Fachbeiträge & Kommentare zu Bewirtung

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gaststättengewerbe

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 > Gastwirt, > Hotel- und Gaststättengewerbe, > Kellner. Zu den Gaststättenspesen > Bewirtung, > Reisekosten Rz 80 ff.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Genussmittel

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Als > Aufmerksamkeiten gehören Getränke und Genussmittel, die der ArbG den ArbN zum Verzehr im Betrieb unentgeltlich oder teilentgeltlich überlässt, nicht zum > Arbeitslohn (> R 19.6 Abs 2 LStR). Hierunter fallen zum Verzehr am Arbeitsplatz kostenlos angebotene Getränke wie Kaffee, Tee, Milch, Saft, > Bier (BFH 94, 219 = BStBl II 1969, 115) und Sekt...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Trinkgelder als Ausgaben

Rz. 30 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Abzugsbeschränkung des § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 1 EStG für > Geschenke gilt grundsätzlich auch bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (vgl § 9 Abs 5 Satz 1 EStG; > Werbungskosten Rz 85). Ein Geschenk setzt begrifflich allerdings eine unentgeltliche Zuwendung an einen Dritten voraus. Da Trinkgelder regelmäßig den Charakter einer zusätzli...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Grundsätzliches

Rz. 10 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Steuerfrei ist ein Trinkgeld nur ausnahmsweise unter bestimmten Voraussetzungen (> Rz 13 ff). Im Prinzip gehören Trinkgelder, die einem ArbN im Rahmen des Dienstverhältnisses zufließen, aber zum steuerpflichtigen > Arbeitslohn , der dem LSt-Abzug unterliegt (§ 38 Abs 1 Satz 3 EStG; BFH 218, 122 = BStBl 2007 II, 712 mwN). Zum Arbeitslohn gehör...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Werbungskosten

Rz. 6 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Aufwendungen für Fachbücher und Predigerhandschriften sind > Werbungskosten (BFH 77, 313 = BStBl 1963 III, 435; allgemein > Fachliteratur). Aufwendungen anlässlich einer Pilgerwallfahrt oder Tertiatskursfahrt können WK sein, soweit das auslösende Moment für die Reise im beruflichen Bereich liegt; davon ist auszugehen, wenn es zu den dienstlic...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Freiwillige Leistung eines Dritten an einen Arbeitnehmer

Rz. 14 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Das Trinkgeld in Form eines kleineren Geldgeschenkes (> Rz 22 ff) muss ein Dritter (Leistungsempfänger/Kunde) geben. Er gibt es als eine typischerweise persönliche Zuwendung an den ArbN zur Anerkennung seiner Leistung. Die Rechtsprechung des BFH zusammenfassend BFH 250, 159 = BStBl 2016 II, 751, dort Rz 16. Der Dritte gibt das Trinkgeld frei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Wesentliche Arten sonstiger betrieblicher Aufwendungen

Rz. 142 [Autor/Zitation] Für den Ausweis als sonstige betriebliche Aufwendungen unter Nr. 8 kommen insbes. in Betracht (so auch Westermann, BB 1986, 1120, 1121; Baumeister/Freisleben in BeckOGK HGB, § 275 Rz. 172 ff. [9/2024]; Kirsch/Ewelt-Knauer/Schmitz in BKT, Bilanzrecht, § 275 HGB Rz. 174 [7/2023]; Kliem/Müller in Beck BilKomm.[14], § 275 HGB Rz. 161; Lenz in HdJ, Abt. VI...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2 Grundsätze der Abgrenzung von Speisenlieferungen und sonstigen Leistungen

Rz. 61 Die Abgabe von verzehrfertig zubereiteten Speisen kann eine – unter die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. der Anlage 2 des UStG fallende – Speisenlieferung oder aber eine – vor dem 1.7.2020 und nach dem 31.12.2023 dem allgemeinen Steuersatz unterliegende – sonstige Leistung i. S. d. § 3 Abs. 9 UStG (sog. Restaurationsdienstleistung) darstellen. Die...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen... / Bewirtung

Lädt ein Unternehmer anlässlich eines Geburtstags eines Arbeitnehmers Geschäftsfreunde, Repräsentanten des öffentlichen Lebens sowie Mitarbeiter zu einem Empfang ein, liegen Betriebsausgaben vor, wenn es sich um eine betriebliche Veranstaltung und nicht um ein privates Fest des Arbeitnehmers handelt.[1] Aufwendungen im Zusammenhang mit Bewirtungen, z. B. Galaempfang zum Betri...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen... / VIP-Aufwendungen bei Sport- und anderen Veranstaltungen

Werden dem Sponsor im Rahmen eines Gesamtpakets nicht nur Werbeleistungen, z. B. Werbung über Lautsprecheransagen, auf Videowänden, in Vereinsmagazinen, sondern auch Eintrittskarten für VIP-Logen überlassen, die nicht nur zum Besuch der Veranstaltung berechtigen, sondern auch die Möglichkeit der Bewirtung des Sponsors und seiner Gäste, z. B. Geschäftsfreunde, Arbeitnehmer, b...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen... / Bewirtungskosten im Rahmen von Arbeitsverhältnissen

Bewirtungsaufwendungen können im Einzelfall Werbungskosten sein, im Wesentlichen ist auf den Anlass der Bewirtung abzustellen. Dabei ist anhand der gesamten Umstände des Einzelfalls (u. a. Ort der Veranstaltung, Veranstalter, Teilnehmer, Modalitäten bei der Durchführung) zu ermitteln, ob die Veranstaltung eher einen beruflichen oder privaten Charakter hat. Für eine berufliche...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen... / Schiffsreise

Lädt der Unternehmer Geschäftspartner zu einer Schiffsreise ein, sind die Aufwendungen für die Reise und hiermit zusammenhängende Bewirtungen ungeachtet ihrer betrieblichen Veranlassung nicht abziehbar, wenn ein Zusammenhang mit der Unterhaltung der Teilnehmer oder der Repräsentation des Unternehmens nicht ausgeschlossen werden kann.[1] Im entschiedenen Fall hatte der Unterne...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen... / Gästehaus

Aufwendungen für Gästehäuser (also Einrichtungen des Steuerpflichtigen, die der Bewirtung, Beherbergung oder Unterhaltung von Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, dienen[1]) und sich außerhalb des Orts eines Betriebs des Steuerpflichtigen befinden, dürfen den Gewinn nicht mindern. Das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 EStG greift jedoch nicht e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen... / Golfturnier

Aufwendungen für die Durchführung eines Golfturniers einschließlich der Aufwendungen für die Bewirtung im Rahmen einer Abendveranstaltung sind nicht abziehbare Betriebsausgaben. Ein Golfturnier stellt einen "ähnlichen Zweck" i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG dar.[1] Anders beurteilte der BFH Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Golfturnierreihe (20 Veranstaltungen) mit...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen... / Sportveranstaltung

Der Besuch von Sportveranstaltungen gehört regelmäßig zu der einkommensteuerlichen Privatsphäre. Werden Geschäftsfreunde dazu eingeladen, kommt ein Abzug als Betriebsausgaben in Betracht. Die Ausgaben, i. d. R. einschließlich Bewirtung, können sowohl eingeschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben in Form von Geschenken sein, oder in vollem Umfang abzugsfähig, soweit die Einladu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen... / Ehrenamt

Ehrenamtliche Tätigkeiten, die die Voraussetzungen der §§ 3 Nr. 26 bis 3 Nr. 26b EStG erfüllen, sind bis zu einem Betrag von 3.000 EUR bzw. 840 EUR steuerfrei. Der Abzug von darüber hinausgehenden Ausgaben muss in vollem Umfang nachgewiesen werden. Auch ein Verlust kann steuerlich geltend gemacht werden, soweit die Tätigkeit mit Einkünfteerzielungsabsicht ausgeübt wird. Unab...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen... / Fischerei

Aufwendungen für die Fischerei und die damit zusammenhängenden Bewirtungen dürfen auch bei betrieblicher oder beruflicher Veranlassung den Gewinn nicht als Betriebsausgaben mindern.[1] Dies gilt für den Abzug von Werbungskosten entsprechend.[2]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen... / Segeljacht

Aufwendungen für Segel- oder Motorjachten und für die hiermit zusammenhängenden Bewirtungen sind nach § 4 Abs. 5 Nr. 4 EStG nicht abzugsfähig. Aufwendungen eines Unternehmens für Sozialeinrichtungen hat der BFH[1] in Einzelfällen allerdings vom Abzugsverbot ausgenommen. Eine Jacht stellt aber schon dann keine Sozialeinrichtung dar, wenn deren Liegeplatz sich weit entfernt vo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen... / Jagd

Aufwendungen für die Jagd und die damit zusammenhängenden Bewirtungen schließt § 4 Abs. 5 Nr. 4 EStG vom Betriebsausgabenabzug aus. Entsprechendes gilt für den Abzug von Werbungskosten.[1] Hängt die Jagd mit dem Betrieb einer Landwirtschaft oder einer Forstwirtschaft zusammen, können Verluste in die Gewinnermittlung einbezogen werden. Dieser im Gesetz nicht näher erläuterte ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen / 5 Aufzeichnungspflichten

§ 4 Abs. 7 EStG enthält für bestimmte Betriebsausgaben des § 4 Abs. 5 EStG (insbesondere Geschenke, Bewirtung, Gästehäuser, Jagd, Fischerei, Segel- und Motorjachten, Arbeitszimmer) spezielle Aufzeichnungspflichten. ­ Hinweis Anwendung auf Werbungskosten Für Werbungskosten gelten die besonderen Aufzeichnungspflichten nicht, da § 4 Abs. 7 EStG in § 9 EStG nicht erwähnt wird. Die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen / 4 Nicht abziehbare Betriebsausgaben­

Bei bestimmten Aufwendungen lässt das Gesetz den Abzug als Betriebsausgaben auch dann nicht zu, wenn die nahezu ausschließlich betriebliche Veranlassung im Einzelfall an sich gegeben sein könnte. Solche nicht abziehbaren Betriebsausgaben bilden Aufwendungen für Gästehäuser [1] sowie für die Jagd oder Fischerei, für die Haltung oder Benutzung von Segel- oder Motorjachten sowie...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 6 Ordnungsgemäße Rechnung

Rechnungen gemäß §§ 14 und 14a UStG Was ist eine Rechnung? Der Vorsteuerabzug kann nur dann beansprucht werden, wenn der abzugsberechtigte Unternehmer eine ordnungsgemäße Rechnung i. S. d. §§ 14 und 14a UStG erhalten hat. Rechnung ist insoweit jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder eine sonstige Leistung abgerechnet wird – es ist gleichgültig, wie dieses Dokument im...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Maschinenstundensatzrechnun... / Schritt 4: Kosten auf Betrieb und Maschinen verteilen

Die Gemeinkosten müssen Sie auf Maschinen und "Restbetrieb" verteilen. In der Tabelle finden Sie Vorschläge für mögliche Verrechnungsschlüssel.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bezugsgrößen: Richtige Bezu... / 2.3 Bezugsgrößen für Gemeinkostenarten wählen

Am besten ist es, Sie nehmen die Kostenartenliste und überlegen sich für jede Gemeinkostensart, welche Bezugsgrößen für die Verteilung auf die Kostenstellen überhaupt in Betracht kommen. Wenn Sie für eine Kostenart mehrere mögliche Bezugsgrößen finden, sollten Sie dies in der Liste festhalten und dann bei großen Positionen ggf. mit den Kostenstellenleitern über eine geeignet...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Reit-/Fahrturnier

Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Reit- und Fahrturniere, die von steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienenden Reit- oder Fahrvereinen veranstaltet werden, erfüllen die Voraussetzungen für "sportliche Veranstaltungen" i. S. v. § 67a AO (Anhang 1b), wenn bei den Reit- und Fahrturnieren Amateurreiter Nennungen abgeben. Nach der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) der Deutschen R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hottmann, HK von Gebäuden, StBp 1991, 265; IDW, RS HFA 31: Aktivierung von HK, WPg 2010, 798; Rodermond, Aktivierungswahlrecht für HK in der StB, WPg 2016, 818. Verwaltungsanweisungen: H 6.4 EStH 2022. Rn. 600 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abbruch s Rn 591 ff Abbruchmaterial führt bei Wiederverwendung für den Neubau zu HK s Rn 591 ff. Abfindung Abfindungen anlässlich der Errichtung eine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung der Norm

Rn. 165 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 § 12 Nr 2 EStG sieht ein Abzugsverbot für drei verschiedene Tatbestände vor. Betroffen sind freiwillige Zuwendungen (§ 12 Nr 2 EStG Alt 1), Zuwendungen auf Grund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht (§ 12 Nr 2 EStG Alt 2) und Zuwendungen an eine gegenüber dem StPfl oder seinem Ehegatten gesetzlich unterhaltsberechtigte Person oder der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Offerhaus, Zur steuerrechtlichen Abgrenzung zwischen betrieblich (beruflich) veranlassten und durch die Lebensführung veranlassten Aufwendungen, BB 1979, 617 und 667; Tipke, Zur Abgrenzung der Betriebs- oder Berufssphäre von der Privatsphäre im ESt-Recht, StuW 1979, 193; Drenseck, Die Abgrenzung der BA und WK von den Lebenshaltungskosten, DB 1987, 2483; Prinz, Grundfragen und A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenbelege: Der richtige U... / 5.1 Verlust des Originalbelegs

In einem geordneten Unternehmen sollte i. d. R. kein Beleg verloren gehen. Jedoch kann es vorkommen, dass Belege verschwinden oder irrtümlich vernichtet werden. Besonders in kleineren Handwerksbetrieben, wo neben der eigentlichen Tätigkeit auch die gesamte kaufmännische Abwicklung vom Chef übernommen wird, herrscht oft Bürochaos. Zudem geht in der Hektik einer Geschäftsreise...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verdeckte Gewinnausschüttun... / d) Empfang anlässlich des Geburtstags des Gesellschafters

Anlass der Veranstaltung maßgebend: Bei der steuerrechtlichen Beurteilung von Aufwendungen für Feiern oder für die Bewirtung von Gästen erachtet die Rechtsprechung seit jeher vor allem den Anlass der betreffenden Veranstaltung für maßgeblich. Unter diesem Gesichtspunkt werden namentlich Kosten für Feiern aus Anlass eines Geburtstags sowohl bei Arbeitnehmern[19] als auch bei ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Auslagenersatz / 1.2 Beispiele für steuerfreien Auslagenersatz

Steuerfreier Auslagenersatz liegt z. B. vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die einzeln abgerechneten Kosten ersetzt für Kundengeschenke, die im Auftrag des Arbeitgebers erworben worden sind, geschäftliche Telefongespräche, die der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber außerhalb des Betriebs geführt hat, die Bewirtung von Geschäftsfreunden des Arbeitgebers, die Garage, die der...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / bb) Bewirtung

Rz. 86 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Aufwendungen des ArbN für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass, dh von Geschäftsfreunden seines ArbG, sind nur beschränkt als WK abziehbar. Für die Ermittlung der Einkünfte werden nur 70 % der Aufwendungen (uE einschließlich Umsatzsteuer) berücksichtigt, die nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen und...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3 Auslagerung wirtschaftlicher Aktivitäten zur Vermeidung einer partiellen Steuerpflicht

Tz. 186 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Fall 1 : Verpachtung von Werberechten Tz. 187 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Verpachtete Trikotwerbung und Verpachtung der Werberechte auf den Sportgeräten ist immer ein wG (vgl AEAO Nr 9 zu § 67a). Die Trikotwerbung bei Sportvereinen ist grds ein stpfl wG. Allerdings kann nach dem Urt des FG Köln v 17.02.2006 (EFG 2006, 1108) hiervon eine Ausnah...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nahrungsmittel

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Betriebsveranstaltungen Rz 10/1, 21, > Bewirtung, > Freitrunk im Brauereigewerbe, > Genussmittel, > Getränke, > Kaffee, > Lebensführung, > Mahlzeiten, > Pflegepersonal Rz 12, > Sachbezüge, > Warengutscheine.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.4 Verbot von Zuwendungen an Mitglieder (§ 55 Abs 1 Nr 1 S 2 AO)

Tz. 60 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Aus § 55 Abs 1 Nr 1 S 1 AO folgt unmittelbar die in S 2 vorgenommene Festlegung, dass die Mitglieder zum einen keine Gewinnanteile, zum anderen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Kö erhalten dürfen. GA (auch vGA, s Urt des BFH v 30.03.1989, BStBl II 1989, 489 und v 12.03.2020, BStBl II 2021, ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wahlkampfkosten

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Unter Wahlkampfkosten versteht man alle Aufwendungen, die anlässlich eines Wahlkampfes für ein hauptberufliches oder nebenberufliches (ehrenamtliches) politisches Mandat entstehen (Stübe, FR 1994, 385). Wahlkampfkosten zur Erlangung eines Mandats als > Abgeordnete des > Deutscher Bundestag, eines Landtags oder des Europäischen Parlaments (> Eu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nicht abziehbare Ausgaben

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Aufwendungen für den Lebensunterhalt des Stpfl werden durch den > Grundfreibetrag abgegolten und sind darüber hinaus grundsätzlich nicht abziehbar (§ 12 Nr 1 EStG); zu Einzelheiten > Lebensführung. Nicht abziehbar sind ferner freiwillige Zuwendungen an Dritte und Zuwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen (vgl § 12 Nr 2 EStG). D...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Personalrat

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Aufwandsentschädigungen an freigestellte Mitglieder des Personalrats (§ 46 Abs 5 Bundespersonalvertretungsgesetz iVm § 1 der VO vom 18.07.1974, BGBl 1974 I, 1499, und entsprechende landesrechtliche Vorschriften), die aus einer Bundes- oder Landeskasse gezahlt und als > Aufwandsentschädigungen im Haushaltsplan ausgewiesen werden, sind idR nach...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. Dienstverhältnis beim Arbeitnehmer-Ehegatten

Rz. 105 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Auch ein ArbN kann mit seinem Ehegatten ein steuerlich anzuerkennendes Dienstverhältnis begründen, wenn dieser ihm bei der Erfüllung seiner haupt- oder nebenberuflichen Pflichten behilflich ist. Entsprechendes gilt für > Lebenspartner oder eine > Nichteheliche Lebensgemeinschaft. Rz. 106 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Ehegatten-Unterarbeitsverhä...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / ee) Unangemessene Aufwendungen

Rz. 90 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Vom Abzug als WK ausgeschlossen sind außerdem andere als die in den > Rz 85–89 bezeichneten Aufwendungen, die die > Lebensführung des Stpfl oder anderer Personen berühren, soweit sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung unangemessen sind (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 7 iVm § 9 Abs 5 Satz 1 EStG). Diese Regelung schränkt scheinbar den Grundsatz ein, da...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Stichwortübersicht

Rz. 111 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Zum Bereich "Werbungskosten" vgl ferner folgende Stichworte: > Abgeordnete, > Absetzung für Abnutzung, > Abzugsverbote, > Agenten, > Amtseinführung, > Anzahlungen, > Arbeitsgemeinschaft, > Arbeitsgerät, > Arbeitskammer, > Arbeitsmittel, > Arbeitsuche, > Arbeitszimmer, > Artisten, > Ärzte, > Arztkosten, > Aufwandsentschädigungen, > Ausbildun...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / cc) Gästehäuser, Boote und die Jagd

Rz. 87 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Das Abzugsverbot von Aufwendungen für Gästehäuser gilt grundsätzlich auch für ArbN (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 3 iVm § 9 Abs 5 Satz 1 EStG); ebenso sind Aufwendungen für > Jagd oder Fischerei, Segel- oder Motoryachten sowie für ähnliche Zwecke und für die hiermit zusammenhängenden Bewirtungen vom Abzug ausgeschlossen (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 4 iVm § 9 ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / e) Einzelne Abzugsverbote des § 4 Abs 5 Satz 1, Abs 6 iVm § 9 Abs 5 EStG

Rz. 85 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Die Abzugsverbote des § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 1 bis 4, 6b bis 8a und Nr 10, 12 EStG sowie § 4 Abs 6 EStG für > Betriebsausgaben gelten für die WK sinngemäß (§ 9 Abs 5 Satz 1 EStG). Deshalb sind bestimmte Aufwendungen wie zB für Geschenke, Bewirtungen oder das häusliche Arbeitszimmer nicht oder nur beschränkt abziehbar, selbst wenn sie dem Grunde...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Trinkgeld: Steuerbefreiung ... / V. Behandlung beim Geber des Trinkgeldes

Beim Geber kann die Zahlung eines Trinkgeldes nach den allgemeinen Voraussetzungen zu Werbungskosten oder Betriebsausgaben führen. Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG) und Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (§ 9 Abs. 1 S. 1 EStG). Sofern die Aufwendungen privat veranlass...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gutscheine an Arbeitnehmer / 2.2 Umsatzsteuerliche 60-EUR-Grenze

Wendet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern gelegentliche "Aufmerksamkeiten" zu, sind diese umsatzsteuerfrei, wenn ihr (Brutto-) Wert 60 EUR nicht übersteigt.[1] Als Aufmerksamkeiten in diesem Sinn werden kleine Geschenke, z. B. Blumen, Genussmittel, ein Buch, ein Tonträger bzw. eine Bewirtung oder Speisen anlässlich eines persönlichen Ereignisses oder einer außergewöhnlichen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.5 Aus- und Fortbildung (Rechtslage bis 31.12.2019)

Rz. 32 Der Begriff der Ausbildung ist vorwiegend dem beruflichen Bereich, d. h. der Berufsausbildung zuzuordnen.[1] Nach ständiger Rechtsprechung des BFH zu § 32 EStG ist unter Berufsausbildung die Ausbildung zu einem künftigen Beruf zu verstehen.[2] In Berufsausbildung befindet sich, wer sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernstlich darauf vorbereitet.[3] Der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Steuerbegünstigte Zwecke

Rz. 22 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. bis 31.12.2019 ist davon abhängig, dass die Aufnahme von Jugendlichen zu Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecken erfolgt. Begünstigt ist auch die Aufnahme von Säuglingen (das Gesetz verwendet allerdings nicht explizit diesen Begriff, sondern stellt – semantisch nicht ganz zutreffend – den Begriff der Jugendl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Mit Erziehung eng verbundene Leistungen

Rz. 31a Zu den eng mit der Erziehung verbundenen Leistungen können nach der Gesetzesbegründung zu § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. ab 1.1.2020[1] wie nach § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. bis 31.12.2019 die Gewährung von Beherbergung, Beköstigung und der üblichen Naturalleistungen gehören. Diese Leistungen sind dann als mit der Erziehungsleistung "eng verbunden" anzusehen, wenn sie tatsächl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 6.2.1 Bewirtung von Geschäftsfreunden: Beschränkter Betriebsausgabenabzug

Grundsätzlich können für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Hierbei sind jedoch steuerliche Einschränkungen zu beachten sowie formale Voraussetzungen und Nachweispflichten zu erfüllen. Eine Bewirtung liegt vor, wenn Personen Speisen, Getränke, sonstige zum sofortigen Verzehr bestimmte Genussmittel sowie dazugehörige Nebe...mehr