Fachbeiträge & Kommentare zu Bewirtung

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebliche Bewirtungskost... / 2.2.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei üblichen Mahlzeiten

Beträgt der Gesamtwert der vom Arbeitgeber unmittelbar oder mittelbar gewährten Speisen und Getränke nicht mehr als 60 EUR brutto, handelt es sich um eine übliche Bewirtung. Beim Arbeitnehmer wird auf die Besteuerung des hieraus resultierenden geldwerten Vorteils verzichtet, wenn der Arbeitnehmer seinerseits für die dienstliche Reisetätigkeit dem Grunde nach eine Verpflegung...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mahlzeiten / 3 Berücksichtigung von Anlässen

Zur Beurteilung der Beitragspflicht in der Sozialversicherung sind die unterschiedlichen Anlässe der Gewährung von Mahlzeiten zu berücksichtigen. Mahlzeiten, die der Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung ein Dritter aus besonderem Anlass an Arbeitnehmer abgibt, bleiben beitragsfrei, wenn sie im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers abgegeben werden. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mahlzeiten / 7 Mahlzeit aus besonderem Anlass

Mahlzeiten aus besonderem Anlass sind gegeben, wenn sie unmittelbar durch den Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt eingeräumt werden. Dazu zählt auch die besondere Arbeitgeberbewirtung im weiteren Sinne, die auf Veranlassung des Arbeitgebers durch einen Dritten erfolgt.[1] Für die lohnsteuerliche Erfassung und Bewertung solcher Bewirtungsleistungen sind 3 Fallgruppen zu ...mehr

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Betriebliche Bewirtungskost... / 3.3.4 Angabe der Höhe der Aufwendungen

Findet die Bewirtung in einer Gaststätte statt, muss die Rechnung aufbewahrt werden. Diese Rechnung muss den Namen des bewirtenden Steuerpflichtigen bzw. des Betriebs enthalten.[1] Hierauf verzichtet die Finanzverwaltung jedoch, wenn die Rechnung über einen Gesamtbetrag bis zu 250 EUR lautet.[2]mehr

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Betriebliche Bewirtungskost... / 3.3.1 Aufzeichnungen müssen zeitnah erfolgen

Der Betrieb muss bei Bewirtungskosten besondere Aufzeichnungs- und Nachweispflichten beachten. Hierzu wird eine zeitnahe Belegerstellung verlangt. Die Bewirtungskostenabrechnung muss innerhalb kurzer Zeit nach der Bewirtung erstellt werden.[1] Der sog. Bewirtungsbeleg wird als Eigenbeleg vom Betrieb erstellt, der unterzeichnet sein muss.[2] Kein Betriebsausgabenabzug bei zu sp...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 10.5 Vereinfachungsregelung: Gesamterstattungsverfahren

Werden die steuerfreien Reisekostenvergütungen durch Zusammenrechnung der Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen mit Fahrtkostenvergütungen und Übernachtungskostenvergütungen ermittelt, ist es aus Vereinfachungsgründen zulässig, den Betrag, der den steuerfreien Reisekostenbetrag übersteigt, einheitlich als Vergütung für Verpflegungsmehraufwendungen zu behandeln. Dies g...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sachbezüge / 2.3.1 Begünstigte Sachbezüge

Eine weitere Vereinfachung bewirkt eine gesetzliche Kleinbetragsregelung.[1] Sachbezüge, die nach Anrechnung etwaiger vom Arbeitnehmer gezahlter Entgelte im Kalendermonat nicht mehr als 50 EUR betragen, sind lohnsteuerfrei. Im Rahmen der Sachbezugsfreigrenze sind z. B. begünstigt: Rabatte, die der Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses von dritter Seite erhält, Gutsc...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebliche Bewirtungskost... / 1.2 Arbeitstägliche Mahlzeiten sind steuerpflichtiger Arbeitslohn

Mahlzeiten zur arbeitstäglichen Verköstigung von Arbeitnehmern in der Betriebskantine oder in Vertragsgaststätten zählen zum Arbeitslohn. Hierfür sind im Normalfall die amtlichen Sachbezugswerte anzusetzen (2026: je 4,57 EUR für Mittag- und Abendessen bzw. 2,37 EUR für Frühstück). Dies gilt sowohl für die unmittelbare Bewirtung durch den Arbeitgeber, als auch für die besonder...mehr

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Betriebliche Bewirtungskost... / 4.3.2 Bewirtungskosten buchen

Bei einem Betrieb sieht die buchhalterisch korrekte Behandlung so aus, dass der volle Betrag als Betriebsausgabe ausgewiesen und der Gewinn außerhalb der Bilanz um 30 % der Bewirtungskosten erhöht wird. In der Praxis verfährt man aus Vereinfachungsgründen meist so, dass der Kürzungsbetrag auf einem besonderen Konto erfasst wird. Dieses Konto steht dann buchhalterisch einem E...mehr

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Betriebliche Bewirtungskost... / 3.3.3 Detaillierte Angabe von Art und Umfang der Leistung

Die Rechnung muss grundsätzlich die Art und den Umfang der einzelnen Leistungen enthalten. Die detaillierte Angabe der Bewirtungsleistungen gilt auch für Kleinbetragsrechnungen bis zu 250 EUR. Die Angabe "Speisen und Getränke" sowie die Angabe der für die Bewirtung in Rechnung gestellten Gesamtsumme reichen nicht aus. Allerdings sind Bezeichnungen wie z. B. "Menü 1", "Tagesg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten, Inland / 4.5.1 Überblick zur Arbeitgeberbewirtung während Dienstreisen

Wird ein Arbeitnehmer während einer beruflichen Auswärtstätigkeit unentgeltlich oder verbilligt verpflegt, muss unterschieden werden, ob es sich um eine übliche Arbeitgeberbewirtung (Mahlzeiten bis 60 EUR) oder ein sog. lohnsteuerpflichtiges Belohnungsessen handelt. Die Üblichkeitsgrenze von 60 EUR ist als Bruttobetrag inkl. Mehrwertsteuer zu verstehen, der sämtliche anlässlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke / 3 Verstoß gegen Geschenkannahmeverbot

Bei (mehrfachem) Verstoß gegen diese Pflichten ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Regelmäßig wird zuvor eine Abmahnung erforderlich sein.[1] Der wiederholte Verstoß eines Angestellten im öffentlichen Dienst gegen das Verbot gem. § 3 Abs. 2 TVöD, ohne Zustimmung des Arbeitgebers Belohnungen oder Geschenke in Bezug auf seine dienstliche Tätigkeit anzunehmen, ist an si...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 2.8 Aufzeichnung der Sachbezüge

Neben dem gezahlten Barlohn sind im Lohnkonto Sachbezüge, die der Arbeitnehmer erhalten hat, getrennt aufzuzeichnen. Dabei müssen für die vollständige Aufzeichnung der Sachbezüge die nachfolgenden Angaben erfolgen: Tag der Abgabe des Sachbezugs, Abgabeort, ggf. eine vom Arbeitnehmer geleistete Zuzahlung, der Wert des Sachbezugs und die vom steuerlich anzusetzenden Wert einbehalte...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebliche Bewirtungskost... / 2.2.4 Bewertung mit dem tatsächlichen Wert bei unüblicher Beköstigung

Überschreitet die Bewirtungsleistung bei beruflichen Auswärtstätigkeiten den Betrag von 60 EUR brutto pro Arbeitnehmer, ist von einer unüblichen Beköstigung auszugehen, die mit dem tatsächlichen Wert lohnsteuerpflichtig ist.[1] Bei solchen unüblichen Mahlzeiten wird unterstellt, dass es sich um Belohnungsessen handelt. Der Ansatz der amtlichen Sachbezugswerte ist deshalb aus...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pauschalbesteuerung von Sac... / 4.2 Auffangvorschrift für lohnsteuerpflichtige Vorteile

Im Arbeitnehmerbereich werden Zuwendungen nicht erfasst, die den Arbeitslohnbegriff nicht erfüllen. Dabei handelt es sich um Leistungen im ganz überwiegend betrieblichen Interesse, Aufmerksamkeiten oder steuerfreie Sachbezüge nach § 37b Abs. 2 EStG. Damit fällt insbesondere in folgenden Fällen keine Pauschalsteuer an: Bei Geschenken bis zu 60 EUR, die der Arbeitnehmer aus persönl...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Reisekostenerstattung durch... / 4.4.3.2 Definition einer "Mahlzeit"

Auch ein vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellter Snack oder Imbiss (z. B. belegte Brötchen, Kuchen, Obst), der während einer auswärtigen Tätigkeit gereicht wird, kann eine Mahlzeit sein, die zur Kürzung der Verpflegungspauschale führt.[1] Eine feste zeitliche Grenze für die Frage, ob ein Frühstück, Mittag- oder Abendessen zur Verfügung gestellt wird, gibt es nicht. Maßstab ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 1 Haftung für Arbeitslohn

Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit[1] (Arbeitslohn) wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer). Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer Schuldner der Lohnsteuer. Die Lohnsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt. Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuer für Rechnung des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzah...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Miet- und pachtweise Überlassung von WG des luf BV für außerlandwirtschaftliche Zwecke

Rn. 156 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Vermietet ein Landwirt eine Wiese als Parkplatz und übernimmt er hierbei auch Dienstleistungen wie die Überwachung des Parkplatzes und die Einhebung der Parkgebühren, stellt diese (einheitliche) Betätigung grundsätzlich eine gewerbliche dar; eine Einbeziehung der vereinnahmten Parkgebühren in den landwirtschaftlichen Bereich wird nur dann n...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebliche Bewirtungskost... / 2.3 Kostenlose Mahlzeiten bei doppelter Haushaltsführung

Erhält der Arbeitnehmer im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung von seinem Arbeitgeber unentgeltliche Mahlzeiten, ist zu unterscheiden zwischen der Übergangszeit von 3 Monaten seit Begründung der doppelten Haushaltsführung und der Folgezeit, für die am Ort der ersten Tätigkeitsstätte keine Verpflegungsmehraufwendungen steuerlich abgezogen werden dürfen. Für die ersten 3 M...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Doppelte Haushaltsführung: ... / 7.6 Kostenlose Mahlzeiten sind steuerpflichtig

Erhält der Arbeitnehmer im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung von seinem Arbeitgeber unentgeltliche Mahlzeiten, ist zu unterscheiden zwischen der Übergangszeit von 3 Monaten seit Begründung der doppelten Haushaltsführung und der Folgezeit, für die am Ort der ersten Tätigkeitsstätte keine Verpflegungsmehraufwendungen steuerlich angesetzt werden dürfen. Für die ersten 3 Mo...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Reisekostenerstattung durch... / 4.4.3.1 Kürzung der Verpflegungspauschale

Beträgt der Gesamtwert der vom Arbeitgeber unmittelbar oder mittelbar gewährten Speisen und Getränke nicht mehr als 60 EUR, handelt es sich um eine übliche Bewirtung. Beim Arbeitnehmer wird auf die Besteuerung des hieraus resultierenden geldwerten Vorteils verzichtet, wenn der Arbeitnehmer seinerseits für die dienstliche Reisetätigkeit dem Grunde nach eine Verpflegungspausch...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebliche Bewirtungskost... / 3.3.5 Angabe aller bewirteten Personen

Eine Ausnahme gilt für Bewirtungen anlässlich von Betriebsbesichtigungen durch eine größere Personengruppe sowie für vergleichbare Fälle, wenn es dem Betrieb nicht zugemutet werden kann, sämtliche Namen festzuhalten.[1] Nach der Rechtsprechung ist es zulässig, die im amtlichen Bewirtungsvordruck unterbliebene Angabe des Namens der bewirtenden Person nachzuholen. Längstens bis...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebliche Bewirtungskost... / 3.3.9 Bewirtungskosten richtig buchen

Bei Bewirtungen durch den Betrieb müssen die Aufwendungen auf einem gesonderten Konto erfasst werden. Ausreichend ist ein einheitliches Bewirtungskonto, auf dem die Kosten der geschäftlich veranlassten Bewirtungskosten und der übrigen unbegrenzt abzugsfähigen Bewirtungsaufwendungen gebucht werden.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / K. Altenteilsleistungen

Verwaltungsanweisungen: BMF v 11.03.2010, BStBl I 2010, 227 (Rentenerlass IV) mit Änderung Tz 85 durch BMF v 06.05.2016, BStBl I 2016, 476 (Ablösung eines Nießbrauchsrechts, Anwendung der BFH-Rspr). Rn. 270 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Wird ein luf Betrieb von einer Generation auf die nächste übertragen, ist es auch heute noch üblich, dass dem Übergeber Versorgungsleistungen (Al...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: Besonderheit... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag informiert darüber, welche Besonderheiten es bei der Kassenführung in der bargeldintensiven Gastronomiebranche gibt, z. B. wie sich die Betriebsprüfung in diesem Bereich gewandelt hat, weshalb die offene Ladenkasse noch genutzt werden kann oder was hinsichtlich von Bewirtungsbelegen beachtet werden muss. Außerdem wird auf die Einzelaufzeichnungspflic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.3.1 Zweck der Bestimmung

Rz. 7 Nach § 146 Abs. 1 S. 1 AO sind die Buchungen zudem zeitgerecht vorzunehmen, um die Übersichtlichkeit der Buchführung[1] zu sichern. Gleiches gilt nach § 239 Abs. 2 HGB.[2] Jede Buchung muss dabei in zeitlich möglichst nahem Abstand an den Geschäftsvorfall erfolgen.[3] Dieses Erfordernis hat verschiedene Zielrichtungen: Zum einen sollen Geschäftsvorfälle buchmäßig nicht ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Anerkennung von... / Hintergrund

Betriebsausgaben für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass können steuerlich geltend gemacht werden, sofern die Aufwendungen angemessen sind und die gesetzlichen Nachweispflichten erfüllt werden. Doch seit 1.1.2025 müssen Leistungen zwischen Unternehmern grundsätzlich durch eine E-Rechnung abgerechnet werden. Es gelten allerdings für die Rechnungsausstellung n...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Anerkennung von... / Anerkennung von Bewirtungsbelegen

Das Schreiben stellt klar, dass elektronische, digitale oder digitalisierte Bewirtungsrechnungen und Eigenbelege anerkannt werden, sofern sie ordnungsgemäß signiert und unveränderbar aufbewahrt werden. Eigenbelege müssen zeitnah erstellt oder ergänzt und eindeutig mit der jeweiligen Bewirtungsrechnung verknüpft werden. Zudem muss das erstellte Dokument oder die Ergänzung der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitnehmerbewirtung / 6 Bewirtung bei Incentive-Maßnahmen

6.1 Steuerfreie Bewirtung bei Incentive-Veranstaltungen Oft laden Firmen im Rahmen des Vertriebs der eigenen Produkte (potenzielle) Kunden zu Informations- oder Werbeveranstaltungen ein. Diese meist ganz- oder halbtägigen betrieblichen Veranstaltungen werden häufig mit einem Unterhaltungsprogramm verbunden, die geschäftliche Bewirtung ist nur Teil des Gesamtrahmenprogramms. N...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitnehmerbewirtung / 6.1 Steuerfreie Bewirtung bei Incentive-Veranstaltungen

Oft laden Firmen im Rahmen des Vertriebs der eigenen Produkte (potenzielle) Kunden zu Informations- oder Werbeveranstaltungen ein. Diese meist ganz- oder halbtägigen betrieblichen Veranstaltungen werden häufig mit einem Unterhaltungsprogramm verbunden, die geschäftliche Bewirtung ist nur Teil des Gesamtrahmenprogramms. Neben der Bewirtung werden Vorträge von Personen des öff...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitnehmerbewirtung / 4.3 Bewirtung anlässlich eines Geburtstags ist steuerpflichtig

Vom Arbeitgeber übernommene Bewirtungskosten anlässlich des Geburtstags oder der Höhergruppierung eines Arbeitnehmers sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn, auch wenn neben dem Arbeitnehmer Geschäftsfreunde eingeladen wurden, weil in diesem Fall grundsätzlich die Bewirtung allein in der Person des Arbeitnehmers begründet ist. Ein privater Anlass liegt auch bei ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitnehmerbewirtung / 6.2 Steuerpflichtige Bewirtung bei Incentive-Reisen

Eine Sonderstellung nehmen geschäftliche Bewirtungen ein, die im Rahmen von Incentive-Reisen durchgeführt werden. Eine Incentive-Reise ist ein Pauschalpaket mit touristischem (privatem) Charakter. Sie entspricht nach ihren Leistungs- und Erlebnismerkmalen regelmäßig einer am Markt angebotenen Gruppenreise, bei der Reiseziel, -programm und -dauer festgelegt sind und der Teiln...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitnehmerbewirtung / 4.1 Bewirtung während Betriebsveranstaltung

Die Bewirtung der Arbeitnehmer anlässlich einer üblichen Betriebsveranstaltung führt nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn, wenn die Bewirtungskosten zuzüglich der anteiligen anderen üblichen Auf- und Zuwendungen des Arbeitgebers für die Veranstaltung den Freibetrag von 110 EUR nicht übersteigen. Die Bewirtungskosten kann der Arbeitgeber stets in voller Höhe als Betriebsausg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitnehmerbewirtung / 4.2 Bewirtung anlässlich Arbeitnehmerjubiläum

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten einer Arbeitnehmerfeier aus Anlass der Diensteinführung, eines Amts- oder Funktionswechsels, eines runden (10-, 20-, 25-, 30-, 40-, 50-, 60-jährigen) Arbeitnehmerjubiläums oder der Verabschiedung eines Arbeitnehmers, führt dies nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn, wenn die Aufwendungen des Arbeitgebers einschließlich Umsatzsteuer höchs...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Aufmerksamkeiten / 3 Bewirtung anlässlich außergewöhnlichem Arbeitseinsatz

Die Bewirtung anlässlich außergewöhnlicher Arbeitseinsätze zählt als Zuwendung des Arbeitgebers, die zusätzlich zum Arbeitsentgelt steuerfrei gewährt wird. Aus diesem Grund zählen diese Zuwendungen nicht zum Arbeitsentgelt und sind damit beitragsfrei.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Aufmerksamkeiten / 4 Bewirtung anlässlich außergewöhnlichem Arbeitseinsatz

Zu den steuerfreien Aufmerksamkeiten zählt auch die Bewirtung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber anlässlich und während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes.[1] Hierzu zählen in erster Linie Arbeitsessen im Betrieb. Erfolgt die Mahlzeitengestellung nach Beendigung des Arbeitseinsatzes, ist der Vorteil regelmäßig steuerpflichtiger Arbeitslohn.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitnehmerbewirtung / 5 Teilnahme an Geschäftsfreundebewirtung ist steuerfrei

Die Teilnahme an einer geschäftlich veranlassten Bewirtung führt beim bewirteten Geschäftsfreund nicht zu einer Betriebseinnahme. Nimmt der Arbeitnehmer an einer betrieblich veranlassten Bewirtung von Geschäftsfreunden des Arbeitgebers teil, gehören auch die auf den Arbeitnehmer entfallenden Kostenanteile nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Dies gilt unabhängig vom Prei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitnehmerbewirtung / 7 Steuerfreie Erstattung von Bewirtungskosten

Bewirtet der Arbeitnehmer Geschäftsfreunde seines Arbeitgebers in einer Gaststätte und erstattet der Arbeitgeber die in der vorgelegten Bewirtungsrechnung ausgewiesenen Bewirtungskosten, ist der Kostenersatz beim Arbeitnehmer als Auslagenersatz steuerfrei. Der auf den Arbeitnehmer entfallende Teil der Bewirtungskosten ist kein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil. Allerdings...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitnehmerbewirtung / 1 Arbeitsessen ist steuerpflichtiger Sachbezug

Bewirtet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer ohne die Teilnahme von Geschäftsfreunden des Arbeitgebers außerhalb des Betriebs, z. B. in einem Restaurant, kostenlos oder verbilligt, liegt regelmäßig Arbeitslohn vor. Steuerpflichtig ist der auf den Arbeitnehmer entfallende Teil der angefallenen Bewirtungskosten, wenn er die Freigrenze von 50 EUR monatlich übersteigt.[1] Für de...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Incentivereisen in der Entg... / 1 Standardfall: Incentivereise hat Entlohnungscharakter

Werden anlässlich von Verkaufswettbewerben Prämien in Form kostenloser Reisen gewährt, sind diese steuerpflichtiger Arbeitslohn.[1] Schwierig ist die Beurteilung, wenn Incentivereisen an Fachseminare geknüpft sind. Auch hier ist regelmäßig von Arbeitslohn auszugehen[2], es sei denn, das Fortbildungsprogramm überwiegt so stark, dass touristische Elemente bei der Reise von unt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitnehmerbewirtung / Zusammenfassung

Begriff Eine Bewirtung liegt vor, wenn Personen verköstigt werden. Bewirtet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer, stellt der sich dadurch ergebende Vorteil als Sachbezug steuerpflichtigen Arbeitslohn dar, wenn die Bewirtung im weitesten Sinne als Ertrag bzw. Gegenleistung für die individuelle Arbeitskraft des Arbeitnehmers anzusehen ist und keine Kürzung der als Reisekosten a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitnehmerbewirtung

Zusammenfassung Begriff Eine Bewirtung liegt vor, wenn Personen verköstigt werden. Bewirtet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer, stellt der sich dadurch ergebende Vorteil als Sachbezug steuerpflichtigen Arbeitslohn dar, wenn die Bewirtung im weitesten Sinne als Ertrag bzw. Gegenleistung für die individuelle Arbeitskraft des Arbeitnehmers anzusehen ist und keine Kürzung der al...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitnehmerbewirtung / 3 Arbeitsessen bei außergewöhnlichem Arbeitseinsatz

Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes Mahlzeiten und Getränke kostenlos oder verbilligt zur Verfügung, z. B. anlässlich von Überstunden oder während einer betrieblichen Besprechung, liegt darin kein steuerpflichtiger Arbeitslohn. Dies gilt jedoch nur für Arbeitsessen bis zu einem Wert von 60 EUR durchschnittlich je Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Incentive / 3.1 Reisen mit Entlohnungscharakter

Neben der kostenlosen Gewährung von Eintrittskarten sind Incentivereisen eine häufig vorkommende Form der Mitarbeitermotivation. Werden Prämien in Form kostenloser Reisen gewährt, sind diese steuerpflichtiger Arbeitslohn.[1] Von einem lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil ist immer dann auszugehen, wenn das Reiseprogramm einen touristischen Charakter hat. Geldwerte Vortei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Incentive / 2.2.2 Hospitality-Leistungen

Im Rahmen von Fußballwelt- oder Fußballeuropameisterschaften werden Hospitality-Leistungen angeboten. Diese umfassen den Eintritt ins Stadion (verbunden mit Logen- oder bevorzugten Sitzplätzen), bevorzugte Parkmöglichkeiten, gesonderten Zugang zum Stadion, Bewirtung, persönliche Betreuung, Erinnerungsgeschenke und ein Unterhaltungsangebot. Da in Hospitality-Leistungen keine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Incentive / 2.2.3 Business-Seats

Für Business-Seats, bei denen im Gesamtbetrag der Aufwendungen nur die Leistungen Eintrittskarten und Rahmenprogramm (steuerlich zu beurteilen als Zuwendung) und (steuerfreie) Bewirtung enthalten sind, ist dieser sachgerecht aufzuteilen, soweit für diese ein Gesamtbetrag vereinbart wurde. Zulässig ist auch die pauschale Aufteilung mit 50 % für Geschenke und 50 % für Bewirtung....mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Incentive / 2.2.1 Sportliche Veranstaltungen

Aus Vereinfachungsgründen können die betrieblich veranlassten Aufwendungen für VIP-Logen bei sportlichen Veranstaltungen für das Gesamtpaket (Werbeleistungen, Bewirtung, Eintrittskarten usw.) wie folgt pauschal aufgeteilt werden[1]: 40 % des Gesamtbetrags anteilig für Werbung; 30 % des Gesamtbetrags anteilig für Bewirtung; 30 % des Gesamtbetrags anteilig für Geschenke. Sofern ni...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitnehmerbewirtung / Sozialversicherung

1 Zugehörigkeit zum Arbeitsentgelt Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Bewirtungskosten richtet sich nach dem Steuerrecht. Bewirtungskosten zählen dann zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt, wenn es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn handelt. Getränke und Genussmittel, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern im Betrieb kostenlos zur Verfügung stellt, gehören...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitnehmerbewirtung / 2 Veranstaltungen und Feierlichkeiten

2.1 Jubiläen Bewirtungskosten, die vom Arbeitgeber anlässlich der Diensteinführung, des Amts- oder Funktionswechsels (Beförderung), der Verabschiedung oder eines runden (10-, 20-, 25-, 30-, 40- oder 50-jährigen) Arbeitnehmerjubiläums übernommen werden, gehören nicht zum steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn. Die Aufwendungen des Arbeitgebers je teilnehmender Person dürfen 11...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitnehmerbewirtung / 4 Betriebsinterne Arbeitnehmerbewirtung

4.1 Bewirtung während Betriebsveranstaltung Die Bewirtung der Arbeitnehmer anlässlich einer üblichen Betriebsveranstaltung führt nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn, wenn die Bewirtungskosten zuzüglich der anteiligen anderen üblichen Auf- und Zuwendungen des Arbeitgebers für die Veranstaltung den Freibetrag von 110 EUR nicht übersteigen. Die Bewirtungskosten kann der Arbeit...mehr