Fachbeiträge & Kommentare zu Eigenkapital

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 78c Inhalt... / 2.2.1 Leistungsgerechte Vergütung nach Satz 1

Rz. 26 Die Höhe der jeweiligen leistungsgerechten Vergütung ist nach der in §§ 78a ff. getroffenen – auf den Erfahrungen der Gesundheitsreform nach dem SGB V sowie der dieser folgenden Pflegeversicherung und der Sozialhilfe aufbauenden – Entscheidung des Gesetzgebers für eine marktorientierte Versorgung mit Leistungen der Jugendhilfe in erster Linie über die Feststellung von...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG

Kommentar Das BMF hat eine überarbeitete Fassung seines Schreibens zur Anwendung der Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG veröffentlicht. In das neue Schreiben eingeflossen sind nicht nur die jüngsten Änderungen durch das Wachstumschancengesetz, sondern auch aktuelle BFH-Rechtsprechung. Im Folgenden werden nicht nur die Änderungen des neuen BMF-Schreibens v. 12.3.2025 (...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verbindlichkeitenspiegel / 4 Inhalt und Aussage des Verbindlichkeitenspiegels

Die Aufgliederung der in § 285 Nr. 1 HGB verlangten Angaben ist für jeden Posten der Verbindlichkeiten nach dem vorgeschriebenen Gliederungsschema vorzunehmen (Verbindlichkeitenspiegel im engeren Sinne).[1] Der Verbindlichkeitenspiegel sollte nicht als "lästige" Pflicht betrachtet, sondern als Entscheidungshilfe zur Gestaltung der Fremdfinanzierung des Betriebs genutzt werden...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 3.1 Allgemeines

Rz. 22 Gegenstand der Besteuerung ist gem. § 11 Abs. 1 S. 1 KStG der im "Zeitraum der Abwicklung" erzielte Gewinn. § 11 Abs. 1 S. 2 KStG ergänzt, dass der "Besteuerungszeitraum" drei Jahre nicht übersteigen soll. Insoweit weicht § 11 KStG grundlegend von den allgemeinen Grundsätzen zum Gewinnermittlungs-, Besteuerungs- und Veranlagungszeitraum ab. Nach § 8 Abs. 1 KStG i. V. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 4.2.2 Steuerfreie Vermögensmehrungen

Rz. 74 Vor der Durchführung des Bestandsvergleichs ist das Abwicklungs-Endvermögen nach § 11 Abs. 3 KStG um die steuerfreien Vermögensmehrungen zu vermindern, die dem Steuerpflichtigen im Abwicklungsbesteuerungszeitraum zugeflossen sind. Durch diese Kürzung wird erreicht, dass steuerfreie Vermögensmehrungen nicht der KSt unterliegen. Dieses Ergebnis wäre aber auch ohne die i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto: Besonderheite... / 2.1 Eigenkapital, Reinvermögen und Betriebsvermögen sind identisch

Wie auch bei Einzelunternehmen werden die Begriffe Eigenkapital, Reinvermögen und Betriebsvermögen unterschiedlich verwendet. Dabei meinen alle das Gleiche. Das Handelsrecht verwendet die Begriffe Eigenkapital/Reinvermögen und das Steuerrecht den Begriff Betriebsvermögen.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto: Besonderheite... / 2.2.4 Die GmbH kann das Eigenkapital mindern/erhöhen

Das Kapital kann nicht nur durch laufende Gewinne/Verluste beeinflusst werden. Die GmbH kann auch durch die Bewertung von Aktiva und Passiva das Kapital beeinflussen. Werden bspw. Aktien niedriger bewertet, wenn sich der Kurswert/Börsenkurs dauerhaft mindert, führt dies zu Aufwand und einer Kapitalminderung. Sind die Gründe für den Kursverlust weggefallen, können die Aktien w...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto: Besonderheite... / Zusammenfassung

Überblick Eigenkapital ist das Reinvermögen eines Unternehmens und damit das eingesetzte Kapital zu Buchwerten. In der Bilanz ergibt sich die Position Eigenkapital aus der Differenz zwischen dem Vermögen (Aktiva – den positiven Vermögensgegenständen) und den Schulden (Passiva– den negativen Vermögensgegenständen). Zum Unterschiedsbetrag zwischen Vermögen und Schulden wird al...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto: Besonderheite... / 2.2 Ausweis des Kapitalkontos immer auf der Passivseite der Bilanz

Das Konto Eigenkapital weist den Saldo aus den Vermögenswerten und den Schulden der Kapitalgesellschaft aus. Wie auch bei sonstigen Rechtsformen ergeben sich hinsichtlich der Darstellung in der Bilanz keine Besonderheiten. Das positive Kapitalkonto einer Kapitalgesellschaft wird in der Bilanz auch auf der Passivseite ausgewiesen. Ein negatives Kapitalkonto wird ebenfalls auf ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto: Besonderheite... / 2.2.2 Gesellschaftereinlage zur Vermeidung einer Bürgschaftsinanspruchnahme führt zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die GmbH-Beteiligung

Leistet ein Gesellschafter, der sich für Verbindlichkeiten der Gesellschaft verbürgt hat, eine Einzahlung in die Kapitalrücklage der Gesellschaft, um seine Inanspruchnahme als Bürge zu vermeiden, führt dies zu nachträglichen Anschaffungskosten auf seine Beteiligung.[1] Der BFH führt hiermit seine Rechtsprechung zur Anerkennung nachträglicher Anschaffungskosten fort.[2] Nachtr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermittlung der Gewerbesteuer / 2.1.1 Entgelte für Schulden

Die Hinzurechnung der Entgelte für Schulden erfolgt unabhängig davon, ob begrifflich Dauerschuldzinsen vorliegen oder ob es sich um kurzfristige Zinsen handelt. Erfasst werden nicht nur die klassischen Zinsaufwendungen. Unter die Zurechnung fallen auch Abschläge aus der Veräußerung von Wechsel- und anderen Geldforderungen, insbesondere die Abschläge aus der Forfaitierung von...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto: Besonderheite... / 2.3 Die Gesellschaft kann das Eigenkapital mindern/erhöhen

Das Eigenkapital kann nicht nur durch Gewinne/Verluste, sowie Privatentnahmen und -einlagen der Gesellschafter beeinflusst werden. Die Gesellschaft kann auch durch die Bewertung von Aktiva und Passiva das Eigenkapital beeinflussen. Wenn bspw. Aktien niedriger bewertet werden, da sich der Kurswert/Börsenkurs dauerhaft mindert, wird auch das Eigenkapital niedriger. Sind die Grü...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto: Besonderheite... / 2.1 Eigenkapital, Reinvermögen und Betriebsvermögen sind identisch

Wie auch bei Einzelunternehmen werden die Begriffe Eigenkapital, Reinvermögen und Betriebsvermögen unterschiedlich verwendet. Dabei meinen alle das Gleiche. Das Handelsrecht verwendet die Begriffe Eigenkapital, Reinvermögen und das Steuerrecht den Begriff Betriebsvermögen.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto / 3.1 Eigenkapital/Reinvermögen – ein handelsrechtlicher Begriff

Der Begriff Eigenkapital stammt aus dem Handelsrecht. Handelsrechtlich muss der Kaufmann sein Eigenkapital ausweisen.[1] Eigenkapital wird in der Praxis auch als Reinvermögen bezeichnet. Reinvermögen ist ein Begriff, der in früheren Zeiten verwendet wurde.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto / 3 Eigenkapital und Betriebsvermögen sind identisch

Die Begriffe Eigenkapital, Reinvermögen und Betriebsvermögen werden oft unterschiedlich verwendet. Dabei meinen aber alle das Gleiche. 3.1 Eigenkapital/Reinvermögen – ein handelsrechtlicher Begriff Der Begriff Eigenkapital stammt aus dem Handelsrecht. Handelsrechtlich muss der Kaufmann sein Eigenkapital ausweisen.[1] Eigenkapital wird in der Praxis auch als Reinvermögen bezeic...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto / 1.3 Der Unternehmer kann das Eigenkapital mindern/erhöhen

Das Eigenkapital kann nicht nur durch Gewinne/Verluste, sowie Privatentnahmen und -einlagen beeinflusst werden. Der Unternehmer kann auch durch die Bewertung von Aktiva und Passiva das Eigenkapital beeinflussen. Wenn er bspw. Aktien niedriger bewertet, da sich der Kurswert/Börsenkurs dauerhaft mindert, wird auch das Eigenkapital niedriger. Sind die Gründe für den Kursverlust ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto / 1.1 Für Banken zählt nur Eigenkapital

Spätestens seit Basel III ist die Eigenkapitalquote von Bedeutung. Für Banken ist dies bei der Kreditvergabe ein wichtiges Prüfkriterium. Durch wirtschaftliche Rezessionen und Krisen sinkt die Eigenkapitalquote vieler Unternehmen teilweise unter 10 % der Bilanzsumme. Bei sehr vielen Gewerbebetrieben in der Bundesrepublik ist, bedingt durch die Corona-Krise, das Eigenkapital m...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto / 1 Eigenkapital ist von Bedeutung

Das Eigenkapital besteht aus Finanzmitteln, die der Unternehmer dem Unternehmen zur Verfügung stellt oder erwirtschafteten Gewinnen, die nicht entnommen, sondern zur Stärkung der Eigenkapitalbasis (Selbstfinanzierung) im Unternehmen belassen werden. Im Kapitalkonto wird das Kapital detaillierter dargestellt. Nicht nur die Privateinlagen und -entnahmen, sondern auch der Gewinn o...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto / 8 Abschluss der Unterkonten des Betriebsvermögens/Eigenkapitals

Der Abschluss der Aufwands- und Ertragskonten erfolgt nicht über das Konto Betriebsvermögen, sondern über ein "Kapitalvorkonto", das Gewinn- und Verlustkonto als Sammelkonto. Nur der Saldo (Gewinn oder Verlust) wird auf das Konto Betriebsvermögen/Eigenkapital umgebucht. Das Gleiche gilt für die Privatkonten. Hierbei handelt es sich ebenfalls um "Vorkonten" des Betriebsvermöge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto / 7 Unterkonten des Betriebsvermögens/Eigenkapitals

Alle Buchungen, die den steuerlichen Gewinn beeinflussen, könnten theoretisch auf dem Konto Betriebsvermögen als Gegenkonto vorgenommen werden. Hierdurch wird dieses Konto jedoch unübersichtlich. Des Weiteren werden einzelne Aufwands- und Ertragspositionen nicht dargestellt, die für eine Kalkulation bzw. für eine Kostenrechnung oder für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto / 3.2 Betriebsvermögen – ein steuerrechtlicher Begriff

Der Begriff Betriebsvermögen kommt aus dem Steuerrecht. Bei einem gewerblichen Betrieb, für den die Verpflichtung besteht, Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen Abschlüsse zu machen oder für den freiwillig Bücher geführt und regelmäßig Abschlüsse gemacht werden, muss der Gewerbetreibende den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach § 5 EStG ermitteln...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto / Zusammenfassung

Begriff Eigenkapital ist das Reinvermögen eines Unternehmens und damit das eingesetzte Kapital zu Buchwerten. In der Bilanz ergibt sich die Position Eigenkapital aus der Differenz zwischen dem Vermögen (Aktiva – den positiven Vermögensgegenständen) und den Schulden (Passiva – den negativen Vermögensgegenständen). Zum Unterschiedsbetrag zwischen Vermögen und Schulden wird als...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto: Besonderheite... / 2.4 Abgrenzung der Kapitalkonten

Die Abgrenzung der Kapitalkonten richtet sich nicht nach ihrer Bezeichnung.[1] Führt bspw. eine KG für die Kommanditisten mehrere Konten mit verschiedenen Bezeichnungen, ist anhand des Gesellschaftsvertrags zu ermitteln, welche zivilrechtliche Rechtsnatur diese Konten haben, d. h. ob sie Eigenkapital oder Forderungen und Schulden ausweisen.[2] Ein Kapitalkonto liegt in der Re...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto: Besonderheite... / Zusammenfassung

Überblick Eigenkapital ist das Reinvermögen eines Unternehmens und damit das eingesetzte Kapital zu Buchwerten. In der Bilanz ergibt sich die Position Eigenkapital aus der Differenz zwischen dem Vermögen (Aktiva – den positiven Vermögensgegenständen) und den Schulden (Passiva – den negativen Vermögensgegenständen). Zum Unterschiedsbetrag zwischen Vermögen und Schulden wird a...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto / 2.1 Das Kapitalkonto ist je nach Rechtsform des Unternehmens veränderlich

Der Einzelunternehmer weist in der Bilanz das positive Kapitalkonto auf der Passivseite aus. Ein negatives Kapitalkonto wird auf der Aktivseite ausgewiesen. Es kann aber auch auf der Passivseite als Minuswert bilanziert werden. Je nach Unternehmensform kann das Eigenkapital veränderlich oder unveränderlich sein. Bei Einzelunternehmen ist das Kapital immer veränderlich (variabe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto: Besonderheite... / 3.2 Darstellung für besondere Gesellschaften

Personengesellschaften, die unter die Regelung des § 264a HGB fallen (GmbH & Co KG und GmbH & Co OHG), müssen das Eigenkapital sinngemäß nach den Vorschriften für Kapitalgesellschaften darstellen, obwohl es sich dem Grunde nach um Personengesellschaften handelt.[1] Eigenkapitalmehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto / 6 Vermögensänderungen beeinflussen den Gewinn

Nur durch Änderungen der Vermögenswerte ergeben sich auch Auswirkungen auf den handels- und steuerrechtlichen Gewinn. Betriebliche Erträge erhöhen das Betriebsvermögen/Eigenkapital und damit auch den Gewinn. Aufwendungen mindern das Betriebsvermögen/Eigenkapital und den Gewinn.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto / 1.2 Bedeutung der Eigenkapitalquote für das Unternehmen

Unternehmer unterschätzen die Bedeutung des Eigenkapitals. Sehr häufig werden Kreditanträge abgelehnt. Banken argumentieren in diesen Fällen mit einer zu niedrigen Eigenkapitalquote. Ein Kredit wird selbst dann nicht bewilligt, wenn die Gewinn- und Verlustrechnung passable Gewinne ausweist. Die Lasten hieraus tragen in erster Linie der Betrieb und indirekt auch die Arbeitneh...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto / 5 Vermögensumschichtungen wirken sich nicht aus

Durch Umschichtungen einzelner Vermögens- und Schuldenwerte werden lediglich einzelne Positionen verändert. Hierdurch verändert sich nicht die Höhe des Betriebsvermögens. Sowohl der Aktiv-Aktivtausch als auch der Passiv-Passivtausch haben keinerlei Auswirkung auf die Bilanzsumme. Nur durch einen Aktiv-Passiv-Tausch kann sich lediglich die Bilanzsumme erhöhen oder vermindern. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto: Besonderheite... / 7 Besonderheiten beim Sonder-Betriebsvermögen

Das Sonder-Betriebsvermögen teilt sich auf in notwendiges Sonder-Betriebsvermögen: Dies sind Wirtschaftsgüter, die nicht Grundstücke oder Grundstücksteile sind und die zu mehr als 50 % durch die Personengesellschaft genutzt werden, sind zwingend in vollem Umfang notwendiges Sonder-Betriebsvermögen.[1] Grundstücke oder Grundstücksteile müssen nur mit dem betrieblichen Anteil a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / III. Verschulden

Rz. 22 Die Haftung wegen Masseschmälerung setzt ein Verschulden voraus. Das Verschulden muss sich auf sämtliche den Anspruch begründende Tatsachen beziehen.[1] Besonders wichtig ist hierbei das Verschulden bezüglich der Insolvenzreife. Das Verschulden wird bejaht, wenn die Insolvenzreife positiv bekannt oder erkennbar gewesen ist. Das heißt, der Geschäftsleiter handelt schul...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / 7. § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 266 StGB (Untreue)

Rz. 32 Der Geschäftsleiter hat eine verantwortungsvolle Position, er kommt mit dem Vermögen der Gesellschaft in der Regel in Berührung. Der Straftatbestand der Untreue schützt das Vermögen. Dies kann das Vermögen der Gesellschaft, ausnahmsweise aber auch das eines Dritten sein. So kann die Gesellschaft selbst auch die Vermögensinteressen Dritter betreuen bzw. diese wahren. D...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 6. Beweislastverteilung

Rz. 94 Der Versicherer, der sich auf den Leistungsausschluss beruft, hat die Beweislast für das Vorliegen des Ausschlusses.[1] Dem Versicherer obliegt die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, die zur notwendigen Überzeugung des Gerichts den Schluss auf die innere Tatsache "Wissentlichkeit" im Zeitpunkt der Pflichtverletzung zulassen.[2] Grundsätzlich ist festzustell...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. Allgemeiner Teil / I. Grundlagen vorvertragliche Anzeigeobliegenheit und Anfechtung

Rz. 1 Der Versicherer muss entscheiden können, ob und zu welcher Prämie er Risiken abdeckt bzw. welche Kapazitäten er hierfür zur Verfügung stellt bzw. in welchem Umfang er die Risiken zeichnet. Für dieses sog. Underwriting braucht der Versicherer Informationen, dies können Auskünfte oder Unterlagen sein. Beliebt und verbreitet sind Antragsfragen, die in Textform gestellt we...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 4. Mehrere Pflichtverletzungen

Rz. 56 Streit kann entstehen, wenn es unklar ist, ob und inwieweit der Schaden auf der wissentlichen Pflichtverletzung beruht oder ob es andere nicht wissentliche Pflichtverletzungen gibt, die den Schaden ggf. mitverursacht haben oder ob es Umstände gibt, die ihn ohnehin ausgelöst hätten. Rz. 57 Praxis-Beispiel Der ungeeignete Kandidat Dem Geschäftsführer wird vorgeworfen, ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2025, Nebengüterrecht... / 1.2.1 Konkludente Ehegatteninnengesellschaft

BGH v. 6.3.2024 – XII ZB 159/23 [49] , eine wichtige Entscheidung, bei der die Meinungen weit auseinandergehen Sachverhalt: M und F waren in Gütertrennung verheiratet. Bei der Eheschließung war M alleiniger Gesellschafter der T. K. E. GmbH. 2012 gründete F die T. K. A. GmbH als alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin und stellte M in leitender Position zu einem Gehalt ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / E. Bestimmungswechsel

Tz. 60 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Umbuchungen zu oder von Finanzinvestitionen in Immobilien sind nur bei einem Verwendungswechsel der Immobilie vorzunehmen. Dieser zeigt sich durch (IAS 40.57):mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 22 Ermittlung der kapitalertragsteuerpflichtigen Leistungen in Fällen der Liquidation

Zeilen 153 bis 159 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 160–166 Die Zeilen 160–166 enthalten Angaben zur Ermittlung der Leistungen an den Anteilseigner im Falle einer Liquidation, die nicht aus dem steuerlichen Einlagekonto stammen und somit der Kapitalertragsteuer unterliegen. Bei dem Anteilseigner ist die Auskehrung von eingezahltem Kapital grundsätzlich nicht steuerbar, doc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 23 Ermittlung der Bezüge nach § 7 UmwStG bei Abspaltung

Vor Zeilen 167–178 In den Zeilen 167–178 sind Angaben zu machen, wenn die Körperschaft ihr Vermögen im Wege der Abspaltung auf eine Personengesellschaft bzw. eine natürliche Person übertragen (Zeilen 167–172) oder einen Formwechsel auf eine Personengesellschaft vollzogen hat (Zeilen 173–178). Diese Zeilen dienen der Durchführung der Besteuerung nach § 7 UmwStG. Danach gelten ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 14.2 Bei Beteiligung des übertragenden Rechtsträgers am übernehmenden Rechtsträger

Vor Zeilen 101–107 Die Zeilen 101–107 erfassen die Konstellation, dass bei einer Verschmelzung oder Spaltung der übertragende Rechtsträger an dem übernehmenden Rechtsträger beteiligt ist. Dies ist der Fall, dass die Muttergesellschaft auf die Tochtergesellschaft verschmolzen oder gespalten wird. Hierfür bestimmt § 29 Abs. 2 Satz 3 KStG, dass der Bestand des steuerlichen Einla...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 4.3 Leistungen (ggf. fiktiv) im Wirtschaftsjahr

Vor Zeilen 16–31d In den Zeilen 16–31d werden die verschiedenen Möglichkeiten der Gewinnverwendung berücksichtigt und ihre Auswirkungen auf das steuerliche Einlagenkonto und die Neurücklagen dargestellt. Die Darstellung unterscheidet zwischen Regiebetrieben und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben einerseits (Zeilen 16–18) und Eigenbetrieben andererseits (Zeile 21). Zusätzlich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 17 Anpassungen beim übertragenen Rechtsträger bei Abspaltung

Vor Zeilen 124–143 Die Zeilen 124–143 nehmen die Folgen einer Verschmelzung oder Spaltung bei der übertragenden Körperschaft auf. Im Formular wird zwischen der Abspaltung (Zeilen 125–143) einerseits sowie Formwechsel in eine Personengesellschaft, Verschmelzung und Aufspaltung (Zeilen 144–147) andererseits differenziert. Beide Fälle unterscheiden sich dadurch, dass die übertra...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 4 Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns (§ 27 Abs. 1 Satz 5 KStG)

In den Zeilen 17–20 wird der ausschüttbare Gewinn nach § 27 Abs. 1 Satz 5 KStG ermittelt. Diese Daten werden wiederum benötigt für die Ermittlung, welcher Betrag des steuerlichen Einlagekontos für Ausschüttungen verwendet worden ist (Ausschüttung übersteigt den ausschüttbaren Gewinn, § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG); wann eine Ausschüttung zu einer Körperschaftsteuererhöhung nach § 38...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 4 Festzustellender Betrag

In den Zeilen 21–34 sind Angaben zu dem festzustellenden Betrag zu machen. Festgestellt wird nicht ein dem steuerlichen Einlagekonto entsprechender Betrag, sondern nur der Betrag der Ausschüttung, der als aus Einlagen finanziert gilt. Soweit ein solcher Betrag nicht gesondert festgestellt wird, gilt die Ausschüttung als aus Gewinnen geleistet und ist daher nach § 20 Abs. 1 N...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 4.7 Eigenkapitalveränderungen aufgrund des Steuerbilanzgewinns/-verlustes des laufenden Wirtschaftsjahres

Vor Zeilen 38a–39b Die Zeilen 38a–39a betreffen sowohl Betriebe gewerblicher Art in der Form der Eigenbetriebe und Regiebetriebe als auch wirtschaftliche Geschäftsbetriebe. Diese Zeilen sind nicht auszufüllen, wenn der Betrieb gewerblicher Art bzw. der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb die Umsatz- und Gewinngrenzen des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG nicht überschritten hat u...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verrechnungskonto / 2.3 Personengesellschaften: Für Geschäftsvorfälle des Gesellschafters eigene Konten verwenden

Das Verrechnungskonto enthält – ähnlich wie bei der GmbH – einerseits eine Forderung des Gesellschafters gegen die Gesellschaft (OHG[1], KG[2] oder BGB-Gesellschaft[3]) und andererseits eine Forderung der Gesellschaft gegen den Gesellschafter. Es wird auch als Fremdkapitalkonto/Darlehenskonto oder Privatkonto bezeichnet. Auf dem Verrechnungskonto werden entnahmefähige Gewinnt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen / 3.2 Ausübung von Wahlrechten

Üben Kaufleute steuerrechtliche Wahlrechte in Abweichung von der Handelsbilanz aus, sind die Wirtschaftsgüter, die nicht mit dem handelsrechtlich maßgeblichen Wert in der steuerlichen Gewinnermittlung ausgewiesen werden, in besondere, laufend zu führende Verzeichnisse aufzunehmen.[1] Das gilt z. B. bei Wahl der steuerrechtlich nicht zulässigen Fifo-Bewertungsmethode in der H...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 9 Verrechnung von Leistungen mit dem steuerlichen Einlagekonto

Zeile 46 In dieser Zeile ist eine Zwischensumme für den Bestand des steuerlichen Einlagekontos zu bilden. Der Anfangsbestand ist durch organschaftliche Mehrabführungen gemindert worden. Der Betrag kann daher auch negativ sein. Vor Zeilen 47–55 In den Zeilen 47–55 werden Abgänge aus dem steuerlichen Einlagekonto in der Vorspalte ermittelt und in Spalte 3 abgezogen. Da nur die En...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 4.1 Anfangsbestände

Zeile 6d In dieser Zeile ist der Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekontos anzugeben, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht im laufenden Wirtschaftsjahr 2024 begonnen hat. Es kann sich um eine Gründung, aber auch um einen Zuzug aus dem Ausland, beispielsweise einer steuerbegünstigten Körperschaft mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, handeln. Weitere Fälle sind die Gründu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage GK / 4.9 Verdeckte Gewinnausschüttungen

Zeilen 73–74 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 75 In dieser Zeile sind verdeckte Gewinnausschüttungen hinzuzurechnen. In der Handels- und Steuerbilanz hat eine verdeckte Gewinnausschüttung (Vermögensminderung oder unterlassene Vermögensmehrung) den Bilanzgewinn gemindert, sei es durch den Abfluss von Vermögen, sei es bei der nicht abgeflossenen verdeckten Gewinnausschüttung durc...mehr