Fachbeiträge & Kommentare zu Cashflow

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.6.2 Angemessenheitsprüfung

Rz. 182 Aus dem Maßstab des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters folgt, dass keine gesellschaftsrechtlichen Gründe vorliegen können, wenn die Gesellschaft für ihre an den Gesellschafter erbrachte Leistung eine angemessene Gegenleistung erhält. Sind Leistung und Gegenleistung ausgeglichen, hätte der Geschäftsleiter ohne Pflichtenverstoß die Leistung auch gegenüber... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.5.2 Andere anerkannte, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke übliche Methode

Rz. 298 Mit der Zulassung anderer Verfahren trägt der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung, dass die Bewertung im Ertragswertverfahren nicht für jede Art von Unternehmen geeignet bzw. auf dem Markt üblich ist. Soweit andere Preisbildungsmechanismen bestehen, hat eine an den gemeinen Wert anknüpfende Bewertung diese zu respektieren (Begründung zu Art. 2 Nr. 2 des Regierungsentwur... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.5.1 Ermittlung des Unternehmenswerts unter "Berücksichtigung" der Ertragsaussichten

Rz. 290 Wie sich aus der Begründung des Regierungsentwurfs zu Art. 2 Nr. 2 ErbStRG ergibt, ist die Wertermittlung "unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten" aus Sicht des Gesetzgebers gleichbedeutend mit der Bewertung im Ertragswertverfahren. Davon gingen auch die während der Dauer des Gesetzgebungsverfahrens veröffentlichten Diskussionsbeiträge in der Literatur einhelli... mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
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ESRS E1: Detailbetrachtung ... / 3.1 Zielsetzung des ESRS E1 (ESRS Set 1)

Der Standard ESRS E1 "Klimawandel" verfolgt das übergeordnete Ziel, die Auswirkungen von Unternehmen auf den Klimawandel sowie klimabezogene Risiken und Chancen systematisch offenzulegen. Im Zentrum steht dabei die Verpflichtung zur Darstellung, wie Unternehmen zum 1,5°C-Ziel des Pariser Abkommens beitragen und wie sie ihre eigene Klimastrategie an nationalen und europäische... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.4 Nicht zufriedenstellende interne IRRBB-Systeme

Rz. 70 Die EBA beschäftigt sich in Abschnitt 4.4 ihrer Leitlinien auch mit jenen Kriterien, nach denen die zuständigen Aufsichtsbehörden bestimmen sollen, ob die von den Instituten implementierten internen IRRBB-Systeme nicht zufriedenstellend sind.[1] Gemäß Art. 84 Abs. 3 CRD können die zuständigen Aufsichtsbehörden in diesem Fall von einem Institut verlangen, die in Art. 8... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.3.1 Analyse der Finanzlage des Kreditnehmers

Rz. 63 Die Institute sollten sowohl die aktuelle als auch die projizierte Finanzlage des Kreditnehmers einschließlich der Bilanzen sowie die Quelle der Rückzahlungsfähigkeit zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten (z. B. anhand der Schuldendienstfähigkeit) auch im Fall möglicher widriger Ereignisse analysieren. Zu diesem Zweck sollten auch Sensitivitätsanalysen durchgef... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.11.3.1 Barwert von zinstragenden Positionen

Rz. 171 Der Barwert von zinstragenden Positionen (auch Zinsbuchbarwert genannt) stellt erwartungsgemäß den größten Posten im Risikodeckungspotenzial dar.[1] Ausgangspunkt für die Ermittlung des Barwertes der zinstragenden Positionen sind alle zinsbezogenen Geschäfte eines Institutes. Der Cashflow zur Ermittlung des Zinsbuchbarwertes entspricht in der Regel dem Cashflow, der ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.1 Besonderheiten von Objekt- und Projektfinanzierungen

Rz. 70 Unter Objekt- bzw. Projektfinanzierungen werden von der deutschen Aufsicht Finanzierungen solcher Objekte bzw. Projekte verstanden, deren Rückzahlungen sich in erster Linie aus den durch die finanzierten Vermögenswerte generierten Einkünften und nicht aus der unabhängigen Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers speisen (→ BTO 1.2.1 Tz. 1, Erläuterung). In ähnlicher W... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.1 Relevante Informationen für bestimmte Kundengruppen

Rz. 7 Die grundsätzlichen Informationen, die für alle Kreditarten herangezogen werden, unterscheiden sich naturgemäß vor allem hinsichtlich der Kundengruppen.[1] So hängt die Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers in erster Linie von seinem Einkommen und Vermögen sowie seinen Verbindlichkeiten und finanziellen Verpflichtungen ab. Bei einer Kreditvergabe an Verbraucher können da... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.2 Finanzierung von Gewerbeimmobilien

Rz. 90 Die zusätzlichen Anforderungen dieses Abschnittes gelten nicht für Kreditnehmer, die ihre finanzierte Immobilie für gewerbliche Zwecke selbst nutzen.[1] Insofern geht es an dieser Stelle um jene Finanzierungen, bei denen die Gewerbeimmobilie anschließend verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll. Rz. 91 Wie bei jeder spezifischen Finanzierung sollten sich die Ins... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.5 Berücksichtigung von Sicherheiten und Garantien

Rz. 141 Wie bereits ausgeführt wird der Kapitaldienstfähigkeit bei der Kreditwürdigkeitsprüfung ein besonderer Stellenwert eingeräumt. Damit zielen die Aufsichtsbehörden vor allem darauf ab, das Problembewusstsein für eine bestimmte Vergabepraxis zu schärfen. In der Vergangenheit sind Kreditnehmer bei Vorhandensein entsprechender Sicherheiten oder Garantien trotz schlechter ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.3 Kreditvergabe an Unternehmen

Rz. 58 Wie bereits ausgeführt, sollten die Sicherheiten bei allen Kundengruppen grundsätzlich nicht als primäre Rückzahlungsquelle betrachtet werden. Bei Krediten an Unternehmen jeglicher Größenordnung sollten die Institute den Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit des Kreditnehmers und etwaige für die Zwecke des Darlehensvertrages relevante Erträge aus der Veräußeru... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Berücksichtigung bedeutsamer Aspekte

Rz. 103 Bei der Bearbeitung eines Engagements sind alle für die Beurteilung des Adressenausfallrisikos bedeutsamen Aspekte zu berücksichtigen. Welche Aspekte jeweils im Vordergrund stehen, hängt vorrangig von der Kundengruppe und der Art der Finanzierung ab. So sind z. B. bei Objekt- oder Projektfinanzierungen neben der wirtschaftlichen Betrachtung die technische Machbarkei... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Wertermittlung unter Realisationsgesichtspunkten

Rz. 65 Bei Engagements in der Abwicklung ist ggf. auch eine neue, unter Realisationsgesichtspunkten erstellte Wertermittlung erforderlich. Für den Sicherheitenwert ist dabei, i. d. R. ausgehend vom Marktwert, der voraussichtliche Verwertungserlös unter Berücksichtigung der erwarteten Verwertungskosten und der voraussichtlichen Verwertungsdauer zu bestimmen. Der Sicherheitenw... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5.2. Sonderfall Bewertungsmodelle

Rz. 31 Liegt für Wertpapiere des Anlagebestands kein aktiver Markt vor, so kann als Referenzgröße zur Ermittlung etwaiger stiller Lasten auf Werte zurückgegriffen werden, die anhand anerkannter Bewertungsmodelle (z. B. Discounted-Cashflow-Modelle) ermittelt wurden. Analog zur Handhabung bei wie Umlaufvermögen bewerteten Wertpapieren, deren beizulegender Zeitwert für die Rech... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.3 Übergänge zwischen verschiedenen Verfahren

Rz. 17 Naturgemäß ist der Auswertungsprozess abhängig vom betrachteten Geschäftssegment. So liegen z. B. für Existenzgründer keine Jahresabschlüsse oder vergleichbare Unterlagen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen vor, deren Auswertung bei der Risikoklassifizierung von Firmenkunden hingegen von zentraler Bedeutung ist. In den Bereichen, die mit verhältnismäßig wenigen Info... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Management des Zahlungsunfähigkeitsrisikos

Rz. 253 Insbesondere das Zahlungsunfähigkeitsrisiko kann nicht sinnvoll durch Risikodeckungspotenzial begrenzt werden und muss demzufolge auch nicht in das Risikotragfähigkeitskonzept einbezogen werden. Diese Sonderbehandlung ist darauf zurückzuführen, dass das Zahlungsunfähigkeitsrisiko durch einen angemessen hohen Liquiditätspuffer abgesichert wird. Insofern entspricht der... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 Differenzierung nach Kundengruppen und Kreditarten

Rz. 43 Die Kreditbearbeitung beginnt mit dem Prozess der Kreditgewährung, in dem jene Faktoren zu analysieren und zu beurteilen sind, die für die Beurteilung der mit einer Kreditvergabe verbundenen Risiken von besonderer Bedeutung sind. Dazu zählt insbesondere die Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers bzw. des Objektes/Projektes (→ BTO 1.2.1 Tz. 1). Werden die Risiken in ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.6 Besondere Anforderungen an die IRRBB-Regelwerke

Rz. 41 Bei der Ausgestaltung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch müssen die Institute die Vorgaben in Tz. 47 der EBA-Leitlinien zu Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch angemessen berücksichtigen (→ BTR 2.3 Tz. 5, Erläuterung). Durch den Hinweis auf eine "angemessene" Berücksichtigung lässt die deutsche A... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Bestandteile des Prozesses der Kreditgewährung

Rz. 2 Die Kreditbearbeitung umfasst insgesamt die Prozesse der Kreditgewährung/-vergabe[1] und der Kreditweiterbearbeitung (→ BTO 1.2 Tz. 1). Zur Kreditgewährung gehören die bis zur Bereitstellung des Kredites erforderlichen Arbeitsabläufe. Die Kreditweiterbearbeitung betrifft die Überwachung der Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen durch den Kreditnehmer sowie – bei ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.8.2 Anforderungen an die Besicherung mit Immobilien

Rz. 188 Zum Zeitpunkt der Kreditvergabe hat bei der Bewertung der als Sicherheit dienenden Immobilien grundsätzlich eine Innen- und Außenbesichtigung der Objekte zu erfolgen. Sofern es sich um gut entwickelte und ausgereifte Immobilienmärkte handelt, kann der Wert alternativ auch mittels einer Desktop-Bewertung[1] durch einen Sachverständigen ermittelt werden, die durch for... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.1.1 Wirtschaftliche Betrachtung

Rz. 75 Die wirtschaftliche Betrachtung kann z. B. folgende Aspekte beinhalten: Objekt-/Projektanalyse, Finanzierungsstruktur/Eigenkapitalquote, Sicherheitenkonzept sowie Vor- und Nachkalkulation. Die zuvor im Rundschreiben enthaltene Erläuterung wurde mit der siebten MaRisk-Novelle zwar gestrichen. Allerdings wurde sie – abgesehen vom Sicherheitenkonzept – nahezu inhaltsglei... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 Zusammenhang zu den Rechnungslegungsvorschriften

Rz. 41 Hinsichtlich der Bewertung von Finanzinstrumenten besteht ein enger Zusammenhang zur kapitalmarktorientierten Rechnungslegung, wie den International Financial Reporting Standards (IFRS). Grundsätzlich können Finanzinstrumente zu "fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten" oder zum "beizulegenden Zeitwert" ("Fair Value") bewertet werden. Nach den Vorschriften... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2.2 Statische und dynamische Liquiditätsgrade

Rz. 101 Zur Berechnung der verschiedenen Liquiditätskoeffizienten, die als Maß für die Liquidität verschiedenen Grades dienen können, werden unterschiedlich abgegrenzte Bestandteile der Liquiditätspuffer zu jenen Positionen in Beziehung gesetzt, die mit kurzfristigen Auszahlungsverpflichtungen verbunden sind.[1] Rz. 102 In der Fachliteratur[2] wird zwischen statischen und dyn... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.6 Projektfinanzierung

Rz. 115 Bei einer Projektfinanzierung sollten die Institute die primäre Rückzahlungsquelle für das Darlehen bewerten, also die aus den finanzierten Vermögenswerten erzielten Einkünfte.[1] Rz. 116 Sie sollten außerdem den Cashflow des Projektes, einschließlich der künftigen Fähigkeit, nach Abschluss des Projektes Einkünfte zu generieren, beurteilen und dabei anwendbare aufsich... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.5 Umgang mit Margen

Rz. 104 Bei der Ausgestaltung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch müssen die Institute die Vorgaben in Tz. 47 der EBA-Leitlinien zu Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch angemessen berücksichtigen (→ BTR 2.3 Tz. 5, Erläuterung). Demnach sollten die IRRBB-Regelwerke unter Proportionalitätsgesichtspunkten u... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.3.3 Optionsrisiko

Rz. 33 Die EBA erwartet eine Bestandsaufnahme aller Instrumente mit eingebetteten oder expliziten Optionen. Hinsichtlich der verhaltensabhängigen Optionen sollen das Volumen aller Hypothekendarlehen, Sichteinlagen, Sparguthaben und Einlagen, bei denen der Kunde optional von der Vertragslaufzeit abweichen kann, sowie der Bestand an Kreditzusagen mit einer zinssensitiven Inans... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.4 Berichterstattung über Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch

Rz. 53 Bei der Bestimmung der Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (IRRBB) sind die Auswirkungen von Zinsänderungen sowohl auf das handelsrechtliche Ergebnis des Institutes, einschließlich zinsinduzierter Marktwertveränderungen, als auch auf die Markt- bzw. Barwerte der betroffenen Positionen zu betrachten. Institute sollten Zinsänderungsrisiken separat bewerten (→ BTR 2.3 Tz.... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.3.2 Analyse des Geschäftsmodells und der Strategie des Kreditnehmers

Rz. 68 Die Institute sollten das Geschäftsmodell und die Strategie des Kreditnehmers auch in Bezug auf den Zweck des Darlehens bewerten.[1] Dabei geht es der EBA offenbar in erster Linie um eine Bewertung der Expertise des Kreditnehmers im Hinblick auf den Finanzierungsgegenstand. Das lässt sich daraus ableiten, dass die Kenntnis, Erfahrung und Fähigkeit des Kreditnehmers zu... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5 Portfoliobetrachtung und Value-at-Risk

Rz. 91 Für eine sachgerechte Kreditrisikosteuerung ist die Ausnutzung von Diversifikationseffekten im Portfoliozusammenhang sinnvoll. Ziel der Portfoliomodellierung ist die Bestimmung der Verlustverteilung eines Kreditportfolios. Die Portfoliosegmente (Bonitätsstruktur, Sicherheitenstruktur, Volumenklassen, Laufzeitstruktur, Branchen- und regionale Konzentration etc.) werde... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.3.2 Verhaltensannahmen ohne spezifische Zinsanpassungstermine

Rz. 99 Sofern die Institute Verhaltensannahmen über Salden ohne spezifischen Zinsanpassungstermin zum Zwecke der Steuerung des Zinsänderungsrisikos treffen, sollten sie:[1] in der Lage sein, "Kernsalden" ("Kerneinlagen") und/oder andere Einlagen zu identifizieren, deren begrenzte Elastizität gegenüber Zinsänderungen modelliert werden könnte, in den Modellierungsannahmen für di... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.5 Schiffsfinanzierung

Rz. 111 Bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit eines Kreditnehmers im Zusammenhang mit einer Schiffsfinanzierung sollten die Institute u. a. das Verhältnis zwischen den Erträgen des Schiffes und den verbundenen Kosten bewerten, wobei die Kosten vor allem die Betriebsausgaben inkl. Versicherung, Löhnen, Wartung, Schmierölen und Zinsaufwand betreffen. Beurteilen sollten die Inst... mehr

Beitrag aus Controlling Office
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Wie Künstliche Intelligenz ... / 2 Einfluss von KI auf Controlling-Aufgaben

Mit dem Einsatz von KI-Systemen wie ChatGPT verschieben sich die Aufgabenprofile erheblich. Repetitive Tätigkeiten wie Datensammlung, -aufbereitung oder einfache Berichte können automatisiert werden, wodurch Controller entlastet werden (Haufe, 2025c). KI-gestützte Prognosen und Szenarioanalysen ermöglichen zudem eine präzisere und schnellere Entscheidungsunterstützung für da... mehr

Beitrag aus Controlling Office
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OKRs im Mittelstand: Werttr... / 1 Herausforderungen der Unternehmenssteuerung im Mittelstand

Mittelständische Industrieunternehmen sehen sich einem zunehmend volatilen, unsicheren und dynamischen Umfeld gegenüber, das einen grundlegenden Anpassungsbedarf ihrer Unternehmenssteuerung erfordert. Für Controller bedeutet dies: Was jahrelang funktioniert hat, greift heute oft nicht mehr. Jahresbudgets sind ein Paradebeispiel. Konzipiert als zukunftsgerichtete Planungsinst... mehr

Beitrag aus Controlling Office
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OKRs im Mittelstand: Werttr... / 3 Zusammenspiel von OKRs, KPIs und Forecasts

In der Praxis führt die Vermischung von OKRs, KPIs und Forecasts häufig zu Verwirrung. Eine klare Rollenverteilung erhöht die Steuerungswirkung und schafft Klarheit: KPIs messen den Status quo und die Performance bestehender Prozesse. OKRs geben die strategische Richtung vor und priorisieren Werttreiber. Forecasts zeigen, ob Ziele unter aktuellen Annahmen erreichbar sind, und l... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.2.2.2 Verhältnis von Erfolgs-, Finanz- und Bilanzplanung

Rz. 23 Die o. g. Feststellungen können zu der irrigen Interpretation führen, dass damit eine Dualität zwischen Finanz- und Ertragsebene gesehen wird. Tatsächlich wird jedoch die völlig zutreffende Verbindung zwischen Ertragskraft des Unternehmens auf Basis einer Cashflow-Betrachtung und der ebenfalls zu beurteilenden Finanzebene (als Finanzierungsspielraum benannt) vollzogen... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
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Diese Wohnimmobilien stehen auf Kauf bei Investoren

Noch kaufen institutionelle Investoren am deutschen Wohnungsmarkt selektiv ein, wie die großen Maklerhäuser berichten – im 2. Halbjahr dürfte sich die Nachfrage beleben. Das hat auch mit der Bundesregierung zu tun. Wo Kapital hinfließen soll. Der deutsche institutionelle Wohninvestmentmarkt erreichte im ersten Halbjahr 2026 laut CBRE ein Transaktionsvolumen von 3,6 Milliarden... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Literaturauswertung zum HGB / 2.64 Kapitalflussrechnung

Fischer, EFRAG: Rolle und Problemfelder der IFRS-Kapitalflussrechnung, PiR 3/2026, S. 89; Gawenko/Khalili, D... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Literaturauswertung zum HGB / 2.18 Bilanzanalyse

Eisenschmidt/Kühnberger/Stührk, Zur rechnungslegungsbasierten Ergebnisqualität der EPRA-Earnings – Eine empirische Analyse für den europäischen Immobiliensektor, KoR 4/2026, S. 147; Erichsen, Veränderte Rahmenbedingungen bei der Kreditvergabe : ES... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Literaturauswertung zum HGB / 2.46 Gewinn- und Verlustrechnung und sonstiges Gesamtergebnis nach IFRS

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Literaturauswertung zum HGB / 2.17 Bewertungseinheiten und Sicherungsbeziehungen

Braun/Brixner/Schaber, Recouponing von Zinsswaps nach HGB im Lichte der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Vorfälligkeitsentschädigungen, DB 37/2025, S. 2247; Münch, Eingebettete Derivate nach IFRS 9 – Separierungsvorschriften hybrider Verträge mit finanziellen Verbindli... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Literaturauswertung zum HGB / 2.91 Rechnungslegung nach IFRS

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Literaturauswertung zum HGB / 2.36 Forderungen

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Literaturauswertung zum HGB / 2.21 Bilanzpolitik im HGB-Jahresabschluss

Limbach, Die CSRD zwischen Transparenzpflicht und strategischer Gestaltung – Bilanzpolitische Potenziale der ESRS-Berichterstattung, StuB 7/2026, S. 276; Babbel, Bilanzpolitische Gestaltungsspielräume in der Kapitalflussrechnung – Hinweise zur Analyse und Interpretation von Cashflow-Kennzahlen, ZCG 1/2025, S. 29; Rinker, Zwischen Gestaltungsspielraum und Manipulation – Eine ... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Leasing im Abschluss nach H... / 5.5.3 Ausweis

Rz. 85 Nutzungsrechte sind entweder direkt in der Bilanz als Positionen auszuweisen oder aber im Anhang aufzugliedern. Dazu werden sie zunächst unter dem Bilanzposten ausgewiesen, dem der geleaste Vermögenswert zugeordnet werden würde, wenn er im Eigentum des Unternehmens stünde. Eine Aufgliederung der Nutzungsrechte erfolgt dann im Anhang, wobei für einzelne Nutzungsrechte ... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Bewertungseinheiten und Sic... / 4.2 Fair-Value-Hedges und Cashflow-Hedges

Rz. 45 Bei dieser Kategorisierung wird nach dem Zweck der Sicherungsbeziehungen gefragt: Wenn die Bewertungseinheit darauf abzielt, Schwankungen des Fair Value eines bilanzierten Vermögenswertes abzusichern, so spricht man im Rahmen der Rechnungslegung nach IFRS von einem Fair-Value-Hedge.[1] Unter diese Kategorie fallen auch die sog. firm commitments, also die bilanziell no... mehr

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Bewertungseinheiten und Sic... / 5.9 Beispiel für die Bilanzierung eines Cashflow-Hedges

Rz. 61 Ein Unternehmen bestellt am 15.11.2000 für die Ablieferung am 15.1. des Folgejahrs eine in USD fakturierte und umgehend zu bezahlende Maschine. Die Auszahlung von 100 Mio. USD per 15.1.2001 wird durch ein Termingeschäft abgesichert, was eine Prämie von 0,5 Mio. EUR kostet und zum Inhalt den Kauf von 100 Mio. USD für 100 Mio. EUR per 15.1.2001 hat.[1] Zunächst ist festz... mehr

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Bewertungseinheiten und Sic... / 5.3 Sonderfall antizipativer Bewertungseinheiten

Rz. 52 Bei "erwarteten Transaktionen" bzw. bei Cashflow-Hedges stehen den Wertschwankungen aus dem Sicherungsgeschäft keine direkten gegenläufigen Bewegungen in der Bilanz gegenüber, da das Grundgeschäft noch nicht bilanzwirksam ist. Somit ist eine kompensatorische Bewertung allein deshalb schon nicht möglich. Daher muss bis zum tatsächlichen Eintreten des Grundgeschäfts die... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Bewertungseinheiten und Sic... / 3.3 Notwendiger Zusammenhang zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft

Rz. 32 Bei der Bildung einer Bewertungseinheit ist positiv festzustellen, dass die Effektivität oder Wirksamkeit, d. h. der Grad der Deckung des Risikos, gegeben ist. Dieses Risiko wird anhand der möglichen Schwankungsbreite seines Wertes oder Zahlungsstroms sowie der Zeit gemessen. Sind für die Wertentwicklung der beiden Geschäfte identische Faktoren verantwortlich, so spri... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Bewertungseinheiten und Sic... / 5.4 Behandlung von Bewertungseinheiten nach IFRS (Durchbuchungsmethode)

Rz. 53 Nach IFRS (sowohl IAS 39 als auch IFRS 9) sind stets unabhängig vom Sicherungszusammenhang alle Derivate zum Fair Value anzusetzen. Jedoch ergeben sich in Abhängigkeit von der zeitlichen Erfassung des Grundgeschäfts unterschiedliche Vorgehensweisen bei der Behandlung der Konsequenzen. Im Fall des Fair-Value-Hedges wird die auf das gesicherte Risiko entfallende Wertänd... mehr