Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / - Ausländisches Betriebsvermögen

Rz. 430 [Autor/Stand] § 109 Abs. 1 BewG a.F. fand hier keine Anwendung. Vielmehr war und ist das ausländische Betriebsvermögen mit seinem gemeinen Wert anzusetzen (§ 12 Abs. 6 ErbStG a.F. (jetzt: § 12 Abs. 7 ErbStG) i.V.m. §§ 31 und 9 BewG). Näher dazu Anm. 407. Zur verfassungs- und unionsrechtlichen Problematik vgl. Anm. 235 ff.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / - Anteile an Personengesellschaften

Rz. 425 [Autor/Stand] Solche Anteile waren und sind für ertragsteuerliche Zwecke mit dem Buchwert des Kapitalkontos des Personengesellschafters anzusetzen, gleichviel ob die Beteiligung vom Personengesellschafter in einem (anderen) Betriebsvermögen gehalten wurde bzw. wird oder nicht. Für Zwecke der Vermögensteuer (erhoben bis 31.12.1996; vgl. dazu Anm. 44) waren die Anteile ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Bewertungsverfahren

Rz. 56 [Autor/Stand] § 145 Abs. 3 Satz 1 BewG schreibt für die Bewertung unbebauter Grundstücke ein typisierendes Vergleichswertverfahren vor. Bei dem Vergleichswertverfahren wird der Wert des zu bewertenden Grundstücks als Mittelwert aus Kaufpreisen vergleichbarer Grundstücke in unmittelbarer Nachbarschaft abgeleitet. Dieses Verfahren wird bei der Bedarfsbewertung typisiere...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Einheitliche Vorgaben zum Bodenrichtwert

Rz. 71 [Autor/Stand] Die Anwendung der BRW-RL ist für die Gutachterausschüsse nicht zwingend vorgeschrieben, sondern lediglich zur Anwendung empfohlen. Deshalb dürften die Veröffentlichungen der Gutachterausschüsse in der Darstellung unterschiedlich sein. Dabei darf nicht übersehen werden, dass die Gestaltung der Bodenrichtwertkarte schon bei Einführung der Bedarfsbewertung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 8. Weitere wertbeeinflussende Merkmale

Rz. 128 [Autor/Stand] Weitere wertbeeinflussende Merkmale, die den Bodenrichtwert mitbestimmen, sind die Art der baulichen Nutzung sowie die Bauweise. Meist ist die Bodenrichtwertzone so geschnitten, dass hierfür nur eine Art der baulichen Nutzung in Betracht kommt. Sollte dies ausnahmsweise nicht der Fall sein, muss die Art der baulichen Nutzung ebenfalls als Wertkorrektur ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Eigentümeridentität

Rz. 52 [Autor/Stand] Zu einer wirtschaftlichen Einheit dürfen nur solche Grundstücksflächen zusammengefasst werden, die demselben Eigentümer gehören. Flächen, die im Eigentum eines Eigentümers stehen, und Flächen, die ihm und anderen Personen gemeinsam – gesamthänderisch oder nach Bruchteilen – gehören, können daher grundsätzlich nicht eine wirtschaftliche Einheit bilden.[2]...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Erschließungszustand

Rz. 115 [Autor/Stand] Hat der Gutachterausschuss Bodenrichtwerte für erschließungsbeitragspflichtiges Bauland festgelegt, ist dieser Richtwert für solche Grundstücke maßgebend und unverändert zu übernehmen, für die (noch) eine Erschließungsbeitragspflicht besteht. Auf den tatsächlichen Erschließungszustand des Grundstücks kommt es nach dem BFH-Urteil v. 18.8.2005[2] nicht an...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Flächengrößenabhängige Umrechnungsfaktoren

Rz. 103 [Autor/Stand] In Bodenrichtwertzonen mit vorwiegender Ein- oder Zweifamilienhausbebauung können anstelle der Geschossflächenzahl von der Grundstücksgröße abhängige Umrechnungsfaktoren von den Gutachterausschüssen vorgegeben werden. Die Umrechnungsfaktoren geben das Abhängigkeitsverhältnis von Bodenrichtwert und Grundstücksgröße wieder. Hier gilt der Grundsatz: Je kle...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Begriff und Umfang des Betriebsvermögens von freiberuflichen Einzelunternehmen

Rz. 111 [Autor/Stand] Gemäß § 96 BewG steht die Ausübung eines freien Berufs i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG einem Gewerbebetrieb gleich. Die unter Anm. 76 ff. für den Gewerbebetrieb dargestellten Grundsätze zum Begriff und Umfang des Betriebsvermögens gelten daher für den freiberuflichen Betrieb entsprechend. Demnach gelten auch für den freiberuflichen Betrieb der Grundsatz d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Sonderbewertungen

Rz. 120 [Autor/Stand] Ist ein Industriegrundstück zu bewerten, ist der Bodenrichtwert für Industrieland anzusetzen. Für diesen Bodenrichtwert kommt es nicht, wie bei Wohngrundstücken, auf eine Unterteilung in Vorder- und Hinterland an. Allerdings kann der Bodenrichtwert mit zunehmender Grundstücksgröße degressiv verlaufen. Hierzu müssten die Bodenrichtwertkarten der Gutachte...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / - Wertpapiere, notierte

Rz. 481 [Autor/Stand] Notierte Wertpapiere sind in der Steuerbilanz mit den Anschaffungskosten, ggf. vermindert um eine Teilwertabschreibung, anzusetzen. In der Vermögensaufstellung war der Kurswert maßgebend (vgl. § 12 Abs. 5 Satz 3 ErbStG a.F. i.V.m. § 11 Abs. 1 BewG; siehe ferner R 122 Nr. 4 ErbStR a.F.).mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Nacherhebung

Rz. 76 [Autor/Stand] Sofern die Gutachterausschüsse die Bodenrichtwerte für ihren Zuständigkeitsbereich nicht flächendeckend ausgewiesen hatten, waren sie für Bewertungsstichtage vor dem 1.1.2007 nach R 160 Abs. 1 Satz 7 ErbStR verpflichtet, im Bedarfsfall eine den steuerlichen Anforderungen genügende, ergänzende Bodenrichtwertermittlung zum 1.1.1996 jederzeit nachzuholen. D...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / - Rücklagen, offene

Rz. 465 [Autor/Stand] Offene Rücklagen, gleichviel ob gesetzliche oder freie, stellen wie das "gezeichnete Kapital"Bestandteile des Eigenkapitals dar. Es verstand sich daher von selbst, dass diese Positionen nicht als Schuldposten in die Vermögensaufstellung aufzunehmen waren. Näher dazu vgl. § 103 BewG Anm. 1032 ff.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / - Investmentzertifikate

Rz. 452 [Autor/Stand] Investmentzertifikate waren in der Vermögensaufstellung mit dem Rücknahmepreis (§ 12 Abs. 5 ErbStG a.F. i.V.m. § 11 Abs. 4 BewG) anzusetzen (vgl. auch R 122 Nr. 6 ErbStR a.F.).mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / - Schwebende Geschäfte

Rz. 470 [Autor/Stand] Schwebende Geschäfte finden, solange noch von keiner Seite mit der Erfüllung begonnen worden ist, in der Steuerbilanz grundsätzlich keinen Niederschlag. Für nach dem 31.12.1996 endende Wirtschaftsjahre dürfen in der Steuerbilanz keine Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften mehr gebildet werden (§ 5 Abs. 4a EStG i.d.F. des Gesetz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / - Anteile an offenen Immobilienfonds

Rz. 424 [Autor/Stand] Solche Anteile waren in der Vermögensaufstellung mit dem Rücknahmepreis (§ 12 Abs. 5 letzter Satz ErbStG a.F. i.V.m. § 11 Abs. 4 BewG) anzusetzen (vgl. auch R 122 Nr. 6 ErbStR a.F.).mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / - Betriebsvorrichtungen

Rz. 436 [Autor/Stand] Betriebsvorrichtungen gehören steuerbilanziell zum beweglichen abnutzbaren Anlagevermögen. Ihre Abgrenzung zum Betriebsgrundstück richtet sich auch ertragsteuerrechtlich nach den Grundsätzen des § 68 Abs. 2 Nr. 2 BewG (vgl. hierzu § 68 Anm. 25 ff.). Anzusetzen sind in der Steuerbilanz die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die AfA und ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / - Wiederkehrende Nutzungen und Leistungen

Rz. 482 [Autor/Stand] Solche Wirtschaftsgüter waren mit ihren Steuerbilanzwerten in die Vermögensaufstellung zu übernehmen. Die Begrenzung des Jahreswerts von Nutzungen nach § 16 BewG spielte in diesem Zusammenhang also keine Rolle. Zu den Erbbauzinsansprüchen siehe dortiges Stichwort.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / - Erbbauzinsansprüche und -verpflichtungen; Erbbauzinsvorauszahlungen

Rz. 442 [Autor/Stand] Erbbauzinsansprüche und -verpflichtungen werden in der Steuerbilanz nach den Regeln über die Bilanzierung schwebender Geschäfte bei Dauerschuldverhältnissen behandelt und deswegen grundsätzlich nicht angesetzt. Eine Ausnahme gilt für rückständige Erbbauzinsen (noch nicht gezahlte Erbbauzinsen für bereits vergangene Zeiträume). Insoweit hat der Schuldner...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / - Zero-Bonds (Nullkupon-Anleihen)

Rz. 484 [Autor/Stand] Sie sind in der Steuerbilanz mit den Anschaffungskosten (= Ausgabebetrag) zuzüglich der steigenden Zinsforderung zu aktivieren.[2] In der Vermögensaufstellung wurden sie mit ihrem Kurswert am Bewertungsstichtag angesetzt (§ 12 Abs. 5 Satz 3 ErbStG a.F. i.V.m. § 11 Abs. 1 BewG; vgl. auch R 122 Nr. 5 ErbStR a.F.). Rz. 485– 490 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / - Ausgleichsposten im Falle der Organschaft

Rz. 429 [Autor/Stand] Die Abhängigkeit einer Kapitalgesellschaft von einer natürlichen Person, einer Personenvereinigung oder einer juristischen Person (Organschaft) führt nicht dazu, dass die Wirtschaftsgüter der Kapitalgesellschaft (Organgesellschaft) dem Betriebsvermögen der übergeordneten Person (Organträger) zugeordnet werden.[2] Die Ausgleichsposten im Falle der Organs...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Zeitlicher Anwendungsbereich der Neuregelung

Rz. 44 [Autor/Stand] § 109 BewG n.F. ist für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 anzuwenden. Da sich die Relevanz der Bewertung des Betriebsvermögens nach dem Absehen von der Erhebung der Vermögensteuer ab 1.1.1997[2] und nach Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer[3] ab 1.1.1998 auf die Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung beschränkt, sind in diesem Zusammenhang insbeson...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Notwendiges Betriebsvermögen

Rz. 85 [Autor/Stand] Wirtschaftsgüter gehören zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie dem Betrieb dergestalt dienen, dass sie objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind.[2] Das Merkmal des "Dienens" soll die besonders enge Beziehung des betreffenden Wirtschaftsguts zum Betrieb zum Ausdruck bringen.[3] Für die Zuordnung zum notwendigen Betriebsve...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zerstörte Gebäude

Rz. 29 [Autor/Stand] Ein Gebäude ist zerstört, wenn in diesem Gebäude keine auf Dauer benutzbaren Räume vorhanden sind. Ein Grundstück mit einem "entkernten" Gebäude, das im Bewertungsstichtag keine bestimmungsgemäß benutzbaren Räume mehr enthält, ist nicht als zerstört anzusehen, weil der Zustand der Unbenutzbarkeit nur ein vorübergehender ist. Ein solches Grundstück ist je...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / - Unfertige Bauleistungen

Rz. 474 [Autor/Stand] Ansprüche aus unfertigen Bauleistungen konnten schon vor dem 1.1.1993 als Kapitalforderungen nach § 109 Abs. 4 BewG a.F. mit den Werten angesetzt werden, die sich nach den Grundsätzen über die steuerliche Gewinnermittlung ergaben. Daher führte die Übernahme der Steuerbilanzwerte nicht zu einer Änderung der vorherigen Praxis.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Wertkorrekturen nebeneinander möglich

Rz. 118 [Autor/Stand] Aufgrund der Fassung des R 161 ErbStR 1999 war davon auszugehen, dass die drei "Anpassungsverfahren", die dort aufgeführt sind, nicht kumulativ angewendet werden durften, sondern es war in dem jeweiligen Bewertungsfall nur eines der drei Verfahren zu berücksichtigen. Hiervon ist die Finanzverwaltung bereits mit den gleich lautenden Ländererlassen v. 31....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff des unbebauten Grundstücks

Rz. 14 [Autor/Stand] Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich im Bewertungsstichtag keine benutzbaren Gebäude befinden (§ 145 Abs. 1 Satz 1 BewG). Hierbei kann es sich um Grundstücke handeln, auf denen keine Gebäude stehen, aber auch um Grundstücke, auf denen zwar Gebäude errichtet sind, die allerdings nicht benutzbar sind. Rz. 15 [Autor/Stand] Als Gebäude sind ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Maßgebender Wertansatz bei Steuerpflichtigen, die keine Bilanzen aufstellen, nach der Rechtslage v. 1.1.1993 bis 31.12.2008

a) Allgemeines Rz. 491 [Autor/Stand] Für die nichtbilanzierenden Freiberufler und Gewerbetreibenden beschränkte sich die Übernahme ertragsteuerlicher Bewertungsmaßstäbe auf die Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens. Rz. 492 [Autor/Stand] Zu diesem Kreis von Steuerpflichtigen gehören insb. diejenigen, die nach § 4 Abs. 3 EStG den Gewinn als Überschuss der Betriebsein...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / - Lizenzen

Rz. 454 [Autor/Stand] Sie sind immaterielle Wirtschaftsgüter, die mit ihren Erwerbskosten abzüglich AfA und etwaiger Teilwertabschreibungen in der Steuerbilanz zu aktivieren sind. Der Steuerbilanzansatz war in die Vermögensaufstellung zu übernehmen.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / - Renten

Rz. 463 [Autor/Stand] Siehe Stichwort "Wiederkehrende Nutzungen und Leistungen".mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / - Anzahlungen (erhaltene)

Rz. 428 [Autor/Stand] Erhaltene Anzahlungen sind in der Steuerbilanz mit dem Nennbetrag zu passivieren. Dieser Ansatz war in die Vermögensaufstellung zu übernehmen.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / - Schulden

Rz. 469 [Autor/Stand] Siehe die Stichworte "Verbindlichkeiten" und "Rückstellungen".mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / - Bankguthaben

Rz. 432 [Autor/Stand] Siehe Stichwort "Zahlungsmittel".mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / - Steuerschulden

Rz. 473 [Autor/Stand] Siehe Stichwort "Verbindlichkeiten".mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / - Betriebsgrundstücke

Rz. 434 [Autor/Stand] Siehe Stichwort "Grundstücke".mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / - Damnum

Rz. 438 [Autor/Stand] Siehe Stichwort "Abgeld".mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / - Disagio

Rz. 440 [Autor/Stand] Siehe Stichwort "Abgeld".mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / - Firmenwert

Rz. 445 [Autor/Stand] Siehe Stichwort "Geschäftswert".mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundaussagen der Vorschrift

1. Rechtsentwicklung und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] § 109 BewG in der bis 1973 geltenden Fassung ist auf die früheren § 31 RBewG 1925, § 50 RBewG 1931 und § 66 RBewG 1934 zurückzuführen. Nach den §§ 31 RBewG 1925 und 50 RBewG 1931 erfolgte seinerzeit die Bewertung des Betriebsvermögens grundsätzlich mit den gemeinen Werten (vgl. § 31 RBewG 1925 i.V.m. §§ 137...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Die Bewertung des einzelunternehmerischen Betriebsvermögens (Abs. 1 n.F.)

1. Allgemeines Rz. 58 [Autor/Stand] § 109 Abs. 1 BewG n.F. betrifft nur mehr die Bewertung des Betriebsvermögens von gewerblichen und freiberuflichen Einzelunternehmen. Die Bewertung von Anteilen am Betriebsvermögen von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen ist demgegenüber in § 109 Abs. 2 BewG n.F. geregelt (vgl. dazu unten, Anm. 121 ff.). Rz. 59 [Autor/St...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / - Kassenbestand

Rz. 453 [Autor/Stand] Siehe Stichwort "Zahlungsmittel".mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / - Mietvorauszahlungen

Rz. 457– 458 [Autor/Stand] Der Mieter hat in seiner Steuerbilanz einen aktiven, der Vermieter einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden. Die Steuerbilanzwerte waren in die Vermögensaufstellung zu übernehmen.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / - Maschinen und maschinelle Anlagen

Rz. 455 [Autor/Stand] Siehe Stichwort "Abnutzbares Anlagevermögen".mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / - Abgeld

Rz. 421 [Autor/Stand] Abgeld, Disagio und Damnum waren und sind in der Steuerbilanz des Schuldners zu aktivieren. Der Betrag war und ist über die Dauer des Zinsfestschreibungszeitraums ertragswirksam aufzulösen. Die Steuerbilanz-Ansätze waren in die Vermögensaufstellung zu übernehmen.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / - Anzahlungen auf Vorratsvermögen (geleistete)

Rz. 427 [Autor/Stand] Siehe hierzu Stichwort "Vorratsvermögen" (Anm. 478).mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / - Schecks

Rz. 468 [Autor/Stand] Siehe Stichwort "Zahlungsmittel".mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / - Betriebs- und Geschäftsausstattung

Rz. 435 [Autor/Stand] Siehe Stichwort "Abnutzbares Anlagevermögen".mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / - Steuererstattungs- und -vergütungsansprüche

Rz. 472 [Autor/Stand] Siehe Stichwort "Forderungen".mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / - Waren

Rz. 479 [Autor/Stand] Siehe Stichwort "Vorratsvermögen".mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / - Diensterfindungen

Rz. 439 [Autor/Stand] Sie werden regelmäßig schon in der Steuerbilanz nicht angesetzt, da sie nicht entgeltlich erworben werden. Für die Vermögensaufstellung war die ertragsteuerrechtliche Behandlung maßgebend.mehr