Fachbeiträge & Kommentare zu Bewirtung

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 5.4 Anlass der Bewirtung

Der konkrete Anlass der Bewirtung muss angegeben werden. Durch zu knappe Angaben wird die steuerliche Anerkennung gefährdet, vor allem, wenn es um den Aufbau neuer Geschäftsbeziehungen geht.[1] Die konkrete betriebliche Veranlassung einer jeden Bewirtung, die das Gesetz unzweideutig fordert, muss aber auch dann angegeben werden, wenn zu den bewirteten Personen bereits Geschä...mehr

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Bewirtungskosten / 4 Bewirtung aus beruflichem oder geschäftlichem Anlass

4.1 Ausschließlich private Veranlassung § 4 Abs. 5 Satz 3 EStG stellt deklaratorisch klar, dass Aufwendungen mit Bezug zur privaten Lebensführung des Steuerpflichtigen i. S. d. § 12 Nr. 1 EStG nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Privat veranlasste oder nur von untergeordneter Bedeutung geschäftlich mitveranlasste Bewirtungskosten können daher steuerlich nicht abgezog...mehr

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Bewirtungskosten / 2 Bewirtung und Bewirtungskosten

2.1 Bewirtender und Bewirteter Eine Bewirtung setzt voraus, dass mindestens 2 Personen beteiligt sind: Ein Bewirtender (= der die Kosten trägt) und ein Bewirteter. Bewirtender und Bewirteter müssen jedoch nicht unbedingt zu der Bewirtung zusammentreffen. Eine Bewirtung liegt auch vor, wenn ein Geschäftspartner auf Veranlassung und Rechnung des Steuerpflichtigen allein oder zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 5 Bewirtung in der betriebseigenen Kantine

Bei Bewirtungen in einer betriebseigenen Kantine wird ertragsteuerlich aus Vereinfachungsgründen von der Finanzverwaltung zugelassen, dass die Aufwendungen nur aus den Sachkosten der verabreichten Speisen und Getränke sowie den Personalkosten ermittelt werden. Es wird nicht beanstandet, wenn – im Wirtschaftsjahr einheitlich – je Bewirtung ertragsteuerlich ein Betrag von 15 E...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 5.11 Zeitnahe Erstellung der Angaben zum Anlass und den Teilnehmern der Bewirtung

Der Steuerpflichtige muss schriftliche Angaben zum Anlass und den Teilnehmern der Bewirtung machen. Fehlende schriftliche Angaben haben zur Folge, dass der gesamte Bewirtungsaufwand nicht abzugsfähig ist. Hat der Steuerpflichtige den notwendigen Aufzeichnungspflichten zum Nachweis der betrieblichen Veranlassung der Bewirtungsvorgänge nicht genügt, hat er also z. B. zum Teil ...mehr

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Bewirtungskosten / 2.2.6 Bewirtungen in der betriebseigenen Kantine

§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG gilt nach seinem Wortlaut auch, wenn ein Steuerpflichtiger einen Geschäftsfreund in der betriebseigenen Kantine unentgeltlich bewirtet. Dies gilt unabhängig davon, ob das übliche Kantinenessen oder ein besonders zubereitetes Essen gereicht wird. Die Kosten des Kantinenessens, die auf die Bewirtung von Geschäftsfreunden entfallen, können nur zu 70...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 2.2.3 Keine Abzugsbeschränkung bei Bewirtungen im Rahmen eines konkreten Leistungsaustausches

Zu den gesicherten Erkenntnissen gehört aber, dass Bewirtungen jedenfalls dann nicht unter die Abzugsbeschränkung nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG fallen, wenn und soweit sie Gegenstand eines Austauschverhältnisses i. S. eines Leistungsaustausches sind.[1] Bewirtungsaufwendungen, die im Leistungsaustausch vergütet werden, gehören nicht zu den in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 5.9 Bewirtungen im Ausland

§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG unterscheidet nicht, ob die Bewirtung im Inland oder im Ausland stattgefunden hat. Die genannten Nachweiserfordernisse sind grundsätzlich auch bei Bewirtungen im Ausland zu erfüllen. Wird jedoch glaubhaft gemacht, dass eine detaillierte, maschinell erstellte und elektronisch aufgezeichnete Rechnung nicht zu erhalten war, genügt in Ausnahmefällen d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 2.2.1 Verschaffung von Speisen, Getränken und sonstigen Genussmitteln

"Bewirtung" i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG ist die unentgeltliche Überlassung oder Verschaffung von Speisen, Getränken oder sonstigen Genussmitteln, z. B. Tabakwaren, zum sofortigen Verzehr.[1] Der 70 %igen Abzugsbeschränkung unterfallen alle Aufwendungen, bei denen ein sachlicher Zusammenhang mit der Bewirtung (Darreichung von Speisen und Getränken) besteht. Dies kan...mehr

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Bewirtungskosten / 4.1 Ausschließlich private Veranlassung

§ 4 Abs. 5 Satz 3 EStG stellt deklaratorisch klar, dass Aufwendungen mit Bezug zur privaten Lebensführung des Steuerpflichtigen i. S. d. § 12 Nr. 1 EStG nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Privat veranlasste oder nur von untergeordneter Bedeutung geschäftlich mitveranlasste Bewirtungskosten können daher steuerlich nicht abgezogen werden.[1] Ob eine Bewirtung von Ges...mehr

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Bewirtungskosten / 2.2.5 Gewährung von Aufmerksamkeiten

Die Finanzverwaltung schließt "übliche Gesten der Höflichkeit" aus dem Begriff der Bewirtung i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG aus, was sich auf die Gewährung von Aufmerksamkeiten in geringem Umfang (wie Kaffee, Tee, Gebäck) z. B. anlässlich betrieblicher Besprechungen bezieht. Die Höhe der voll als Betriebsausgaben abzieh­baren Aufwen­dungen ist dabei nicht ausschlag­ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 5.5 Beifügung der Rechnung der Gaststätte

Hat die Bewirtung in einer Gaststätte stattgefunden – die Finanzverwaltung spricht abweichend vom Gesetzeswortlaut von einem "Bewirtungsbetrieb" –, ist den schriftlichen Angaben zum Anlass und den Teilnehmern der Bewirtung die Gaststättenrechnung "beizufügen". [1] Dieses Erfordernis kann dadurch erfüllt werden, dass der früher vorgeschriebene Vordruck auf der Rückseite der Re...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 4.3 Geschäftliche Veranlassung

Die 70 %-Regelung gilt nur für Bewirtungsaufwendungen "aus geschäftlichem Anlass". Die geschäftliche Veranlassung stellt einen Unterfall der betrieblichen Veranlassung dar. Es wird deshalb zwischen betrieblich veranlassten Bewirtungsaufwendungen, denen ein geschäftlicher Anlass zugrunde liegt, und solchen unterschieden, denen kein geschäftlicher Anlass zugrunde liegt.[1] Der...mehr

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Bewirtungskosten / 1 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Die Vorschriften über den steuerlich beschränkten Abzug von Bewirtungskosten gelten primär für Gewerbetreibende, Freiberufler und Land- und Forstwirte mit Gewinneinkünften, unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens. Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften müssen die Vorschriften, die den Betriebsausgabenabzug von Bewirtungskosten einschränken...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 2.2.2 Setzt der Begriff "Bewirtungskosten" Unentgeltlichkeit voraus?

Nach bishe­riger Auffassung ist es für den Bewir­tungs­be­griff typisch, dass die Bewirtung unent­geltlich ist und der Bewir­tende und nicht der Bewirtete die Zeche zahlt.[1] Dennoch ist fraglich, ob die Bewirtung "unentgeltlich" erfolgen muss, damit die Abzugsbeschränkung anwendbar ist.[2] Obwohl der BFH in einigen Entscheidungen eine "Bewirtung" ausdrücklich als eine "unen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 2.2.4 Teilnahme von Geschäftsfreunden und eigenen Arbeitnehmern

Zu den Bewirtungskosten zählen nicht nur die auf den Geschäftsfreund entfallenden Aufwendungen, sondern auch der Anteil, der auf den an der Bewirtung teilnehmenden Steuerpflichtigen und/oder dessen Arbeitnehmer entfällt.[1] In diesem Fall sind auch der eigene Verzehraufwand des Steuerpflichtigen und der seiner Arbeitnehmer nur zu 70 % als Betriebsausgaben abzugsfähig. Nimmt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 2.2.7 Werbebewirtungen

Aufwendungen bei branchenüblichen Produkt- oder Warenverkostungen oder "Kundschaftstrinken" ("Werbebewirtungen") werden von der Abzugsbeschränkung nicht erfasst.[1] Dies setzt aber voraus, dass Hersteller oder Vertreiber von Speisen und Getränken durch die Bewirtung für die eigenen Produkte, die auch Gegenstand der Bewirtung sind, werben. Bei Produkt-/Warenverkostungen, bei ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 2.1 Bewirtender und Bewirteter

Eine Bewirtung setzt voraus, dass mindestens 2 Personen beteiligt sind: Ein Bewirtender (= der die Kosten trägt) und ein Bewirteter. Bewirtender und Bewirteter müssen jedoch nicht unbedingt zu der Bewirtung zusammentreffen. Eine Bewirtung liegt auch vor, wenn ein Geschäftspartner auf Veranlassung und Rechnung des Steuerpflichtigen allein oder zusammen mit einem Arbeitnehmer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 4 Ermittlung der nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben

Von den Bewirtungskosten sind zunächst folgende Kosten auszuscheiden: Teile der Bewirtungskosten, die privat veranlasst sind[1]; Teile der Bewirtungskosten, die nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind. Die Angemessenheit ist vor allem nach den jeweiligen Branchenverhältnissen zu beurteilen[2]; Bewirtungsaufwendungen, deren Höhe und betriebliche Veran...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 5.1 Materiell-rechtliche Tatbestandsvoraussetzung für den Betriebsausgabenabzug

Der Steuerpflichtige muss schriftlich folgende Angaben machen: Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie Höhe der Aufwendungen.[1] Hat die Bewirtung in einer Gaststätte stattgefunden, genügen – neben der beizufügenden Rechnung – Angaben zum Anlass und den Teilnehmern der Bewirtung.[2] Bei Bewirtungen in einer Gaststätte wird für die schriftlichen Angaben in der Prax...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 8 Bewirtungskosten eines Arbeitnehmers

Nach § 9 Abs. 5 EStG ist auch beim Werbungskostenabzug von Bewirtungsaufwendungen eines Arbeitnehmers § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG zu beachten. Denn die Vorschrift gilt beim Werbungskostenabzug eines Arbeitnehmers sinngemäß. Die Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG (70 %-Grenze) kommt allerdings nicht zur Anwendung, wenn ein Arbeitnehmer aus beru...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 2 Bewirtungsaufwendungen

Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass dürfen, soweit sie 70 % der Aufwendungen übersteigen, die nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen und deren Höhe und betriebliche Veranlassung nachgewiesen sind, den ertragsteuerlichen Gewinn nicht mindern.[1] Bewirtungsaufwendungen sind Aufwendungen für den Verzehr von Speisen, Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 4.5 Spezialfall: Bewirtungskosten anlässlich einer Jagd usw.

Bewirtungen aus Anlass einer Jagd, Fischerei, auf einer Segel- oder Motorjacht fallen unter § 4 Abs. 5 Satz1 Nr. 4 EStG, wonach Aufwendungen für Jagd oder Fischerei, für Segeljachten oder Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke und für die hiermit zusammenhängenden Bewirtungen nicht als Betriebsausgaben abziehbar sind. Diese Vorschrift ist lex specialis zu § 4 Abs. 5 Satz 1 N...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 4.4 Betriebliche Veranlassung

Nicht geschäftlich, sondern allgemein betrieblich veranlasst, ist ausschließlich die Bewirtung von Arbeitnehmern des bewirtenden Unternehmens.[1] Um voll abzugsfähigen Bewirtungsaufwand handelt es sich also nur dann, wenn ein Unternehmer ausschließlich seine Arbeitnehmer bewirtet. Nehmen an der Bewirtung selbständig tätige Geschäftspartner teil, greift stets die gesetzliche ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 5.6.1 Kleinbetragsrechnung bis 250 EUR

Der Begriff "Rechnung" wird verwaltungsseitig grundsätzlich einheitlich für eine Rechnung i. S. d. § 14 UStG verwendet, die auch die Anforderungen an einen Beleg i. S. d. § 146a AO i. V. m. § 6 KassenSichV erfüllen kann.[1] Kleinbetragsrechnungen i. S. d. § 33 UStDV sind Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250 EUR nicht übersteigt. Den meisten Bewirtungsfällen liegen in der Praxi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 5.7 Erstellung der Bewirtungsrechnung durch den Bewirtungsbetrieb

Verwendet der Bewirtungsbetrieb ein elektronisches Aufzeichnungssystem mit Kassenfunktion i. S. d. § 146a Abs. 1 AO i. V. m. §1 KassenSichV, werden für den Betriebsausgabenabzug von Aufwendungen für eine Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass nur maschinell erstellte, elektronisch aufgezeichnete und mit Hilfe einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 3 Die 70 %-Grenze

Steuerlich als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen 70 % der angemessenen und durch Belege ordnungsgemäß nachgewiesenen Aufwendungen. Der Restbetrag i. H. v. 30 % ist dem Gewinn hinzu­zu­rechnen. Der nicht abziehbare Teil der Bewirtungsaufwendungen beträgt 30 % der um die – bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern – abziehbare Vorsteuer geminderten (angemessenen und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 3 Geschäftlicher Anlass

Ein geschäftlicher Anlass besteht insbesondere bei der Bewirtung von Personen, zu denen schon Geschäftsbeziehungen bestehen oder zu denen sie angebahnt werden sollen. Auch die Bewirtung von Besuchern des Betriebs, z. B. im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, ist geschäftlich veranlasst. Bei geschäftlichem Anlass dürfen die Bewirtungsaufwendungen den ertragsteuerlichen Gewinn n...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 5.6.2 Anforderungen an Rechnungen über 250 EUR

Rechnungen mit einem Gesamtbetrag von über 250 EUR müssen für den Betriebsausgabenabzug von Bewirtungsaufwendungen zusätzlich zu den Angaben für Kleinbetragsrechnungen[1] folgende Angaben enthalten: Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Die Rechnung muss die dem leistenden Unternehmer (Bewirtungsbetrieb) vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bunde...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / Zusammenfassung

Begriff Betrieblich veranlasste Bewirtungsaufwendungen sind Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) und handelsrechtlich zu 100 % abziehbar. Steuerrechtlich dürfen hingegen Bewirtungskosten aus geschäftlichem Anlass nur zu 70 % der nach allgemeiner Verkehrsauffassung als angemessen anzusehenden Kosten den Gewinn mindern, wenn die im Gesetz genannten Nachweispflichten erfüllt sind...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 4.2 Gemischte Veranlassung

Problematisch ist der Abzug von Bewirtungskosten für eine sog. gemischte Feier. Nach neuerer Rechtsprechung des BFH[1] primär zum Abzug von Aufwendungen für eine Feier als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist der Anlass einer Feier zwar weiterhin ein erhebliches Indiz, nicht aber das allein entscheidende Kriterium für die Beurteilung der berufl...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 5.10 Anwendungsregelung

Das BMF-Schreiben v. 30.6.2021 ist grundsätzlich in allen offenen Fällen anzuwenden. Es enthält jedoch eine Übergangsregelung.[1] Für bis zum 31.12.2022 ausgestellte Belege über Bewirtungsaufwendungen ist der Betriebsausgabenabzug unabhängig von den nach der KassenSichV geforderten Angaben zulässig. Soweit die neueren Verwaltungsanweisungen gegenüber dem BMF-Schreiben aus 19...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Begünstigte Umsätze

Rz. 30 Begünstigt sind nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG nur Leistungen, die von den im Gesetz genannten Unternehmern erbracht werden und in Vorträgen, Kursen und anderen Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art bestehen. Es handelt sich hierbei um eine abschließende Aufzählung, die nicht im Auslegungswege erweitert werden kann. Vergleichbare Tätigkeiten der bei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Begünstigte Umsätze

Rz. 42 Als andere kulturelle Veranstaltungen kommen insbesondere z. B. Musikwettbewerbe, Volkswandertage, Schützen- und Trachtenfeste in Betracht.[1] Rz. 43 Der Begriff der sportlichen Veranstaltung deckt sich gesetzestechnisch mit dem in § 67a AO verwendeten Begriff.[2] Nach Nr. 3 des AEAO zu § 67a AO ist als sportliche Veranstaltung die organisatorische Maßnahme eines Sport...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Vereinsjahr 2026 –... / 3 Zur Bedeutung der neuen Freigrenzen-Regelung

§ 64 AO enthält für alle gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Organisationen eine interessante Freigrenzen-Regelung, die insgesamt vor allem für unzählige Vereine zu einer echten Vereinfachungsregelung und auch Steuerersparnis führen kann. Die Freigrenze von derzeit 50.000 Euro ab 2026 (45.000 Euro bis einschließlich 2025) gilt nur, wenn ein gemeinnütziger Verein bzw....mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Vereinsjahr 2026 –... / Zusammenfassung

Auch dieses neue Vereinsjahr bringt eine Menge an relevanten, auch vereinsbezogenen Änderungen und Neuregelungen. Die nachfolgende Gesamtübersicht erläutert auch die für Vereine und Verbände als Arbeitgeber geltenden Neuvorgaben, also die häufigen und vereinsüblichen Sachverhalte in Sachen Beschäftigung von Mitarbeitern, Helfern und Aushilfen gegen meist moderate Bezahlung/V...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanz und Buchhaltung der ... / 4 Gesellschafterverrechnungskonto

Übernehmen Gesellschafter-Geschäftsführer Aufwendungen für die GmbH, z. B. durch Begleichen der Rechnung für die Bewirtung von Geschäftsfreunden, steht ihnen regelmäßig ein Anspruch auf Aufwandsersatz gegen die GmbH zu. Umgekehrt hat die GmbH einen Erstattungsanspruch gegen den Geschäftsführer, wenn sie Zahlungen für ihn leistet, die eigentlich dessen Privatbereich betreffe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbeaufwand: Betriebsausga... / 3.3 Bewirtungsaufwendungen

Im Gegensatz zu Geschenkaufwendungen, die innerhalb bestimmter Höchstgrenzen steuerlich abzugsfähig sind, sind Bewirtungskosten nur zu 70 % abzugsfähig. [1] 30 % gehören zu den nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben und müssen dem Gewinn wieder zugerechnet werden. Die entstandene Vorsteuer kann allerdings zu 100 % abgezogen werden.[2] Eingeschränkt ist der Betriebsausgabenabzug ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbeaufwand: Betriebsausga... / 3.4 Produktpräsentationen

Der uneingeschränkte Betriebsausgabenabzug im Zusammenhang mit Produkt- und Warenverkostungen gilt m. E. auch für vergleichbare Produktpräsentationen. Werden z. B. potenzielle Kunden bei einer Modenschau mit Kaffee, Tee, alkoholfreien Getränken und Kleingebäck "bewirtet", darf die Finanzverwaltung den vollen Betriebsausgabenabzug nicht verweigern. Zum einen handelt es sich u...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbeaufwand: Betriebsausga... / 1 Buchhaltungsfragen im Zusammenhang mit Werbeaufwendungen

Die Buchung der Kosten für Anzeigen in Medien aller Art bereitet keine Probleme. Hierbei handelt es sich um klassische Werbekosten, die mit Vorliegen der Rechnung als Betriebsausgaben erfasst werden können. Für diese Werbekosten sehen die einzelnen Kontenrahmen eigene Kontennummern vor.[1] Neben diesen Buchungen immer wieder auftretende Zweifelsfragen sind vor allem auf bila...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbeaufwand: Betriebsausga... / 3.1 Grundlagen

Bei "laufenden" Werbekosten ergibt sich in der Praxis häufig ein Problem: Bei der Weitergabe von Geschenken an Kunden und bei Werbeveranstaltungen, die mit einer Bewirtung von Kunden oder Geschäftsfreunden verbunden sind, wendet die Finanzverwaltung die Abzugsbeschränkungen des § 4 Abs. 5 EStG an. Für diese nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben gelten entweder besondere Höchst...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbeaufwand: Betriebsausga... / 3.2.3 Wann liegt ein Geschenk vor?

Die engen Voraussetzungen des § 4 Abs. 5 EStG gelten ausdrücklich nur für Geschenke. Die EStR enthalten eine Vielzahl von Ausgaben für Werbemittel, die nicht als Geschenke i. S. d. § 4 Abs. 5 EStG gelten und somit nicht den Abzugsbeschränkungen und der getrennten Verbuchung unterliegen. So fallen Ausgaben für folgende Zwecke nicht unter die Beschränkungen für Geschenke:[1] be...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbeaufwand: Betriebsausga... / Zusammenfassung

Überblick Werbemöglichkeiten sind vielfältig: Sie reichen von Anzeigen in Zeitungen und anderen Medien, Mailings, Geschenken, Sponsoring, Verkaufsveranstaltungen, Internet-Auftritten bis hin zu Einladungen zu Events. Allerdings werfen manche Werbeinstrumente buchungstechnische und steuerrechtliche Fragen auf. Der folgende Beitrag enthält Hinweise zur Verbuchung einzelner Wer...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Auslagenersatz / 1.2 Beispiele für steuerfreien Auslagenersatz

Steuerfreier Auslagenersatz liegt z. B. vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die einzeln abgerechneten Kosten ersetzt für Kundengeschenke, die im Auftrag des Arbeitgebers erworben worden sind, geschäftliche Telefongespräche, die der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber außerhalb des Betriebs geführt hat, die Bewirtung von Geschäftsfreunden des Arbeitgebers, die Garage, die der...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Geselligkeit im Verein 4.0 / 3 Veranstaltungen und Events

Eine Veranstaltung abseits des normalen Vereinsangebots sollte sorgfältig geplant und vorbereitet werden. Erste Voraussetzung: Sie muss für Mitglieder und eventuell auch für Nichtmitglieder interessant und tatsächlich realisierbar sein. Das Spektrum ist schier unendlich, so weit wie die menschliche Phantasie. Bei der Planung einer solchen Veranstaltung muss vor allem Folgend...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Bewirtungskost... / 3.5 Bewirtung durch Arbeitnehmer

Die oben dargestellten Regelungen gelten auch, wenn ein Arbeitnehmer die Aufwendungen für die Bewirtung von Geschäftsfreunden übernimmt und der Arbeitgeber die Aufwendungen nicht erstattet. Die Aufwendungen sind also insbesondere um einen eventuellen unangemessenen Teil und im Übrigen pauschal um 30 % zu kürzen.[1] Die sinngemäße Anwendung der Kürzungsregelung auf Bewirtungen...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Reisekostenerstattung durch... / 4.4.5 Keine Spesenkürzung bei Bewirtung durch Dritte

Die Regelung der unentgeltlichen Verpflegung betrifft ausschließlich die unmittelbare oder mittelbare (d. h. veranlasste) unentgeltliche Verpflegung durch den Arbeitgeber während einer beruflichen Auswärtstätigkeit. Nimmt der Arbeitnehmer an einer geschäftlichen Bewirtung oder einem Arbeitsessen eines Dritten teil, fehlt es an einer Bewirtung durch den Arbeitgeber. Typische ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Bewirtungskost... / 4 Bewirtung von Geschäftsfreunden

Bei einer betrieblich veranlassten Bewirtung von Geschäftsfreunden des Arbeitgebers auf den Arbeitnehmer entfallende Bewirtungskosten gehören nicht zum steuer- und beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Bewirtet der Arbeitnehmer Geschäftsfreunde seines Arbeitgebers in einem Restaurant und erstattet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die entstandenen Bewirtungskosten, handelt es s...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Bewirtungskost... / 3.4 Bewirtung in betriebseigener Kantine

Bei Bewirtungen in der betriebseigenen Kantine gibt es 2 Vereinfachungsregelungen, die Höhe der Bewirtungskosten zu schätzen[1]: Die Aufwendungen können für jede Bewirtung pauschal mit 15 EUR angesetzt werden. Diese Regelung muss einheitlich für sämtliche Kantinenbewirtungen angewendet werden. Da der Wert eines Kantinenessens meist niedriger ist, dürfte diese Lösung regelmäßi...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Bewirtungskost... / 2.2 Bewirtung während einer Auswärtstätigkeit ist steuerpflichtig

Erhält ein Arbeitnehmer zur üblichen Beköstigung von seinem Arbeitgeber (im weiteren Sinne) Mahlzeiten anlässlich oder während einer beruflichen Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung gilt das Prinzip: Kürzung der Verpflegungspauschbeträge anstelle der Vorteilsbesteuerung. Einerseits wird der Arbeitgeber dadurch entlastet, dass auf eine Besteuerung de...mehr