Fachbeiträge & Kommentare zu Eigenkapital

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§ 5 Financial Planning und ... / (1) Ausfallrisiko

Rz. 65 Die Bonität des Schuldners in der Form der Zahlungs- und Kreditwürdigkeit verändert sich im Zeitablauf. Die bekanntesten Rating-Agenturen sind Moody's Investor Service (Moody's), Standard & Poors (S&P) und Fitch. Ein fehlendes Rating muss nicht zwangsläufig auf eine schlechte Bonität des Unternehmens schließen.[34] Analysiert werden die wirtschaftlichen Rahmenbedingun...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.3.1 Schulden

Rz. 30 § 8 Nr. 1 Buchst. a S. 1 GewStG setzt zunächst das Vorliegen einer betrieblichen Schuld voraus. Ob eine Schuld betrieblich oder privat veranlasst ist, richtet sich nach den Grundsätzen des ESt-Rechts.[1] Auf den Inhalt der Schuldverpflichtung kommt es nicht an. Die Form der Schuldaufnahme ist ebenso irrelevant wie ihr Ausweis in der Bilanz. Erforderlich ist auch nicht...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.6.2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 84 § 19 GewStDV enthält Sonderregelungen für Kreditinstitute. Sie gelten entsprechend für Pfandleiher und für Unternehmen, die Asset-Backed-Securities-Geschäfte betreiben. In den Anwendungsbereich von § 19 GewStDV fallen neben Zahlungsinstituten auch Finanzdienstleistungs- und Wertpapierinstitute. Rz. 85 Bei organschaftlich verbundenen Unternehmen kann § 19 GewStDV nur vo...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.6.5 Gewerbebetriebe, die Asset-Backed-Securities-Geschäfte betreiben (§ 19 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GewStDV)

Rz. 105 Nach § 19 Abs. 3 Nr. 2, 3 GewStDV gelten für Gewerbebetriebe, die ausschließlich bestimmte Asset-Backed-Securities-Geschäfte betreiben, § 19 Abs. 1, 2 GewStDV entsprechend. Für diese Gewerbebetriebe ist keine bestimmte Rechtsform vorgeschrieben. Aus Gründen der Haftung handelt es sich jedoch im Regelfall um Kapitalgesellschaften. Rz. 106 Asset-Backed-Securities-Geschä...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.3.2 Entgelte

Rz. 47 Unter Entgelte für Schulden sind alle Gegenleistungen zu verstehen, die für die Nutzung des Fremdkapitals gewährt werden. Es muss sich um Leistungen handeln, die Gegenleistungen für die Zurverfügungstellung von Fremdmitteln darstellen.[1] Hierunter fallen sowohl gewinn- als auch umsatzabhängige Vergütungen für die Überlassung von Fremdkapital, außerdem Entgelte für ei...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / d) Schein der Normalität – Statement aus einem Private Banking bei Sichtung der Zeichen der Zeit

Rz. 118 Zentralbanken sind mittlerweile zu einer Art Versicherung für die Märkte mutiert. Unter dem Vertrauen einflößenden Begriff der Forward Guidance kommunizieren sie dabei nicht mehr schwer durchschaubar, sondern immer kreativer, wie die heutigen Äußerungen wieder mal bestätigen. "EZB kann Design, Größe und Laufzeit des Kaufprogramms ändern." Die Banken haben sicherlich v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufwendungen / Zusammenfassung

Begriff Aufwendungen stellen den in einer Rechnungsperiode zuzurechnenden Verbrauch an Gütern und Dienstleistungen sowie öffentlichen Abgaben dar. Sie werden in der Erfolgsrechnung auf eigenen Aufwandskonten erfasst und den Erträgen gegenübergestellt. Aufwendungen mindern abschließend das Eigenkapital. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche Regelungen finden sic...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.11 Anlage KSt 1 F – Steuerliches Einlagenkonto bzw. aus Rücklagenumwandlung entstandenes Nennkapital

Der Vordruck Anlage KSt 1 F dient als Basis für die Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 Abs. 2 KStG und des aus Umwandlung von Rücklagen entstandenen Nennkapitals nach § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG. Zudem sind darin aber auch für Gesellschaften mit Umwandlungstatbeständen, für Körperschaften in Liquidation, für Fälle einer Kapitalherabsetzung, den Erwerb oder Verkauf ...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.11 Anlage KSt 1 F – Steuerliches Einlagenkonto bzw. aus Rücklagenumwandlung entstandenes Nennkapital

Der Vordruck Anlage KSt 1 F dient als Basis für die Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 Abs. 2 KStG und des aus Umwandlung von Rücklagen entstandenen Nennkapitals nach § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG. Zudem sind darin aber auch für Gesellschaften mit Umwandlungstatbeständen, für Körperschaften in Liquidation, für Fälle einer Kapitalherabsetzung, den Erwerb oder Verkauf ...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.10 Feststellungen zur Körperschaftsteuer

Vorab und zum besseren Verständnis der zu treffenden Feststellungen erfolgt eine kurze historische Darstellung: Die früher übliche Gliederung des Eigenkapitals ist mit dem Systemwechsel bei der Körperschaftsteuer in 2001 entfallen. Vorgesehen war, diese Gliederung in modifizierter Form bis 2017[1] fortzuführen. Dies sollte insbesondere für das aus dem früheren EK 40 ermittel...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.10 Feststellungen zur Körperschaftsteuer

Vorab und zum besseren Verständnis der zu treffenden Feststellungen erfolgt eine kurze historische Darstellung: Die früher übliche Gliederung des Eigenkapitals ist mit dem Systemwechsel bei der Körperschaftsteuer in 2001 entfallen. Vorgesehen war, diese Gliederung in modifizierter Form bis 2017[1] fortzuführen. Dies sollte insbesondere für das aus dem früheren EK 40 ermittel...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Abs. 3) (Rn. 187–217 kommentiert von Knop, W.)

I. Grundlagen Rn. 187 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Bilanzausweis des gesamten EK erfolgt nach § 266 Abs. 3 A. prinzipiell zusammengefasst auf der Passivseite der Bilanz. Negativposten, so z. B. Jahresfehlbetrag, Verlustvortrag oder Bilanzverlust, sind grds. gliederungstechnisch auf der Passivseite im Bereich des EK abzusetzen. Der Zweck dieser Vorschrift ist darin zu sehen, ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Konzeption als Korrekturposten zum Eigenkapital

Rn. 188 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der aktivisch auszuweisende Fehlbetrag stellt eine rein rechnerische Korrekturgröße zum EK dar, die sich ergibt, wenn die Summe sämtlicher EK-Posten i. S. v. § 266 Abs. 3 A. negativ ist (vgl. grundlegend dazu auch Küting/Grau, DB 2014, S. 729ff.). Er weist eindeutig nicht den Charakter eines VG auf und kann diesen Charakter auch nicht in Abh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundlagen

Rn. 187 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Bilanzausweis des gesamten EK erfolgt nach § 266 Abs. 3 A. prinzipiell zusammengefasst auf der Passivseite der Bilanz. Negativposten, so z. B. Jahresfehlbetrag, Verlustvortrag oder Bilanzverlust, sind grds. gliederungstechnisch auf der Passivseite im Bereich des EK abzusetzen. Der Zweck dieser Vorschrift ist darin zu sehen, dem Bilanzles...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Entstehungsursachen des Fehlbetrags

Rn. 189 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Formulierung des § 268 Abs. 3 ist hinsichtlich der möglichen Ursachen für die Entstehung eines nicht durch EK gedeckten Fehlbetrags nicht zweifelsfrei. Der erste Halbsatz von § 268 Abs. 3 lautet: "Ist das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht und ergibt sich ein Überschuß der Passivposten über die Aktivposten". Dadurch ergeben sich be...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Charakter des Bilanzpostens

1. Konzeption als Korrekturposten zum Eigenkapital Rn. 188 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der aktivisch auszuweisende Fehlbetrag stellt eine rein rechnerische Korrekturgröße zum EK dar, die sich ergibt, wenn die Summe sämtlicher EK-Posten i. S. v. § 266 Abs. 3 A. negativ ist (vgl. grundlegend dazu auch Küting/Grau, DB 2014, S. 729ff.). Er weist eindeutig nicht den Charakter eines ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Verlust als Entstehungsursache

Rn. 190 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Begriff "Verlust" ist den RL-Vorschriften fremd; außer in § 268 Abs. 3 wird dieser ­Begriff nicht weiter verwendet. Gemeint sein kann hiermit eigentlich nur der Jahresfehlbetrag bzw. die Aggregation mehrerer Jahresfehlbeträge im Verlustvortrag (vgl. HdR-E, HGB § 268, Rn. 33ff.). Der Tatbestand, dass in den RL-Vorschriften eine Vielzahl v...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Bilanzausweis

Rn. 196 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Stellt sich buchmäßig heraus, dass ein nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag entstanden ist, so ist nach dem eindeutigen Wortlaut von § 268 Abs. 3 am Schluss der Aktivseite, d. h. also nach dem aktiven Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung, dieser Fehlbetrag auszuweisen. § 268 Abs. 3 ist nur dahingehend zu verstehen, dass dies eine g...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Interpretation des Bilanzpostens

Rn. 193 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Aktivposten "Nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag" stellt keinen VG dar. Der Ausweis ist zwingend erforderlich, um den Bilanzausgleich herbeizuführen. Die Notwendigkeit ergibt sich insbesondere im Zusammenhang mit der Bestrebung, keine Negativzahlen in den Hauptspalten der Bilanz auszuweisen. Wichtig ist die Feststellung, dass es sich hie...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Beschluss über das noch nicht feststehende Jahresergebnis

Rn. 11 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Grds. sind zwei Arten solcher Beschlüsse denkbar. Zum einen kann durch die Schaffung einer Satzungsklausel bzw. einer Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag die Verwendung der Jahresergebnisse künftiger Jahre festgeschrieben werden und zum anderen kann eine Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses bereits während des laufenden...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Überschuss der Passiv- über die Aktivposten

Rn. 191 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Wie oben bereits angedeutet, ist ein solcher Überschuss bilanztechnisch nicht möglich; die Summe der Aktivposten entspricht stets der Summe der Passivposten. Im Hinblick auf den Regelungsinhalt des § 268 Abs. 3, die Entstehungsursachen für einen nicht durch EK gedeckten Fehlbetrag aufzuzeigen, ist jedoch davon auszugehen, dass mit der Formul...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Beschlossene Dividenden

Tz. 22 Stand: EL 47 – ET: 06/2022 IAS 10.12 verbietet den Ausweis von Dividenden für Inhaber von Eigenkapitalinstrumenten iSv. IAS 32 als Verbindlichkeit, sofern der Beschluss über die Ausschüttung nach der Berichtsperiode erfolgt. Grund dafür, dass die in Rede stehenden Dividenden zum Ende der Berichtsperiode nicht als Verbindlichkeit zu erfassen sind, ist, dass zu diesem Ze...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und UmwStG, Abkürzungs- und Zeitschriftenverzeichnis

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Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 11 Bei den Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften handelt es sich um Gesellschaften mit nicht geschlossener Mitgliederzahl (§ 1 GenG), deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. Sie sind unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig und ihre Tätigkeit gilt vollumfänglich als Ge...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3 Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 12 Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (§§ 171 ff. VAG) betreiben die Versicherungen ihrer Mitglieder nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit, d. h. auf mitgliedschaftlicher Basis. Beim Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit wird ein Gründungsstock gebildet, der die Kosten der Vereinserrichtung zu decken sowie als Gewähr- und Betriebsstock zu dienen hat (vgl. Kreutz...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 18.1 Grundfall

Rz. 301 Zur Veranschaulichung der komplexen Wirkungsweise des § 13b ErbStG soll am Abschluss ein zusammenfassendes Beispiel stehen. Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar: Herr Albrecht ist 70 Jahre alt. Er denkt darüber nach, wie er seinen Anteil an einer GmbH an seine Tochter übertragen kann. Er besitzt 30 % an der Autohaus GmbH. Die Autohaus GmbH hat ihren Sitz in Kiel,...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2.2 Einzelfälle

Rz. 4 Das bedeutet im Einzelnen insb.: Schulden können kein gewillkürtes Betriebsvermögen sein (BFH vom 04.07.1990, BStBl II 1990, 817). Eine Bürgschaftsverpflichtung ist BV, wenn sie aus betrieblichen Gründen, z. B. zur Sicherung einer Geschäftsverbindung, eingegangen wurde (s. Loschelder in Schmidt, § 4 Rz. 146). Es sind sowohl auflösend wie aufschiebend bedingte Verbindlichk...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 10.3 Schulden

Rz. 215 Der verwendete Begriff der Schulden in § 13b Abs. 4 Nr. 5 wird nicht näher definiert, so dass auf § 103 BewG zurückzugreifen ist (vgl. Geck in K/E ErbStG § 13b Rz. 147). Zu den abzugsfähigen Schulden zählen (R E 13b.23 Abs. 4 S. 2 ErbStR): alle Schulden, die bei der ertragsteuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören, nicht dagegen sonstige Abzüge, z. B. ...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3c Türkei / 2 Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

Rz. 9 Der unbeschränkten Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht unterliegen grds. türkische Staatsangehörige als Übertragende bzw. Schenker. Dies gilt nicht, wenn auf ausländische Staatsbürger Vermögen übergeht, das nicht in der Türkei belegen ist. Ebenfalls unter die unbeschränkte Steuerpflicht fallen türkische Staatsangehörige, die Vermögen erwerben. In der Türkei belegenes...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bilanzberichtigung und -änd... / I. Bilanzenzusammenhang

Der Grundsatz der Bilanzidentität fordert, dass die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres übereinstimmen müssen (§ 252 Abs. 2 Nr. 1 HGB). Damit ist handelsrechtlich festgeschrieben, dass zwischen einer Schlussbilanz und einer Eröffnungsbilanz keine Buchung, keine Änderung des Bilanzinhalts und keine B...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bilanzberichtigung und -änd... / 1. Fehlerbegriff

Notwendige Bedingung für die Bilanzberichtigung ist, dass der Bilanzposten dem Ansatz oder der Höhe nach gegen steuerrechtliche Vorschriften verstößt.[35] Fehlerhafte Wirtschaftsgüter und Rechnungsabgrenzungsposten: Eine Bilanzberichtigung kommt in Frage, wenn Wirtschaftsgüter (WG) oder Rechnungsabgrenzungsposten dem Grunde oder der Höhe nach unrichtig angesetzt wurden. Berate...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Berechnung der Überentnahmen i.S. des § 4 Abs. 4a Sätze 2 und 3 EStG bei Einnahmenüberschussrechner

Leitsatz 1. Auch bei Steuerpflichtigen mit einer Gewinn­ermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist im Rahmen der sinngemäßen Anwendung des § 4 Abs. 4a Sätze 2 und 3 EStG periodenübergreifend zu ermitteln, ob im betrachteten Gewinnermittlungszeitraum Überentnahmen vorliegen. 2. Überentnahmen sind bei Einnahmenüberschussrechnern nicht auf die Höhe eines niedrigeren negativen Kapitalko...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anforderungen an die Fortführungsprognose bei Start-Ups

Zusammenfassung Bei Start-Ups darf bei der insolvenzrechtlichen Überschuldungsprüfung eine erfolgversprechende Marktentwicklung berücksichtigt werden. Hintergrund Der Beklagte war Geschäftsführer und Gesellschafter des später insolventen Start-Ups. Das Start-Up wurde im November 2013 gegründet und war sowohl durch Eigenkapital wie auch Fremdkapital finanziert. U. a. hatte die ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aus der Arbeit der standard... / 4 International Accounting Standards Board (IASB)

Neuregelung & Änderung von Standards Der IASB hat entschieden, das Projekt Pensionsleistungen, die von Vermögenswertrenditen abhängen einzustellen. Ziel war die Beurteilung, ob es möglich ist, die Überbewertung der Pensionsverpflichtung zu beseitigen, indem eng umrissene Änderungen an IAS 19 entwickelt werden, ohne andere Aspekte von IAS 19 zu beeinflussen. Der Board identifi...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.1.8 Eigenkapital

Rz. 119a Neben den im Zusammenhang mit der Eigenkapitalveränderungsrechnung (vgl. Rz. 150 ff.) vorgeschriebenen Anhangangaben sind in Bezug auf das Eigenkapital folgende Angaben im IFRS-Anhang offen zu legen: Angaben zum Kapitalmanagement (IAS 1.134–1.136), insbesondere zu Zielen, Methoden und Prozessen des Kapitalmanagements, Angaben zu den aktienbasierten Vergütungsvereinbar...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach IFRS / 4.1.1.2 Goodwill

Rz. 83 Die Offenlegungspflichten für Goodwill-Beträge ergeben sich zum einen aus IFRS 3 und zum anderen aus IAS 36 (vgl. auch Rz. 82). Rz. 84 Nach IFRS 3.59-3.63 ergeben sich 2 wesentliche Gruppen von Angabepflichten im Hinblick auf die Unternehmenszusammenschlüsse und damit mittelbar auf den Goodwill. Nach IFRS 3.59 hat die Bericht erstattende Einheit die Art und die finanzi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach IFRS / 7 Generierung des Informationsbedarfs für den Anhang

Rz. 212 Der für den Anhang erforderliche Informationsbedarf lässt sich – in Abhängigkeit von der Art der im Anhang offenzulegenden Information entweder mittels Kontenplans, Kontenauswertung, statistischer Aufzeichnungen, Prognosen oder Simulationsrechnungen gewinnen.mehr

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Anhang nach IFRS / 4.1.9 Latente Steuern

Rz. 120 IAS 12 enthält hinsichtlich der in der IFRS-Bilanz angesetzten latenten Steuern 2 zentrale Offenlegungsvorschriften: Untergliederung der temporären Differenzen sowie der aktivierten steuerlichen Verlustvorträge nach Sachverhalten gem. IAS 12.81 g (i): Darüber hinaus hat das nach IFRS rechnungslegende Unternehmen substanzielle Hinweise für den Ansatz aktiver latenter St...mehr

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Anhang nach IFRS / 2.2.1 Relevanz

Rz. 6 Eine relevante Finanzinformation besitzt die Eigenschaft, Unterschiede in den Entscheidungen der Abschlussadressaten bewirken zu können (Conceptual Framework. Kap. 2. 6 Satz 1). Eine konkrete Verhaltens- bzw. Entscheidungsbeeinflussung wird jedoch nicht gefordert; begründet wird diese eher zurückhaltend scheinende Formulierung damit, dass sich bestimmte Reaktionen kaum...mehr

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Anhang nach IFRS / 6.9 Besondere Angabepflichten im Konzernanhang aus deutscher Sicht

Rz. 199 Aus Sicht deutscher Anwender ist zu beachten, dass der nach IFRS erstellte Konzernabschluss (einschließlich Anhang) grundsätzlich befreiend für den HGB-Konzernabschluss ist.[1] Allerdings sind zusätzlich folgende Angabepflichten (vgl. § 315e Abs. 1 HGB) zu erfüllen:[2] Angaben nach § 313 Abs. 2-3 HGB: Dementsprechend sind bei Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten ...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.1.7 Finanzinstrumente

Rz. 109 IFRS 7 fordert umfangreiche Angaben über die Finanzinstrumente. Zweck dieser Offenlegungspflicht ist das Erkennen und das Beurteilen der Bedeutung der Finanzinstrumente für die finanzielle Situation und die Ertragslage des Unternehmens sowie der Art und des Umfangs der aus Finanzinstrumenten resultierenden Risiken, einschließlich der vom Unternehmen ergriffenen Risik...mehr

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Corona-Finanzhilfen im Unte... / f) Eingeschränkte Angemessenheitsprüfung

Hauptanwendungsbereich dieser Angemessenheitsprüfung ...: Die Allokation von Corona-Finanzhilfen ist daher lediglich einer eingeschränkten Angemessenheitsprüfung zugänglich. Dabei ist nur eine Minderung des Gewinns in "unangemessener Weise" zu prüfen; Hauptanwendungsbereich dieser Angemessenheitsprüfung ist die Erstausstattung einer Kapitalgesellschaft.[33] ... ist die Erstau...mehr

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Corona-Finanzhilfen im Unte... / b) Zuordnung nach Finanzierungserfordernissen

Die Zuordnung erhaltener Corona-Finanzhilfen kann auch nach Liquiditäts- und Finanzierungsbedarf erfolgen. Dieser besteht bei den Konzerngesellschaften, welche Umsatzeinbußen und Fixkosten selbst unmittelbar getragen oder aber auch mittelbar durch Finanzierung operativer Konzerngesellschaften übernommen haben. Danach kann auch der Verzicht auf Weiterleitung an "coronabetroffene...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.2.2 Begünstigte Leistungen

Rz. 49 Die Steuerfreistellung erfasst alle Bezüge, die der Definition nach unter § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG fallen. § 8b Abs. 1 KStG definiert diese Bezüge dadurch, dass auf die genannte Vorschrift "dem Sinne nach" verwiesen wird. Damit wird klargestellt, dass nur die dort enthaltene Definition in Bezug genommen wird, nicht aber die Qualifikation dieser Be...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.2 Rechtslage bis Vz 2007

Rz. 371 Bis einschließlich Vz 2007 ist eine Gewinnminderung infolge der Teilwertabschreibung eines Darlehens, das der Beteiligungsgesellschaft gegeben wurde, steuerlich zu berücksichtigen. Darlehen und Beteiligung sind verschiedene Wirtschaftsgüter; ein eigenkapitalersetzendes Darlehen gehört nicht zu den Anschaffungskosten der Beteiligung.[1] Entscheidend ist nicht, dass ei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.3.1 Grundlagen

Rz. 375 Nach Abs. 3 S. 4 gehören zu den Gewinnminderungen nach S. 3 (Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Anteilen nach Abs. 2) auch Gewinnminderungen im Zusammenhang mit bestimmten Darlehensforderungen und Sicherheiten für diese Darlehen. Diese Gewinnminderungen sind daher steuerlich wie die Gewinnminderungen aus Anteilen nicht abzugsfähig. S. 8 dehnt diese Regelung auf Re...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.1 Allgemeines

Rz. 365 Mit der Steuerfreistellung der Gewinne einer Körperschaft aus der Veräußerung von Anteilen bzw. der Nichtberücksichtigung von Veräußerungsverlusten ist die Frage aufgetreten, ob Verluste bzw. Teilwertabschreibungen von Gesellschafterforderungen steuerlich zu berücksichtigen oder wie Verluste aus der Veräußerung der Anteile zu behandeln sind. Die Problematik resultier...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.3.3 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 399 In sachlicher Hinsicht ist Voraussetzung, dass der Gesellschafter ein Darlehen gegeben oder Sicherheiten geleistet hat. Unerheblich ist dabei, ob es sich um ein Darlehen an eine in- oder ausländische Gesellschaft handelt.[1] Ein Darlehen beruht auf einem Vertrag nach § 488 BGB, durch den dem Darlehensnehmer ein Geldbetrag in vereinbarter Höhe für eine bestimmte Zeit ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 103 Regelungsgrund für die Steuerfreistellung nach Abs. 1 S. 1 ist gedanklich, dass der ausgeschüttete Gewinn auf der Ebene der ausschüttenden Körperschaft einer steuerlichen Vorbelastung unterlegen hat; dies ist jedoch nach Abs. 1 S. 1 nicht Tatbestandsmerkmal der Vorschrift.[1] Grund hierfür ist, dass es im Einzelfall sehr schwierig ist, das Bestehen einer Vorbelastung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 381 Hinsichtlich des persönlichen Anwendungsbereichs bestimmt Abs. 3 S. 4, dass Gewinnminderungen nicht geltend gemacht werden können, die ein zu mehr als 25 % beteiligter Gesellschafter erlitten hat. In S. 5 wird diese Regelung auf Personen, die dem Gesellschafter i. S. d. § 1 Abs. 2 AStG nahe stehen, ausgedehnt. Die Person des Gesellschafters ist zivilrechtlich zu best...mehr