Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Ansatz der Gebäude und Gebäudeteile

Rz. 299 [Autor/Stand] Gebäude oder Gebäudeteile, die nach § 147 BewG zu bewerten sind, wurden mit dem ertragsteuerlichen Wert im Bewertungsstichtag angesetzt. War ein Teil des Gebäudes nach § 147 BewG und der restliche Gebäudeteil im Ertragswertverfahren zu bewerten, so war bei Anwendung des Mischverfahrens der in der Steuerbilanz für das gesamte Gebäude ausgewiesene Wert au...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Nachweismöglichkeit nach dem 31.12.2006

Rz. 285 [Autor/Stand] Mit dem Jahressteuergesetz 2007[2] ist die Öffnungsklausel zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts für sämtliche Bewertungsverfahren in § 138 Abs. 4 BewG aufgenommen worden. Deshalb besteht für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2006 – und vor dem 1.1.2019 – auch bei den Bewertungen im Bilanzwertverfahren nach § 147 BewG die Möglichkeit, den niedrig...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006

Rz. 9 [Autor/Stand] Das BVerfG hat die Anwendung der für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.1995 geltenden Vorschriften der Bedarfsbewertung für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer erneut beanstandet. Mit Beschluss v. 7.11.2006[2] hat das BVerfG entschieden, dass die durch § 19 Abs. 1 ErbStG angeordnete Erhebung der Erbschaftsteuer mit einheitlichen Steuersätzen auf den We...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Abgrenzung gegenüber dem Ertragswertverfahren

Rz. 109 [Autor/Stand] Eine Bewertung nach § 147 BewG kommt nur dann in Betracht, wenn für das zu bewertende Grundstück die übliche Miete anzusetzen wäre, diese jedoch nicht ermittelt werden kann. Bebaute Grundstücke, die im Bewertungsstichtag vermietet waren, sind nach § 146 Abs. 2 BewG unter Ansatz der Jahresmiete im Ertragswertverfahren zu bewerten; § 147 BewG scheidet in ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Einflussnahmen auf den ertragsteuerlichen Wert

Rz. 225 [Autor/Stand] Der Steuerpflichtige kann über den Steuerbilanzwert für das Gebäude die steuerliche Bemessungsgrundlage beeinflussen. Rz. 226 [Autor/Stand] Aus bewertungsrechtlicher Sicht lässt der Gesetzgeber somit Folgendes zu: a) Abschreibungsmöglichkeiten ausschöpfen Rz. 227 Abschreibungsmöglichkeiten sollten vor dem Bewertungsstichtag voll ausgeschöpft werden. In die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Berücksichtigung tatsächlicher Bebauung

Rz. 205 [Autor/Stand] In Rz. 4.1 der gleich lautenden Erlasse v. 16.6.1997[2] wird noch darauf hingewiesen, dass die Frage, ob bei der Ermittlung des Mindestwerts eine Wertminderung zu berücksichtigen ist, wenn die tatsächliche Bebauung von der rechtlich zulässigen Bebauung des Bodenrichtwertgrundstücks abweicht, weiteren Verwaltungsanweisungen vorbehalten bliebe. Im Vorfeld...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Grundstückstypen der zweiten Kategorie

Rz. 137 [Autor/Stand] Zu der zweiten Kategorie von Gewerbegrundstücken und sonstigen Grundstücken rechnet die Finanzverwaltung solche Grundstücke, die nach § 146 BewG zu bewerten sind, wenn sich für sie eine übliche Miete auf dem regionalen Grundstücksmarkt ermitteln lässt. Ist dies nicht der Fall, ist die Bewertung nach § 147 BewG durchzuführen. Zu der Gruppe der zweiten Ka...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Vermeidung der Doppelbewertung

Rz. 295 [Autor/Stand] Da der Ertragswert sowohl den Boden- als auch den Gebäudewert umfasste, der Wert des Grund und Bodens unter Ansatz der gesamten Grundstücksfläche und des Bodenrichtwerts abzüglich 30 % angesetzt wurde, wäre es ohne eine Korrektur eines der beiden Werte zu einer Doppelerfassung des dem Ertragswertobjekt zuzurechnenden Grund und Bodens gekommen. Der in de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Grundstückstypen der ersten Kategorie

Rz. 136 [Autor/Stand] Zu der ersten Kategorie, also zu den Grundstücken, die stets nach § 147 BewG zu bewerten sind, wenn sie im Bewertungsstichtag nicht vermietet waren, gehören nach R 178 Abs. 1 Satz 3 ErbStR 2003 [2] folgende Gewerbegrundstücke und sonstige Grundstücke: Badehäuser, Bootshäuser, Gewächshäuser, Hallenbäder, Kliniken, Kühlhäuser, Laboratorien, Lichtspielhäuser, Lichts...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Einheitliches Ertragswertverfahren

Rz. 291 [Autor/Stand] Ein einheitliches Ertragswertverfahren für ein in diesem Sinne "gemischt genutztes" Grundstück scheidet bereits deswegen aus, weil für die Gebäude oder Gebäudeteile, die nach § 147 BewG zu bewerten sind, keine übliche Miete vorliegt. Denn könnte für die Gebäude oder Gebäudeteile eine übliche Miete ermittelt werden, wäre § 147 BewG nicht anzuwenden.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Verkehrsauffassung maßgebend

Rz. 84 [Autor/Stand] Die Frage, was zur wirtschaftlichen Einheit eines bebauten Grundstücks gehört, das nach § 147 BewG zu bewerten ist, richtet sich nach § 138 Abs. 3 i.V.m. § 70 und § 2 BewG. Danach bildet das Grundstück die wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens (§ 70 Abs. 1 BewG). Dabei deckt sich der Begriff "Grundstück" nicht mit dem Begriff des Grundstücks i.S. de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Zusammengefasste Grundstückstypen

Rz. 138 [Autor/Stand] Die Unterscheidung der Grundstücke in eine erste und zweite Kategorie hat sich jedoch nicht bewährt. Im Grunde ist die Unterscheidung nicht plausibel. Denn bei einer tatsächlichen Vermietung kann – grundsätzlich – das Ertragswertverfahren angewandt werden. In allen Fällen, in denen die übliche Miete unmittelbar kraft gesetzlicher Bestimmung anzusetzen i...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Vorrats- und Erweiterungsgelände

Rz. 91 [Autor/Stand] Ist das Vorrats- und Erweiterungsgelände als wirtschaftliche Einheit "unbebautes Grundstück" neben dem Gewerbegrundstück zu bewerten, so hat dies zur Folge, dass bei der Bewertung dieser Flächen lediglich ein Abschlag von 20 % vom Ausgangswert "Grundstücksfläche × Bodenrichtwert" vorgenommen wird (§ 145 Abs. 3 Satz 1 BewG). Gehört dagegen das Vorrats- un...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Keine Nachweismöglichkeit vor dem 1.1.2007

Rz. 281 [Autor/Stand] Der Wert des Grund und Bodens und der Gebäudewert sind zur Ermittlung des Grundstückswerts zusammenzurechnen. § 147 Abs. 2 BewG sieht bei Bewertungsstichtagen vor dem 1.1.2007 für den Steuerpflichtigen keine Möglichkeit vor, einen hiervon abweichenden Verkehrswert nachweisen zu können. Es bestand lediglich für den Wert des Grund und Bodens eine Nachweis...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Feststellungen bei ausstehender Betriebsprüfung

Rz. 276 [Autor/Stand] Die Finanzämter sind zum Teil angewiesen worden, den Feststellungsbescheid über einen Grundbesitzwert nach § 147 BewG unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) zu erteilen, wenn der Betrieb, zu dem das Grundstück gehört, regelmäßig oder in absehbarer Zeit im Rahmen einer Außenprüfung überprüft wird.[2] Unter dieser Voraussetzung besteht die Möglich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Wert des Grund und Bodens nach Abs. 2 Satz 1

Rz. 196 [Autor/Stand] Der Wert des Grund und Bodens errechnet sich regelmäßig aus der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert, vermindert um einen Abschlag von 30 % (§ 147 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 145 Abs. 3 Satz 1 BewG). Der gegenüber der Bewertung unbebauter Grundstücke um 10 % höhere Abschlag wird vom Gesetzgeber mit den möglichen Beseitigungskosten der auf dem Grundstück ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Korrekturen des Bodenrichtwerte

Rz. 204 [Autor/Stand] Weicht das zu bewertende Grundstück in seinen Merkmalen von den Vorgaben für das Bodenrichtwertgrundstück ab, ist diesem Umstand durch Wertkorrekturen Rechnung zu tragen. Wegen der möglichen Wertkorrekturen wird auf die Erläuterungen zu § 145 BewG verwiesen. Von den bestehenden Möglichkeiten einer Korrektur – dazu gehören beispielsweise Verhältnisrechnu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Beispielhafte gesetzliche Vorgaben

Rz. 125 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber umschreibt die bebauten Grundstücke, die bei fehlender üblicher Miete unter Ansatz des Boden- und Gebäudewerts zu bewerten sind, beispielhaft in § 147 Abs. 1 Satz 2 BewG . Dort werden Grundstücke mit Gebäuden aufgeführt, die zur Durchführung bestimmter Fertigungsverfahren, zu Spezialnutzungen oder zur Aufnahme bestimmter technischer Einricht...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 8. Im Gesetzgebungsverfahren zum JStG 1997 vorgesehene Bewertungsmethoden

Rz. 56 [Autor/Stand] Die Vorschläge für eine vereinfachte Bewertung von Grundstücken waren seit jeher breit gefächert. Die Bundesregierung hatte sich im Entwurf zum Jahressteuergesetz 1997 für eine Bewertung bebauter Grundstücke einheitlich im Sachwertverfahren unter Ansatz des Boden- und Gebäudewerts ausgesprochen. Wohngrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und Geschäft...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Wert zum Bewertungsstichtag

Rz. 244 [Autor/Stand] Maßgebend ist der Steuerbilanzwert im Bewertungsstichtag (§ 147 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BewG). Dieser erfordert – wie auch beim übrigen Betriebsvermögen – grundsätzlich das Aufstellen einer Zwischenbilanz auf den Bewertungsstichtag.[2] Der Stichtagswert kann auch durch eine Weiterentwicklung des letzten Bilanzwerts vor dem Bewertungsstichtag ermittelt we...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen

Rz. 221 [Autor/Stand] Gehört das Grundstück ertragsteuerlich zum Betriebsvermögen und ermittelt der Steuerpflichtige seinen Gewinn durch Bestandsvergleich, ist für das Gebäude der in der Steuerbilanz ausgewiesene Wert unter Berücksichtigung sämtlicher Abschreibungen und sonstiger Wertkorrekturen anzusetzen. Dies entspricht der Auffassung der Finanzverwaltung.[2] Rz. 222 [Auto...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Wirtschaftliche Einheit

I. Verkehrsauffassung maßgebend Rz. 84 [Autor/Stand] Die Frage, was zur wirtschaftlichen Einheit eines bebauten Grundstücks gehört, das nach § 147 BewG zu bewerten ist, richtet sich nach § 138 Abs. 3 i.V.m. § 70 und § 2 BewG. Danach bildet das Grundstück die wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens (§ 70 Abs. 1 BewG). Dabei deckt sich der Begriff "Grundstück" nicht mit dem ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift

1. Jahressteuergesetz 1997 Rz. 1 [Autor/Stand] Das Bewertungsverfahren für Sonderfälle des § 147 BewG ist durch das Jahressteuergesetz 1997 [2] als Bemessungsgrundlage für die Erbschaft-/Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer eingeführt worden. Nach dem Beschluss des BVerfG v. 22.6.1995[3] war es ab dem 1.1.1996 nicht mehr zulässig, die bis dahin für Grundstücke maßgebenden Ein...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Bewertung von Sonderfällen

I. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift 1. Jahressteuergesetz 1997 Rz. 1 [Autor/Stand] Das Bewertungsverfahren für Sonderfälle des § 147 BewG ist durch das Jahressteuergesetz 1997 [2] als Bemessungsgrundlage für die Erbschaft-/Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer eingeführt worden. Nach dem Beschluss des BVerfG v. 22.6.1995[3] war es ab dem 1.1.1996 nicht mehr zulässig, d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Restbuchwert

Rz. 277 [Autor/Stand] Ermittelt der Steuerpflichtige bei Zugehörigkeit des Grundstücks zum Betriebsvermögen seinen Gewinn durch Einnahme-Überschussrechnung, entspricht der ertragsteuerliche Wert des Gebäudes dem Restbuchwert im Bewertungsstichtag. Der Restbuchwert berechnet sich regelmäßig aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich zu verrechnender Zuschüss...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bestimmung der wirtschaftlichen Einheit beim Bilanzverfahren

Rz. 90 [Autor/Stand] In Rz. 57 der gleich lautenden Erlasse v. 2.4.2007[2] sowie R 178 ErbStR 2003 sind – abgesehen von den allgemeinen Grundsätzen – zwei für die Praxis bedeutsame Fälle angesprochen, und zwar der Fall, in dem Vorrats- und Erweiterungsgelände vorliegt,[3] und der Fall, in dem sich auf einem Gewerbegrundstück ein Wohnhaus befindet.[4] In beiden Fällen kommt d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Sachwertverfahren im Beitrittsgebiet auf den 1.1.1935

Rz. 50 [Autor/Stand] Im Beitrittsgebiet werden Einfamilienhäuser im Sachwertverfahren unter Ansatz des Bodenwerts, des Gebäudewerts und ggf. des Werts der Außenanlagen bewertet. Für den Bodenwert kommt es auf den Bodenpreis vom 1.1.1935 an. Der Wert des Gebäudes ergibt sich aus dem umbauten Raum und dem Raummeterpreis nach den Wertverhältnissen vom 1.1.1935. Der Raummeterpre...mehr

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ZErb 04/2019, Europäische E... / D. Erbschaftsteuerbare Erwerbe nach ausländischem Erbrecht

§ 3 ErbStG erfasst nicht nur Erwerbe von Todes wegen nach deutschem Recht (iSd BGB), sondern auch Erwerbe nach ausländischem Recht. Ein Erwerb nach ausländischem Recht unterliegt bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen für die Steuerbarkeit im Inland dann der Erbschaftsteuer, wenn sowohl die Rechtsfolgen als auch das wirtschaftliche Ergebnis einem der in § 3 ErbStG aus...mehr

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ZErb 04/2019, Europäische E... / 2. Beschränkte Steuerpflicht

Unabhängig von einem Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland besteht in Deutschland eine beschränkte Erbschaftsteuerpflicht, wenn Inlandsvermögen iSd § 121 BewG vorhanden ist und erworben wird.[25] Auch hier kommt es letztlich nicht auf das jeweils geltende Erbrecht, sondern nur darauf an, dass ein "Erwerb von Todes wegen" iSd § 3 ErbStG von Inlandsvermögen vorliegt....mehr

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Honorargestaltung für Steue... / Zusammenfassung

Überblick In der letzten Ausgabe ging es u. a. um die Zeitgebühr unter dem Aspekt von Mitarbeiterstunden im Rahmen von Mandantenbesprechungen. Auch in dieser Ausgabe geht es wieder um diese Gebührenart. In der Kollegenecke fragt ein Steuerberater, ob er für die Anfertigung einer Erklärung zur Feststellung nach dem Bewertungsgesetz den Mindestgegenstandswert ansetzen muss, od...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Ausweichen auf Zeitgebühr trotz Mindestgegenstandswert?

Frage: Ich habe u. a. den Auftrag zur Erstellung einer Feststellungserklärung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer erhalten. Nachdem ich gleich zu Beginn des Auftrags eine umfangreiche Auswertung von Bauakten vorgenommen habe, wurde mir der Auftrag kurzfristig (wegen eines Eigentümerwechsels) gekündigt. Zur Feststellung eines Werts bin ich nicht gelangt. Ich kann di...mehr

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ZErb 03/2019, Kunst im Nach... / (1) Denkmalpflege

Geltende Bestimmungen der Denkmalpflege sind die Vorgaben, nach denen der Steuerpflichtige Denkmalpflege zu betreiben hat. Die einzelnen Länder haben gemäß ihrer Zuständigkeit nach Art. 70 Abs. 1 GG Denkmalschutzgesetze erlassen, die von dem übergreifenden Grundsatz ausgehen, dass Kulturdenkmäler zu schützen, zu pflegen und wissenschaftlich zu erforschen sind.[33] Als "Denkma...mehr

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ZErb 03/2019, Kunst im Nach... / B. Bewertung von Kunstgegenständen

Wie hoch ist die finanzielle Steuerbelastung der Erben einer Kunstsammlung oder eines Bildes? Eine gut geplante und entsprechend vorausschauende Einschätzung zur Steuerminimierung ist in zu wenigen Fällen existent. Ausgangspunkt ist die Frage, wie die im Nachlass befindlichen Kunstgegenstände bewertet werden. Entscheidend ist der Wert im Zeitpunkt der Übertragung. Der Kunstmar...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Einkünfteermittlung nach deutschem Steuerrecht (Absatz 3 Satz 1)

a) Allgemeines Rz. 211 [Autor/Stand] Systematische Stellung der Vorschrift. Zum Verständnis des § 10 Abs. 3 sollte man zwischen der Ermittlung der Einkünfte des Hinzurechnungsempfängers (= Hinzurechnungsbetrag) und der Ermittlung der niedrig besteuerten Zwischeneinkünfte der Zwischengesellschaft unterscheiden.[2] Die Zwischeneinkünfte der Zwischengesellschaft gehen zwar letzt...mehr

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ZErb 03/2019, Kunst im Nach... / (3) Nutzbarmachung für Forschung etc.

Die Verfügbarmachung zu Forschungszwecken bzw. Zwecken der Volksbildung kann durch Ausstellung in einem Museum erfolgen. Möglich ist aber auch die Ausstellung in öffentlichen oder privaten Räumen. Grundsätzlich reicht hier die regelmäßige, zeitlich befristete Leihgabe an ein Museum aus, beispielsweise über themenspezifische Ausstellungen; auch Leihgaben an andere Wechselauss...mehr

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ZErb 03/2019, Kunst im Nach... / 1. Kleine Kunstbefreiung § 13 Abs. 1 Ziffer 2 Buchstabe a ErbStG

In § 13 Abs.1 Ziffer 2 Buchstabe a) ErbStG werden drei Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung von 60 % des festgestellten sog. gemeinen Wertes normiert: Soweit die Erhaltung von Kunstgegenständen, Kunstsammlungen, wissenschaftlichen Sammlungen, Bibliotheken und Archiven wegen ihrer Bedeutung für die Kunst, Geschichte oder Wissenschaft im öffentlichen Interesse liegt (1) und...mehr

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ZErb 03/2019, Kunst im Nach... / D. Steuerzahlung durch Hingabe von Kunstgegenständen an Zahlung statt

Gemäß § 224 a AO kann die fällige Erbschaftsteuer oder Vermögensteuer auch durch Hingabe des Kunstgegenstands, der Kunstsammlung, der wissenschaftlichen Sammlung, der Bibliothek, von Handschriften oder Archiven ausgeglichen werden. Ein prominentes Beispiel war der Nachlass Thurn und Taxis. Voraussetzung einer solchen Regelung ist, dass das jeweilige Bundesland wegen der Bedeu...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 1.2 Unterschied zum Wohnsitzbegriff der AO: Wohnraum statt kleinste politische Einheit

Im Gegensatz zum Wohnsitzbegriff in § 8 AO ist mit Wohnsitz im Sinne des § 7 BGB die kleinste politische Einheit, d. h. in der Regel die Gemeinde, in der die Wohnung liegt, gemeint und nicht die Wohnung selbst.[1] Nach § 8 AO sind mit Wohnsitz im Steuerrecht die objektiv zum Wohnen geeigneten Wohnräume gemeint. Hierfür genügt eine bescheidene Bleibe. Nicht erforderlich ist e...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / 2. Anzeigepflicht und Wegzug des Erblassers in die Schweiz

Lebte ein deutscher Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes in der Schweiz, stellt sich die Frage, ob der Erwerb von Todes wegen beim zuständigen Finanzamt in Deutschland gem. § 30 Abs. 1 ErbStG anzuzeigen ist. Die Anzeigepflicht besteht dann, wenn es sich um einen der Erbschaftsteuer unterliegenden Erwerb (§ 1 ErbStG) handelt. Der Erwerber ist verpflichtet, binnen einer Frist v...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / a) Unilaterale Anknüpfungsmerkmale und Anzeigepflicht

Grundsätzlich gilt, das jeder steuerbare Erwerb (§ 1 ErbStG) in Deutschland anzeigepflichtig ist (§ 30 Abs. 1 ErbStG).[8] Eine Aufforderung zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung seitens des Finanzamts (§ 31 Abs. 1 S. 1 ErbStG) ist grundsätzlich ermessensfehlerhaft, wenn eine fehlende Steuerpflicht zweifelsfrei feststeht.[9] Ebenfalls soll eine Anzeigepflicht nicht besteh...mehr

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Grundbesitzwert für nach dem Erbanfall veräußerte, zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehörende Grundstücke

Leitsatz Weist der Steuerpflichtige nach, dass der gemeine Wert der kurze Zeit nach dem Erbanfall veräußerten land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen wesentlich niedriger ist als der nach § 166 BewG ermittelte Liquidationswert, kann der niedrigere gemeine Wert als Grundbesitzwert für Zwecke der Erbschaftsteuer festgestellt werden. Normenkette § 166, § 198 BewG Sachver...mehr

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Bewertungsrechtlicher Abschlag wegen Abbruchverpflichtung für Gebäude auf fremdem Grund und Boden (2)

Leitsatz 1. Eine unbedingte Abbruchverpflichtung besteht, wenn der Mieter nach den vertraglichen Vereinbarungen bei Beendigung des Mietvertrags grundsätzlich zum entschädigungslosen Abbruch der von ihm errichteten Gebäude verpflichtet ist und er nur in bestimmten Fällen eine Entschädigung für die Gebäude erhält. 2. Eine Entschädigungsregelung lässt die Abbruchverpflichtung ni...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 7.1 Erbschaft- und Schenkungsteuer

Erbschaft- und Schenkungsteuer sind im selben Gesetz grundsätzlich gleichlaufend geregelt. Zur Berechnung der relevanten Steuer muss immer der Vermögensanfall beim Erben bzw. dem Beschenkten bewertet werden. § 12 ErbStG verweist insoweit auf die Regelungen im Bewertungsgesetz (BewG). 7.1.1 Überblick Die Erbschaftsteuer wird als Erbanfallsteuer erhoben. Sie belastet damit nicht...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 7.1.3 Bewertung von GmbH-Anteilen

Nach § 11 Abs. 2 BewG sind nicht notierte Anteile an einer Kapitalgesellschaft mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Wenn sich der gemeine Wert nicht aus Verkäufen unter fremden Dritten ableiten lässt, die weniger als ein Jahr zurückliegen, ist er unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten der Kapitalgesellschaft, einer anderen anerkannten, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkeh...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 7.1.2 Betriebsvermögen und Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer

Das BVerfG hat im Dezember 2014 nach mehrjähriger Verfahrensdauer seine Entscheidung zum derzeitigen ErbStG getroffen und festgestellt, dass das ErbStG teilweise verfassungswidrig ist (Begünstigung von Betriebsvermögen).[1]. Allerdings hatte das BVerfG das ErbStG nicht für ungültig erklärt, sondern den Gesetzgeber aufgefordert, die verfassungswidrigen Regelungen neu zu formu...mehr

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Bewertungsrechtlicher Abschlag wegen Abbruchverpflichtung für Gebäude auf fremdem Grund und Boden (1)

Leitsatz 1. Ob der Nichtabbruch eines Gebäudes trotz Abbruchverpflichtung voraussehbar ist, ist anhand des Verhaltens der am konkreten Miet- oder Pachtvertragsverhältnis Beteiligten zu beurteilen. Auch das Verhalten der Rechtsvorgänger oder der Beteiligten vergleichbarer Miet- oder Pachtverhältnisse kann bei der Prognoseentscheidung berücksichtigt werden. 2. Für die Vorausseh...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 145 Unbebaute Grundstücke

Schrifttum Adel/Thummert/Wenzl, Probleme bei der Bedarfsbewertung von Grundvermögen im ländlichen Raum am Beispiel ehemaliger landwirtschaftlicher Hofstellen, Information StW 1997, 609; Birgel, Steuerliche Bewertung unbebauter Grundstücke, UM 2003, 57; Christoffel, Änderungen des Bewertungsgesetzes, ErbBstg 2006, 258; Christoffel, Bewertung des Grundbesitzes für Erbschaft- un...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Entstehung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 145 BewG regelt neben der Bewertung von unbebauten Grundstücken auch die Frage, wann Grundstücke zu dieser Grundstücksart gehören. Die Vorschrift ist mit dem JStG 1997[2] eingeführt worden. Mit dem JStG 2007[3] ist § 145 BewG für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2006 geändert worden. Damit ist die Maßgeblichkeit der Wertverhältnisse zum 1.1.1996 weggef...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Die Bewertung der Anteile an Personengesellschaften und anderen Mitunternehmerschaften i.S.v. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG n.F.

Rz. 161 [Autor/Stand] Nach § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG n.F. bilden einen Gewerbebetrieb auch alle Wirtschaftsgüter, die den inländischen "Gesellschaften im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 oder § 18 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (gehören).""Zum Gewerbebetrieb einer solchen Gesellschaft gehören auch die Wirtschaftsgüter, die im Eigentum eines Gesell...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Neue, ab 1.1.2009 maßgebende Rechtslage

Schrifttum zur neuen Rechtslage: Anzinger, Dauerniedrigzins bei Bilanzierung, Unternehmensbewertung und Besteuerung, DStR 2016, 1766; Ballwieser/Franken/Ihlau/Jonas/Kohl/Mackenstedt/Popp/Siebler, Besonderheiten bei der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswerts kleiner und mittelgroßer Unternehmen (IDW Praxishinweis 1/2014), WPg 2014, 463; Belz/Bordemann/Rullkötter, Ka...mehr