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Verkehrssicherung im Wohnungseigentum / 5.3 Bäume

Alexander C. Blankenstein
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Die Verkehrssicherungspflicht erstreckt sich grundsätzlich auch auf den Schutz vor Gefahren durch Bäume. Gefahren können insbesondere von kranken und morschen Bäumen ausgehen. Soweit hier eine Gefahr für Personen und Sachen nicht anders beseitigt werden kann, können die Bäume auch nach den einschlägigen Baumschutzsatzungen gefällt werden.

Gerade im Hinblick auf die Zunahme teils schwerer Stürme, sollten Verwalter stets ein Auge auf den Baumbestand haben. Es empfiehlt sich auch eine generelle Beschlussfassung dahingehend, dass Bäume durch regelmäßiges Beschneiden eine bestimmte Höhe nicht überschreiten.

 

Beschlussmuster: Jährlicher Rückschnitt des Baumbestands

TOP XX: Beauftragung eines Gartenbauunternehmens mit jährlichem Rückschnitt des Baumbestands

Der Verwalter hat im Vorfeld der Eigentümerversammlung drei Vergleichsangebote von Gartenbauunternehmen zwecks jährlichen Schnitts der gemeinschaftlichen Bäume eingeholt, die den Wohnungseigentümern mit dem Ladungsschreiben übersandt wurden. Bereits aus Gründen der Verkehrssicherheit empfiehlt sich ein jährlicher Schnitt der Bäume. Verbunden hiermit ist auch die Kontrolle ihrer Standfestigkeit. Die Wohnungseigentümer ermächtigen den Verwalter, die Firma _____ gemäß ihrem Angebot vom ____ mit dem jährlichen Schnitt der gemeinschaftlichen Bäume zu beauftragen. Die insoweit entstehenden Kosten in Höhe von ____ werden aus den laufenden Hausgeldern finanziert. Die Kostenverteilung erfolgt nach dem geltenden Kostenverteilungsschlüssel nach Miteigentumsanteilen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: _____

Nein-Stimmen: _____

Enthaltungen: _____

Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:

___________________________________

Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.

Im Übrigen muss die Kontrolle der im privaten Bereich unterhalten...

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