Fachbeiträge & Kommentare zu Eigenkapital

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.1.2 Übertragung des rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums

Rz. 113 Der Tatbestand des § 17 EStG erfordert also eine Übertragung des wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Eigentums. Der Übergang des rechtlichen Eigentums erfolgt, wenn eine zivilrechtlich wirksame Eigentumsübertragung vorliegt. Rz. 113a Das wirtschaftliche Eigentum geht über, wenn zwar das rechtliche Eigentum bei dem Veräußerer verbleibt, der Erwerber jedoch aufgrund e...mehr

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Controlling im Zeitalter ge... / 3.4.5 Die wichtigsten Methoden im Umgang mit Risiken

In diesem Abschnitt werden wichtige Konzepte zur Analyse und Aggregation von Risiken knapp erläutert. Diese sind erforderlich, um die mit jeder Geschäftstätigkeit verbundenen Chancen und Gefahren (Risiken) adäquat im Controlling berücksichtigen zu können. Viele der Methoden sind zunächst für die Anwendung im Risikomanagement entwickelt worden.[1] Aber losgelöst vom engen Fel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.4.6 Gesellschaftsrechtliche Veranlassung (S. 4)

Rz. 211 Nach § 17 Abs. 2a S. 4 EStG liegt eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung regelmäßig vor, wenn ein fremder Dritter das Darlehen oder Sicherungsmittel i. S. d. § 17 Abs. 2a S. 3 Nr. 2 oder 3 EStG bei sonst gleichen Umständen zurückgefordert oder nicht gewährt hätte (Prüfung anhand der Fremdvergleichsgrundsätze). Hierbei nimmt die Finanzverwaltung eine gesellschaftsr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.2.2.2 Ähnliche Beteiligungen

Rz. 39 § 17 Abs. 1 S. 3 EStG erfasst nicht nur die jeweils gesellschaftstypischen Mitgliedschaftsrechte, sondern auch "ähnliche Beteiligungen". Sprachlich bezieht sich dieser Ausdruck nicht auf die unmittelbar davor stehenden "Genussscheine", sondern auf alle in S. 3 aufgezählten Anteilsrechte. "Ähnliche Beteiligungen" sind also den Aktien, GmbH-Anteilen und Genussscheinen ä...mehr

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Segmentberichterstattung na... / 4.3.2 Überleitungsrechnungen

Rz. 97 Sowohl nach IFRS 8 als auch nach DRS 28 sind für die Angaben zu den anzugebenden Segmenten Überleitungsrechnungen erforderlich. Diese Überleitungsrechnungen dienen dem Zweck der Herstellung einer Verbindung zwischen den aufgeteilten Daten des Segmentberichts und den zusammengefassten und veröffentlichten Daten im Einzel-/Jahresabschluss bzw. Konzernabschluss und bilde...mehr

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Kein Platz für Fremde? Zu den typischen Beschränkungen in Familienunternehmen

Zusammenfassung Satzungen von Familienunternehmen sehen regelmäßig Beschränkungen hinsichtlich der Veräußerung oder Vererbung der Geschäftsanteile vor – das Unternehmen soll in Familienhand bleiben. Das birgt in Kombination mit den Verflechtungen von Unternehmen und Familie erhöhtes Konfliktpotential. Familienunternehmen prägen und dominieren den Mittelstand und die Unternehm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3.3 Finanzierung des Erwerbs (Doppelbuchst. dd)

Rz. 28 Die Steuerfreiheit wird nur dann gewährt, wenn für den Erwerb des Anteils an der Kapitalgesellschaft kein Fremdkapital eingesetzt wird (S. 1). Dadurch soll offenbar verhindert werden, dass der Erwerber ein zusätzliches Finanzierungsrisiko eingeht. Der Erwerb muss aus Eigenmitteln des Erwerbers finanziert worden sein. Ob es sich um Geld- oder Sachleistungen handelt, is...mehr

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Zukunftsfähigkeit und Resil... / 2 Krisenstadien und Vermeidung von Stakeholderkrisen in der Transformation

Neben der Unternehmenskultur ist gerade der Purpose eines Unternehmens für die Zukunftsfähigkeit von Bedeutung. Zusätzlich sind die Key-Stakeholder des Unternehmens – wie Kunden, Mitarbeitende, Lieferanten, Wirtschaftsprüfer – zu betrachten sowie die Auswirkungen der unternehmerischen Tätigkeit auf die Gesellschaft und Umwelt. Eine Stakeholderkrise bezeichnet eine Situation, ...mehr

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Risikomanagement als Voraus... / 5 Bewertung von ESG-Risiken

Die Quantifizierung der ESG-Risiken ist nicht nur notwendig, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und die ESG-Risiken zu priorisieren (§1 StaRUG). Eine Quantifizierung ist insbesondere notwendig, weil viele aus der Risikoanalyse und der nachfolgenden Risikoaggregation abgeleitete Informationen eben (Kenn-)Zahlen sind. Nur durch die Quantifizierung der Risiken kann der...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 7.3.5 Entnahme im Rückwirkungszeitraum und anschließende Darlehensgewährung

Die Einbringung eines Einzelunternehmens durch Ausgliederung kann wie die Einbringung durch Sacheinlage nach § 20 Abs. 6 UmwStG mit einer Rückwirkung von bis zu acht Monaten erfolgen. Dabei besteht das Einzelunternehmen bis zur Eintragung der Ausgliederung im Handelsregister zivilrechtlich fort. Deshalb ist es auch zulässig, noch im Rückwirkungszeitraum (regelmäßig vom 1.1. b...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 8.5 Das eingebrachte Betriebsvermögen ist negativ

Ist das eingebrachte Betriebsvermögen negativ, so ist nach § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 UmwStG das Aktivvermögen unter Auflösung stiller Reserven zumindest mit dem Wert der Verbindlichkeiten und Rückstellungen anzusetzen, sodass sich als Vermögenswert insgesamt mindestens Null ergibt, d. h. es ist zumindest insoweit aufzustocken, dass Aktiva und Passiva gleichwertig sind.[1] Di...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 7.3.4 Darlehensgewährung nach Entnahme noch beim Einzelunternehmen vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag der Ausgliederung

Zur Umgehung der Beschränkung der Darlehensgewährung bei Ausgliederungen ist u. E. Folgendes zu empfehlen. Vor dem steuerrechtlichen Übertragungsstichtag erfolgt (noch) beim Einzelunternehmen eine Entnahme des Betrags, der als Darlehen gewährt werden soll. Nach dem Übertragungsstichtag gewährt der Einbringende seiner GmbH ein Gesellschafterdarlehen. Es ist jedoch darauf zu ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 8.5.2 Nachweis der Deckung des Stammkapitals trotz negativen Kapitals

Wie sich das Registergericht die Überzeugung von der Angemessenheit der Sacheinlageleistungen verschafft, steht in dessen pflichtgemäßem Ermessen. D. h. die Prüfung weicht von Fall zu Fall ab. Allerdings ist davon auszugehen, dass die Prüfung bei der Einbringung eines Unternehmens mit negativem Kapital strenger ausfallen wird als die Einbringung eines Unternehmens mit hohem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufgabe / Betriebsv... / 7 Ermittlung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns

Als Aufgabegewinn wird der Betrag angesetzt, um den die Summe aus den Veräußerungspreisen der im Zuge der Aufgabe verkauften Wirtschaftsgüter, aus den Verkehrswerten der in das Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter und der bei der Aufgabe angefallenen sonstigen Erträge und Aufwendungen abzüglich etwaiger verbleibender Schulden und der Aufgabekosten den Buchwert des Bet...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verschmelzung von Kapitalge... / 5.9 Verschmelzung einer steuerpflichtigen auf eine steuerbefreite Gesellschaft

Wird eine steuerpflichtige auf eine steuerfreie Gesellschaft verschmolzen, führt die Verschmelzung nach § 12 Abs. 5 UmwStG zu Einnahmen aus Kapitalvermögen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Die Vorschrift findet Anwendung, wenn die aufnehmende Körperschaft z. B. eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine gemeinnützige Körperschaft ist. Die Regelung soll sicher...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verschmelzung von Kapitalge... / 7.2 Wertansatz: Handelsrechtlich liegt eine Anschaffung vor

Handelsrechtlich ist der Verschmelzungsvorgang als Anschaffungsgeschäft anzusehen.[1] Die Verschmelzung auf eine bereits bestehende Gesellschaft (Verschmelzung zur Aufnahme) ist ein laufender Geschäftsvorfall. Fällt der steuerliche Übertragungsstichtag nicht mit dem Bilanzstichtag zusammen, ist deshalb keine eigene Steuerbilanz auf diesen Stichtag aufzustellen.[2] Eine besond...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirtschaftskrise: Der Steue... / 2.2 Betriebliche Maßnahmen zur Liquiditätsverbesserung

Die grundsätzliche Strategie zur Verbesserung der Liquidität eines Unternehmens bedeutet: Einzahlungen erhöhen und/oder schneller erhalten, Auszahlungen mindern und/oder verschieben. Folgende Inhalte Ihres Produkts zeigen entsprechende Maßnahmen auf. Einige davon erhöhen sofort die Liquidität, andere benötigen etwas Zeit, bis die Liquiditätsauswirkung eintritt: Liquiditätsste...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Working Capital Management ... / 4 Das Management der Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung haben ebenso wie die Forderungen einen Einfluss auf das Working Capital, allerdings mit umgekehrtem Vorzeichen. Hohe Verbindlichkeiten reduzieren des Working Capital. Es handelt sich um einen Lieferantenkredit zugunsten des Unternehmens. Mit Blick auf die Bilanz und damit auf die Bilanzkennzahlen ist der Einfluss der Verbindli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung –... / 2.6.3 Bürgschaftsbanken

Bürgschaftsbanken verstehen sich als Selbsthilfeeinrichtungen des Mittelstands, an denen Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Kammern der Freien Berufe, Wirtschaftsverbände und Innungen, Banken und Sparkassen sowie Versicherungsunternehmen beteiligt sind. Sie stehen nicht miteinander im Wettbewerb, sondern sind – jeweils rechtlich und wirtschaftlich selbstständig...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Working Capital Management ... / 1 Beziehungen zwischen Working Capital und Bilanzkennzahlen

Die einzelnen Positionen einer Bilanz werden entsprechend den wissenschaftlichen Definitionen zu Bilanzkennzahlen zusammengefasst. Jeder Leser des Jahresabschlusses ist in der Lage dazu. Regelmäßig werden Banken, Lieferanten oder Gesellschafter, also die Leser mit finanziellen Interessen am Unternehmen, Kennzahlen wie Eigenkapitalquote, Verschuldungsgrade oder Cashflow ermit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung –... / 2.6.2 Beteiligungsgesellschaften

Beteiligungsgesellschaften beteiligen sich an nicht börsennotierten Unternehmen (meist mit einer Minderheitsbeteiligung von 25 bis 40 %). Bei den Beteiligungsgesellschaften handelt es sich oft um Tochtergesellschaften von Großunternehmen, Versicherungsgesellschaften oder Kreditinstituten. Kapitalbeteiligungsgesellschaften Kapitalbeteiligungsgesellschaften beteiligen sich an la...mehr

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Liquidität: Verbesserung de... / 2 Folgen eines negativen Working Capital

Ein negatives bzw. sich negativ entwickelndes Working Capital deutet auf eine Nichteinhaltung der goldenen Finanzierungsregel hin. Diese besagt, dass die Kapitalüberlassungs- und -Bindungsdauer übereinstimmen müssen. Die Kapitalüberlassungsdauer darf nach dieser Regel nicht kürzer sein als die Kapitalbindungsdauer. Das bedeutet, dass das kurzfristig gebundene Vermögen auch d...mehr

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Working Capital Management ... / 3 Das Forderungsmanagement

Die Forderungen aus Lieferung und Leistung gehören zum Working Capital, da sie originär im Tagesgeschäft entstehen. Sie binden Kapital. Daher sind sie Teil vieler Bilanzkennzahlen. Grundsätzlich sind niedrige Forderungen vorteilhaft gegenüber einem höheren Bestand an offenen Ausgangsrechnungen. Vermögensaufbau = Anlagevermögen / Umlaufvermögen × 100 mit den Forderungen als Tei...mehr

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FF 04/2025, Altersvorsorge im Fokus: wieviel, worauf, wie und woraus?

Britta Schönborn Das Thema "Altersvorsorge" beschäftigt Familienrechtler insbesondere im Unterhaltsrecht. Die Höhe der Abzüge ist weitgehend geklärt: Primäre und sekundäre Altersvorsorge werden mit insgesamt 22,6 % des Bruttoeinkommens angesetzt (bzw. 23,6 % beim Elternunterhalt). Altersvorsorge wird nur auf Einkünfte aus beruflicher Tätigkeit akzeptiert, nicht aber auf Einkün...mehr

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Existenzgründungsberatung –... / 11 Praxis-Beispiele

Nachfolgend ist anhand zweier Beispiele dargestellt, wie eine Existenzgründungsberatung ablaufen kann. Praxis-Beispiel Beratung eines Existenzgründers Steuerberater Stefan Steuermann (S) hat in seiner Kanzlei eine wöchentliche "Existenzgründersprechstunde" eingerichtet, in der Existenzgründer ein kostenloses Erstgespräch über ihr geplantes Gründungsvorhabens führen können. Manf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.3.3 Gesonderte Feststellung nach § 47 KStG und § 27 KStG

Rz. 58 Bei der früher erforderlichen gesonderten Feststellung der nach § 30 KStG ermittelten Teilbeträge des verwendbaren Eigenkapitals[1] wurde durch den Feststellungsbescheid die Höhe der in Zukunft möglichen KSt-Minderungen und -erhöhungen bestimmt. Als steuerliche Auswirkung war für die Streitwertbemessung die Summe dieser Beträge, verglichen mit der letzten Feststellung...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 34 Schlussvorschriften

Rz. 1 Die KSt ist wie die ESt (§ 2 Abs. 7 S. 1 EStG) eine Jahressteuer. Der Gesetzgeber kann die Besteuerungsvoraussetzungen und -folgen nach dem Abschnittsprinzip für jedes Steuerjahr neu bestimmen. Eine rückwirkende Änderung, insbesondere Verschärfung, ist zwar nach der gefestigten Rückwirkungs-Rechtsprechung des BVerfG[1] innerhalb des Jahres bis zum 31.12. jeweils zuläss...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 51 All... / 7 Schutz des Wettbewerbs

Rz. 19 Die Tätigkeit steuerbegünstigter Körperschaften kann in Konkurrenz mit wirtschaftlichen Tätigkeiten von nicht steuerbegünstigten Personen treten. Dies ist vor allem der Fall, wenn die steuerbegünstigte Körperschaft steuerpflichtige oder steuerbefreite wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhält. Soweit die damit verbundene Wettbewerbsbevorzugung der steuerbegünstigten ...mehr

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Umsatzbesteuerung der öffen... / 2.1.5 Beistandsleistungen

§ 2b Abs. 3 UStG enthält eine Sonderregelung für Kooperationen zwischen jPdöR, sog. (bisher nicht steuerbare) Beistandsleistungen. Auch hier gilt wieder: Voraussetzung ist, dass zunächst eine Tätigkeit im Rahmen der öffentlichen Gewalt vorliegt (s. o.). Bei Kooperationen auf privatrechtlicher Grundlage greift also Absatz 3 erst gar nicht.[1] Hintergrund der Regelung des Absatz...mehr

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Anhang nach HGB / 3.1.2.1 Eigenkapital

Rz. 145 Angaben im Zusammenhang mit der Ergebnisverwendung Verschiedene Wahlpflichtangaben im Anhang sollen die Ergebnisverwendung für den Bilanzleser transparenter machen. Das gilt speziell dann, wenn gemäß dem Wahlrecht in § 268 Abs. 1 Satz 1 HGB der Jahresabschluss bereits unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlusspolitik nach... / 3.2 Anwendung der Full-Goodwill-Methode versus Neubewertungsmethode zur Einbeziehung von Tochterunternehmen mit Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter

Rz. 63 IFRS 3.19 gewährt dem nach der IFRS-Rechnungslegung Bilanzierenden für jeden einzelnen Unternehmenszusammenschluss das Wahlrecht, die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zu dem den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zustehenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen nach Maßgabe der IFRS 3.10–3.31 zu bewert...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlusspolitik nach... / 4.1.2 Aktive latente Steuern

Rz. 75 Aktive latente Steuern resultieren bei IFRS entweder aus abzugsfähigen temporären Differenzen zwischen dem IFRS-Buchwert und dem steuerlichen Buchwert von Vermögenswerten und Schulden, z. B. höherer Wert für Pensionsrückstellungen nach IAS 19 im Vergleich zu § 6a EStG, die sich spätestens bis zur Liquidation des Unternehmens ausgleichen, oder aus dem ökonomischen Vort...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 3.1 Grundsätzliches

Rz. 34 Laufende Bilanzen sind durch eine Gegenüberstellung von Aktiva und Passiva gekennzeichnet, die sich als Bestandsgrößen aus dem Abschluss der laufenden Buchführung ergeben. Die zweiseitige Buchführungsverknüpfung und laufende Erstellung unterscheidet sie von sog. Sonderbilanzen und Status. Beispiele sind Eröffnungsbilanzen (bei Unternehmensgründung) für eine Sonderbilan...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 3.4 Bilanzgliederung und -ausweise

Rz. 58 Die Verbindlichkeit bestimmter Gliederungsschemata für Bilanzen ist rechtsform-, unternehmensgrößen- und geschäftszweigabhängig geregelt.[1] Rz. 59 Das sog. "Grobformat"[2] gilt nur für nichtpublizitätspflichtige Einzelkaufleute und nicht haftungsbegrenzte Personenhandelsgesellschaften (Mindestausweis: Anlage- und Umlaufvermögen, Eigenkapital und Schulden[3] sowie akti...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 3.2 Bilanzansätze dem Grunde nach

Rz. 37 Zum Ansatz dem Grunde nach in der Bilanz ist abstrakte Bilanzierungsfähigkeit Voraussetzung: Die handelsrechtlichen Kriterien sind Vermögensgegenstand , Eigenkapital , Schulden [1] , Rückstellungen und Verbindlichkeiten sowie Rechnungsabgrenzungsposten. Rz. 38 Bilanzierungshilfen und Sonderposten sind inzwischen wesentlich eingeschränkt worden. Allenfalls lassen sich no...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.1.1 Folgebewertung für Sachanlagen und immaterielles Anlagevermögen

Rz. 4 Die IFRS eröffnen grundsätzlich sowohl für Sachanlagen (ausgenommen Finanzinvestitionen) als auch immaterielle Vermögenswerte ein generelles Wahlrecht in der Folgebewertung zwischen der Bewertung zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Ansatz des Neubewertungsbetrags.[1] Rz. 5 Nach der Anschaffungs- oder Herstellungskostenmethode sind Sachanlagen ...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 3.3.7 Bewertungsbesonderheiten bei einzelnen Bilanzposten

Rz. 57 Die Bewertungsbesonderheiten einzelner Bilanzposten und Bilanzierungssachverhalte werden in folgenden Beiträgen dargestellt:mehr

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Anhang nach HGB / 3.1.2.3 Verbindlichkeiten

Rz. 161 Angaben zu antizipativen Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 3 HGB) Werden unter den Verbindlichkeiten Posten ausgewiesen, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen (antizipative Verbindlichkeiten) und die einen größeren Umfang haben, so müssen im Anhang mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften dazu Erläuterungen vorgenommen werden. Kleine Kapitalgese...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.1.6 Bewertungswahlrechte aus Praktikabilitätserwägungen

Rz. 39a Die erst seit wenigen Jahren anzuwendenden IFRS 15 und IFRS 16 enthalten eine Reihe von aus Praktikabilitätsgründen aufgenommenen Bewertungswahlrechten. Rz. 39b In IFRS 15 "Erlöse aus Kundenverträgen" können als echte Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte eingestuft werden: Nach IFRS 15.63 darf auf die Herausrechnung eines Finanzierungskostenanteils aus der Gegenleis...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlusspolitik nach... / 2.1.4 Bewertungswahlrechte bei Finanzinstrumenten

Rz. 26 Unter Berücksichtigung der Übergangswahlrechte zu IFRS 9 enthält IFRS 9 für Finanzinstrumente gegenwärtig folgende offene Wahlrechte: die Wahl zwischen dem Ansatz von finanziellen Vermögenswerten zum Handelstag oder zum Erfüllungstag bei Vorhandensein einer zeitlichen Divergenz zwischen Handels- und Erfüllungstag (Ausweiswahlrecht);[1] die Designation bestimmter finanzi...mehr

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Anhang nach HGB / 3.1.1.1 Anlagevermögen

Rz. 123 Darstellung des Anlagespiegels (§ 284 Abs. 3 Sätze 1- 3 HGB) Das Gesetz verlangt, dass im Anhang die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens darzustellen ist.[1] Darüber hinaus sind zu den Abschreibungen des Geschäftsjahrs gesondert die folgenden Angaben zu machen:[2] die Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe zu Beginn und Ende des Geschäftsjahrs, die im Lau...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlusspolitik nach... / 2.1.2 Bewertung von nicht betriebsnotwendigen Grundstücken und Gebäuden

Rz. 13 IAS 40 regelt die Bewertung der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien ("Renditeliegenschaften"). Zu dieser Gruppe von Immobilien gehören gemäß IAS 40.5 Grundstücke und Gebäude, die (vom Eigentümer oder Leasingnehmer im Rahmen eines Finanzierungs-Leasings) zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zur Wertsteigerung gehalten werden. Keine Finanzinvestitionen liegen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 3.1.2.2 Rückstellungen

Rz. 149 Angabe eines Fehlbetrags bei den Pensionsrückstellungen (Art. 28 Abs. 2 EGHGB) Bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen bestehen gemäß Art. 28 Abs. 1 EGHGB z. T. Passivierungswahlrechte: Für Pensionsverpflichtungen (einschließlich Anwartschaften), die auf einer unmittelbaren, vor dem 1.1.1987 erteilten Zusage beruhen (Altzusagen), braucht eine ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlusspolitik nach... / 5.1.1 Ermittlung des goodwill auf Ebene der berichtenden Einheit

Rz. 117 Zum erstgenannten Themenkomplex zählen dabei insbesondere: die Abgrenzung von Unternehmenszusammenschlüssen, Ansatz und Bewertung von identifizierbarem Nettovermögen sowie im Falle der Anwendung der Full-Goodwill-Methode zur Einbeziehung von Tochterunternehmen mit Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter die Schätzung des beizulegenden Zeitwerts für die Anteile nich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlusspolitik nach... / 3.3 Wahlrechte im Rahmen des Übergangs auf die IFRS-Rechnungslegung

Rz. 69 IFRS 1 eröffnet dem erstmals nach IFRS Bilanzierenden beim Übergang auf die IFRS-Rechnungslegung folgende Wahlrechte, die sich auf den Konzernabschluss auswirken: Behandlung von Unternehmenszusammenschlüssen gemäß IFRS 1.18 i. V. m. Anhang C Differenzen aus der Währungsumrechnung im Konzernabschluss gemäß IFRS 1.18 i. V. m. IFRS 1. Anhang D 12 f. Unterschiedliche Umstell...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 2.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rz. 52 Die Angabepflichten zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in § 284 Abs. 2 HGB stellen die vielleicht wichtigsten gesetzlichen Vorschriften zum Anhang dar, da der sachkundige Leser mit Hilfe dieser Angaben in die Lage versetzt werden soll, die Qualität des ausgewiesenen Vermögens, Eigenkapitals und Ergebnisses zutreffend abzuschätzen. 2.2.1 Angabe der Methoden 2.2...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlusspolitik nach... / 2.3 Wahlrechte im Rahmen des Übergangs auf die IFRS-Rechnungslegung

Rz. 57 Die durch den IFRS 1 beim Übergang auf die IFRS-Rechnungslegung eröffneten Wahlrechte, die den Einzelabschluss betreffen, strahlen ebenso auf die zeitlich nach der IFRS-Eröffnungsbilanz aufzustellenden IFRS-Jahresabschlüsse aus. Im Wesentlichen handelt es sich dabei insbesondere um folgende Wahlrechte: Rz. 58 Verwendung von beizulegenden Zeitwerten oder Neuwerten für S...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 8.6 Offenlegung bzw. Hinterlegung

Rz. 108 Grundsätzlich sind die Einzel-Jahresabschlüsse und ggf. Lageberichte von Kapitalgesellschaften und KapGes & Co. sowie der Bestätigungs- bzw. Versagungsvermerk, der Aufsichtsratsbericht und – bei börsennotierten Kapitalgesellschaften – die DCGK-Erklärung nach § 161 AktG gemeinsam spätestens binnen Jahresfrist nach dem Abschlussstichtag durch elektronische Einreichung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 4.9 Angaben zu den Ausschüttungssperren nach § 268 Abs. 8 HGB

Rz. 246 Nach § 285 Nr. 28 HGB ist der Gesamtbetrag der Beträge i. S. d. § 268 Abs. 8 HGB, aufgegliedert in die Beträge aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, in die Beträge aus der Aktivierung latenter Steuern sowie in die Beträge aus der Bewertung von Vermögensgegenständen i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB zum beizuleg...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 78f Rahmen... / 2.1.1 Sinn der Regelung

Rz. 4 Rahmenverträge legen fest, nach welchen allgemeinen Kalkulationsgrundsätzen für die vereinbarten Leistungen Entgelt vereinbart wird. Eine solche gleichartige Regelungssystematik ermöglicht erst einen Vergleich der Entgelte der Einrichtungen für gleiche Leistungen. Rahmenverträge erfüllen damit folgende Funktionen: Vergleichsfunktion, Orientierungsfunktion, Entlastungsfunk...mehr