Fachbeiträge & Kommentare zu Eigenkapital

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Bedeutung und Inhalt

Rz. 1 § 309 HGB regelt die Behandlung eines aus der erstmaligen Kapitalkonsolidierung entstandenen Unterschiedsbetrags in den Folgeperioden. Dabei gehört insb. die Bilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwerts zu den seit Langem im Schrifttum diskutierten Bilanzierungsproblemen, insb. die Frage nach seinem bilanziellen Charakter (Rz 12 f.) sowie seiner Erst- und Folgebewertun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.3.1 Kapitalaufrechnung

Rz. 24 Bei erstmaliger Anwendung der Equity-Methode ist – unter Berücksichtigung der allein zulässigen Buchwertmethode – der aus dem Jahresabschluss des MU oder des beteiligten TU übernommene Beteiligungsbuchwert[1] zur Ermittlung des Unterschiedsbetrags gegen das anteilige Eigenkapital (EK) aus der Bilanz[2] des assoziierten Unt aufzurechnen (DRS 26.34 spricht hier vom "Unt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Implikationen der Übergangsvorschriften auf Ausweisvorschriften

Rz. 152 Bei (Teil-)Ausnutzung der Beibehaltungs-/Fortführungswahlrechte ist entsprechend folgende Bilanzgliederung – ggf. auch nur teilweise – anzuwenden. Dabei handelt es sich um die Gliederungsvorschriften gem. § 266 HGB, die um die noch relevanten "Altposten" erweitert wurde:mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9.1 Vorbemerkungen

Rz. 227 In der Praxis kommt es vor, dass Unt Mittel zur Verfügung gestellt werden, bei denen zweifelhaft ist, ob sie den Schulden oder dem EK zuzurechnen sind. Tw. wird unter Hinweis auf § 265 Abs. 5 HGB die Auffassung vertreten, diese Mittel seien in einem neuen Posten auszuweisen, der zwischen dem EK und dem FK anzusiedeln ist.[1] Dem ist nach der hier vertretenen Auffassu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.1 Anhang

Rz. 22 Die wesentlichen Inhalte des Anhangs sind in den §§ 284–288 HGB expliziert. Darüber hinaus ergeben sich aus weiteren handelsrechtlichen Einzelvorschriften sowie anderen Gesetzen zusätzliche Angabepflichten. Praxis-Beispiel § 265 Abs. 1 Satz 2 HGB fordert eine Angabe und Begründung von Abweichungen in der Form der Darstellung und Gliederung von Bilanz und GuV; § 160 Abs....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2 Ausnahme vom Aktivierungsverbot in bestimmten Fällen

Rz. 204 Die Voraussetzungen eines sachlichen Bezugs sind gegeben, sofern ein tatsächlicher Zusammenhang zwischen der Fremdkapitalaufnahme und der Herstellung des VG vorliegt. Abgesehen von Kreditverträgen, die unter direkter oder indirekter Bezugnahme[1] auf den herzustellenden VG abgeschlossen bzw. verlängert werden und damit eindeutig in einen tatsächlichen Bezug gesetzt w...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.4 Sonderform Patronatserklärung

Rz. 32 Der Begriff "Patronatserklärung" ist gesetzlich nicht geregelt. In der Praxis wird er für eine Vielzahl unterschiedlicher Erklärungen verwendet, deren Gemeinsamkeit darin besteht, dass eine Muttergesellschaft dem Gläubiger einer Tochtergesellschaft oder einer anderen Konzerngesellschaft Maßnahmen oder Unterlassungen in Aussicht stellt oder zusagt, um die Kreditwürdigk...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5.2 Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz. Bilanzvermerke (§ 268 Abs. 1–7 HGB)

Rz. 55 Wird die Konzernbilanz unter vollständiger oder tw. Verwendung des Konzernjahresergebnisses aufgestellt, tritt an die Stelle der Posten Konzernjahresüberschuss/Konzernjahresfehlbetrag und Konzerngewinnvortrag/Konzernverlustvortrag der Posten Konzernbilanzgewinn/Konzernbilanzverlust (§ 298 Abs. 1 i. V. m. § 268 Abs. 1 HGB). Der Ausweis wird sich regelmäßig an der Handh...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Konsolidierungsmethoden

Rz. 55 Unter Konsolidierungsmethoden werden alle Methoden subsumiert, die für eine Aufbereitung von Einzelabschlüssen zur Erstellung eines Konzernabschlusses verwendet werden. Die Angabe der Konsolidierungsmethoden steht im engen Zusammenhang mit den angewandten Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden. Zu den Pflichtangaben gehören Darstellung der angewandten Methoden. Hierzu g...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 § 290 HGB beinhaltet die Bestimmung der Voraussetzungen für die Pflicht zur Konzernrechnungslegung einer KapG sowie die Vorgabe der Aufstellungspflicht des Konzernabschlusses. Dabei orientiert sich der Gesetzgeber an dem Vorliegen bestimmter Unternehmensbeziehungen. Ein MU mit Sitz in Deutschland ist konkret nach Abs. 1 zur Aufstellung eines Konzernabschlusses innerhal...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2 Kapitalanteile (Abs. 2 Satz 1 I.)

2.2.2.1 Kapitalkonten der Personengesellschaft Rz. 16 Unter den Kapitalanteilen werden die Kapitalkonten der Gesellschafter ausgewiesen. In der Praxis des Rechnungswesens werden häufig mehrere einzelne Konten für die Gesellschafter geführt. Dies ist i. d. R. ein festes Konto pro Gesellschafter, dass die jeweilige Kapitaleinlage ausweist und insoweit auch die Anteilsverhältnis...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.1 Kapitalkonten der Personengesellschaft

Rz. 16 Unter den Kapitalanteilen werden die Kapitalkonten der Gesellschafter ausgewiesen. In der Praxis des Rechnungswesens werden häufig mehrere einzelne Konten für die Gesellschafter geführt. Dies ist i. d. R. ein festes Konto pro Gesellschafter, dass die jeweilige Kapitaleinlage ausweist und insoweit auch die Anteilsverhältnisse erkennen lässt (= Grundlage für die Verteil...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2 Vollständige Ergebnisverwendung

Rz. 10 Bei einer Bilanzaufstellung unter Berücksichtigung der vollständigen Ergebnisverwendung verbleibt i. R. d. Ergebnisverwendung weder ein Bilanzgewinn noch ein Bilanzverlust. Bspw. können Gewinnabführungen, Erträge aus Verlustausgleich, das Ausgleichen eines Jahresfehlbetrags durch Auflösen von Rücklagen oder die Deckung eines Verlustvortrags durch einen Jahresüberschus...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.3 Eigenkapitalspiegel

Rz. 32 Der Eigenkapitalspiegel, alternativ Eigenkapitalveränderungsrechnung genannt, sollte im Einzelabschluss in Anlehnung an DRS 22 [1] erstellt werden, der als vermutete GoB für Konzernabschlüsse zu verstehen ist. Gleichwohl kann dies nur als Empfehlung und nicht als Verpflichtung gelten (Rz 28). DRS 22 hat seit dem Gj 2017 DRS 7 ersetzt. Der Zweck der Eigenkapitalveränder...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Eigenkapitalspiegel

Rz. 50 Der Eigenkapitalspiegel stellt systematisch die Veränderungen des Eigenkapitals im Konzernabschluss dar. Angesichts der Komplexität der Konzern-Eigenkapitalstruktur wird durch diese Darstellungsform für externe Adressaten der Informationswert gesteigert. Der Gesetzgeber hat darauf verzichtet, gesetzliche Vorgaben über die inhaltliche Ausgestaltung zu machen. Es existi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2 Anwendung auch auf den Bilanzansatz

Rz. 77 Von seinem Wortlaut her sieht § 312 Abs. 5 Satz 1 HGB ein Wahlrecht zur Anpassung der Bewertung im Jahresabschluss des assoziierten Unt an die im Konzernabschluss angewandten Bewertungsmethoden vor. Die Anpassung an die Bilanzansatzvorschriften wird nicht erwähnt. Fraglich ist daher, ob eine analoge Anwendung der Vorschrift auch auf Bilanzansatzvorschriften geboten is...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.1 Überblick

Rz. 56 Nach Maßgabe des § 312 Abs. 4 Satz 1 1. Hs. HGB ist der im Konzernabschluss angesetzte Beteiligungsbuchwert in den Folgejahren um den Betrag der Veränderungen des Eigenkapitals (EK), die den dem MU gehörenden Anteilen am Kapital des assoziierten Unt entsprechen, zu erhöhen oder zu vermindern. Die auf die Beteiligung entfallenden Gewinnausschüttungen sind abzusetzen (§...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Kapitalgliederung

Rz. 15 Gem. § 264c Abs. 2 Satz 1 HGB müssen haftungsbeschränkte PersG eine Kapitalgliederung vornehmen, die separat folgende Positionen beinhaltet: (I.) Kapitalanteile, (II.) Rücklagen, (III.) Gewinnvortrag/Verlustvortrag und (IV.) Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag. Im Vergleich zur Kapitalgliederung nach § 266 Abs. 3 A. HGB ist damit an die Stelle des "Gezeichneten Kapitals...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.1 Kapitalerhöhungen

Rz. 29 Für eine AG/SE und KGaA ist die Kapitalerhöhung gegen Bar- oder Sacheinlagen (ordentliche Kapitalerhöhung) in den §§ 182ff. AktG geregelt. Das AktG unterscheidet dabei den Beschluss über die Kapitalerhöhung einerseits (§§ 182ff. AktG) und die Durchführung der Kapitalerhöhung (§§ 185ff. AktG) andererseits. Erst mit der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung wi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1 Einschränkung aufgrund von Einwendungen

Rz. 61 Eine Einschränkung ist nach § 322 Abs. 4 Satz 1 HGB geboten, wenn Einwendungen gegen die Rechnungslegung zu erheben sind und eine Versagung nicht in Betracht kommt. Rz. 62 Ob ein festgestellter Verstoß die Nichtigkeit des Jahresabschlusses bewirken kann, hat grds. keine Auswirkung darauf, ob eine Einschränkung oder eine Versagung vorzunehmen ist. Die notwendigen Schlus...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Kapitalrücklage

Rz. 10 Die Kapitalrücklage definiert sich im Unterschied zu den Gewinnrücklagen dadurch, dass dem Unt von außen Vermögen zugeführt wird. Die Erfassung der Zuführungen erfolgt dabei ergebnisneutral in dem Bilanzposten "Kapitalrücklage". Welche Beträge bilanzverlängernd i. S. e. Kapitalrücklage wirken, regelt § 272 Abs. 2 HGB (§ 272 Rz. 118 ff.). Praxis-Beispiel Eine AG führt e...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Grundsatz der Neubewertung (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 37 Bei der Einbeziehung von Unt in den Konzernabschluss sind Neubewertungen zur Vereinheitlichung der Bewertung gem. § 308 Abs. 2 Satz 1 HGB erforderlich, wenn die in den Konzernabschluss aufzunehmenden VG und Schulden des MU oder der TU in den jeweiligen Einzelabschlüssen dieser Unt nach Methoden bewertet worden sind, die sich von denen unterscheiden, die auf den Konzer...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Beteiligungen an assoziierten Unt – und ggf. TU bzw. GemeinschaftsUnt – sind im Konzernabschluss nach der Equity-Methode zu bewerten. Der wesentliche Unterschied im Vergleich zur VollKons oder zur QuotenKons besteht darin, dass die VG, Schulden, Sonderposten, RAP, Aufwendungen oder Erträge aus dem Jahresabschluss des assoziierten Unt nicht in den Konzernabschluss übern...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.4 Überschießende Außenhaftung

Rz. 26 Entsprechend § 264c Abs. 2 Satz 9 HGB ist im Anhang der Betrag anzugeben, um den die durch den Gesellschafter geleistete Einlage die im Handelsregister nach § 172 Abs. 1 HGB eingetragene Hafteinlage unterschreitet. Diese Pflicht hat bei Kommanditisten eine praktische Relevanz. Für diese Gesellschaftergruppe kann im Handelsregister eine über der gesellschaftsvertraglic...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.6 Bewertung (und Ansatz) bei Wegfall der going-concern-Prämisse

Rz. 50 Im Umkehrschluss ergibt sich aus der Vorschrift des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB bei Vorliegen entgegenstehender Gegebenheiten die Vorgabe zur Berücksichtigung der gegebenen Situation i. R. d. Bewertung und entsprechend i. d. R. das Erfordernis zur abweichenden Bewertung.[1] Wie genau aber eine derartige, abweichende Bewertung zu erfolgen hat, ist gesetzlich nicht geregelt....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4 Gewinnvortrag/Verlustvortrag (Abs. 2 Satz 1 III.) bzw. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Abs. 2 Satz 1 IV.)

Rz. 33 Die abschließend in § 264c Abs. 2 HGB genannten Eigenkapitalposten "Gewinnvortrag/Verlustvortrag" und "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" weisen keine inhaltlichen Abweichungen ggü. § 266 Abs. 3 HGB auf, sodass die entsprechenden Anforderungen theoretisch auf die Bilanzierung bei der PersG ohne natürlichen Vollhafter übertragen werden können. Im Regelfall werden jedoc...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Fortschreibung des Unterschiedsbetrags

Rz. 47 Gem. § 312 Abs. 2 Satz 2 HGB ist der zugeordnete Unterschiedsbetrag aus der erstmaligen Anwendung der Equity-Methode entsprechend der Behandlung der Wertansätze der VG, Schulden, RAP und Sonderposten im Jahresabschluss des assoziierten Unt in einer Nebenrechnung fortzuführen, abzuschreiben oder aufzulösen. Das aus der Nebenrechnung resultierende Ergebnis wirkt sich au...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.4 Kapitalerhöhungen

Rz. 67 Werden i. R. e. Kapitalerhöhung gegen Einlagen zusätzliche Anteile an einem bereits vorher nach der Equity-Methode einbezogenen assoziierten Unt erworben, ist für die neuen Anteile eine erfolgsneutrale Kapitalaufrechnung nach Maßgabe des § 312 Abs. 1 und 2 HGB vorzunehmen. Für einen Verzicht auf die Kapitalaufrechnung besteht keine gesetzliche Grundlage.[1] Rz. 68 Die ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1 Wahlrecht

Rz. 74 Die Anwendung der Equity-Methode führt zum Ausweis des Beteiligungsbuchwerts i. H. d. anteiligen Eigenkapitals (EK) und zur periodengleichen Übernahme des anteiligen Jahresergebnisses des assoziierten Unt in den Konzernabschluss. Im Verhältnis zu der AK-Methode werden stille Reserven im Beteiligungsbuchwert vermieden; zudem wird eine periodengerechte Erfolgsermittlung...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1.2.1 Sachlich

Rz. 216 § 255 Abs. 4 HGB ist als allgemeiner Bewertungsmaßstab von allen Bilanzierenden zu beachten. Jedoch ist sein Anwendungsbereich auf wenige Sachverhalte beschränkt. Zur Bestimmung seines Anwendungsbereichs ist zwischen Zugangs- bzw. Folgebewertung und Anhangangaben zu unterscheiden. Rz. 217 Für Zwecke der Zugangs- und Folgebewertung ist der beizulegende Zeitwert in folg...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.3 Negatives Kapitalkonto

Rz. 20 Negative Kapitalkonten können mit Bezug auf den jeweiligen Gesellschafter aufgrund von Verlustverrechnungen oder Überentnahmen entstehen. Eine Saldierung negativer Kapitalkonten einzelner Gesellschafter mit positiven Kapitalkonten anderer Gesellschafter ist wegen des Saldierungsverbots des § 246 Abs. 2 HGB unzulässig. Das gilt auch innerhalb derselben Gesellschaftergru...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.7 Ent- und Übergangskonsolidierung

Rz. 37 Für die Änderung der Beteiligungsquote gelten grds. die Regeln, die auch bei der VollKons zum Tragen kommen (§ 301 Rz 182 ff.): Erhöhungen/Verminderungen des Kapitalanteils sind, soweit es beim Status des GemeinschaftsUnt bleibt, gesondert mit den Werten zum Erwerbszeitpunkt quotal zu konsolidieren (DRS 23.166, DRS 27.48).[1] Da es bei der anteilmäßigen Kons. an dem Au...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.3 Anwendungsbeispiel bei Nicht-100-%-Tochter (passiver Unterschiedsbetrag)

Rz. 178 Die FolgeKons im Jahr t1 soll auch am Beispiel der Abwandlung 2 (Rz 155 ff.) verdeutlicht werden, bei der das MU bedingt durch schlechte Zukunftsaussichten bei der Tochter lediglich 2,5 Mio. EUR für den Kapitalanteil von 75 % gezahlt hat. Rz. 179 Da die übrigen Prämissen wie im Ausgangsbeispiel gelten, hat die Bilanz des MU zum 31.12.t1 das identische Aussehen wie zum...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2 Einschränkung aufgrund von Prüfungshemmnissen

Rz. 81 Neben Einschränkungen aufgrund von Einwendungen sind auch Einschränkungen aufgrund von Prüfungshemmnissen möglich. Ein Prüfungshemmnis liegt dann vor, wenn der Abschlussprüfer nach Ausschöpfung aller angemessenen Möglichkeiten zu Klärung des Sachverhalts für abgrenzbare Teile der Rechnungslegung nicht in der Lage ist, ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu erlang...mehr

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 3.2.1 Eigenkapital

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 5.1 Erträge

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 5.2 Aufwendungen

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 8.3 Aktienkursorientierte Vergütungsformen (share-based payments)

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 7.1 Eigenkapitalveränderungsrechnung

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 8.3.1 Anteilsbasierte Vergütungen, die mit Eigenkapitalinstrumenten erbracht werden (Aktienoptionen)

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Grundsätze der IFRS-Rechnun... / 5.4.3 Relevanz

Rz. 28 Zu den Primärgrundsätzen (fundamental qualitative characteristics) zählen gem. RK.2.1 der Grundsatz der Relevanz einschließlich der Wesentlichkeit und die glaubwürdige bzw. tatsachengetreue Darstellung. Rz. 29 Der Grundsatz der Relevanz (relevance; RK.2.6 ff.) einschließlich der Wesentlichkeit steht in engem Zusammenhang zur Zielsetzung der IFRS-Rechnungslegung. Inform...mehr

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Besteuerung der Lohnsteuerh... / 1 Qualifizierung der Einkünfte

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG als rechtsfähiger Verein mit Sitz und Geschäftsleitung im Inland unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Er ist weder ein von der Körperschaftsteuer befreiter Berufsverband i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG [1] noch gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG wegen Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke von der Körperschaftsteuer befreit. D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Kapitalherabsetzung / 3 Arten der Kapitalherabsetzung

Grundsätzlich werden zwei Arten der Kapitalherabsetzung unterschieden: Effektive Kapitalherabsetzung: Bei der effektiven Kapitalherabsetzung erhalten die Gesellschafter Geld. Möglich ist auch, dass die Gesellschafter ihre Sacheinlagen zurückerhalten. Außerdem können Gesellschafter von ihrer Einlagenverpflichtung ganz oder teilweise befreit werden. Dabei kommt die Befreiung vo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen nach HGB und... / 1.2 Abgrenzung zu anderen Positionen der Passivseite

Rz. 2 Von anderen, ähnlichen Posten der Passivseite lassen sich die Rückstellungen wie folgt abgrenzen: a) gegen Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten stehen dem Grunde und der Höhe nach fest. Bei Rückstellungen steht gewöhnlich nur der Grund fest, die Höhe ist meist ungewiss. Unsichere Fälligkeiten spielen bei der Abgrenzung keine Rolle. Rz. 3 b) gegen Posten der Rechnungsabgren...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 2.1.1 Gliederungsvorschriften

Rz. 10 Gemäß § 266 Abs. 3 Buchst. b HGB sind die Rückstellungen auf der Passivseite der Bilanz im Anschluss an die Bilanzposition "Eigenkapital" auszuweisen. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften haben zudem die Bilanzposition "Rückstellungen" wie folgt aufzugliedern:mehr

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Gemischt genutzte Gebäude / 5.1 Anschaffung und Herstellung gemischt genutzter Gebäude

Die Herstellung oder Anschaffung eines nur teilweise der Vermietung und ansonsten der Selbstnutzung dienenden Gebäudes führt grundsätzlich nur zu einem anteiligen Abzug der auf das Gesamtgebäude entfallenden Kosten als Werbungskosten, da die mit dem eigengenutzten Teil in Zusammenhang stehenden Kosten den Bereich der privaten Lebensführung[1] betreffen. Ein Steuerpflichtiger,...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / 1.4 Einzelfälle

Nachfolgend sind einzelne praxisrelevante Fälle unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen Rechtsprechung dargestellt. Inserate, Informationsbeschaffung, Besichtigungen usw. Derartige Aufwendungen können als vorweggenommene Werbungskosten abgezogen werden. Der erforderliche wirtschaftliche Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften ist bereits gegeben, wenn der Steuerpflic...mehr