden. Aus systematischen Gründen hat der Gesetzgeber jedoch den relevanten Sachverhalt i...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.4 Darlehen bei voraussichtlichen Einnahmen und vorzeitigem Verbrauch

Rz. 35 Abs. 4 stellt den Lebensunterhalt des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und seiner Bedarfsgemeinschaft sicher, wenn im Bedarfszeitraum voraussichtlich Einnahmen anfallen, die jedoch zu Beginn des Monats noch nicht zur Verfügung stehen (Abs. 4 Satz 1), oder (seit dem 1.1.2017) eine während eines Zeitraums von 6 Monaten zu berücksichtigende einmalige Einnahme vorzeit...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.8 Pflichtlose Zuwendungen (Abs. 5)

Rz. 50 Zuwendungen Dritter, die ohne rechtliche und sittliche Verpflichtung Leistungsberechtigten zugutekommen, werden nach Abs. 5 Nr. 1 nicht als Einkommen berücksichtigt, soweit die Berücksichtigung für den Empfänger grob unbillig wäre. Darunter fallen für das SG Karlsruhe auch Trinkgelder für eine Frisöse (SG Karlsruhe, Urteil v. 30.3.2016, S 4 AS 2297/15; a. A. SG Landsh...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Bauherrengemeinschaft / 1.1 Abgrenzung gegenüber Grundstücksgemeinschaften

Wegen der vielen Besonderheiten sowohl in materiell-rechtlicher als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht, die bei Bauherrengemeinschaften zu beachten sind, ist die Abgrenzung gegenüber anderen Fällen gemeinschaftlichen Grundstückseigentums von Bedeutung.[1] Keine Bauherrengemeinschaft, sondern ein bloßer Zusammenschluss von Bauherren liegt vor, wenn mehrere Steuerpflichtige...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Bauherrengemeinschaft / 2 Erwerber oder Bauherr

Der BFH hat erstmals 1989 entschieden, die Beteiligten seien bei einem Bauherrenmodell in aller Regel als Erwerber des (meist noch fertigzustellenden) Gebäudes anzusehen, nicht – wie es Rechtsprechung und Verwaltung bis dahin gesehen hatten – als Bauherren.[1] Die Finanzverwaltung hat sich dieser Auffassung angeschlossen.[2] Dieser Rechtsprechung ist zuzustimmen. Im Rahmen de...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Bauherrengemeinschaft / 1.2 Abgrenzung gegenüber Immobilienfonds

Auf der anderen Seite sind Bauherrengemeinschaften gegenüber den geschlossenen Immobilienfonds abzugrenzen.[1] Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass der Beteiligte bei einer Bauherrengemeinschaft Alleineigentümer eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung wird. Bei einem geschlossenen Immobilienfonds wird dagegen im Regelfall der Fonds selbst, meist in der Recht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Begünstigte Maßnahmen nach § 7h Abs 1 S 1 EStG

Rn. 4c Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Begünstigt sind HK (s § 7i Rn 12 (Handzik); dh nicht: Teil-HK, s Rn 7; H 7a EStH 2023 "Teil-HK") für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen iSd § 177 BauGB, also nicht HK ganz allg, sondern nur für diesen Zweck. Zum anschaffungsnahen Aufwand als HK s § 6 Abs 1 Nr 1a EStG. Dazu zählen:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Anteil als Bestandteil eines Grundstücks

Rz. 90 [Autor/Stand] Ein Anteil des Eigentümers eines Grundstücks an anderem Grundvermögen (z.B. an gemeinschaftlichen Hofflächen, Einstellplätzen, Garagen oder Zuwegen) ist gem. § 244 Abs. 2 Satz 1 BewG in die wirtschaftliche Einheit des Grundstücks einzubeziehen, wenn der Anteil zusammen mit dem Grundstück genutzt wird und eine gewisse räumliche Nähe zum Gebäude besteht un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Gestaltung von Verträgen

Rz. 228 Nicht selten wird der RA auch damit beauftragt, bei der Gestaltung eines noch nicht bestehenden Rechtsverhältnisses mitzuwirken. Seine Tätigkeit kann z.B. in dem Führen von Verhandlungen über den Abschluss eines Miet-, Arbeits-, Pacht-, Leihvertrags u.a. oder auch das Erstellen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Auftraggeber bestehen. Bei dieser Art der sog...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 2.2 Selbst bewohntes Eigentum

Bedarfe für die Unterkunft sind auch dann zu berücksichtigen, wenn Leistungsberechtigte ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung bewohnen. Dabei muss das Eigenheim oder die Eigentumswohnung angemessen im Sinne der Vorschriften über die Berücksichtigung als Vermögen sein. Ansonsten dürften die Leistungsberechtigten in der Regel nicht hilfebedürftig sein und hätten bereits des...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 7h Abs 1 EStG

Rn. 11 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die zuständige Gemeindebehörde hat nur folgende 3 Punkte (= Tatbestandsvoraussetzungen des § 7h Abs 1 EStG; BFH IX R 17/15, BStBl II 2017, 523) zu prüfen (BFH v 22.10.2014, X R 15/13, BStBl II 2015, 367; BFH v 06.05.2014, IX R 16/13, BFH/NV 2014, 1729; BFH v 06.05.2014, IX R 17/13, BFH/NV 2014, 1731; BFH v 10.10.2017, X R 6/16, BStBl II 2018...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. ABC der nach § 7i EStG begünstigten bzw nicht begünstigten Baumaßnahmen

Rn. 8 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Abbruchkosten grds nicht begünstigt (Büchner/Fritzsch, DStR 2004, 2169). Sollten diese aber in Zusammenhang mit einem Neubau stehen, dürfte dies nach neuer Rspr des BFH (s "Neubau") anders zu beurteilen sein. Architekturkopie Nach bisheriger Rspr waren Aufwendungen für den Wiederaufbau eines beseitigten, eingestürzten oder verloren gegangenen Ba...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Doppelhäuser, Reihenhäuser, Wohn- und Teileigentum

Rz. 59 [Autor/Stand] Bei dieser Bauweise ist regelmäßig jedes einzelne Haus mit dem dazugehörigen Grund und Boden eine selbstständige wirtschaftliche Einheit. Rz. 60 [Autor/Stand] Bei Doppel- und Reihenhäusern bildet grds. jedes Haus, das einen eigenen Eingang hat, durch Brandmauern vom Nachbarhaus getrennt ist und über einen eigenen Versorgungsanschluss verfügt, eine selbsts...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 4.2 Berücksichtigung von Vermögen

Anders als bei der Berücksichtigung von Einkommen, das zumeist nur eine Minderung des Leistungsanspruchs bewirkt, führt ein (zu hohes) Vermögen grundsätzlich zum kompletten Wegfall des Leistungsanspruchs, bis der zu berücksichtigende Vermögensbetrag verbraucht ist. Anschließend lebt ein Leistungsanspruch bei Vorliegen der Voraussetzungen i. Ü. erneut auf. Als Vermögen i. S. d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die begünstigten Objekte (§ 7i Abs 1 S 1–4, Abs 3 EStG)

Rn. 2 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Erhöhte Absetzungen nach § 7i EStG kommen in Betracht für Bauaufwendungen an inländischen (s Rn 1g–1i) Gebäuden (§ 7i Abs 1 S 1 EStG; s § 7 Rn 317 ff (Handzik)), also nicht an Betriebsvorrichtungen oder Außenanlagen ( Geurts/Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7i EStG Rz 15 (02/2023); auch s Rn 8) Gebäudeteilen, die selbstständige unbewegliche WG si...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Berücksichtigun... / 2 Privilegiertes "nicht zu berücksichtigendes" Vermögen

Zum privilegierten (nicht zu berücksichtigenden) Vermögen gehören:[1] Angemessener HausratFür die Beurteilung der Angemessenheit sind die Lebensumstände während des Bezugs von Bürgergeld maßgeblich. Im Allgemeinen ist davon auszugehen, dass es sich bei dem Hausrat um Gegenstände des Alltagsgebrauchs handelt, die zur Haushaltsführung bzw. zum Wohnen üblich und notwendig sind. E...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Berücksichtigun... / 4.2 Selbst genutzte Immobilien

Wenn die Leistungsberechtigten ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung selbst bewohnen, wird die Wohnfläche in der Karenzzeit nicht geprüft. Die Wohnung soll in der Karenzzeit erhalten bleiben.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohngeld / 3.3.1 Miete

Für die Berechnung des Wohngeldes ist auch die Höhe der monatlichen Miete oder Belastung von Bedeutung. Zur Miete gehören: das Entgelt für die Gebrauchsüberlassung von Wohnraum aufgrund von Mietverträgen, Kosten des Wasserverbrauchs und Kosten der Abwasser- und Müllbeseitigung. Nicht zur Miete gehören beispielsweise: Heizungskosten oder Kosten für die Erwärmung von Wasser, Kosten f...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Doppelte Haushaltsführung: ... / 8.1.1 Notwendige Unterkunftskosten

Die nachgewiesenen Unterkunftskosten werden nur anerkannt, soweit sie nach den Umständen des Einzelfalls nicht als überhöht anzusehen sind. Überhöht wären z. B. die Kosten einer lediglich zur Repräsentation gemieteten besonders großen und teuren Wohnung.[1] Besitzt der Arbeitnehmer am Beschäftigungsort ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung und nutzt er diese als Zweitwo...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld / 3 Vermögensfreibeträge nach der Karenzzeit

Ist die Karenzzeit abgelaufen, muss eine Vermögensprüfung durchgeführt werden. Diese wird aber sowohl vereinfacht, als auch werden die Freibeträge für die Bürgergeldbezieher angehoben. Insbesondere folgende Verbesserungen erfolgen: Erhöhung der Freibeträge je Person auf einheitlich 15.000 EUR; nicht ausgenutzte Freibeträge sind innerhalb der Bedarfsgemeinschaft zudem übertrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Umfang) / 3.2 Grundsatz nach der Karenzzeit

Die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden nach Ablauf der Karenzzeit als Bedarf anerkannt, soweit diese angemessen sind.[1] Hierzu gehören bei Mietwohnungen neben der Kaltmiete und den Heizkosten alle üblichen Nebenkosten, die in den jeweiligen Abrechnungen des Vermieters entsprechend der Betriebskostenverordnung aufgeführt sind. Bei erfolgter vorherig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verdeckte Gewinnausschüttung

Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Eine vGA (§ 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG) ist beim Anteilseigner zugeflossen, sobald dieser die wirtschaftliche Verfügungsmacht über den Vorteil erlangt hat, § 11 Abs 1 S 1 EStG; BFH v 24.01.1989, VIII R 74/84, BStBl II 1989, 419; vgl auch BFH v 23.03.1993, VIII B 50/93, BFH/NV 1994, 786 zum Zufluss der vGA durch nachträglich verbilligten Erwerb von...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuer-Ermäßigungsverfa... / 8 Sonstige Steuerermäßigungsgründe

Die folgenden Beträge können in gleichem Umfang als Freibeträge übernommen werden, wie sie bei der Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen zu berücksichtigen sind: Abzugsbeträge bei eigengenutztem Grundbesitz[1] Verlustvortragsbeträge[2] negative Summen der Einkünfte aus anderen Einkunftsarten (z. B. aus Vermietung und Verpachtung) und negative Einkünfte aus Kapitalverm...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmersparzulage / 1.2 Bausparverträge bis 470 EUR

Die Arbeitnehmersparzulage für Bausparverträge beträgt 9 % der angelegten vermögenswirksamen Leistungen, begrenzt auf maximal 470 EUR jährlich.[1] Begünstigt sind Anlagen nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz, z. B. ein Bausparvertrag; für den Bau, Erwerb, den Ausbau, die Erweiterung oder die Entschuldung eines im Inland gelegenen Wohngebäudes bzw. Eigentumswohnung zum Zwecke des ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Rechtslage für Baumaßnahmen, die vor dem 31.12.2018 begonnen wurden (Altfälle)

Rn. 5a Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Nicht begünstigt waren auch schon bisher HK, die zu einem (steuerlichen) Neubau (BFH BStBl II 2009, 596; Kaligin, DStR 2009, 1763; Geurts/Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7h EStG Rz 19 (02/2023) 19) oder zu einem bautechnisch neuen Gebäude führen (OFD Rheinland v 18.04.2006, DStR 2006, 847; OFD Magdeburg v 03.05.2011, S 2198 A – 6 – St 222 au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Selbstständige wirtschaftliche Einheit

Rz. 92 [Autor/Stand] Die Regelung des § 244 Abs. 2 BewG stößt an ihre Grenzen, wenn das gemeinschaftliche Grundvermögen nach der Verkehrsanschauung als selbstständige wirtschaftliche Einheit i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 3 und 4 BewG anzusehen ist. Dann gelten die obigen Ausführungen nicht; stattdessen liegt eine zusätzliche wirtschaftliche Einheit in Form des gemeinschaftlichen Ei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Doppelte Haushaltsführung: ... / 5.1 Bloße Unterkunft genügt

An die auswärtige (Zweit-)Wohnung am Ort der ersten Tätigkeitsstätte sind nur geringe Anforderungen zu stellen. In Anlehnung an die Rechtsprechung zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kommt als Zweitwohnung jede entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung stehende Unterkunft in Betracht. Bei der Zweitwohnung am Beschäftigungsort braucht es sich nicht um e...mehr