Bundesgerichtshof (BGH)


































Polizeiabsperrung mit Flatterband, Streifenwagen und Polizist
Polizeiabsperrung mit Flatterband, Streifenwagen und Polizist
Bundesgerichtshof

Polizeibeamter darf polizeiinterne Vorgänge nicht an Presse weitergeben

Mit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes hat das Thema Whistleblowing auch im öffentlichen Dienst an Aufmerksamkeit gewonnen. Vorsicht ist dabei insbesondere geboten, wenn Dienst- oder Privatgeheimnisse tangiert sind oder personenbezogene Daten verarbeitet werden. Denn bei Rechtsverstößen drohen empfindliche Strafen, wie ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs zeigt. Ein Polizeibeamter hatte einen befreundeten Journalisten unerlaubt über zahlreiche polizeiinterne Vorgänge informiert.