Für die Berechnung des Wohngeldes ist auch die Höhe der monatlichen Miete oder Belastung von Bedeutung.

Zur Miete gehören:

  • das Entgelt für die Gebrauchsüberlassung von Wohnraum aufgrund von Mietverträgen,
  • Kosten des Wasserverbrauchs und
  • Kosten der Abwasser- und Müllbeseitigung.

Nicht zur Miete gehören beispielsweise:

  • Heizungskosten oder Kosten für die Erwärmung von Wasser,
  • Kosten für die Überlassung von Möbeln,
  • Kosten für Nebengelasse (Garage, Schuppen o. Ä.).

Bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen tritt an die Stelle der Miete der Mietwert der Wohnung. Bei Heimbewohnern ist als Miete der zu berücksichtigende Höchstbetrag anzusetzen.[1]

Keine Berücksichtigung finden sowohl bei der Ermittlung der Miete als auch der Belastung der Anteil des Wohnraums, der ausschließlich gewerblich oder beruflich genutzt wird. Der entsprechende Anteil wird gegebenenfalls herausgerechnet.

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