Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentumswohnung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gebäude und Baumaterialien.

Rn 94 Mangel ja: Fehlen einer Fußbodenheizung im WC in einer als ›topsaniert‹ bezeichneten Wohnung, die in anderen Räumen eine Fußbodenheizung besitzt (Hamm BeckRS 22, 38380 Rz 7 ff); Lage eines Wohnhauses im Gewerbegebiet (Brandbg BeckRS 09, 12046); Fehlen (1) Baugenehmigung für Wohnungseigentum (BGH NJW 13, 2182; Frankf BeckRS 12, 16162; vgl zur Abgrenzung Kobl NJW-RR 09, ...mehr

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ZErb 09/2025, Wert der Besc... / 1 Gründe

I. Die Klägerin macht gegen die Beklagte als Erbin einen Pflichtteilsanspruch im Wege der Stufenklage geltend. Das LG hat die Beklagte durch Teilurteil verurteilt, der Klägerin Auskunft über Bestand und Wert des Nachlasses durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses zu erteilen, das auch alle ergänzungspflichtigen Schenkungen und unter Abkömmlingen ausgleichungspflichtigen Zuw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Fiktion bei unzureichender Vermögensnutzung.

Rn 40 Dem Berechtigten und dem Verpflichteten sind fiktive Erträge als Einkommen zuzurechnen, wenn sie es unterlassen, ihr Vermögen in zumutbarer ertragbringender Weise zu nutzen oder zu verwerten (BGH FamRZ 15, 1172; FuR 00, 469; Brandbg FuR 15, 112). Dem Betreffenden steht bei der Wahl der Anlageform ein Beurteilungsspielraum zu. Er muss nicht in jedem Fall die Anlageform ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verwaltungsbefugnis.

Rn 2 Die Erbengemeinschaft verwaltet bis zur Auseinandersetzung den Nachlass gemeinschaftlich und ist als solche dessen handlungsfähiges Organ. Hierzu gehört auch das Erfordernis gemeinschaftlicher Verfügungen nach § 2040 (MüKo/Gergen § 2038 Rz 1). Trotz des Grundsatzes der gemeinschaftlichen Verwaltung ist die einstimmige Entscheidung nur bei außerordentlichen Verwaltungsma...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 8. Wohnvorteil.

Rn 20 Haben Eheleute während der Ehe in einem im Allein- oder Miteigentum stehenden Haus bzw einer Eigentumswohnung gelebt, ist eine damit verbundene Ersparnis an Mietaufwendungen als Nutzung vorhandenen Vermögens prägender Bestandteil der ehelichen Lebensverhältnisse (BGH FamRZ 90, 283; BGH FamRZ 95, 869; zu weiteren Einzelheiten vgl Vor § 1577 Rn 19 ff). Der Vorteil ist be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verkauf zu Gesamtpreis (S 1).

Rn 2 Ein Verkauf mehrerer Gegenstände liegt auch vor, wenn bei Vorkaufsrecht auf (1) Teilfläche das gesamte Grundstück (RG HRR 35 Nr 724; analoge Anwendung: BayObLG NJW 67, 113; Karlsr NJW-RR 96, 916 [OLG Karlsruhe 17.05.1995 - 13 U 125/93]; BGH NJW-RR 16, 910 [BGH 27.04.2016 - VIII ZR 61/15] Rz 63; nicht bei Grundstücksverkauf, wenn Vorkaufsrecht unterliegende Eigentumswohn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Unterrichtungspflicht, Übereignung an Dritterwerber und Schadensersatzansprüche des Mieters.

Rn 17 Die Unterrichtungspflicht (bei Verstoß: AG Frankenthal v 24.4.18 – 3a C 108/18; LG Frankenthal v 29.4.15 – 2 S 387/14; BGH ZMR 15, 534) erfordert die Mitteilung des gesamten Inhalts des Kaufvertrages (§ 469). Außerdem muss der Mieter über sein Recht auf Ausübung des Vorkaufsrechts informiert werden. Schadensersatzansprüche können sich bei schuldhaftem Verstoß gg die Un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Normzweck, Rechtsfolgen.

Rn 2 Die Neufassung des vormaligen § 570b wurde (BTDrs 12/3254, 40) im Wesentlichen damit begründet, dass eine Ausweitung des Vorkaufsrechts zum Schutz auch der Mieter im freifinanzierten Wohnungsbau erforderlich sei (vgl Flomm Hambg GE 93, 321). Die Regelung sollte die Tendenz verstärken, dass der verkaufsbereite Vermieter die Eigentumswohnung in erster Linie seinem Mieter ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundstücke.

Rn 14 Grundstücke sind grds unter Beachtung der ImmoWertV bzw §§ 179 ff BewG zu bewerten (Soergel/Dieckmann Rz 33). Unbebaute Grundstücke sind idR nach dem Vergleichswertverfahren (anhand direkten Vergleichs oder mittels der Bodenrichtwerte, § 196 BauGB; vgl BGH NJW-RR 90, 68; Mayer ZEV 94, 331, 333) zu bewerten (vgl 13 f WertV 1988; s.a. BGH NJW 04, 2671, 2672 [BGH 02.07.20...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IX. Kaufähnliche Verträge und Umgehungsversuche.

Rn 16 Den Vorkaufsfall kann auch eine erbrechtliche Gestaltung auslösen, der zu Folge durch Vermächtnis eine Eigentumswohnung mit bedingtem Übereignungsanspruch nebst weiterer Abreden übertragen wird ohne dass es zeitnah zum dinglichen Eigentumsübergang kommen soll/muss (vgl BGH ZMR 98, 488). Der Vorkaufsberechtigte kann im Einzelfall durch einstweilige Verfügung nach wirksa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Nutzungen/Schuldhafte Nichtnutzung.

Rn 3 Da sich § 987 I und II ausschl mit den Folgen des EBV befasst, können unter Nutzungen gem § 100 (Legaldefinition) auch nur Sachnutzungen gem § 99 I und III sowie Vorteile aus dem Sachgebrauch gem § 100 verstanden werden. Bsp: Feldfrüchte, Miete, Pacht, ersparte Aufwendungen beim Kfz-Gebrauch, Zinsen (BGH NJW-RR 07, 557 [BGH 01.02.2007 - IX ZR 96/04]) etc. Ird Absatz II ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Beispiele aus der Rspr.

Rn 3 Vertretbar sind Geld (vgl §§ 607, 783) und Wertpapiere sowie sämtliche Neuwaren aus einer Serienproduktion, zB Kraftfahrzeuge (München DAR 64, 189), Möbel (BGH NJW 71, 1793), Maschinen wie Wärmepumpen (Hamm BB 86, 555) oder Windkraftanlagen (LG Flensburg WM 00, 2113), Baustoffe (BGH NJW-RR 96, 837), landwirtschaftliche Produkte, Bier einer bestimmten Brauerei (München O...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Rückgewähr von Leistungen.

Rn 52 Während des Zusammenlebens erbrachte gemeinschaftsbezogene Leistungen oder Zuwendungen können wegen des Verrechnungsverbotes regelmäßig nicht ersetzt verlangt werden (BGH FamRZ 13, 1295; 08, 247, 248), in keinem Fall für Tätigkeiten, die das tägliche Zusammenleben ermöglicht haben, zB im Haushalt. Das gilt auch für Pflegeleistungen (Frankf FamRZ 82, 265), die Übernahme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Rechte und Pflichten.

Rn 24 Wegen der besonderen Sachkompetenz auf Seiten der Banken ergeben sich aus der Geschäftsbesorgung idR Auskunfts-, Aufklärungs-, Beratungs- und Warnpflichten ggü dem Kunden. Dabei darf die Eigenverantwortlichkeit des Kunden nicht unberücksichtigt bleiben; Risikogeschäfte sind Teil der Privatautonomie (BGHZ 107, 92; WM 90, 304). Banken dürfen regelmäßig davon ausgehen, da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / O. Besonderheiten bei Begründung von Wohnungseigentum.

Rn 20 Nicht nur die Veräußerung – Teilung nach § 8 WEG ist nicht ausreichend, Nbg ZMR 13, 650 – vermieteten Wohnungseigentums fällt unter § 566, sondern auch die sog Umwandlungsfälle, wobei dort mit einer teleologischen Reduktion der Norm in Einzelfällen dem Eintritt aller Wohnungseigentümer in die Stellung als Vermieter entgegengetreten wird. In den sog Umwandlungsfällen, d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anspruchsvoraussetzungen.

Rn 2 Gesetzliche Voraussetzung ist zunächst ein wirksames Verlöbnis – s dazu § 1297 Rn 3–7. Rn 3 Darüber hinaus sind §§ 1298, 1299 analog anwendbar im Fall eines zB nach § 138 I nichtigen Verlöbnisses (Schlesw FamRZ 14, 1846), oder dann, wenn ein minderjähriger oder gutgläubiger Partner auf die Gültigkeit eines wegen fehlender Zustimmung des gesetzlichen Vertreters unwirksame...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beschränkung der Mängelgewährleistung (Nr 8b).

Rn 52 Nr 8b findet nur auf AGB in Lieferungs- und Werkleistungsverträgen über neu hergestellte Sachen Anwendung. Wegen §§ 476, 650 ist der Anwendungsbereich auf Verträge über neu hergestellte unbewegliche Sachen, Werkleistungen außerhalb von § 650 und Verträge zwischen Verbrauchern beschränkt (Grüneberg/Grüneberg § 309 Rz 60). Rn 53 Lieferung einer Sache meint Besitzverschaff...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beispielfälle aus der Rspr.

Rn 10 Als Zubehör wurden angesehen: Alarmanlage einer Eigentumswohnung (München MDR 79, 934); Baumaterial, das auf dem Baugrundstück lagert (BGHZ 58, 309, 312: noch nicht montierte Heizkörper); Baugeräte, die auf Grundstück des Baugeschäfts eingesetzt werden (Hamm MDR 85, 494); Bierausschankanlage (Celle OLGZ 80, 13) und Kühlanlage (Hamm NJW-RR 86, 376) einer Gastwirtschaft;...mehr

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zfs 09/2025, Anfall einer E... / 1 Sachverhalt

Die Kläger, die Erwerber einer Eigentumswohnung sind, hatten in dem vor dem LG Kiel geführten Rechtsstreit gegen den Bauträger Ansprüche wegen Mängeln an einem Parkettboden geltend gemacht. Der Parkettboden wurde von der Nebenintervenientin zu 2 als Subunternehmerin der Nebenintervenientin zu 1 verlegt. Letztere hatte als Generalunternehmerin die Wohnung für die Beklagte err...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Voraussetzungen.

Rn 1 Das Austrittsrecht ist durch die Satzung unabdingbar (§ 40 1) und sichert damit die Freiheit des Mitglieds, sich dem Verein und seinen Pflichten zu entziehen. Das ermöglicht auch einen Wettbewerb der Vereine untereinander. Rn 2 Der Austritt muss als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung dem zuständigen Vereinsorgan zugehen, meist dem Vorstand (§§ 130, 26 II 2). ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Arglistiges Verschweigen (Hs 2 Alt 1).

Rn 18 Die Rspr des V., VII. und VIII. ZS des BGH hat die Arglisthaftung erheblich ausgebaut. Danach ist arglistiges Verschweigen gegeben, ›wenn der Verkäufer den Mangel kennt oder ihn zumindest für möglich hält und zugleich weiß oder doch damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer den Mangel nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. (Vor-)Vertragliche Nebenpflichten.

Rn 29 (Vor-)Vertragliche Nebenpflichten treffen den Darlehensgeber nur ausnw in Form von Aufklärungs-, Rücksichtnahme- u Treupflichten. Beratungspflichten etwa zur Finanzierung (eingehend Buck-Heeb BKR 14, 221; ZIP 18, 705f) bestehen außerhalb von § 504a I u § 505 II 2 nur aufgrund eines gesondert (stillschweigend) geschlossenen Beratungsvertrags (BGHZ 201, 168, Rz 55; WM 14...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 16 Verbraucher (Legaldefinition in Art 3 lit a VerbrKrRL u § 13) ist jede natürliche Person (BGHZ 149, 80, 83; NJW 02, 133, 134), die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (BGHZ 128, 156, 162; Hamm WM 01, 2339), genauer bei Abgabe ihrer Vertragserklärung (Celle ZIP 11, 70, 71; LG Ddorf WM 11, 1990, 1991), überwiegend (Neufas...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erblasserschulden.

Rn 5 Erblasserschulden (Nachlassverbindlichkeiten) sind solche Verbindlichkeiten, die der Erblasser noch zu Lebzeiten begründet hat, die vererblich sind (§ 1922 Rn 14 ff). Dabei ist es unerheblich, ob sie auf vertraglicher, außervertraglicher oder gesetzlicher (zivilrechtlicher oder öffentlichrechtlicher) Grundlage beruhen und wann die Folgen eintreten (Rz 2). Ob zu den Erbl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Andere Sachen oder Nutzungsrechte.

Rn 45 Die eben dargestellte Berechnung des Nutzungswertes von Kfz ist von der Kommerzialisierung immer stärker in die Nähe eines Frustrationsschadens (vgl § 251 Rn 19) gerückt: Die Entschädigung nähert sich dann dem Betrag der Aufwendungen des Geschädigten, die wegen des Schadensereignisses ihren Zweck verfehlen. Andererseits hat BGHZ 55, 146, 151 f eine solche Schadensberec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzungen und Inhalt des Schadensersatzes.

Rn 18 Der Besteller kann Schadensersatz statt und/oder neben der Leistung verlangen, wenn die Werkleistungen mit einem Mangel behaftet sind (§§ 633 II, 634 Nr 4) und der Unternehmer diesen Mangel zu vertreten hat. Sein Verschulden wird allerdings vermutet, wie sich aus § 280 I 2 ergibt. Darüber hinaus muss der Schaden nach allg Grundsätzen ursächlich auf eine Pflichtverletzu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Allgemeine Geschäftsbedingungen – Inhaltskontrolle gem §§ 307 ff.

Rn 7 Formularmäßige Haftungsausschlüsse unterliegen über § 639 hinaus der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. Insb kommt eine Unwirksamkeit gem § 309 Nr 8b aa (Ausschluss und Verweisung auf Ansprüche gg Dritte), § 309 Nr 8b bb (Beschränkung auf Nacherfüllung) und § 309 Nr 12 (Beweislast) in Betracht. Darüber hinaus ist § 309 Nr 7a zu beachten, wonach jedwede formularmäßige Haft...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Anwendungsbeispiele

Rz. 448 [Autor/Stand] Abkommensrechtlicher Ansässigkeitswechsel und Ausschluss des Besteuerungsrechts. Der Gesetzgeber[2] ging davon aus, dass der "Wechsel der Ansässigkeit in einen ausländischen Staat [...] immer zu einem Ausschluss oder einer Beschränkung des Besteuerungsrechts führ[e]." Der Gesetzgeber hatte insoweit offenbar die – wenn auch häufig anzutreffende – Konstel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Mängel des Grundgeschäfts.

Rn 20 Mängel des Grundgeschäfts lassen die Wirksamkeit der Vollmacht nach dem Abstraktionsprinzip (s Rn 4) grds unberührt (Bork Rz 1491). Ausnahmsweise kann sich ein Mangel des Grundgeschäfts aber auch auf die Vollmacht erstrecken. Anerkannt ist das bei der sog Fehleridentität, wenn der Grund für die Nichtigkeit des Grundgeschäfts auch die Vollmacht erfasst sowie in Fällen, ...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 2.5 Eigennutzung der Immobilie

Der Große Senat des BFH[1] hat entschieden, dass – entgegen der Rechtsprechung des X. Senats[2] – eine vom Übernehmer zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilie ein tauglicher Gegenstand einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ist. Bei der Übertragung einer vom Übernehmer genutzten Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses liegt nach Ansicht des Großen Senats ...mehr

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Anlage 3: Verordnung über d... /   § 1 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Verordnung sind Wohnungsunternehmen: Unternehmen, diemehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 10 Sonderausgabenabzug bei selbstständigen Gebäudeteilen und Eigentumswohnungen (Abs. 5)

Rz. 28 § 10f Abs. 5 EStG stellt Gebäudeteile, die selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, sowie Eigentumswohnungen dem ganzen Gebäude als Objekt gleich. Diese Aussage ist bei Auslegung des Umfangs der begünstigten Aufwendungen zu berücksichtigen.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.1 Gebäude

Rz. 4 Dem Gebäude (§ 7 EStG Rz. 373ff.) sind nach § 10f Abs. 5 EStG gleichgestellt: selbstständige Gebäudeteile und Eigentumswohnungen. Auch Teile eines Gebäudes können begünstigungsfähig sein. Einen Ausschluss von Ferien- und Wochenendwohnungen enthält § 10f EStG nicht (Rz. 6).[1] Voraussetzung ist zudem nicht, dass das Gebäude den Lebensmittelpunkt des Stpfl. darstellt.[2]mehr

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Wohnungswirtschaftliche Ver... / Entscheidung

Der BFH stellte klar: Gefördertes Altersvorsorgekapital darf bis zum Beginn der Auszahlungsphase für die Anschaffung oder Herstellung einer selbst genutzten Wohnung oder zur Tilgung eines dafür aufgenommenen Darlehens verwendet werden (sog. Entschuldungsalternative nach § 92a Abs. 1 Nr. 1 EStG). Begünstigt sind: Wohnungen im eigenen Haus, eigene Eigentumswohnungen oder Genossens...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1 Wohnungen

Rz. 3 Begünstigt sind im Inland belegene Wohnungen, die im Eigentum des Stpfl. stehen (Wohnungen im eigenen Haus oder Eigentumswohnungen) und von ihm zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Ein in einem Wochenendhausgebiet belegenes Grundstück ist nicht nach § 10e EStG begünstigt.[1] Rz. 4 Für den Begriff der Wohnung gelten die bewertungsrechtlichen Grundsätze.[2] Das Eigentum...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.2 Überblick

Rz. 2 Anzuwenden ist § 10f Abs. 1 EStG auf Baumaßnahmen, die nach dem 31.12.1990 zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten führen. Der Abzug von Erhaltungsaufwendungen ist gem. § 10f Abs. 2 EStG seit dem Vz 1990 zulässig (Rz. 16ff.).[1] § 10f Abs. 3 EStG regelt den Objektverbrauch. Abs. 4 enthält Regelungen für Miteigentümer. Abs. 5 normiert, dass die Abs. 1-4 auch auf Gebäudet...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Abschreibungen

Abschreibungen dienen dazu, die Wertminderungen, denen die Vermögensgegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens unterliegen, zu erfassen. Dabei ist handelsrechtlich zwischen planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen zu differenzieren. Die Begriffe im Steuerrecht unterscheiden sich von denen im Handelsrecht. So werden planmäßige Abschreibungen in § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 8 Abzug von Vorkosten

Rz. 55 Bestimmte Aufwendungen, die vor Beginn der erstmaligen Selbstnutzung entstanden sind, können – ohne Beschränkung auf ein einziges Objekt oder auf die Einkunfts-Fördergrenzen[1] – wie Sonderausgaben abgezogen werden (Abs. 6). Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen vor dem Beginn der erstmaligen Selbstnutzung des Objekts entstanden sind[2]; bei Ausbauten und Erweiterun...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 5d

Rz. 1 Aufwendungen für andere Lieferungen und Leistungen Hierunter sind die bezogenen Sach- und Dienstleistungen auszuweisen, soweit sie nicht zu GuV 5a, 5b bzw. 5c gehören. Beispiele:mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wärmecontracting / 4.1.1 Vermietete Eigentumswohnung

Für vermietete Eigentumswohnungen gelten keine Besonderheiten. Zwar können die Wohnungseigentümer eine Umstellung auf die eigenständige gewerbliche Lieferung von Wärme und Warmwasser beschließen, ohne § 556c BGB zu beachten. Ebenso sind die Wohnungseigentümer nicht an die WärmeLV gebunden. Achtung WEG-Beschluss ist nicht umsetzbar Jedoch können solche Beschlüsse im Mietverhältn...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Voraussetzungen

Rz. 5 Das Vorkaufsrecht setzt eine bestimmte zeitliche Reihenfolge voraus, nämlich dass ein wirksamer Mietvertrag zustande gekommen und die Wohnung dem Mieter überlassen worden ist, nach Überlassung Wohnungseigentum an der Wohnung begründet worden ist oder werden soll und die Wohnung an einen Dritten verkauft wird. Rz. 6 Der Abschluss eines wirksamen Mietvertrags muss der vollen...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Ausübung des Vorkaufsrechts

Rz. 21 Der Mieter kann sein Vorkaufsrecht nur durch entsprechende einseitige, empfangsbedürftige, bedingungsfeindliche, unwiderrufliche (Bub, NZM 2000, 1092 [1097]) Erklärung gegenüber dem Verkäufer ausüben; dies gilt auch dann, wenn Vermieter und Verkäufer nicht dieselbe Person sind. Bei einer Mehrheit von Verkäufern muss die Erklärung an alle gerichtet sein und allen zugeh...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Wirkung

Rz. 14 Das Vorkaufsrecht entsteht als persönliches, schuldrechtliches Vorkaufsrecht für denjenigen Mieter, während dessen Mietzeit (Wirth, NZM 1998, 390 [391]) die Voraussetzungen dafür eintreten. Zwar wird dieses Vorkaufsrecht bereits mit der Umwandlung der vermieteten Räume in Wohnungseigentum latent angelegt. Da aber weitere Voraussetzung für die Entstehung des Vorkaufsre...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Abweichende Vereinbarungen

Rz. 26 Vereinbarungen, die das Vorkaufsrecht zum Nachteil des Mieters ausschließen oder einschränken, sind unwirksam. Dies gilt sowohl für den Ausschluss oder den Verzicht im Mietvertrag (Blank, WuM 1993, 573 [580]; Wirth, NZM 1998, 390 [394]) als auch für Vereinbarungen des Mieters mit dem Verkäufer, bevor der Vorkaufsfall eingetreten ist, etwa vor Beurkundung des Kaufvertr...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1 Vertragswidriger Gebrauch

Rz. 2 Ob der Gebrauch vertragswidrig ist oder nicht, bestimmt sich in erster Linie nach den vertraglichen Vereinbarungen der Parteien. Sind diese auslegungsfähig und auslegungsbedürftig, ist der wirkliche Parteiwille zu ermitteln. Sind die Vereinbarungen lückenhaft, ist der vertragsgemäße Gebrauch im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu ermitteln (Schmidt-Futterer/Flato...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Notar im Wohnungseigentum / 3.2 Amtspflichten im Grund- und Wohnungseigentum

Bei Veräußerung und Erwerb einer Immobilie treffen den Notar eine solche Vielzahl von Pflichten, dass sie nicht im Einzelnen alle aufgeführt werden können. Beispielhaft sei deshalb nur auf einzelne Fälle hingewiesen. So muss der Notar bei der Beurkundung einer Teilungserklärung über die rechtliche Tragweite des Erfordernisses der Abgeschlossenheit der Wohnungen belehren. Beso...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Notar im Wohnungseigentum / 5 Kosten des Notars

Der Notar erhält für seine Tätigkeit Gebühren[1], da er kein besoldeter Beamter ist, sondern bezüglich seiner Bezüge den freien Berufen nahesteht. Diese bestimmen sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz.[2] Sie werden regelmäßig als Geschäftsgebühr nach dem Gegenstandswert, dem Bewertungsmaßstab und dem Gebührensatz als fest bestimmte Beträge berechnet. Im Einzelfall w...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 3. Vermächtnisweise Zuwendung einer Eigentumswohnung

Rz. 91 Gegenstand eines Vermächtnisses kann auch ein Mit-/Eigentumsanteil sein. Vermacht der Erblasser das Grundstück mehreren Vermächtnisnehmern, so ist das Bruchteilsverhältnis anzugeben (§§ 2157, 2091 BGB, § 47 GBO). Bei der vermächtnisweisen Zuwendung einer Eigentumswohnung ist eine genaue Angabe des Miteigentumsanteils und des Sondereigentums erforderlich. Schwierigkeit...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 3. Praktische Anwendung und Grenzen

Rz. 39 In der Praxis kommen Verschaffungsvermächtnisse bei Gesamthands- oder Miteigentum vor oder bei Herausgabevermächtnissen, bei denen ein Inbegriff von Gegenständen oder ein Bestand von Zubehörstücken herauszugeben ist. Auch ein Wohnungsrecht kann Gegenstand eines Verschaffungsvermächtnisses sein.[30] Die Erben oder Hauptvermächtnisnehmer können aber nicht unbegrenzt mit ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Maßgeblichkeit des örtlichen Grundstücksmarktberichts

Rz. 75 [Autor/Stand] Die maßgebenden Vergleichswertfaktoren ergeben sich aus den jeweiligen Grundstücksmarktberichten der örtlichen Gutachterausschüsse. Die Inhalte der Grundstücksmarktberichte sind bereits deshalb von Gutachterausschuss zu Gutachterausschuss verschieden, weil die Bebauungsstrukturen in den einzelnen Re gionen unterschiedlich sind. Auch die Qualität der Date...mehr