Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anteile der Altersklassen am Normalwert

Rz. 107 [Autor/Stand] Für die Ermittlung des Ertragswerts forstwirtschaftlicher Nutzungen ist ein Vergleich von Nutzung zu Nutzung regelmäßig nicht möglich. Aus diesem Grund ist es auch nicht möglich, aus dem Ertragswert der normalen Betriebsklasse unmittelbar den Vergleichswert der einzelnen zu bewertenden forstwirtschaftlichen Nutzung abzuleiten. Rz. 108 [Autor/Stand] Das A...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Hinzuerwerb verfügbaren Vermögens (Abs. 4 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 37 [Autor/Stand] Der Erwerber darf nicht innerhalb von zehn Jahren nach dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer gem. §§ 11, 9 ErbStG weiteres Vermögen von Todes wegen oder durch Schenkung erwerben, das verfügbares Vermögen i.S.d. § 28a Abs. 2 ErbStG darstellt. Nach dem Gesetzeswortlaut ist es unerheblich, von wem der Nacherwerb stammt und wie hoch der Nacherwerb ist. So ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Aufbringung der Steuer nur durch Veräußerung

Rz. 33 [Autor/Stand] Eine Stundung kommt nur in Betracht, soweit der Erwerber die Steuer nur durch Veräußerung des begünstigten Immobilienvermögens aufbringen kann. Deshalb scheidet die Stundung aus, soweit der Erwerber die Steuer aus weiterem erworbenen Vermögen, eigenem Vermögen oder unter Aufnahme eines Kredites tragen kann.[2] Damit ist die Stundung der auf den Erwerb ve...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verschonungsbedarfsprüfung

Rz. 5 [Autor/Stand] Der Wert des begünstigten Vermögens muss die Grenze von 26 Mio. EUR überschreiten. Ein Überschreiten um einen Euro ist dabei grundsätzlich ausreichend (vorbehaltlich der Abrundung auf volle Einhundert Euro nach unten, § 10 Abs. 1 Satz 6 ErbStG). Bei der Ermittlung der Grenze sind mehrere Erwerbe begünstigten Vermögens innerhalb von zehn Jahren von derselb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Lohnsummenregelung (Abs. 4 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 31 [Autor/Stand] Im Grundfall des § 13b Abs. 2 ErbStG i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 1 ErbStG (85 % des Betriebsvermögens steuerfrei) entfällt der Verschonungsabschlag anteilig, wenn die Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen (§ 13a Abs. 3 Sätze 6 bis 9 ErbStG) innerhalb der fünf Jahre nach dem Erwerb (Lohnsummenfrist) die Mindestlohnsumme von 400 % der Ausgangslohnsumme ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Ende der Stundung

Rz. 29 [Autor/Stand] Verstößt der Erwerber gegen die Lohnsummen- oder Behaltensregelung, endet die Stundung nach § 28 Abs. 1 Satz 5 ErbStG und die verbleibende Steuer wird sofort fällig.[2] Allerdings hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, für verbleibendes begünstigtes Vermögen erneut einen Stundungsantrag zu stellen.[3] Für die zu entrichtende Nachsteuer kann nach § 28 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Ablaufhemmung für die Zahlungsverjährung (Abs. 6)

Rz. 48 [Autor/Stand] Nach § 13a Abs. 7 Satz 3 ErbStG endet die Festsetzungsfrist für die Steuer nicht vor dem Ablauf des vierten Jahres, nachdem die Finanzbehörde von dem Unterschreiten der Lohnsummengrenze, § 13a Abs. 7 Satz 3 ErbStG, oder dem Verstoß gegen die Behaltensregelungen, § 13a Abs. 6 ErbStG, Kenntnis erlangt. Rz. 49 [Autor/Stand] Anders als § 13a ErbStG ist § 28a ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wohnimmobilien

Rz. 32 [Autor/Stand] Nach § 28 Abs. 3 Satz 1 ErbStG besteht die Stundungsmöglichkeit für Wohnimmobilien i.S.d. § 13d Abs. 3 ErbStG (für Einzelheiten s. § 13d ErbStG Rz. 10 ff.). Ebenfalls begünstigt ist nach § 28 Abs. 3 Satz 2 ErbStG das nach dem Erwerb zu eigenen Wohnzwecken genutzte Ein- oder Zweifamilienhaus oder Wohneigentum längstens für den Zeitraum der Selbstnutzung. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Nutzungsteile des forstwirtschaftlichen Betriebes

Rz. 33 [Autor/Stand] Innerhalb der forstwirtschaftlichen Nutzung wird zwischen drei Nutzungsteilen unterschieden. Dabei handelt es sich um Hochwald, Mittelwald und Niederwald. Rz. 34 [Autor/Stand] Zum Nutzungsteil Hochwald gehören der Altersklassenwald und der Plenterwald. Der Altersklassenwald besteht aus in sich gleichaltrigen oder annähernd gleichaltrigen Beständen, die fl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Holzart

Rz. 47 [Autor/Stand] Die Holzart ist der in der Forsteinrichtung gebräuchliche Ausdruck für die Waldbäume. Unter der Holzart, die verschiedentlich auch als Baumart bezeichnet wird, versteht man die verschiedenen Arten der Nadelhölzer und der Laubhölzer. Die Hauptholzarten der Nadelhölzer sind unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Fichte[2] und die Kiefer; beim Laubholz ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Definition des sog. verfügbaren Vermögens, das in die Verschonungsbedarfsprüfung einzubeziehen ist (Abs. 2)

Rz. 20 [Autor/Stand] § 28a Abs. 2 ErbStG unterscheidet zwischen verfügbarem und nicht verfügbarem Vermögen. Zum verfügbaren Vermögen gehören 50% der Summe der gemeinen Werte desmehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Erfassung des forstlichen Tatbestands

Rz. 78 [Autor/Stand] Die Angaben für die Waldzustandsübersicht sind für die Hauptfeststellung zum 1.1.1964 nach dem Stand vom 30.9.1963 oder, falls für den Waldbestand das Wirtschaftsjahr der Landwirtschaft maßgebend ist, nach dem Stand v. 30.6.1963 zu machen. Sie können aus Forstbetriebswerken oder Forstbetriebsgutachten entnommen werden. Rz. 79 [Autor/Stand] Ein Forstbetrie...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Kein Verstoß gegen die Behaltensregelung des § 13a Abs. 6 ErbStG (Abs. 4 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 35 [Autor/Stand] Nach § 13a Abs. 6 ErbStG fallen der Verschonungsabschlag und der Abzugsbetrag mit Wirkung für die Vergangenheit weg, soweit innerhalb von fünf Jahren nach dem Zeitpunkt der Steuerentstehung (Behaltensfrist) gegen eine der Behaltensregelungen verstoßen wird. Die Gründe für den Verstoß gegen die Behaltensregelungen sind unbeachtlich.[2] Bereits zu § 13a Er...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Behaltensfrist (Abs. 5)

Rz. 25 [Autor/Stand] So wie der Freibetrag und der Bewertungsabschlag an bestimmte Behaltensregeln geknüpft sind, unterliegt auch die Tarifbegrenzung nach § 19a Abs. 5 Satz 1 ErbStG einer fünfjährigen (§ 13a Abs. 6 ErbStG) Behaltensfrist. Soweit der Steuerpflichtige gegen die Behaltensregeln verstößt, entfällt der Entlastungsbetrag mit Wirkung für die Vergangenheit, so dass ...mehr

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ZErb 09/2019, Verfügungsmög... / 4. Anrechnungsmethode

In Deutschland gilt die Anrechnungsmethode. Einzig der schweizerische Liegenschaftsbesitz eines in Deutschland verstorbenen Schweizer Bürgers ist von der deutschen Steuer befreit. Diese Steuerbefreiung gilt selbst dann, wenn das unbewegliche Vermögen in der Schweiz keiner Steuer unterliegt. Bei der Anrechnung der Schweizer Erbschaftsteuer (§ 21 deutsches ErbStG) ist Vorausset...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 163 AO ist nach seinem ausdrücklichen Wortlaut anwendbar auf "Steuern" im Rahmen des § 1 AO, d. h. für alle Steuern, die durch Bundesrecht geregelt sind, soweit sie durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltet werden, und die durch Steuerbescheid nach § 155 AO festgesetzt werden. Daher sind Billigkeitsmaßnahmen auch bei einem Freistellungsbescheid nach § 155 Abs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 1.3.2 Billigkeitsmaßnahmen bei der Grundsteuer

Rz. 19 Besondere Vorschriften zu Billigkeitsmaßnahmen wegen sachlicher Unbilligkeit der GrSt stellen §§ 32, 33 GrStG, nach dem GrSt-ReformG §§ 32-34 GrStG-Entwurf, dar.[1] Bei Vorliegen der Voraussetzungen besteht nach diesen Vorschriften ein Rechtsanspruch auf den Erlass der GrSt, es handelt sich also nicht um eine Ermessensentscheidung. Diese Vorschriften enthalten die fol...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.2.3 Unbilligkeit bei ESt

Rz. 50 Bei der ESt liegt keine sachliche Unbilligkeit vor, wenn ein im Ausland gewährter Steuervorteil durch die inländische Besteuerung wieder verlorengeht, weil hier die Anrechnungsmethode Anwendung findet und die inländische Steuer daher mangels einer anrechenbaren ausländischen Steuer nicht gemindert wird.[1] Umgekehrt ist auch nicht allein deshalb eine Billigkeitsmaßnah...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.5 Betriebsvorrichtungen

Rz. 142 Der Begriff der Betriebsvorrichtung ist aus § 68 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BewG entnommen. Danach sind Betriebsvorrichtungen Maschinen und sonstige Vorrichtungen, die zu einer Betriebsanlage gehören. Betriebsvorrichtungen dienen in erster Linie und unmittelbar dem in einem Gebäude befindlichen Betrieb, nicht dagegen dem Gebäude als solchem. Die Erwähnung der Maschinen in § 68...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.6 Rechtsfolgen

Rz. 396 Rechtsfolge des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik hinsichtlich der Veräußerung eines Wirtschaftsguts ist, dass eine fiktive Entnahme des Wirtschaftsguts angenommen wird. Als (fiktiven) Entnahmewert bestimmt das Gesetz den gemeinen Wert nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 2 EStG. Der Ansatz mit dem gemeinen Wert, also nach § 9 Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 2.2.2 Anwendungsbereich der Gewinnermittlungsarten

Rz. 8 § 4 Abs. 1 EStG bestimmt nicht ausdrücklich, in welchen Fällen der Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG zu ermitteln ist; das Gesetz geht vielmehr davon aus, dass dies in allen Fällen zu geschehen hat, in denen nicht durch andere gesetzliche Regelungen eine andere Gewinnermittlungsart vorgeschrieben oder zugelassen ist. Der Anwendungsbereich des...mehr

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ZErb 08/2019, Erbschaft-/Sc... / 3. Rechtsbehelfsmöglichkeiten gegen die Festsetzung von Hinterziehungszinsen

Die Abwehr von Hinterziehungszinsen dem Grunde und der Höhe nach erfolgt durch Einspruch gegen den Bescheid über die Festsetzung von Hinterziehungszinsen; es besteht auch die Möglichkeit, Aussetzung der Vollziehung zu beantragen. Im Rahmen des Einspruchs ist das Vorliegen der Hinterziehung inzident zu überprüfen/widerlegen.[13] Insb. bei Transaktionen über mehrere Jahre und ...mehr

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ZErb 08/2019, Erbschaft-/Sc... / 4. Sonderfall: Können nach Erlöschen der Erbschaftsteuer gem. § 29 ErbStG noch Hinterziehungszinsen festgesetzt werden?

Im Zusammenhang mit der speziellen Regelung des § 29 ErbStG wird die Frage diskutiert, ob der rückwirkende Wegfall des Steueranspruchs "ex tunc" (Erlöschen des Schenkungsteueranspruchs nach § 29 ErbStG) zum Entfallen des Straftatbestandes der Steuerhinterziehung und damit zum Entfallen der Festsetzung von Hinterziehungszinsen führt. Bisher ist nicht abschließend geklärt, inw...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Kostenrecht: (Ungerechte) Kostenentscheidung bei Weitergeltungsanordnung des BVerfG

Das BVerfG unterscheidet in der Entscheidungsformel in ständiger Rechtsprechung zwischen der Nichtigkeit und der Unvereinbarkeit von Gesetzen mit der Verfassung. Die Nichtigerklärung führt zur automatischen Eliminierung einer Norm aus dem Rechtsbestand. Im Fall der Unvereinbarkeitserklärung eröffnet sich dem BVerfG dagegen ein differenzierter Handlungsspielraum mit der Möglic...mehr

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Einkommensteuerschuld als Nachlassverbindlichkeit

Leitsatz 1. Die vom Erblasser herrührenden Steuerschulden, die zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits rechtlich entstanden waren oder die der Erblasser als Steuerpflichtiger durch die Verwirklichung von Steuertatbeständen noch begründet hat, sind Nachlassverbindlichkeiten. 2. Steuerschulden können nicht abgezogen werden, wenn sie keine wirtschaftliche Belastung darstellen. 3. An d...mehr

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Abgrenzung zwischen gewerblicher und landwirtschaftlicher Tierhaltung bei einer Tierhaltungsgemeinschaft

Leitsatz 1. Ein laufend zu führendes Verzeichnis i.S. des § 51a Abs. 1 Satz 2 BewG muss nicht zeitnah, sondern lediglich fortlaufend erstellt werden. Auch ein im Rahmen der Außenprüfung nachträglich erstelltes Verzeichnis kann daher den gesetzlichen Anforderungen genügen. 2. Der Finanzverwaltung steht es angesichts des klaren Wortlauts der Anlage 1 zum BewG in der in den Stre...mehr

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Abbruchverpflichtung bei Erbbaurechten und Gebäuden auf fremdem Grund und Boden

Kommentar Die OFD Frankfurt befasst sich in einer neuen Verfügung zur Einheitsbewertung mit der Frage, wie Abbruchverpflichtungen bei Erbbaurechten und bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden steuerlich zu berücksichtigen sind. Gebäudelebensdauer von 30 Jahren Besteht die Verpflichtung, ein Gebäude bei Beendigung eines Erbbaurechts abzubrechen, muss ein Abschlag berechnet we...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Grundstücksbewertung nach dem ErbStRG

Rz. 46 [Autor/Stand] Mit der Entscheidung des BVerfG v. 7.11.2006 [2] musste sich der Gesetzgeber von der bisherigen Grundbesitzbewertung verabschieden und neue Bewertungsmethoden einführen, die eine hinreichende Nähe zum gemeinen Wert aufweisen. Dies ist durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [3] im Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes realisiert worden....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Entscheidung des BVerfG vom 23.6.2015

Rz. 46.10 [Autor/Stand] Nach der hier bisher vertretenen Auffassung war es kaum verständlich, dass der Gesetzgeber an der Maßgeblichkeit des § 146 BewG für Zwecke der Grunderwerbsteuer festgehalten hat, obwohl sowohl der BFH als auch das BVerfG die Willkürlichkeit der Bewertungsergebnisse des § 146 BewG äußerst kritisch beurteilt haben. Die Bewertungsergebnisse weisen keinen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 146 Bebaute Grundstücke

Schrifttum Adel/Thummert/Wenzl, Probleme bei der Bedarfsbewertung von Grundvermögen im ländlichen Raum am Beispiel ehemaliger landwirtschaftlicher Hofstellen, INF 1997, 609; Ammenwerth, Vorweggenommene Erbfolge in ein vermietetes Einfamilienhaus, ErbBstg 2007, 16–19; Brill, Bewertung bebauter Grundstücke im Ertragswertverfahren, AO-StB 2014, 47–48; Brüggemann, Bewertung von M...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Entscheidung des BVerfG vom 23.6.2015

Rz. 4 [Autor/Stand] Mit dem Beschluss vom 23.6.2015 [2] hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass § 8 Abs. 2 GrEStG mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist. Vielmehr müsse, wenn der Gesetzgeber zur Bemessung der Steuer neben einem Regelbemessungsmaßstab einen Ersatzmaßstab vorsieht, dieser Ergebnisse erzielen, die denen der Regelbemessungsgrundlage weitgehend angenähert...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 150 Gebäude und Gebäudeteile für den Zivilschutz

Schrifttum Christoffel, Die neue Grundstücksbewertung nach dem Jahressteuergesetz 1997, Berlin 1997; Christoffel/Geckle/Pahlke, Praxiskommentar zum ErbStG, Freiburg 1998, § 12 ErbStG Rz. 575 f.; Christoffel/Prühs, Grundstücksbewertung, 2. Aufl., Bonn 2000; o.V., Erbfolgebesteuerung, Grundstücksbewertung in Sonderfällen, Beilage zu Heft 11–12/1997; Eisele, Die Bedarfsbewertung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Steuerbefreiung bei der Bewertung nach § 147 BewG

Rz. 17 [Autor/Stand] Bei Grundstücken, die nach § 147 BewG zu bewerten sind, bleiben die auf die begünstigten Gebäude, Gebäudeteile und Anlagen entfallenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bis zum Besteuerungszeitpunkt außer Ansatz. Auf den Wert des Grund und Bodens wirkt sich die Steuerbefreiung nicht aus; die den begünstigten Gebäuden und Geb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Verfassungsrechtliche Prüfung der Vorschrift

Rz. 46.2 [Autor/Stand] Die weiterhin für Zwecke der Grunderwerbsteuer geltende Bedarfsbewertung des § 146 BewG stand erneut auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand, weil der Gesetzgeber den Anwendungsbereich des Sechsten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes mit dem Erbschaftsteuerreformgesetz [2] nicht auf die Grunderwerbsteuer ausgeweitet hat. Somit galten di...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anwendungsbereich des § 146 Abs. 3 BewG vor 2007

Rz. 191 [Autor/Stand] In § 146 Abs. 3 Satz 1 BewG sind die Fälle genannt, in denen es zum Ansatz der üblichen Miete kommt, und zwar bei Nichtnutzung, Eigennutzung durch den Eigentümer oder dessen Familie, unentgeltlicher Überlassung an andere und Überlassung an Angehörige oder Arbeitnehmer des Grundstückseigentümers gegen Zahlung einer Miete. Rz. 192 [Autor/Stand] Der Anwendungsb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Berechnung des Mindestwerts

Rz. 381 [Autor/Stand] Zur Berechnung des Mindestwerts nimmt § 146 Abs. 6 BewG auf die Bewertungsvorschrift für unbebaute Grundstücke in § 145 Abs. 3 BewG Bezug. Danach ist als Mindestwert grundsätzlich die Grundstücksfläche × Bodenrichtwert abzüglich eines Abschlags von 20 % anzusetzen. Weichen die Merkmale, die in der Bodenrichtwertkarte für das Bodenrichtwertgrundstück ang...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Durchschnittliche Jahresmiete – vor 2007

Rz. 162 [Autor/Stand] Nach § 146 Abs. 2 Satz 1 BewG ist aus den Jahresmieten der letzten drei Jahre vor dem Besteuerungszeitpunkt eine durchschnittliche Jahresmiete zu errechnen. Hierfür werden die Dreijahresmieten zu einer Summe zusammengerechnet und durch drei dividiert. Rz. 163 [Autor/Stand] Die Jahresmieten für die letzten drei Jahre vor dem Besteuerungszeitpunkt sind nac...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeine Grundsätze

Rz. 51 [Autor/Stand] Die Frage, was zu der wirtschaftlichen Einheit des bebauten Grundstücks gehört, wird nicht in § 146 BewG beantwortet, sondern in § 138 Abs. 3 Satz 2 BewG. Dort wird Bezug genommen auf § 70 BewG. Danach ist jedes Grundstück eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens (§ 70 Abs. 1 BewG). Der Begriff des Grundstücks bestimmt sich nicht nach dem Zivilrec...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Entscheidung des BVerfG v. 7.11.2006

Rz. 37 [Autor/Stand] Das BVerfG ist mit seinem am 31.1.2007 veröffentlichten Beschluss v. 7.11.2006 letztlich der Kritik gefolgt[2] und hat entschieden, dass der Gesetzgeber dafür sorgen müsse, für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2007 bei allen Vermögensgegenständen den gemeinen Wert anzusetzen. Der Beschl. des BVerfG v. 7.11.2006 trifft im Wesentlichen folgende Aussagen:...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Jahresmiete bei Betriebsaufspaltung

Rz. 149 [Autor/Stand] Im Fall der Betriebsaufspaltung verpachtet das Besitzunternehmen i.d.R. nicht nur Grundstücke, sondern auch das übrige Anlagevermögen einschließlich immaterieller Wirtschaftsgüter sowie zum Teil das Umlaufvermögen an eine Betriebsgesellschaft. Die Pachtzahlungen der Betriebsgesellschaft betreffen daher nicht nur die Grundstücksnutzung, sondern auch die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Abrundung

Rz. 420 [Autor/Stand] Der Ertragswert nach § 146 Abs. 2 bis 5 BewG, der Mindestwert (§ 146 Abs. 6 BewG) sowie der nachgewiesene niedrigere Verkehrswert (§ 146 Abs. 7 BewG i.d.F. vor dem Jahressteuergesetz 2007[2] bzw. § 138 Abs. 4 BewG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2007[3]), sind je nach dem, welcher Wert als Grundstückswert festzustellen ist, auf volle 500 EUR nach unten ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Überblick über das Ertragswertverfahren für die Grundstücksbewertung ab 1996

Rz. 9 [Autor/Stand] § 146 Abs. 1 BewG enthält die Begriffsbestimmung für bebaute Grundstücke, und zwar als Negativabgrenzung zu den unbebauten Grundstücken. Alle Grundstücke, die nach § 145 Abs. 1 BewG nicht als unbebaut anzusehen sind, rechnen demnach zu den bebauten Grundstücken. Rz. 10 [Autor/Stand] In § 146 Abs. 2 BewG wird die Bewertung von vermieteten Grundstücken gereg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts

Rz. 419 [Autor/Stand] Der Grundstückseigentümer kann einen unter dem Ertragswert, ggf. begrenzt auf den Mindestwert, liegenden Verkehrswert für das zu bewertende Grundstück nachweisen (§ 146 Abs. 7 BewG i.d.F. vor dem Jahressteuergesetz 2007[2]). Ein solcher Nachweis besteht für Besteuerungszeitpunkte vor dem 1.1.2007 neben der Nachweismöglichkeit in § 146 Abs. 6 BewG i.d.F....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Organschaft

Rz. 184 [Autor/Stand] Zur Bewertung von Grundstücken bei Organschaften enthalten die Hinweise zu 167 zu Tz. 46 der gleich lautenden Erlasse v. 2.4.2007[2] das nachstehende Beispiel: Beispiel An der grundstücksbesitzenden C-GmbH sind die A-GmbH zu 75 % und die B-GmbH zu 25 % beteiligt. Gleichzeitig mit dem Erwerb von 80 % der Anteile an der B-GmbH durch die A-GmbH begründen al...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Mindestwert

Rz. 376 [Autor/Stand] Der Ertragswert, ermittelt nach § 146 Abs. 2 bis 5 BewG, darf nicht geringer sein als der Wert, mit dem der Grund und Boden allein als unbebautes Grundstück nach § 145 Abs. 3 BewG zu bewerten wäre (Mindestbewertung nach § 146 Abs. 6 BewG). Wie bei der Einheitsbewertung 1964 hat der Gesetzgeber bei der Ertragsbewertung bebauter Grundstücke nach § 146 Bew...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Begriff der üblichen Miete

Rz. 216 [Autor/Stand] Bei der üblichen Miete handelt es sich um die Miete, die für nach Art, Lage, Größe, Ausstattung und Alter vergleichbare, nicht preisgebundene Grundstücke von fremden Mietern bezahlt wird (§ 146 Abs. 3 Satz 2 BewG).[2] Betriebskosten sind hierbei nicht einzubeziehen.[3] a) Vergleichsmerkmal "Art des Grundstücks" Rz. 217 [Autor/Stand] Die Grundstücke, aus d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 8. Durchschnittliche Miete

a) Besteuerungszeitpunkte vor dem 1.1.2007 Rz. 239 [Autor/Stand] In den Fällen, die in § 146 Abs. 3 Satz 1 BewG genannt sind, tritt an die Stelle der Jahresmiete die übliche Miete. Die Gesetzesformulierung dürfte – für Besteuerungszeitpunkte vor dem 1.1.2007 – so zu verstehen sein, dass die Zeiten, in denen für ein Gebäude oder ein Gebäudeteil innerhalb des dreijährigen Miete...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IX. Wertminderung wegen Alters

Rz. 333 [Autor/Stand] Bei der Maklermethode "Miete × Vervielfältiger" fließt die Wertminderung wegen Alters in den Vervielfältiger ein. Bei der Einheitsbewertung 1964 wurde aus der Sicht des Jahres 1964 zwischen Altbauten, unterteilt in Gebäude mit einem Baujahr vor 1895, einem Baujahr von 1895 bis 1899, einem Baujahr von 1900 bis 1904, einem Baujahr von 1905 bis 1915 und ei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wirtschaftliche Einheit beim Wohnungs- und Teileigentum

Rz. 64 [Autor/Stand] Jedes Wohnungseigentum und jedes Teileigentum bildet eine wirtschaftliche Einheit, und zwar ein Grundstück i.S. des BewG (§ 68 Abs. 1 Nr. 3 und § 138 Abs. 3 Satz 1 BewG). Die wirtschaftliche Einheit des Wohnungs- bzw. Teileigentums setzt sich aus dem Sondereigentum und dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum zusammen, zu dem es gehört. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Ermittlung des Ertragswerts

Rz. 71 [Autor/Stand] § 146 Abs. 2 Satz 1 BewG enthält die Umschreibung des vereinfachten Ertragswertverfahrens. Danach ist die durchschnittliche Jahresmiete mit 12,5 zu multiplizieren und um die Alterswertminderung zu kürzen. Die Wertermittlung orientiert sich an folgendem Schema: Rz. 72 [Autor/Stand] Die Berechnungsgrößen "Vervielfältiger" und "Alterswertminderung" sind vom G...mehr