Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümerversammlung

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kostenverteilung und Kosten... /   Gartenpflegekosten

In einer Wohnungseigentumsanlage sind die Gartenflächen mit Sondernutzungsrecht jeweils den Erdgeschosswohnungen zugeordnet (eine Kostenregelung gibt es nicht). Die Gartenflächen werden zu den Nachbargrundstücken durch eine Hecke abgegrenzt. An der Hecke erfolgt ein jährlicher Rückschnitt; die Kosten tragen alle Eigentümer der WEG. Die GdWE hat nun im Rahmen von § 16 WEG b...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschluss (FAQs) /   Absenkungsbeschluss

Siehe Eigentümerversammlung (FAQs), Absenkungsbeschluss.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschluss (FAQs) /   Beschlussfassung

Steht es den Eigentümern frei, auf welche Art und Weise sie einen Beschluss fassen? Die Wohnungseigentümer können wirksame Beschlüsse gemäß § 23 Abs. 1 WEG in einer Eigentümerversammlung fassen. Ein Beschluss, der bei einem zufälligen Zusammentreffen der Eigentümer, zum Beispiel im Treppenhaus, gefasst wird, kann danach keine Rechtswirksamkeit entfalten. Ohne Versammlung ist...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter und Verwaltervert... / 1 Angebotseinholung unterlassen

Wenn die Vorverwaltung vor Ablauf der Bestellung und Auslauf des Verwaltervertrags keine Angebote von neuen Verwaltungen zur ordentlichen Eigentümerversammlung einholt/vorlegt, könnte sich hieraus ein Schadensersatzanspruch begründen? Gegebenenfalls zum Nachteil der GdWE? Ja.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschluss (FAQs) / 2 Beschlussmehrheit

Bedarf es immer der Zustimmung aller Wohnungseigentümer? § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG ermöglicht den Wohnungseigentümern eine Beschlussfassung, gerichtet auf eine Mehrheitsentscheidung im Umlaufverfahren. Können sie also im Rahmen einer Eigentümerversammlung für einen konkreten Gegenstand noch keinen Beschluss fassen, weil ihnen noch erforderliche Informationen fehlen, können sie...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschluss (FAQs) /   Aufforderungsbeschluss

Müssen Beschlüsse, die zu einem Tun oder Unterlassen auffordern oder eine Abmahnung vorsehen, in der Tagesordnung zur Eigentümerversammlung enthalten sein oder könnte ein Geschäftsordnungsbeschluss beantragt werden? Diese Beschlüsse müssen, will man einen formalen Beschlussmangel vermeiden, nach § 23 Abs. 2 WEG grundsätzlich in der Tagesordnung angekündigt werden. Sie könne...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschluss (FAQs) /   Umlaufbeschluss

Wann spricht man von einem Umlaufbeschluss? Beschlüsse werden gemäß § 23 Abs. 1 WEG von den Eigentümern in der Eigentümerversammlung gefasst. Abweichend hiervon kann gemäß § 23 Abs. 3 Satz 1 WEG ein Beschluss zustande kommen, wenn ihm alle Wohnungseigentümer in Textform zustimmen. 1 Anfechtung Kann ein Umlaufbeschluss angefochten werden? Wie jeder Versammlungsbeschluss kann au...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschluss (FAQs) / 5 Qualifizierter Mehrheitsbeschluss

Was versteht man unter einem qualifizierten Mehrheitsbeschluss? Das Wohnungseigentumsgesetz kennt nur noch einen qualifizierten Mehrheitsbeschluss: Möchten die Wohnungseigentümer für einen Maximalzeitraum von 3 Jahren Eigentümerversammlungen nur noch rein virtuell durchführen, bedarf der Beschluss nach § 23 Abs. 1a WEG der Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen. Wird ein ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kostenverteilung und Kosten... /   Fenster (Erhaltungskosten)

Gehen bei Fenstern immer alle Reparaturkosten, wie z. B. die vom Rollladenmotor oder -gurt, zulasten der Gemeinschaft? Ja. Steht ein wesentliches Gebäudebestandteil im gemeinschaftlichen Eigentum, beispielsweise Rollläden, stehen auch die Zubehörteile dieses Bestandteils im gemeinschaftlichen Eigentum, beispielsweise ein Motor oder ein Gurt. Die Wohnungseigentümer können in...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonder- und Gemeinschaftsei... /   Sondernutzungsrecht

In der Gemeinschaftsordnung wird der Gebrauch der vor dem Erdgeschoss liegenden Grundstücksflächen in der Weise geregelt, dass je zum ausschließlichen Gebrauch zustehen: dem jeweiligen Eigentümer der Wohnung Nr. XX die vor seiner Wohnung liegende im Aufteilungsplan farbig umrandete Grundstücksfläche. Die Pflege und Instandhaltung der vorbezeichneten Flächen obliegt dem jew...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung (FAQs) /   Umlageschlüssel

Wonach richtet sich die Verteilung der Einnahmen und Ausgaben? Die Verteilung der Einnahmen und Ausgaben auf die einzelnen Wohnungen richtet sich grundsätzlich nach der Gemeinschaftsordnung. Ist dort kein Umlageschlüssel vereinbart, sind die Einnahmen und Ausgaben gemäß § 16 Abs. 2 WEG nach den Miteigentumsanteilen umzulegen. Kann der Kostenverteilerschlüssel von der Eigen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschluss (FAQs) / 6 Stimmrechtsausschluss

Muss auch die Zustimmung des Eigentümers eingeholt werden, der an sich gemäß § 25 Abs. 4 WEG nicht stimmberechtigt ist? Nach herrschender Auffassung ist für den Umlaufbeschluss auch die Zustimmung des Eigentümers erforderlich, der in der Eigentümerversammlung gemäß § 25 Abs. 4 WEG von der Ausübung seines Stimmrechts ausgeschlossen wäre. Für diese Auffassung spricht der Wort...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung und Er... /   Rechtsanwalt

Ein Beschluss über eine bauliche Veränderung soll vor der Eigentümerversammlung von einem Rechtsanwalt geprüft werden. Bedarf es für die anwaltliche Prüfung auch eines Beschlusses oder gehört eine juristische Prüfung bei unklarer Situation zur ordnungsmäßigen Verwaltung? Die Verwaltung ist, ist nichts anderes nach § 27 Abs. 2 WEG beschlossen oder vereinbart, nach § 27 Abs. 1...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschluss (FAQs) / 8 Zustimmung in und außerhalb Versammlung

Kann ein Umlaufbeschluss auch dadurch zustande kommen, dass die in der Versammlung anwesenden Eigentümer, welche nicht die beschlussfähige Mehrheit vertreten, ihre Zustimmungserklärungen mündlich abgeben und später die Zustimmungserklärungen der übrigen Eigentümer schriftlich eingeholt werden? Ein Umlaufbeschluss kann in der vorgenannten Weise nicht zustande kommen, weil ge...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter und Verwaltervert... /   Nachweis der Bestellung

Muss die Bestellung jedes Mal beglaubigt werden? Die Bestellung muss nicht beglaubigt werden. Ich denke, Sie meinen den Nachweis der Verwaltereigenschaft. Hier reicht eine alte Niederschrift, wenn die alte Bestellung nicht endete. Der Nachweis der Verwalterbestellung ist nicht mehr notwendig, aber z.B. Banken fordern das Protokoll der Eigentümerversammlung. Ich gebe das nic...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung und Er... /   Feuchtigkeitsschaden

In der Eigentümerversammlung wurde beschlossen, dass vorerst in einer Wohnung keinerlei Maßnahmen hinsichtlich von Feuchtigkeitsbildung mehr unternommen werden, da in der Vergangenheit bereits mehrere Maßnahmen durchgeführt wurden. Der Mieter beheizt zwei Räume nicht und hier wird jetzt vermutet, dass die Feuchtigkeitsbildung aufgrund von mangelndem Heizen und Lüften entst...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschluss (FAQs) / 3 Initiator eines Umlaufbeschlusses

Kann nur der Verwalter ein Verfahren zur schriftlichen Beschlussfassung einleiten? Üblicherweise setzt der Verwalter das Verfahren der Beschlussfassung in Textform in Gang. Nach herrschender Meinung kann die Initiative aber auch von jedem Eigentümer ergriffen werden. Stets muss für jeden Eigentümer eindeutig und unmissverständlich erkennbar sein, dass eine verbindliche Stim...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung und Er... /   Kamin

Ein Wohnungseigentümer möchte einen Kamin einbauen (wohnt im DG): Welche Unterlagen muss er für einen (privilegierten, baulichen) Beschluss der GdWE in der Eigentümerversammlung vorlegen? Kann dann der Betrag, den die Gebäudeversicherung deswegen erhöht, allein auf diesen Eigentümer umgelegt werden? Ein Gestattungsbeschluss sollte erst gefasst werden, wenn den Wohnungseigent...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter und Verwaltervert... /   Amtsniederlegung

Kann ein Verwalter, wenn der Beirat die Abwahl dieses Verwalters vornehmen will, weil dieser einfach nicht einlädt und sich nicht kümmert, das Amt niederlegen, weil die Eigentümerversammlung vom Beirat geladen und abgehalten wurde. Wie sieht es dann mit der Abberufung aus? Der Verwalter kann sein Amt auch dann niederlegen, wenn ein anderer zur Versammlung geladen und diese ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter und Verwaltervert... /   Anwaltliche Beratung

Um von einem Rechtsanwalt einen Beschluss vor der Eigentümerversammlung prüfen zu lassen: brauchen wir schon dafür einen Beschluss? Oder gehört aus Ihrer Sicht eine juristische Prüfung bei unklarer Situation zur ordnungsmäßigen Verwaltung? Die Verwaltung ist, ist nichts anderes nach § 27 Abs. 2 WEG beschlossen oder vereinbart, nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG befugt, die Maßnahme...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter und Verwaltervert... /   Sonder-/ Zusatzhonorare

Welche Zusatzvergütungen können im Verwaltervertrag vereinbart werden? Werden Zusatzvergütungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verwaltervertrags vereinbart, gelten die Schutzbestimmungen des BGB hierfür. Die entsprechende Vertragsklausel muss hinreichend bestimmt sein und darf den Vertragspartner, also die WEG und ihre Mitglieder, nicht unangemessen benachteili...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter und Verwaltervert... /   Verwaltervertrag

Was gilt, wenn kein Verwaltervertrag abgeschlossen wird? Da der Bestellungsbeschluss selbst nur dann ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, wenn er die wesentlichen Eckpunkte des Bestellungsverhältnisses regelt, nämlich den Zeitraum der Bestellung und die Vergütung des Verwalters, ist der Abschluss eines förmlichen Verwaltervertrags nicht Voraussetzung für die Bestellung, w...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kostenverteilung und Kosten... / 1 Altbeschluss

Der Umlageschlüssel in der Teilungserklärung (aus 1993) zu Nutzungen, Lasten, Kosten lautet: "Für die Beteiligung der einzelnen Wohnungseigentümer an den Nutzungen, Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums sind gemäß § 16 WEG die Miteigentumsanteile maßgebend, soweit nicht in dieser Teilungserklärung oder in einem Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung etwa...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung (FAQs) /   Ausgaben

Sind die Ausgaben in der Jahresabrechnung wie die Einnahmen aufzuschlüsseln? Auch hinsichtlich der Ausgaben soll der Eigentümer erkennen können, welche Ausgaben im Einzelnen im Abrechnungsjahr angefallen sind. Die Ausgaben sind deshalb ebenfalls aufzuschlüsseln. Da die Jahresabrechnung für vermietende Eigentümer die Grundlage für die Erstellung der Mietnebenkostenabrechnung ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter und Verwaltervert... /   Rechte und Pflichten des Verwalters im Verwaltervertrag

Muss der Verwaltervertrag die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters regeln? Zwar sind die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters in §§ 24, 27 und 28 WEG geregelt, die Rechtsprechung verlangt dennoch auch entsprechende vertragliche Regelungen. Insoweit sehen die Verwalterverträge in aller Regel einen Katalog mit den Leistungen des Verwalters aufgeschlüsselt nach Grundleistun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 2.2.5 Rücklagenbemessung anhand konkreten Erhaltungsplans

In Bemessung der Rücklagenhöhe bietet sich stets eine konkret auf das verwaltete Objekt bezogene Erhaltungsplanung unter Berücksichtigung der individuellen Eigenheiten der Wohnanlage, konkreter vergangener Erhaltungsmaßnahmen sowie der Höhe einer etwa bereits gebildeten Rücklage an. Ein entsprechender Plan ist den Wohnungseigentümern zusammen mit dem Ladungsschreiben zur Eigentü...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erstellung von Jahresabrech... / 2.1 Bestandteile des Einzel-/Gesamtwirtschaftsplans

Nach § 28 Abs. 1 WEG muss der Wirtschaftsplan die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben, die anteilmäßige Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Kostentragung, die Beitragsleistung der Wohnungseigentümer zu der in § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG vorgesehenen Erhaltungsrücklage und ggf. die Beitragsleistungen zu weiter gebildeten Rücklagen enthalten. Positionen des Wirtschaftsplans Der W...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erstellung von Jahresabrech... / 2.1.2.7 Sonstige administrative Kosten

Im Wirtschaftsplan zu berücksichtigen sind auch sonstige administrative Kosten wie etwa die Saalmiete für Eigentümerversammlungen und Kontoführungsgebühren. Steht im Zeitraum der zu planenden Wirtschaftsperiode die Wiederbestellung des Verwalters an, sollte er die Kosten für die Beglaubigung des entsprechenden Versammlungsprotokolls berücksichtigen.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 1.4 Kostenverteilungsschlüssel

Maßgeblich ist der Kostenverteilungsschlüssel, der auch für die zu finanzierende Maßnahme gilt. Allerdings haben die Wohnungseigentümer auf Grundlage des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG und des § 21 Abs. 5 WEG auch die Möglichkeit, die Kosten der durch Sonderumlage zu finanzierenden Maßnahme abweichend vom gesetzlichen oder vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel zu verteilen. Dies i...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 2.4.2 Mehrhausanlagen

Die bloße Tatsache, dass es sich um eine Mehrhausanlage handelt, bedeutet nicht, dass automatisch für die einzelnen Gebäude jeweils getrennte Rücklagen zu bilden wären. Das Gesetz sieht in § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG lediglich die Bildung einer Rücklage vor. Wie stets, kommt es also auf die Regelungen in der Gemeinschaftsordnung an. Von grundlegender Bedeutung ist zunächst, ob es ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bauliche Veränderungen (Zer... / 5.2.3.1 Einverständnis liegt vor

Hat nur ein Teil der Wohnungseigentümer einen Nachteil durch die bauliche Maßnahme und haben diese Eigentümer ihr Einverständnis mit der Durchführung der Baumaßnahme erklärt, besteht ein Anspruch auf Gestattung der begehrten Maßnahme. Jedenfalls könnte der Fall eintreten, dass ausgerechnet diejenigen beeinträchtigten Wohnungseigentümer nicht an der Versammlung teilnehmen, di...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bauliche Veränderungen (Zer... / 7.2.1.1 Doppelt qualifizierte Mehrheit

Voraussetzung ist zunächst, dass mehr als 2/3 der abgegebenen Stimmen für die Maßnahme stimmen und dabei die Hälfte der Miteigentumsanteile repräsentieren. Praxis-Beispiel Gesetzliches Kopfprinzip Die Wohnanlage besteht aus 10 gleich großen Wohnungen, die jeweils 100/1.000 Miteigentumsanteile repräsentieren. In der Eigentümerversammlung sind 6 Wohnungseigentümer anwesend bzw. ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bauliche Veränderungen (Zer... / Zusammenfassung

Überblick Auch wenn Anlage 1 (zu § 1 Satz 1 ZertVerwV), die die Prüfungsgegenstände für die IHK-Zertifizierungsprüfung im Einzelnen aufführt, bauliche Veränderungen nur im Zusammenhang mit der Durchführung von Eigentümerversammlungen bezüglich der Besonderheiten bei Beschlüssen über bauliche Veränderungen nennt, sind diese doch essenziell für das Wissen und Handeln eines WEG...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verkehrssicherung im Wohnun... / 1.1.2 Dritte

Die der Gemeinschaft obliegende Verkehrssicherungspflicht kann auf einzelne Wohnungseigentümer oder Dritte übertragen werden.[1] Werden die Verkehrssicherungspflichten teilweise auf Dritte, z. B. auf Reinigungs- oder Grundstücksbetreuungsunternehmen übertragen, sind diese faktisch auch für die Verkehrssicherung verantwortlich. Denn in diese ursprünglich der Gemeinschaft obli...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verkehrssicherung im Wohnun... / 5.18 Zaun

Zäune können dann ein Risiko bergen, wenn sie Ursache von Personenverletzungen sein können. Dies gilt insbesondere, wenn sie als Einfriedung von Spielplätzen oder Spielwiesen dienen. Es bedarf keiner Diskussion darüber, dass etwa ein Stacheldrahtzaun eine ungeeignete Einfriedung darstellt. Im Bereich von Spielplätzen sollten aber auch keine Zäune mit spitzen oberen Abschlüss...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verkehrssicherung im Wohnun... / 3 Beschlussfassung

Beseitigung von Gefahrenquellen Hat der Verwalter potenzielle Gefahrenbereiche erkannt, sollte er umgehend eine Wohnungseigentümerversammlung zwecks Beschlussfassung über Abhilfemaßnahmen einberufen. In aller Regel genügt der Verwalter seinen Pflichten zunächst, indem er etwaige Gefahrenquellen ermittelt und die Eigentümergemeinschaft hierüber unverzüglich in Kenntnis setzt. ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verkehrssicherung im Wohnun... / 5.7 Elektrische Anlagen

Die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinschaft bezieht sich ausschließlich auf den Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums. Aber auch hier existieren elektrische Anlagen wie Lichtschalter, Steckdosen, ggf. elektronisch betriebene (Tief-)Garagen-Rolltore. Lose Kabel sind vom Elektriker zu sichern. Zu einer derartigen Maßnahme ist der Verwalter sowohl nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 W...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verkehrssicherung im Wohnun... / 5.11 Kinderspielplatz

Gefährliche Einfriedung Allgemein sind an die Verkehrssicherungspflicht bei Kinderspielplätzen besonders hohe Anforderungen zu stellen.[1] Ist ein Spielplatz also etwa mit einem Stacheldraht oder mit einer Dornenhecke umzäunt, so hat der Verwalter dafür zu sorgen, dass diese gefährliche Einfriedung beseitigt wird.[2] In derartigen Extremfällen ist der Verwalter verpflichtet, ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verkehrssicherung im Wohnun... / 5.4 Brandschutz

Verschließen der Haustür Die Bauordnungen der Länder sehen alle das Erfordernis eines 2. Rettungswegs im Brandfall vor. Dies impliziert das Vorhandensein überhaupt eines 1. Rettungswegs. Diesen stellen nicht nur die Treppenhäuser und Flure innerhalb der Wohnungseigentumsanlage dar, sondern in erster Linie die Haustür der Wohnanlage. Ist diese aber verschlossen, ist der 1. Ret...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verkehrssicherung im Wohnun... / 5.6 Dach

Dachziegel/Dachrinne Insbesondere nach heftigen Regenfällen und Sturm kann alters- und zustandsabhängig eine Gefahr durch gelockerte Dachziegel bestehen. In derartigen Fällen sollte umgehend ein Fachunternehmen zwecks Kontrolle der Dachhaut beauftragt werden. Zwar dürfte der Verwalter zur entsprechenden Beauftragung bereits auf Grundlage seiner Verpflichtung zur Nachteilsabwe...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verkehrssicherung im Wohnun... / 5.3 Bäume

Die Verkehrssicherungspflicht erstreckt sich grundsätzlich auch auf den Schutz vor Gefahren durch Bäume. Gefahren können insbesondere von kranken und morschen Bäumen ausgehen. Soweit hier eine Gefahr für Personen und Sachen nicht anders beseitigt werden kann, können die Bäume auch nach den einschlägigen Baumschutzsatzungen gefällt werden. Gerade im Hinblick auf die Zunahme te...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verkehrssicherung im Wohnun... / 6.2 Mitverschulden

Stets ist bei einer Haftung wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten ein Mitverschulden des Geschädigten zu prüfen. Ein Mitverschulden i. S. v. § 254 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn der Geschädigte diejenigen Sorgfaltspflichten missachtet, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eines eigenen Schadens anzuwenden pflegt. Es handelt sich hierbei um e...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verkehrssicherung im Wohnun... / 5.14 Rauchwarnmelder

Die Pflicht zur Ausstattung der Wohnungen mit Rauchwarnmeldern besteht bei Neubauten und Bestandsgebäuden in sämtlichen Bundesländern. Zwischenzeitlich besteht auch die Pflicht zur Nachrüstung in Bestandsgebäuden in allen Bundesländern Übersicht: Einbaufristen und Verantwortlichkeiten für Rauchwarnmeldermehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teilungserklärung/Gemeinsch... / 3 Das Problem

K kauft ein Teileigentum. Zu diesem gehören 24 Pkw- und 7 Rollerstellplätze. Diese Stellplätze vermietet K. In der Wohnungseigentumsanlage gibt es außerdem Wohnungen und weitere Stellplätze. In der Gemeinschaftsordnung heißt es wie folgt: "Eigentümer eines Tiefgaragenstellplatzes, die nicht zugleich Eigentümer einer Wohnung sind, sind nur zur Nutzung des zur Tiefgarage einsch...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung der Wohnungseigentümer / 1.2 Obstruktives Stimmverhalten

Nicht nur Maßnahmen der Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums infolge Alterung oder Verschleiß, sondern auch solche, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorgaben erforderlich werden, können mit erheblichen Kosten für die einzelnen Wohnungseigentümer verbunden sein, weshalb die Bereitschaft, freiwillig Geld in die Hand zu nehmen, nicht bei jedem Wohnungseigentümer vorhan...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erwerberhaftung (WEG) / 1.1 Neue Verbindlichkeiten

Der Erwerber haftet dem Gemeinschaftsvermögen gegenüber für alle anteiligen Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums, die nach seinem Eintritt in die Eigentümergemeinschaft und seiner Eintragung als Eigentümer im Grundbuch bzw. im Fall des Ersterwerbs nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung und Übergabe der Räume durch Beschluss begründet und fällig gestellt we...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung der Gemeinschaft de... / 1.2.1 Grundsätze

Für Pflichtverletzungen ihres Organs haftet die GdWE entsprechend § 31 BGB. Infolge einer Pflichtverletzung des Verwalters geschädigte Wohnungseigentümer haben keinen unmittelbaren Schadensersatzanspruch mehr gegen den Verwalter aus dem Verwaltervertrag. Seit Inkrafttreten des WEMoG entfaltet dieser keine Schutzwirkung mehr für die Wohnungseigentümer.[1] Praxisrelevante Haftu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermietete Eigentumswohnung / 4.5 Erforderlicher Gestattungsbeschluss

Auch wenn der Mieter auf Grundlage des § 554 Abs. 1 BGB einen Anspruch gegen den Vermieter auf Genehmigung einer der privilegierten Baumaßnahmen hat und sein Veränderungsinteresse überwiegt, ist eine entsprechende bauliche Veränderung nach § 20 Abs. 1 WEG erst nach entsprechender Beschlussfassung der Wohnungseigentümer zulässig. Keinesfalls könnte der vermietende Wohnungseig...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung des Verwalters / 2.21 Tagesordnung der Eigentümerversammlung

Werden Beschlussanträge vom Verwalter im Ladungsschreiben nur ungenügend angekündigt, sind hierauf gerichtete Anfechtungsklagen in aller Regel erfolgreich. In 1. Linie führen entsprechende Pflichtverletzungen zu einem materiell-rechtlichen Schadensersatzanspruch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen den Verwalter bezüglich der ihr auferlegten Verfahrenskosten. Verwalt...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung des Verwalters / 6.2 Bedenkenhinweise in der Wohnungseigentümerversammlung

Nicht selten werden Verwalter von Wohnungseigentümern aufgefordert, auch rechtswidrige Beschlüsse zu verkünden. Um ihre Wiederbestellung nicht als "Querkopf" zu gefährden, kommen sie entsprechenden Ansinnen auch nach. Verkündet der Verwalter rechtswidrige Beschlüsse, geht er zwar seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 nicht mehr das Risiko einer Verfahrenskostenbelastung ...mehr