Fachbeiträge & Kommentare zu Bußgeld

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AGS 01/2022, Gebühren des V... / II. Erstattungsanspruch der Betroffenen

Nach Auffassung des LG hat die Betroffene nicht nur einen Anspruch auf Erstattung der Verfahrensgebühr bei Einziehung und verwandten Maßnahmen nach Nr. 5116 VV, sondern auch auf Erstattung der Grundgebühr nach Nr. 5110 VV und der Verfahrensgebühr für vorbereitendes Verfahren Nr. 5103 VV. Ein Anspruch auf Erstattung der Verfahrensgebühr im gerichtlichen Verfahren nach Nr. 510...mehr

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4 Verwaltungsverfahren und ... / 4.1.1 Grundsätzliches

Formal betrachtet muss sich ein nach dem KSVG abgabepflichtiges Unternehmen aktiv bei der KSK melden. Dies bestimmt § 27 Abs. 1 KSVG. Jedes abgabepflichtige Unternehmen hat dieser gesetzlichen Pflicht "freiwillig" nachzukommen, also insbesondere auch ohne Nachfrage seitens der KSK. Wichtig Das Unterlassen der Meldung kann gem. § 36 Abs.  2 KSVG eine Ordnungswidrigkeit darstel...mehr

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V / Verlesung von Protokollen, Protokolle und Urkunden aller Art [Rdn 3527]

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4 Verwaltungsverfahren und ... / 4.2.1 Inhalt der Meldepflicht

Die Meldung der Entgeltsumme für ein Kalenderjahr hat spätestens bis zum 31.3. des Folgejahres zu erfolgen, § 27 Abs. 1 S. 1 KSVG. Dabei ist der hierfür vorgesehene Vordruck der KSK zu verwenden (ein beispielhaftes Formular finden Sie im Anhang). Er wird den gemeldeten Unternehmen automatisch zum Ende eines Kalenderjahres zusammen mit Informationen über den für das kommende ...mehr

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H / Honorar-/Vergütungsfragen [Rdn 2633]

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V / Verteidiger, Ausschluss, Wirkung [Rdn 4857]

Rdn 4858 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Verteidiger, Ausschluss, Allgemeines, Teil V Rdn 4808. Rdn 4859 1. Mit Rechtskraft des Ausschließungsbeschlusses ist der Verteidiger in dem Strafverfahren, in dem er ausgeschlossen worden ist, bis zu dessen vollständiger Beendigung von jeder Tätigkeit ausgeschlossen. Das gilt auch für das Vollstreckungs-, Vollzugs-, Gnaden- und W...mehr

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A / Anfangsverdacht [Rdn 562]

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.1.3 Beginn der Abgabepflicht

Die Abgabepflicht beginnt nach der Rechtsprechung des BSG bereits mit dem Betreiben der unternehmerischen Tätigkeit, d. h. mit der Gründung des Unternehmens und der Aufnahme der Betätigung im Rechtsverkehr (Urteil vom 20.7.1994, Az. 3/12 RK 49/92). Dabei kommt es nicht darauf an, ob künstlerische Leistungen tatsächlich auch schon genutzt und verwertet werden (BSG a. a. O.): Z...mehr

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E / Einstellung des Verfahrens nach § 206a bei Verfahrenshindernissen [Rdn 1656]

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V / Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis [Rdn 5252]

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S / Sitzungspolizei [Rdn 2939]

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E / Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens [Rdn 2230]

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zfs 01/2022, Teilrücknahme ... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die Rechtsbeschwerde hat keinen Erfolg. Die von Amts wegen im Freibeweisverfahren veranlasste Prüfung ergibt, dass kein Verfahrenshindernis besteht. 1. Die Teilrücknahme des Bußgeldbescheides hinsichtlich des Vorwurfes des Gelblichtverstoßes ist wirksam und das Gericht war nicht gehindert, den Betroffenen wegen des weiteren Vorwurfes auf der Grundlage des Bußgeldbesche...mehr

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E / Einstellung des Verfahrens, Allgemeines [Rdn 2042]

Rdn 2043 Literaturhinweise: Bloy, Zur Systematik der Einstellungsgründe im Strafverfahren, GA 1980, 161 Bischoff/Kusnik/Bünnigmann, Die Verhandlungsfähigkeit des Beschuldigten im Strafverfahren, StraFo 2015, 222 Bornheim, Strategien zur Verfahrenseinstellung, PStR 2000, 32 Burhoff, Einstellung des Verfahrens: Voraussetzungen, Vor- und Nachteile, PStR 2002, 19 Dahs, Zur Verteidig...mehr

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1 Die Künstlersozialabgabe ... / 1.2 Die Versicherungspflicht selbstständiger Künstler und Publizisten

Die KSK dient einem guten Zweck: Der sozialen Absicherung selbstständiger Künstler und Publizisten. Normalerweise müssen sich Selbstständige, soweit nicht privat krankenversichert, bei einer gesetzlichen Krankenkasse "freiwillig" versichern. Der Nachteil: Die Tarife sind absurd teuer. Neben dem hohen Mindestbeitrag von fast 200 EUR schlägt zu Buche, dass – anders als bei pfl...mehr

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E / Einstellung des Verfahrens, Allgemeines [Rdn 1583]

Rdn 1584 Literaturhinweise: Bloy, Zur Systematik der Einstellungsgründe im Strafverfahren, GA 1980, 161 Bischoff/Kusnik/Bünnigmann, Die Verhandlungsfähigkeit des Beschuldigten im Strafverfahren, StraFo 2015, 222 Bornheim, Strategien zur Verfahrenseinstellung, PStR 2000, 32 Burhoff, Einstellung des Verfahrens: Voraussetzungen, Vor- und Nachteile, PStR 2002, 19 Dahs, Zur Verteidig...mehr

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V / Verteidiger, Eigene Ermittlungen des Verteidigers [Rdn 4883]

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V / Verfahrensverzögerung, Allgemeines [Rdn 3292]

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Whistleblower-Richtlinie: A... / 3 Interne Meldestelle: Umsetzungsmöglichkeiten

Aufgrund der zahlreichen Anforderungen an die Errichtung einer internen Meldestelle, wird sich die Umsetzung in der Praxis häufig sehr schwierig gestalten. Insbesondere bei großen Unternehmen wird die Errichtung einer internen Meldestelle mit höheren Kosten und einem großen Aufwand verbunden sein. Verantwortliche sollten dennoch nicht immer zu der kostengünstigsten oder einf...mehr

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Whistleblower-Richtlinie: A... / 4 Konsequenzen bei Nichterfüllung

Die Mitgliedstaaten sind nach der Whistleblower-Richtlinie dazu verpflichtet, wirksame und abschreckende Sanktionen zu erlassen und zu verhängen, wenn betroffene Unternehmen die Regelungen nicht erfüllen oder missachten. Dazu gehören insbesondere folgende Verstöße: Meldungen werden behindert oder es besteht der Versuch der Behinderung; Repressalien werden gegen einen Hinweisge...mehr

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Sommer, SGB V § 399 Strafvo... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Wer Sozialdaten unbefugt weitergibt, verarbeitet oder darauf zugreift, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft. Wenn der Zugriff gegen Entgelt oder in Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht erfolgt, dann ist die Strafe eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe. Strafbar ist nur der Vorsatz. Die Tat wird nur au...mehr

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AGS 12/2021, Bemessung der ... / III. Mittelgebühr

Hier sei aber der (jeweilige) Ansatz einer Mittelgebühr nicht gerechtfertigt. Die (Rahmen-)Gebühr sei gemäß § 14 RVG unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls vor allem anhand des Umfanges und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers zu ermitteln. Maßgeblich seien insbesondere die rechtlichen Sch...mehr

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Umsatzsteuer in der Slowaki... / 6.1 Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung

Steuerpflichtige müssen innerhalb von 25 Tagen nach Ende des Steuerzeitraums eine Mehrwertsteuererklärung einreichen. Für die Zahlung der Mehrwertsteuerschuld gilt dieselbe Frist. Ausländische Mehrwertsteuerpflichtige mit Pflicht zur Registrierung müssen keine Mehrwertsteuererklärung einreichen, wenn während des Steuerzeitraums keine Mehrwertsteuerschuld entstanden ist und k...mehr

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Die Steuergefährdung (§ 379 AO) als Auffangtatbestand von § 370 AO? (AO-StB 2021, Heft 11, S. 368)

Wenn schon keine Strafe, dann doch ein Bußgeld? RA Prof. Dr. Peter Bilsdorfer / RA Michael Kaufmann[*] Aus Verteidigersicht scheint es nichts Besseres zu geben, als dass sich in der Verfahrenshistorie der in dem Einleitungsvermerk der Strafverfolgungsbehörden enthaltene Tatvorwurf der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) abgemildert als Nur-Ordnungswidrigkeit (etwa nach § 379 AO) e...mehr

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Ist die Hinterziehung von K... / 2. Unklare Rechtslage in Sachsen

Teilweise wird vertreten, dass in Sachsen erst mit Gesetz v. 28.3.2019 (GVBl. 2019, 244) durch eine Änderung des § 12 Abs. 1 KiStG die Strafbarkeit der Verkürzung der Kirchensteuer nach § 370 AO aufgehoben wurde (Hunsmann in Schott in Hüls/Reichling, Steuerstrafrecht, 2. Aufl. 2020, § 380 AO Rz. 39; Webel, Steuerfahndung – Steuerstrafverteidigung, 3. Aufl. 2016, Rz. 225; Ste...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, HGB § 335b Anwendung der Straf- und Bußgeld- sowie der Ordnungsgeldvorschriften auf bestimmte offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften

A. Normzweck Rn. 1 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Einfügung des § 335b in das HGB war notwendig, weil auch im Bereich des Nebenstrafrechts die Straf- und Bußgeldnorm sowie der Adressatenkreis hinreichend konkretisiert sein müssen, soweit ein Handeln oder Unterlassen mit einer Strafe oder einem Bußgeld bewehrt wird. Der bloße Verweis auf die Norm des § 264a Abs. 1 wäre wegen Ar...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Normzweck

Rn. 1 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Einfügung des § 335b in das HGB war notwendig, weil auch im Bereich des Nebenstrafrechts die Straf- und Bußgeldnorm sowie der Adressatenkreis hinreichend konkretisiert sein müssen, soweit ein Handeln oder Unterlassen mit einer Strafe oder einem Bußgeld bewehrt wird. Der bloße Verweis auf die Norm des § 264a Abs. 1 wäre wegen Art. 103 Abs. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / VI. Rechtsfolgen

Rn. 14 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 § 331a wird von Amts wegen verfolgt (Offizialdelikt(e)). Eines entsprechenden Strafantrags bedarf es nicht. Rn. 15 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die vorsätzliche Abgabe einer unrichtigen Versicherung nach § 331a Abs. 1 wird als Vergehen mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Insofern führt die Einführung des ges...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.6.4 Datenanalysen der FIU (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 39 Die Offenbarungsberechtigung der Finanzbehörden nach § 31b Abs. 1 Nr. 5 AO folgt der Neuausrichtung der FIU[1] und ergänzt die "vorherigen" Öffnungstatbestände. Zur Unterstützung der dort durchzuführenden Datenzusammenführungen und -analysen nach § 28 Abs. 1 GwG sind die Finanzbehörden damit berechtigt und ggf. verpflichtet, geschützte Daten aus den Besteuerungsverfah...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Mitteilungspflichten

Rz. 11 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Gerichte, Staatsanwaltschaften oder Verwaltungsbehörden haben Tatsachen, die sie dienstlich erfahren und die den Verdacht einer rechtswidrigen Handlung im Zusammenhang mit der rechtwidrigen Zuwendung von Vorteilen begründen, die mit Strafe oder Bußgeld bedroht ist, der Finanzbehörde für Zwecke des Besteuerungsverfahrens und zur Verfolgung vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Einzelfälle

Rz. 60 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Rz. 60/1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Abzugsverbot nach dem EStG

Rz. 10 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Schmiergelder, deren Abzug nicht nach § 160 AO (> Rz 5–9) zu versagen ist, können als WK/BA zu berücksichtigen sein. Während Geschenke, die ohne konkrete Gegenleistung des Empfängers gewährt werden (> Rz 1), grundsätzlich nicht zu abziehbarem Aufwand führen (vgl § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 1 EStG), besteht für Schmiergelder, bei denen der Stpfl eine...mehr

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§ 5 Vergütungsvereinbarungen / D. Auswirkungen auf Erstattungsansprüche

Rz. 33 Rechtsschutzversicherungen erstatten regelmäßig[46] die Kosten eines Rechtsanwaltes bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung. Vereinbart der Anwalt mit seinem Mandanten geringere Gebühren als die gesetzlichen, wird die Rechtsschutzversicherung dadurch ­begünstigt. Wollen Mandant und Anwalt dieses Ergebnis vermeiden, können sie in der Vergütungsvereinbarung regeln, dass...mehr

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Haftung und Verantwortung i... / 4 Ordnungswidrigkeitenrecht

Eine Ordnungswidrigkeit ist eine geringfügige Verletzung der Rechtsregeln. Sie wird mit einer Geldbuße (Bußgeld) geahndet. Der Gesetzgeber sieht es bei leichteren Rechtsverstößen als ausreichend an, nicht mit dem Mittel der Strafe zu reagieren, sondern (nur) mit Bußgeldern. Bei Verstößen gegen Rechtsvorschriften im berufsgenossenschaftlichen Bereich kann auch die Berufsgenos...mehr

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Pakistan / I. Geschäftsbriefe

Rz. 116 Die Gesellschaft ist nach sec. 22 (c) verpflichtet, in jedem Geschäftsbrief zumindest den Firmennamen leserlich in Englisch oder in Urdu aufzunehmen. Als Geschäftsadresse gilt der eingetragene Gesellschaftssitz. Nach sec. 22 haftet derjenige, der einen Geschäftsbrief ohne die erforderliche Namensangabe in Verkehr bringt, dem Empfänger gegenüber persönlich. Darüber hi...mehr

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Schweden / I. Geschäftsbriefe

Rz. 132 Die Firma, der Ort des Sitzes des Verwaltungsrates sowie die Organisationsnummer der Gesellschaft müssen auf allen Geschäftsbriefen, Rechnungen und Bestellungsformularen abgedruckt sowie im Internetauftritt angegeben sein.[153] Falls ein Liquidationsverfahren eingeleitet worden ist, muss dies ebenfalls angegeben werden. Bei Missachtung kann das Gesellschaftsregistera...mehr

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Türkei / 3. Eintragung in das Handelsregister

Rz. 163 Der Übergang eines Gesellschaftsanteils ist beim Handelsregister zur Eintragung anzumelden. Erfolgt die Eintragung nicht innerhalb von 30 Tagen, kann der ausscheidende Gesellschafter die Löschung beim Handelsregister beantragen. Der Direktor des Handelsregisters gewährt in diesem Falle der Gesellschaft eine Frist zur Nennung des Namens des Erwerbers (Art. 598 HGB). F...mehr

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Kanada / 2. Gesellschaftssitz

Rz. 15 Weiterer zwingender Bestandteil der Articles of Association ist die Angabe des Gesellschaftssitzes. Der Gesellschaftssitz (Registered Office) muss sich zwingend in Kanada befinden und ist mit der Bezeichnung des Ortes, in dem die Gesellschaft ihren registrierten Sitz unterhält, anzugeben. Wie im deutschen GmbH-Recht ist der Firmensitz Satzungsbestandteil, so dass Ände...mehr

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Ukraine / VI. Bestätigung der Angaben über die wirtschaftlichen Endbegünstigten

Rz. 61 Alle juristischen Personen sind verpflichtet, innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem Datum ihrer staatlichen Registrierung die Angaben über die wirtschaftlich Endbegünstigten jedes Jahr zu bestätigen. Wenn eine Gesellschaft z.B. am 10.1.2018 registriert wurde, muss sie ab 2021 jedes Jahr die Angaben über die wirtschaftlich Endbegünstigten im Zeitraum zwischen dem 11. u...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / VII. Jahresmeldung zum Handelsregister

Rz. 63 Die Gesellschaft ist verpflichtet, binnen 60 Tagen nach der Jahreshauptversammlung eine Jahresmeldung bei dem Handelsregister einzureichen. Diese Meldung (Annual Return) umfasst insbesondere die folgenden Themenkreise, Section 94 (1) CA:mehr

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Schweden / III. Kapitalerhaltung

Rz. 46 Das Aktienkapital der schwedischen Aktiengesellschaft ist durch eine Vielzahl von Vorschriften des ABL geschützt. In Kap. 17 ABL werden eine Reihe von Transaktionen, die dazu führen, dass die Vermögensmasse der Gesellschaft sich verringert, unter dem Sammelbegriff "Werteübertragung" (värdeöverföring) behandelt. Nur Transaktionen, bei denen die Gesellschaft keine oder ...mehr

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Kanada / II. Buchführungspflicht

Rz. 82 Sämtliche Buchführungsunterlagen (einschließlich Belege) sind grundsätzlich in Kanada aufzubewahren. Ausnahmsweise besteht die Möglichkeit, sie außerhalb Kanadas aufzubewahren, wenn jederzeit in Form von Kopien oder mit Hilfe elektronischer Hilfsmittel (Computer) während üblicher Geschäftsstunden eine Einsichtnahme von Kanada aus möglich ist (Sect. 20 [5] CBCA); die P...mehr

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Ungarn / II. Bedeutung der Handelsregistereintragung

Rz. 82 Die Gründung der Gesellschaft ist gem. § 34 Abs. 1 Satz 1 Ctv. innerhalb von 30 Tagen ab Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags beim Registergericht anzumelden. Bei Fristversäumnis kann ein Bußgeld verhängt, jedoch nicht die Eintragung verweigert werden. Rz. 83 Positive wie negative Publizität des Handelsregisters sind in § 22 Ctv. geregelt. Rz. 84 Die Berufung auf ei...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / 3. Mantel- und Vorratsgesellschaften

Rz. 40 Das Bereithalten von Mantel- und Vorratsgesellschaften, wie das in anderen Rechtsordnungen üblich ist, ist in den VAE nicht gängig. Der Grund liegt wohl darin, dass allein das Gründungsverfahren mit einem nicht unerheblichen Kostenaufwand verbunden ist, Büroraum zwingend anzumieten ist und die Gewerbelizenz jährlich gegen Zahlung der entsprechenden Gebühren erneuert w...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / 3. Haftung des Geschäftsführers

Rz. 130 Eine Haftung des Directors ergibt sich generell aus einem Verstoß gegen Sorgfalts- und Treuepflichten bei der Ausübung des Amtes. Aus der Rechtsprechung haben sich Fallgruppen für Fragen der Haftung herausgebildet.[19] Der Haftungsmaßstab richtet sich unter anderem auch nach der arbeitsvertraglichen Tätigkeitsbeschreibung und der tatsächlichen Mitwirkung im laufenden...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / X. Sanktionen des Handelsregisters bei Formverstößen

Rz. 67 Für die Mitteilung von Vorgängen bestehen jeweils spezifische Fristen für die zeitnahe Meldung an das Register. Die verspätete Abgabe von vorgeschriebenen Meldungen wird durch das Handelsregister sanktioniert. Dabei werden Verzögerungen bei Routinevorgängen durch formelhaft berechnete Verspätungsgebühren (basierend auf der Anzahl der Tage der Verspätung) sanktioniert,...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / III. Firmenname

Rz. 33 Das ROC prüft im Rahmen des Gründungsverfahrens die Zulässigkeit des beantragten Firmennamens. Der Firmenname darf keine "zu nahe Ähnlichkeit" aufweisen zu dem Namen einer bereits bestehenden Gesellschaft, Section 4 (2) (a) CA. Es erfolgt auch eine Beurteilung dazu, ob der beantragte Name eine Irreführung darstellt.[3] Des Weiteren unzulässig sind Namensbestandteile, ...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 57 Bei der ersten Anmeldung der Gesellschaft zum Unternehmensregister muss die Anmeldung folgende Angaben enthalten:mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.4.3 Zuständigkeit für die Konkretisierung

Rz. 348 Auf der Basis der strafrechtlichen Rechtsnatur der Nachentrichtungspflicht ergibt sich zwangsläufig, dass die Konkretisierung der Nachentrichtungspflicht durch ein Strafverfolgungsorgan zu erfolgen hat. § 371 Abs. 3 AO ist demgemäß auch als Regelung hinsichtlich der funktionellen und sachlichen Zuständigkeit für die Nachfristsetzung anzusehen.[1] Funktionell zuständi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.4.2 Rechtsnatur der Nachentrichtungsfrist

Rz. 345 Die Rechtsnatur der aus § 371 Abs. 3 AO folgenden Nachentrichtungspflicht ist in der Lit. umstritten. Der Meinungsstreit wirkt sich vornehmlich im Rahmen der Fristsetzung (Rz. 348ff.) aus. Es wird einerseits die Ansicht vertreten, dass es sich in der Nachentrichtungsfrist um eine steuerliche Frist handle.[1] Diese Ansicht hat – bei konsequenter Durchführung – den Vort...mehr