Fachbeiträge & Kommentare zu Eigenkapital

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Eigene Anteile

Rz. 320 [Autor/Zitation] Seit dem BilMoG 2009 ist der Ausweis eigener Anteile rechtsformunabhängig in § 272 Abs. 1a geregelt. Danach ist der Nennbetrag oder, falls ein solcher nicht vorhanden ist, der rechnerische Wert von erworbenen eigenen Anteilen in der Vorspalte offen von dem Posten "Gezeichnetes Kapital"abzusetzen. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag oder dem...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen (A.III.2.)

Rz. 324 [Autor/Zitation] Für die Anteile an einem herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten Unternehmen ist eine Rücklage zu bilden, die unter Posten A.III.2. zu verbuchen ist; § 272 Abs. 4). Zu Einzelheiten s. § 272 Rz. 345 ff.mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / dd. Angabe ungewöhnlicher Geschäftsvorfälle

Tz. 53 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 In einem verkürzten Abschluss ist über die Art und den Umfang von Posten, die Vermögenswerte, Schulden, Eigenkapital, Periodengewinne oder Cashflows beeinflussen, zu berichten, wenn sie aufgrund ihrer Art, ihres Ausmaßes oder ihrer Häufigkeit ungewöhnlich sind (IAS 34.16A (c)). Tz. 54 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Zu Beispielen für ungewöhnliche S...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Andere Gewinnrücklagen (A.III.4.)

Rz. 326 [Autor/Zitation] "Andere Gewinnrücklagen" (A.III.4.) sind Rücklagen, die ohne entsprechende gesetzliche oder statutarische Verpflichtung aus dem Jahresergebnis gebildet werden. Die Zuständigkeit hierfür richtet sich nach den jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Regelungen (insbes. § 58 AktG; § 29 GmbHG). Erfasst sind alle freien Rücklagen, für die kein Sonderausweis un...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Bilanzausweis

Rz. 79 [Autor/Zitation] Bilanziell sind – im Falle der Qualifizierung als Fremdkapital – Eigenkapitalsurrogate als Verbindlichkeiten auszuweisen. Dies gilt insbes. sowohl für Genussrechte (entweder als Anleihen oder Verbindlichkeiten als neuer Posten gem. § 265 Abs. 2 im Rahmen eines Davon-Vermerks) als auch für stille Beteiligungen (BFH v. 6.3.2003 – XI R 24/02, BStBl. II 20...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) GuV-Ausweis

Rz. 80 [Autor/Zitation] Sowohl die entsprechenden Vergütungen für das Eigenkapitalsurrogat als auch die Übernahme des Verlustes ist entsprechend auch Teil der GuV (Rengers in Brandis/Heuermann, § 8 KStG Rz. 195 [3.2024] mwN). Rz. 81 [Autor/Zitation] Eine solche Behandlung ist aus bilanzsystematischer Sicht richtig, da es sich um "handelsbilanzielles" Fremdkapital handelt, bei d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Kapitalrücklage

Rz. 377 [Autor/Zitation] Eine Einstellung von Gesellschafterbeiträgen der Kommanditisten wie auch weitere Aufgelder in die Kapitalrücklage folgt den allgemeinen Vorschriften und ist durch die persönlich haftenden Gesellschafter bei Aufstellung der Bilanz vorzunehmen (vgl. Kliem/Meyer in Beck BilKomm.14, § 272 HGB Rz. 335). Rz. 378 [Autor/Zitation] Auf die Ausführungen zur Kapit...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Generell

Rz. 92 [Autor/Zitation] Aus dem Steuerrecht allein ist keine Legaldefinition ersichtlich, aus der sich eine Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital ergeben könnte. Das Steuerrecht verwendet den Begriff des Betriebsvermögens (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG). Der Gewinn ist dabei der Unterschied zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsverm...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Pflicht zur Hinzufügung neuer Posten

Rz. 130 [Autor/Zitation] Obwohl nach dem Wortlaut von Abs. 5 Satz 2 lediglich ein Wahlrecht besteht, dem gesetzlichen Gliederungsschema neue Posten hinzuzufügen, kann sich aus dem Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit des JA (§ 243 Abs. 2) oder dem Einblicksgebot gem. § 264 Abs. 2 Satz 1 eine solche Pflicht ergeben (Kliem/Büssow in Beck BilKomm.[14], § 265 HGB Rz. 36; ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Gesamtdifferenzenbetrachtung, Aktivierungs- und Saldierungswahlrecht

Rz. 34 [Autor/Zitation] Grundsätzlich ist es denkbar, die Bilanzierung von latenten Steuern anhand von zwei unterschiedlichen Betrachtungsweisen vorzunehmen. Jeder Differenz zwischen Handels- und Steuerbilanz liegt jeweils ein einzelner Geschäftsvorfall zugrunde. Im Sinne einer Einzelbetrachtung könnte nun jede einzelne Differenz zwischen Handels- und Steuerbilanz eigenständi...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 11. Zweck des IFRS-Abschlusses

Tz. 23 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Eine Definition zum Zweck des IFRS-Abschlusses enthält IAS 1.9: Er soll zum einen Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Cashflows eines Unternehmens bereitstellen, die für einen breiten Adressatenkreis entscheidungsnützlich sind (Entscheidungsfunktion). Zum anderen soll durch ihn eine Rechenschaftslegung über die ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorbemerkung

Rz. 311 [Autor/Zitation] Die Passivseite der Bilanz gibt insbes. Auskunft über die Mittelherkunft. Grundlegend ist dabei die Unterscheidung zwischen Eigenkapital (A.) und Verbindlichkeiten (= Fremdkapital, C.). Auszuweisen sind zudem Rückstellungen (B.), RAP (D.) und aktive latente Steuern (E.), letztere aber nicht zwingend bei kleinen und Kleinstkapitalgesellschaften (Rz. 61...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundsatz

Rz. 6 [Autor/Zitation] Das Gliederungsschema des § 266 sieht für die Eigenkapitalposten den Ausweis ohne Berücksichtigung der Verwendung des Jahresergebnisses vor, da auf der Passivseite unter A.IV. ein Gewinn- bzw. Verlustvortrag aus dem Vorjahr und unter A.V. der nicht durch Rücklagenbewegungen oder Ausschüttungen beeinflusste Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag auszuweisen i...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Handelsrecht

Rz. 412 [Autor/Zitation] In der Handelsbilanz resultieren aus der Implementierung eines Treuhandmodells grds. keine Konsequenzen. Die Ertragsteuern sind jedoch handelsbilanziell auf Ebene des Treuhänders auszuweisen, da die Treuhand-KG steuerlich auf den Treuhänder angewachsen ist. Rz. 413 [Autor/Zitation] Ertragsteuerlich unterliegen die Besteuerungsgrundlagen der Treuhand-KG ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Eigenkapitalveränderungsrechnung

Tz. 167 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Veränderungen des Eigenkapitals eines Unternehmens zwischen zwei Bilanzstichtagen spiegeln die Zu- und Abnahme seines Reinvermögens während der Periode wider (IAS 1.109). Mit Ausnahme der Veränderungen, die aus Transaktionen mit den Anteilseignern resultieren, wie etwa Kapitaleinlagen, Rückkauf von Eigenkapitalinstrumenten und Dividendenauss...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Eigenkapitalausweis im Konzernabschluss

Rz. 73 [Autor/Zitation] § 264c gilt gem. § 298 Abs. 1 für den Konzernabschluss einer Personenhandelsgesellschaft iSv. § 264a als MU entsprechend. Für den Eigenkapitalausweis und die Ergebniszuweisung sind grds. die gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen des MU bzw. ersatzweise die gesetzlichen Regelungen maßgebend. Da diese indes nur für die Kapitalanteile und Ergebnisse der...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Vermögenslage

Rz. 182 [Autor/Zitation] Die Darstellung der Vermögenslage eines Unternehmens ergibt sich in erster Linie aus der Bilanz. § 242 Abs. 1 definiert die Bilanz als einen Abschluss, in dem der Kaufmann das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellt. Die Vermögensdarstellung ist damit Definitionselement der Bilanz im Rechtssinne. In § 242 ist als Vermögen zwar nur di...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Besonderheiten eigener Anteile

Rz. 178 [Autor/Zitation] Der Erwerb eigener Anteile oder eines beherrschten oder in Mehrheitsbesitz stehenden Unternehmens durch die Gesellschaft kommt wirtschaftlich einer teilweisen Rückzahlung des Kapitals gleich (so Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 65 f.), so dass hierfür entsprechende gesellschaftsrechtliche und bilanzielle Beschränkungen Anwendung finden. Rz. 179 [...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Kleine Kapitalgesellschaften (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 61 [Autor/Zitation] Nach Abs. 1 Satz 3 können kleine KapGes. iSv. § 267 Abs. 1 (und diesen gleichgestellte Personengesellschaften iSd. § 264a) sowie kleine eG (vgl. § 336 Abs. 2 Satz 1) die Bilanz in einer verkürzten Form aufstellen, die nur die mit Buchstaben und römischen Zahlen versehenen Posten der Abs. 2 und 3 enthält. Dabei ist auch von diesen Unternehmen die vorges...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Bildung, Beibehaltung und Auflösung des Passivpostens

Rz. 426 [Autor/Zitation] Der Passivposten ist immer dann zu bilden, wenn ein entsprechender Aktivposten ausgewiesen wird (Rz. 277 ff.). Solange ein Aktivposten ausgewiesen bleibt, bestimmt dessen Höhe zugleich die Höhe des Passivpostens. Dies ist anders als im Verhältnis zwischen ausstehenden Einlagen und gezeichnetem Kapital. Ist der Posten der ausstehenden Einlagen in Folge...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Abschlussbestandteile

Tz. 76 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Zu einem vollständigen IFRS-Abschluss gehören gem. IAS 1.10: Bilanz zum Ende der Periode; Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis für die Periode (Gesamtergebnisrechnung); Eigenkapitalveränderungsrechnung für die Periode; Kapitalflussrechnung für die Periode (diese ist Gegenstand von IAS 7; vgl. IFRS-Komm., Teil B, IAS 7); Anhan...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Gewinnvortrag/Verlustvortrag (A.IV.)

Rz. 327 [Autor/Zitation] Wird die Bilanz vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt, ist ein Gewinn- oder Verlustvortrag unter Posten A.VI. gesondert auszuweisen. Die Höhe des Postens ist abhängig von den für das Vorjahr gefassten Beschlüssen zur Ergebnisverwendung. Zu Einzelheiten s. § 268 Rz. 23. Rz. 328 [Autor/Zitation] Der Gewinnvortrag ergibt sich aus dem Beschluss v...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ausweis

Rz. 29 [Autor/Zitation] Die vollständige Ergebnisverwendung kann zu einem Bilanzgewinn/Bilanzverlust von Null führen. Es kann aber auch ein auf das nächste Geschäftsjahr vorzutragender Bilanzgewinn verbleiben. Beispiel: Rz. 30 [Autor/Zitation] Der Ausweis eines verbleibende...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Zusätzliche Angaben im Anhang von Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen

Rz. 62 [Autor/Zitation] Kreditinstitute haben im Anhang zusätzlich folgende Angaben zu machen:mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / D. Künftige Entwicklungen

Tz. 213 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Unter dem Stichwort "bessere Kommunikation von Finanzinformationen" hatte der IASB mehrere Projekte identifiziert, die dazu dienen, eine bessere Kommunikation zu erreichen. Diese Projekte umfassen auch die unter dem Titel "Angabeninitiative" (disclosure initiative) initiierten Projekte. Ausgangspunkt für die Projekte ist, dass nach Auffassun...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Zusätzliche Posten, Überschriften und Zwischensummen in der Bilanz

Tz. 116 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Zusätzliche Posten (inkl. Disaggregation der in IAS 1.54 aufgeführten Posten), Überschriften und Zwischensummen sind darzustellen, wenn dies für das Verständnis des Abschlusses relevant ist (IAS 1.55; zur Disaggregation von Posten vgl. Tz. 115 und 119ff.)). Insoweit unterliegen die vorzunehmenden Erweiterungen der Gliederung dem Ermessen der...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Umsatzerlöse

Tz. 143 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 1.82 (a) verwendet den allgemeinen Begriff Erträge (revenue), ohne dass dieser in IAS 1 näher erläutert wird. Dieser Begriff wird ebenfalls im Rahmenkonzept (CF4.29) und IFRS 15 verwendet. Nach IFRS 15 werden Erträge definiert als das aus der gewöhnlichen Tätigkeit eines Unternehmens resultierende (income), wobei Letzteres definiert wird...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / 2. AktG

Rz. 71 [Autor/Zitation] Zu den vorrangigen zu beachtenden Rechnungslegungsvorschriften des AktG zählen vor allem die §§ 150–160 und 170–176 AktG. Die §§ 150–160 AktG betreffen den Bilanzausweis selbst. § 150 AktG regelt, in welchem Umfang die AG gesetzliche Rücklagen und Kapitalrücklagen zu bilden hat; die Bildung anderer Gewinnrücklagen richtet sich hingegen nach § 58 AktG. ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Angewandte Rechnungslegungsmethoden sowie Berechnungsmethoden

Tz. 48 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Gemäß IAS 34.16A (a) ist im Zwischenbericht anzugeben, ob sich die Rechnungslegungsmethoden sowie die Berechnungsmethoden gegenüber dem letzten Abschluss geändert haben oder nicht. Wurden die Rechnungslegungsmethoden oder wesentliche Berechnungsmethoden – zB die der Rückstellungsbewertung zugrunde liegenden Annahmen – im Vergleich zum letzten...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / 1. Vorbemerkung

Rz. 69 [Autor/Zitation] Für die Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen in Kapital- und Personengesellschaften gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten gilt im Ausgangspunkt, dass hierdurch eine Gewinnrealisierung iSd. § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ausgelöst wird (sog. tauschähnlicher Vorgang). Die Regelungen nach §§ 20 und 24 UmwStG gehen allerdin...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Wertpapiere gem. § 2 Abs. 1 WpHG

Rz. 7 [Autor/Zitation] Unter Wertpapieren iSv. § 2 Abs. 1 WpHG sind alle Gattungen von übertragbaren Wertpapieren mit Ausnahme von Zahlungsinstrumenten zu verstehen, die ihrer Art nach auf den Finanzmärkten handelbar sind. In § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 WpHG befindet sich ein Katalog, der Erscheinungsformen von Wertpapieren enumerativ, jedoch nicht abschließend ("insbesondere") au...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Beteiligung am Liquidationserlös

Rz. 96 [Autor/Zitation] Nach Auffassung des BFH ist für eine Beteiligung am Liquidationserlös die Beteiligung an den stillen Reserven Voraussetzung (BFH v. 14.6.2004 – VIII R 73/03, BStBl. II 2005, 761; v. 14.8.2019 – I R 44/17, BFH/NV 2020, 807). Diese Auffassung wurde nach aufgegebener Auffassung auch schon von der Finanzverwaltung geteilt, diese nahm jedoch eine Beteiligun...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Zielsetzung von IAS 32

Tz. 1 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Die IFRS-Rechnungslegung für Finanzinstrumente ist gegenwärtig in vier Standards und drei Interpretationen kodifiziert. Dabei handelt es sich um IAS 32 Financial Instruments: Presentation, IAS 39 Financial Instruments: Recognition and Measurement, IFRS 7 Financial Instruments: Disclosures und IFRS 9 Financial Instruments sowie die Interpretationen I...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Kleinstkapitalgesellschaften

Rz. 65 [Autor/Zitation] Kleinstkapitalgesellschaften iSd. § 267a müssen seit dem MicroBilG 2012 und dem hierdurch eingefügten § 266 Abs. 1 Satz 4 lediglich eine (noch weiter) verkürzte Bilanz aufstellen, in die nur die in den Abs. 2 und 3 mit Buchstaben bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen werden. Rz. 66 [Autor/Zitation] Die verkürzt...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Instrumente, die nur bei Liquidation eine Auskehrung des anteiligen Reinvermögens vorsehen

Tz. 80 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Neben den kündbaren Instrumenten sieht der IASB – abweichend von der allgemeinen Norm – auch für Instrumente (oder Teilkomponenten davon) eine Klassifizierung als Eigenkapitalinstrument vor, die den Emittenten lediglich im Falle der Liquidation zu einer Auskehrung des anteiligen Reinvermögens verpflichten (IAS 32.16C und D). Das die Liquidati...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Ansatz

Rz. 345 [Autor/Zitation] § 272 Abs. 4 setzt einen zwingenden Ansatz einer entsprechenden Rücklage an, wenn ein beherrschtes Unternehmen eine Beteiligung an einem herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten Unternehmen erwirbt. Im Rahmen eines Erwerbs sind nach juristischen Maßstäben Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft strikt zu trennen. Daher kann eine Bildung einer Rücklag...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verursachung durch unterschiedliche Bilanzierung und Bewertung auf der Passivseite der Bilanz

Rz. 70 [Autor/Zitation] Bei isolierter Betrachtung ergeben sich in folgenden Fällen aktive latente Steuern: Handelsrechtlich sind Rückstellungen mit ihrem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag zu bewerten. Dieser schließt etwaige Kosten- und Preissteigerungen mit ein. Steuerlich besteht gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. f EStG ein Verbot zur Be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Gesetzlich vorgeschriebene oder vorgesehene Erweiterungen

Rz. 119 [Autor/Zitation] Neben der in Abs. 5 Satz 2 eingeräumten Möglichkeit, in besonderen Fällen die Gliederung von Bilanz und GuV um zusätzliche Posten zu erweitern (s. Rz. 123 ff.), sieht das HGB in weiteren Vorschriften für bestimmte, seltener vorkommende Sachverhalte zwingende Ergänzungen vor. Rz. 120 [Autor/Zitation] Beispiele: ausstehende Einlagen (§ 272 Abs. 1 Satz 2), n...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Wesentlichkeit

Tz. 14 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Als Teil der Angabeninitiative wurde der Begriff der Wesentlichkeit überarbeitet. Ziel war es, eine einheitliche Definition von Wesentlichkeit über alle Standards zu erreichen, größere Klarheit zu erlangen, was als wesentlich gilt, und damit die (Finanz-)Kommunikation zu verbessern. Wesentlich sind nach dem neugefassten IAS 1.7 Informationen ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Bewertungsmethoden für Passivposten

Rz. 92 [Autor/Zitation] Auch für Passivposten kommt die Angabe der Bewertungsmethoden in Betracht. Sie beziehen sich im Wesentlichen auf Sonderposten mit Rücklageanteil, Rückstellungen (darunter insbes. die Rückstellung für Altersversorgungsverpflichtungen und ähnliche Verpflichtungen) und auf Fremdwährungsverbindlichkeiten. Eine Angabe zum Eigenkapital und zum RAP (vgl. Rz. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Auflösung der Kapitalrücklage

Rz. 28 [Autor/Zitation] Abgesehen vom Sonderfall der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Rz. 31) sind Entnahmen aus der Kapitalrücklage als Ergebnisverwendung anzusehen (Kliem/Meyer in Beck BilKomm.[14], § 270 HGB Rz. 15). Die Darstellung im Rahmen der Ergebnisverwendungsrechnung erfolgt aus Vereinfachungsgründen, obwohl es sich um eingezahltes Kapital und nicht um eine...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Zusätzliche Angaben

Tz. 165 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Sowohl IAS 1 als auch zahlreiche andere Standards fordern zusätzliche Angaben betreffend die Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis (Gesamtergebnisrechnung), die wahlweise im Anhang oder in der Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis (Gesamtergebnisrechnung) zu machen sind. So sind nach IAS 1.97 für wes...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Erfolgsneutral entstandene Differenzen

Rz. 42 [Autor/Zitation] Nach dem Konzept des § 274 in seiner aktuell gültigen Fassung ist die Erfolgswirkung der Entstehung keine Voraussetzung für die Bildung von latenten Steuern (vgl. Rz. 24). Latente Steuern sind entsprechend auch auf solche temporären Differenzen zu bilden, die ihren Ursprung in einem erfolgsneutralen Geschäftsvorfall haben. Als Beispielsfälle können Ass...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 286 ergänzt die Vorschriften über den Anhang (insbes., aber nicht ausschließlich §§ 284 und 285) um die Regelung, dass in bestimmten Ausnahmefällen aufgrund der gesetzlich geregelten Voraussetzungen verpflichtende Angaben im Anhang unterlassen werden müssen (Abs. 1, vgl. Rz. 20 ff.) oder dürfen (Abs. 2 bis 4, vgl. Rz. 30 ff., 42 ff. und 64 ff.). Rz. 2...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Zusammenfassung wegen Unerheblichkeit (Abs. 7 Nr. 1)

Rz. 163 [Autor/Zitation] Nach Abs. 7 Nr. 1 können die Bilanz und GuV verkürzt dargestellt werden, wenn die Posten einen Betrag enthalten, der im Hinblick auf das Einblicksgebot des § 264 Abs. 2 nicht erheblich ist. Die Vorschrift, die ein Ausdruck des nicht generell fixierten Materiality-Grundsatzes ist, stellt dabei auf den Betrag des Einzelpostens ab, ohne dass geregelt wir...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 11 [Autor/Zitation] Abs. 2: Bei der Beurteilung, ob die Angabe zu einem erheblichen Nachteil führen kann, war in Abs. 2 aF außer der Rechnung legenden Gesellschaft auch jedes andere Unternehmen, an dem die Gesellschaft zu mindestens 20 % beteiligt ist, in Betracht zu ziehen. Es war dabei nicht erforderlich, dass der durch die Aufgliederung befürchtete Nachteil bei dem Bet...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Aktivischer Ausweis

a) Persönlich haftende Gesellschafter Rz. 42 [Autor/Zitation] Die Kapitalanteile der Komplementäre können durch Verlustanteile, welche vom jeweiligen Kapitalanteil abgeschrieben werden, negativ werden. Für diesen Fall schreibt § 264c Abs. 2 Satz 5 vor, dass der Kapitalanteil entsprechend § 268 Abs. 3 als letzter Posten auf der Aktivseite als "Nicht durch Vermögenseinlagen gede...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Ergebniszuweisung

1. Persönlich haftende Gesellschafter Rz. 50 [Autor/Zitation] Sofern keine abweichenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen getroffen wurden, hat nach § 122 jeder Gesellschafter aufgrund des festgestellten JA Anspruch auf Auszahlung seines ermittelten Gewinnanteils. Demgegenüber sieht § 120 Abs. 2 vor, dass der einem persönlich haftenden Gesellschafter zustehende Gewinnantei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Rechtsformen

Rz. 7 [Autor/Zitation] § 266 gilt dem Wortlaut und seiner systematischen Stellung nach für KapGes. Große und mittelgroße KapGes. (zu den Größenklassen § 267 Rz. 16) müssen das Gliederungsschema der Abs. 2 und 3 umfassend ausweisen. Für kleine und Kleinstkapitalgesellschaften bestehen Erleichterungen nach Abs. 1 Satz 3 und 4 (Rz. 61 ff.). Rz. 8 [Autor/Zitation] Das Gliederungssc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Kapitalanteile

1. Begriff Rz. 26 [Autor/Zitation] Im Recht der Personenhandelsgesellschaften wird unter dem Begriff des Kapitalanteils nach allgemeiner Auffassung eine reine Rechengröße verstanden, welche die wertmäßige Beteiligung eines Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen zum Ausdruck bringen soll (Huber, ZHR 1988, 4, 1; Reiner in MünchKomm. HGB[5], §§ 264a–264c Rz. 22; Roth in Hopt[44...mehr