Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümerversammlung

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3.3.6 Geschäftsordnungsbeschluss

Mittels Geschäftsordnungsbeschlüssen regeln die Wohnungseigentümer Organisation und Ablauf von Wohnungseigentümerversammlungen, wie etwa eine Begrenzung des Rederechts oder eine Änderung der Tagesordnung. Geschäftsordnungsbeschlüsse werden einfachmehrheitlich gefasst. Da sie ihre Wirkung in aller Regel mit Ablauf der Eigentümerversammlung verlieren, unterliegen sie nicht der...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / 2.4.1.1 Stellplätze im Gemeinschaftseigentum

Stehen Stellplätze im Gemeinschaftseigentum, haben die Wohnungseigentümer einen weiten Spielraum, Gebrauchsregelungen auf Grundlage der Bestimmung des § 19 Abs. 1 WEG zu beschließen. Insbesondere dann, wenn der Parkraum knapp ist, können die Wohnungseigentümer beschließen, dass die Stellplätze ausschließlich dem Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen und es insbesondere Besu...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3.3.10 Schwebend unwirksamer Beschluss

Im Gegensatz zum anfechtbaren Beschluss, der schwebend wirksam ist bis zu dessen rechtskräftiger Ungültigerklärung, ist ein Beschluss, der einen Eingriff in unentziehbare, aber verzichtbare Rechte der Wohnungseigentümer zum Gegenstand hat, bis zur Zustimmung des jeweils betroffenen Wohnungseigentümers schwebend unwirksam. Dies hatte der BGH im Jahr 2004[1] klargestellt. Alle...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.6 Vereinbarung treffen

Wollen die Wohnungseigentümer eine Regelung durch Vereinbarung herbeiführen, sind 3 Punkte zu beachten: Es bedarf der Zustimmung sämtlicher im Grundbuch eingetragener Wohnungseigentümer, im Fall des § 8 Abs. 3 WEG genügt die Eintragung einer Auflassungsvormerkung. Im Fall rechtlicher Betroffenheit bedarf es der Zustimmung Drittberechtigter. Zur Bindung der Sondernachfolger der ...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3.3.11 Nichtiger Beschluss

Nichtig ist ein Beschluss dann, wenn den Wohnungseigentümern die Beschlusskompetenz fehlt[1], er widersprüchlich oder unbestimmt ist. Wichtig Bewusste Nichteinladung von Wohnungseigentümern Die bewusste Nichteinladung von Wohnungseigentümern zur Eigentümerversammlung oder deren vorsätzlicher unberechtigter Ausschluss aus einer Versammlung führt zur Nichtigkeit sämtlicher Versamm...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.7.2.2.7 Formelle Voraussetzungen ordnungsmäßiger Beschlussfassung

Die formellen Voraussetzungen einer ordnungsmäßigen Beschlussfassung hängen maßgeblich vom Wortlaut der vereinbarten Öffnungsklausel ab. Wesen einer Öffnungsklausel – egal, ob vereinbart oder gesetzlich – ist die Einräumung einer Beschlusskompetenz zur Änderung von Gesetz und Vereinbarung. In der Regel sind zwar bestimmte qualifizierte Mehrheiten ("qualifizierte" Öffnungskla...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.7.2.1 Gesetzliche Öffnungsklausel

Gesetzliche Öffnungsklauseln § 12 Abs. 4 Satz 1 WEG Zitat (4) 1Die Wohnungseigentümer können beschließen, dass eine Veräußerungsbeschränkung gemäß Absatz 1 aufgehoben wird. § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG Zitat (2) 2Die Wohnungseigentümer können für einzelne Kosten oder bestimmte Arten von Kosten eine von Satz 1 oder von einer Vereinbarung abweichende Verteilung beschließen. § 19 Abs. 1 WE...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.2.1 Kein Eingriff in unentziehbare und unverzichtbare Rechte/Grundprinzipien des WEG

Durch Vereinbarung kann nicht in die unentziehbaren und unverzichtbaren Rechte der Wohnungseigentümer eingegriffen werden. Auch die elementaren Grundprinzipien des WEG unterliegen nicht der Disposition der Wohnungseigentümer. In diesem Zusammenhang ist verbreitet vom "Kernbereich" des Wohnungseigentums die Rede. Die Reichweite dieses "Kernbereichs" ist nicht abschließend fes...mehr

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Balkonkraftwerke vor Gericht – wenn Mieter klagen

Überblick Balkonkraftwerke boomen, nicht erst seit den Erleichterungen im Mietrecht – oft zum Ärger von Vermietern, wenn sich Mieter bei der Installation nicht an Vorgaben halten. Mancher Streit landet vor Gericht. Ein Grundsatzurteil gibt es nicht. Unklare Vorgaben hinsichtlich der Installation von Balkonkraftwerken sorgen immer wieder für Streit zwischen Mietern und Vermie...mehr

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Zweiergemeinschaft / 5 Beseitigung einer baulichen Veränderung

Hat der eine Wohnungseigentümer eine unzulässige bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum vorgenommen, hat nicht der andere Wohnungseigentümer einen Beseitigungsanspruch, den er alleine geltend machen kann, sondern die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Allerdings wird die verwalterlose Zweiergemeinschaft bei der Geltendmachung von Unterlassungs- oder Beseitigungsansp...mehr

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Zweitbeschluss / 1 Inhaltsgleicher Zweitbeschluss

Ist der Erstbeschluss fehlerhaft zustande gekommen, z. B. weil er auf der Tagesordnung in der Einladung nicht hinreichend angekündigt war, so kann es sinnvoll sein, den Beschluss gleichen Inhalts auf der nächsten Eigentümerversammlung noch einmal zu fassen, sodass der Beschluss nunmehr rechtsfehlerfrei zustande kommen kann. Wird der inhaltsgleiche Zweitbeschluss sodann besta...mehr

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Zweiergemeinschaft / Zusammenfassung

Begriff Eine Zweiergemeinschaft liegt immer dann vor, wenn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer aus 2 Personen besteht. Hierbei ist es unerheblich, wie viele Sondereigentumseinheiten einer dieser Personen gehört. Unerheblich ist auch, ob es sich bei einer der beiden Personen um eine Personenmehrheit, wie etwa eine Erbengemeinschaft oder eine Bruchteilsgemeinschaft, handel...mehr

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Stecken gebliebener Bau / 3.1 Vorbereitungsarbeiten durch den Verwalter

Sofern die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bereits über einen Verwalter verfügt, sollte dieser folgende Vorbereitungsarbeiten erledigen: Der Verwalter sollte überprüfen, ob bereits eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer besteht (was in aller Regel der Fall sein dürfte) und ob bezüglich mindestens einem der Erwerber die Voraussetzungen des § 8 Abs. 3 WEG erfüllt, zu sein...mehr

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Datenschutz im Wohnungseige... / 3.1 Verwendung und Weitergabe von E-Mail-Adressen?

Der Verwalter ist gegenüber den Wohnungseigentümern nur verpflichtet, eine aktualisierte Eigentümerliste mit Namen und Anschrift zur Verfügung zu stellen. Die aktuellen E-Mail-Adressen der einzelnen Mitglieder der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer muss der Verwalter weder ermitteln noch mitteilen. Dies gilt auch dann, wenn vorher Rundmails vom Verwalter mit unverdeckten E-...mehr

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Auskunftsanspruch gegenüber... / Zusammenfassung

Begriff Im Rahmen der Eigentümerversammlung informiert der Verwalter die Eigentümer regelmäßig über die Geschehnisse des Vorjahres sowie den aktuellen Stand der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Außerhalb der Eigentümerversammlung informiert der Verwalter in der Regel den Beirat über die laufenden Verwaltungshandlungen. Selbstverständlich aber haben Wohnungseigent...mehr

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Auskunftsanspruch gegenüber... / 2.2 Der einzelne Eigentümer

Gläubiger eines Auskunftsanspruchs gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sind in erster Linie die Wohnungseigentümer. Neben ihnen können Auskunftsansprüche auch der Vermögensverwalter wie Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter oder Testamentsvollstrecker infrage kommen. Der Auskunftsanspruch des Wohnungseigentümers setzt voraus, dass er die von ihm erwünschten Inform...mehr

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Datenschutz im Wohnungseige... / 3.2 Namentliche Benennung von Hausgeldschuldnern

Der Verwalter darf eine Saldenliste an sämtliche Eigentümer versenden, in welcher zahlungssäumige Eigentümer namentlich benannt und die Hausgeldrückstände aufgelistet werden. Hierin liegt kein Verstoß gegen die DSGVO. Die namentliche Nennung der Hausgeldschuldner durch den Verwalter darf in Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, und zwar in der Regel nicht nur mündlich e...mehr

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Auskunftsanspruch gegenüber... / 2.1 Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Gläubiger eines Auskunftsanspruchs ist zunächst die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, da das Vertragsverhältnis zwischen ihr und dem Verwalter besteht. Der Auskunftsanspruch sei auf eine unteilbare Leistung gerichtet. Der einzelne Wohnungseigentümer könne die Auskunft grundsätzlich nur in der Wohnungseigentümerversammlung verlangen. Machten die Wohnungseigentümer von ihre...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Datenschutz im Wohnungseige... / 2 Berechtigtes Interesse

Die Informationsbedürfnisse des Eigentümers definieren das erforderliche berechtigte Interesse und den Umfang des Auskunftsanspruchs: So würde die Ausübung bestimmter Mitgliedschaftsrechte (z. B. Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung nach § 24 Abs. 2 WEG/Rundschreiben an die übrigen Miteigentümer) ohne die Kenntnis der Namen und der Anschriften ...mehr

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Rechnungslegung / 1.3 Zeitraum der Rechnungslegung für ausgeschiedenen Verwalter

Die Verpflichtung zur Rechnungslegung betrifft den Zeitraum zwischen letzter Jahresabrechnung nebst Vermögensbericht und dem Zeitpunkt des Ausscheidens. Zu diesen Zeitpunkten ist der ausgeschiedene Verwalter zur Rechnungslegung verpflichtet Beispiel für unterjährige Verpflichtung Die jeweilige Wirtschaftsperiode innerhalb der Gemeinschaft entspricht dem Kalenderjahr. Der Verwa...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Erste Tätigkeitsstätte bei Vermietungseinkünften

Leitsatz Eine erste Tätigkeitsstätte am Vermietungsobjekt liegt dann vor, wenn der Steuerpflichtige mindestens 1/3 seiner regelmäßigen Arbeitszeit für das Vermietungsobjekt am Vermietungsobjekt selbst verrichtet. Sachverhalt Streitig ist im Urteilsfall, inwieweit Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden können. Der Steuerpflichtige hat im Streitjahr 2019 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus der ...mehr

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Eigentümerversammlung: Einb... / 1 Leitsatz

Beruft ein Wohnungseigentümer eine Eigentümerversammlung ein und werden dort Beschlüsse gefasst, sind diese nicht nichtig, aber anfechtbar.mehr

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Eigentümerversammlung: Ausschluss vom Stimmrecht

1 Leitsatz § 25 Abs. 4 WEG kann auch bei einer personellen und wirtschaftlichen Verflechtung von Wohnungseigentümer und Vertragspartner der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer anwendbar sein. 2 Normenkette §§ 25 Abs. 4, 26 Abs. 1 WEG 3 Das Problem In einem Rechtsstreit stellt sich in Bezug auf den Beschluss, die X-GmbH aus wichtigem Grund abzuberufen (TOP 3), die Frage, ob die Y-...mehr

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Eigentümerversammlung: Einberufung durch einen Wohnungseigentümer

1 Leitsatz Beruft ein Wohnungseigentümer eine Eigentümerversammlung ein und werden dort Beschlüsse gefasst, sind diese nicht nichtig, aber anfechtbar. 2 Normenkette § 24 WEG 3 Das Problem In der Wohnungseigentumsanlage X gibt es nur 3 Wohnungseigentumsrechte, keine Gemeinschaftsordnung, keinen Verwalter und keine Verwaltungsbeiräte. Wohnungseigentümerin 3 ruft per E-Mail vom 11.5...mehr

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Eigentümerversammlung: Grundsatz der Nichtöffentlichkeit

1 Leitsatz Die Versammlung der Wohnungseigentümer ist nicht öffentlich. Ist durch eine Vereinbarung nichts anderes bestimmt, so sind nur die Wohnungseigentümer und deren bevollmächtigte Vertreter zur Teilnahme befugt. 2 Normenkette §§ 23, 24, 29 WEG 3 Das Problem Die Wohnungseigentümer bestellen X zum Mitglied des Verwaltungsbeirats. Ferner wird bestimmt, dass die X-GmbH mit Plan...mehr

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Eigentümerversammlung: Auss... / 2 Normenkette

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Eigentümerversammlung: Auss... / 6 Entscheidung

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Eigentümerversammlung: Grun... / 1 Leitsatz

Die Versammlung der Wohnungseigentümer ist nicht öffentlich. Ist durch eine Vereinbarung nichts anderes bestimmt, so sind nur die Wohnungseigentümer und deren bevollmächtigte Vertreter zur Teilnahme befugt.mehr

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Eigentümerversammlung: Einb... / 2 Normenkette

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Eigentümerversammlung: Einb... / 6 Entscheidung

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Eigentümerversammlung: Grun... / 6 Entscheidung

LG München I, Urteil v. 20.11.2024, 1 S 9461/23 WEGmehr

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Eigentümerversammlung: Grun... / 2 Normenkette

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Eigentümerversammlung: Grun... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer bestellen X zum Mitglied des Verwaltungsbeirats. Ferner wird bestimmt, dass die X-GmbH mit Planungsleistungen für die Erneuerung der Dächer beauftragt werden soll. Gegen diese Beschlüsse wendet sich Wohnungseigentümer K. Er rügt, ein Y, der kein Wohnungseigentümer sei, sei in der Versammlung anwesend gewesen. X sei auch kein Wohnungseigentümer. Wohnung...mehr

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Eigentümerversammlung: Auss... / 3 Das Problem

In einem Rechtsstreit stellt sich in Bezug auf den Beschluss, die X-GmbH aus wichtigem Grund abzuberufen (TOP 3), die Frage, ob die Y-GmbH als Wohnungs- und Mehrheitseigentümerin vom Stimmrecht ausgeschlossen war. Gesellschafterin der Y-GmbH ist die Z-GmbH. Sie hält 94,88 % der Gesellschaftsanteile der Y-GmbH und zugleich 100 % der Gesellschaftsanteile an der X-GmbH.mehr

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Eigentümerversammlung: Auss... / 1 Leitsatz

§ 25 Abs. 4 WEG kann auch bei einer personellen und wirtschaftlichen Verflechtung von Wohnungseigentümer und Vertragspartner der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer anwendbar sein.mehr

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Eigentümerversammlung: Einb... / 3 Das Problem

In der Wohnungseigentumsanlage X gibt es nur 3 Wohnungseigentumsrechte, keine Gemeinschaftsordnung, keinen Verwalter und keine Verwaltungsbeiräte. Wohnungseigentümerin 3 ruft per E-Mail vom 11.5.2022 eine Versammlung auf den 18.5.2022, 17.30 Uhr, ein. Wohnungseigentümer 1 teilt mit, aus Termingründen nicht kommen zu können. Per E-Mail vom 15.5.2022 schlägt er aber einen neue...mehr

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Eigentümerversammlung: Auss... / 4 Die Entscheidung

Das LG ist der Ansicht, die Y-GmbH sei in Bezug auf TOP 3 vom Stimmrecht ausgeschlossen gewesen! So liege es zwar nicht, wenn über einen Beschlussantrag abgestimmt werde, der die eigene Bestellung eines Wohnungseigentümers zum Verwalter oder seine Abberufung vom Verwalteramt zum Gegenstand habe, weil diese Entscheidungen in Wahrnehmung mitgliedschaftlicher Interessen erfolgt...mehr

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Eigentümerversammlung: Einb... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um eine Kleinstanlage, die aufgrund der Struktur der Wohnungseigentümer letztlich unverwaltbar ist. Fraglich ist dort, ob ein Wohnungseigentümer ohne weiteres berechtigt ist, eine Versammlung einzuberufen. Einberufungskompetenz Von Gesetzes wegen gibt es 3 Stellen, die dazu berechtigt sind, eine Versammlung einzuberufen. Primär ist dies eine Auf...mehr

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Eigentümerversammlung: Grun... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es zum einen um einen formalen Beschlussmangel. Hier kann man fragen, wer was im Prozess vortragen muss. Zum anderen geht es um die Frage, ob eine juristische Person als Mitglied des Verwaltungsbeirats in Betracht kommt. Formale Beschlussmängel Nach h. M. ist es am klagenden Wohnungseigentümer, einen formalen Beschlussmangel als ihm günstig darzule...mehr

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Eigentümerversammlung: Auss... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es im Kern um die Frage, ob ein Wohnungseigentümer vom Stimmrecht über die Abberufung des Verwalters ausgeschlossen sein kann, wenn er gesellschaftlich mit dem Verwalter über eine andere Gesellschaft verbunden ist. Stimmrechtsausschluss Ein Wohnungseigentümer ist gem. § 25 Abs. 4 WEG nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlussfassung die Vornahme ein...mehr

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Eigentümerversammlung: Einb... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Die Beschlüsse seien zwar nicht nichtig. Berufe ein hierzu nicht berechtigter Wohnungseigentümer eine Versammlung ein, seien dort gefasste Beschlüsse zwar anfechtbar, aber nicht nichtig. Nur dann, wenn ein unbeteiligter Dritter zu einer Versammlung einlade, gelte etwas anderes (Hinweis auf BGH, Urteil v. 20.11.2020, V ZR 196/19). Die Beschlüsse widersprächen aber...mehr

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Eigentümerversammlung: Grun... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Die Beschlüsse litten unter keinem formalen Mangel. Sie seien nicht wegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit für ungültig zu erklären. Richtig sei allerdings, dass die Versammlung der Wohnungseigentümer nicht öffentlich sei. Sei durch Vereinbarung nichts anderes bestimmt, so seien nur die Wohnungseigentümer und deren bevollmächtigte Vert...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vertretung in der Eigentümerversammlung

Zusammenfassung Begriff Die Eigentümerversammlung ist nicht öffentlich und grundsätzlich für Außenstehende nicht zugänglich. Ob und unter welchen Umständen Wohnungseigentümer sich durch andere Personen vertreten lassen können, ergibt sich zunächst aus der Teilungserklärung. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung OLG Celle, Beschluss v. 18.12.1957, 4 Wx 42/57: Die Teilnahme a...mehr

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Vertretung in der Eigentüme... / Zusammenfassung

Begriff Die Eigentümerversammlung ist nicht öffentlich und grundsätzlich für Außenstehende nicht zugänglich. Ob und unter welchen Umständen Wohnungseigentümer sich durch andere Personen vertreten lassen können, ergibt sich zunächst aus der Teilungserklärung. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung OLG Celle, Beschluss v. 18.12.1957, 4 Wx 42/57: Die Teilnahme an der Eigentüme...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vertretung in der Eigentüme... / 4 Umfang der Vertretungsmacht

Teilnahme und Stimmrecht Die erteilte Stimmrechtsvollmacht berechtigt den Vertreter, an der konkreten Eigentümerversammlung teilzunehmen. Er darf Anträge stellen und die Stimme des Vertretenen abgeben.[1] Gültigkeitsdauer der Stimmrechtsvollmacht Die Vollmacht gilt zunächst für eine Eigentümerversammlung, es sei denn, sie ist ausdrücklich als Dauervollmacht erteilt und wird dem...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vertretung in der Eigentüme... / 5 Muster einer Stimmrechtsvollmacht

Praxis-Beispiel Stimmrechtsvollmacht Vollmacht zur Eigentümerversammlung am ________mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vertretung in der Eigentüme... / 6.3 Checkliste

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vertretung in der Eigentüme... / 6 Sonderformen

6.1 Beistand der Gemeinschaft Teilnahme von Rechtsanwälten und Architekten Ausnahmsweise kann der Verwalter im Interesse der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu bestimmten Tagesordnungspunkten externe Berater (z. B. Rechtsanwälte oder Architekten) zur Meinungsbildung heranziehen. Hierbei darf kein konkreter Interessengegensatz zwischen einzelnen Wohnungseigentümern und der ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vertretung in der Eigentüme... / 1 Grundsätze

Teilnahmeberechtigte Personen Die Eigentümerversammlung ist eine private, nicht öffentliche Veranstaltung. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die Inhaber eines Stimmrechts sind, unabhängig davon, ob sie an deren Ausübung gehindert sind oder nicht. Hierzu gehören neben allen Wohnungseigentümern auch diverse andere Personen wie Testamentsvollstrecker, Insolvenz-, Zwangs- u...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vertretung in der Eigentüme... / 6.1 Beistand der Gemeinschaft

Teilnahme von Rechtsanwälten und Architekten Ausnahmsweise kann der Verwalter im Interesse der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu bestimmten Tagesordnungspunkten externe Berater (z. B. Rechtsanwälte oder Architekten) zur Meinungsbildung heranziehen. Hierbei darf kein konkreter Interessengegensatz zwischen einzelnen Wohnungseigentümern und der Gemeinschaft hervortreten.[1]mehr