Fachbeiträge & Kommentare zu Bewirtung

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Reit-/Fahrturnier

Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Reit- und Fahrturniere, die von steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienenden Reit- oder Fahrvereinen veranstaltet werden, erfüllen die Voraussetzungen für "sportliche Veranstaltungen" i. S. v. § 67a AO (Anhang 1b), wenn bei den Reit- und Fahrturnieren Amateurreiter Nennungen abgeben. Nach der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) der Deutschen R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Offerhaus, Zur steuerrechtlichen Abgrenzung zwischen betrieblich (beruflich) veranlassten und durch die Lebensführung veranlassten Aufwendungen, BB 1979, 617 und 667; Tipke, Zur Abgrenzung der Betriebs- oder Berufssphäre von der Privatsphäre im ESt-Recht, StuW 1979, 193; Drenseck, Die Abgrenzung der BA und WK von den Lebenshaltungskosten, DB 1987, 2483; Prinz, Grundfragen und A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigenbelege: Der richtige U... / 5.1 Verlust des Originalbelegs

In einem geordneten Unternehmen sollte i. d. R. kein Beleg verloren gehen. Jedoch kann es vorkommen, dass Belege verschwinden oder irrtümlich vernichtet werden. Besonders in kleineren Handwerksbetrieben, wo neben der eigentlichen Tätigkeit auch die gesamte kaufmännische Abwicklung vom Chef übernommen wird, herrscht oft Bürochaos. Zudem geht in der Hektik einer Geschäftsreise...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verdeckte Gewinnausschüttun... / d) Empfang anlässlich des Geburtstags des Gesellschafters

Anlass der Veranstaltung maßgebend: Bei der steuerrechtlichen Beurteilung von Aufwendungen für Feiern oder für die Bewirtung von Gästen erachtet die Rechtsprechung seit jeher vor allem den Anlass der betreffenden Veranstaltung für maßgeblich. Unter diesem Gesichtspunkt werden namentlich Kosten für Feiern aus Anlass eines Geburtstags sowohl bei Arbeitnehmern[19] als auch bei ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / bb) Bewirtung

Rz. 86 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Aufwendungen des ArbN für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass, dh von Geschäftsfreunden seines ArbG, sind nur beschränkt als WK abziehbar. Für die Ermittlung der Einkünfte werden nur 70 % der Aufwendungen (uE einschließlich Umsatzsteuer) berücksichtigt, die nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen und...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wahlkampfkosten

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Unter Wahlkampfkosten versteht man alle Aufwendungen, die anlässlich eines Wahlkampfes für ein hauptberufliches oder nebenberufliches (ehrenamtliches) politisches Mandat entstehen (Stübe, FR 1994, 385). Wahlkampfkosten zur Erlangung eines Mandats als > Abgeordnete des > Deutscher Bundestag, eines Landtags oder des Europäischen Parlaments (> Eu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nahrungsmittel

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Betriebsveranstaltungen Rz 10/1, 21, > Bewirtung, > Freitrunk im Brauereigewerbe, > Genussmittel, > Getränke, > Kaffee, > Lebensführung, > Mahlzeiten, > Pflegepersonal Rz 12, > Sachbezüge, > Warengutscheine.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nicht abziehbare Ausgaben

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Aufwendungen für den Lebensunterhalt des Stpfl werden durch den > Grundfreibetrag abgegolten und sind darüber hinaus grundsätzlich nicht abziehbar (§ 12 Nr 1 EStG); zu Einzelheiten > Lebensführung. Nicht abziehbar sind ferner freiwillige Zuwendungen an Dritte und Zuwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen (vgl § 12 Nr 2 EStG). D...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Personalrat

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Aufwandsentschädigungen an freigestellte Mitglieder des Personalrats (§ 46 Abs 5 Bundespersonalvertretungsgesetz iVm § 1 der VO vom 18.07.1974, BGBl 1974 I, 1499, und entsprechende landesrechtliche Vorschriften), die aus einer Bundes- oder Landeskasse gezahlt und als > Aufwandsentschädigungen im Haushaltsplan ausgewiesen werden, sind idR nach...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Stichwortübersicht

Rz. 111 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Zum Bereich "Werbungskosten" vgl ferner folgende Stichworte: > Abgeordnete, > Absetzung für Abnutzung, > Abzugsverbote, > Agenten, > Amtseinführung, > Anzahlungen, > Arbeitsgemeinschaft, > Arbeitsgerät, > Arbeitskammer, > Arbeitsmittel, > Arbeitsuche, > Arbeitszimmer, > Artisten, > Ärzte, > Arztkosten, > Aufwandsentschädigungen, > Ausbildun...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / ee) Unangemessene Aufwendungen

Rz. 90 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Vom Abzug als WK ausgeschlossen sind außerdem andere als die in den > Rz 85–89 bezeichneten Aufwendungen, die die > Lebensführung des Stpfl oder anderer Personen berühren, soweit sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung unangemessen sind (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 7 iVm § 9 Abs 5 Satz 1 EStG). Diese Regelung schränkt scheinbar den Grundsatz ein, da...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. Dienstverhältnis beim Arbeitnehmer-Ehegatten

Rz. 105 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Auch ein ArbN kann mit seinem Ehegatten ein steuerlich anzuerkennendes Dienstverhältnis begründen, wenn dieser ihm bei der Erfüllung seiner haupt- oder nebenberuflichen Pflichten behilflich ist. Entsprechendes gilt für > Lebenspartner oder eine > Nichteheliche Lebensgemeinschaft. Rz. 106 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Ehegatten-Unterarbeitsverhä...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / cc) Gästehäuser, Boote und die Jagd

Rz. 87 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Das Abzugsverbot von Aufwendungen für Gästehäuser gilt grundsätzlich auch für ArbN (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 3 iVm § 9 Abs 5 Satz 1 EStG); ebenso sind Aufwendungen für > Jagd oder Fischerei, Segel- oder Motoryachten sowie für ähnliche Zwecke und für die hiermit zusammenhängenden Bewirtungen vom Abzug ausgeschlossen (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 4 iVm § 9 ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / e) Einzelne Abzugsverbote des § 4 Abs 5 Satz 1, Abs 6 iVm § 9 Abs 5 EStG

Rz. 85 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Die Abzugsverbote des § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 1 bis 4, 6b bis 8a und Nr 10, 12 EStG sowie § 4 Abs 6 EStG für > Betriebsausgaben gelten für die WK sinngemäß (§ 9 Abs 5 Satz 1 EStG). Deshalb sind bestimmte Aufwendungen wie zB für Geschenke, Bewirtungen oder das häusliche Arbeitszimmer nicht oder nur beschränkt abziehbar, selbst wenn sie dem Grunde...mehr

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Trinkgeld: Steuerbefreiung ... / V. Behandlung beim Geber des Trinkgeldes

Beim Geber kann die Zahlung eines Trinkgeldes nach den allgemeinen Voraussetzungen zu Werbungskosten oder Betriebsausgaben führen. Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG) und Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (§ 9 Abs. 1 S. 1 EStG). Sofern die Aufwendungen privat veranlass...mehr

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Gutscheine an Arbeitnehmer / 2.2 Umsatzsteuerliche 60-EUR-Grenze

Wendet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern gelegentliche "Aufmerksamkeiten" zu, sind diese umsatzsteuerfrei, wenn ihr (Brutto-) Wert 60 EUR nicht übersteigt.[1] Als Aufmerksamkeiten in diesem Sinn werden kleine Geschenke, z. B. Blumen, Genussmittel, ein Buch, ein Tonträger bzw. eine Bewirtung oder Speisen anlässlich eines persönlichen Ereignisses oder einer außergewöhnlichen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.5 Aus- und Fortbildung (Rechtslage bis 31.12.2019)

Rz. 32 Der Begriff der Ausbildung ist vorwiegend dem beruflichen Bereich, d. h. der Berufsausbildung zuzuordnen.[1] Nach ständiger Rechtsprechung des BFH zu § 32 EStG ist unter Berufsausbildung die Ausbildung zu einem künftigen Beruf zu verstehen.[2] In Berufsausbildung befindet sich, wer sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernstlich darauf vorbereitet.[3] Der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Steuerbegünstigte Zwecke

Rz. 22 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. bis 31.12.2019 ist davon abhängig, dass die Aufnahme von Jugendlichen zu Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecken erfolgt. Begünstigt ist auch die Aufnahme von Säuglingen (das Gesetz verwendet allerdings nicht explizit diesen Begriff, sondern stellt – semantisch nicht ganz zutreffend – den Begriff der Jugendl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Mit Erziehung eng verbundene Leistungen

Rz. 31a Zu den eng mit der Erziehung verbundenen Leistungen können nach der Gesetzesbegründung zu § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. ab 1.1.2020[1] wie nach § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. bis 31.12.2019 die Gewährung von Beherbergung, Beköstigung und der üblichen Naturalleistungen gehören. Diese Leistungen sind dann als mit der Erziehungsleistung "eng verbunden" anzusehen, wenn sie tatsächl...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 6.2.1 Bewirtung von Geschäftsfreunden: Beschränkter Betriebsausgabenabzug

Grundsätzlich können für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Hierbei sind jedoch steuerliche Einschränkungen zu beachten sowie formale Voraussetzungen und Nachweispflichten zu erfüllen. Eine Bewirtung liegt vor, wenn Personen Speisen, Getränke, sonstige zum sofortigen Verzehr bestimmte Genussmittel sowie dazugehörige Nebe...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 6.2 Bewirtung – welche Kosten vollständig abziehbar sind

6.2.1 Bewirtung von Geschäftsfreunden: Beschränkter Betriebsausgabenabzug Grundsätzlich können für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Hierbei sind jedoch steuerliche Einschränkungen zu beachten sowie formale Voraussetzungen und Nachweispflichten zu erfüllen. Eine Bewirtung liegt vor, wenn Personen Speisen, Getränke, sons...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 6 Bewirtungen und Geschenke: Genaue Zuordnung der Kosten

Geschenke und Bewirtungen müssen aufgrund steuerlicher Vorschriften einzeln und getrennt von den übrigen Betriebsausgaben auf besonderen Konten verbucht werden. Darüber hinaus bestehen besondere Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten. Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, ist die steuerliche Anerkennung als Betriebsausgabe gefährdet. Die Aufzeichnungen müssen grundsä...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 6.2.2 Arbeitnehmerbewirtungen sind vollumfänglich Betriebsausgaben

Aufwendungen für die ausschließliche Bewirtung von Arbeitnehmern, z. B. bei Betriebsfesten, können in vollem Umfang abgezogen werden, da eine solche Bewirtung i. d. R. nicht geschäftlich, sondern allgemein betrieblich veranlasst ist. Hier gilt ein lohnsteuerfreier Freibetrag von 110 EUR pro teilnehmendem Arbeitnehmer. Die diesen Freibetrag übersteigenden Kosten sind vollumfän...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 6.2.3 Aufzeichnungen und Nachweise

Zum Nachweis der (angemessenen) Bewirtungskosten hat der Unternehmer folgende Angaben schriftlich aufzuzeichnen: Ort, Tag, geschäftlicher Anlass der Bewirtung, die Teilnehmer (namentliche Nennung), die Höhe der Aufwendungen. Der Anlass der Bewirtung sollte so konkret wie möglich dokumentiert werden. Pauschale Angaben wie "Infogespräch", "Arbeitsessen" oder "Geschäftsessen" reichen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 6.1.4 Streuartikel, Zugaben und Aufmerksamkeiten

Streuartikel, Zugaben und Aufmerksamkeiten werden im steuerlichen Sinne nicht als Geschenke eingestuft. Infolgedessen unterliegen sie nicht den hohen Anforderungen zur Anerkennung als Betriebsausgabe. Gemäß der steuerlichen Rechtsprechung wurde folgende Unterscheidung getroffen: Streuartikel sind Gegenstände von geringem Wert bis etwa 10 EUR. Sie werden üblicherweise in große...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 6.1.2 Geschenke pauschal versteuern

Bei Geschenken an Geschäftsfreunde muss der Beschenkte unter Umständen den Wert des Geschenks versteuern. Die Freude über das erhaltene Geschenk ist dann schnell getrübt. Um die Besteuerung zu vermeiden, kann der Schenkende sämtliche Geschenke des Jahres einheitlich mit 30 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer pauschal versteuern – und damit die Steuerpflicht de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 6.1 Geschenke: Freigrenze beachten

Geschenke sind unentgeltliche Zuwendungen aus dem Vermögen des Schenkenden an einen Dritten.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 6.1.3 Geschenke an Arbeitnehmer vollständig abziehbar

Geschenke des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer sind i. d. R. für den Unternehmer in voller Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig. Sachzuwendungen für besondere Anlässe, die üblich sind und den Wert von 60 EUR pro Arbeitnehmer nicht überschreiten, können als steuerfreie, freiwillige soziale Aufwendungen erfasst werden und sind somit auch beim Arbeitnehmer nicht zu versteuer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 6.1.1 Geschenke bis 50 EUR je Empfänger abziehbar

Grundsätzlich können Geschenke bis 50 EUR (bis 2023: 35 EUR) je Empfänger und Wirtschaftsjahr als Betriebsausgabe abgezogen werden. Wird diese Grenze auch nur geringfügig überschritten, entfällt der Abzug vollständig. Um die Einhaltung der Grenze nachvollziehen zu können, verlangt das Finanzamt zu den einzelnen Geschenken Nachweise, u. a. eine Liste der jeweiligen Empfänger....mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Sachbezüge, Essensmarken / 5.1 Teilnahme bei einer geschäftlichen Bewirtung

Nimmt der Arbeitnehmer an einer Bewirtung von Geschäftsfreunden teil, gehört der Kostenanteil, der auf die Arbeitnehmer entfällt, nicht zum Arbeitslohn. Findet die Bewirtung allerdings während einer Geschäftsreise statt, muss der Arbeitgeber nur dann den Sachbezugswert für diese Mahlzeit ansetzen, wenn der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Verpflegungspauschale hat. Der ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1 Verringerung der Anzahl der beschäftigungsfreien Sonntage (§ 12 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 5 § 12 Satz 1 Nr. 1 ermöglicht es, für bestimmte Branchen eine Reduzierung der nach § 11 Abs. 1 ArbZG beschäftigungsfreien 15 Sonntage im Jahr vorzunehmen. Eine weitergehende Verringerung der beschäftigungsfreien Sonntage kann aber nur in außergewöhnlichen Fällen unter den Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 ArbZG erfolgen. Rz. 6 Nach § 12 Satz 1 Nr. 1 müssen Arbeitnehmern, d...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Gold
Aufwendungen für sogenannte Incentive-Reisen als Betriebsausgaben

Leitsatz Lobt ein Versicherungsunternehmen gegenüber angestellten und freien Vermittlern im Rahmen eines Vertriebswettbewerbs für das Erreichen bestimmter Vertriebsziele neben den regulären Vergütungen ausschließlich touristisch ausgestaltete Reisen (inklusive Stadtrundfahrten, Ausflügen, Einkäufen mittels bereitgestellter Gutscheine, Restaurantbesuche sowie Segeltörns) aus, so sind die entsprechenden Aufwendungen als Betriebsausgaben abziehbar. Sachverhalt Die Steuerpflichtige ist ein Versicherun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszeit: Sonn- und Feie... / 2.1 Generell erlaubte Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

Im Bereich der generell erlaubten Sonn- und Feiertagsbeschäftigung können folgende "Grundtypen" der Erlaubnistatbestände unterschieden werden. a) Beschäftigung mit "sonn- und feiertagstypischen" Tätigkeiten, die Bestandteil des öffentlichen und kulturellen Lebens gerade (auch) an Sonn- und Feiertagen sind Zu diesen Bereichen gehört die Beschäftigung von Arbeitnehmern: in Gastst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 5.2 Ruhezeiten

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass der Arbeitnehmer bestimmte Ruhezeiten einhält. Unter Ruhezeit versteht man die Zeit zwischen dem Ende eines Arbeitstags und dem Beginn des nächsten Arbeitstags. In dieser Zeit darf der Arbeitnehmer nicht zu Vollarbeit, Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst herangezogen werden; die Leistung von Rufbereitschaft ist dagegen mit d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 2. Vorsteuern

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.2 Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Zu den beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben rechnet der Vordruck in den Zeilen 62 bis 67 Aufwendungen für Geschenke und Bewirtung, für Verpflegung, für häusliche Arbeitszimmer sowie sonstige Aufwendungen. Anzugeben ist jeweils der Teil der Aufwendungen, der nicht abziehbar bzw. abziehbar ist. Aufwendungen für Geschenke an Arbeitnehmer aus besonderem persönlichen Anlass mit...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Konzerte

Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Konzerte können kulturelle Veranstaltungen von steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften sein. Konzertvereine fördern im Regelfall steuerbegünstigte Zwecke durch die "Förderung der Kultur" (s. § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO, Anhang 1b). Werden von kulturellen Einrichtungen (Musikvereinen, Gesangsvereinen usw.) Konzertveranstaltungen durchgeführt, si...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Café/Cafeteria

Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Grundsätzlich werden Bewirtungen, die in Cafés oder Cafeterien vorgenommen werden, als steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb beurteilt. Dies wird deutlich am Urteil des BFH vom 24.01.1990 (BStBl II 1990, 470) in dem der BFH entschieden hat, dass eine für die Allgemeinheit zugängliche Cafeteria in einem Seniorenheim einen steuerpflicht...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Mietverhältnis in der K... / 8.6 Vertragswidrige Nutzung

Der Mieter ist zur Nutzung des Mietobjekts stets nur im Rahmen des mietvertraglichen Zwecks berechtigt. Bei einer Nutzung der Wohnung zu beruflichen, freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken ist allerdings zu beachten, dass eine berufliche Tätigkeit ohne Außenwirkung durchaus noch unter den Begriff des "Wohnens" fällt und somit ohne Weiteres zulässig ist. Einer Erlaubnis de...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kundenbewirtung

Begriff Erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine Mahlzeit, so stellt die Gewährung der Mahlzeit grundsätzlich einen geldwerten Vorteil dar. Von dieser Grundregel wird im Lohnsteuerrecht immer dann abgewichen, wenn die Gestellung der Mahlzeit im überwiegend betrieblichen Interesse liegt. Die Beteiligung von Arbeitnehmern an einer geschäftlich veranlassten Bewirtung ist ei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Gaststätten, Biergärten und... / 4.3.1 Anspruch auf Einschreiten gegen nicht genehmigte Betriebe

Der Betrieb einer Gast- oder Vergnügungsstätte ohne die erforderliche Erlaubnis ist formell rechtswidrig und kann von der zuständigen Behörde nach § 31 GastG in Verbindung mit § 15 Abs. 2 GewO untersagt werden. Ungenehmigt ist etwa ein Gaststättenbetrieb, der nicht von der auf eine bestimmte Betriebsart oder auf bestimmte Räume nach § 3 Abs. 1 GastG bezogenen Gaststättenerla...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Gaststätten, Biergärten und... / 1.1 Schank- und Speisewirtschaften

Bei "normalen" Schank- und Speisewirtschaften im Sinne des § 1 Abs. 1 GastG steht die Bewirtung der Gäste mit Speisen und Getränken im Vordergrund, und zwar auch dann, wenn gelegentlich zur Unterhaltung der Gäste Musikveranstaltungen stattfinden oder an den Wochenenden die Möglichkeit zum Tanz geboten wird.[1] Typische Beispiele sind Restaurants, Cafes, Weinstuben, Dorfwirts...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Gaststätten, Biergärten und... / 1.3 Mischformen

Bei Gaststättenbetrieben, die sowohl die Merkmale einer Schank- und Speisewirtschaft als auch die einer Vergnügungsstätte aufweisen, kommt es nach der Rechtsprechung für ihre Zuordnung auf den Betriebsschwerpunkt an. So wird nach Meinung der Richter eine dörfliche Schank- und Speisewirtschaft in der Regel nicht dadurch zu einer Vergnügungsstätte, dass an Wochenenden Tanzvera...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.8 Ort der Lieferungen zum Verbrauch an Bord von Beförderungsmitteln

Rz. 1008 Nach Art. 37 Abs. 3 MwStSystRL soll die Kommission möglichst rasch[1] Vorschläge zum Ort der Lieferungen von Gegenständen zum Verbrauch an Bord eines Schiffs, eines Flugzeugs oder in der Eisenbahn und zum Ort entsprechender Dienstleistungen (z. B. Bewirtung) vorlegen. Die Kommission hat bisher noch keinen Richtlinienvorschlag unterbreitet.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.6.1 Lieferung von Gegenständen

Rz. 107 Art. 14 MwStSystRL regelt den Begriff der Lieferung von Gegenständen. Abs. 1 enthält die Grundsatzdefinition, wonach als Lieferung eines Gegenstands die Übertragung der Befähigung gilt, wie ein Eigentümer über einen körperlichen Gegenstand zu verfügen. Bei einer Lieferung muss nicht das rechtliche Eigentum an dem Gegenstand übertragen werden.[1] Die Lieferung eines G...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Werbungskosten

Rz. 15 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 > Werbungskosten sind ua die Kosten der Berufsfortbildung (> Bildungsaufwendungen Rz 20 ff). Dazu gehören Kosten für fachwissenschaftliche Tagungen, zB Reisekosten, Tage- und Übernachtungsgelder, Teilnehmergebühren (BFH 75, 603 = BStBl 1962 III, 487). Die Rechtsprechung hat zunehmend strengere Anforderungen an den Nachweis der beruflichen Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Muster: Betriebsvereinbarung "Verhaltenskodex"

Rz. 755 Die nachfolgende Musterbetriebsvereinbarung angelehnt an: Hümmerich/Spirolke, Arbeitsrecht, § 5 Rn 120. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.41: Betriebsvereinbarung "Verhaltenskodex" Zwischen der Firma _________________________ und dem Betriebsrat der Firma _________________________ wird folgende Betriebsvereinbarung zur Compliance im Unternehmen ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Striptease

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Angestellte Stripteasetänzer/-innen mit täglichen Auftritten beziehen Lohneinkünfte, die dem LSt-Abzug unterliegen. Die ihnen von den Zuschauern zugesteckten Geldscheine sind uE als > Trinkgelder iSv § 3 Nr 51 EStG steuerfrei. Ergänzend > Arbeitnehmer Rz 130 Peepshow, > Artisten, > Prostituierte. Zum Besuch einer Striptease-Veranstaltung iRd Gästeb...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. ABC von steuerbefreiten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben

Tz. 34 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Abfallbeseitigung/Abfallverwertung Eine Gesellschaft für Abfallbeseitigung und Abfallverwertung betreibt keinen Zweckbetrieb i. S. von § 65 AO (s. Anhang 1b). Abfallbeseitigung und Abfallverwertung bilden vielmehr einen einheitlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, mit dem partielle Steuerpflicht ausgelöst wird (s. BFH-Urteil vom 27.10.199...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Formulierungsbeispiele

Rz. 982 Anzeige- und Genehmigungsregel entsprechend § 10 BAT/§ 3 Abs. 2 TVöD-AT Der Arbeitnehmer darf von Dritten Belohnungen, Geschenke, Provisionen oder sonstige Vergünstigungen in Bezug auf seine Tätigkeit nicht annehmen. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Werden dem Arbeitnehmer solche Vergünstigungen angeboten, hat er dies dem Arbeitgeber unverz...mehr