Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 10.1.1 Grundregel

Verluste oder negative Einkünfte aus § 2a EStG, § 2b EStG a. F. i. V. m. § 52 Abs. 3 EStG, § 15 Abs. 4 Sätze 1, 2 EStG, § 15 Abs. 4 Sätze 3 bis 5 EStG, § 15 Abs. 4 Sätze 6 bis 8 EStG i. V. m. § 20 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, § 15a EStG, § 15b EStG i. V. m. § 20 Abs. 7 EStG, § 20 Abs. 6 EStG, § 22 Nr. 3 EStG und § 23 Abs. 3 Sätze 7 und 8 EStG i. V. m. § 22 Nr. 2 EStG dürfen nur...mehr

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Verluste bei der Einkommens... / 2.1 Verfahren

Unter Verlustausgleich wird die Verlustverrechnung innerhalb desselben VZ verstanden. Die Summe der Einkünfte umfasst sowohl positive als auch negative Ergebnisse der einzelnen Einkunftsarten. Verluste werden also zunächst im Wege des Verlustausgleichs im Jahr der Verlustentstehung berücksichtigt. Steuerfreie Einkünfte, nicht steuerbare Einkünfte sowie Gewinne, Überschüsse u...mehr

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Verluste bei der Einkommens... / 10.14 Beispiel

Ein Ehepaar wird zusammenveranlagt. Es erzielt im VZ 2022 Einkünfte aus mehreren Einkunftsarten. Aus dem Verlustfeststellungsbescheid aus dem VZ 2021 ergeben sich die folgenden Beträge: keinen Verrechnungsbeschränkungen unterliegen ./. 2.500.000 EUR Einkünfte nach § 2b EStG a. F. ./. 100.000 EUR Einkünfte aus gewerblicher Tierzucht ./. 150.000 EUR Praxis-Beispiel Verlustausgleic...mehr

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Verluste bei der Einkommens... / 3.2.1 Grundsatz der wirtschaftlichen Belastung

Mit dem Tod einer Person erlischt deren Einkommensteuerpflicht. Der letztmalig durchzuführenden Veranlagung wird das vom Jahresbeginn bis zum Tod des Steuerpflichtigen bezogene Einkommen zugrunde gelegt (abgekürzter Erhebungszeitraum). Der Erbe kann einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustausgleich oder -abzug grundsätzlich nicht bei seiner eigenen Veranlagung geltend ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Strukturausgleich / 1.1 Voraussetzungen (Abs. 1)

Ein Strukturausgleich kommt nach Satz 1 nur für Beschäftigte in Betracht, die aus dem Geltungsbereich des BAT/BAT-O/BAT-Ostdeutsche Sparkassen in den TVöD übergeleitet worden sind. Die Regelung des Strukturausgleichs in § 12 betrifft daher nur Angestellte, also Beschäftigte i. S. v. § 38 Abs. 5 Satz 1 TVöD. Der Strukturausgleich wird "zusätzlich zu ihrem monatlichen Entgelt"...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 7 Verfassungsmäßigkeit

Rz. 38 Gegen die Regelung werden verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht. Zum einen wird in der Versagung des Entlastungsbetrags für nicht getrennt lebende Eheleute mit minderjährigen Kindern ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz und das Gebot des Schutzes der Ehe und Familie (Art. 3, 6 GG) gesehen. Zum anderen wird ein Vollzugsdefizit geltend gemacht, da Falschangabe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 4.1 Alleinstehende Person

Rz. 16 Alleinstehend sind nach § 24b Abs. 3 S. 1 EStG Stpfl., die nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des Splitting-Verfahrens erfüllen oder die verwitwet sind. Demnach sind anspruchsberechtigt nur: Stpfl., die während des gesamten Veranlagungszeitraums nicht verheiratet (ledig oder geschieden) sind, Verheiratete, die während des gesamten Veranlagungszeitraums dauernd ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 5 Zwölftelung (Abs. 4)

Rz. 32 Nach § 24b Abs. 4 EStG ermäßigt sich der Entlastungsbetrag für das erste Kind von 4.008 EUR (ab Vz 2023: 4.260 EUR) für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, um ein Zwölftel, d. h. monatlich um 334 EUR (ab Vz 2023 um 355 EUR). Für die etwaigen weiteren Kinder gilt für den Entlastungserhöhungsbetrag i. H. v. jährlich je 240 EUR ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 1.2 Bedeutung

Rz. 2 Nach § 32 Abs. 7 EStG a. F. stand einem Alleinstehenden (Stpfl., für den das Splitting-Verfahren nicht anzuwenden ist und der nicht als Ehegatte getrennt zur ESt zu veranlagen ist) ein Haushaltsfreibetrag von 2.916 EUR zu. Nach BVerfG[1] war diese Regelung insoweit mit Art. 6 Abs. 1, 2 GG unvereinbar, als in ehelicher Lebensgemeinschaft lebende unbeschränkt stpfl. Elte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 4.2.2.1 Begriff der Haushaltsgemeinschaft

Rz. 19 Nach der gesetzlichen Definition in § 24 Abs. 3 S. 2 EStG liegt eine Haushaltsgemeinschaft vor, wenn der Stpfl. mit der anderen Person in der gemeinsamen Wohnung gemeinsam wirtschaftet. Entscheidend ist allein das gemeinsame Wirtschaften ("aus einem Topf") in der Wohngemeinschaft. Auf die Dauer des Zusammenlebens kommt es nicht an. Auch setzt die Haushaltsgemeinschaft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 4.2.2.3 Vermutung der Haushaltsgemeinschaft

Rz. 27 Da die gemeinsame Wirtschaftsführung in der Wohngemeinschaft als Vorgang in der Privatsphäre nur schwer feststellbar ist, wird in § 24b Abs. 3 S. 2 EStG die Vermutung aufgestellt, dass eine Haushaltsgemeinschaft besteht, wenn die andere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung des Stpfl. gemeldet ist. Die Vermutung knüpft an den objektiven Sachverhalt des W...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Nach der ursprünglichen Fassung war der Entlastungsbetrag auf Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern beschränkt. Durch das AO-ÄndG v. 21.7.2004[1] wurde die Vorschrift mit Rückwirkung ab 1.1.2004 neu gefasst und der Kreis der Berechtigten erweitert. Danach erhalten den Entlastungsbetrag auch Alleinstehende mit volljährigen Kindern, für die ein Freibetrag nach § 32...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Ehegatte/Lebenspartner (Abs. 1)

Rz. 3 Ob eine Person im Besteuerungszeitpunkt überlebender Ehegatte oder überlebender Lebenspartner des Erblassers ist, richtet sich nach Zivilrecht (Näheres siehe § 5 ErbStG Rdn 2 f., § 15 ErbStG Rdn 2, 4). Der geschiedene Ehegatte/Lebenspartner hat keinen Anspruch auf den Versorgungsfreibetrag; er fällt in die Steuerklasse II. Auch der überlebende Partner einer nichtehelic...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 6. Wiederverheiratung des überlebenden Ehegatten

Rz. 22 Vielfach regeln Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament, in dem sie die gemeinsamen Abkömmlinge als Schlusserben eingesetzt haben, auch den Fall, dass der überlebende Ehegatte nochmals eine Ehe eingeht. Dabei regeln sie insbesondere zum Schutz der gemeinschaftlichen Abkömmlinge durch eine sog. Wiederverheiratungsklausel, nach deren Inhalt gemeinschaftliche Abk...mehr

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FF 01/2023, Grundbucheinsicht des Ehegatten bei fortdauernder Zugewinngemeinschaft

GBO § 12 Abs. 1 S. 1, BGB § 1384 Leitsatz Ein Ehegatte kann für die Dauer des Güterstands der Zugewinngemeinschaft jedenfalls bis zu dessen Beendigung Einsicht auch in Abteilung III des Grundbuchs für ein dem anderen Ehegatten gehörendes Grundstück verlangen. (red. Ls) OLG Hamm, Beschl. v. 24.6.2022 – 15 W 53/22 (AG Lippstadt) 1 Aus den Gründen Gründe: I. [1] Zwischen dem Beteilig...mehr

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FF 07+08/2023, Geldzuwendung vor der Ehe an späteren Ehegatten

BGB § 313 § 488 § 812 § 1353 Leitsatz 1. In der Regel ist davon auszugehen, dass Zuwendungen (auch) größerer Vermögenswerte unter (künftigen) Ehegatten keine "eheneutralen" Rechtsgeschäfte wie etwa Schenkungen oder Darlehen, sondern der ehelichen Lebensgemeinschaft dienende, ehebedingte Zuwendungen sind. Dies gilt, wenn die Beteiligten erkennbar die Vorstellung haben, dass der...mehr

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ZErb 01/2023, § 2292 BGB: Zur Aufhebung eines Erbvertrags zwischen Ehegatten durch gemeinschaftliches Testament

Leitsatz 1. Ergeben sich aus den äußeren Umständen keine Besonderheiten und entspricht das Testament im Übrigen den Anforderungen an die Eigenhändigkeit gem. § 2247 BGB, ist regelmäßig von der Ernstlichkeit des Testierwillens bei der Testamentserrichtung auszugehen. 2. Ein durch Ehegatten geschlossener Erbvertrag kann durch ein später wirksam errichtetes gemeinschaftliches Tes...mehr

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FF 01/2023, Düsseldorfer Ta... / IV. Existenzminimum des unterhaltsberechtigten Ehegatten einschließlich des trennungsbedingten Mehrbedarfs in der Regel:

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FF 01/2023, Grundbucheinsic... / Leitsatz

Ein Ehegatte kann für die Dauer des Güterstands der Zugewinngemeinschaft jedenfalls bis zu dessen Beendigung Einsicht auch in Abteilung III des Grundbuchs für ein dem anderen Ehegatten gehörendes Grundstück verlangen. (red. Ls) OLG Hamm, Beschl. v. 24.6.2022 – 15 W 53/22 (AG Lippstadt)mehr

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FF 07+08/2023, Veräußerung des Miteigentumsanteils am Familienheim an geschiedenen Ehegatten

EStG 2009 § 23 Abs. 1 S 1 Nr. 1 S 3 § 22 Nr. 2, EStG VZ 2017 Leitsatz 1. Eine (willentliche) Veräußerung i.S. des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG kann auch dann vorliegen, wenn der Ehegatte seinen Miteigentumsanteil an dem im Miteigentum beider Ehepartner stehenden Einfamilienhaus vor dem Hintergrund der drohenden Zwangsvollstreckung im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung (...mehr

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FF 01/2023, Düsseldorfer Ta... / I. Monatliche Unterhaltsrichtsätze des berechtigten Ehegatten ohne unterhaltsberechtigte Kinder (§§ 1361, 1569, 1578, 1581 BGB):

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FF 01/2023, Düsseldorfer Ta... / II. Monatliche Unterhaltsrichtsätze des berechtigten Ehegatten, wenn die ehelichen Lebensverhältnisse durch Unterhaltspflichten gegenüber Kindern geprägt werden:

Wie zu I., jedoch wird der Kindesunterhalt (Zahlbetrag; vgl. Anm. C und Anhang) vorab vom Nettoeinkommen abgezogen.mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 26 Umfang der wirtschaftlichen Einheit bei Ehegatten § 26 fällt zum 1.1.2025 weg, Art. 2, 18 Gesetz v. 26.11.2019, BGBl. I 2019, 1794, 1806, 1813.

Gesetzestext Die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit (§ 2) wird beim Grundbesitz im Sinne der §§ 33 bis 94, 99 und 125 bis 133 nicht dadurch ausgeschlossen, daß die Wirtschaftsgüter zum Teil dem einen, zum Teil dem anderen Ehegatten oder Lebenspartner gehören.mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / 3. Ehegattenvertretungsrecht in Angelegenheiten der Gesundheitssorge (§ 1958 BGB)

Rz. 19 Versuche, Ehegatten und Angehörige mit gesetzlicher Vertretungsmacht in gesundheitlichen Angelegenheiten auszustatten, sind bis vor Kurzem gescheitert.[34] Durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4.5.2021 [35] ist mit § 1358 BGB [36] erstmals eine Türe zum Ehegattenvertretungsrecht in Angelegenheiten der Gesundheitssorge – zumindest für ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VI. Gegenseitige Erbeinsetzung (Berliner Testament) (Abs. 3)

Rz. 18 § 15 Abs. 3 ErbStG ermöglicht in Fällen des Berliner Testaments unter gewissen Voraussetzungen eine Abmilderung der Steuerbelastung des Schlusserben/Vermächtnisnehmers.[50] Der Schlusserbe/Vermächtnisnehmer eines Berliner Testaments erwirbt den gesamten Nachlass grundsätzlich vom letztversterbenden Ehegatten/Lebenspartner. Der Versteuerung ist daher grundsätzlich (von...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Rechtsfolge, Abs. 1

Rz. 12 Nach § 5 Abs. 1 S. 1 ErbStG handelt es sich bei der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung i.S.v. § 1371 Abs. 1 BGB nicht um einen Erwerb gem. § 3 ErbStG. Damit wird der Erwerb von Todes wegen durch den überlebenden Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner in dieser Höhe steuerfrei gestellt. Die fiktive Ausgleichsforderung ist folglich einem Freibetrag vergleichbar, d...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Schenkung bei Vereinbarung der Gütergemeinschaft (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 117 Durch Vereinbarung der Gütergemeinschaft werden beide Ehegatten gemeinschaftlich Eigentümer des Gesamtgutes. Der Ehegatte, der weniger Vermögen in das Gesamtgut einbringt, wird daher durch die gemeinschaftliche Eigentümerstellung am Gesamtgut bereichert. Dies gilt unabhängig vom Grund für die Vereinbarung der Gütergemeinschaft;[248] auf einen Willen zur freigebigen Z...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / ee) Unbenannte ehebedingte Zuwendungen

Rz. 19 Unbenannte ehebedingte Zuwendungen sind alltägliche Vermögensverschiebungen zwischen Ehegatten, die nicht im Güterstand der Gütergemeinschaft leben. Es handelt sich wegen ihres spezifischen ehebezogenen Charakters grds. nicht um zivilrechtliche Schenkungen.[37] Beispiel Ehemann E und seine Frau F erwerben zu hälftigem Eigentum das gemeinsam bewohnte Haus. Die Finanzier...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Abs. 1 Nr. 4a: Erwerb des Familienheims unter Lebenden

Rz. 26 Zum 1.1.2009 ist § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG neu gefasst worden. Die Norm gilt nur für den Erwerb unter Lebenden. Dem begünstigten Ehegatten werden in Satz 3 ausdrücklich die eingetragenen Lebenspartner gleichgestellt. Nicht zu dem begünstigten Personenkreis gehören damit nach wie vor Kinder, nichteheliche Lebensgemeinschaften, Verlobte oder andere Verwandte.[37] Der Gü...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Steuerschuldner nach Abs. 2

Rz. 62 In den Fällen des § 4 ErbStG sind die Abkömmlinge im Verhältnis der auf sie entfallenden Anteile, der überlebende Ehegatte oder der überlebende Lebenspartner für den gesamten Steuerbetrag Steuerschuldner. § 4 ErbStG behandelt die fortgesetzte Gütergemeinschaft nach §§ 1483 ff. BGB. Danach können Ehegatten durch Ehevertrag vereinbaren, dass die Gütergemeinschaft nach d...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 17 ErbStG erhöht für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder Kinder den persönlichen Freibetrag, indem neben dem Freibetrag nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ErbStG ein besonderer Versorgungsfreibetrag gewährt wird.[1] Im Grunde handelt es sich hier um eine gesetzlich geregelte Billigkeitsregelung, nach der private Versorgungsbezüge teilweise den steuerbefreiten gesetz...mehr

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Vorsorgevollmacht und Betre... / 1.1 Inhalt

Unter einer Vollmacht versteht man eine rechtsgeschäftlich eingeräumte Vertretungsmacht (§ 166 Abs. 2 BGB) an eine oder mehrere dritte Personen. Sie kann als General- oder Spezialvollmacht ausgestaltet sein, je nachdem, wie viele und welche Aufgabenbereiche sie umfasst. Wird die Vollmacht für den Fall einer späteren Betreuungsbedürftigkeit des Vollmachtgebers erteilt, spricht...mehr

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FF 01/2023, Grundbucheinsic... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Zwischen dem Beteiligten und seiner Ehefrau besteht seit dem 26.5.2007 der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die Eheleute trennten sich am 30.5.2019; der Scheidungsantrag wurde am 30.6.2020 zugestellt. [2] Die Ehefrau des Beteiligten ist Eigentümerin des im vorstehenden Rubrum bezeichneten Grundbesitzes. [3] Im Dezember 2021 beantragte der Beteili...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Rechtsfolge, Abs. 2

Rz. 47 § 5 Abs. 2 ErbStG stellt klar, dass die Ausgleichsforderung i.S.v. §§ 1378 ff. BGB nicht zum steuerpflichtigen Erwerb i.S.d. §§ 3, 7 ErbStG mangels freigebiger Zuwendung zählt.[72] Erfasst werden von der Steuerfreiheit auch Ansprüche gegen Dritte nach § 1390 BGB. Eine zinslose Stundung der Ausgleichsforderung durch den ausgleichsverpflichteten Ehegatten bzw. Lebenspar...mehr

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FF 07+08/2023, Abgrenzung e... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller nimmt die Antragsgegnerin auf Darlehensrückzahlung in Anspruch. [2] Die Beteiligten, die am […] 2006 die Ehe miteinander geschlossen haben, leben seit […] 2020 voneinander getrennt. Am 31.3.2009 vereinbarten die Beteiligten einen Ehevertrag (UR-Nr. […]) und schlossen dabei unter anderem für den Fall der Scheidung den Zugewinnausgleich aus. [3] ...mehr

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FF 07+08/2023, Haushaltsgeg... / II. § 1568b BGB – die Entwicklung der Vorschrift

Sedes materiae war ursprünglich § 8 Abs. 1 der Hausratsverordnung: "Hausrat, der beiden Ehegatten gemeinsam gehört, verteilt der Richter gerecht und zweckmäßig" gegen die Auferlegung einer Ausgleichszahlung bei Billigkeit i.d.R. in Höhe des Mehrwerts. Letzteres dann, wenn ein Ehegatte mehr erhielt als der andere (§ 8 Abs. 3 HausrVO, Sollvorschrift. Hausrat, der nach § 8 Haus...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / C. Verfahrensfragen und Prozesstaktik

Rz. 10 Steuerschuldner sind die bereicherten Abkömmlingen im Verhältnis ihrer Anteile sowie der überlebende Ehegatte bzw. Lebenspartner für den gesamten Steuerbetrag, § 20 Abs. 2 ErbStG. Letztere unterliegen zwar regelmäßig keinem steuerbaren Erwerb. Dem Fiskus soll jedoch auf diese Weise der Zugriff auf das Gesamtgut eröffnet werden. Seit dem 1.1.2009 ist gesetzlich klargest...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Absatz 1

Rz. 2 § 4 Abs. 1 ErbStG regelt, dass bei Tod eines Ehegatten oder Lebenspartners dessen Anteil am Gesamtgut als ausschließlich den infolge der fortgesetzten Gütergemeinschaft anteilsberechtigten Abkömmlingen angefallen anzusehen ist. Nur insoweit wird ein Erwerb von Todes wegen fingiert. Diese Regelung beinhaltet zugleich die Klarstellung, dass der überlebende Partner durch ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Abs. 1 Nr. 3

Rz. 81 Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht in § 1932 BGB (Voraus des Ehegatten) und in § 1969 BGB (Dreißigster) gesetzliche Vermächtnisse vor, die als Erwerb von Todes wegen nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG zu behandeln sind. Als Voraus ist in § 1932 BGB geregelt, dass dem überlebenden Ehegatten, wenn er Erbe neben den Erben der zweiten Ordnung geworden ist, die Gegenstände des ehel...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Kein Ausgleich des Zugewinns nach § 1371 Abs. 2 BGB

Rz. 8 Über § 5 Abs. 1 S. 1 ErbStG kommt eine Steuerfreistellung der Zugewinnausgleichsforderung nur in Betracht, wenn der Zugewinn nicht nach § 1371 Abs. 2 BGB ausgeglichen wird. Bei einem Zugewinnausgleich nach § 1371 Abs. 2 BGB greift § 5 Abs. 2 ErbStG ein. § 5 Abs. 1 S. 1 ErbStG setzt daher zusätzlich voraus, dass ein erbrechtlicher Ausgleich des Zugewinns gem. § 1371 Abs...mehr

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Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zum 1.1.2023 in Kraft getreten

Zusammenfassung Die Änderungen: 1. Im Betreuungsrecht wurde das Recht betreuter Menschen auf Selbstbestimmung maßgeblich verbessert. 2. Im Eherecht gibt es jetzt ein außerordentliches Notvertretungsrecht für Ehegatten im medizinischen Bereich. 3. Im Vormundschafts- und Sorgerecht wurden der Rechte der Kinder deutlich gestärkt. 4. Rechte von Pflegeeltern bzw. Pflegekindern wu...mehr

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FF 07+08/2023, Abgrenzung e... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Bremen betrifft (schwerpunktmäßig) die Abgrenzung des Darlehensverhältnisses zur ehebedingten Zuwendung. Der Antragsteller, der sehr vermögend war und über Nettoeinkünfte von monatlich 100.000 EUR verfügte, hatte der Antragsgegnerin zur Finanzierung des hälftigen Miteigentumsanteils an einem gemeinsam erworbenen Hausgrundstück 362.500 EUR zur Verfügu...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / (1) Wunsch-Werte-Profil I: Biografisches

Rz. 163 Um das vom BVerfG geforderte "Wunsch-Werte-Profil" zu erstellen, gibt es keinen Königsweg. Optimal ist, wenn der Mandant mit anwaltlicher Anleitung hier seine eigenen Worte findet. Hilfreich ist oft ein Einstieg über die Biographie des Mandanten, in der die Persönlichkeit, die Erfahrungen und aktuelle Lebenssituation herausgearbeitet werden können. Insbesondere Mensc...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Nach dem persönlichen Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder Schenker werden die folgenden drei Steuerklassen unterschieden: Steuerklasse I: Steuerklasse II:mehr

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FF 07+08/2023, Abgrenzung e... / Leitsatz

Stellt ein Ehegatte dem anderen Ehegatten die Mittel zur Finanzierung des hälftigen Miteigentumsanteils an einem gemeinsamen erworbenen Hausgrundstück zur Verfügung und schließen die Ehegatten hierzu einen schriftlichen Darlehensvertrag, so lässt dies in der Regel auch dann darauf schließen, dass es sich nicht um eine ehebedingte Zuwendung, sondern um einen zwischen den Eheg...mehr

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FF 07+08/2023, Haushaltsgeg... / 4.8 Beispiel 8

Wenn sich der Ehegatte für die Lösung nach § 1568b BGB entscheidet, erhält er wegen des Billigkeitskriteriums des § 1568b BGB möglicherweise mehr als im Zugewinnausgleich, wenn die ihm nach Abs. 3 auferlegte Ausgleichszahlung hinter dem nach Abs. 1 erlangten Verkehrswert zurückbleibt. Der Regierungsentwurf sieht zwar grundsätzlich vor: "Die angemessene Ausgleichszahlung soll ...mehr

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FF 07+08/2023, Haushaltsgeg... / 4.5 Beispiel 5

Der Ehegatte macht zunächst den schuldrechtlichen Zugewinnausgleich incl. des Haushaltsgegenstands im Endvermögen des anderen Ehegatten geltend und verlangt hinterher obendrein dessen Überlassung und dingliche Übereignung nach § 1368b BGB. Der Zugewinnausgleich kann hier trotz der grundsätzlichen Spezialität des § 1568b BGB nicht verlangt werden: 1. Wer in Kenntnis der Rechts...mehr

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FF 07+08/2023, Haushaltsgeg... / 4.1 Beispiel 1

Der Ehegatte erfüllt das Billigkeitskriterium nach § 1568b Abs. 1 BGB nicht: kein Anspruch nach § 1568b BGB, der den Zugewinnausgleich folglich nicht sperrt. Ein nicht vorhandener Anspruch kann nicht in Konkurrenz zu einem vorhandenen Anspruch stehen. Hier kommt es also nicht darauf an, ob der Ehegatte ein Verlangen erklärt oder nicht.mehr

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FF 07+08/2023, Haushaltsgeg... / 4.7 Beispiel 7

Ehegatte 1 macht den Anspruch aus § 1568b Abs. 1 BGB bezüglich eines bestimmten Haushaltsgegenstandes geltend und Ehegatte 2 den Zugewinnausgleich unter Einbeziehung derselben Sache; auch die umgekehrte Reihenfolge ist denkbar: § 1568b BGB geht vor und schließt den Zugewinnausgleich aus. Wegen dieser materiellen Vorgreiflichkeit ist das Zugewinnausgleichsverfahren ggf. auszu...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 7. ABC der Entstehung bei Schenkungen

Rz. 53 Abfindung, für Erb-, Pflichtteils- und Vermächtnisverzicht (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG): Grds. entsteht die Steuer (spätestens) im Zeitpunkt der Leistung der Abfindung. Der Ausführungszeitpunkt kann auch schon früher liegen, nämlich zum Zeitpunkt der wirksamen Vereinbarung der Abfindung, wenn dadurch ein durchsetzbares Forderungsrecht (z.B. ein Stammrecht zur Rentenzahlu...mehr