Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümergemeinschaft

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Haftung des Verwalters / 8 Rechtsprechungsübersicht

Abmahnung Die Abmahnungsbefugnis gegenüber dem Verwalter steht nicht dem einzelnen Wohnungseigentümer zu. Bei dilatorischem Verhalten des Verwalters können allenfalls dem Verband – als Vertragspartner des Verwalters – Ersatzansprüche zustehen.[1] Anspruchsverzicht Ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über den Verzicht auf die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüch...mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 5.2 Erweiterung der Befugnisse

Dem Verwalter können durch Vereinbarung – etwa in der Gemeinschaftsordnung – und nach § 27 Abs. 2 WEG auch durch Beschluss über seine gesetzlichen Befugnisse hinaus weitere verliehen werden.[1] Dem Verwalter können allerdings keine Befugnisse eingeräumt werden, die das Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander betreffen. So kann ihm nicht die Ermächtigung e...mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 4.11.2 Gerichtliche Vertretung

Gemäß § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG vertritt der Verwalter die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nicht nur außergerichtlich, sondern auch gerichtlich. Insoweit ist das Thema "Passivvertretung" dann relevant, wenn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer von außenstehenden Dritten in Anspruch genommen wird sowie im Fall der Beschlussklagen des § 44 WEG. Als Vertreter der Gemeinschaf...mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 1.1 Natürliche Person

Zunächst und grundsätzlich kann zum Verwalter jede natürliche und geschäftsfähige (Privat-)Person bestellt werden. Das Wohnungseigentumsgesetz enthält zur Person des Verwalters keinerlei Bestimmungen. Dem Gesetz ist lediglich zu entnehmen, dass es nur einen Verwalter geben kann. Da das WEG keinerlei Bestimmungen oder Beschränkungen im Hinblick auf die Person des Verwalters e...mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 2.4.1 Betroffener Personenkreis

Grundsätzlich sind von den Regelungen der Zertifizierung sämtliche Verwalter betroffen, egal in welcher Rechtsform das Verwaltungsunternehmen geführt wird. Allerdings sieht § 7 ZertVerwV bereits einen Katalog von Personen vor, die einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt sind und sich auch ohne entsprechende Prüfung als zertifizierte Verwalter bezeichnen dürfen. Hierbei...mehr

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Ordnungsmäßige Verwaltung / 3 Keine ordnungsmäßige Verwaltung

Nicht unter die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung fallen solche, die ausschließlich Einzelinteressen dienen oder überwiegend Fremdinteressen berücksichtigen oder auch Entscheidungen der Wohnungseigentümer, in denen Grundlagen für eine Ermessensentscheidung nicht vorlagen oder das Ermessen überschritten wurde. Ob im Übrigen ein Beschluss ordnungsmäßiger Verwaltung entspric...mehr

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Erhaltung des Gemeinschafts... / 4.1.2 Notmaßnahmen

Gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG ist der Verwalter berechtigt und verpflichtet, Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind. Die erforderliche Vertretungsmacht, für die Gemeinschaft entsprechend erforderliche Maßnahmen durchführen zu können und in diesem Zusammenhang auch entsprechende Rechtsges...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 8.3 Anspruchsgegner

Werden bauliche Veränderungen ohne entsprechenden Gestattungsbeschluss vorgenommen, richtet sich der Anspruch auf Beseitigung der baulichen Veränderung gegen denjenigen Wohnungseigentümer, der die bauliche Veränderung durchgeführt hat. Dies gilt auch dann wenn er der Eigentümergemeinschaft gar nicht mehr angehört. Sein Sondernachfolger kann nur ausnahmsweise in Anspruch geno...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahren / 4.1.2 Beklagte

Die Anfechtungsklage ist gegen die GdWE zu richten. Dies gilt auch im Fall von Mehrhausanlagen mit eigenständigen Beschlusskompetenzen. Stets ist die Gesamtgemeinschaft zu verklagen. In der Klage muss der Verwalter der Eigentümergemeinschaft mit Adresse benannt werden. Dieser ist nämlich nach § 9b Abs. 1 WEG der gerichtliche und außergerichtliche Vertreter der Eigentümergemein...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahren / Zusammenfassung

Überblick Die Anfechtung von Beschlüssen erfolgt gem. § 44 Abs. 1 Satz 1 WEG mittels Anfechtungsklage. Erst das Urteil, das den angefochtenen Beschluss für ungültig erklärt, führt zu dessen Ungültigkeit. Auf dem Weg zu diesem Urteil sind einige Hürden zu nehmen: Wird ein Anwalt beauftragt? Ist die Finanzierung des Verfahrens gewährleistet? Welche Beschlüsse der Eigentümergem...mehr

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Erhaltung des Gemeinschafts... / 4.2.6.2.1 Duldungspflicht

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG ist jeder Wohnungseigentümer verpflichtet, "das Betreten seines Sondereigentums und andere Einwirkungen auf dieses und das gemeinschaftliche Eigentum zu dulden, die den Vereinbarungen oder Beschlüssen entsprechen oder, wenn keine entsprechenden Vereinbarungen oder Beschlüsse bestehen, aus denen ihm über das bei einem geordneten Zusammenleben unverm...mehr

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Erhaltung des Gemeinschafts... / 6 Rechtsprechungsübersicht

Vorbemerkung: Die vor Inkrafttreten des WEMoG ergangenen Entscheidungen gelten überwiegend auch nach neuer Rechtslage weiter. Gekennzeichnet ist die Fortgeltung nachfolgend mit (+). Ist die Rechtslage in Ermangelung aktueller Rechtsprechung nicht sicher zu beurteilen, wird die Entscheidung mit (?) gekennzeichnet. Scheint ihre Fortgeltung eher unwahrscheinlich, erfolgt die Ken...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 3.1.3.3 Nachzügler

Insbesondere beim Thema "Lademöglichkeiten" können sich Probleme mit Nachzüglern ergeben, da sich immer mehr Wohnungseigentümer, wenn nicht ein Elektro-Kfz, so doch zumindest ein Pedelec anschaffen werden. Kapazitätsprobleme entstehen nicht Existiert bereits eine Lademöglichkeit, sodass eine bauliche Veränderung zur Schaffung einer solchen nicht erforderlich ist, hat zunächst ...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 3.1.4.4 Türspion

Die wohl unproblematischste Variante eines Einbruchsschutzes würde zwar der Türspion darstellen, der aber auch nur insoweit hilfreich ist, dass der jeweilige Wohnungseigentümer erkennen kann, ob er denjenigen, der an der Tür klingelt, auch kennt. Effektiver Einbruchsschutz vermag hiermit nicht verbunden sein. Dies ist auch nur die eine Seite der Medaille. Wenn nämlich weder d...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 3.2.5.1 Einverständnis liegt vor

Hat nur ein Teil der Wohnungseigentümer einen Nachteil durch die bauliche Maßnahme und haben diese Eigentümer ihr Einverständnis mit der Durchführung der Baumaßnahme erklärt, besteht ein Anspruch auf Gestattung der begehrten Maßnahme. Durch den Wegfall eines bestimmten Beschlussfähigkeitsquorums der Wohnungseigentümerversammlung in § 25 WEG könnte durchaus der Fall eintreten...mehr

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Erhaltung des Gemeinschafts... / 4.2.5 Beschlussfassung herbeiführen

Liegt keine Notmaßnahme vor und handelt es sich auch nicht nur um eine unbedeutende Maßnahme, hat der Verwalter Beschlüsse über die erforderlichen Maßnahmen der Erhaltung bzw. Instandhaltung und Instandsetzung fassen zu lassen. Grundsätzlich genügt eine einfachmehrheitliche Beschlussfassung. In aller Regel wird hier eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren des § 23 Abs. 3 WE...mehr

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Erhaltung des Gemeinschafts... / 3 Begehungen und Kontrollen vornehmen

Den Verwalter treffen grundsätzlich Überwachungs-, Kontroll- und Hinweispflichten. Die Pflicht des Verwalters erstreckt sich insbesondere darauf, Mängel und Schäden am Gemeinschaftseigentum zu ermitteln sowie nach Ursache und Umfang festzustellen, was Kontrollaufgaben mit umfasst. Verletzt er diese Pflicht schuldhaft, so haftet der Verwalter für den Schaden der betroffenen W...mehr

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Erhaltung des Gemeinschafts... / 4.2.3 Angebote einholen

Abhängig vom Umfang der Erhaltungsmaßnahme sind im Vorfeld der Beschlussfassung Vergleichsangebote einzuholen.[1] Auftragshöhe Die Grenzen, ab welcher Höhe Vergleichsangebote eingeholt werden müssen, sind in der Rechtsprechung nicht einheitlich gesteckt. Nach Auffassung des LG Karlsruhe[2] ist sie bei einer Summe von 3.000 EUR überschritten, nach Auffassung des LG Dortmund[3] ...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 7.1.4.2 Erhaltungsrücklage

Bei der Erhaltungsrücklage handelt es sich um zweckgebundenes Sondervermögen der Eigentümergemeinschaft. Die Erhaltungsrücklage dient allein der Finanzierung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Maßnahmen der baulichen Veränderung stellen keine Erhaltungsmaßnahmen dar. Dies gilt nach herrschender Meinung auch für Maßnahmen der modernisierenden Erhaltung.[1] Inso...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahren / 11 Kostenregress beim Verwalter

Das Gericht kann den Verwalter nicht mit Verfahrenskosten belasten, auch wenn er ein Anfechtungsverfahren pflichtwidrig dadurch provoziert hat, dass er einen fehlerhaften Beschluss zu Abstimmung gestellt hat. Unterliegt die GdWE deshalb in einem Prozess, hat sie einen Regressanspruch gegen den Verwalter wegen der ihr auferlegten Verfahrenskosten. Der Verwalter haftet insowei...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 4.1.1.3 Unverhältnismäßige Kosten

Auch wenn der Beschluss nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG die doppelt qualifizierte Mehrheit erreicht, erfolgt eine Kostenverteilung unter allen Wohnungseigentümern nur dann, wenn die Kosten der Maßnahme nicht unverhältnismäßig sind. Praxis-Beispiel Die Schwimmhalle Die Wohnungseigentümergemeinschaft besteht aus 10 Wohnungseigentümern. 8 von ihnen beschließen den Umbau mehrere...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahren / 3.3.2 Prozessuale Befugnisse des Streithelfers

Insbesondere in zerstrittenen verwalterlosen Eigentümergemeinschaften, in denen ein gewisses Chaos vorprogrammiert ist, dürfte einzelnen Wohnungseigentümern auch zu einer Nebenintervention zu raten sein. Denn die prozessualen Befugnisse des Streithelfers sind weitreichend: Er kann alle der Partei zustehenden Prozesshandlungen wirksam vornehmen. In der mündlichen Verhandlung is...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahren / 5 Zustellung der Klageschrift

Die Zustellung der Anfechtungsklage erfolgt gegenüber dem Verwalter als gesetzlichem Vertreter der GdWE. Dies gilt grundsätzlich und für sämtliche Anfechtungsklagen. Ob der Verwalter den Beschlussmangel zu vertreten hat und insoweit ein Interessenkonflikt bestehen könnte, spielt keine Rolle. Abgelaufener Bestellungszeitraum Ist der Bestellungszeitraum abgelaufen, führt der Ve...mehr

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Ablösungsrecht: Zahlung ein... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Eine Berichtigung nach § 22 Abs. 1 GBO setze voraus, dass entweder die Bewilligung des Berechtigten vorliege oder die Unrichtigkeit nachgewiesen sei. Beides sei nicht der Fall. Denn die Löschung einer Hypothek setze neben der Zustimmung des Grundstückseigentümers die Bewilligung des Rechtsinhabers voraus, und zwar jeweils in der Form des § 29 GBO. Es fehle die B...mehr

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Absenkungsbeschluss: Nennun... / 3 Das Problem

Die Verwaltung lädt zur Versammlung u. a. mit TOP 5 zur "Diskussion und Beschlussfassung über die eigentums- und brandschutztechnische Zulässigkeit des abgesperrten Bereichs in der Tiefgarage sowie die Finanzierung dieser Maßnahme" ein. Dazu heißt es in einer Erläuterung: "Im hinteren Bereich der Tiefgarage sind die Stellplätze G7, G8, G9, G10 mittels einer Leichtbauwand und...mehr

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Bauliche Veränderung und Er... /   Rollstuhlrampe

Entspricht die folgende Formulierung einer ordnungsmäßigen Verwaltung: "Die Eigentümergemeinschaft erklärt sich mit der Montage einer klappbaren und demontierbaren Rampe am Hauseingangspodest des Hauses Musterstraße 5 einverstanden, solange die Eigentümergemeinschaft von jeglichen Kosten freigestellt wird." Nein. Der 2. Beschlussteil regelt eine Selbstverständlichkeit und w...mehr

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Eigentümerversammlung (FAQs) /   Hausrecht

Kann der Verwalter Personen, die nicht der Eigentümergemeinschaft angehören und auch keine wirksame Vollmacht vorlegen können, des Saales verweisen? Der Vorsitzende übt das Hausrecht während der Eigentümerversammlung aus. Da die Versammlung nicht öffentlich ist, kann er Personen, die nicht der Eigentümergemeinschaft angehören, des Saales verweisen. Dies ist auch grundsätzli...mehr

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Jahresabrechnung (FAQs) /   Mindestangaben

Welche Angaben müssen in der Jahresabrechnung enthalten sein? Die Jahresabrechnung muss die Einnahmen und Ausgaben der Eigentümergemeinschaft im Abrechnungszeitraum enthalten. Aus ihr muss sich ferner ergeben, nach welchem Verteilerschlüssel sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben auf die Eigentümer umgelegt werden. Die Jahresabrechnung setzt sich deshalb aus der Gesamt-...mehr

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Eigentümerversammlung (FAQs) /   Stimmrechtsverbot/-ausschluss

Unter welchen Voraussetzungen kann ein Eigentümer sein Stimmrecht bei der Beschlussfassung nicht ausüben? Jeder Eigentümer ist verpflichtet, bei der Ausübung seines Stimmrechts die gemeinschaftlichen Interessen zu berücksichtigen. Nicht jede Interessenkollision, die bei einem Wohnungseigentümer vorliegen kann, führt jedoch zu einem Stimmrechtsverbot. Der Wohnungseigentümer ...mehr

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Jahresabrechnung (FAQs) /   Guthabenauszahlung

Besteht automatisch ein Anspruch auf Auszahlung von Guthaben? Da Beschlussgegenstand entweder ein sich ergebender Nachschuss darstellt ober aber die Anpassung der auf Grundlage des Wirtschaftsplans zu leistenden Vorschüsse, besteht kein Anspruch auf Auszahlung eines Guthabens, wenn Zahlungsrückstände auf den Wirtschaftsplan bestehen. Wenn eine Teilungserklärung die Regelun...mehr

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Eigentümerversammlung (FAQs) / 2 Eheleute/ Lebenspartner

In der Versammlung erscheint die Ehefrau eines Wohnungseigentümers. Sie ist neben ihm Eigentümerin des Wohnungseigentums. Bedarf sie einer Vollmacht in Textform nach § 25 Abs. 3 WEG? Ja. Das Gesetz kennt für Ehepaare, Lebenspartnerschaften oder andere Miteigentümer keine Besonderheiten. Ist es noch zulässig, dass im Verwaltervertrag vereinbart ist, dass sich Eheleute immer...mehr

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Bauliche Veränderung und Er... /   Fenster

Ich habe 2 Fragen zu der erforderlichen Beschlussmehrheit beim Austausch von 40 Jahre alte Fenstern, die nicht alle defekt sind: Was gilt bei einem Austausch ohne gestalterische Veränderung, also wieder Holzfenster? Was gilt bei einem Einbau von Kunststofffenstern anstelle der Holzfenster? Für die zu erreichende Beschlussmehrheit "Holzfenster-Holzfenster" ist unerheblich, ob ...mehr

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Verwalter und Verwaltervert... /   Zertifizierter Verwalter

Bekanntlich widerspricht die Bestellung eines nicht zertifizierten Verwalters ordnungsmäßiger Verwaltung und ist anfechtbar. Wenn in einer Gemeinschaft mit 30 Eigentümern der Bestellungsbeschluss von einem Eigentümer angefochten wird, wird dann der Richter den Beschluss für ungültig erklären? Und wenn ja, wie soll ein anderer zertifizierter Verwalter bestellt werden, wenn ...mehr

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Verwalter und Verwaltervert... /   Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gelten für den Verwaltervertrag die Schutzbestimmungen für Allgemeine Geschäftsbedingungen? In aller Regel legt der Verwalter den Eigentümern einen vorformulierten Verwaltervertrag vor, von dem in der Praxis nur im Ausnahmefall einmal einzelne Regelungen von der Eigentümergemeinschaft, in der Regel vertreten durch den Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats als ihrem Vertreter ...mehr

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Verwalter und Verwaltervert... /   Beiratsbevollmächtigung zum Abschluss des Verwaltervertrags

Der Beirat wird per Beschluss bevollmächtigt, für die Eigentümergemeinschaft einen Verwaltervertrag auszuhandeln und abzuschließen. Der Beschluss enthält keinerlei Vorgaben für den Vertragsinhalt. Ist der vom Beirat ausgehandelte Vertrag wirksam? Ein solcher Beschluss ist zunächst wirksam, weil die Bevollmächtigung des Beirats, einen Verwaltervertrag auszuhandeln und abzusc...mehr

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Eigentümerversammlung (FAQs) /   Ladungsberechtigung

Wer lädt zur ersten Versammlung, wenn es noch keinen Verwalter gibt? Im Einzelfall besteht die Möglichkeit, eine Universalversammlung abzuhalten. Hierzu kann ein einzelner Wohnungseigentümer laden. Kommen dann alle anderen Wohnungseigentümer und verzichten sie auf die gesetzlichen Formalien, sind die auf dieser Versammlung gefassten Beschlüsse formal einwandfrei. Ist dieser...mehr

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Jahresabrechnung (FAQs) /   Zeitpunkt der Vorlage der Jahresabrechnung

Wann muss die Verwaltung die Jahresabrechnung vorlegen? Die Jahresabrechnung ist möglichst zeitnah zu erstellen und der Eigentümergemeinschaft zur Beschlussfassung über die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der Vorschüsse vorzulegen. Mit Rücksicht auf die Heizkostenabrechnungen, welche oft von einem Drittunternehmen erstellt werden, ist es in der Praxis kaum ...mehr

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Verwalter und Verwaltervert... /   Abberufung des Verwalters

Welche Auswirkungen hat die jederzeitige Abberufungsmöglichkeit auf den Verwaltervertrag? Der Verwaltervertrag endet gemäß § 26 Abs. 3 Satz 2 WEG spätestens 6 Monate nach der Abberufung. Im Fall einer aufschiebend bedingten Abberufung, endet der Vertrag spätestens 6 Monate mit dem Wirksamwerden der Abberufung. Beschließen die Wohnungseigentümer etwa am 21.3.2025 die Abberuf...mehr

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Verwalter und Verwaltervert... / 4 Bestellung und Verwaltervertrag

Kommt mit der Verwalterbestellung ein Verwaltervertrag zustande? Nach der herrschenden Trennungstheorie[1] beinhaltet die Bestellung des Verwalters durch Mehrheitsbeschluss nicht gleichzeitig den Abschluss eines Verwaltervertrags. Dieser hat vielmehr durch gesonderte Willenserklärungen zu erfolgen. Unterbreitet der Verwalter ein schriftliches Vertragsangebot, können die Eig...mehr

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Bauliche Veränderung und Er... /   Angebotseinholung

Müssen immer 3 Angebote eingeholt werden? Nach ganz herrschender Rechtsprechung sind derzeit ungeachtet einer breiten Kritik im Schrifttum in Bezug auf jeden Vertragsschluss der GdWE von einiger Erheblichkeit mehrere Angebote einzuholen. Ich kann der Praxis nur raten, entsprechend zu verfahren. Die Suchweite, also der Bereich, in dem die Verwaltung versucht, ein Angebot einz...mehr

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Jahresabrechnung (FAQs) /   Vermögensbericht

Muss die Jahresabrechnung auch Angaben über das Vermögen der Gemeinschaft enthalten? Nach wie vor kann auch im Rahmen der Jahresabrechnung z. B. die Entwicklung der Bankkonten dargestellt werden. Allerdings ist dies nicht mehr erforderlich, als der Verwalter gemäß § 28 Abs. 4 WEG nach Ablauf des Kalenderjahres einen Vermögensbericht zu erstellen hat. Hier hat er insbesonder...mehr

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Eigentümerversammlung (FAQs) /   Nichtöffentlichkeit

Können benachbarte Eigentümergemeinschaften eine gemeinsame Eigentümerversammlung abhalten? Das ist grundsätzlich nicht möglich, weil in diesem Fall die Nichtöffentlichkeit nicht gewahrt wird. Kann die Versammlung in einer Gaststätte, z. B. in einem von anderen Gästen genutzten Schankraum, stattfinden? Die Eigentümerversammlung ist nicht öffentlich. Diese Voraussetzung ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilung und Kosten... /   E-Mobilität (Wallbox/Ladestation)

Wir müssen uns immer häufiger mit dem Thema der E-Ladesäulen in Eigentümergemeinschaften beschäftigen. Die häufigste Frage ist zum einen die korrekte Finanzierung, vor allem bei der Installation mehrerer Ladesäulen mit erforderlichem Lademanagement. Wer muss das Lademanagement zahlen? Eine weitere Frage ist, wie geht man mit Eigentümern um, die später Ladesäulen/Wallboxen ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erstellung von Jahresabrech... / 4.7.2 Option bezüglich einzelner Eigentümer

Da die GdWE also zunächst weiterhin von der Umsatzsteuer befreit ist, kann die Umsatzsteuerbefreiung allerdings für einzelne Eigentümer von Nachteil sein, nämlich für diejenigen, die ihr Teileigentum zu unternehmerischen Zwecken nutzen oder zu solchen Zwecken weitervermieten. Diese unternehmerisch tätigen Eigentümer hätten bspw. aus Erhaltungsaufwendungen für das Gemeinschaf...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 1.10 Verhältnis zur Erhaltungsrücklage

Zunächst liegt es im Ermessen der Wohnungseigentümer, eine Sonderumlage zu beschließen, um die Rücklage nicht zu erschöpfen. Es besteht also kein Anspruch darauf, zunächst die Rücklage auszuschöpfen.[1] Ob eine größere Investition aus Mitteln der dafür betragsmäßig ausreichenden Erhaltungsrücklage finanziert oder dafür unter den Wohnungseigentümern eine Sonderumlage erhoben ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erstellung von Jahresabrech... / 2 Erstellung des Wirtschaftsplans als Grundlage des Beschlusses über Vorschüsse

Der Wirtschaftsplan stellt die elementare Grundlage für die Finanzverwaltung der GdWE dar. Zwar sollen nach Auffassung des Gesetzgebers Hausgeldvorschüsse im Extremfall auch ohne Wirtschaftsplan beschließbar sein,[1] allerdings bleibt abzuwarten, ob die Rechtsprechung diesem Denkansatz folgen wird. In neu begründeten Gemeinschaften wird man dem noch folgen können, da zunächs...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erstellung von Jahresabrech... / 4.1 Entstehen der Pflicht zur Erstellung der Jahresabrechnung

Die Pflicht zur Erstellung der Jahresabrechnung entsteht am 1.1. des Folgejahres.[1] Endet die Amtszeit des Vorverwalters also mit Ablauf des 31.12., schuldet er nicht mehr die Erstellung der Jahresabrechnung. Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich aus dem Verwaltervertrag ausdrücklich eine entsprechende Verpflichtung ergibt. Praxis-Beispiel Ausscheiden während der Wirtschafts...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erstellung von Jahresabrech... / 2.2.2.2 Keine Beschlusskompetenz einer Dachgemeinschaft

Über Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne einzelner selbstständiger Wohnungseigentümergemeinschaften kann eine aus allen Wohnungseigentümern dieser Gemeinschaften gebildete "Dachgemeinschaft" erst recht nicht wirksam beschließen.[1] Praxis-Beispiel Zusammenschluss zwecks günstigerer Konditionen Die Wohnungseigentümer der jeweils selbstständigen Wohnungseigentümergemeinschaf...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erstellung von Jahresabrech... / 4.5.3 Einzelbelastung von Wohnungseigentümern

Häufig wird von einzelnen Wohnungseigentümern Verwaltungsaufwand verursacht, sei es in Form von Mahnungen, der Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren oder dem Erfordernis einer vereinbarten Veräußerungszustimmung nach § 12 WEG. Auf Grundlage des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG können die Wohnungseigentümer eine verursacherbezogene Kostenbelastung beschließen. Insoweit können sie besc...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erstellung von Jahresabrech... / 2.2.2.1 Wirtschaftliche Trennung der einzelnen Häuser

Möglich ist auch, durch Vereinbarung eine weitgehende wirtschaftliche Trennung der Häuser mit eigenen Beschlusskompetenzen insbesondere im Hinblick auf die Finanzverfassung der einzelnen Häuser herbeizuführen. Sieht die Gemeinschaftsordnung z. B. eine wirtschaftliche Trennung derart vor, dass für die einzelnen Häuser eigene Wirtschaftspläne zu erstellen sind, auf Grundlage d...mehr