Fachbeiträge & Kommentare zu Eigenkapital

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 7. Sonderposten des Eigenkapitals

a) Genussrechtskapital und sonstige Hybridfinanzierungen aa) Grundlagen Rz. 335 [Autor/Zitation] Das Gliederungsschema des § 266 Abs. 3 sieht keinen bestimmten Posten zum Ausweis von Genussrechtskapital vor. Dabei handelt es sich um Geldmittel, die einem Unternehmen gegen Gewährung von Genussrechten überlassen worden sind. Genussrechte sollen in vielen Fällen der Beschaffung vo...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Ausweis des Eigenkapitals (Abs. 2)

I. Abgrenzung zwischen Eigenkapital und Fremdkapital Rz. 18 [Autor/Zitation] Das HGB enthält weder in den allgemeinen (§§ 238–263) noch in den für haftungsbeschränkte Gesellschaften geltenden Vorschriften (§§ 264 ff.) eine Definition des Eigenkapitals. Aus dem Umkehrschluss des Vollständigkeitsgebots (§ 246 Abs. 1), welches das Eigenkapital nicht nennt, folgt lediglich, dass d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Teilweise Gewinnverwendung und Fehlbetrag nach Abs. 3

Rz. 24 [Autor/Zitation] Nicht gesetzlich geregelt ist die Frage, wie eine teilweise Ergebnisverwendung darzustellen ist, wenn dadurch ein gesondert auszuweisender Fehlbetrag auf der Aktivseite nach Abs. 3 (vgl. Rz. 34 ff.) entsteht oder sich erhöht. Aus dem gesonderten Ausweis eines solchen Postens ergibt sich, dass als Saldo der Eigenkapitalposten auf der Passivseite minimal...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Untergliederungen in der Bilanz oder im Anhang

Tz. 119 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Weitere der Geschäftstätigkeit des Unternehmens entsprechende und angemessene Untergliederungen von Posten sind in der Bilanz oder im Anhang vorzunehmen (IAS 1.77). Der durch die Untergliederungen gegebene Detaillierungsgrad richtet sich nach den Anforderungen anderer Standards und nach der Größe, Art und Beschaffenheit der einbezogenen Betr...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Baetge/Winkeljohann/Haenelt, Die Bilanzierung des gesellschaftsrechtlichen Eigenkapitals von Nicht-Kapitalgesellschaften nach der novellierten Kapitalabgrenzung des IAS 32 (rev. 2008), DB 2008, S. 1518–1523; Barckow, Die Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten und Sicherungsbeziehungen, Düsseldorf 2004; Barckow, Some remarks on distinguishing liabilities from equity – ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Anwendung der Kriterien auf alle Eigenkapitalsurrogate

Rz. 52 [Autor/Zitation] Eine generelle Auseinandersetzung mit der Fragestellung, ob und inwieweit die unter Rz. 38 genannten Kriterien auch für die generelle Abgrenzung von Eigenkapital und Fremdkapital genutzt werden können, ist derzeit jedoch nicht ersichtlich. Die Diskussion wird meistens nur hinsichtlich der bilanziellen Behandlung von Genussrechten und stillen Gesellscha...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Inhalt einer verkürzten Eigenkapitalveränderungsrechnung

Tz. 32 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Gemäß IAS 34.8 hat ein verkürzter Zwischenbericht eine verkürzte Eigenkapitalveränderungsrechnung zu enthalten. Eine Eigenkapitalveränderungsrechnung (statement of changes in equity) soll den Adressaten Einblicke in die Eigenkapitalveränderungen des Unternehmens, dh. in seine Eigenkapitalzu- und ‐abgänge in der Berichtsperiode gewähren (vgl. F...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundsatz

Rz. 34 [Autor/Zitation] Nach dem Gliederungsschema des § 266 Abs. 3 sind grds. alle Eigenkapitalposten innerhalb einer Bilanzpostengruppe auszuweisen. Damit sind ggf. positive Bestandteile (Gezeichnetes Kapital, Rücklagen, Gewinnvortrag, Jahresüberschuss bzw. Bilanzgewinn) mit negativen (Verlustvortrag, Jahresfehlbetrag bzw. Bilanzverlust) zu saldieren. Dies gilt allerdings n...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Voraussetzungen

Rz. 37 [Autor/Zitation] Abs. 3 knüpft die Pflicht zum Ausweis eines aktivischen Fehlbetrags an die Voraussetzungen, dass das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht ist und die Passivposten die Aktivposten übersteigen. Dabei sind die Begriffe "Eigenkapital" und "Verluste" weder nicht näher definiert noch ist das Verhältnis der beiden Voraussetzungen zueinander geklärt. Rz. 38 [A...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Eigenkapitalsurrogate

Rz. 36 [Autor/Zitation] Im Folgenden werden die Kriterien für die Klassifikation als Eigen- bzw. Fremdkapital untersucht und dargestellt. Rz. 37 [Autor/Zitation] Einordnung in Bilanzpositionen: Ebenso wie eine Legaldefinition der Eigen- und Fremdkapitalbestandteile fehlt, ist eine gesetzliche Definition, nach der Finanzierungsinstrumente dem Eigen- oder Fremdkapital zuzuordnen ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Debt to Mezzanine Swap

Rz. 88 [Autor/Zitation] Von der Bilanzierung eines Debt to Equity Swap ist die Bilanzierung eines sog. Debt to Mezzanine Swap abzugrenzen. Dabei wird eine Verbindlichkeit der Gesellschaft durch den Gläubiger in ein Eigenkapitalsurrogat (bspw. Genussrecht/stille Gesellschaft) umgewandelt. Eine Gesellschafterstellung des Gläubigers ist nicht erforderlich (s. bspw. BMF v. 11.4.2...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Grundlagen

Tz. 42 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Der Ausweis von Finanzinstrumenten als Eigen- und Fremdkapital ist in den Textziffern 15 bis 27 des Standards geregelt. Präzisierende Vorschriften finden sich darüber hinaus in den Anwendungsleitlinien (IAS 32.AG13 bis 14J sowie AG25 bis 29A). Die Kernregelung ist in IAS 32.15 niedergelegt: Danach hat ein Emittent ein Finanzinstrument bzw. Te...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Übersicht

Rz. 26 [Autor/Zitation] Der Begriff "Eigenkapital" findet sich in der Bilanzgliederung in § 266 Abs. 3 A. Eine gesetzliche Definition des Begriffs ist nicht ersichtlich (s. auch Böcking/Gros/Heise in EBJS[5], § 272 Rz. 2). Rz. 27 [Autor/Zitation] Auch eine gesetzliche Definition für "Fremdkapital" ist im HGB nicht vorhanden. In der Beschreibung des Inhalts einer Bilanz (§ 247 A...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 7 [Autor/Zitation] Der gesetzgeberisch intendierte Zweck der Norm stellt sich in zweierlei Dimensionen dar: Zum einen dient § 272 als "Gliederungsvorschrift", die systematisch einzelne Gliederungspunkte des § 266 Abs. 3 A. konkretisiert (Kropff in MünchKomm. BilR, § 272 Rz. 5). Zum anderen kommt der Norm in Bezug auf die Kapitalbindung/Kapitalschutz materiell-rechtlich re...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Ausweis von Hybridkapital auf Seiten des Emittenten

Tz. 85 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Als Hybridkapital werden Kombinationen aus Eigenkapitalinstrumenten und finanziellen Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten bezeichnet; andere gebräuchliche Ausdrücke sind zusammengesetzte, mezzanine oder hybride Finanzinstrumente (compound financial instruments; s. a. Dürr 2007, S. 21ff.). Der Ausdruck ist nicht zu verwechseln mit dem angels...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Kapitalerhöhung gegen Einlagen

Rz. 127 [Autor/Zitation] Die Kapitalerhöhung gegen Einlagen ist für die AG/KGaA/SE in §§ 182 ff., § 278 Abs. 3 AktG und für die GmbH in §§ 55–57a GmbHG geregelt. Die zur Erhöhung des Kapitals zu leistenden Einlagen können als Bar- oder Sacheinlagen festgesetzt werden. Wird die Leistung von Sacheinlagen bestimmt, muss der Kapitalerhöhungsbeschluss auch den Gegenstand der Sache...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Eigenkapitalersetzendes Darlehen

aa) Generell Rz. 65 [Autor/Zitation] Ein (Gesellschafter-)Darlehen, das als sog. eigenkapitalersetzendes Darlehen (regulär vom Gesellschafter gewährt) qualifiziert, ist selbst bei einem offensichtlichen Missverhältnis von Eigenkapital zu Fremdkapital handelsrechtlich weiterhin als Fremdkapital zu passivieren. Rz. 66 [Autor/Zitation] Diese Aussage wird dadurch gestützt, dass durc...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / d) Korrespondierende Bilanzierung

Rz. 37 [Autor/Zitation] Für den Ansatz und die Bewertung der Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens gilt der Grundsatz der korrespondierenden Bilanzierung. Dieses mitunternehmerspezifische Korrespondenzprinzip hat folgenden Hintergrund: Nach der additiven Gewinnermittlung mit korrespondierender Bilanzierung verläuft das Verhältnis von Forderungen im Sonderbereich des Mi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Eigen- oder Fremdkapital?

Rz. 337 [Autor/Zitation] Beim Genussrechtsemittenten bestehen grds. drei Möglichkeiten der Bilanzierung des überlassenen Genussrechtskapitals (vgl. auch Reiner in MünchKomm. HGB5, § 266 Rz. 98; Schubert/Hargarten in Beck BilKomm.14, § 266 HGB Rz. 191; zu abweichenden Ansichten s. Rz. 346): Passivierung als Fremdkapital; erfolgsneutrale (unmittelbare) Einstellung ins Eigenkapita...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Bisherige und künftige Entwicklungen zum Forschungsprojekt FICE

Tz. 129 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Dem im November 2023 vom IASB vorgelegten Entwurf zu Änderungen an IAS 32 mit dem Titel "Financial Instruments with Characteristics of Equity" (FICE) geht ein langjähriges Projekt voraus, das teilweise in Zusammenarbeit mit dem FASB betrieben wurde. U.a. beschäftigte sich der IASB im Dezember 2012 im Zuge der Arbeiten am Rahmenkonzept mit de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Steuerbilanzielle Behandlung

Rz. 99 [Autor/Zitation] Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG, ist "das Betriebsvermögen anzusetzen (§ 4 Abs. 1 Satz 1), das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist" (Maßgeblichkeitsgrundsatz). Rz. 100 [Autor/Zitation] Aus den Unterschieden der Kriterien des IDW HFA 1/1994 und auf der anderen Seite der gesetzlichen Vorschrift des § 8 Abs. 3 Sat...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Generell

Rz. 32 [Autor/Zitation] Dem materiellen Kapitalbegriff (s. Rz. 30) folgend sind die Funktionen des Eigenkapitals zu bestimmen. Das Eigenkapital hat dabei für eine Gesellschaft verschiedene Funktionen (BKT, Bilanzen[17], 480), die wichtigsten sind die Arbeits- bzw. Kontinuitätsfunktion (Fortführung der Unternehmenstätigkeit), Haftungsfunktion (Haftung mit dem Vermögen für die ge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Einordnung als handelsrechtliche GoB

Rz. 61 [Autor/Zitation] Umstritten ist, ob die Stellungnahme des IDW HFA 1/1994 als handelsrechtliche GoB anzusehen ist. Das IDW fokussiert sich in IDW HFA 1/1994 mit dem Leitkriterium der Haftungsfunktion in diesem Zusammenhang auf die Auslegung des § 265 Abs. 3 Satz 2. Die Vorschrift des § 265 Abs. 3 Satz 2 regelt jedoch nur den Ausweis von Zwischenposten, die mit jeder Qua...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Bilanzieller Ausweis

Rz. 346 [Autor/Zitation] Der Ausweis folgt der Qualifizierung des Genussrechtkapitals als Eigen- oder Fremdkapital. Im Schrifttum wird vertreten, dass stattdessen ein Ausweis des Genussrechts- bzw. sonstigen Hybridkapitals als Sonderposten zwischen Eigen- und Fremdkapital geboten sei (so etwa Hennrichs in BeckOGK HGB, § 247 HGB Rz. 42 f. [9/2023]); Hennrichs/Pöschke in HDJ, A...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Bilanz

Rz. 396 [Autor/Zitation] Das Gesetz räumt ein Wahlrecht zur Hinzufügung neuer Posten ein, wenn deren Inhalt nicht von einem vorgeschriebenen Posten gedeckt wird (§ 265 Abs. 5 Satz 2). Dieses Wahlrecht verdichtet sich zur Pflicht, soweit dies durch das Vollständigkeitsgebot (§ 246 Abs. 1) oder das Gebot eines sachgerechten Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 11 [Autor/Zitation] § 272 greift die Begriffe des für die jeweilige KapGes. anwendbaren Gesellschaftsrechts auf und beschreibt deren bilanzielle Darstellung. Es bestehen rechtsformabhängige Besonderheiten neben §§ 264a ff. und Sondervorschriften, etwa für Genossenschaften (§ 337 HGB), für Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen (§§ 340 ff. bzw. §§ 341 ff. bzw. der fü...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Generell

Rz. 65 [Autor/Zitation] Ein (Gesellschafter-)Darlehen, das als sog. eigenkapitalersetzendes Darlehen (regulär vom Gesellschafter gewährt) qualifiziert, ist selbst bei einem offensichtlichen Missverhältnis von Eigenkapital zu Fremdkapital handelsrechtlich weiterhin als Fremdkapital zu passivieren. Rz. 66 [Autor/Zitation] Diese Aussage wird dadurch gestützt, dass durch das Gesetz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Unterlassen von Angaben über nicht publizitätspflichtige Unternehmen (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 58 [Autor/Zitation] Unter Aufrechterhaltung der Verpflichtung, über Beteiligungsgesellschaften nach § 285 Nr. 11 und 11b Angaben zu machen, stellt Abs. 3 Satz 2 die Befreiung in das Ermessen der KapGes., Angaben über das Eigenkapital und das Jahresergebnis von Unternehmen zu unterlassen, wenn diese ihren JA nicht offenzulegen haben und die berichtende KapGes. keinen beher...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Ausweis eigener Anteile

Tz. 89 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Nimmt ein Unternehmen seine eigenen Eigenkapitalinstrumente zurück (bspw. aufgrund eines Aktienrückkaufprogramms), sind die Instrumente vom Eigenkapital in Abzug zu bringen (IAS 32.33; zu möglichen Ausweisvarianten s. IDW RS HFA 45.42). Ein aktivischer Ausweis der Anteile gegen Rücklagensperrung kommt nach IFRS ungeachtet des Grundes für den ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grund- bzw. Stammkapital

Rz. 313 [Autor/Zitation] Als gezeichnetes Kapital ist das Grundkapital der AG, KGaA und SE (§ 152 Abs. 1 Satz 1 AktG) bzw. das Stammkapital der GmbH (§ 42 Abs. 1 GmbHG) auszuweisen. Zur Definition und Abgrenzung s. § 272 Rz. 118 ff. Rz. 314 [Autor/Zitation] Maßgeblich ist grds. die Eintragung im Handelsregister. Sind im Rahmen einer Kapitalerhöhung bereits Einlagen geleistet wo...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Auszuweisende Posten

Tz. 110 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 In IAS 1.54 werden die in der Bilanz aufzunehmenden Posten dargestellt (bezüglich weiterer Aufgliederungsmöglichkeiten bzw. -pflichten nach IAS 1.55f. vgl. Tz. 88). Diese Posten sind, soweit einschlägig, unabhängig davon, nach welcher Gliederungsart die Bilanz aufgestellt wird (vgl. Tz. 89ff.), in der Bilanz zu zeigen, soweit sie nicht unwes...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Eigentümer

Tz. 17 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Eigentümer sind nach IAS 1.7 die Inhaber von solchen Finanzinstrumenten, die als Eigenkapital eingestuft werden. Diese Einstufung (Eigenkapital) ist nach IAS 32 "Finanzinstrumente: Darstellung" (vgl. ausführlich IFRS-Komm., Teil B, IAS 32, Tz. 42ff.) vorzunehmen.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Genussrechtskapital und sonstige Hybridfinanzierungen

aa) Grundlagen Rz. 335 [Autor/Zitation] Das Gliederungsschema des § 266 Abs. 3 sieht keinen bestimmten Posten zum Ausweis von Genussrechtskapital vor. Dabei handelt es sich um Geldmittel, die einem Unternehmen gegen Gewährung von Genussrechten überlassen worden sind. Genussrechte sollen in vielen Fällen der Beschaffung von Eigenmitteln dienen. Denkbar ist die Ausgabe von Genus...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Huber, Gesellschafterkonten in der Personengesellschaft, ZGR 1988, 1; Bitter/Grashoff, Anwendungsprobleme des Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetzes, DB 2000, 833; Hempe, Zum Eigenkapitalausweis der GmbH & Co. KG nach dem Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetz, DB 2000, 1293; Hoffmann, Eigenkapitalausweis und Ergebnisverteilung bei Personenhandelsgesells...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Breidenbach, Steuerliche Probleme im Zusammenhang mit Werkzeugen, WPg 1975, 73; Knapp, Mietereinbauten und -umbauten sowie Gebäude auf fremdem Grund in der Handelsbilanz, BB 1975, 1103; Claussen, Der Genussschein und seine Einsatzmöglichkeiten, in Hadding/Immenga/Mertens/Pleyer/Schneider (Hrsg.), Handelsrecht und Wirtschaftsrecht in der Bankpraxis, FS Winfried Werner, 1984, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Stille Beteiligung

Rz. 357 [Autor/Zitation] Nicht gesetzlich geregelt ist der Ausweis einer stillen Beteiligung an der Gesellschaft. Aufgrund der zahlreichen unterschiedlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten einer stillen Beteiligung kommen verschiedene Bilanzausweise in Betracht. Dabei gelten hinsichtlich der Qualifikation als Eigen- oder Fremdkapital die Überlegungen zu den Genussrechten sinngemä...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Inhalt der Angaben

Rz. 221 [Autor/Zitation] Die Gesellschaft hat außer dem Namen und Sitz des Unternehmens, an dem sie eine Beteiligung iSv. § 271 hält, weiterhin die Höhe des Anteils am Kapital, das Eigenkapital und das Ergebnis des letzten GJ dieses Unternehmens, für das ein JA vorliegt, anzugeben. Die Angaben sind in jedem Anhang zu machen; eine Bezugnahme auf die im Vorjahr gemachten Angabe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 272 beinhaltet die zentrale Beschreibung von Eigenkapital und dessen Darstellung in der Handelsbilanz. Die Reihenfolge der Posten des Eigenkapitals aus § 266 Abs. 3 A. findet sich auch in der Absatzfolge des § 272 und ordnet die Bestandteile nach Verfügbarkeit (Mobilisierbarkeit) der einzelnen Eigenkapitalpositionen (§ 266 Rz. 312 ff.). Rz. 2 [Autor/Zi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Persönlich haftende Gesellschafter

Rz. 29 [Autor/Zitation] Nach dem Wortlaut des § 120 Abs. 2 sieht der Gesetzgeber für jeden persönlich haftenden Gesellschafter die Führung von nur einem einzigen variablen Kapitalkonto vor (BStBK, DStR 2006, 668, 669). Das Konto ergibt sich aus den Einlagen der Gesellschafter, sofern diese bilanzierungsfähig sind (zu deren Bewertung s. Rz. 33 f.), und wird um Entnahmen sowie ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Kapitalrücklage (A.II.)

Rz. 321 [Autor/Zitation] Als Kapitalrücklage sind unter Posten A.II. gem. § 272 Abs. 2 auszuweisen: der Betrag, der bei der Ausgabe von Anteilen einschließlich von Bezugsanteilen über den Nennbetrag oder, falls ein Nennbetrag nicht vorhanden ist, über den rechnerischen Wert hinaus erzielt wird; der Betrag, der bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen für Wandlungsrechte und Op...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Kündbare Instrumente (puttable instruments)

Tz. 62 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Im Februar 2008 hatte der IASB eine Änderung an IAS 32 bewirkt, mit der Instrumente, die ein Rückgaberecht an den Emittenten vorsehen, unter bestimmten Umständen als Eigenkapitalinstrument klassifiziert werden können (s. a. Blaum 2009, S. 121ff.; Deloitte LLP, B3.2.1.2.1; DRSC, RIC 3; KPMG 2008, S. 126ff.; KPMG IFRG Limited 2024/25, Tz. 7.3.1...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Erneute Prüfung der Klassifizierung von kündbaren Instrumenten und Instrumenten, die nur bei Liquidation eine Auskehrung des anteiligen Reinvermögens vorsehen, nach dem Emissionszeitpunkt

Tz. 83 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Die Einstufung eines Instruments als Eigenkapitalinstrument oder finanzielle Verbindlichkeit erfolgt grundsätzlich zum Zeitpunkt der Emission. Wenn Instrumente jedoch nach ihrer Emission die in den genannten Paragrafen aufgeführten Bedingungen erstmals vollständig oder nicht mehr vollständig erfüllen, ist deren Ausweis zu diesem Zeitpunkt zu ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Debt to Equity Swap

Rz. 82 [Autor/Zitation] Die Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital (bspw. im Rahmen eines Forderungsverzichts, auch "Debt to Equity Swap" genannt) führt zu einem Passivtausch. Ein Forderungsverzicht bedeutet einen finalen Erlass (§ 397 BGB) der Schuld. Ein solcher Forderungsverzicht kann auch mit einer bedingten Neuverpflichtung (Besserungsschein) im Falle späterer Erzie...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Finanzieller Vermögenswert (financial asset)

Tz. 16 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Finanzielle Vermögenswerte (financial assets) umfassen: Zahlungsmittel (cash); an einem anderen Unternehmen gehaltene Eigenkapitalinstrumente (zur Definition eines Eigenkapitalinstruments vgl. Tz. 27); vertragliche Rechte, flüssige Mittel oder andere finanzielle Vermögenswerte von einem anderen Unternehmen zu erhalten oder unter möglicherweise v...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 312 [Autor/Zitation] Nach § 266 Abs. 3 sind grds. alle das Eigenkapital betreffenden Posten in einer Gruppe (Passiva A.) zusammenzufassen. Danach ergibt sich folgende Gliederung:mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Bilanzausweis

Rz. 74 [Autor/Zitation] Im Gewinnfall entsteht eine Verbindlichkeit gegenüber dem Inhaber des Eigenkapitalsurrogates. Im Verlustfall werden die entsprechenden Verlustanteile gegen das Einlagenkonto verrechnet und mit zukünftigen Gewinnanteilen ausgeglichen (Kauffeld in Blaurock, Handbuch Stille Gesellschaft[9], Rz. 13.53 mwN; Schubert in Beck BilKomm.[14], § 247 HGB Rz. 197).mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) GuV-Ausweis

Rz. 67 [Autor/Zitation] Umstritten ist die Fragestellung, wie Vergütungen auf Eigenkapitalsurrogate in der GuV abzubilden sind. Rz. 68 [Autor/Zitation] Nach Ansicht des IDW (HFA 1/1994) sind Vergütungen auf eigenkapitalähnliche Genussrechte durch die Klassifikation dieser als Teilgewinnabführungsvertrag grds. unter "Aufwendungen aufgrund eines Teilgewinnabführungsvertrages" als...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Andere Zuzahlungen

Rz. 262 [Autor/Zitation] § 272 Abs. 2 Nr. 4 regelt, dass Zuzahlungen in das Eigenkapital in der Kapitalrücklage auszuweisen sind, welche die Gesellschafter in das Eigenkapital leisten und die nicht mit einem Vorzug verbunden sind (Papenroth in BeckOK HGB45, § 272 Rz. 43). Rz. 263 [Autor/Zitation] Systematisch ist § 272 Abs. 2 Nr. 4 als ein Auffangtatbestand gegenüber § 272 Abs....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Unterlassen der Angabe wegen untergeordneter Bedeutung (Abs. 3 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 46 [Autor/Zitation] Von der Aufnahme der Angaben zu einzelnen Unternehmen, an denen eine KapGes. mindestens zu 20 % beteiligt ist (§ 285 Nr. 11) oder an denen eine börsennotierte KapGes. eine Beteiligung hält, die mehr als 5 % der Stimmrechte umfasst, sofern es sich um eine große KapGes. handelt (§ 285 Nr. 11b), in den Anhang kann abgesehen werden, wenn diese für die Dars...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Verdecktes Stammkapital

Rz. 108 [Autor/Zitation] Der BFH (BFH v. 20.3.1956 – I 178/55, BStBl. III 1956, 179) hat entschieden, dass eine Umklassifizierung von Gesellschafterdarlehen in verdecktes Stammkapital angezeigt sein kann, wenn rechtlich und wirtschaftlich die Form der Zuführung von Gesellschaftskapital zwingend war. In diesen Fällen sind die Darlehenszinsen in Gewinnausschüttungen umzuklassif...mehr