Fachbeiträge & Kommentare zu Bewirtung

Beitrag aus Personal Office Premium
Reisekostenerstattung durch... / 4.4.3.1 Kürzung der Verpflegungspauschale

Beträgt der Gesamtwert der vom Arbeitgeber unmittelbar oder mittelbar gewährten Speisen und Getränke nicht mehr als 60 EUR, handelt es sich um eine übliche Bewirtung. Beim Arbeitnehmer wird auf die Besteuerung des hieraus resultierenden geldwerten Vorteils verzichtet, wenn der Arbeitnehmer seinerseits für die dienstliche Reisetätigkeit dem Grunde nach eine Verpflegungspausch...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Bewirtungskost... / 3.3.5 Angabe aller bewirteten Personen

Eine Ausnahme gilt für Bewirtungen anlässlich von Betriebsbesichtigungen durch eine größere Personengruppe sowie für vergleichbare Fälle, wenn es dem Betrieb nicht zugemutet werden kann, sämtliche Namen festzuhalten.[1] Nach der Rechtsprechung ist es zulässig, die im amtlichen Bewirtungsvordruck unterbliebene Angabe des Namens der bewirtenden Person nachzuholen. Längstens bis...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Bewirtungskost... / 3.3.9 Bewirtungskosten richtig buchen

Bei Bewirtungen durch den Betrieb müssen die Aufwendungen auf einem gesonderten Konto erfasst werden. Ausreichend ist ein einheitliches Bewirtungskonto, auf dem die Kosten der geschäftlich veranlassten Bewirtungskosten und der übrigen unbegrenzt abzugsfähigen Bewirtungsaufwendungen gebucht werden.[1]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / K. Altenteilsleistungen

Verwaltungsanweisungen: BMF v 11.03.2010, BStBl I 2010, 227 (Rentenerlass IV) mit Änderung Tz 85 durch BMF v 06.05.2016, BStBl I 2016, 476 (Ablösung eines Nießbrauchsrechts, Anwendung der BFH-Rspr). Rn. 270 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Wird ein luf Betrieb von einer Generation auf die nächste übertragen, ist es auch heute noch üblich, dass dem Übergeber Versorgungsleistungen (Al...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: Besonderheit... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag informiert darüber, welche Besonderheiten es bei der Kassenführung in der bargeldintensiven Gastronomiebranche gibt, z. B. wie sich die Betriebsprüfung in diesem Bereich gewandelt hat, weshalb die offene Ladenkasse noch genutzt werden kann oder was hinsichtlich von Bewirtungsbelegen beachtet werden muss. Außerdem wird auf die Einzelaufzeichnungspflic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.3.1 Zweck der Bestimmung

Rz. 7 Nach § 146 Abs. 1 S. 1 AO sind die Buchungen zudem zeitgerecht vorzunehmen, um die Übersichtlichkeit der Buchführung[1] zu sichern. Gleiches gilt nach § 239 Abs. 2 HGB.[2] Jede Buchung muss dabei in zeitlich möglichst nahem Abstand an den Geschäftsvorfall erfolgen.[3] Dieses Erfordernis hat verschiedene Zielrichtungen: Zum einen sollen Geschäftsvorfälle buchmäßig nicht ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerliche Anerkennung von... / Hintergrund

Betriebsausgaben für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass können steuerlich geltend gemacht werden, sofern die Aufwendungen angemessen sind und die gesetzlichen Nachweispflichten erfüllt werden. Doch seit 1.1.2025 müssen Leistungen zwischen Unternehmern grundsätzlich durch eine E-Rechnung abgerechnet werden. Es gelten allerdings für die Rechnungsausstellung n...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerliche Anerkennung von... / Anerkennung von Bewirtungsbelegen

Das Schreiben stellt klar, dass elektronische, digitale oder digitalisierte Bewirtungsrechnungen und Eigenbelege anerkannt werden, sofern sie ordnungsgemäß signiert und unveränderbar aufbewahrt werden. Eigenbelege müssen zeitnah erstellt oder ergänzt und eindeutig mit der jeweiligen Bewirtungsrechnung verknüpft werden. Zudem muss das erstellte Dokument oder die Ergänzung der...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerbewirtung / 6 Bewirtung bei Incentive-Maßnahmen

6.1 Steuerfreie Bewirtung bei Incentive-Veranstaltungen Oft laden Firmen im Rahmen des Vertriebs der eigenen Produkte (potenzielle) Kunden zu Informations- oder Werbeveranstaltungen ein. Diese meist ganz- oder halbtägigen betrieblichen Veranstaltungen werden häufig mit einem Unterhaltungsprogramm verbunden, die geschäftliche Bewirtung ist nur Teil des Gesamtrahmenprogramms. N...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerbewirtung / 6.1 Steuerfreie Bewirtung bei Incentive-Veranstaltungen

Oft laden Firmen im Rahmen des Vertriebs der eigenen Produkte (potenzielle) Kunden zu Informations- oder Werbeveranstaltungen ein. Diese meist ganz- oder halbtägigen betrieblichen Veranstaltungen werden häufig mit einem Unterhaltungsprogramm verbunden, die geschäftliche Bewirtung ist nur Teil des Gesamtrahmenprogramms. Neben der Bewirtung werden Vorträge von Personen des öff...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerbewirtung / 4.3 Bewirtung anlässlich eines Geburtstags ist steuerpflichtig

Vom Arbeitgeber übernommene Bewirtungskosten anlässlich des Geburtstags oder der Höhergruppierung eines Arbeitnehmers sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn, auch wenn neben dem Arbeitnehmer Geschäftsfreunde eingeladen wurden, weil in diesem Fall grundsätzlich die Bewirtung allein in der Person des Arbeitnehmers begründet ist. Ein privater Anlass liegt auch bei ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerbewirtung / 4.1 Bewirtung während Betriebsveranstaltung

Die Bewirtung der Arbeitnehmer anlässlich einer üblichen Betriebsveranstaltung führt nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn, wenn die Bewirtungskosten zuzüglich der anteiligen anderen üblichen Auf- und Zuwendungen des Arbeitgebers für die Veranstaltung den Freibetrag von 110 EUR nicht übersteigen. Die Bewirtungskosten kann der Arbeitgeber stets in voller Höhe als Betriebsausg...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerbewirtung / 4.2 Bewirtung anlässlich Arbeitnehmerjubiläum

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten einer Arbeitnehmerfeier aus Anlass der Diensteinführung, eines Amts- oder Funktionswechsels, eines runden (10-, 20-, 25-, 30-, 40-, 50-, 60-jährigen) Arbeitnehmerjubiläums oder der Verabschiedung eines Arbeitnehmers, führt dies nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn, wenn die Aufwendungen des Arbeitgebers einschließlich Umsatzsteuer höchs...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerbewirtung / 6.2 Steuerpflichtige Bewirtung bei Incentive-Reisen

Eine Sonderstellung nehmen geschäftliche Bewirtungen ein, die im Rahmen von Incentive-Reisen durchgeführt werden. Eine Incentive-Reise ist ein Pauschalpaket mit touristischem (privatem) Charakter. Sie entspricht nach ihren Leistungs- und Erlebnismerkmalen regelmäßig einer am Markt angebotenen Gruppenreise, bei der Reiseziel, -programm und -dauer festgelegt sind und der Teiln...mehr

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Aufmerksamkeiten / 4 Bewirtung anlässlich außergewöhnlichem Arbeitseinsatz

Zu den steuerfreien Aufmerksamkeiten zählt auch die Bewirtung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber anlässlich und während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes.[1] Hierzu zählen in erster Linie Arbeitsessen im Betrieb. Erfolgt die Mahlzeitengestellung nach Beendigung des Arbeitseinsatzes, ist der Vorteil regelmäßig steuerpflichtiger Arbeitslohn.mehr

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Aufmerksamkeiten / 3 Bewirtung anlässlich außergewöhnlichem Arbeitseinsatz

Die Bewirtung anlässlich außergewöhnlicher Arbeitseinsätze zählt als Zuwendung des Arbeitgebers, die zusätzlich zum Arbeitsentgelt steuerfrei gewährt wird. Aus diesem Grund zählen diese Zuwendungen nicht zum Arbeitsentgelt und sind damit beitragsfrei.[1]mehr

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Arbeitnehmerbewirtung

Zusammenfassung Begriff Eine Bewirtung liegt vor, wenn Personen verköstigt werden. Bewirtet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer, stellt der sich dadurch ergebende Vorteil als Sachbezug steuerpflichtigen Arbeitslohn dar, wenn die Bewirtung im weitesten Sinne als Ertrag bzw. Gegenleistung für die individuelle Arbeitskraft des Arbeitnehmers anzusehen ist und keine Kürzung der al...mehr

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Arbeitnehmerbewirtung / 5 Teilnahme an Geschäftsfreundebewirtung ist steuerfrei

Die Teilnahme an einer geschäftlich veranlassten Bewirtung führt beim bewirteten Geschäftsfreund nicht zu einer Betriebseinnahme. Nimmt der Arbeitnehmer an einer betrieblich veranlassten Bewirtung von Geschäftsfreunden des Arbeitgebers teil, gehören auch die auf den Arbeitnehmer entfallenden Kostenanteile nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Dies gilt unabhängig vom Prei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerbewirtung / 7 Steuerfreie Erstattung von Bewirtungskosten

Bewirtet der Arbeitnehmer Geschäftsfreunde seines Arbeitgebers in einer Gaststätte und erstattet der Arbeitgeber die in der vorgelegten Bewirtungsrechnung ausgewiesenen Bewirtungskosten, ist der Kostenersatz beim Arbeitnehmer als Auslagenersatz steuerfrei. Der auf den Arbeitnehmer entfallende Teil der Bewirtungskosten ist kein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil. Allerdings...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerbewirtung / 1 Arbeitsessen ist steuerpflichtiger Sachbezug

Bewirtet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer ohne die Teilnahme von Geschäftsfreunden des Arbeitgebers außerhalb des Betriebs, z. B. in einem Restaurant, kostenlos oder verbilligt, liegt regelmäßig Arbeitslohn vor. Steuerpflichtig ist der auf den Arbeitnehmer entfallende Teil der angefallenen Bewirtungskosten, wenn er die Freigrenze von 50 EUR monatlich übersteigt.[1] Für de...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerbewirtung / Zusammenfassung

Begriff Eine Bewirtung liegt vor, wenn Personen verköstigt werden. Bewirtet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer, stellt der sich dadurch ergebende Vorteil als Sachbezug steuerpflichtigen Arbeitslohn dar, wenn die Bewirtung im weitesten Sinne als Ertrag bzw. Gegenleistung für die individuelle Arbeitskraft des Arbeitnehmers anzusehen ist und keine Kürzung der als Reisekosten a...mehr

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Incentivereisen in der Entg... / 1 Standardfall: Incentivereise hat Entlohnungscharakter

Werden anlässlich von Verkaufswettbewerben Prämien in Form kostenloser Reisen gewährt, sind diese steuerpflichtiger Arbeitslohn.[1] Schwierig ist die Beurteilung, wenn Incentivereisen an Fachseminare geknüpft sind. Auch hier ist regelmäßig von Arbeitslohn auszugehen[2], es sei denn, das Fortbildungsprogramm überwiegt so stark, dass touristische Elemente bei der Reise von unt...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerbewirtung / 3 Arbeitsessen bei außergewöhnlichem Arbeitseinsatz

Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes Mahlzeiten und Getränke kostenlos oder verbilligt zur Verfügung, z. B. anlässlich von Überstunden oder während einer betrieblichen Besprechung, liegt darin kein steuerpflichtiger Arbeitslohn. Dies gilt jedoch nur für Arbeitsessen bis zu einem Wert von 60 EUR durchschnittlich je Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Incentive / 3.1 Reisen mit Entlohnungscharakter

Neben der kostenlosen Gewährung von Eintrittskarten sind Incentivereisen eine häufig vorkommende Form der Mitarbeitermotivation. Werden Prämien in Form kostenloser Reisen gewährt, sind diese steuerpflichtiger Arbeitslohn.[1] Von einem lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil ist immer dann auszugehen, wenn das Reiseprogramm einen touristischen Charakter hat. Geldwerte Vortei...mehr

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Incentive / 2.2.1 Sportliche Veranstaltungen

Aus Vereinfachungsgründen können die betrieblich veranlassten Aufwendungen für VIP-Logen bei sportlichen Veranstaltungen für das Gesamtpaket (Werbeleistungen, Bewirtung, Eintrittskarten usw.) wie folgt pauschal aufgeteilt werden[1]: 40 % des Gesamtbetrags anteilig für Werbung; 30 % des Gesamtbetrags anteilig für Bewirtung; 30 % des Gesamtbetrags anteilig für Geschenke. Sofern ni...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Incentive / 2.2.2 Hospitality-Leistungen

Im Rahmen von Fußballwelt- oder Fußballeuropameisterschaften werden Hospitality-Leistungen angeboten. Diese umfassen den Eintritt ins Stadion (verbunden mit Logen- oder bevorzugten Sitzplätzen), bevorzugte Parkmöglichkeiten, gesonderten Zugang zum Stadion, Bewirtung, persönliche Betreuung, Erinnerungsgeschenke und ein Unterhaltungsangebot. Da in Hospitality-Leistungen keine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Incentive / 2.2.3 Business-Seats

Für Business-Seats, bei denen im Gesamtbetrag der Aufwendungen nur die Leistungen Eintrittskarten und Rahmenprogramm (steuerlich zu beurteilen als Zuwendung) und (steuerfreie) Bewirtung enthalten sind, ist dieser sachgerecht aufzuteilen, soweit für diese ein Gesamtbetrag vereinbart wurde. Zulässig ist auch die pauschale Aufteilung mit 50 % für Geschenke und 50 % für Bewirtung....mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerbewirtung / Lohnsteuer

1 Arbeitsessen ist steuerpflichtiger Sachbezug Bewirtet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer ohne die Teilnahme von Geschäftsfreunden des Arbeitgebers außerhalb des Betriebs, z. B. in einem Restaurant, kostenlos oder verbilligt, liegt regelmäßig Arbeitslohn vor. Steuerpflichtig ist der auf den Arbeitnehmer entfallende Teil der angefallenen Bewirtungskosten, wenn er die Freigre...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerbewirtung / 4 Betriebsinterne Arbeitnehmerbewirtung

4.1 Bewirtung während Betriebsveranstaltung Die Bewirtung der Arbeitnehmer anlässlich einer üblichen Betriebsveranstaltung führt nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn, wenn die Bewirtungskosten zuzüglich der anteiligen anderen üblichen Auf- und Zuwendungen des Arbeitgebers für die Veranstaltung den Freibetrag von 110 EUR nicht übersteigen. Die Bewirtungskosten kann der Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerbewirtung / Sozialversicherung

1 Zugehörigkeit zum Arbeitsentgelt Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Bewirtungskosten richtet sich nach dem Steuerrecht. Bewirtungskosten zählen dann zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt, wenn es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn handelt. Getränke und Genussmittel, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern im Betrieb kostenlos zur Verfügung stellt, gehören...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerbewirtung / 2 Veranstaltungen und Feierlichkeiten

2.1 Jubiläen Bewirtungskosten, die vom Arbeitgeber anlässlich der Diensteinführung, des Amts- oder Funktionswechsels (Beförderung), der Verabschiedung oder eines runden (10-, 20-, 25-, 30-, 40- oder 50-jährigen) Arbeitnehmerjubiläums übernommen werden, gehören nicht zum steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn. Die Aufwendungen des Arbeitgebers je teilnehmender Person dürfen 11...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Geschenke / 3 Verstoß gegen Geschenkannahmeverbot

Bei (mehrfachem) Verstoß gegen diese Pflichten ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Regelmäßig wird zuvor eine Abmahnung erforderlich sein.[1] Der wiederholte Verstoß eines Angestellten im öffentlichen Dienst gegen das Verbot gem. § 3 Abs. 2 TVöD, ohne Zustimmung des Arbeitgebers Belohnungen oder Geschenke in Bezug auf seine dienstliche Tätigkeit anzunehmen, ist an si...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerbewirtung / 2 Arbeitnehmerbewirtung während Dienstreisen

Wird ein Arbeitnehmer während einer beruflichen Auswärtstätigkeit unentgeltlich oder verbilligt verpflegt, ist zwischen einer üblichen Arbeitgeberbewirtung und einem Belohnungsessen zu unterscheiden. Bei einer üblichen Mahlzeit gilt eine Üblichkeitsgrenze von 60 EUR. Die Abgrenzungskriterien sind in den Lohnsteuer-Richtlinien[1] zu finden. Der Gesetzgeber gibt im Rahmen der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Incentive / 2.2.4 Kulturelle und ähnliche Veranstaltungen

Beinhaltet die VIP-Maßnahme eine andere, z. B. kulturelle, Veranstaltung, die in einer Sportstätte stattfindet, können die getroffenen Aufteilungsregelungen zu Sportveranstaltungen angewendet werden, sofern die Einzelfallprüfung einen gleichartigen Sachverhalt ergibt.[1] Soweit außerhalb einer Sportstätte in einem Gesamtpaket Leistungen angeboten werden, die Eintritt, Bewirtu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerbewirtung / 2.2 Betriebsveranstaltungen

Bewirtet der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer im Rahmen einer üblichen Betriebsveranstaltung, zählen die Zuwendungen bis zur Höhe des Freibetrags von 110 EUR nicht zum Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung. Lediglich der 110 EUR übersteigende geldwerte Vorteil der Aufwendungen für die Betriebsveranstaltung ist beitragspflichtig.[1] Praxis-Beispiel Durchführung einer Betriebs...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerbewirtung / 1 Zugehörigkeit zum Arbeitsentgelt

Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Bewirtungskosten richtet sich nach dem Steuerrecht. Bewirtungskosten zählen dann zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt, wenn es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn handelt. Getränke und Genussmittel, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern im Betrieb kostenlos zur Verfügung stellt, gehören nicht zum beitragspflichtigen Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Incentive / 2 Aufwendungen für VIP-Logen

Aufwendungen für VIP-Logen sind Leistungen des Steuerpflichtigen, mit denen er bestimmte sportliche Veranstaltungen "sponsert" und für die er vom Empfänger dieser Leistungen bestimmte Gegenleistungen mit Werbecharakter erhält. Neben den üblichen Werbeleistungen werden häufig auch Eintrittskarten für VIP-Logen überlassen, die mit weiteren Vorteilen wie persönlicher Betreuung,...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Incentivereisen in der Entg... / 2.2.2 Wert der Incentivereise

Der Wert der zugewandten Reise ist mit dem üblichen Endpreis am Abgabeort[1] anzusetzen.[2] Der Wert entspricht regelmäßig dem Preis der vom Reiseveranstalter am Markt angebotenen Gruppenreisen mit vergleichbaren Leistungsmerkmalen (sog. Katalogpreis). Hier kommt es z. B. auf die Hotelkategorie oder das Besichtigungsprogramm an. Der Wert kann auch nicht mit dem Argument herab...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerbewirtung / 2.1 Jubiläen

Bewirtungskosten, die vom Arbeitgeber anlässlich der Diensteinführung, des Amts- oder Funktionswechsels (Beförderung), der Verabschiedung oder eines runden (10-, 20-, 25-, 30-, 40- oder 50-jährigen) Arbeitnehmerjubiläums übernommen werden, gehören nicht zum steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn. Die Aufwendungen des Arbeitgebers je teilnehmender Person dürfen 110 EUR nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sonntagsarbeit / 2 Ausnahmen

Das Weisungsrecht (Direktionsrecht) des Arbeitgebers nach § 106 Satz 1 GewO kann die Anordnung von Sonn- und Feiertagsarbeit umfassen, wenn dies nicht einzelvertraglich oder kollektivrechtlich ausgeschlossen ist.[1] Dies gilt auch dann, wenn im Arbeitsvertrag eine ausdrückliche Ermächtigung fehlt.[2] Ausnahmen vom Beschäftigungsverbot sind in § 10 ArbZG geregelt. Sofern die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Geburtstagsfeier / 2 Fest des Arbeitgebers

Richtet der Arbeitgeber eine Geburtstagsfeier für den Arbeitnehmer aus oder übernimmt er die Kosten für dieses Fest, liegt nur dann Arbeitslohn vor, wenn der Arbeitnehmer hierdurch eine objektive Bereicherung erfahren hat. Eine solche ist dann nicht gegeben, wenn die Bewirtung der Gäste anlässlich eines Festes des Arbeitgebers erfolgt. Ob ein Fest des Arbeitgebers oder aber ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Incentive / 1.2 Bewertung mit dem tatsächlichen Preis

Lohnsteuerpflichtig ist der Wert des Sachgeschenks. Darunter ist der übliche Endpreis am Abgabeort zu verstehen, den ein Dritter für dieses Geschenk aufzuwenden hätte. Dies wird regelmäßig der tatsächliche Aufwand des Arbeitgebers für den Kauf sein, z. B. der an den Reiseveranstalter gezahlte Betrag (einschließlich Umsatzsteuer). Für Unterkunft und Verpflegung dürfen die amt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.9.2 Überarbeitetes BMF-Schreiben zu Bewirtungsbelegen

Die Abzugsfähigkeit angemessener Bewirtungsaufwendungen als Betriebsausgaben ist insbesondere an umfangreiche Nachweisanforderungen geknüpft. Auf diese Nachweisführung wirkt sich auch die mit dem Wachstumschancengesetz eingeführte obligatorische E-Rechnung im B2B-Bereich aus. Insbesondere vor diesem Hintergrund hat das BMF sein bisheriges Anwendungsschreiben v. 30.6.2021 (BS...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 1 Haftung für Arbeitslohn

Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit[1] (Arbeitslohn) wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer). Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer Schuldner der Lohnsteuer. Die Lohnsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt. Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuer für Rechnung des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzah...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuerliche Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen

Kommentar Die E-Rechnung hält seit dem 1.1.2025 schrittweise im deutschen Geschäftsverkehr Einzug. Das BMF hat sich nun dazu geäußert, wie sich die neue E-Rechnungspflicht auf die Nachweisführung bei der Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass auswirkt. Elektronische Rechnungen im B2B-Bereich Seit dem 1.1.2025 sind elektronische Rechnungen im B2B-Bereich (von Firma zu Firma) verpflichtend auszustellen, wenn leistender Unternehmer und Leistungsempfänger im Inland ansässig sind. Es gibt al...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Steuer Office Excellence
Feier des Arbeitgebers anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers führt nicht zu Arbeitslohn

Leitsatz 1. Aufwendungen des Arbeitgebers für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers in den Ruhestand führen bei dem zu Verabschiedenden nicht zu Arbeitslohn, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt (Anschluss an Senatsurteil vom 28.01.2003 ‐ VI R 48/99, BFHE 201, 283, BStBl II 2003, 724; entgegen R 19.3 Abs. 2 Nr. 3 der Lohnsteuer-Richtlinien). 2. Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen des Arbeitgebers anteilig auf den Arbeitnehmer selbst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Bewirtungskosten als Betriebsausgaben (zu § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG)

Kommentar Zum 1.1.2025 ist in der Umsatzsteuer die verpflichtende E-Rechnung – mit Übergangsregelungen – eingeführt worden. Die Veränderungen, die sich dabei in der Umsatzsteuer ergeben haben bzw. nach Ablauf der Übergangsregelungen ergeben werden, haben auch eine Auswirkung auf den Betriebsausgabenabzug für Bewirtungsaufwendungen, da diese ertragsteuerrechtlich in besonderer Form dokumentiert werden müssen. Der bisher in analoger Form erfolgte Nachweis der bewirteten Personen auf dem Bewirtungsbel...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.24 Bewirtungsaufwendungen → Zeile 63

Aufwendungen anlässlich von geschäftlichen Bewirtungen der Geschäftspartner und anderer Personen, sind nur zu 70 % als Betriebsausgaben abziehbar. Sie müssen durch den Betrieb veranlasst und angemessen sein (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG). Bei einer Bewirtung in einem Bewirtungsbetrieb ist zum Nachweis die Rechnung über die Bewirtung erforderlich. Diese muss nach R 4.10 Abs. 8 Satz 8...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.11 Weitere Werbungskosten → Zeilen 61-64

Abzugsfähig sind z. B. die tatsächlichen Kosten für die Benutzung einer Fähre oder eines Flugzeugs für Wege zur ersten Tätigkeitsstätte oder Unfallkosten i.Z.m. Fahrten dorthin (Zeile 61). Ab Zeile 62 ist Platz für weitere im Vordruck nicht aufgeführte Werbungskosten. Reicht Ihnen der Platz nicht aus, machen Sie die Angaben auf einem gesonderten Blatt. Ausführungen zu weitere...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.22 Beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben

Zu den beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben gehören insbesondere die Aufwendungen für Geschenke, Bewirtung, Reisekosten, Kosten der doppelten Haushaltsführung, das häusliche Arbeitszimmer etc. Die Gesamtaufwendungen sind in "nicht abziehbare" und "abziehbare" aufzuteilen.mehr