Fachbeiträge & Kommentare zu Bewirtung

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Einzelfälle

Rz. 20 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Hinweis vorab: Die geänderte Rechtsprechung des BFH (> Rz 14) ist im BStBl Teil II veröffentlicht und wird damit von der FinVerw für tarifvertraglich vereinbarte Leistungen hingenommen. Die Frage, ob eine von § 3 Nr 50 EStG nicht steuerbefreite Zuwendung Arbeitslohn ist oder nicht, wird in den folgenden Stichworten nicht behandelt. Arbeitskle...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Unentgeltliche Sachleistungen

Stand: EL 130 – ET: 05/2022 > Arbeitslohn Rz 60 ff, > Aufmerksamkeiten, > Bewirtung, > Dienstwohnung, > Geschenke, > Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften Rz 7, 35 ff, > Incentives, > Kraftfahrzeuggestellung, > Mahlzeiten, > Rabatte, > Sachbezüge, > Soziale Leistungen des Arbeitgebers, > Sozialservice, > Telekommunikationskosten Rz 5 ff. Ergänzend > Pauscha...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsausgaben nach EStG / 4.4 Aufwendungen für Jagd oder Fischerei, für Segeljachten oder Motorjachten sowie ähnliche Zwecke und für die hiermit zusammenhängenden Bewirtungen (§ 4 Abs. 5 Nr. 4 EStG)

Rz. 58 Aufwendungen des Stpfl. für Jagd oder Fischerei, für Segeljachten oder Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke und die hiermit zusammenhängenden Bewirtungsaufwendungen dürfen den Gewinn nicht mindern. Rz. 59 Die Vorschrift versagt den BA-Abzug für eine Anzahl besonderer Repräsentationsaufwendungen, die häufig auch im privaten Bereich anfallen, sodass die betriebliche Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsausgaben nach EStG / 4.19.2 Art der Aufzeichnungen

Rz. 114 Die Aufwendungen sind einzeln und gesondert von den übrigen BA aufzuzeichnen, d. h. es muss für jede Gruppe von Aufwendungen ein besonderes Konto oder eine besondere Spalte geführt werden, die Aufwendungen müssen zeitnah und fortlaufend gebucht werden; bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG müssen die Aufwendungen von Anfang an getrennt von den sonstigen BA ei...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.3 Aufwendungen für Gästehäuser (§ 4 Abs. 5 Nr. 3 EStG)

Rz. 50 Nach § 4 Abs. 5 Nr. 3 EStG dürfen Aufwendungen für Einrichtungen des Stpfl., soweit sie der Bewirtung, Beherbergung oder Unterhaltung von Personen, die nicht Arbeitnehmer des Stpfl. sind, dienen (Gästehäuser) und sich außerhalb des Ortes eines Betriebes des Stpfl. befinden, den Gewinn nicht mindern. Die Vorschrift soll die Geltendmachung unangemessener Repräsentations...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.1 Allgemeines – nicht abziehbare Betriebsausgaben

Rz. 37 Nach § 4 Abs. 5 Nr. 1–13 EStG sind bestimmte BA nicht oder nur eingeschränkt abziehbar. Nach dem objektiven Nettoprinzip [1] müssen Erwerbsaufwendungen von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden, da sie dem Stpfl. zur Zahlung von Steuern nicht zur Verfügung stehen. § 4 Abs. 5 EStG verstößt damit gegen das Nettoprinzip. Gleichwohl hat das BVerfG diese Einschränkungen ...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.9 Unangemessene Aufwendungen, die die Lebensführung berühren (§ 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG)

Rz. 93 Andere als die in den § 4 Abs. 5 Nr. 1 bis 6 und 6b EStG bezeichneten Aufwendungen, die die Lebensführung des Stpfl. oder anderer Personen berühren, dürfen den Gewinn nicht mindern, sofern sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind. Die Vorschrift will verhindern, dass unangemessener betrieblicher Repräsentationsaufwand bei der Einkommenst...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sponsoring - auch umsatzste... / 2.5 Beispielsfälle

Aufhängen von Plakaten und sonstigen Werbematerialien des Sponsors: i. d. R. steuerbarer Leistungsaustausch, wenn es über reinen Hinweis hinausgeht Ausstellen von Produkten des Sponsors (Productplacement): steuerbarer Leistungsaustausch Bereitstellung von Präsentationsflächen zum Aufbau von Ständen: steuerbarer Leistungsaustausch Business Seats (Zuwendung von Eintrittskarten un...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Konzerte

Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Konzerte können kulturelle Veranstaltungen von steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften sein. Konzertvereine fördern im Regelfall steuerbegünstigte Zwecke durch die "Förderung der Kultur" (s. § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO, Anhang 1b). Werden von kulturellen Einrichtungen (Musikvereinen, Gesangsvereinen usw.) Konzertveranstaltungen durchgeführt, si...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gutscheine an Arbeitnehmer / 2.5 Umsatzsteuerliche 60-EUR-Grenze

Wendet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern gelegentliche "Aufmerksamkeiten" zu, sind diese umsatzsteuerfrei, wenn ihr Wert 60 EUR (einschl. USt) nicht übersteigt.[1] Als Aufmerksamkeiten werden kleine Geschenke, z. B. Blumen, Genussmittel, ein Buch, ein Tonträger bzw. eine Bewirtung oder Speisen anlässlich eines persönlichen Ereignisses oder einer außergewöhnlichen betriebli...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveranstaltungen: Fr... / 7 Aufwendungen, die auf den Unternehmer und seine Gäste entfallen

Der Unternehmer erfasst nur die Kosten für eine Betriebsveranstaltung als Lohnaufwand, die auf seine Arbeitnehmer entfallen. Aufwendungen, die auf den Unternehmer und dessen Gäste entfallen, können nicht als Lohnaufwand gebucht werden. Die eigenen Aufwendungen bucht der Unternehmer als "Sonstige betriebliche Aufwendungen". Die Kosten, die auf seine Gäste entfallen, erfasst e...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveranstaltungen: Fr... / 10 Abschließender Hinweis zur Kostenermittlung

Der Wert der Leistungen, den Arbeitnehmer durch eine Betriebsveranstaltung erhalten, ist regelmäßig anhand der Kosten zu schätzen, die der Arbeitgeber dafür aufgewendet hat (BFH, Urteil v. 28.4.2020, VI R 41/17). Diese Kosten werden, soweit sie nicht individualisierbar sind, zu gleichen Teilen auf sämtliche Teilnehmer und damit auch auf Familienangehörige und Gäste, die den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Veranstaltungen / 3 Lebensmittelhygiene

Wenn eine Bewirtung stattfindet, greift u. U. die Lebensmittelhygieneverordnung. Sie gilt für die hygienischen Anforderungen an das gewerbsmäßige Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln. Ob das im Rahmen eines Betriebsfests o. Ä. zutrifft, ist unterschiedlich zu bewerten. Wenn die eigene Kantine oder ein Catering-Unternehmen die Bewirtung übernimmt, ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Ruhezeit, Ruhepausen / 3 Abweichungen und Ausnahmen

Die Mindestruhezeit kann unter bestimmten Bedingungen um bis zu 1 Stunde verkürzt werden. Dies gilt für folgende Branchen (§ 5 Abs. 2 ArbZG): Krankenhäuser und sonstige Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen Gaststätten und andere Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung Verkehrsbetriebe Rundfunk Landwirtschaft Tierhaltung Mit dieser Regelung berücksich...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicherer Umgang mit Lebensm... / 4.2 Bewirtung durch betriebseigenes Personal

Wenn Bewirtungen mit eigenem, fachfremden Personal organisiert und Lebensmittel selbst zubereitet werden, lassen sich hygienerechtliche Grauzonen kaum vermeiden, weil die nötige technische und organisatorische Infrastruktur meist nicht zur Verfügung steht. Egal, ob Brötchen, Kuchen, Salate oder Grillwürstchen: das Risiko sollte so gering wie möglich gehalten werden. Folgende...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicherer Umgang mit Lebensm... / 4 Veranstaltungen

Bei Veranstaltungen, wie größeren Kundenbesuchen, Hausmessen, Betriebs- und Gewerbeparkfesten usw., werden häufig Bewirtungen in besonderem Maße erforderlich, die auf unterschiedliche Weise realisiert werden können. 4.1 Anlieferung von Speisen durch eine Fremdfirma Catering-Unternehmen sind darauf spezialisiert, unter nahezu allen Bedingungen Verpflegung nach Kundenwunsch bere...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicherer Umgang mit Lebensm... / 1.2.2 Wichtige Begriffe in der Lebensmittelhygiene

Zum Verständnis der Grundprinzipien der Lebensmittelhygiene, soweit sie den Umgang mit Lebensmitteln im Betrieb betreffen, sind folgende Begriffe wesentlich (Art. 3 VO (EG) 178/2002): Lebensmittel Lebensmittel sind alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeite...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.8 Ort der Lieferungen zum Verbrauch an Bord von Beförderungsmitteln

Rz. 1008 Nach Art. 37 Abs. 3 MwStSystRL soll die Kommission möglichst rasch[1] Vorschläge zum Ort der Lieferungen von Gegenständen zum Verbrauch an Bord eines Schiffs, eines Flugzeugs oder in der Eisenbahn und zum Ort entsprechender Dienstleistungen (z. B. Bewirtung) vorlegen. Die Kommission hat bisher noch keinen Richtlinienvorschlag unterbreitet.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.5.1 Lieferung von Gegenständen

Rz. 107 Art. 14 MwStSystRL regelt den Begriff der Lieferung von Gegenständen. Abs. 1 enthält die Grundsatzdefinition, wonach als Lieferung eines Gegenstands die Übertragung der Befähigung gilt, wie ein Eigentümer über einen körperlichen Gegenstand zu verfügen. Bei einer Lieferung muss nicht das rechtliche Eigentum an dem Gegenstand übertragen werden.[1] Die Lieferung eines G...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Compliance im Arbeitsrecht / 1.1.1 Ausübung des Direktionsrechts

Das erste wichtige Instrument zur Implementierung von Compliance-Regeln ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Nach § 106 GewO kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrags oder ges...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Ermittlung der abziehbaren Aufwendungen bei gestellter Verpflegung

Rz. 108 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 § 3c Abs 1 EStG verbietet den Abzug von WK, soweit sie mit steuerfreien ‚Einnahmen’ im Zusammenhang stehen (zum Grundsätzlichen > Rz 39). Das gilt auch für die Reisekosten. Hat der ArbG dem ArbN Trennungsgelder oder Reisekostenvergütungen nach § 3 Nr 13 oder Nr 16 EStG steuerfrei ausgezahlt, kann der ArbN die ihm vergüteten Aufwendungen ins...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. In Betracht kommende Aufwendungen

Rz. 35 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Reisekosten sind alle Aufwendungen, die dem ArbN im Zusammenhang mit der Auswärtstätigkeit entstehen. Dazu gehören: Fahrtkosten (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4a EStG; > Rz 60 ff), Verpflegungsmehraufwendungen (vgl § 9 Abs 4a EStG; > Rz 80 ff), Übernachtungskosten (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5a EStG; > Rz 110 ff) und Reisenebenkosten (> R 9.8 LStR; > Rz ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Reisenebenkosten

Rz. 124 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Als > Werbungskosten abziehbar sind die Nebenkosten in der nachgewiesenen oder glaubhaft gemachten Höhe, soweit sie nicht vom ArbG erstattet werden. Reisenebenkosten sind durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder glaubhaft zu machen (> Glaubhaftmachung). Zu Mehraufwendungen bei Übernachtungen in einem Fahrzeug > Rz 111/1. Rz. 125 Stand: EL...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Repräsentationskosten

Rn. 540 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 § 4 Abs 5 S 1 Nr 1–7 EStG schränkt den Abzug an sich betrieblich veranlasster Aufwendungen, die auch die private Lebenssphäre des StPfl berühren können, oder die anderer Personen ein. Die Abzugsbeschränkung kommt allerdings erst zur Anwendung, wenn es sich bei den Aufwendungen nicht bereits um nicht abziehbare Kosten der Lebensführung iSv §...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.3 Pauschalierung bei Mahlzeiten anlässlich einer Auswärtstätigkeit (Abs. 2 S. 1 Nr. 1a)

Rz. 22a Nach § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a EStG kann der Arbeitgeber die Pauschalierung auch für Mahlzeiten vornehmen, die er oder auf seine Veranlassung ein Dritter den Arbeitnehmern anlässlich einer beruflichen Tätigkeit außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte zur Verfügung stellt, sofern die Mahlzeiten nach § 8 Abs. 2 S. 8 und 9 EStG mit dem Sachbezugswert anzuset...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.3 Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Zu den beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben rechnet der Vordruck in den Zeilen 67 bis 71 Aufwendungen für Geschenke und Bewirtung, für Verpflegungsmehraufwand, für häusliche Arbeitszimmer sowie sonstige Aufwendungen. Anzugeben ist jeweils der Teil der Aufwendungen, der nicht abziehbar bzw. abziehbar ist. Aufwendungen für Geschenke an Arbeitnehmer aus besonderem persönliche...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 6): Liebhab... / III. Vorsteuerabzug und Liebhaberei

Wichtig zu berücksichtigen ist: Liebhaberei einerseits und Vorsteuerberechtigung einer GmbH andererseits haben weder einen Gleichlauf noch schließen sie sich wechselseitig zwingend aus. So belegt nachstehende Sachverhaltskonstellation (Vercharterungsfall, nach FG Köln v. 4.7.2019 – 10 K 1962/15, EFG 2020, 878 ff.), dass trotz Vorliegens einer ertragsteuerlichen Liebhaberei die ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.3.9.4 Bewirtungskosten

Zum Entgelt i. S. d. § 25 Abs. 2 KSVG gehören nicht die "üblichen Aufwendungen für die Bewirtung des selbstständigen Künstlers oder Publizisten". Damit die KSA nicht auf die Bewirtungskosten anfällt, müssen also die Grenzen der "üblichen Bewirtung" eingehalten werden. Diese umfassen die Aufwendungen für: Speisen, Getränke, Genussmittel (Tabakwaren etc.), Nebenkosten (Garderobe, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.3.4 Reisekosten und Bewirtungskosten

Zum Entgelt nach § 25 Abs. 2 KSVG gehört die Erstattung von Reisekosten des Künstlers bzw. Publizisten nur, soweit sie die steuerlichen Freigrenzen überschreiten. Wenn sich die Erstattungen innerhalb der steuerlichen Freigrenzen bewegen, gehören sie nicht zur Bemessungsgrundlage nach § 25 KSVG. Dies gilt aber nur für die persönlichen Reisekosten des Künstlers bzw. des Publiz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2022, Ersatzanspruc... / 1 Gründe

In verfahrensrechtlicher Hinsicht geht der Senat davon aus, dass sich die Berufung des Beklagten gegen das Urteil insgesamt, unter Einbeziehung der in dieser Entscheidung ausgesprochenen negativen Feststellung hinsichtlich eines dem Beklagten zustehenden bereicherungsrechtlichen (Rück-)Zahlungsanspruchs in Höhe von 85.731,95 EUR, richtet. Zwar könnten die Ausführungen des Be...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke, Arbeitnehmer / 5 Besonderheiten bei Bewirtungsaufwendungen – wenn der Arbeitnehmer teilnimmt

Nimmt ein Arbeitnehmer an einer betrieblich veranlassten Bewirtung von Geschäftsfreunden teil, zählen die auf ihn entfallenden Aufwendungen nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Das gilt auch für eine Geschäftsfreundebewirtung anlässlich einer Dienstreise des Arbeitnehmers. Allerdings hat in diesem Fall die Teilnahme an dieser Bewirtung Auswirkungen auf die Höhe der Verpfl...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Einzelfälle

Rz. 60 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Rz. 60/1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Werbungskosten

Rz. 15 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 > Werbungskosten sind ua die Kosten der Berufsfortbildung (> Bildungsaufwendungen Rz 20 ff). Dazu gehören Kosten für fachwissenschaftliche Tagungen, zB Reisekosten, Tage- und Übernachtungsgelder, Teilnehmergebühren (BFH 75, 603 = BStBl 1962 III, 487). Die Rechtsprechung hat zunehmend strengere Anforderungen an den Nachweis der beruflichen Ve...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sachgeschenke

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 > Betriebsveranstaltungen, > Bewirtung, > Geschenke, > Jubiläumsgeschenke, > Pauschalierung der Einkommensteuer für Sachzuwendungen, > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 144 ff, > Werbungskosten Rz 85.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Seminar

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 > Bewirtung Rz 7/4, > Bildungsaufwendungen, > Fortbildungsveranstaltungen, > Studienreisen.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Begriffsbestimmung

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Das Schmiergeld ist begrifflich nicht eindeutig definiert. Aus der Sicht des sie entgegennehmenden Stpfl sind Schmiergelder im engeren Sinn Zuwendungen, die zB Unternehmern oder deren Bevollmächtigte von anderen gezahlt werden, um sie im wirtschaftlichen Interesse des "Schmierenden", zB bei der Vergabe von Aufträgen, zu einem unlauteren oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Ersparte Aufwendungen

Rz. 31 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Ausgaben, die der ArbN im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis erspart, sind selbst keine Einnahme. Fährt ein ArbN nicht zu seinem Arbeitsplatz, weil er erkrankt ist, oder repariert er sein > Arbeitsmittel selber, so erhöhen die ersparten Aufwendungen lediglich den Nettoertrag seiner Arbeit, weil insoweit WK erspart werden. Eine Einnahme fl...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. ABC der steuerfreien und nicht steuerfreien Entschädigungen

Rz. 63 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Abgeordnete § 3 Nr 12 Satz 1 EStG gilt ua für die Amtsausstattung; > Abgeordnete. AOK Betreuungsbeauftragte, die als ArbN anderer Betriebe nebenberuflich Mitglieder der AOK betreuen, leisten öffentliche Dienste. Ihre AE bleiben nach § 3 Nr 12 Satz 2 EStG iVm > R 3.12 Abs 3 LStR steuerfrei (OFD Frankfurt vom 10.11.2011 S-2337-A-54-St-213). Erg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2021, Erbschaftsteu... / 1 Tatbestand

I. Die Beteiligten streiten für Zwecke der Erbschaftsteuer um die Abziehbarkeit von Kosten, die im Zusammenhang mit dem Ableben der am 3.1.2019 verstorbenen Frau M. L. entstanden sind. Frau L. (im Folgenden auch: "Erblasserin") war die Tante des Klägers, welche er zusammen mit seiner Schwester jeweils zur Hälfte beerbte. Die Erblasserin hatte bei der H-Versicherung eine Sterbeg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung der Norm

Rn. 165 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 12 Nr 2 EStG sieht ein Abzugsverbot für drei verschiedene Tatbestände vor. Betroffen sind freiwillige Zuwendungen (§ 12 Nr 2 EStG Alt 1), Zuwendungen auf Grund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht (§ 12 Nr 2 EStG Alt 2) und Zuwendungen an eine gegenüber dem StPfl oder seinem Ehegatten gesetzlich unterhaltsberechtigte Person oder der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Offerhaus, Zur steuerrechtlichen Abgrenzung zwischen betrieblich (beruflich) veranlassten und durch die Lebensführung veranlassten Aufwendungen, BB 1979, 617 und 667; Tipke, Zur Abgrenzung der Betriebs- oder Berufssphäre von der Privatsphäre im ESt-Recht, StuW 1979, 193; Drenseck, Die Abgrenzung der BA und WK von den Lebenshaltungskosten, DB 1987, 2483; Prinz, Grundfragen und A...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Mitgliederpflege

Tz. 11 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Darüber hinaus ist es gemeinnützigen Vereinen auch erlaubt, Mitgliederpflege zu betreiben und hierzu zählen auch Annehmlichkeiten, die im Rahmen der Betreuung von Mitgliedern allgemein üblich sind (AEAO Nr. 10 zu § 55 Abs. 1 AO, Anhang 2). Diese Annehmlichkeiten sind ähnlich (R 19.5, 19.6 LStRL) zu werten. Als zulässige Zuwendungen werden an...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Museen

Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Ertragsteuerliche Behandlung Museen gehören ebenso wie Theater, Kunstausstellungen, kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen zu den Zweckbetrieben nach § 68 Nr. 7 AO (Anhang 1b). Dazu zählen auch künstlerische Nachlässe (Klümpen-Neusel in Winheller/Geibel/Jachmann-Michel, Gesamtes Gemeinnützigkeitsrecht, Tz. 116). § 68 Nr. 7 AO (Anhang 1b) unters...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 3.4 Beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben

Rz. 1137 [Geschenke → Zeile 67] Geschenke (Bar- oder Sachzuwendungen) sind unentgeltliche Zuwendungen aus betrieblichem Anlass, die nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des Empfängers gedacht und nicht in unmittelbarem zeitlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer solchen Leistung stehen. Steuerlich sind solche Geschenke nur abzugsfähig, wenn die Summ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.8 Weitere Werbungskosten

Rz. 703 [Weitere Werbungskosten → Zeilen 47–49] Ausführungen zu weiteren Werbungskosten in alphabetischer Reihenfolge: Arbeitskleidung → Tz 678 Arbeitsmittel → Tz 676, → Tz 679 ff. Arbeitszimmer → Tz 682 Bewerbungskosten sind Werbungskosten, unabhängig davon, ob die Bewerbung erfolgreich war oder nicht. Abzugsfähig sind in nachgewiesener Höhe z. B. die Kosten für Bewerbungsmappen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahmenübersc... / 4 Betriebsausgaben

Rz. 296 Die Beträge sind grds. mit dem Nettobetrag auszuweisen. Die abziehbaren Vorsteuerbeträge sind in Zeile 63 auszuweisen. Kleinunternehmer und Steuerpflichtige, die den Vorsteuerabzug nach den §§ 23, 23a und 24 Abs. 1 UStG pauschal vornehmen, geben den Bruttobetrag an. Rz. 297 [Betriebsausgabenpauschale → Zeile 23] In den folgenden Zeilen 23–88 sind alle Betriebsausgaben ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.1 Werbungskosten allgemein

Rz. 643 Begriff der Werbungskosten Zu den WK bei der Einkunftsart "nichtselbstständige Arbeit" gehören alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind, also unmittelbar mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen bzw. getätigt werden, um Arbeitslohn zu bekommen oder weiterhin zu erhalten (§ 9 Abs. 1 S. 1 EStG). Die Aufwendungen müssen objektiv in Zusammenhang mit der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.9 Reisekosten

Rz. 704 [Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten → Zeilen 61–72] Reisekosten setzen eine so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit voraus. Unter einer "Auswärtstätigkeit" versteht man eine Tätigkeit außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen und an welchem Ort ein Arbeitnehmer eine ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3 Auslagerung wirtschaftlicher Aktivitäten zur Vermeidung einer partiellen Steuerpflicht

Tz. 186 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Fall 1 : Verpachtung von Werberechten Tz. 187 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Verpachtete Trikotwerbung und Verpachtung der Werberechte auf den Sportgeräten ist immer ein wG (vgl AEAO Nr 9 zu § 67a). Die Trikotwerbung bei Sportvereinen ist grds ein stpfl wG. Allerdings kann nach dem Urt des FG Köln v 17.02.2006 (EFG 2006, 1108) hiervon eine Ausnah...mehr