Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümergemeinschaft

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Vorschuss-Beschluss: Bestim... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verlangt von Wohnungseigentümer B Vorschüsse für mehrere Wohnungseigentumsrechte i. H. v. 42.144,00 EUR nebst Zinsen. Sie stützt sich auf folgenden Beschluss: "Die Vorschüsse gem. Wirtschaftsplan vom ... des Jahres 2023 werden genehmigt und treten rückwirkend zum ... in Kraft. Die Unterschiedsbeträge zwischen den alten und neuen Vors...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 6 Wechsel der Steuerschuldnerschaft bei der Gebäudereinigung durch Verwalter, Vermieter und Eigentümergemeinschaften

Bei Gebäudereinigungsleistungen wird der Leistungsempfänger Schuldner der Umsatzsteuer, wenn er selbst nachhaltig Gebäudereinigungsleistungen erbringt. Davon ist auszugehen, wenn der Leistungsempfänger mehr als 10 % aller Umsätze (bezogen auf das Vorjahr) durch Gebäudereinigungsleistungen erbringt. Diese 10 %-Grenze führt dazu, dass i. d. R. kein Wechsel der Steuerschuldners...mehr

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Zähler / 3.2 Beschluss oder Vereinbarung?

Soweit also überwiegend auch keine Pflicht dazu besteht, die sogenannten "Bestandsimmobilien" nachträglich mit Wasserzählern auszustatten, kann es im Interesse der Eigentümergemeinschaft sein, die Wohnanlage entsprechend nachzurüsten. Werden nämlich die Kaltwasserkosten verbrauchsunabhängig nach der Größe des jeweiligen Sondereigentums oder aber nach den Miteigentumsanteilen...mehr

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Zähler / 4 Verbrauchserfassung von Wärme und Warmwasser

Ausstattungen zur Verbrauchserfassung von Wärme und Warmwasser müssen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV fernablesbar sein, soweit sie nach dem 1. Dezember 2021 installiert wurden. Für Bestandsimmobilien besteht insoweit nach § 5 Abs. 3 Satz 1 HeizkostenV eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen also fernablesbare Zähler installiert sein....mehr

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Zähler / 1 Eigentumszuordnung

Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen, sind nach § 5 Abs. 2 WEG nicht Gegenstand des Sondereigentums, selbst wenn sie sich im Bereich der im Sondereigentum stehenden Räume befinden. Die entscheidende Frage, ob eine Sache zum gemeinschaftlichen Gebrauch dient, ist dabei nach ihrer Art, Funktion und ihrer Bedeutung für die...mehr

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Notar im Wohnungseigentum / 4.1.2 Einseitige Teilungserklärung § 8 WEG

Soll ein Grundstück gemäß § 8 WEG in Wohnungseigentum aufgeteilt werden, muss der Notar eine Teilungserklärung des oder der Eigentümer beglaubigen. In der Praxis ist die notarielle Beurkundung allerdings der Regelfall, weil in den Verfügungsverträgen gemäß § 13a BeurkG auf die beurkundete Teilungserklärung nebst Gemeinschaftsordnung Bezug genommen werden kann. Hierdurch wird...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 4. Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft

Rz. 174 Bei der Anfechtung des Beschlusses bestimmt sich der Streitwert nach dem neuen § 49 GKG. Zu addieren ist die Summe aller Interessen der Wohnungseigentümer an der Durchführung dieses Beschlusses, dem Gesamtinteresse. Angefochten wird jeder einzelne Beschlussmangel, der für sich genommen einen eigenen Streitgegenstand bildet.[190] Das Eigeninteresse des Klägers richtet ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Beweisführer.

Rn 15 Vereitelt der Beweisführer selbst den von ihm beantragten Augenscheinsbeweis, bleibt er schon nach allgemeinen Regeln beweisfällig (Musielak/Voit/Huber § 371 Rz 20). § 371 III stellt demgegenüber eine Beweislastregel zu Lasten derjenigen Partei auf, die den Augenschein vereitelt, also zB den Augenscheinsgegenstand zerstört oder beiseiteschafft (Zö/Greger § 371 Rz 7), d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Rechtsgeschäft.

Rn 6 Übertragung, Belastung oder Aufgabe eines Rechts, wenn dadurch dem Kl die Aktiv-, dem Bekl die Passivlegitimation genommen wird (Frankf GRUR-RR 15, 204). Verlust der Rechtsträgerstellung durch Ausgliederung auf andere Gesellschaft (München MDR 24, 894). Mit Beschl der Eigentümergemeinschaft, die Verfolgung eines sog gemeinschaftsbezogenen Anspruchs an sich zu ziehen, wi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Geltungsbereich.

Rn 3 Der wohl überwiegende Bereich der selbstständigen Beweisverfahren im Zivilprozess ist der der Vermeidung bzw Vorbereitung eines Bauprozesses, zB während des Bauens die Prüfung behaupteter Mängel an Vorgewerken oder nach Kündigung die Feststellung eines bestimmten Bautenstandes einschl der Qualität. Ein Mängelbeseitigungsverlangen genügt den Anforderungen, wenn der Auftr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO E

E-Akte § 298 ZPO 1 Echtheit der Vergleichsschrift § 441 ZPO 6 Beweiswürdigung § 442 ZPO 1 Sachverständiger § 441 ZPO 6 Echtheit durch Schriftvergleichung § 441 ZPO 1 Echtheit öffentlicher Urkunden Vermutung der Echtheit § 437 ZPO 2 EDV-Streitigkeit selbstständiges Beweisverfahren § 485 ZPO 5 Ehefähigkeitszeugnis § 23 EGGVG 11 Ehefeindliche Tatsachen § 127 FamFG 14 Ehefreundliche Tatsac...mehr

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Anlage: Beschlusskompetenz ... / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es eine Tiefgarage mit 248 Abstellplätzen. In der Tiefgarage befinden sich – technisch kombiniert – eine Entwässerungsanlage für die Tiefgarage, eine Leichtflüssigkeitsabscheideranlage sowie ein Kfz-Waschplatz für die Tiefgaragennutzer (Anlage). Bei der Tiefgaragenreinigung wird das Abwasser über die Entwässerungseinrichtung und damit üb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 1.2 Abdingbarkeit der gesetzlichen Regelungen

Die gesetzlichen Vorschriften zum Verwaltungsbeirat werden weder vom Gesetz als zwingend angesehen noch ergibt eine Auslegung, dass die Regelungen nicht abdingbar wären. Die Wohnungseigentümer können daher zum Verwaltungsbeirat und seiner Organisation Abweichendes vereinbaren.[1] Hinweis Typische Vereinbarungen Typische Vereinbarungen sind beispielsweise die Bestimmung, dass a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ertragsteuerliche Beurteilu... / aa) Nießbrauch am Grundstück

Sollte der Nießbrauch direkt am Grundstück bestellt und im Grundbuch eingetragen sein, dann verwirklicht der Nießbraucher aus eigenem Recht den Einkünftetatbestand als Vorbehaltsnießbraucher.[26] Schon aufgrund seiner zivilrechtlichen Rechtsstellung kann der Nießbraucher das Grundstück vermieten. Sollte sodann das Grundstück auf eine vermögensverwaltende Personengesellschaft...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Fachlic... / 6.1 Kaufmännische Aufgaben und Ziele

Die einzelnen Leistungsangebote werden sortiert nach Aufgabenbereichen im Folgenden aufgeführt. Es lohnt sich sicherlich, sie mehrmals durchzugehen und das eigene Portfolio kritisch daraufhin zu überprüfen, welche Leistungen eine Verwaltung tatsächlich erbringen kann und will. Die Listen können zudem hilfreich sein, um sich gezielt auf Vertragsverhandlungen vorzubereiten. Bu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwalterpreise und ihre En... / 1 Verwalterentgelte für Neuverträge 2025

An mehreren Stellen der Kostenkalkulation wurde bereits darauf hingewiesen, dass sich Bruttopreise ergeben, da die Verwalter ihre Angebote für Endkunden erstellen. Auch auf den folgenden Seiten ist dies zu bedenken. Außerdem sollte im Hinterkopf bleiben, was ebenfalls schon erwähnt wurde: Verwalter bieten meist vergleichbare Basisleistungen an, Unterschiede finden sich beim ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.3.2.5 Kosten der Zustimmung

Allgemein anerkannt ist, dass sich der Verwalter im Verwaltervertrag ein Sonderhonorar für den Fall einer Veräußerungszustimmung ausbedingen kann. Der Höhe nach dürfte ein solches bis zu 250 EUR je Zustimmung ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen. Zu beachten ist, dass niemals der Erwerber mit diesem Honorar belastet werden kann, sondern dass es sich stets zunächst um Koste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.5 Verwaltervertrag

Da der Erwerber des Wohnungs- bzw. Teileigentums automatisch an den zwischen der Eigentümergemeinschaft und dem Verwalter geschlossenen Verwaltervertrag gebunden ist, kann im Einzelfall auch die Lektüre des Verwaltervertrags für den potenziellen Erwerber interessant sein. Von besonderem Interesse sind hier insbesondere Sonderhonorare für Tätigkeiten des Verwalters, die nicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 7.3 Haftung für Nachschüsse

Nach Ablauf des Kalenderjahres beschließen die Wohnungseigentümer gem. § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG auf Grundlage der Jahresabrechnung über die Festsetzung der Nachschüsse bzw. Anpassung der Vorschüsse gegenüber dem Wirtschaftsplan. Beschlussgegenstand stellt nicht die Jahresabrechnung dar, sondern die sich auf ihrer Grundlage ergebende Abrechnungsspitze. Bei der Abrechnungsspitze...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.3.2 Veräußerungsbeschränkung

Grundsätzlich ist das Sondereigentum frei veräußerbar. Vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Unauflösbarkeit der Gemeinschaft muss jedoch gewährleistet sein, dass potenziell problematische Erwerber nicht Mitglied der Eigentümergemeinschaft werden können. Insoweit ist den Wohnungseigentümern mit § 12 WEG die Möglichkeit geschaffen worden, die schutzwürdigen Gemeinschaftsint...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 7.2 Zahlungspflichten nach Wirtschaftsplan

Insbesondere für den Verwalter ist der Zeitpunkt des Eigentümerwechsels nicht nur hinsichtlich der Ladung des neuen Eigentümers zu Eigentümerversammlungen von erheblicher Bedeutung, sondern insbesondere auch im Hinblick auf die nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG beschlossenen Zahlungspflichten auf Grundlage des Wirtschaftsplans. Stets ist derjenige zur Beitragszahlung nach dem jewe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.3.2.1 Zustimmungsberechtigte

Nach dem Wortlaut des § 12 Abs. 1 WEG kommen als Zustimmungsberechtigte "andere Wohnungseigentümer" oder "ein Dritter" in Betracht. In der Praxis wird die Zustimmungsberechtigung in der Gemeinschaftsordnung in aller Regel auf den Verwalter übertragen. Zustimmung durch den Verwalter Die Zustimmung des Verwalters bedarf öffentlicher Beglaubigung. Im Fall einer Veräußerungszustim...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalterhonorar / 1.1 Objektkenntnis

Für eine vernünftige Kalkulation seiner Vergütung sollte der Verwalter vorab eine möglichst genaue Kenntnis der zu verwaltenden Wohnanlage und Eigentümergemeinschaft haben. Bereits im Vorfeld sind daher umfassende Informationen über die potenziell zu verwaltende Anlage und deren Eigentümer einzuholen. Maßgeblich kommt es dabei auch auf das Alter und die Ausstattung der Wohna...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalterhonorar / 2.1 Höhe der Grundvergütung

Die Angemessenheit des Verwalterhonorars hängt in erster Linie von der Größe des zu verwaltenden Objekts ab. Verwaltern von Kleinanlagen wird regelmäßig ein höheres Honorar zugebilligt als für Großobjekte. Daneben kommt es auch auf zusätzliche Gemeinschaftsanlagen an, wie beispielsweise eine Tiefgarage, ein Schwimmbad, eine Sauna oder ggf. gemeinschaftliche Sportanlagen. Zune...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalterhonorar / 4 Verteilung des Verwalterhonorars unter den Wohnungseigentümern

Üblicherweise unterbreitet der Verwalter den Wohnungseigentümern ein Angebot über ein bestimmtes monatliches Verwalterhonorar je Sondereigentumseinheit nach dem Objektprinzip ("Die Grundvergütung für die in §§ 5 bis 13 geregelten Aufgaben des Verwalters beträgt einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer derzeit _____ EUR monatlich je Wohnungseigentumseinheit"). Üblicherweise b...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalterhonorar / Zusammenfassung

Überblick Für eine realistische Kalkulation des Verwalterhonorars sind bereits im Vorfeld der Bestellung und des Abschlusses des Verwaltervertrags möglichst umfassende Informationen über die zu verwaltende Eigentümergemeinschaft einzuholen. Danach ist zu entscheiden, ob das Verwalterhonorar als Pauschale sämtliche dem Verwalter nach dem Gesetz obliegenden Pflichten umfasst o...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalterhonorar / 3.1.1 Zusätzliche Eigentümerversammlungen

Gemäß § 24 Abs. 1 WEG hat der Verwalter mindestens einmal jährlich eine Wohnungseigentümerversammlung einzuberufen. Nach § 24 Abs. 2 WEG hat er auch Eigentümerversammlungen in den durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer bestimmten Fällen und dann einzuberufen, wenn dies in Textform unter Angabe des Zwecks und der Gründe von mehr als einem Viertel der Wohnungseigentümer verlan...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Individueller Sanierungsfah... / 3 Besonderheiten bei Wohnungseigentümergemeinschaften

In Deutschland sind WEGs nach dem Eigenbesitz die zweitwichtigste Eigentumsform im Segment der Mehrfamilienhäuser, insgesamt rund 9 Mio. Wohneinheiten in Deutschland gehören WEGs. Der Sanierungsstand von Mehrfamilienhäusern im Eigentum einer WEG liegt jedoch deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt. Dies hat mehrere Gründe. Mehrfamilienhäuser, die als WEG organisiert sin...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Ladeinfrastruktur: Neuer Leitfaden für Eigentümer und Verwalter

Die Bundesregierung will mit dem Investitionspaket steuerliche Anreize für mehr E-Mobilität schaffen. Das spielt auch Eigentümern und Immobilienverwaltern zu. Was beim Einbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern rechtlich und technisch zu beachten ist – ein Leitfaden. Für Eigentümer und Verwalter ist im Investitionspaket der Bundesregierung der Aspekt zur ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Absenkungsbeschluss: Einzel... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer fassen folgenden Beschluss: "Die Eigentümergemeinschaft … beschließt, erneut einen Umlaufbeschluss für 3 Container à 770 Liter für Restmüll, Papier und Wertstoff per Mehrheitsbeschluss in Umlauf zu bringen. Der Umlaufbeschluss soll mit einer Frist zur Rückmeldung aufgesetzt werden und einen Hinweis enthalten, dass der Vollservice schon beschlossen ist....mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Photovoltaikanlagen (Funkti... / 4.1 Baurecht

Laut Baugesetzbuch (BauGB) ist der Bau von sogenannten gebäudeabhängigen Solarenergieanlagen, Sonnenkollektoren und PV-Anlagen auf dem Dach, an der Fassade oder auf Flachdächern bis zu einer Fläche von 10 Quadratmetern bei Einfamilienhäusern grundsätzlich genehmigungsfrei. Wohnungseigentum Bei Mehrfamilienhäusern mit Wohnungseigentum stellt die Installation einer PV-Anlage ein...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Photovoltaikanlagen (Funkti... / 4.7 Rechte und Pflichten als Betreiber

Mit der Errichtung und dem Betrieb einer PV-Anlage auf dem Dach des Eigenheims, des Mehrfamilienhauses oder auf dem Betriebsgelände werden Privatpersonen, Eigentümergemeinschaften und Unternehmen zum Anlagenbetreiber nach dem EEG und unterliegen den dafür geltenden Bestimmungen. Hieraus ergeben sich neben der Anmeldung der Anlage beim lokalen Netzbetreiber (s. Kap. 5) und de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 2.5.2 Nutzungsentgelt und Übernahme von Verbindlichkeiten

Rz. 19 Mit der Trennung der Eheleute und dem Auszug eines Ehegatten aus der vormaligen Ehewohnung stellt sich zwangsläufig die Frage, wie zukünftig bei noch bestehenden Verbindlichkeiten die Lastentragung geregelt wird und ob und in welcher Höhe ein Nutzungsentgelt durch den in der Wohnung verbliebenen Ehegatten gezahlt werden muss. Es ist dabei zwischen der Zeit bis zur Rec...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mehrhausanlage / Zusammenfassung

Begriff Unter einer Mehrhausanlage versteht man eine Eigentümergemeinschaft, die aus mehreren, ggf. gleichartigen Wohngebäuden besteht. So kann beispielsweise eine Mehrhausanlage aus einem Haus mit Aufzug und Flachdach, drei 2-geschossigen Flachbauten mit Pfannendach und einer gemeinsamen Tiefgarage bestehen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Zwar insoweit atypische F...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mehrhausanlage / 5 Verwaltung

Eine als Mehrhausanlage bestehende Eigentümergemeinschaft hat eine gemeinsame Verwaltung, die durch Beschlussfassung aller Miteigentümer der beschlussfähigen Eigentümerversammlung bestellt wird. Über die Bestellung des Verwalters ist zwingend innerhalb der Gesamtgemeinschaft zu beschließen. Ein Beschluss über die Bestellung eines "Unterverwalters" für eine Untergemeinschaft...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mehrhausanlage / 1 Vorbemerkung

Verständlicherweise bestehen bei den Eigentümern unterschiedliche Interessen bei der Nutzung, insbesondere der Bewirtschaftung und den Kosten. Hinweis Wohnungseigentumsgesetz maßgebend Auch bei Wohnungseigentumsanlagen mit Gebäuden gleicher oder verschiedenartiger Bebauungsarten und/oder -abschnitten, ist das Wohnungseigentumsgesetz mit allen Konsequenzen anzuwenden: Es kann nu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mehrhausanlage / 2 Eigentümerversammlung

Selbst wenn die Wohnanlage der Eigentümergemeinschaft aus verschiedenen Gebäuden oder Bauabschnitten besteht, bleibt sie eine Gemeinschaft und führt Gesamt-Eigentümerversammlungen durch.[1] An dieser Versammlung sind auch die Eigentümer der Häuser zu beteiligen, die gar nicht von der zu entscheidenden Maßnahme betroffen sind. Hinweis Teileigentümerversammlungen Lässt die Gemein...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mehrhausanlage / 3.1 Im Außenverhältnis gegenüber Dritten

Auch bei einer Mehrhauswohnanlage handelt es sich um eine Eigentümergemeinschaft. Deshalb fließen die Hausgelder der Eigentümer der einzelnen Hauseinheiten – unabhängig vom etwa vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel – in das Gemeinschaftsvermögen der Gesamtgemeinschaft. Da die Wohnungseigentümergemeinschaft rechtsfähig ist und ihr das Verwaltungsvermögen gemäß § 9a Abs. 3 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebrauch und Nutzung von So... / 2.4.1.1 Stellplätze im Gemeinschaftseigentum

Stehen Stellplätze im Gemeinschaftseigentum, haben die Wohnungseigentümer einen weiten Spielraum, Gebrauchsregelungen auf Grundlage der Bestimmung des § 19 Abs. 1 WEG zu beschließen. Insbesondere dann, wenn der Parkraum knapp ist, können die Wohnungseigentümer beschließen, dass die Stellplätze ausschließlich dem Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen und es insbesondere Besu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebrauch und Nutzung von So... / 2.2 Vermietung von Gemeinschaftseigentum

Die Vermietung von Gemeinschaftseigentum ist grundsätzlich mit einfachem Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer möglich.[1] Voraussetzungen Die Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung enthält kein Verbot der Vermietung von Gemeinschaftseigentum. Keinem der Wohnungseigentümer erwächst durch die Vermietung ein Nachteil i. S. v. § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG. Nachteilig ist die Verm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebrauch und Nutzung von So... / 3.2.4 Gestattung von Erhaltungsmaßnahmen

Von ganz erheblicher praktischer Relevanz sind die Bestimmungen des § 14 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 2 WEG. Nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG ist jeder Wohnungseigentümer gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verpflichtet, das Betreten seines Sondereigentums und andere Einwirkungen auf dieses und das gemeinschaftliche Eigentum zu dulden, die den Vereinbarungen oder Besc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Vermietung und Verpachtung

Rn. 1580 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Entscheidendes Abgrenzungskriterium für die Zuordnung der Einkünfte zu den Einkünften aus VuV ist die Zwecksetzung des eingesetzten Kapitals. Ist das Kapital dazu bestimmt, unbewegliche WG zu erwerben oder herzustellen, die danach der Erzielung von Einkünften aus VuV dienen, so gehören vor der Kapitalverwendung hieraus erzielte Guthaben- w...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prozessführungsbefugnis/Pro... / Zusammenfassung

Begriff Die Prozessführungsbefugnis ist das Recht, einen Prozess als Partei im eigenen Namen führen zu dürfen. Sie steht in der Regel demjenigen zu, der die Sachbefugnis innehat. Hat derjenige, der den Prozess als Partei führt jedoch die Sachbefugnis nicht inne, so spricht man von einer Prozessstandschaft, soweit er berechtigt ist, den Anspruch eines anderen im eigenen Namen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prozessführungsbefugnis/Pro... / 1 Prozessstandschaft des Verwalters?

Seit der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft durch den BGH im Jahr 2005, der nachfolgenden Kodifizierung dieser Rechtsprechung in § 10 Abs. 6 WEG a. F. im Rahmen der WEG-Reform 2007 sowie der Erweiterung der Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Zuge des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) nunmehr in §§ 9a, 18 Abs....mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Stecken gebliebener Bau / 2.2 Eigentümergemeinschaft existiert noch nicht

Existiert die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer noch nicht, bestehen zwischen den Erwerbern auch noch keine Rechtsbeziehungen. Da noch keine Fertigstellungspflicht besteht, kommt grundsätzlich nur die Aufhebung der Gemeinschaft gemäß § 753 BGB in Betracht. Achtung Keine gesicherte Rechtsposition Den Erwerbern steht es natürlich frei, sich – idealerweise unter Einbeziehung un...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Auskunftsanspruch gegenüber... / 2.3 Ausgeschiedener Eigentümer

Auch der ausgeschiedene Eigentümer hat unter dem Gesichtspunkt ordnungsgemäßer Verwaltung Auskunftsansprüche gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer , die während seiner Zugehörigkeit zur Wohnungseigentümergemeinschaft begründet wurden. Insoweit steht der ausgeschiedene Eigentümer den Miteigentümern gleich (BGH, Urteil v. 25.9.1980, VII ZR 276/79, BGHZ 1978, 166). Hinw...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz im Wohnungseige... / 1 Gesetzliche Grundlagen

Bundesdatenschutzgesetz Das Bundesdatenschutzgesetz gilt auch im nichtöffentlichen Verkehr und damit nicht nur gegenüber Dritten, sondern auch in der Wohnungseigentümergemeinschaft, soweit Daten in oder aus Dateien geschäftsmäßig verarbeitet werden.[1] Nach dem Bundesdatenschutzgesetz und den jeweils vergleichbare Bestimmungen enthaltenden Landesdatenschutzgesetzen ist die Üb...mehr

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Abnahme von Wohnungseigentum / 3.6.2 Rechtslage für Verträge ab dem 1.1.2018

Die Regelung des § 640 Abs. 2 BGB hat in ihrer seit 1.1.2018 geltenden Fassung zunächst folgenden Wortlaut: "Als abgenommen gilt ein Werk auch, wenn der Unternehmer dem Besteller nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Besteller die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Ist der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rechnungslegung / 1.1 Amtierender Verwalter

Bereits nach alter Rechtslage vor Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 1.12.2020 traf das Verlangen nach Rechnungslegung in aller Regel den ausgeschiedenen oder abberufenen Verwalter. Daneben konnte die Eigentümergemeinschaft nach entsprechender Beschlussfassung gemäß § 28 Abs. 4 WEG a. F. eine Rechnungslegung auch vom amtierenden Verwalter v...mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.4 Ausübung des Vorkaufsrechts

Nach § 577 Abs. 3 BGB erfolgt die Ausübung des Vorkaufsrechts durch schriftliche Erklärung des Mieters gegenüber dem Verkäufer. Diese Erklärung muss nach §§ 469 Abs. 2, 577 Abs. 3 BGB 2 Monate nach dem Empfang der Mitteilung des Vermieters erfolgen. Die Erklärung des Mieters stellt dabei eine einseitige, bedingungsfeindliche und empfangsbedürftige Willenserklärung dar. Mehre...mehr