Fachbeiträge & Kommentare zu Brandenburg

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AGS 06/2021, Anfall der Ein... / Leitsatz

Bei Vergleichsvorschlägen des Gerichts entspricht es dem Regelfall, dass diese sich auf den konkreten Streitgegenstand des jeweils anhängigen Verfahrens beschränken. Damit ist zwar nicht ausgeschlossen, dass auch nicht rechtshängige Streitgegenstände mit verglichen werden. Um dies annehmen zu können, bedarf es jedoch entsprechender Umstände, denen sich diese Intention entneh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anwendung des RVG

Rz. 344 Der Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter kann über die Verwaltervergütung hinaus nach dem RVG zusätzlich Tätigkeiten abrechnen, wenn er in seiner amtlichen Tätigkeit eine Aufgabe wahrgenommen hat, die besonderer rechtlicher Fähigkeiten bedurfte und daher von einem Verwalter ohne volljuristische Ausbildung bei sachgerechter Arbeitsweise i.d.R. einem Rechtsanwalt hätte ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Keine Anrechnung bei streitigem Verfahren zwei Jahre nach Mahnverfahren

Rz. 38 Eine Anrechnung der Verfahrensgebühr ist nach § 15 Abs. 5 S. 2 ausgeschlossen, wenn seit der Beendigung des Mahnverfahrens mehr als zwei Kalenderjahre verstrichen sind.[48] Hiernach gilt die weitere Tätigkeit als neue Angelegenheit, wenn der frühere Auftrag seit mehr als zwei Kalenderjahren erledigt ist. Eine direkte Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, weil ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Anwalt war anstelle eines Verfahrensbevollmächtigten tätig

Rz. 66 Bei der Frage der Erstattungsfähigkeit ist danach zu differenzieren, ob der nach VV 3403 tätige Anwalt neben einem Verfahrensbevollmächtigten oder an seiner Stelle tätig geworden ist. Hatte die Partei keinen Verfahrensbevollmächtigten beauftragt, sondern hatte sie den Anwalt nur mit Einzeltätigkeiten mandatiert, so ist die Vergütung nach VV 3403 stets erstattungsfähig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Güteverfahren vor einer durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestelle, § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, oder, wenn die Parteien den Einigungsversuch einvernehmlich unternehmen, vor einer Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, § 15a Abs. 3 EGZPO (Nr. 1)

Rz. 5 Ausdrücklich genannt sind in Nr. 1 die Gütestellen gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, also solche Gütestellen, die von der Landesjustizverwaltung eingerichtet oder anerkannt sind. Auf Grund der zum 1.1.2000 eingeführten Vorschrift des § 15a EGZPO sind die Landesjustizverwaltungen ermächtigt worden, Gütestellen zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung einzuri...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Schaltanlagenbauwerk eines Kraftwerks

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Geschäftsgebühr – Prüfung der Erforderlichkeit der Vertretung

Rz. 150 Umstritten ist, ob die Erforderlichkeit der Vertretung (VV 2503) im Verfahren gem. § 55 vom Urkundsbeamten zu prüfen ist (vgl. Rdn 122).[314] Gleiches gilt für die Prüfung, ob eine vergleichsweise Regelung zur Rechtsverfolgung "notwendig" i.S.d. § 91 ZPO war. Die Entscheidung, ob der Anwalt nur beraten oder vertreten soll, und deshalb die Entscheidung darüber, ob ein...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Außenjalousien

an Bürogebäuden: nein.[1] Das gilt auch für die Markise einer Schneiderboutique.[2]mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Coil-Lagerplatz

Ein besonders befestigter, mit einem Schienennetz versehener Platz zur Lagerung von 17 bis 20 Tonnen schweren, in Rollen transportierten, zur Weiterverarbeitung bestimmten Eisen- oder Stahlteilen ("Coils") kann eine Betriebsvorrichtung darstellen.[1]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Schwellengebühr/Regelgebühr VV 2300 und 2302 und Erhöhung (Anm. Abs. 4)

Rz. 114 Nach der Anm. zu VV 2300 (ab 1.10.2021: Anm. Abs. 1 zu VV 2300) kann eine höhere Geschäftsgebühr als 1,3 nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit des Anwalts umfangreich oder schwierig war. Für sozialrechtliche Angelegenheiten, in denen im gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3), befindet sich eine gleichlautende Regelung in der Anm. zu VV 2302....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Abschluss eines Einigungsvertrages oder Mitwirkung an einer Erledigung i.S.d. VV 1002

Rz. 34 Nach der Regelung in Anm. Abs. 1 Nr. 1 fällt eine volle 1,2-Terminsgebühr schließlich auch dann an, wenn in einem Verfahren mit vorgeschriebener mündlicher Verhandlung mit oder ohne Mitwirkung des Gerichts ein Vertrag i.S.d. VV 1000 geschlossen wird oder eine Erledigung der Rechtssache i.S.d. VV 1002 eingetreten ist. Diese Formulierung ist mit dem KostRÄG 2021 an die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verfahren nach §§ 33, 55 f.

Rz. 420 Betroffen von der Regelung in Abs. 3 sind Rz. 421 Gem. § 80 AsylG können Entscheidungen in Rechtsstreitigkeiten nach dem As...mehr

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AGS 06/2021, Keine Beschwer... / Leitsatz

Eine Beschwerde gegen eine vorläufige Streitwertfestsetzung ist unzulässig. Dies gilt auch dann, wenn mit der Streitwertbeschwerde die Zuständigkeit des Landgerichts erreicht werden soll. OLG Brandenburg, Beschl. v. 2.6.2020 – 1 W 16/20mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Berufung ist nur eingelegt und ohne Begründung zurückgenommen worden

Rz. 55 Bei dieser Konstellation kommt es zunächst einmal darauf an, welche Tätigkeiten der Anwalt des Berufungsbeklagten entfaltet hat. Rz. 56 Die bloße Entgegennahme und Weiterleitung der Berufungsschrift und des Antrags auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist ist nach Auffassung des KG[23] noch durch die erstinstanzlichen Gebühren abgegolten; ebenso BGH:[24] "Eine mi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / J. Erstreckung der Beiordnung

Rz. 67 Umstritten war zur BRAGO, ob die Beiordnung eines Pflichtverteidigers auch die Tätigkeit des Anwalts im Adhäsionsverfahren umfasst. Nach Auffassung des OLG Schleswig[35] bedurfte es einer zusätzlichen Beiordnung für das Adhäsionsverfahren nicht; der Pflichtverteidiger, der auch im Adhäsionsverfahren tätig wurde, erhielt danach stets die Gebühren nach § 89 BRAGO i.V.m....mehr

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AGS 06/2021, Anfall der Ein... / II. Verfahrens- und Einigungsgebühr bei Mehrvergleich

1. Gesetzliche Regelung a) Verfahrensgebühren Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information (s, Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigte eine Verfahrensgebühr, die im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erster Instanz nach Nr. 3100 VV mit einem Gebührensatz von 1,3 anfällt, wenn der Rechtsanwalt eine oder mehrere der in Nr. 3101 N...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Rechtsprechung

Rz. 87 Ein Gegenstandswert ist in Freiheitsentziehungs- und Unterbringungssachen sowie in Kindschaftssachen nach § 151 Nr. 6, 7 FamFG für den Rechtsanwalt deshalb nicht maßgeblich, weil Betragsrahmengebühren entstehen, die sich gerade nicht nach einem Wert richten. Anlass dafür, überhaupt Ausführungen zum Gegenstandswert aufzunehmen, ist der Umstand, dass die obergerichtlich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Prozess-/Verfahrenskostenhilfe

Rz. 59 Soweit der Anwalt uneingeschränkt beigeordnet ist, erhält er seine Reisekosten aus der Staatskasse (§ 46 Abs. 1), es sei denn, die Reisekosten waren ausnahmsweise nicht notwendig. Das gilt auch dann, wenn das Gericht irrtümlich eine gebotene Beschränkung übersehen hat. Das Gericht ist im Rahmen der Festsetzung an die Bewilligungsbeschlüsse gebunden. Der Urkundsbeamte ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Betragsrahmengebühren

Rz. 71 Erhält der Anwalt für seine Tätigkeit eine Betragsrahmengebühr wie etwa in den Verfahren vor den Sozialgerichten (§ 3) oder in Straf- und Bußgeldsachen (VV 4100, 5100 ff.), so stellt ein Gegenstandswert dieser Tätigkeit keine Berechnungsgröße für die Höhe der Gebühr dar. Der Wert kann lediglich innerhalb des vorgegebenen Gebührenrahmens bei der Bestimmung des Betrages...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Bindungswirkung nach Abs. 1 in Verfahren auf Vergütungsfestsetzung nach § 11

Rz. 149 Auch das Gericht ist an seine Wertfestsetzung gebunden, solange sie nicht abgeändert worden ist. Daraus folgt, dass es im Verfahren auf Festsetzung der Vergütung nach § 11 keine eigene gesonderte, vom zugrunde liegenden gerichtlichen Verfahren abweichende Wertfestsetzung geben darf. Das Gericht muss vielmehr von dem im gerichtlichen Verfahren festgesetzten Wert ausge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Berechnung von aus der Staatskasse festzusetzenden Reisekosten im Falle der Beiordnung zu den Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Anwalts

Rz. 29 Der nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassene und "zu den Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts" beigeordnete Rechtsanwalt kann Reisekosten gegen die Staatskasse festsetzen lassen, etwa für die Reise zum Termin am Sitz des Prozessgerichts. In welcher Höhe dem Rechtsanwalt Kosten für die Reise zwischen dem Kanzleisitz ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Beschluss/Abschließende Entscheidung über die Erinnerung

Rz. 24 Das Gericht entscheidet durch Beschluss, der stets zu begründen [69] und förmlich zuzustellen ist, falls er der befristeten Beschwerde unterliegt (Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 3).[70] Der Beschluss ist mit der befristeten Beschwerde anfechtbar und daher förmlich zuzustellen, wenn der Beschwerdewert 200 EUR übersteigt, also mindestens 200,01 EUR beträgt. Wird dieser Bes...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / a) Gebühren

Rz. 171 Im erstinstanzlichen Verfahren richtet sich die Vergütung in einstweiligen Anordnungsverfahren nach den VV 3100 ff. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr. Rz. 172 Der Anwalt erhält zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach VV 3100 (VV Vorb. 3 Abs. 2). Rz. 173 Soweit die einstweilige Anordnung von Amts wegen ergeht oder auf Antrag des Gegners und der Anwalt nicht mehr ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gerichtliche Termine

Rz. 25 In den Verfahren nach dem IRG und dem IStGH-Gesetz steht dem Anwalt neben der Verfahrensgebühr nach VV 6101 auch eine Terminsgebühr nach VV 6102 zu. Die Terminsgebühr entsteht für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen, soweit nichts anderes bestimmt ist (VV Vorb. 6 Abs. 3 S. 1). Außergerichtliche Termine lösen daher keine Terminsgebühren aus; Besprechungen mit ander...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Begriff des Gegenstands

Rz. 32 Unter dem Begriff "Gegenstand" versteht man bewegliche und unbewegliche Sachen[41] und Rechte,[42] sodass die Bestimmung der Nr. 1, 2. Hs. auch auf Forderungen zutrifft.[43] Bei diesen ist jedoch streitig, ob auf den objektiven Wert der Forderung abzustellen ist oder auf den, den sich der Gläubiger vorgestellt hat. Richtigerweise wird man den Wert des Gegenstandes bei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Erstattung bei fehlender Notwendigkeit

Rz. 115 Lange Zeit str. war, ob die Reisekosten eines auswärtigen Anwalts außerhalb des Gerichtsbezirks, dessen Hinzuziehung nicht notwendig war, zumindest bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks erstattungsfähig seien. Der BGH[113] hat in zwei Grundsatzentscheidungen diese Frage i.S.d. der bis dahin h.M.[114] bejaht. Die Reisekosten des Anwalts auße...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Inanspruchnahme des Mandanten

Rz. 19 § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO schließt die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen des im Wege der PKH beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Partei aus (Forderungssperre).[32] Die Forderungssperre erfasst aber nur solche Ansprüche des beigeordneten Rechtsanwalts, für welche PKH bewilligt worden ist. Die Sperrwirkung greift daher grundsätzlich nicht für Vergütungsansprüche de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Unterschiedliche Auffassungen bei beschränktem Auftrag

Rz. 40 Ist der dem Rechtsanwalt erteilte Vollstreckungsauftrag von vornherein auf einen bestimmten Gegenstand beschränkt worden, ist die Ermittlung des Gegenstandswerts umstritten. Im wesentlich werden hier drei Auffassungen vertreten. Rz. 41 1. Die eng auszulegende Ausnahmeregelung in Nr. 1, 2. Hs. soll nach einer Auffassung nicht zum Tragen kommen, wenn der zu pfändende bes...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Nachträgliche Änderung der Ermessensausübung durch den Anwalt

Rz. 96 Hat der Anwalt einmal die Bestimmung nach Abs. 1 getroffen, ist er an den gewählten Gebührensatz grundsätzlich gebunden.[187] Es handelt sich bei der Bestimmung um ein Gestaltungsrecht, das nach seiner Ausübung nicht mehr geändert oder widerrufen werden kann.[188] Das wiederum setzt nicht voraus, dass der Rechtsanwalt bereits ausdrücklich eine Schlussrechnung erteilt h...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Festsetzung der Umsatzsteuer

Rz. 116 Soweit der Partei ein prozessualer Kostenerstattungsanspruch zusteht und dieser auch die an den Anwalt zu zahlende Umsatzsteuer beinhaltet (siehe Rdn 93 ff.), kann die Partei diese gemäß §§ 103 ff. ZPO zusammen mit der Vergütung gegen den erstattungspflichtigen Gegner festsetzen lassen. Rz. 117 In welcher Höhe die Umsatzsteuer anfällt, bestimmt sich nach dem Zeitpunkt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Keine Auslegung einer uneingeschränkten Beiordnung

Rz. 133 Eine uneingeschränkte Beiordnung kann auch nicht dahin ausgelegt werden, dass darin eine Einschränkung enthalten sein müsste bzw. der Beiordnungsantrag eines auswärtigen Rechtsanwalts kann nicht (mehr) so verstanden werden, dass der Antrag gleichzeitig einen Verzicht auf Reisekosten darstellt.[268] Die frühere Rechtsprechung des BGH,[269] dass der Beiordnungsantrag e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Vorzeitige Beendigung nach Anm. Abs. 1 Nr. 1

Rz. 6 Nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 entsteht lediglich eine 1,1-Verfahrensgebühr, wenn der Auftrag endigt, bevor der Rechtsanwalt Rz. 7 Nur eine ermäßigte Gebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 entsteht auch dann, wenn sich die Tätigkeit ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Einzelfälle

Rz. 94 In zahlreichen Fällen ordnet das RVG selbst an, dass innerhalb eines Verfahrens mehrere Angelegenheiten gegeben sind. Andererseits wird an mehreren Stellen, insbesondere in §§ 16 und 19, angeordnet, dass bestimmte Tätigkeiten des Anwalts noch zur Gebühreninstanz zählen und keine gesonderte Angelegenheit auslösen. Im Einzelnen gilt Folgendes: Rz. 95 Abänderungsverfahren...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / 1. Überblick

Rz. 91 Wird nach Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses der Streitwert neu festgesetzt, sodass sich eine geringere oder eine höhere Erstattungsforderung ergibt, kann das Gericht nach § 107 Abs. 1 ZPO die Kostenfestsetzung abändern. Erforderlich ist allerdings ein Antrag, § 107 Abs. 1 S. 1 ZPO.[55]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Nur tatsächlich erhaltene Zahlungen

Rz. 67 Der Regelung in Abs. 5 S. 3 ist zu entnehmen, dass auch im Zusammenhang mit im RVG an vielen Stellen geregelten Anrechnungen nur tatsächlich erfolgte Zahlungen vom beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt anzugeben sind.[143] Das ist konsequent, weil nur an den beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt tatsächlich gezahlte Gebühren für eine Anrechnung im Verhältnis...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Vergütung

Rz. 82 Lässt sich der Pflichtverteidiger vertreten, so muss er, um über § 5 einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu erwerben, zuvor die Zustimmung des Gerichts einholen; anderenfalls steht ihm keine Vergütung zu,[76] auch nicht für die in § 5 genannten Personen.[77] Das ergibt sich letztlich daraus, dass der Pflichtverteidiger vom Gericht bestellt wird und es – im ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Beschwerdeverfahren

Rz. 2 Beschwerdeverfahren in Verfahren nach VV Teil 3 sind stets gesonderte Angelegenheiten i.S.d. § 15.[2] Soweit man die Beschwerde als Rechtsmittel auffasst, folgt dies bereits aus § 17 Nr. 1. Die Anwendungsbereiche beider Vorschriften überschneiden sich also. Wegen der identischen Rechtsfolgen kommt es hier auf eine Abgrenzung jedoch nicht an. Rz. 3 Die Regelung des Abs. ...mehr

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zfs 06/2021, Gegenstandswer... / Sachverhalt

Der Kl. hatte die Bekl. mit seiner am 26.3.2019 beim LG Frankfurt (Oder) eingegangenen und den Bekl. am 24.4.2019 zugestellten Klage auf Schadensersatz i.H.v. 9.757,48 EUR, Feststellung der Ersatzpflicht für weitere Schäden und Freistellung von außergerichtlichen Kosten seiner Prozessbevollmächtigten in Anspruch genommen. Unter dem 9.4.2019 hatte die Bekl. zu 2 einen Betrag ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Kein Einverständnis des Auftraggebers

Rz. 47 Der Rechtsanwalt kann eine Dokumentenpauschale nach Nr. 1 Buchst. a verlangen, ohne dass es darauf ankommt, dass der Auftraggeber hierzu sein Einverständnis erklärt hat. Erforderlich ist lediglich, dass das Anfertigen von Kopien oder Ausdrucken zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache geboten war. Insoweit besteht ein Ermessensspielraum des Anwalts. Darauf, ob dies...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Beistand für mehrere Zeugen

Rz. 46 Der in einer Strafsache mehreren Zeugen als Beistand gem. § 68b Abs. 2 StPO beigeordnete oder sonst für mehrere Zeugen tätige Rechtsanwalt wird ebenfalls für mehrere Auftraggeber in derselben Angelegenheit tätig und erhält deshalb die Gebühren gem. §§ 7 Abs. 1, 15 Abs. 2 – mit der Erhöhung nach VV 1008 – nur einmal. Der Zeugenbeistand kann deshalb nicht für jeden Zeug...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gegenstandswert bei teilweise bewilligter Prozesskostenhilfe

Rz. 36 Wird einem Asylbewerber nur auf einige der von ihm gestellten Anträge, also nur teilweise, Prozesskostenhilfe gewährt, sind nach einer Ansicht Teilgegenstandswerte für die Bemessung der Prozesskostenhilfe festzusetzen.[31] Vorzugswürdig ist demgegenüber die Bildung einer Quote, die sich an der Kostenentscheidung im Urteil orientiert.[32] Das entspricht sowohl der Syst...mehr

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AGS 06/2021, Elektronischer... / 2. Vorlage von Belegen

"Bislang" ist überwiegend davon ausgegangen worden, dass eine elektronische Antragstellung der BerH möglich ist. Dabei war klar, dass die Abgabe der unter Abschnitt B im Antragsformular zwingend zu tätigenden höchstpersönlichen Erklärungen sowie die weitere Angabe der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nur durch den Rechtsuchenden persönlich und nicht durch eine ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Antragsrecht

Rz. 2 Insoweit derselbe Verfahrensgegenstand betroffen ist, ist nur ein Antragsrecht für die Festsetzung des Werts für die anwaltliche Tätigkeit gegeben und zwar entweder nach § 32 Abs. 2 S. 1 oder nach Abs. 1. Rz. 3 Gibt es eine für die Gerichtsgebühren maßgebende Bewertung, die auch auf die anwaltliche Tätigkeit anwendbar ist, dann gilt § 32; gibt es sie nicht, gilt § 33. B...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 48 Die Vorschrift des Abs. 3 S. 1 gibt an, wie die nach VV 7003 bis 7006 zu berechnenden Reisekosten zu verteilen sind, wenn eine Geschäftsreise in mehreren Angelegenheiten gleichzeitig durchgeführt wird. Sie regelt nicht, welche Vergütung dem Anwalt für die Ausführung von Geschäftsreisen zusteht; dies ergibt sich vielmehr aus VV 7003 bis 7006. Rz. 49 Nimmt der Anwalt anl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Verstoß gegen Abs. 3 S. 1

Rz. 152 Nach Ansicht der Rechtsprechung[241] stellt die Nichteinholung eines nach Abs. 3 gebotenen Gutachtens einen schweren Verfahrensmangel nach § 539 ZPO dar, aufgrund dessen der Rechtsstreit regelmäßig an die Vorinstanz zurückzuverweisen sei. Zwar könne das Berufungsgericht als Tatsacheninstanz das Gutachten selbst einholen und entscheiden. Dies sei jedoch regelmäßig nic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Notwendigkeit (§ 46 Abs. 1)

Rz. 250 Nach § 46 Abs. 1 erstattet die Staatskasse nur die zur sachgemäßen Wahrnehmung der Interessen der Partei erforderlichen Auslagen und Aufwendungen. Sollen Auslagen nicht erstattet werden, muss die Staatskasse und nicht der Rechtsanwalt beweisen, dass die geltend gemachten Auslagen nicht erforderlich waren (siehe § 46 Rdn 1 ff.).[383] Daher ist die Notwendigkeit der Au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Anhang Gerichtskosten

Rz. 55 Im Falle einer Abgabe werden die Gerichtsgebühren nur einmal erhoben. Zahlungen vor dem abgebenden Gericht sind auf die Schlusskostenrechnung des Empfangsgerichts anzurechnen (§ 4 Abs. 1 GKG, § 6 Abs. 1 FamGKG, § 5 Abs. 1 GNotKG). Mehrkosten, die durch Anrufung eines Gerichts entstehen, zu dem der Rechtsweg nicht gegeben ist oder das für das Verfahren nicht zuständig ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Auslagen nach VV 7000 ff.

Rz. 134 Auslagen nach VV 7000 ff. sind festsetzbar, da diese einen Teil der Vergütung bilden (vgl. § 1 Abs. 1). Insbesondere ist die Umsatzsteuer (VV 7008) festzusetzen, sofern die Tätigkeit des Anwalts umsatzsteuerpflichtig ist. Eine Erklärung nach § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO muss der Anwalt nicht abgeben. Auf seine Vorsteuerabzugsberechtigung kommt es nämlich nicht an, da es hie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Rechtskräftige Entscheidung

Rz. 90 Nur wenn z.B. über die Kürzung der Verfahrensgebühr aufgrund teilweiser Anrechnung einer entstandenen Geschäftsgebühr bereits bestandskräftig gerichtlich entschieden wurde (z.B. gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 4 S. 3 durch abschließende Entscheidung des OLG[197]), kommt keine Nachliquidation mehr in Betracht.[198] Die Rechts- bzw. Bestandskraft einer Vergütungsfestset...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Bei Rücknahme des Antrags auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens

Rz. 305 Eine analoge Anwendung des § 494a Abs. 2 ZPO wird teilweise vertreten, wenn ein Rechtsstreit zur Hauptsache nicht anhängig ist und der Antrag auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens zurückgenommen oder als unzulässig verworfen worden ist.[382] Die Situation des Antragsgegners sei in diesem Fall derjenigen des Antragsgegners nach § 494a ZPO vergleichba...mehr