Fachbeiträge & Kommentare zu Bewirtung

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Arbeitsessen mit Arbeitnehmern / 5 Unterscheidung von Arbeitsessen und Belohnungsessen

Dabei ist die Abgrenzung zwischen einem Arbeitsessen und einem Belohnungsessen fließend. Anhaltspunkt für ein Arbeitsessen kann sein, dass es nach einem besonderen Arbeitseinsatz oder nach einer außergewöhnlich langen betrieblichen Besprechung gewährt wird. Das Arbeitsessen ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Bei einem Belohnungsessen steht die Bewirtung des Mitarbeiters im V...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Arbeitsessen mit Arbeitnehmern / 3.4 Was als übliche Beköstigung beurteilt wird

Mahlzeiten, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer als übliche Beköstigung überlässt, sind allerdings als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen. Als übliche Beköstigung sind z. B. einzustufen die Bewirtung auf einer Geschäftsreise oder das Frühstück, das der Arbeitgeber anlässlich einer Geschäftsreise seines Arbeitnehmers übernimmt, indem er ihm die Kosten für Übernachtun...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Arbeitsessen mit Arbeitnehmern / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto berufliche Veranlassung Verzehr im Betrieb geschäftliche Bewirtung Sachbezugswertemehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Arbeitsessen mit Arbeitnehmern / 3.3 Was als Abgabe im überwiegend betrieblichen Interesse zählt

Überlässt der Arbeitgeber die Mahlzeiten anlässlich und während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes, ist von einem überwiegenden betrieblichen Interesse auszugehen. Dies deshalb, weil dadurch der Arbeitsablauf am wenigsten beeinträchtigt wird. Der Wert der Mahlzeit je Arbeitnehmer und Anlass darf allerdings nicht mehr als 60 EUR betragen.[1] Mahlzeiten gehören z. B. nich...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Arbeitsessen mit Arbeitnehmern / 3.2 Abgrenzung bei Speisen und Getränken

Sachleistungen des Arbeitgebers, die auch im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden und zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung der Arbeitnehmer führen, gehören als bloße Aufmerksamkeiten nicht zum Arbeitslohn. Aufmerksamkeiten sind Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 60 EUR, z. B. Blumen, Genussmittel, ein Buch oder ein Tonträger, die dem Arbeit...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 1.4 Bedeutung der Begriffe "Aufzeichnungen", "Bücher" und "Geschäftsvorfälle"

Der buchhalterische Begriff "Bücher" entspringt handelsrechtlichen (auch historischen) Ausführungen. Zur Fertigung einer klassischen (Papier-) Buchhaltung wurden die entsprechenden Vorgänge in der äußeren Form eines Buches, einer Kladde, auf Papierkonten oder in einem (Papier-) Journal aufgezeichnet. Die äußere Form war hierbei jedoch unbeachtlich. Nach den GoBD umfasst der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Personenschaden bei Tö... / B. Beerdigungskosten

Rz. 2 Bei einem Unfall mit tödlichem Ausgang hat der Schädiger die Kosten der Beerdigung gemäß § 844 Abs. 1 BGB zu ersetzen. Anspruchsberechtigt ist derjenige, der die Kosten zu tragen hat. In erster Linie ist dies der Erbe (§ 1968 BGB), bei mehreren Erben die Erbengemeinschaft. Stirbt ein Unterhaltsberechtigter, trägt die Kosten der Beerdigung der Unterhaltsverpflichtete, so...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Vorsteuerabzug / 11 Nicht abziehbare Vorsteuerbeträge nach § 15 Abs. 1a UStG

Nicht abziehbar sind Vorsteuerbeträge, die auf Aufwendungen, für die das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1-4, 7 oder des § 12 Nr. 1 EStG gilt, entfallen (bestimmte Repräsentationsaufwendungen).[1] Wichtig Keine Einschränkung für angemessene Bewirtungsaufwendungen Das Abzugsverbot gilt nicht für Bewirtungsaufwendungen, soweit ertragsteuerlich gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.3 Lieferungen von Versorgungsgegenständen (§ 8 Abs. 2 Nr. 3 UStG)

Rz. 155 Die Steuerbefreiung für Lieferungen von Versorgungsgegenständen nach § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 3 UStG ist davon abhängig, dass diese zur Versorgung der in § 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG genannten Luftfahrzeugen bestimmt sind. Es ist nicht erforderlich, dass die gelieferten Gegenstände für ein bestimmtes Luftfahrzeug vorgesehen sind; es genügt vielmehr, wenn sie für Lu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.7 Vercharterungen und Vermietungen

Rz. 79 Steuerbefreite Vercharterungen kommen in der Schifffahrtspraxis in verschiedenen Formen vor. Es fallen darunter in erster Linie die Leistungen aus Raumfrachtverträgen (sog. Frachtcharter) i. S. d. § 556 Nr. 1 HGB.[1] Bezieht sich ein solcher Vertrag auf ein Schiff im Ganzen, so spricht man von Vollcharter. Bei Teilcharter und Raumcharter bezieht sich der Frachtvertrag...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1.6 Erstattung sonstiger Aufwendungen

Rz. 42 Neben dem Fahrtkostenersatz haben die Arbeitnehmer keinen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Erstattung weiterer Aufwendungen. Insbesondere ist der Arbeitgeber nicht für die Verköstigung der Arbeitnehmer oder sonstiger Teilnehmer während der Betriebsversammlung verantwortlich.[1] Denn auch bei der "normalen" Arbeitstätigkeit in der Betriebsstätte würden die Mitarbeite...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Aufmerksa... / 2 Verzehr im Betrieb, Kaffee, Tee, Gebäck

Sachverhalt In einem Unternehmen wird den Mitarbeitern Kaffee, Tee, Mineralwasser sowie trockene Brötchen, Gebäck und Süßigkeiten unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Der Arbeitgeber selbst trinkt auch Kaffee im Büro. Ist die Zurverfügungstellung von Getränken und Lebensmitteln an die Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungspflichtig und muss der Arbeitgeber seine eigene...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Benefizveranstaltungen

Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Häufig werden Benefizveranstaltungen von steuerbegünstigten Körperschaften durchgeführt, um entsprechende Mittel für andere Organisationen zu beschaffen, bzw. für die Verwirklichung eigener Zwecke Derartige Veranstaltungen zugunsten anderer Organisationen sind gegebenenfalls nicht durch die Satzung abgedeckt. Ein Sport- oder Kulturverein wird beisp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Ausstellen unrichtiger Belege (§ 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO)

a) Allgemeines Rz. 53 [Autor/Stand] Nach § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder leichtfertig Belege ausstellt, die in tatsächlicher Hinsicht unrichtig sind, und dadurch – sei es auch unbeabsichtigt – ermöglicht, Steuern zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile zu erlangen. Unmaßgeblich ist es, ob eigene oder fremde Steuern betr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Leistungen seit dem 1.7.2011

Rz. 115 Zum 1.7.2011 ist Art. 6 MwStSystRL-DVO [1] in Kraft getreten, die die früheren Regelungen zur Abgrenzung von Lieferung und sonstiger Leistung bei den Restaurationsleistungen vereinfacht und die zu einer unionseinheitlichen Anwendung der Abgrenzungsgrundsätze führt. Nach Art. 6 MwStSystRL-DVO gilt als Restaurant- und Verpflegungsdienstleistung die Abgabe zubereiteter o...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1 Anwendungsbereich

Rz. 2 Der Grundsatz der Kostentragung durch den Arbeitgeber gilt nicht nur für die Tätigkeit des Betriebsrats. An vielen Stellen wird auf § 40 BetrVG verwiesen. So gilt die Vorschrift entsprechend für den Gesamtbetriebsrat[1] , den Konzernbetriebsrat[2], die Jugend- und Auszubildendenvertretung[3], allerdings nicht in einem Verfahren nach § 78a Abs. 4 BetrVG [4] die Gesamt-Jugend...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.2 Mahlzeiten im Betrieb und Essenszuschüsse

Rz. 92 Mahlzeiten, die ein Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse, etwa bei Arbeitsessen oder einer Beteiligung von Arbeitnehmern an einer geschäftlich veranlassten Bewirtung, abgibt, sind kein Arbeitslohn (H 19.6 LStH 2024; Rz. 79). Lohnsteuerpflichtiger Sachbezug ist hingegen die übliche Verpflegung eines Arbeitnehmers auf Koste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 73 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sind in § 19 Abs. 1 EStG und in § 2 Abs. 2 LStDV beispielhaft aufgezählt. Der Begriff des Arbeitslohns, der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit, ist in § 2 Abs. 1 LStDV definiert und in R 19.3 bis R. 19.9 LStR 2023 näher erläutert. Rz. 74 Maßgeblich für die Annahme von Arbeitslohn ist, dass die Bezüge in Geld oder Geldesw...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mitarbeiter

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Zur Abgrenzung freier Mitarbeiter zu ArbN > Arbeitnehmer Rz 9 ff. Zur Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmen > Mitarbeiterkapitalbeteiligung, > Stock Options, > Vermögensbeteiligungen und > Vermögensbildung der Arbeitnehmer. Zur Mitarbeiterversorgung > Betriebliche Altersversorgung und > Zukunftssicherung von Arbeitnehmern. Zur Beteiligung des...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mittagessen

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 > Bewirtung, > Mahlzeiten, > Sachbezüge Rz 63, > Sachbezugswerte Rz 21 ff. Zum Abzug der Unfallkosten, die bei einer Fahrt zur Einnahme des Mittagessens entstanden sind, > Entfernungspauschale Rz 34 und Rz 79/2 sowie zu den Auswirkungen eines Mittagessens zu Hause während einer Auswärtstätigkeit > Reisekosten Rz 86.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Geschäftsfreunde

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 > Bewirtung, ergänzend > Werbungskosten Rz 86; > Geschenke, > Pauschalierung der Einkommensteuer für Sachzuwendungen Rz 10 ff, > Sponsoring.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.1.1 Zuwendungsempfänger

Rz. 4b Zuwendungsempfänger i. S. d. § 37b Abs. 1 EStG sind bis auf die Privatkunden alle Personen wie Geschäftsfreunde, Kunden, fremde Arbeitnehmer, Politiker oder den Stpfl. beratende Rechtsanwälte oder Steuerberater. Wird die Zuwendung an einen Familienangehörigen dieses Personenkreises geleistet, gilt es als Zuwendung an die genannten Personen.[1] Sachzuwendungen eines Kr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Leistungen für das Unternehmen des Leistungsempfängers

Rz. 33 Bis 17.12.2019 findet § 25 UStG keine Anwendung, wenn die Reiseleistungen für das Unternehmen des Leistungsempfängers bestimmt sind. In diesen Fällen erfolgt die Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des UStG. Die Beurteilung der Steuerbarkeit, Nichtsteuerbarkeit und der Steuerfreiheit richtet sich für die erbrachten Leistungen insbesondere nach folgenden Vors...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuerfragen zum Vereinsjub... / 1.2 Steuerliche Zuordnung von Nebenleistungen

Verkauf von Speisen und Getränken Der Verkauf von Speisen und Getränken im Rahmen von Veranstaltungen wird immer gesondert abgerechnet und ist in jedem Fall dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeordnet. Die Kosten der Bewirtung der Ehrengäste fallen in den ideellen Bereich. Jubiläumsbroschüren Die Kosten für Jubiläumsbroschüren ohne Werbeseiten, die unentgeltlich an die Tei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Nichtrechtsfähige Personenvereinigungen und Gemeinschaften nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. b UStG

Rz. 34 Zu den nach dieser Vorschrift begünstigten Unternehmern gehören die nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG genannten Körperschaften. Solche Personenzusammenschlüsse werden im Allgemeinen als Gesellschaften bürgerlichen Rechts zu vorübergehenden Zwecken gebildet, z. B. um gemeinsame Sportfeste oder kulturel...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Steuerschädliche wirtschaftliche Geschäftsbetriebe

Rz. 155 Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist nach § 14 AO eine selbstständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich. Die für die Annahme eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs erforderliche selbs...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 158 In § 65 AO sind die Voraussetzungen genannt, unter denen ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb als Zweckbetrieb anzusehen ist und die Steuervergünstigung gem. § 64 Abs. 1 AO nicht verloren geht. Liegen die Voraussetzungen des § 65 AO vor, so ist der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb auch dann noch steuerlich unschädlich, wenn Gewinne erzielt werden. Ein Zweckbetrieb is...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Unterhaltung von Clubhäusern, Vereinsheimen oder -gaststätten, die ihr Angebot vorzugsweise nur an Mitglieder richten

Tz. 90 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die mit der Gemeinnützigkeit verbundenen Steuervergünstigungen erstrecken sich nicht auf derartige Einrichtungen der Sportvereine. Der Gesetzgeber hat dies aus Gründen des Wettbewerbs der Vereine zu Unternehmen des Gaststättengewerbes und der steuerlichen Gleichbehandlung der Sportvereine mit anderen steuerbegünstigten Einrichtungen verneint...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.3 Umsatzsteuer und Vorsteuer

Tz. 60 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Nach § 10 Nr. 2 KStG (Anhang 3) gehört auch die Umsatzsteuer, die auf Entnahmen (Wertabgaben) oder verdeckte Gewinnausschüttungen zu entrichten ist, zu den nichtabziehbaren Aufwendungen. Entnahmen sind i. S. v. § 3 Abs. 1b Nr. 1 und Abs. 9a Nr. 2 UStG (Anhang 5) Wertabgaben, die eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft aus ihrem...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ruhezeiten / 2 Ruhezeitverkürzung

Ausnahmen sind in bestimmten Branchenzweigen möglich, wenn jede Verkürzung der Ruhezeiten innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von 4 Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden ausgeglichen wird.[1] Praxis-Beispiel Mögliche Ausnahmen Eine Verkürzung der Dauer der Ruhezeit um bis zu einer Stunde ist insbesondere in Krankenhäusern und ande...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vereinszuschüsse – worauf i... / 2.1 Zum unechten Zuschuss und seinen Folgen

Vorsicht aber, wenn der (dann meist unechte) Zuschuss im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verbucht werden muss, da dies bei der späteren Einkommensermittlung berücksichtigt werden muss. Es gilt die bekannte Freigrenze von 45.000 Euro pro Jahr im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Vereine – hier sind die entsprechenden Zuschüsse zu berücksichtigen. Diese Folg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführungsverstöße: Bedeu... / 2.1.1 Steuergefährdung

Rz. 15 Mithilfe des Bußgeldtatbestandes der Steuergefährdung werden i. d. R. bloße Vorbereitungshandlungen erfasst, die erst später in einen Verkürzungserfolg münden und daher nicht aufgrund anderer abgabenrechtlicher Bußgeld- bzw. Straftatbestände verfolgt werden könnten.[1] Rz. 16 § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 AO erfasst das Ausstellen falscher Belege, bzw. die unberechtigte ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Geschenke, Arbeitnehmer / 5 Besonderheiten bei Bewirtungsaufwendungen – wenn der Arbeitnehmer teilnimmt

Nimmt ein Arbeitnehmer an einer betrieblich veranlassten Bewirtung von Geschäftsfreunden teil, zählen die auf ihn entfallenden Aufwendungen nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Das gilt auch für eine Geschäftsfreundebewirtung anlässlich einer Dienstreise des Arbeitnehmers. Allerdings hat in diesem Fall die Teilnahme an dieser Bewirtung Auswirkungen auf die Höhe der Verpfl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hinweise der Bundessteuerbe... / a. Aufbau und Einführung eines Steuer-IKS

Rz. 26 Für den Aufbau und die Einführung eines dokumentierten Steuer-IKS sind zunächst folgende Schritte vorzunehmen: Rz. 27 Bestandsaufnahme: Bei den Vorüberlegungen zum Aufbau eines dokumentierten Steuer-IKS ist zu bedenken, dass im Unternehmen üblicherweise bereits verschiedene Maßnahmen implementiert sind, um z. B. Belege zu erfassen, zu bearbeiten und aufzubewahren und F...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hinweise der Bundessteuerbe... / c. Modul zur Lohnsteuer

Risikobereiche: Verantwortlichkeiten (Vertreterregelungen, Schnittstellenverluste) Lohnsteueranmeldung (Fristeinhaltung) Pkw-Nutzung Betriebsveranstaltungen § 37b-Besteuerung einschließlich VIP-Logen Leistungsanreize für Arbeitnehmer (Incentives, Prämien, etc.) Mahlzeitengestellung Bewirtung Sachbezüge Reisekosten Fortbildungs-/Studiengebühren Arbeitgeberdarlehen Beschäftigung externer D...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Trinkgelder an Arbeitnehmer... / 1.2.1 Eine ordnungsgemäße Rechnung ist Voraussetzung

In der Gastronomie wird für Speisen und Getränke eine Rechnung ausgestellt. Um geschäftlich veranlasste Bewirtungskosten geltend machen zu können, müssen die Aufwendungen nachgewiesen werden. Unternehmer sollten unbedingt darauf achten, dass es sich um eine maschinell registrierte Quittung (Rechnung oder Kleinbetragsrechnung) handelt. Hieraus müssen sich folgende Daten[1] er...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseinnahmen: Abgrenzu... / 4 Keine Betriebseinnahmen

Von den Betriebseinnahmen zu unterscheiden sind Wertzuwächse, deren Zufluss durch private Umstände veranlasst worden ist. Darüber hinaus führen folgende betriebliche Zuwächse nicht zu Betriebseinnahmen: Auslagenersparnisse, z. B. wegen selbst vorgenommener Reparaturen, sind weder Betriebseinnahmen, noch Einlagen. Der Vorteil aus einer Bewirtung i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Trinkgelder an Arbeitnehmer... / Zusammenfassung

Überblick Trinkgeld ist ein Obolus, den ein Dritter zusätzlich zu einer geschuldeten Leistung zahlt. Diese Zuwendung ist freiwillig und erfolgt aus einer persönlichen Motivationslage. Der Trinkgeldempfänger steht damit faktisch in einer doppelten Leistungsbeziehung und erhält ein höheres Entgelt für die Leistung, als das mit dem Arbeitgeber vereinbarte. In vielen Bereichen w...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Trinkgelder an Arbeitnehmer... / 1.2.3 Es geht auch ohne Nachweis – ein Eigenbeleg hilft

Die angestellten Trinkgeldnehmer scheuen sich, den Erhalt des Trinkgelds zu quittieren, da sie die steuerliche Handhabung nicht kennen. Vielfach gehen Sie davon aus, dass sie das quittierte Trinkgeld in der Steuererklärung angeben müssen. Ihnen ist nicht bewusst, dass auch das quittierte Trinkgeld steuerfrei[1] ist. Als Notlösung bietet sich für den Trinkgeldgeber der Eigenbe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zuwendungen an Vereinsmitglieder

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Zuwendungen, für die die Mitglieder kein Entgelt zu entrichten haben, werden nach Wegfall der gesetzlichen Vorschrift des § 1 Abs. 1 Nr. 3 UStG a. F. durch § 3 Abs. 1b UStG (Anhang 5) bzw. § 3 Abs. 9a UStG (Anhang 5) erfasst. Zu erfassen sind alle Geschäftsvorfälle, in denen steuerbegünstigte Körperschaften aus ihrem unternehmerischen Bereich unentg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Andere Aufwendungen, für die kein spezieller Posten im Gliederungsschema vorgesehen ist

Rn. 77 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Hierunter fallen z. B. folgende Aufwendungen: Reise-, Prüfungs-, Rechtsberatungskosten, Spenden, Beiträge an Berufsvertretungen, Versicherungsprämien (soweit nicht unter Nr. 6 auszuweisen), Gebühren, Fernsprech-, Fernschreib-, Datenübertragungs- und Postgebühren, Ausgangsfrachten, Provisionen, Werbeaufwendungen, Mieten und Leasinggebühren (so...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Werbungskosten

Rz. 15 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Lädt der ArbN selbst zur Feier seines Dienstjubiläums ein (zur "Feier des ArbN" > Bewirtung Rz 43 ff) können seine Aufwendungen > Werbungskosten oder nicht abziehbare Aufwendungen für die > Lebensführung sein (vgl BFH 166, 251 = BStBl 1992 II, 359 mwN). Der BFH hat entschieden, dass ein Dienstjubiläum ein berufsbezogenes Ereignis ist (BFH 25...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Dienstreisen

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern, > Bewirtung Rz 9, > Erste Tätigkeitsstätte, > Kilometer-Pauschalen Rz 5 ff, > Reisekosten Rz 20 ff, > Reisekostenvergütungen.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Ehrung eines einzelnen Jubilars

Rz. 8 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die Ehrung eines Einzelnen, auch unter Beteiligung weiterer ArbN, ist keine Betriebsveranstaltung; der dafür geltende 110-EUR-Freibetrag des § 19 Abs 1 Satz 1 Nr 1a EStG ist deshalb nicht anwendbar. Bei einer vom ArbG ausgerichteten Veranstaltung (zum "Fest des ArbG" > Bewirtung Rz 43 ff) sind gleichwohl Sachzuwendungen aus solchen Anlässen ke...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Journalisten

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Ob Journalisten Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG), nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) oder gewerblicher Tätigkeit (§ 15 EStG) beziehen, ist nach dem Gesamtbild ihrer Tätigkeit zu beurteilen (vgl BFH 226, 415 = BStBl 2009 II, 873; EFG 2013, 1967 zur USt); zu Einzelheiten > Rz 2. Für Hörfunk und Fernsehen vgl die zur Vereinfachu...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Speisen und Getränke, umsat... / 6 Wann eine Infrastruktur zur Förderung der Bewirtung vorliegt

Die Tabelle dient der Orientierung. Die hier aufgeführten Merkmale spielen nur dann eine Rolle, wenn der Lieferant der Speisen eine einheitliche Leistung zur Verfügung stellt, die den Verzehr der Lebensmittel erleichtern soll. Der Unternehmer stellt eine Infrastruktur (= ein Dienstleistungselement) zur Verfügung, wenn er Vorrichtungen bereitstellt, die den Verzehr an Ort und...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Speisen und Getränke, umsat... / 4.2 Wann eine Infrastruktur zur Förderung der Bewirtung vorliegt

Zusätzliche (schädliche) Leistungen spielen nur dann eine Rolle, wenn der Lieferant der Speisen eine einheitliche Leistung zur Verfügung stellt, die den Verzehr der Lebensmittel erleichtern soll. Der Unternehmer stellt eine Infrastruktur (= ein Dienstleistungselement) zur Verfügung, wenn er Vorrichtungen bereitstellt, die den Verzehr an Ort und Stelle fördern sollen (z. B. R...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Speisen und Getränke, umsat... / 5 Abgrenzung zu Dienstleistungen, die notwendig mit der Vermarktung verzehrfertiger Speisen verbunden sind

Es kommt nicht darauf an, auf welche Art und Weise die Speisen zubereitet werden. Es spielt also keine Rolle, ob es sich um fertig zubereitete Standardspeisen handelt, die entsprechend der allgemein vorhersehbaren Nachfrage vorgehalten und abgegeben werden, Bratwurst, Pommes frites, Reibekuchen usw. handelt, die aus Imbisswagen und Imbissständen heraus verkauft werden, Popcorn,...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Speisen und Getränke, umsat... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Lieferung von Speisen und Getränken Sonstige Leistung bei Bewirtung Besonderheiten vom 1.7.2020 bis 30.6.2021mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke und Zuwendungen i... / 1.1 Erscheinungsformen von Zuwendungen im Arbeitsverhältnis

Abgesehen von den unter Ziff. 2 skizzierten Sondervergütungen gewähren Arbeitgeber mitunter recht vielfältige Zuwendungen auf – zunächst – freiwilliger Basis. Dazu zählen beispielsweise folgende Zuwendungen: Übernahme von Umzugskosten, Fahrtkostenzuschüsse, Betriebsfeiern, einschließlich Bewirtung, Sachgeschenke anlässlich von Geburtstagen oder Jubiläen, verbilligtes Kantinenesse...mehr