Fachbeiträge & Kommentare zu Brandenburg

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / a) Auskunftsverlangen und gerichtliche Kostenentscheidung

Rz. 247 Der – wechselseitig bestehende – unterhaltsrechtliche Auskunftsanspruch dient auch dazu, einen Rechtsstreit zu vermeiden. Beide Seiten des Unterhaltsrechtsverhältnisses sollen in die Lage versetzt werden, aufgrund vollständiger und zutreffender Informationen den Unterhalt eigenständig korrekt berechnen zu können. Damit korrespondieren die Kostenregelungen des § 243 S....mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / III. Verwirkung von Unterhaltsrückständen

Rz. 339 Unterhaltszahlungen sollen zur Deckung des Lebensbedarfes dienen, nicht aber zur Vermögensbildung. Da ein Unterhaltsberechtigter mithin lebensnotwendig auf den Unterhalt angewiesen ist, kann der Unterhaltsschuldner auch zeitnah mit der Durchsetzung der Ansprüche rechnen. Denn der Unterhaltsverpflichtete wird seine Lebensführung an die ihm zur Verfügung stehenden Eink...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsschuldners

Rz. 890 Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners wird auch durch seine Erwerbsfähigkeit und seine Erwerbsmöglichkeiten bestimmt.[1239] Sofern er über keine oder zu geringe Einkünfte verfügt, um den geschuldeten Unterhalt zu bedienen, trifft ihn die unterhaltsrechtliche Obliegenheit, die ihm möglichen und zumutbaren Einkünfte zu erzielen, insbesondere seine Arbeitskraf...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Einzelne mehrstufige Ausbildungsgänge

Rz. 801 Der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt erstreckt sich grundsätzlich nur auf eine Ausbildung. Da Ausbildungsunterhalt für die Dauer einer Ausbildung nur insgesamt bejaht oder verneint werden kann,[1095] ist eine einheitliche Ausbildung – keine Zweitausbildung![1096] – aufgrund geänderten Ausbildungsverhaltens[1097] auch dann (noch) anzunehmen, wenn sie aus mehreren, an...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / e) Der negative Feststellungsantrag, § 256 ZPO

Rz. 421 Lange Zeit wurde die Meinung[621] vertreten, der negative Feststellungsantrag sei unzulässig. Der Unterhaltsschuldner könne ein Hauptsacheverfahren nach § 52 Abs. 2 FamFG erzwingen;[622] damit werde auf einfachere Art und Weise dasselbe erreicht wie mit einem Feststellungsbeschluss, dass kein Unterhalt geschuldet werde. Nach nunmehr wohl h.M. ist ein negativer Festste...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Familienrechtliche Grundsätze

Rz. 277 In dieser Entscheidung und noch einmal deutlich in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29.3.2001 [292] hat das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass in Eheverträgen der Schutz vor unangemessener Benachteiligung beachtet werden muss. Ein Ehevertrag darf die Unterlegenheitsposition einer Partei nicht durch ihre einseitige vertragliche Belastung und die unan...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / b) Zeitschranke

Rz. 361 Wird ein Antrag auf Herabsetzung des Unterhalts nicht innerhalb eines Monats nach Rechtskraft gestellt, so ist nach § 240 Abs. 2 S. 1 FamFG die Abänderung nur zulässig für die Zeit ab Rechtshängigkeit des Antrags. Die rückwirkende Abänderung setzt die Erhebung des Abänderungsantrags voraus. Nicht ausreichend ist die Zustellung eines Verfahrenskostenhilfeantrags im Prü...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 4. Grunderwerbsteuer

Rz. 625 Trotz der Steuerbefreiung von der Grunderwerbsteuer bei Übertragung von Grundstücken unter Ehegatten gemäß § 3 Nr. 4 GrEStG nimmt in allen anderen Fällen die wirtschaftliche Bedeutung dieser Steuerart immens zu. Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder Grundstückanteils anfällt. Sie wird auf Grundlage des Grunderwerbsteuerg...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Neuer Lebensgefährte

Rz. 642 Wird ein neuer Lebensgefährte in die "Ehewohnung" aufgenommen, entfällt für den Wohnbereich das Prädikat der besonders zu schützenden Ehewohnung. Der Vorteil des mietfreien Wohnens ist daher sodann mit dem objektiven Mietwert zu bemessen.[689] Rz. 643 Bewohnt der Berechtigte eine nicht ihm, sondern dem Verpflichteten gehörende Wohnung, wird der dem Berechtigten zusteh...mehr

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§ 6 Der familienrechtliche ... / II. Absicht, von dem anderen Elternteil Ersatz zu verlangen

Rz. 19 Nach § 1360b BGB wird vermutet, dass der Ehegatte, der zum Unterhalt der Familie einen höheren Beitrag leistet als ihm obliegt, nicht beabsichtigt, von dem anderen Ehegatten Ersatz zu verlangen. Der Gedanke dieser Vorschrift wird auch für den familienrechtlichen Ausgleichsanspruch für anwendbar gehalten. Dies hat zur Folge, dass zumindest bis zur rechtskräftigen Ehesc...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (b) Mehrstufiger Ausbildungsweg Realschule-Lehre-Fachoberschule-Fachhochschulstudium

Rz. 804 Der mehrstufige Ausbildungsweg Realschule-Lehre-Fachoberschule-Fachhochschulstudium [1110] stellt hingegen keine einheitliche Berufsausbildung dar. Die zur sogenannten Abitur-Lehre-Studium entwickelte Rechtsprechung zum Anspruch auf Ausbildungsunterhalt ist nicht entsprechend auf den Fall der Aufnahme eines Studiums nach Mittlerer Reife und anschließender Berufsausbil...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 2. Der Streitwert

Rz. 78 Der Wert des Auskunftsanspruchs bestimmt sich nach dem wirtschaftlichen Interesse des Auskunftsberechtigten an der Erteilung der Auskunft. Es beträgt in der Regel einen Bruchteil des Leistungsanspruchs, den das Gericht gemäß § 3 ZPO nach freiem Ermessen zu schätzen hat. Überwiegend wird vertreten, dass der Streitwert für einen isolierten Unterhaltsauskunftsantrag sich ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Mehrbedarf

Rz. 545 Regelmäßiger Mehrbedarf des unterhaltsbedürftigen Ehegatten kann aufgrund besonderer Umstände, z.B. krankheits- oder ausbildungsbedingt, in Betracht kommen. Als unselbstständiger Unterhaltsteil ist der Mehrbedarf vor Berechnung des Quotenunterhalts vom Nettoeinkommen des Pflichtigen abzuziehen.[580] Rz. 546 Beispiel Bereinigtes Einkommen Verpflichteter 3.000 EUR, Bere...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / aa) Künftiger Unterhalt

Rz. 183 Zukünftiger Unterhalt ab dem auf die letzte mündliche Verhandlung folgenden Monatsersten steht dem Hilfeempfänger als (zukünftiges) eigenes Recht zu, zu dessen Geltendmachung mittels gerichtlichen Unterhaltsantrags er mangels Forderungsübergangs auch berechtigt ist (eigene Verfahrensführungsbefugnis). Jedoch kann der Sozialleistungsträger – falls er für die Vergangen...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / d) Fiktive Einkünfte

Rz. 213 Grundsätzlich können auch dem minderjährigen Unterhaltsberechtigten fiktive Einkünfte zugerechnet werden. Die heute vorherrschende Rechtsprechung bejaht auch bei Minderjährigen die Berücksichtigung fiktiver Einkünfte, soweit eine gesetzliche Schulpflicht nicht mehr besteht und im Hinblick auf die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzes eine Erwerbstätigke...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / bb) Die Begründung des Antrags

Rz. 76 Der Auskunftsanspruch muss grundsätzlich nicht durch substantiierten Vortrag zum Unterhaltsanspruch begründet werden.[95] Der Auskunftsanspruch nach §§ 1605, 1580 BGB bezweckt nämlich, dem Unterhaltsgläubiger die notwendigen Informationen für die Berechnung seines Unterhaltsanspruchs zu verschaffen. Der Auskunftsanspruch setzt daher das Bestehen eines Unterhaltsanspru...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (c) Formalien

Rz. 804 Voraussetzungen der Zustimmung sind: Rz. 805 Hinweis Es besteht kein Anspruch, die Anlage U zu unter...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Tatbestand des § 1611 Abs. 1

Rz. 926 § 1611 Abs. 1 Satz 1 katalogisiert zwei Fallgruppen sowie einen Auffangtatbestand. Die drei jeweiligen Tatbestände des Katalogs sind eindeutig voneinander abzugrenzen.[1282] Rz. 927 Der Unterhaltsanspruch nach §§ 1601 ff. kann gem. § 1611 Abs. 1 Satz 1 auf einen Billigkeitsbeitrag zum Unterhalt herabgesetzt werden, wenn der Unterhaltsgläubigermehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 2. Vater

Rz. 20 Die Vatereigenschaft ist in den §§ 1592, 1593 geregelt. Vater ist mithin der mit der Mutter im Zeitpunkt der Geburt verheiratete Mann (§ 1592 Nr. 1) oder der innerhalb eines Zeitraums von 300 Tagen vor der Geburt verstorbene Ehemann der Mutter (§ 1593 Satz 1); der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat (§ 1592 Nr. 2) oder der Mann, dessen Vaterschaft gerichtlich festg...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 1. Allgemeines

Rz. 79 Der unterhaltsrechtliche Auskunftsanspruch kann auch im Rahmen eines Stufenverfahrens nach § 113 Abs. 1 FamFG, § 254 ZPO geltend gemacht werden. Es handelt sich dabei um eine objektive Antragshäufung nach § 260 ZPO mit nachfolgender Staffelung: 1. Stufe: Auskunft und Belegvorlage 2. Stufe: Eidesstattliche Versicherung 3. Stufe: (unbezifferter) Zahlungs- oder Abänderungsan...mehr

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ZErb 10/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Becker/Bolte/Lückemeier Höfeordnung mit Höfeverfahrensordnung 5. Auflage, 2023 Agricola-Verlag, ISBN 978-3-948248-07-9, 112 EUR In der 5. Auflage hat...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 3. Bedeutung der konkreten Entwicklung bereits während Ehe und Trennungszeit

Rz. 140 Bereits die Entwicklung der Berufstätigkeit während der Ehe kann von Bedeutung sein, wenn es schon zu einer beginnenden Entflechtung der wirtschaftlichen Abhängigkeit des unterhaltsberechtigten Ehegatten gekommen ist.[272]mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Erwerbsobliegenheit im Allgemeinen

Rz. 856 Volljährige Kinder sind vom Grundsatz her dazu verpflichtet, zur Deckung des eigenen Lebensbedarfs eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Rz. 857 Vor einer unterhaltsrechtlichen Einstandspflicht seiner Eltern muss der gesunde Volljährige daher grundsätzlich – auch unter Ortswechsel – jede Arbeitsmöglichkeit ausnutzen und alle sich ihm bietenden, auch berufsfremde und einf...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Der Unterhaltsgläubiger lebt im Ausland

Rz. 645 Grundsätzlich erfolgt die Bedarfsermittlung eines in Deutschland ansässigen Unterhaltsgläubigers nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle, die den Lebensbedarf ausgehend von der Lebensstellung der Eltern des minderjährigen und/oder privilegiert volljährigen Kindes darstellt. Allerdings können die Lebenshaltungskosten am Wohnort des Unterhaltsgläubigers sowohl nach ob...mehr

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AGS 10/2023, Glaubhaftmachu... / V. Frage der Mehrkosten stellt sich nicht

Bei der beschwerdegegenständlichen Konstellation geht es auch nicht um die in der Tat umstrittene Frage, wie Mehrkosten eines Unterbevollmächtigten abgerechnet werden können (vgl. insoweit zutreffend zusammengefasst: LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 30.12.2015 – 8 T 6086/15). Solche Mehrkosten durch Unterbevollmächtigte bzw. Terminsvertreter wurden hier ausdrücklich auf Beklagt...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / IV. Ehebedingtheit des Nachteils

Rz. 13 Für die Ehebedingtheit des – konkret festgestellten – Nachteils ist erforderlich, dass die Umstände, die zu dem unterschiedlichen Einkommen führen, Folgen des konkreten Lebenszuschnitts der Ehegatten während der geschiedenen Ehe sind. Unter einem ehebedingten Nachteil sind also vornehmlich Einbußen zu verstehen, die – streng kausal – sich aus der Rollenverteilung in d...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Einkünfte aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit

Rz. 229 Etwas anderes gilt jedoch für die Einkünfte des minderjährigen Kindes, die es aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit erzielt. Rz. 230 Solche überobligatorischen Einkünfte des minderjährigen Kinds sind jedoch nicht grundsätzlich von der Anrechnung auf den Bedarf ausgenommen. Vielmehr ist die Prüfung, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe eine Anrechnung von überobligatorisc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Straf- und Bußgeldsachenstellen in den Bundesländern

Rz. 53 [Autor/Stand] Die Länder haben die Ermittlungsbefugnisse in Steuerstraf- und -bußgeldsachen durch Rechtsverordnungen auf bestimmte BereichsFÄ übertragen. Während in den meisten Bundesländern die Zuständigkeitsübertragung nach § 387 Abs. 2 AO und § 17 Abs. 2 FVG gleichzeitig erfolgt ist (so in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nieders...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Haushaltsführung für einen neuen Partner

Rz. 1470 Der Wert von Hausarbeit und/oder Kindesbetreuung wird mit dem Wert des späteren Erwerbseinkommens als Surrogat in Ansatz gebracht.[1551] Es findet allerdings keine "Monetarisierung" des Werts der Hausarbeit dahingehend statt, dass die Höhe des Ansatzes dem Umfang der notwendigen Hausarbeit etc. entspricht.[1552] Rz. 1471 Führt der Unterhaltsberechtigte einem neuen Pa...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / aa) Der Antrag gem. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. §§ 114, 117 ZPO

Rz. 26 Die Bewilligung von VKH setzt zunächst einen entsprechenden Antrag voraus. Zuständig für die VKH-Bewilligung ist das Prozessgericht, d.h. das Gericht der Hauptsache, vgl. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m.§ 117 Abs. 1 ZPO. Der VKH-Antrag für ein erstinstanzliches Verfahren ist damit beim Amtsgericht – Familiengericht zu stellen. Der Antrag ist zwar nicht fristgebunden, muss...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / c) Aktuelle und zukünftige wirtschaftliche Situation des Verpflichteten

Rz. 145 Aber auch die Interessen des Unterhaltspflichtigen sind für die Zumutbarkeitsabwägungen von Belang. Zitat BGH, Beschl. v. 26.2.2014 – XII ZB 235/12 [298] Wesentliche Aspekte im Rahmen der Billigkeitsabwägung sind neben der Dauer der Ehe insbesondere die in der Ehe gelebte Rollenverteilung wie auch die vom Unterhaltsberechtigten während der Ehe erbrachte Lebensleistung. B...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / e) Zeitschranke

Rz. 330 § 238 Abs. 3 FamFG behandelt die Zeitgrenze, bis zu der eine rückwirkende Abänderung möglich ist. Nach § 238 Abs. 3 S. 1 FamFG ist die Abänderung zulässig für die Zeit ab Rechtshängigkeit des Antrags. Maßgeblich hierfür ist die Zustellung des Antrags an den Gegner nach § 113 Abs. 1 FamFG i.V.m. §§ 253 Abs. 1, 261 ZPO.[494] Weder genügt die Einreichung eines entspreche...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Fiktive Einkünfte und deren Höhe

Rz. 394 Kommt der Unterhaltsschuldner seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen und/oder privilegiert volljährigen Kinder nicht nach, indem er sich nicht in zumutbarer Weise um eine angemessene Erwerbstätigkeit bemüht und eine reale Beschäftigungschance besteht, können seinem unterhaltsrechtlichen Einkommen fiktiv Einkünfte hinzugerechnet werden, wenn ...mehr

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zfs 10/2023, Keine Kostenfe... / 2 Aus den Gründen:

[7]…“ II. Die gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Das LAG hat zu Recht die sofortige Beschwerde zurückgewiesen und den Beschluss des Arbeitsgerichts vom 9.11.2021 aufgehoben. [9] a) Das LAG ist zutreffend davon ausgegangen, dass Grundlage der Kostenfestsetzung ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Tit...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Status quo der öffentlichen Rechnungslegung in Deutschland

Rz. 31 [Autor/Zitation] Über die heterogene Ausgestaltung der Rechnungslegungsvorschriften für öffentliche Einrichtungen und Unternehmen hinaus stellt die aktuelle Lage der öffentlichen Rechnungslegung in Deutschland ein heterogenes Bild auf den drei Ebenen der Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Kommunen) dar. Grundsätzlich sind dabei folgende drei Rechnungslegungssystem...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 1. Einwendungen

Rz. 371 Dabei muss es sich um Einwendungen handeln, welche den Anspruch mit unmittelbarer Wirkung und unabhängig von seiner Abänderbarkeit gemindert bzw. vernichtet haben. Nach der gängigen Rechtsprechung zählen hierzu insbesonderemehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Der Umfang der gesteigerten Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsschuldners in den Fällen des § 1603 Abs. 1 und 2

Rz. 364 Die Unterhaltsschuldner müssen grundsätzlich alle verfügbaren Mittel für den eigenen und den Unterhalt der minderjährigen unverheirateten Kinder sowie privilegiert Volljährigen gleichmäßig verwenden. Aus der verschärften Haftung ergeben sich für die Unterhaltsschuldner über § 1603 Abs. 1 hinausgehende Verpflichtungen. Unter Umständen wird die Leistungsfähigkeit eines ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Zulässige Ausgestaltungen

Rz. 822 Dagegen sind Vereinbarungen, die eine Konkretisierung des gesetzlichen Unterhalts darstellen,[835] ohne weiteres möglich, es sei denn, sie legen den Unterhaltsanspruch gerade nicht unzutreffend fest.[836] Rz. 823 Soll Trennungsunterhalt nicht geltend gemacht werden, weil der Unterhaltsschuldner gemeinsame Verbindlichkeiten allein abträgt, liegt hierin nach Auffassung ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / III. Der Vergleich im Unterhaltsanordnungsverfahren

Rz. 422 Häufig wird im AO-Verfahren ein Vergleich geschlossen. Dies ist auch vom Gesetzgeber gewollt. § 246 Abs. 2 FamFG bestimmt nämlich, dass die Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung ergeht, wenn dies zur Aufklärung des Sachverhalts oder für eine gütliche Streitbeilegung geboten erscheint. Die Verhandlungssituation erleichtert das Zustandekommen von Unterhaltsverei...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / a) Verfestigte Lebensgemeinschaft

Rz. 272 Mit dem Härtegrund des § 1579 Nr. 2 BGB wird kein vorwerfbares Fehlverhalten des Unterhaltsberechtigten sanktioniert, sondern es wird auf rein objektive Gegebenheiten bzw. Veränderungen in den Lebensverhältnissen des bedürftigen Ehegatten abgestellt, die eine dauerhafte Unterhaltsleistung unzumutbar erscheinen lassen. Entscheidend ist deswegen darauf abzustellen, das...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Versorgungsleistungen für einen neuen Partner

Rz. 486 Lebt der Unterhaltsberechtigte mit einem neuen Partner zusammen, entfällt die Bedürftigkeit nicht ohne weiteres. Führt der Unterhaltsberechtigte allerdings seinem neuen Partner den Haushalt oder erbringt er sonstige Versorgungsleistungen, so können die von diesem erbrachten Gegenleistungen nicht mehr als unentgeltlich beurteilt werden, sondern müssen vielmehr als Verg...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 1221 Der Berechtigte trägt die Darlegungs- und Beweislast für seine krankheitsbedingte Erwerbsunfähigkeit.[1282] Die Prüfung des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der Erkrankung und der nicht Erwerbstätigkeit erfolgt unter strengen Maßstäben.[1283] Der Berechtigte muss im Einzelnen die Krankheiten, an denen er leidet, angeben und vortragen, inwiefern sich diese auf sein...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (b) Zeitlicher Zusammenhang

Rz. 809 Der Anspruch auf Unterhalt für die Dauer einer mehrstufigen Ausbildung setzt weiter voraus, dass die einzelnen Ausbildungsabschnitte zeitlich eng zusammenhängen. Übt es im Anschluss an eine Lehre den erlernten Beruf aus, obwohl es mit dem Studium beginnen könnte, und wird der Entschluss zum Studium auch sonst nicht erkennbar, wird dieser Zusammenhang und damit die Ei...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 3. Der Scheinvater und Scheinvaterregress

Rz. 23 Steht fest, dass der (soziale) Vater nicht der biologische Vater ist, spricht man vom sogenannten Scheinvater. Dieser ist wegen des fehlenden Verwandtschaftsverhältnisses zum Kind nicht zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Rz. 24 Praxistipp Auch hier gilt, dass vorab die Abstammung des Kindes vom (Schein-)Vater im Statusverfahren zu klären ist.[26] Rz. 25 Dem Scheinv...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Abzugsposten vom Einkommen

Rz. 1911 Das unterhaltsrechtlich zu bestimmende Einkommen wird grundsätzlich berechnet durch Abzug von Bei begrenzter Leistungsfähigkeit sind an die Möglichkeit des Abzugs dieser Positionen erhöhte Anforderungen zu stellen. Dabei sind im Einzelfall d...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / cc) Wirksamkeitskontrolle

Rz. 607 Freistellungsvereinbarungen sind grundsätzlich weder gem. § 134 nichtig noch nach § 138 sittenwidrig, auch wenn sie äußerlich mit einem Vorschlag zur Regelung der elterlichen Sorge verbunden werden,[798] wohl aber dann, wenn dadurch die Zustimmung des anderen Elternteils zur Übertragung der elterlichen Sorge [799] und/oder ein Verzicht auf das Umgangsrecht [800] bzw. e...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Verzeichnis der Bearbeiterinnen und Bearbeiter (Teilband 1)

Band-Herausgeber Bearbeiterinnen und Bearbeiter der deutschen Kommentierungmehr

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§ 6 Der familienrechtliche ... / II. Eintritt der Volljährigkeit

Rz. 39 Die Verfahrensstandschaft endet in jedem Fall mit der Volljährigkeit des Kindes. Das volljährige Kind hat ein Recht, nunmehr selbst als Beteiligter das Unterhaltsverfahren zu betreiben, entweder durch Verfahrenserklärung oder – bei Eintritt der Volljährigkeit zwischen den Instanzen – durch Rechtsmitteleinlegung. Rz. 40 Hierbei handelte es sich nach bisheriger Auffassung...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Materielle Voraussetzung: Scheitern der Ehe

Rz. 879 Neben den formellen Voraussetzungen eines zulässigen Scheidungsantrags ist materiell-rechtlich das Scheitern der Ehe zum Zeitpunkt des Ablebens des Beteiligten festzustellen. Für einverständliche Scheidungsverfahren nach § 1565 Abs. 1 i.V.m. § 1566 Abs. 1 BGB gilt:mehr

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zfs 10/2023, Der Fußgängeru... / a) "Spielstraße"/verkehrsberuhigter Bereich (VZ 325)/Fußgängerzone (VZ 242, 243)

Auf einer durch das Verkehrszeichen 325.1 (verkehrsberuhigter Bereich) ausgewiesenen Verkehrsfläche oder in einer ausgewiesenen Fußgängerzone ist von den höchsten Anforderungen an das Verhalten des Fahrzeugführers bei zugleich niedrigen Anforderungen an das Verhalten des Fußgängers auszugehen. In diesen Zonen ordnete schon § 42 Abs. 4a StVO a.F.[13] das Einhalten der Schritt...mehr