Fachbeiträge & Kommentare zu Eigenkapital

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Groh, Eigenkapitalersatz in der Bilanz, BB 1993, 1882; Lutter, Zur Bilanzierung von Genußrechten, DB 1993, 2441; Küting/Kessler, Eigenkapitalähnliche Mittel in der Handelsbilanz und im Überschuldungsstatus, BB 1994, 2103; Schweitzer/Volpert, Behandlung von Genußrechten im Jahresabschluß von Industrieemittenten, BB 1994, 821; Ekkenga, Zur Aktivierungs- und Einlagefähigkeit vo...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 376 [Autor/Zitation] In der Postengruppe C. werden alle Verbindlichkeiten ohne Unterteilung nach ihrer Fristigkeit zusammengefasst. Der Einblick in die Liquiditätslage der Gesellschaft erfolgt durch Vermerke der Restlaufzeiten bis zu einem Jahr sowie von mehr als fünf Jahren (§ 268 Abs. 5 Satz 1; Reiner in MünchKomm. HGB5, § 266 Rz. 108). Der Vermerk ist bei jedem gesonde...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 206 [Autor/Zitation] Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einer Gesellschaft mit Beteiligungsbesitz lässt sich häufig nur durch die Beurteilung auch der Beteiligungsgesellschaften zutreffend darstellen. Nr. 11 sieht daher vor, dass KapGes. im Anhang über Unternehmen, von denen sie mindestens den fünften Teil der Anteile besitzen, bestimmte Angaben über das Eigenkapital...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / e. Angaben zum Kapital

Tz. 204 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Der IASB ist der Auffassung, dass die Höhe des Kapitals eines Unternehmens und die Art und Weise, wie es gemanagt wird, wichtige Faktoren für Bilanzleser darstellen, um das Risikoprofil eines Unternehmens zu beurteilen (IAS 1.BC86). Aus diesen Gründen verlangt IAS 1.134 die Angabe von Informationen, die den Nutzern von Abschlüssen eine Beurt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Anteile an Komplementärgesellschaften (Abs. 4)

Rz. 85 [Autor/Zitation] Hält die haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaft Anteile an ihrer eigenen Komplementär-KapGes., sind diese regelmäßig auf der Aktivseite unter dem Posten "Anteile an verbundenen Unternehmen" auszuweisen. Zum einen steht der Komplementärgesellschaft rechtlich die Befugnis zur Geschäftsführung zu (§§ 116, 164), so dass idR die Beherrschungsvermut...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Abfindung entspricht Kapitalanteil

Rz. 65 [Autor/Zitation] Sieht der Gesellschaftsvertrag keine abweichenden Regelungen vor, hat eine Personenhandelsgesellschaft einem ausscheidenden Gesellschafter eine dem Wert seines Anteils angemessene Abfindung zahlen (§ 135 Abs. 1 Satz 1). Sofern der Betrag der Abfindung dem Buchwert des Kapitalanteils (ggf. einschließlich anteilig auf den ausscheidenden Gesellschafter en...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Grundlagen

Rz. 335 [Autor/Zitation] Das Gliederungsschema des § 266 Abs. 3 sieht keinen bestimmten Posten zum Ausweis von Genussrechtskapital vor. Dabei handelt es sich um Geldmittel, die einem Unternehmen gegen Gewährung von Genussrechten überlassen worden sind. Genussrechte sollen in vielen Fällen der Beschaffung von Eigenmitteln dienen. Denkbar ist die Ausgabe von Genussrechten (oder...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / ff. Emissionen, Rückkäufe, Rückzahlungen von Schuldverschreibungen oder Eigenkapitaltiteln

Tz. 57 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Gemäß IAS 34.16A (e) hat ein Unternehmen in seinem Zwischenbericht Angaben zu Emissionen, Rückkäufen und Rückzahlungen von Schuldverschreibungen oder Eigenkapitaltiteln zu machen. Tz. 58 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Diese Angabepflicht dient zT der Präzisierung der Angaben, die im Zusammenhang mit der Darstellung des Eigenkapitals zu veröffentlic...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen bzw. Einlagen zur Kapitalerhöhung

Rz. 359 [Autor/Zitation] Für im Rahmen einer Kapitalerhöhung bereits geleistete Einlagen ist ein Sonderposten zu bilden, wenn die Kapitalerhöhung mangels Eintragung im Handelsregister noch nicht wirksam geworden ist und die Einlage daher noch nicht das "Gezeichnete Kapital" erhöht hat (Rz. 314).mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Finanzielle Verbindlichkeit (financial liability)

Tz. 22 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Als finanzielle Verbindlichkeit (financial liability) wird eine vertragliche Verpflichtung bezeichnet, flüssige Mittel oder andere finanzielle Vermögenswerte an einen Vertragspartner abzuführen oder mit diesem unter möglicherweise nachteiligen Bedingungen tauschen zu müssen; oder eine Verpflichtung, die in eigenen Eigenkapitalinstrumenten erfül...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Gezeichnetes Kapital (A.I.)

a) Grund- bzw. Stammkapital Rz. 313 [Autor/Zitation] Als gezeichnetes Kapital ist das Grundkapital der AG, KGaA und SE (§ 152 Abs. 1 Satz 1 AktG) bzw. das Stammkapital der GmbH (§ 42 Abs. 1 GmbHG) auszuweisen. Zur Definition und Abgrenzung s. § 272 Rz. 118 ff. Rz. 314 [Autor/Zitation] Maßgeblich ist grds. die Eintragung im Handelsregister. Sind im Rahmen einer Kapitalerhöhung be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Generell

Rz. 75 [Autor/Zitation] Auch der Begriff des Fremdkapitals ist nur in § 255 Abs. 3 genannt, aber nicht legaldefiniert (Ballwieser in MünchKomm. HGB[5], § 255 Rz. 77). § 247 Abs. 1 nennt den Begriff der "Schulden" und unterscheidet diese auf der Passivseite von den RAP und vom Eigenkapital. Auch in § 246 Abs. 1 wird der Begriff der Schulden verwendet. Es ist daher argumentierb...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundsatz

Rz. 75 [Autor/Zitation] Nach der in Abs. 8 verankerten Ausschüttungssperre dürfen Gewinne, die aus Bilanzposten (Aktiva) resultieren, deren Bewertung objektiv nur schwer möglich und mit einer gewissen Unsicherheit behaftet ist, nicht an die Anteilseigner ausgeschüttet werden. Dem Wortlaut der Norm zufolge gilt das für selbst geschaffene immaterielle VG des Anlagevermögens (Ab...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Steuerliche Sichtweise

1. Generell Rz. 92 [Autor/Zitation] Aus dem Steuerrecht allein ist keine Legaldefinition ersichtlich, aus der sich eine Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital ergeben könnte. Das Steuerrecht verwendet den Begriff des Betriebsvermögens (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG). Der Gewinn ist dabei der Unterschied zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Handelsrechtliche Sichtweise

1. Generell Rz. 32 [Autor/Zitation] Dem materiellen Kapitalbegriff (s. Rz. 30) folgend sind die Funktionen des Eigenkapitals zu bestimmen. Das Eigenkapital hat dabei für eine Gesellschaft verschiedene Funktionen (BKT, Bilanzen[17], 480), die wichtigsten sind die Arbeits- bzw. Kontinuitätsfunktion (Fortführung der Unternehmenstätigkeit), Haftungsfunktion (Haftung mit dem Vermögen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 268 enthält ergänzende Ausweisvorschriften zu einzelnen Bilanzposten (Abs. 1 bis 6) einschließlich der Haftungsverhältnisse (Abs. 7) sowie eine bilanzorientierte Ausschüttungssperre (Abs. 8). Rz. 2 [Autor/Zitation] Abs. 1 lässt in Ergänzung der Grundgliederung nach § 266 die Aufstellung der Bilanz auch unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilw...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Konzept der Periodenabgrenzung

Tz. 43 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Ein Unternehmen hat gem. IAS 1.27 und dem Rahmenkonzept (CF.OB17ff.) seinen Abschluss, mit Ausnahme der Kapitalflussrechnung, nach dem Konzept der Periodenabgrenzung (accrual basis of accounting) aufzustellen. Demnach werden Posten dann als Vermögenswerte, Schulden, Eigenkapital, Erträge und Aufwendungen erfasst, wenn sie die im Rahmenkonzept...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Eigenkapitalinstrument (equity instrument)

Tz. 27 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 In Anlehnung an die Eigenkapitaldefinition im Rahmenkonzept (vgl. CF.4.63) wird ein Eigenkapitalinstrument (equity instrument) als vertragliche Vereinbarung definiert, die einen Residualanspruch auf das Vermögen eines Unternehmens nach Abzug all seiner Schulden begründet (IAS 32.11). Tz. 28 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Die vorstehende Definition ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 6. Kündbares Instrument (puttable instrument)

Tz. 36 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Die Begriffsabgrenzung des kündbaren – streng genommen: andienbaren – Instruments (puttable instrument) wurde erst im Zuge der Überarbeitung im Februar 2008 in den Standard aufgenommen. Zwar fanden sich auch davor bereits Regelungen zum bilanziellen Ausweis kündbarer Instrumente (IAS 32.18 (b); s. a. IAS 32.BC7 und 8); unter bestimmten Umstän...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Gewinnrücklagen (A.III.)

a) Gesetzliche Rücklage (A.III.1.) Rz. 323 [Autor/Zitation] AG, KGaA, SE und UG müssen eine gesetzliche Rücklage bilden, die unter Posten A.III.1. zu verbuchen ist. Einzelheiten richten sich nach dem jeweiligen Gesellschaftsrecht (§§ 150, 300 AktG; § 5a Abs. 3 GmbHG). Zu Einzelheiten s. § 272 Rz. 202 ff. b) Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligte...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Fremdkapital

a) Generell Rz. 75 [Autor/Zitation] Auch der Begriff des Fremdkapitals ist nur in § 255 Abs. 3 genannt, aber nicht legaldefiniert (Ballwieser in MünchKomm. HGB[5], § 255 Rz. 77). § 247 Abs. 1 nennt den Begriff der "Schulden" und unterscheidet diese auf der Passivseite von den RAP und vom Eigenkapital. Auch in § 246 Abs. 1 wird der Begriff der Schulden verwendet. Es ist daher a...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafter

Rz. 373 [Autor/Zitation] Die Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafter sind nach dem Kapital der Kommanditisten gesondert auszuweisen (§ 286 Abs. 2 Satz 1 AktG). Eine Aufgliederung in das Kapital des einzelnen Gesellschafters wird uE nicht als erforderlich, aus praktischen Gründen (bspw. im Falle einer Abschreibung nach § 286 Abs. 1 Satz 2 AktG, bei positivem und...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Ausweis von Zinsen, Dividenden und Bewertungserfolgen

Tz. 91 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Der Ausweis der Erfolgswirkungen eines emittierten Finanzinstruments hängt unmittelbar von dessen Einstufung als finanzielle Verbindlichkeit oder Eigenkapitalinstrument ab (IAS 32.35f.): Sämtliche Ausschüttungen auf finanzielle Verbindlichkeiten sind erfolgswirksam zu erfassen. Alle auf Eigenkapitalinstrumente entfallenden Ausschüttungen werden...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 6 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 1 ist bei der Aufstellung und Darstellung aller allgemeinen Abschlüsse (general purpose financial statements) anzuwenden, die in Übereinstimmung mit den IFRS erstellt werden (IAS 1.2), dies gilt unabhängig davon, ob der betreffende Abschluss separat oder zB als Teil eines Geschäftsberichts oder Emissionsprospekts veröffentlicht wird. Allge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Bilanzsumme (Abs. 4a)

Rz. 17 [Autor/Zitation] Nach der Legaldefinition des § 267 Abs. 4a setzt sich die Bilanzsumme aus den Posten zusammen, die in den des § 266 Abs. 2 Buchst. a bis e aufgeführt sind, ohne einen auf der Aktivseite ausgewiesenen "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" iSd. § 268 Abs. 3. Analog ist bei einer KGaA ein auf der Aktivseite ausgewiesener Korrekturposten "Nicht d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Schema zur Ermittlung des Maximalbetrags

Rz. 90 [Autor/Zitation] Nach Abs. 8 dürfen Gewinne nur insoweit ausgeschüttet werden, als nach der Ausschüttung immer noch frei verfügbare Rücklagen in Höhe der ausgezahlten Gewinne vorhanden sind. Dabei werden Gewinn- und Verlustvortrag eingerechnet. Frei verfügbare Rücklagen liegen vor, wenn deren Ausschüttung keine gesetzlichen oder satzungsmäßigen bzw. gesellschaftsvertrag...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Angabe nicht geleisteter Haftsummen (Abs. 2 Satz 9)

Rz. 59 [Autor/Zitation] Nach § 264c Abs. 2 Satz 9 ist im Anhang der Betrag der im Handelsregister gem. § 172 Abs. 1 eingetragenen Haftsummen anzugeben, soweit diese nicht geleistet sind. Die Angabe bezweckt die Offenlegung des Betrags, mit welchem die Kommanditisten den Gläubigern gegenüber persönlich haften (IDW RS FAB 7 Rz. 35). Der hM folgend ergibt sich die Höhe des angab...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Abfindung geringer als Kapitalanteil

Rz. 71 [Autor/Zitation] Sollte der Betrag der Abfindung niedriger sein als der Kapitalanteil des ausscheidenden Gesellschafters, hängt die bilanzielle Behandlung des Unterschiedsbetrags davon ab, ob das Ausscheiden des Gesellschafters als Kapitalvorgang oder als Erwerbsvorgang interpretiert wird (IDW RS FAB 7 Rz. 59a). Bei einer Interpretation als Erwerbsvorgang ist der negati...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Anwendungsfälle

Rz. 124 [Autor/Zitation] Als Beispiele für eine Erweiterung auf der Ebene der mit Großbuchstaben oder römischen Zahlen versehenen Posten können genannt werden (vgl. auch Böcking/Hanke in Beck HdR, B 141 Rz. 65 [9/2022]): Kernbrennelemente in der Elektrizitätswirtschaft, die – physikalisch bedingt – sowohl Elemente des Anlagevermögens (Mindestreaktivitätskern) als auch des Umla...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Verkürzte Bilanz (Abs. 5)

Rz. 91 [Autor/Zitation] Der mit dem MicroBilG eingefügte Abs. 5 dient der Klärung des Verhältnisses zwischen den Anforderungen des § 264c Abs. 1–4 und denen des § 266 Abs. 1 Satz 3 und 4. Haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften iSv. § 264a, welche die Größenkriterien des § 267 Abs. 1 (klein) bzw. § 267a (kleinst) erfüllen, brauchen nach § 266 Abs. 1 Satz 3 bzw. 4 nu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Herkunft und Arten der Kapitalrücklage

Rz. 202 [Autor/Zitation] Als Kapitalrücklage sind Leistungen auszuweisen, die im Zusammenhang mit Einlagen zum Erwerb von Anteilen oder der Gewährung eines Vorzugs stehen, aber auch andere Leistungen zur Verstärkung des Eigenkapitals. Es handelt sich also um Instrumente der Finanzierung durch die Gesellschafter. Sie können auch im Rahmen einer Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Einstellungen in die Kapitalrücklage

Rz. 20 [Autor/Zitation] Welche Beträge als Kapitalrücklage auszuweisen sind, ist für alle KapGes. in § 272 Abs. 2 geregelt (zu Einzelheiten § 272 Rz. 202 ff.). Als Kapitalrücklage sind danach auszuweisen: der Betrag, der bei der Ausgabe von Anteilen einschließlich Bezugsanteilen über den Nennbetrag oder, falls ein Nennbetrag nicht vorhanden ist, über den rechnerischen Wert hin...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Persönlich haftende Gesellschafter

Rz. 50 [Autor/Zitation] Sofern keine abweichenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen getroffen wurden, hat nach § 122 jeder Gesellschafter aufgrund des festgestellten JA Anspruch auf Auszahlung seines ermittelten Gewinnanteils. Demgegenüber sieht § 120 Abs. 2 vor, dass der einem persönlich haftenden Gesellschafter zustehende Gewinnanteil seinem Kapitalanteil zuzuschreiben ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Bewertung

Rz. 171 [Autor/Zitation] Die Bewertung ausstehender Einlagen zeigt die Problematik, die sich aus dem Doppelcharakter dieses Postens ergibt. Soweit eine Forderung aktiviert wird, unterliegt er wie andere Posten der Bewertung. Steht dagegen der Korrekturposten zum Eigenkapital im Vordergrund, ist eine Bewertung dieses Postens, wie die des Eigenkapitals überhaupt, zweifelhaft. R...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rücklagen (Abs. 2 Satz 8)

Rz. 56 [Autor/Zitation] Das Gliederungsschema des § 264c Abs. 2 Satz 1 sieht für Personenhandelsgesellschaft den Eigenkapitalposten "Rücklagen" vor. Nach dem gesetzlichen Normalstatut ist die Bildung von Rücklagen für Personenhandelsgesellschaften indes nicht vorgesehen. § 264c Abs. 2 Satz 8 weist daher zutreffend darauf hin, dass Rücklagen nur auf Grundlage einer gesellschaf...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 237 [Autor/Zitation] Nr. 11b wurde durch das BilRUG eingeführt. Ziel war es, Nr. 11 um zusätzliche Angabepflichten, die bei börsennotierten Unternehmen für erforderlich gehalten werden, zu entlasten (vgl. RegE BilRUG, BT-Drucks. 18/4050, 65). Sie tritt für börsennotierte KapGes. neben die für alle mittelgroßen und großen KapGes. geltende Vorgabe aus Nr. 11. Die Berichtspf...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (A.V.)

Rz. 331 [Autor/Zitation] Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag zeigen das wirtschaftliche Ergebnis für die in der Bilanz abgebildete Periode. Typischerweise werden sie als Indikator für den Erfolg des Unternehmens sowie für die Verzinsung des eingesetzten Kapitals herangezogen (Suchan in BeckOGK, § 266 HGB Rz. 109 [9/2023]). Rz. 332 [Autor/Zitation] Der Jahresüberschuss ergibt...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 8. Eigenkapitalausweis bei Stiftungen

Rz. 359a [Autor/Zitation] Für Stiftungen (Rz. 11a) empfiehlt die IDW RS FAB 5 in Rz. 62 folgende Gliederung des Eigenkapitals: Rz. 359b [Autor/Zitation] Die Unterteilung des Grundstockkapitals in Err...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Gesetzliches Gliederungsschema

Rz. 22 [Autor/Zitation] Als lex specialis zu § 266 Abs. 3 Buchst. A schreibt § 264c Abs. 2 Satz 1 nachfolgende Aufgliederung für das Eigenkapital einer Personenhandelsgesellschaft vor: Rz. 23 [Autor/Zitation] Die Position "Kapitalanteile" (§ 264c Abs. 2 Satz 2) ersetzt im Bilanzglied...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Begriff

Rz. 26 [Autor/Zitation] Im Recht der Personenhandelsgesellschaften wird unter dem Begriff des Kapitalanteils nach allgemeiner Auffassung eine reine Rechengröße verstanden, welche die wertmäßige Beteiligung eines Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen zum Ausdruck bringen soll (Huber, ZHR 1988, 4, 1; Reiner in MünchKomm. HGB[5], §§ 264a–264c Rz. 22; Roth in Hopt[44], § 120 H...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Ausstehende Einlagen

Rz. 318 [Autor/Zitation] Nicht eingeforderten Einlagen sind auf der Passivseite nach § 272 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 offen vom gezeichneten Kapital abzusetzen. Zu Einzelheiten s. § 272 Rz. 165 ff. Rz. 319 [Autor/Zitation] Eingeforderte (aber noch nicht ausgezahlte) Einlagen sind nach § 272 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 auf der Aktivseite der Bilanz unter den Forderungen gesondert auszuwe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Gesetzliche Rücklage (A.III.1.)

Rz. 323 [Autor/Zitation] AG, KGaA, SE und UG müssen eine gesetzliche Rücklage bilden, die unter Posten A.III.1. zu verbuchen ist. Einzelheiten richten sich nach dem jeweiligen Gesellschaftsrecht (§§ 150, 300 AktG; § 5a Abs. 3 GmbHG). Zu Einzelheiten s. § 272 Rz. 202 ff.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Satzungsmäßige Rücklagen (A.III.3.)

Rz. 325 [Autor/Zitation] Satzungsmäßige Rücklagen sind aufgrund entsprechender Regelungen in Gesellschaftsvertrag oder Satzung zu bilden und unter Posten A.III.3. zu verbuchen. Ihre Zulässigkeit richtet sich nach kapitalgesellschaftsrechtlichen Vorschriften (§ 29 Abs. 1 GmbHG; § 58 Abs. 1 AktG). Ihre Verwendbarkeit kann durch besondere Zweckvorgaben beschränkt werden. Persone...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Gezeichnetes Kapital und ausstehende Einlagen

Rz. 371 [Autor/Zitation] Das gezeichnete Kapital der KGaA besteht aus dem in Aktienanteile der Kommanditisten zerlegten Grundkapital und ist mit dem Nennbetrag (§ 272 Abs. 1 Satz 2) anzusetzen (§ 286 Abs. 2 AktG). Erforderlich ist dabei, dass der Betrag, der auf eine Aktiengattung entfällt, gesondert anzugeben ist. Rz. 372 [Autor/Zitation] Auf die Ausführungen zum gezeichneten ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Inhalt einer verkürzten Bilanz

Tz. 18 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Die Adressaten eines Zwischenberichts sollen einer verkürzten Bilanz (condensed statement of financial position) während des Geschäftsjahres komprimierte Informationen entnehmen können, die die Vermögenslage, die Finanzstruktur sowie die Fähigkeit des Unternehmens betreffen, sich an geänderte Rahmenbedingungen anzupassen. Dies geht bereits au...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Hommelhoff, Die Ergebnisverwendung in der GmbH nach dem Bilanzrichtliniengesetz, ZGR 1986, 418; Haller, Probleme bei der Bilanzierung von Rücklagen und des Bilanzergebnisses einer Aktiengesellschaft nach neuem Bilanzrecht, DB 1987, 645; Ebeling, Die Verwendung der Kapitalrücklage der AG gemäß § 150 Abs. 3 und 4 AktG, WPg 1988, 502; Thiele, Das Eigenkapital im handelsrechtlic...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Beteiligung am Gewinn

Rz. 95 [Autor/Zitation] Umstritten ist, ob das (handelsrechtliche) Kriterium der Erfolgsabhängigkeit (s. Rz. 48) mit dem steuerlichen Kriterium der Gewinnbeteiligung übereinstimmt. Steuerlich ist unter einer Beteiligung am Gewinn jede erfolgsabhängige Vergütung für die Überlassung des Genussrechtskapitals zu verstehen. Die Gewinnbeteiligung kann, muss sich aber nicht an der H...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Gewinnrücklage

Rz. 379 [Autor/Zitation] Einstellungen oder Entnahmen in die gesetzliche Rücklage müssen bereits bei Aufstellung der Bilanz berücksichtigt werden. Eine Rücklagenbildung hinsichtlich des persönlich haftenden Gesellschafters entfällt (vgl. Kliem/Meyer in Beck BilKomm.14, § 272 HGB Rz. 340 ff.). Rz. 380 [Autor/Zitation] Auf die Ausführungen zur Gewinnrücklage sei verwiesen (vgl. R...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Ausweis

Rz. 39 [Autor/Zitation] Zum Ausweis eines aktivischen Fehlbetrags vgl. Rz. 24 f. Rz. 40 [Autor/Zitation] Der Ausweis eines aktivischen Fehlbetrags berührt nicht die Pflicht zum gesonderten Ausweis aller übrigen Eigenkapitalposten (§ 266 Abs. 3 A.). Damit sind auch die Posten der Eigenkapitalgruppe auf der Passivseite unverändert aufzuführen, deren Saldo lediglich Null beträgt. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Art der Erträge

Rz. 155 [Autor/Zitation] In Betracht kommen in erster Linie Zinsen, Dividenden und ähnliche Ausschüttungen, zB Ausgleichszahlungen nach § 304 AktG. Auch periodisch erfolgende Aufzinsungen langfristiger Ausleihungen, die abgezinst in die Bilanz eingestellt wurden, gehören hierher, ebenso die periodisch erfolgenden Zuschreibungen beim Inhaber von sog. Zero-Bonds (Ulmer/Ihrig, Z...mehr