Fachbeiträge & Kommentare zu Bewirtung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.3 Aufwendungen für Gästehäuser (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 3 EStG)

Rz. 701 Nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 3 EStG nicht abziehbar sind die Aufwendungen für Gästehäuser des Stpfl., die sich außerhalb des Orts eines Betriebs des Stpfl. befinden. Gästehäuser sind nach der Legaldefinition der Nr. 3 Einrichtungen, soweit sie der Bewirtung, Beherbergung oder Unterhaltung von Personen, die nicht Arbeitnehmer des Stpfl. sind, dienen (zur umsatzsteuerliche...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.4 Aufwendungen für Jagd, Fischerei, Segeljachten, Motorjachten (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 4 EStG)

Rz. 706 Aufwendungen für Jagd, Fischerei, Segeljachten, Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke und die damit zusammenhängenden Bewirtungsaufwendungen sind nach § 4 Abs. 5 Nr. 4 EstG nichtabzugsfähige Betriebsausgaben (zur umsatzsteuerlichen Behandlung nach § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG vgl. Rz. 698 a. E.). Rechtsgrund der Abzugsbeschränkung ist, dass es sich bei diesen Aufwendungen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.10 Unangemessene Aufwendungen (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG)

Rz. 821 Nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG sind Aufwendungen, die dem Grunde nach betrieblich veranlasst und daher Betriebsausgaben sind, nicht abzugsfähig, wenn sie die Lebensführung des Stpfl. oder anderer Personen berühren und nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind (zur umsatzsteuerlichen Behandlung nach § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG vgl. Rz. 698). Zwe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sachbezüge-ABC / Eintrittskarten

Die Überlassung von Eintrittskarten für gesellschaftliche Veranstaltungen stellt i. d. R. einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil dar; anders dann, wenn eine Veranstaltung einer Kunden- oder Zielgruppe (z. B. Ärzteball durch Pharmareferenten) besucht wird und der Arbeitnehmer auf Weisung des Arbeitgebers zur Kundenpflege teilnimmt. Der Abschlag von 4 % und die 50-EUR-Frei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sachbezüge-ABC / VIP-Logen

In der Überlassung von VIP-Logen in Sportstätten an Arbeitnehmer – einschließlich deren Bewirtung – liegt ein steuerpflichtiger Sachbezug.[1] Der geldwerte Vorteil ist grundsätzlich nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG zu bewerten. Die Freigrenze für Sachbezüge i. H. v. 50 EUR im Kalendermonat und R 8.1 Abs. 2 Satz 3 LStR sind zu beachten. Steuerpflichtige Sachzuwendungen können nach...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.5.1 Systematische Einordnung und Geltungsbereich der Vorschrift

Rz. 713 Kosten für eigene Verpflegung gehören grundsätzlich zu den nicht abziehbaren Lebensführungskosten nach § 12 Nr. 1 EStG und sind daher schon begrifflich keine Betriebsausgaben (Rz. 571ff.). Sie können nur insoweit Betriebsausgaben sein, als sie allein durch die betriebliche Tätigkeit verursacht sind. Eine betriebliche Veranlassung kann nur insoweit vorliegen, als durc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.8.2 Begriff des häuslichen Arbeitszimmers

Rz. 764 Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers ist im Gesetz nicht weiter definiert und wurde von der Rspr. des BFH entwickelt und dann mit § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG in das Gesetz aufgenommen.[1] Die Abzugsbeschränkung betrifft die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer und die Ausstattung. Ein häusliches Arbeitszimmer[2] ist ein Arbeitsraum, der seiner Lage, Funk...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.1 Geschenke (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 671 Betrieblich veranlasste Geschenke an andere Personen als Arbeitnehmer des Stpfl. sind nach Nr. 1 als Betriebsausgaben nur absetzbar, wenn sie die Grenze (Bagatellgrenze) von 50 EUR (bis 31.12.2023: 35 EUR) pro Kj. und pro Empfänger nicht übersteigen. Außerdem hängt die Abziehbarkeit von der Erfüllung besonderer Aufzeichnungspflichten ab (Rz. 692). Geschenke können Ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.14.2 Tatbestandsmerkmale

Rz. 861 Ab Vz 1999 bzw. bei abweichendem Wirtschaftsjahr ab Vz 2000 (Rz. 855) ist der Tatbestand erweitert worden. Erfasst werden jetzt die Zuwendung von Vorteilen und die damit zusammenhängenden Aufwendungen, wenn die Zuwendung der Vorteile eine rechtswidrige Handlung darstellt, die den Tatbestand eines Strafgesetzes oder einen Bußgeldtatbestand verwirklicht. Zuwendungen si...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Pauschalierung der Einkomme... / 1.2 Pauschalierung bei Sachzuwendungen an Nichtarbeitnehmer

§ 37b Abs. 1 EStG beinhaltet die Pauschalierungsmöglichkeit bei Sachzuwendungen an Nichtarbeitnehmer des Steuerpflichtigen (z. B. Kunden, Geschäftsfreunde sowie deren Arbeitnehmer). Nichtarbeitnehmer i. d. S. sind auch Aufsichtsräte von Kapitalgesellschaften sowie Verwaltungsratsmitglieder und sonstige Organmitglieder von Vereinen und Verbänden. Zuwendungen an Familienangehö...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sachbezüge / 2.5.5 Bewirtungsleistungen des Arbeitgebers bei Reisetätigkeiten

Übliche Mahlzeiten, die der Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung ein Dritter dem Arbeitnehmer anlässlich einer auswärtigen Tätigkeit zur Verfügung stellt und deren Preis 60 EUR nicht übersteigt, sind mit dem maßgebenden amtlichen Sachbezugswert nach der SvEV anzusetzen.[1] Der Arbeitgeber kann diesen Sachbezugswert auch mit 25 % pauschalieren.[2] Er ist hierzu jedoch – w...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sachbezüge / 2.5.7 Abgabe von Essen aus besonderem Anlass – Arbeitsessen

Getränke und Genussmittel, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern zum Verzehr im Betrieb unentgeltlich oder teilentgeltlich überlässt, gehören als sog. Aufmerksamkeiten nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.[1] Mahlzeiten, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern ­anlässlich oder während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes, z. B. während einer betrieblichen Besprechung ode...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Pauschalierung der Einkomme... / Zusammenfassung

Überblick Seit jeher erfreuen sich Sachzuwendungen, die im Wirtschaftsleben zwischen den Beteiligten ausgetauscht werden, der uneingeschränkten Aufmerksamkeit des Fiskus. Bereits 1996 regelte ein bundeseinheitlicher Erlass (BMF, Schreiben v. 14.10.1996, IV B 2 – S 2143 – 23/96, BStBl 1996 I S. 1192) die steuerliche Behandlung sog. Incentive-Reisen, die von Unternehmen gewähr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 25.3.3.3.2 Kürzung der Verpflegungspauschalen (§ 9 Abs. 4a Satz 6 EStG)

Eine Versteuerung mit dem Sachbezugswert für eine (übliche) Mahlzeit bis 60 EUR unterbleibt, wenn beim Arbeitnehmer für die Verpflegungsmehraufwendungen ein Werbungskostenabzug nach § 9 Abs. 4a EStG in Betracht käme (§ 8 Abs. 2 Satz 9 EStG). Damit unterbleibt immer dann die Erfassung der mit dem Sachbezugswert bewerteten Mahlzeit, wenn der Arbeitnehmer anlässlich einer beruf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Aufzeichnungspflichten im B... / 6.3.2 Bewirtungsaufwand

Die Aufwendungen sind auf einem "Eigenbeleg" zu erfassen. Dieser Eigenbeleg muss vom Steuerpflichtigen unterschrieben werden. Findet die Bewirtung in einer Gaststätte statt, muss deren Rechnung beigefügt werden. Die Rechnung muss die umsatzsteuerlichen Mindestangaben enthalten: 1. Name und Anschrift der Gaststätte und des Steuerpflichtigen / Rechnungsempfängers (ggf. handschr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Aufzeichnungspflichten im B... / 6.3 Nicht bzw. beschränkt abziehbare Betriebsausgaben: Gesondert zu erfassen

Folgende Ausgaben erkennt das Finanzamt in jedem Fall nur dann als abziehbare Betriebsausgaben an, wenn diese auf gesonderten Konten gebucht bzw. gesondert aufgezeichnet worden sind:[1]mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 3.2.6.1 Berufliche, freiberufliche oder gewerbliche Nutzung

Bei einer Nutzung der Wohnung zu beruflichen, freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken ist allerdings zu beachten, dass eine berufliche Tätigkeit ohne Außenwirkung durchaus noch unter den Begriff des "Wohnens" fällt und somit ohne Weiteres zulässig ist. Einer Erlaubnis des Vermieters bedarf es also nicht. Erlaubnisfrei ist z. B. die Unterrichtsvorbereitung des Lehrers, die Te...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.40 Vertragswidrige Nutzung

Der Mieter ist zur Nutzung des Mietobjekts stets nur im Rahmen des mietvertraglichen Zwecks berechtigt. Bei einer Nutzung der Wohnung zu beruflichen, freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken ist allerdings zu beachten, dass eine berufliche Tätigkeit ohne Außenwirkung durchaus noch unter den Begriff des "Wohnens" fällt und somit ohne Weiteres zulässig ist. Einer Erlaubnis de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsausgaben-ABC / Kundschaftsessen und -trinken

Aufwendungen für Kundschaftsessen und -trinken zur Pflege bestehender Kundenkontakte und Akquisition von neuen Geschäftsfreunden sind nur bei konkret betrieblicher Veranlassung als Betriebsausgaben abzugsfähig, z. B. bei Besuch des Inhabers einer Gastwirtschaft, der auch Geschäftsfreund ist. Voraussetzung ist, dass die private Veranlassung unbedeutend ist und die betrieblich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsausgaben-ABC / Incentive Reisen

Incentive- Reisen dienen vor allem dem Ziel, Geschäftspartner oder Arbeitnehmer des Betriebs für erbrachte Leistungen zu belohnen und zu Mehr- oder Höchstleistungen zu motivieren. Bei Aufwendungen für Geschäftspartner gilt: Werden die Incentive-Reisen mit dem Zweck, die allgemeinen Geschäftsbeziehungen erhalten oder zu fördern, liegt ein Geschenk vor, welches nicht abzugsfähig...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reiseveranstalter / 3 Unter die Margenbesteuerung fallende Reiseleistungen

Als Reiseleistungen sind insbesondere alle touristischen Leistungen – wie Beförderung zu den einzelnen Reisezielen, Transfer, Unterbringung und Verpflegung, Betreuung durch Reiseleiter, Durchführung von Veranstaltungen (z. B. Stadtrundfahrten, Besichtigungen, Sport- und sonstige Animationsprogramme, Landausflüge) oder Eintrittsberechtigungen – anzusehen. Hierunter fällt auch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reiseveranstalter / 2 Anwendungsbereich der Margenregelung

Die Margenregelung des § 25 UStG können Reiseveranstalter nur anwenden, soweit sie Reiseleistungen erbringen, dabei gegenüber den Reisenden im eigenen Namen auftreten, Reisevorleistungen von Dritten (Fluggesellschaften, Hotels, Restaurants usw.) in Anspruch nehmen, die den Reisenden unmittelbar zugutekommen und (bis 17.12.2019) die Reisevorleistungen nicht unternehmerisch verbra...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuersatz / 3.3 Abgrenzung von steuerermäßigten Lieferungen und regelbesteuerten sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken

Die Abgabe von Speisen unterliegt dem ermäßigten Steuersatz von 7 %, wenn es sich um eine Lieferung i. S. d. § 3 Abs. 1 UStG handelt.[1] Werden Speisen und Getränke im Rahmen einer sonstigen Leistung i. S. d. § 3 Abs. 9 UStG abgegeben, findet der Normalsteuersatz von 19 % Anwendung. Verzehrfertig zubereitete Speisen können somit sowohl im Rahmen einer ggf. ermäßigt besteuert...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Bewirtung aus geschäftlichem Anlass

Rn. 1691 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Seit 1990 ist neben der betrieblichen Veranlassung auch der geschäftliche Anlass zu prüfen. Die Bewirtung geschieht aus geschäftlichem Anlass, wenn sie im Zusammenhang mit der unmittelbaren Beteiligung des StPfl im allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr steht, dh wenn der StPfl sich damit im weitesten Sinne nach außen wendet. Dies ist insbes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Begriff der Bewirtung

Rn. 1688 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Bewirtung bedeutet jede Darreichung von Speisen, Getränken oder sonstigen Genussmitteln zum sofortigen Verzehr (BFH BFH/NV 1993, 530; 2013, 1561; 2014, 347; 2013, 1561; FG RP EFG 2014, 538). Es gehören weiterhin die Aufwendungen für Tabakwaren und diejenigen Kosten, die zwangsläufig mit der Bewirtung anfallen, zB Garderobe, Toilette (BFH B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

E. Schmidt, Zur Neuregelung der Bewirtungskosten, BB 1988, 1938; H. Schmidt, Bewirtungskosten für Unternehmer und ArbN, 1991; Felix, Ausnahmen von Abzugsverboten nach § 4 Abs 5 S 2, StVJ 1992, 272; Broudré, Bewirtungskosten als BA, DB 1995, 1430; Schachtmeyer, Die Berichtigung der Aufwendungen für Bewirtungen aus betrieblichem Anlass, DB 1996, 351; Richter, Aktuelle Praxisfragen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Nachweis der Höhe und der betrieblichen Veranlassung

Rn. 1695 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Ob der StPfl eine Aufwendung als BA abziehen kann, hängt von einem entsprechenden Nachweis ab. Hierfür trägt wegen der steuermindernden Wirkung der BA grds der StPfl die Feststellungslast. Er hat daher auch bei den Bewirtungsaufwendungen grds die Feststellungslast für die Höhe und betriebliche Veranlassung der Aufwendung. In § 4 Abs 5 Nr 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Verhältnis zu § 4 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG

Rn. 1702 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Aufwendungen für Bewirtung können auch gleichzeitig als unentgeltliche vermögenswerte Zuwendung iSv § 4 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG gewertet werden. Entscheidend für die Frage, ob § 4 Abs 5 Nr 1 oder 2 EStG zur Anwendung kommt, ist, welche Leistung im Vordergrund steht (ein Geschenk oder eine Bewirtung). Wird zB eine Auslandsreise geschenkt, so...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Bewirtungskosten

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Bewirtungsaufwendungen, die die Bewirtung von ArbN, Geschäftsfreunden, Kunden und Lieferanten betreffen, sind als BA bei betrieblicher Veranlassung zu berücksichtigen. Die Höhe ist jedoch nach § 4 Abs 5 Nr 2 EStG für nach dem 31.12.2003 beginnende Wj auf 70 % (s HBeglG 2004 v 29.12.2003) beschränkt (zuvor 80 %). Zu den weiteren materiellen Vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtslage nach der neuen Rspr des GrS vom 21.09.2009

Rn. 1685 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Entscheidung des GrS des BFH vom 21.09.2009, GrS 1/06, BStBl II 2010, 672, wonach § 12 Nr 1 S 2 EStG kein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot normiert und wonach eine Aufteilung gemischter Aufwendungen erfolgen kann, ist zu Reisekosten ergangen. Diese Entscheidung ist aber auch auf gemischt veranlasste Bewirtungskosten anzuwenden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 1683 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 § 4 Abs 5 S 1 Nr 2 EStG gilt seit 1975. Nach dieser Vorschrift können Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass bis zu einem bestimmten Prozentsatz des angemessenen und der Höhe und betrieblichen Veranlassung nach nachgewiesenen Teils dieser Aufwendungen als BA abgezogen werden. Von den Beschränkungen ausgenomme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 2100 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Seit 1960 (StÄndG 1960) gibt es erstmals besondere Aufzeichnungsvorschriften in § 4 Abs 6 für bestimmte Aufwendungen iSd § 4 Abs 5 EStG. 1974 wurden die Worte "iSd Abs 5 S 1 und 2" durch die Formulierung "iSd Abs 5 Nr 1–5 und 7" ersetzt. Durch das Gesetz zur Änderung des ParteienG und anderer Gesetze vom 22.12.1983 wurde eine neue Vorschri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Busfahrer

Aufwendungen eines Raststättenbetreibers für die Bewirtung von Busfahrern als Gegenleistung für das Zuführen von potentiellen Kunden unterliegen nicht dem Abzugsverbot nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 2 EStG (BFH BStBl II 2018, 750).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. 70 % der angemessenen Aufwendungen

Rn. 1693 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Aufwendungen sind zunächst einmal nicht abzugsfähig, "soweit" sie unangemessen sind. Sie sind daher aufzuteilen in einen angemessenen und einen unangemessenen Teil (Dikem, NJW 2013, 1143). Von dem angemessenen Teil sind dann weitere 30 % nicht abzugsfähig, so dass im Zweifel immer höchstens 70 % der Aufwendungen als BA abziehbar sind. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 1703 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nicht abziehbar sind nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 3 EStG Aufwendungen für Einrichtungen des StPfl, soweit sie der Bewirtung, Unterhaltung oder der Beherbergung von Personen, die nicht ArbN des StPfl sind, dienen (Gästehäuser) (BFH BFH/NV 2020, 497) und sich außerhalb eines Ortes des Betriebes des StPfl befinden. Die Vorschrift beruht auf der Entsc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Unentgeltlichkeit der Zuwendung

Rn. 1670 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Wesentliches Merkmal des Geschenkbegriffs ist die Unentgeltlichkeit der Zuwendung, dh, der Empfänger erbringt keine Gegenleistung. Die Zuwendung muss ohne rechtliche Verpflichtung und ohne zeitlichen oder sonstigen unmittelbaren konkreten Zusammenhang mit einer Leistung des Empfängers erbracht werden (vgl BFH BStBl II 1987, 297; BFH/NV 201...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gästehaus

Rn. 1704 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Einrichtung des StPfl muss sich nicht unbedingt in seinem Eigentum befinden. Es reicht aus, wenn er das Gästehaus dauerhaft angemietet oder gepachtet hat (FG Nds EFG 2005, 1261; Bode in Kirchhof/Seer, § 4 EStG Rz 206 (22. Aufl 2023); Drüen in Brandis/Heuermann, § 4 EStG Rz 746 (Dezember 2022); aA Oswald, DStZ/A 1965, 301). Auch die Anm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Oswald, Aufwendungen für Gästehäuser bei den Ertragsteuern, DStZ/A 1965, 300; Söffing, Betrieblich veranlasste Aufwendungen für Geschenke, Gästehäuser uÄ die Lebensführung berührende Zwecke, INF 1968, 143; oV, Bewirtungen in Gästehäuser, DB 1976, 1260. Verwaltungsanweisungen: R 4.10 Abs 10 und 11 EStR 2012; H 4.10 Abs 10 und 11 EStH 2021.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 1707 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nicht abziehbar sind nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 4 EStG die Aufwendungen für die Ausübung einer Jagd oder einer Fischerei, für das Halten oder Benutzen von Segeljachten oder Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke und für die hiermit zusammenhängenden Bewirtungen. Durch die mit dem EStG 1960 eingeführte Vorschrift sollen Aufwendungen, die typisch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Kundschaftsessen

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Aufwendungen für die eigene Ernährung im Zusammenhang mit Kundschaftsessen unterliegen grds dem Abzugsverbot nach § 12 Nr 1 EStG (BFH BStBl II 1988, 771). Nur ausnahmsweise ist der Abzug als BA zulässig, wenn im Einzelnen nachgewiesen wird, dass die private Lebensführung bei dem konkreten Kundschaftsessen (oder -trinken) als unbedeutend in de...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kreditkarte/EC-Karte / 3 Verrechnungskonto für Kreditkartenzahlungen sollte regelmäßig abgestimmt werden

Durch das zeitliche Auseinander fallen des eigentlichen Zahlungsvorgangs und der späteren Lastschrift bzw. Gutschrift entstehen 2 Buchungen – zum Teil mit unterschiedlichen Beträgen. In den bisherigen Beispielen wurden diese Vorgänge immer über die Zwischenkonten "Geldtransit" (Konto SKR 03/SKR 04: 1360/1460) gebucht. Weil Unternehmer auf diesen Konten aber auch andere, unkl...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8602 Bewirtung aus geschäftlichem Anlass (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG)

Gliederungsbeispiel Hierunter sind die Kosten anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden in Gaststätten und in den Geschäftsräumen auszuweisen. Unstrittig dazu gehören auch die Kosten ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 86 Sonstige betriebliche Aufwendungen

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Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufmerksamkeiten / 4 Bewirtung anlässlich außergewöhnlichem Arbeitseinsatz

Zu den steuerfreien Aufmerksamkeiten zählt auch die Bewirtung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber anlässlich und während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes.[1] Hierzu zählen in erster Linie Arbeitsessen im Betrieb. Erfolgt die Mahlzeitengestellung nach Beendigung des Arbeitseinsatzes, ist der Vorteil regelmäßig steuerpflichtiger Arbeitslohn.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufmerksamkeiten / 3 Bewirtung anlässlich außergewöhnlichem Arbeitseinsatz

Die Bewirtung anlässlich außergewöhnlicher Arbeitseinsätze zählt als Zuwendung des Arbeitgebers, die zusätzlich zum Arbeitsentgelt steuerfrei gewährt wird. Aus diesem Grund zählen diese Zuwendungen nicht zum Arbeitsentgelt und sind damit beitragsfrei.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsausgaben / 6.1 Aufzeichnungspflichten

Der Steuerpflichtige muss Angaben zu den betrieblichen Aufwendungen machen. Das Finanzamt kann die Nachweise für die betriebliche Veranlassung verlangen. Die wesentlichen originären steuerrechtlichen Aufzeichnungspflichten ergeben sich aus den folgenden Vorschriften: §§ 143, 144 AO: Aufzeichnung des Wareneingangs und -ausgangs § 22 UStG: Aufzeichnung der umsatzsteuerlichen Ent...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsausgaben / 3 Steuerlich nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

Das Steuerrecht schränkt den Betriebsausgabenabzug für bestimmte Sachverhalte teils oder in voller Höhe ein. Handelsrechtlich sind die Aufwendungen dennoch in voller Höhe gewinnmindernd zu berücksichtigen.[1] Die folgende Übersicht stellt die wesentlichen zum Teil nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4a, 5 und 5b und § 4 Abs. 9 EStG dar: Geschenke im Wert von übe...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Geburtstagsfeier

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Übernimmt der > Arbeitgeber die Kosten der > Bewirtung und andere Sachzuwendungen, wenn ein > Arbeitnehmer seinen Geburtstag mit Angehörigen und Kollegen feiert, führt dies grundsätzlich zu stpfl > Arbeitslohn . Anders kann es sein, wenn der ArbG der Bewirtende ist, weil die Veranstaltung insgesamt den Charakter einer betrieblichen Veranstaltu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Trinken

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 > Aufmerksamkeiten, > Beköstigung am Arbeitsort, > Bewirtung, > Freitrunk im Brauereigewerbe, > Genussmittel, > Getränke, > Kundschaftstrinken, > Lebensführung, > Mahlzeiten.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tabakwaren

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 > Betriebsveranstaltungen Rz 10/1, > Bewirtung Rz 1, > Freitabak, > Gastwirt, > Genussmittel, > Kundschaftstrinken, > Mahlzeiten Rz 20, > Rabatte Rz 30 ff, > Unterhaltsleistungen Rz 61.mehr