Dipl.-Finanzwirt Helmut Bur
Zu den Herstellungskosten gehören sowohl die Kosten, die unmittelbar der Herstellung dienen, als auch Aufwendungen, die zwangsläufig im Zusammenhang mit der Herstellung anfallen oder mit der Herstellung in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.
Die Herstellungskosten eines Gebäudes umfassen folgende 4 Bereiche:
| Herstellungskosten eines Gebäudes = |
| Kosten der Vorbereitung |
Aufwendungen für unselbstständige Außenanlagen |
Erschließungsfolgekosten |
| Eigentliche Baukosten |
Es liegt auf der Hand, dass die eigentlichen Bauaufwendungen für den Architekten, Statiker und die am Bau beteiligten Handwerksfirmen zu den Herstellungskosten des Gebäudes rechnen. Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören auch für die Herstellung des Gebäudes verlangte und gezahlte überhöhte Preise. Zur Behandlung der Vorsteuer gelten die Ausführungen zu den Anschaffungskosten entsprechend.
Daneben gibt es zahlreiche Sonderfälle, die im folgenden ABC der Herstellungskosten erläutert werden.
ABC der Herstellungskosten eines Gebäudes
Wird ein nutzungsfähiges, bebautes Grundstück in der Absicht erworben, das Gebäude abzureißen und an dessen Stelle ein neues Gebäude zu errichten, so gehören die Abbruchkosten zu den Herstellungskosten des Neubaus. Das Gleiche gilt für den Gebäuderestwert des abgerissenen Gebäudes.
Erwirbt ein Steuerpflichtiger ein Grundstück, um darauf ein Gebäude zu errichten, und zahlt er an den Mieter oder den Pächter des Grundstücks Entschädigungen für eine vorzeitige Räumung, so stellen diese Zahlungen keine Anschaffungskosten des Grund und Bodens, sondern Herstellungskosten des Gebäudes dar. Aufwendungen eines erbbauverpflichteten Grundstückseigentümers zur Ablösung des Erbbaurechts zählen zu den Herstellungskosten des nach dem Abri...