Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanzierung

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Belastende Verträge

Tz. 75 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Schwebende Geschäfte fallen gemäß IAS 37.3 grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich des IAS 37. Mit diesem Ausschluss soll vermieden werden, dass die Bilanz durch die Passivierung von Verpflichtungen, denen entsprechende Ansprüche gegenüberstehen, aufgebläht wird (vgl. Tz. 25; zur Begründung der Nichtaktivierung von schwebenden Geschäften...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Imparitätsprinzip

Rn. 81 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 4 sind "alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlußstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen". Vorhersehbare (und bereits eingetretene) Risiken und Verluste finden zum einen i. R.d. Prinzips der allg. Bewertungsvorsicht bei Schätzungen Beachtung (vgl. HdR-E, HGB § 252, Rn. 77ff.). Zum anderen schla...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 2 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 IAS 16 bezieht sich nur auf Sachanlagen. Er gilt nicht für die Bilanzierung vonmehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Beseitigung von Altlasten

Rn. 98 Stand: EL 05 – ET: 03/2010 Altlasten sind Verunreinigungen eines Grundstücks oder eines Gebäudes mit Schadstoffen, deren Ursache in früheren Jahren gelegt wurde und von denen aus heutiger Sicht eine Gefährdung der Umwelt ausgeht. Rn. 99 Stand: EL 05 – ET: 03/2010 Die Verpflichtung zur Beseitigung von Altlasten ergibt sich i. d. R. nicht aus unmittelbar anwendbaren gesetz...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme

Rn. 53 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Handelsrechtl. geboten sind Rückstellungen nur dann, wenn der Kaufmann nach den am BilSt vorliegenden Verhältnissen ernsthaft mit einer Inanspruchnahme rechnen muss. Diese Voraussetzung ist in § 249 nicht ausdrücklich kodifiziert. Ungewisse Verbindl. müssen sich aber so hinreichend konkretisiert haben, dass sie eine wirtschaftliche Belastung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ansatz, Bewertung und Anhangangaben bei "vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen"

Rn. 824 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 "Vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen" sind zu passivieren. Bei ihnen gibt es kein Passivierungswahlrecht wie bei vor dem 01.01.1987 erteilten unmittelbaren Versorgungszusagen (Altzusagen; vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 641ff.) oder bei ähnlichen Verpflichtungen (vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 821) bzw. mittelbaren Versorgungszusagen. Da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Schuldzurechnung

Rn. 32 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die Frage der Schuldzurechnung im Fall der bloßen Erfüllungsübernahme ist streitig, die Beantwortung der Zurechnungsfrage aber entscheidend für die Anwendung des § 4f EStG (ebenso wie des § 5 Abs 7 EStG). In der Beurteilung der Schuldzurechnung bei interner Erfüllungsübernahme hat die FinVerw eine drastische Kehrtwende vollzogen: Nachdem zunä...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten

Tz. 26 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Ein Unternehmen hat sämtliche Kosten in Zusammenhang mit seinen Sachanlagen im jeweiligen Zeitpunkt ihres Anfallens zu bemessen. Diese Kosten umfassen die ursprünglichen Kosten der Anschaffung oder Herstellung und in der Folge anfallende Kosten für ihre Erweiterung, Ersatzteile oder Reparatur, die die Ansatzkriterien gem. IAS 16.7 erfüllen (I...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Wirtschaftliche Verursachung

Rn. 38 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Es können nur Schulden passiviert werden, die am BilSt bestanden haben. Demnach muss also ein Erfüllungsrückstand vorliegen. Dazu kann die Verbindl. rechtl. bereits entstanden sein, sie muss es aber nicht. Es reicht aus, wenn – wirtschaftlich gesehen – die Verursachung der später rechtl. wirksam entstehenden Verbindl. vor dem BilSt liegt. Die...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Vermögensübertragungen im Schnittpunkt zweier Geschäftsjahre

Rn. 39 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Von besonderer Problematik ist die Frage, ob bei der Bilanzierung von Vermögensübertragungen im Schnittpunkt zweier GJ vom Grundsatz der Wertansatzidentität ausnahmsweise abgewichen werden darf. Bejahendenfalls könnte ein zum GJ-Wechsel wirksamer Vermögensübergang in den jeweiligen Eröffnungsbuchungen des übernehmenden und übertragenden UN zu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Verhältnis der allgemeinen Bewertungsgrundsätze zu den GoB

Rn. 9 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Gemäß § 243 Abs. 1 ist der JA "nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen." Die GoB bilden den Rahmen, der bei der Erstellung des JA eingehalten werden muss, damit der JA ordnungsgemäß i. S. v. gesetzmäßig ist (vgl. HdJ, Abt. I/2 (2010), Rn. 7). Rn. 10 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 So oft die GoB zur Begründung praktischen Vorgeh...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 6. Berücksichtigung von Erstattungsansprüchen

Tz. 114 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Nach IAS 37.53 sind Erstattungsansprüche (reimbursements; zB aus Versicherungsverträgen, Entschädigungsklauseln oder Gewährleistungen von Lieferanten) in der Bilanz nur zu erfassen, wenn so gut wie sicher ist (virtually certain), dass das Unternehmen die Erstattung bei Erfüllung der Verpflichtung von Dritten erhält. IAS 37 schweigt, welche M...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Gegen die Fortführung der Unternehmenstätigkeit sprechende tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten

Rn. 49 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 ist bei der Bewertung nur insofern von einer Fortführung der UN-Tätigkeit auszugehen, als dem "nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen." Zur Durchführung der Bewertung und zu deren Prüfung ist daher zunächst zu klären, ob und ggf. inwieweit rechtliche oder tatsächliche Gegebenheiten eher gegen ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Grundsatz

Tz. 29 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Ein Unternehmen kann zur Folgebewertung von Vermögenswerten der Sachanlagen entweder die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten heranziehen oder eine Neubewertung vornehmen. Die gewählte Methode ist dann einheitlich auf eine gesamte Gruppe von Vermögenswerten der Sachanlagen anzuwenden (IAS 16.29). Die frühere Differenzierung in ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 8. Onerous contract

Tz. 25 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Ein belastender Vertrag (onerous contract) ist gem. IAS 37.10 definiert als Vertrag, bei dem die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung den erwarteten Nutzen aus dem Vertrag übersteigen. Die negative Differenz (= Verpflichtungsüberschuss) aus einem solchen belastenden Vertrag wird im deutschen Handelsrecht üblic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bewertung einzelner Rückstellungen

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Begriff der Bewertungsmethoden

Rn. 122 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Der Gesetzgeber beschränkt das Beibehaltungsgebot auf Bewertungsmethoden. Der in § 252 Abs. 1 Nr. 6 verwendete Begriff der Bewertungsmethode ist im Gesetz ebenso wenig definiert wie das Gebot der Beibehaltung. Der Grundsatz der Beibehaltung der Bewertungsmethoden i. A. und der Begriff der Bewertungsmethoden im Besonderen sind damit auslegung...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Wahl der Abschreibungsmethode und Methodenstetigkeit

Tz. 46 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Die gewählte Abschreibungsmethode muss dem erwarteten Verbrauch des wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswerts entsprechen und das Abschreibungsvolumen auf systematische Weise auf die Nutzungsdauer verteilen (IAS 16.60 iVm. IAS 16.50). Damit sind steuerliche Abschreibungen iSd. deutschen Rechnungslegung nur dann erlaubt, wenn sie zugleich de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 3.2 Abwicklungszeitraum – Besteuerungszeitraum

Rz. 28 § 11 KStG verwendet zwei unterschiedliche Begriffe, den Begriff "Zeitraum der Abwicklung" (kurz: Abwicklungszeitraum) und den Begriff "Besteuerungszeitraum". Diese Begriffe sind – wie bereits dargelegt – nicht identisch und müssen daher voneinander abgegrenzt werden. Rz. 29 Der Abwicklungszeitraum ist m. E. aus dem Handelsrecht abzuleiten und muss in seiner Beziehung z...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.2 Treuhand und Ertragsteuerrecht

Die steuerlich wirksame Zurechnung von Treugütern an den Treugeber hat nach der Rechtsprechung die Konsequenz, dass die aus dem Treugut resultierenden Einkünfte ebenfalls dem Treugeber als zugeflossen gelten und von ihm versteuert werden müssen.[1] Sind an einer KG Treugeber über einen Treuhandkommanditisten beteiligt, ist die gesonderte und einheitliche Feststellung der Eink...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 82 Finanzi... / 3 Literatur

Rz. 35 Bieback, Keine Vergütungsvereinbarungen in der Pflege mehr? – Probleme der Qualitätssicherung im SGB XI, NZS 2004 S. 337. Bloch, Zur Weiterentwicklung der sozialen Pflegeversicherung, SGb 2005 S. 385. Griep, Refinanzierung der Investitionsaufwendungen bei geförderten Pflegeheimen, PflR 2005 S. 153. ders., Externer Vergleich in der Rechtsprechung zu den SGB-XI und SGB-XII...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 132l Versor... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist Bestandteil des 4. Kapitels SGB V, welches die Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern regelt, und gehört zum 8. Abschnitt "Beziehungen zu sonstigen Leistungserbringern (§§ 132-134a)". Zur Zeit wird die intensivpflegerische Versorgung wegen der Übergangsregelung in Abs. 5 der Vorschrift noch auf der Rechtsgrundlage des § 132a (Versorg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseröffnung / 3.5 Gewinnermittlung

Sofern keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen und eine Bilanz auch nicht von Dritten, insbesondere Banken, gefordert wird, sollte der Unternehmensgründer sich zunächst für die Einnahmen-Überschussrechnung als Form der Gewinnermittlung (Tz. 4) entscheiden, da sie einfacher und meist auch kostengünstiger ist. Diese Entscheidung muss jedoch nicht bereits bei der Unternehm...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einkünfte aus (echten) Edelmetall-Pensionsgeschäften im Privatvermögen

Leitsatz 1. Wird Edelmetall aus dem Privatvermögen im Wege eines echten Edelmetall-Pensionsgeschäfts übertragen und zurückübertragen, liegt mangels eines marktoffenbaren Vorgangs kein privates Veräußerungsgeschäft vor. Dies gilt auch für im Gegenzug übertragene Fremdwährungsguthaben. Der Pensionsgeber erzielt insoweit sonstige Einkünfte aus Leistungen. 2. Erfasst wird bei der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Mindesthaltedauer (§ 36a Abs 2 EStG)

Rn. 4 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Der Gläubiger der KapErtr muss für eine bestimmte Frist um den Ausschüttungszeitpunkt herum wirtschaftlicher Eigentümer der Aktien oder Genussscheine sein. Der Zeitpunkt des Zuflusses regelt sich nach § 44 Abs 2 EStG. Diese Regelung korrespondiert derzeit nicht mit der Neuregelung im AktG, wonach der Fälligkeitstag gemäß § 58 Abs 4 Akt vorbeh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsverkauf: Factorin... / 5 Bilanzierung des Forderungsverkaufs nach HGB

5.1 Bilanzielle Behandlung des Factorings nach HGB Rz. 28 Für die bilanzielle Zuordnung von Vermögenswerten ist ausschließlich das wirtschaftliche Eigentum maßgebend. In der Regel deckt sich zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer. Ist der zivilrechtliche Eigentümer eingeschränkt, über den Vermögenswert zu verfügen, diesen zu veräußern, zu nutzen oder als Sicherheit ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsverkauf: Factorin... / 6 Bilanzierung von Forderungsverkäufen im Konzernabschluss nach HGB

6.1 Factoring Rz. 56 Das Factoring-Institut ist in der Regel rechtlich und wirtschaftlich selbstständig. Eine Einflussnahme auf den Factor durch den Anschlusskunden ist grundsätzlich nicht gegeben. Damit kommt auch keine Einbeziehung in einen gemeinsamen Konzernabschluss in Betracht. Somit ist die bilanzielle Behandlung in Einzel- und Konzernabschluss allerdings identisch. Wi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsverkauf: Factorin... / 5.2 Bilanzierung von Asset-Backed-Securities nach HGB

Rz. 36 Die Behandlung der Bilanzierung von Asset-Backed-Securities ist im deutschen Handelsgesetzbuch – wie auch das Factoring – nicht gesondert geregelt. Die Bedeutung der bilanziellen Behandlung stieg durch das Rundschreiben 4/97 des damaligen Bundesaufsichtsamtes für Kreditwesen, das Kriterien für eine eigenkapitalentlastende Veräußerung von Kreditforderungen im Rahmen vo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsverkauf: Factorin... / 5.1.2 Bilanzielle Behandlung des unechten Factorings nach HGB

Rz. 33 Die Bilanzierung des unechten Factorings ist in der Literatur strittig.[1] Rechtlich wird das unechte Factoring überwiegend als Kreditgewährung mit Sicherungsübereignung bzw. Sicherungsabtretung von Forderungen eingestuft.[2] Somit erfolgt die Bilanzierung des unechten Factorings analog einer Darlehensgewährung. Die Forderungen werden gemäß § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB vom ...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 1 Einleitung

Rz. 1 Factoring und Asset-Backed-Securities (ABS) sind 2 Finanzierungsinstrumente, die eine Alternative zum klassischen Bankkredit darstellen. Sowohl für den deutschen Mittelstand als auch für Großunternehmen bieten Factoring und ABS gute Möglichkeiten, sich den nötigen finanziellen Spielraum für Investitionen zu verschaffen. Dabei hat vor allem das Image von ABS-Papieren se...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 5.1.1 Bilanzielle Behandlung des echten Factorings nach HGB

Rz. 31 Die Literaturmeinung zur Bilanzierung des echten Factorings ist eindeutig. Rechtlich wird das echte Factoring als Kauf eingestuft. Dabei ist entscheidend, dass der Kaufpreis endgültig beim Anschlusskunden verbleibt.[1] Durch die Übernahme der Delkrederefunktion durch den Factor trägt dieser das Bonitätsrisiko. Unabhängig davon, ob die abgetretene Forderung bevorschuss...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsverkauf: Factorin... / 6.2 Asset-Backed-Securities

Rz. 57 Eine mögliche Einbeziehung der Zweckgesellschaft in den Konsolidierungskreis des Originators oder eines verbundenen Unternehmens regelt § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Danach liegt ein beherrschender Einfluss des Mutterunternehmens vor, wenn es bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Mehrheit der Risiken und Chancen eines Unternehmens trägt. Das Unternehmen hat den Zweck, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsverkauf: Factorin... / 5.1 Bilanzielle Behandlung des Factorings nach HGB

Rz. 28 Für die bilanzielle Zuordnung von Vermögenswerten ist ausschließlich das wirtschaftliche Eigentum maßgebend. In der Regel deckt sich zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer. Ist der zivilrechtliche Eigentümer eingeschränkt, über den Vermögenswert zu verfügen, diesen zu veräußern, zu nutzen oder als Sicherheit einzusetzen, ist er aus wirtschaftlicher Sicht nic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsverkauf: Factorin... / 6.1 Factoring

Rz. 56 Das Factoring-Institut ist in der Regel rechtlich und wirtschaftlich selbstständig. Eine Einflussnahme auf den Factor durch den Anschlusskunden ist grundsätzlich nicht gegeben. Damit kommt auch keine Einbeziehung in einen gemeinsamen Konzernabschluss in Betracht. Somit ist die bilanzielle Behandlung in Einzel- und Konzernabschluss allerdings identisch. Wird das Factor...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.1 Zeitgerechte Bilanzierung

Rz. 5 Die kaufmännischen Bücher sind in regelmäßigen Zeitabständen abzuschließen. Das geschieht vor allem zur Selbstinformation des Kaufmanns. Er soll hierdurch eine Übersicht gewinnen über Vermögen, Schulden und Eigenkapital, auch um dadurch eine drohende Insolvenz möglichst noch rechtzeitig vermeiden zu können. Damit dient der Abschluss auch dem Gläubigerschutz. [1] Eine Ins...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 4.4 Imparitätsprinzip

Rz. 28 Unternehmen sollen fortgeführt werden. Das bedingt, dass Gefahren im Sinne drohender negativer Erfolgsbeiträge bereits zu berücksichtigen sind, wenn sie bevorstehen, nicht erst dann, wenn sie eingetreten sind. Geschieht das nämlich nicht, so wird Gewinn ausgeschüttet, entnommen und besteuert, der noch nicht sicher dem Geschäftsergebnis zugerechnet werden kann. Tritt s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 5.2 Vorsichtsprinzip

Rz. 38 Nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB ist vorsichtig zu bewerten. Nach diesem Grundsatz der Vorsicht ist aber nicht jedes Maß der Unterbewertung gerechtfertigt. Durch Unterbewertung können stille Reserven[1] entstehen, deren Bildung und Auflösung über die Entwicklung des Unternehmens täuschen. Sobald an laufenden Geschäften nicht mehr verdient wird, werden stille Reserven aufge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Equity-Bewertung nach HGB u... / 7 Weiterführende Literatur

Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 11. Aufl. 2019.mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.5 Vollständigkeitsgrundsatz

Rz. 15 Der Grundsatz der Vollständigkeit ist in § 246 Abs. 1 HGB kodifiziert. Er regelt, was zu bilanzieren ist. Hieraus ergeben sich somit die Aktivierungs- und Passivierungsgebote. Im Jahresabschluss sind alle Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge zu erfassen. Auszuweisen sind die Posten jedoch nur insofern, als sie zum Betrie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 5.4 Unternehmensfortführung

Rz. 49 Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Solange also erwartet werden kann, dass ein Unternehmen auf unbestimmte Zeit fortgeführt wird, ist der Jahresabschluss unter dieser Prämisse aufzustellen. Dieses Prinzip wird auch Going-Conc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Equity-Bewertung nach HGB u... / 3.1 Aufbereitung der Beteiligung

Rz. 11 Anders als bei der Voll- und Quotenkonsolidierung werden bei der Equity-Methode gem. § 312 HGB die Vermögensgegenstände und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge aus dem Einzelabschluss nicht in den Konzernabschluss übernommen. Vielmehr erscheinen in der konsolidierten Bilanz unter einem besonderen Posten mit entsprechender Bezeichnung nur die Anschaffungskosten der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 5.1 Stetigkeit

Rz. 34 Ein Vergleich der Posten ist nur sinnvoll, wenn sie vergleichbar sind. Dieser Maßstab gilt für die Postenbezeichnung, den Inhalt der Posten, die Ordnung der Posten in Bilanz und GuV und die Bewertung. Um dem Bilanzleser den Vergleich der Jahresabschlüsse zu erleichtern, ist für Kapitalgesellschaften vorgeschrieben, dass sie ihre Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 4.2 Zeitliche Abgrenzung

Rz. 22 Bei der Abgrenzung nach der Zeit werden Einnahmen und Ausgaben periodengerecht zugeordnet, die ihrer Natur nach zeitraumbezogen anfallen. So werden abgegrenzt Ausgaben des abgelaufenen Geschäftsjahrs, soweit sie als Aufwand in die Zeit nach dem Bilanzstichtag gehören, und Einnahmen des abgelaufenen Geschäftsjahrs, soweit sie als Ertrag in die Zeit nach dem Bilanzstichta...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Equity-Bewertung nach HGB u... / 6 Einordnung der Equity-Methode

Rz. 37 Um eine tatsachengetreuere Bewertung der Beteiligung zu gewährleisten, hat sich die Equity-Bewertung assoziierter Unternehmen seit vielen Jahren national und international etabliert. Bei dieser Methode werden im Vergleich zur Voll- und Quotenkonsolidierung weder die Vermögensgegenstände und Schulden noch die Aufwendungen und Erträge des einzubeziehenden Unternehmens i...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 5.5 Einzelbewertungsgrundsatz

Rz. 54 Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Dieses Gebot ist Ausfluss des Grundsatzes der Einzelbewertung. Nach dem Grundsatz der Einzelbewertung sind jeder Vermögensgegenstand und jede Schuld für sich, also losgelöst von den anderen Vermögensgegenständen und Schulden, zu bewerten. Wertminderungen einz...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Allgemeines

Tz. 36 Stand: EL 121 – ET: 04/2021 Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige steuerbegünstigte Körperschaften, die nicht zur Führung von Büchern nach den Vorschriften des HGB verpflichtet sind, können grundsätzlich Bezieher sämtlicher Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 1 EStG (Anhang 10) sein. Regelmäßig besteht für Verbände/Vereine keine Pflicht zur Führung von Büchern nach handels...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 1.2 Ertragsteuerrecht

Rz. 2 Der Geschäftserfolg ist Bemessungsgrundlage für die Ertragsteuern. Da er in der handelsrechtlichen Buchführung ermittelt wird, ist diese Grundlage für die Ermittlung des für die Besteuerung maßgebenden Gewinns. Daher ist auch in der Steuerbilanz das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist, es ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Equity-Bewertung nach HGB u... / 3.3 Fortschreibung des Beteiligungsbuchwertes nach HGB

Rz. 20 Gem. § 312 Abs. 4 Satz 1 HGB ist der Wertansatz einer Beteiligung in den Folgejahren um den Betrag der Eigenkapitalveränderungen, die den dem Mutterunternehmen gehörenden Anteilen am Kapital des assoziierten Unternehmens entsprechen, zu erhöhen oder zu vermindern. Anteilige Jahresüberschüsse/-fehlbeträge sind demzufolge dem Beteiligungsansatz im Konzernabschluss jährl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.2 Persönlicher und sachlicher Regelungsbereich

Rz. 14 § 12 Abs. 1 S. 1 KStG enthält mit der Steuerentstrickung für Körperschaften einen Tatbestand, der dem des § 4 Abs. 1 S. 3 EStG für natürliche Personen entspricht. § 4 Abs. 1 S. 3 EStG kann auf Körperschaften auch über § 8 Abs. 1 KStG nicht angewendet werden, da es bei diesen keine "Entnahme" gibt. § 12 Abs. 1 S. 1 KStG setzt daher an die Stelle einer fiktiven Entnahme...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 4 Unbeschränkte Steuerpflicht (Abs. 1)

Rz. 25 Nach § 1 Abs. 1 EStG liegt unbeschränkte Steuerpflicht vor, wenn die natürliche Person Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Andere Anknüpfungspunkte der natürlichen Person an das Inland reichen nicht aus. So ist eine bedeutende Betriebsstätte (z. B. die Geschäftsleitung) ebenso wenig ausreichend wie das Vorhandensein eines ständigen Vertreters (§ 13 AO...mehr