Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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§ 4 Arbeitsrecht / 5. Muster: Mindeststandard-Vertrag nach den Anforderungen des Nachweisgesetzes

Rz. 85 Muster 4.7: Mindeststandard-Vertrag nach den Anforderungen des Nachweisgesetzes Muster 4.7: Mindeststandard-Vertrag nach den Anforderungen des Nachweisgesetzes (Rubrum wie Muster Rdn 84) Arbeitsvertrag § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am _____. § 2 Probezeit Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. § 3 Kündigung Vor Beginn des Arbeitsverh...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / IV. Muster: Spaltungsplan

Rz. 39 Muster 43.10: Spaltungsplan Muster 43.10: Spaltungsplan UR-Nr.: _____/_____ Verhandelt zu _____ am _____ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____ mit Amtssitz in _____ erschienen heute: _____, hier nicht handelnd für sich selbst, sondern als vertretungsberechtigte Geschäftsführer der X GmbH, nachfolgend auch die "übertragende Gesellschaft" genannt. Die Erschienenen baten u...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Aus- und Fortbildung

Rz. 257 Zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden wird ein Berufsausbildungsvertrag [438] geschlossen, dessen Gegenstand die betriebliche Ausbildung ist. Gesetzliche Grundlage bildet das BBiG. Der Abschluss des Berufsausbildungsvertrages ist formfrei möglich. Der Ausbildende ist gem. § 11 Abs. 1 BBiG verpflichtet, den wesentlichen Inhalt des Vertrages spätestens vor Be...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Elternteilzeit

Rz. 184 § 15 BEEG unterscheidet zwischen dem Konsensverfahren gem. § 15 Abs. 5 S. 1 und S. 2 BEEG und dem Anspruchsverfahren nach § 15 Abs. 6 i.V.m. Abs. 7 BEEG . Im Konsensverfahren sollen sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin über den Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit einigen (§ 15 Abs. 5 S. 2 BEEG). Ist eine Einigung...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB

Rz. 593 Muster 4.52: Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB Muster 4.52: Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB _____ (Name, Vorname) _____ (Straße, Hausnummer) _____ (PLZ, Ort) _____, den _____ Betriebsübergang gemäß § 613a BGB Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB Sehr geehrte/r Frau/Herr _____, mit diesem Schreiben möchten wir Sie gemäß § 613a Abs. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches ("BG...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 33 Beschlüsse des Betriebsrats

1 Allgemeines Rz. 1 Neben § 29 BetrVG und § 30 BetrVG stellt § 33 BetrVG eine wichtige Vorschrift dar, deren Beachtung für die Wirksamkeit von Betriebsratsbeschlüssen zwingend ist. Sie ist nicht abänderbar, insbesondere nicht durch die Geschäftsordnung des Betriebsrats, da sie zwingendes Recht ist. Um die Arbeitsfähigkeit der Betriebsräte in den Zeiten der COVID-19-Pandemie zu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 2 Die Willensbildung des Betriebsrats erfolgt ausschließlich, indem der Betriebsrat einen Beschluss fasst. Die Übertragung der Willensbildung auf den Vorsitzenden oder andere Personen ist nicht möglich; soweit anstelle des Betriebsrats Ausschüsse tätig werden sollen, ist § 27 BetrVG zu beachten. Nur im Rahmen der vom Betriebsrat gefassten Beschlüsse kann er durch seinen ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Erforderliche Mehrheit für einen Beschluss

Rz. 5 Welche Stimmenmehrheit erforderlich ist, um einen Beschluss zu fassen, ist unterschiedlich geregelt. Sofern im Gesetz nichts Abweichendes geregelt ist, genügt nach § 33 Abs. 1 Satz 1 BetrVG die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder, einschließlich der Ersatzmitglieder des Betriebsrats (einfache Mehrheit). Mitglieder, die anwesend sind, aber erklärt haben, nich...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Beschlussfähigkeit des Betriebsrats

Rz. 4 Weitere Voraussetzung ist die Beschlussfähigkeit des Betriebsrats, die in § 33 Abs. 2 BetrVG geregelt ist. Die Beschlussfähigkeit des Betriebsrats ist eine unverzichtbare Voraussetzung für das Zustandekommen wirksamer Beschlüsse. Die Beschlussfähigkeit liegt vor, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt (§ 33 Abs. 2 BetrVG)...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Neben § 29 BetrVG und § 30 BetrVG stellt § 33 BetrVG eine wichtige Vorschrift dar, deren Beachtung für die Wirksamkeit von Betriebsratsbeschlüssen zwingend ist. Sie ist nicht abänderbar, insbesondere nicht durch die Geschäftsordnung des Betriebsrats, da sie zwingendes Recht ist. Um die Arbeitsfähigkeit der Betriebsräte in den Zeiten der COVID-19-Pandemie zu erhalten, ha...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Überblick über die Voraussetzungen für einen wirksamen Betriebsratsbeschluss

Rz. 12 Ein Betriebsratsbeschluss ist nur dann wirksam, wenn die folgenden Voraussetzungen für Präsenzsitzungen sämtlich eingehalten worden sind: Rechtzeitige Einladung (§ 29 Abs. 2 BetrVG) aller Betriebsratsmitglieder zur Sitzung Einladung des gesetzlich vorgesehenen (§ 25 BetrVG) Ersatzmitgliedes bei Verhinderung eines Betriebsratsmitgliedes (§ 29 Abs. 2 BetrVG) Rechtzeitige M...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Streitigkeiten über die Wirksamkeit von Beschlüssen

Rz. 11 Die Wirksamkeit der gefassten Beschlüsse kann durch das Arbeitsgericht überprüft werden. Die Entscheidung erfolgt im Beschlussverfahren nach § 2a ArbGG. Antragsbefugt ist der Arbeitgeber. Dabei können zum einen die formellen Aspekte der wirksamen Beschlussfassung überprüft werden, aber auch die Frage von Verstößen gegen höherrangiges Recht. Keiner gerichtlichen Kontro...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Die Voraussetzungen für einen wirksamen Betriebsratsbeschluss

2.1 Allgemeine Voraussetzungen Rz. 2 Die Willensbildung des Betriebsrats erfolgt ausschließlich, indem der Betriebsrat einen Beschluss fasst. Die Übertragung der Willensbildung auf den Vorsitzenden oder andere Personen ist nicht möglich; soweit anstelle des Betriebsrats Ausschüsse tätig werden sollen, ist § 27 BetrVG zu beachten. Nur im Rahmen der vom Betriebsrat gefassten Be...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Heilung ("Reparatur") fehlerhafter Betriebsratsbeschlüsse

Rz. 14 Eine "Reparatur" von fehlerhaften Betriebsratsbeschlüssen ist nur eingeschränkt möglich. Dabei ist insbesondere danach zu unterscheiden, ob diese Heilung zurückwirkt auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Beschlussfassung, oder ob sie nur für die Zukunft Wirkungen entfaltet. Davon wiederum zu unterscheiden ist die Frage, ob der Arbeitgeber trotz der Unwirksamkeit des Be...mehr

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Mitbestimmung des Betriebsrats / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff der Mitbestimmung des Betriebsrats wird im BetrVG in unterschiedlicher Weise gebraucht. Aus der bloßen Verwendung des Begriffs z. B. in der Gesetzesüberschrift von § 102 BetrVG oder § 99 BetrVG lässt sich nicht ableiten, welche Rechte der Gesetzgeber dem Betriebsrat hier einräumt. Spricht man von Mitbestimmung des Betriebsrats, so ist damit regelmäßig die...mehr

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Mitbestimmung des Betriebsrats / 2.2 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten

Im Bereich der personellen Angelegenheiten sind echte Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nur vereinzelt angelegt. Der Betriebsrat hat zwar bereits bei den personalpolitischen Grundentscheidungen des Betriebs Beteiligungsrechte. Diese erschöpfen sich jedoch in Beratungsrechten, weil sie ansonsten in die verfassungsrechtlich geschützte unternehmerische Freiheit zu weitgehen...mehr

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Mitbestimmung des Betriebsrats / 2.3 Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten

In wirtschaftlichen Angelegenheiten stehen dem Betriebsrat wegen des Grundsatzes der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit grundsätzlich keine Mitbestimmungsrechte, sondern nur Unterrichtungs- und Beratungsrechte zu. Die einzige – aber wichtige – Ausnahme bildet § 112 Abs. 4 BetrVG, der dem Betriebsrat bei sozialplanpflichtigen Betriebsänderungen nach §§ 111, 112, 112a Abs...mehr

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Mitbestimmung des Betriebsrats / 1.2 Konfliktlösung durch die Einigungsstelle

Kommt zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat keine Einigung zustande, so entscheidet auf Antrag einer der Beteiligten die Einigungsstelle. Deren Spruch ersetzt die notwendige Einigung.[1] Dabei können grundsätzlich sowohl Arbeitgeber als auch Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen, d. h. deren Bildung und Tätigwerden verlangen. Diese Möglichkeit besteht in dem Umfang, wie dem ...mehr

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Mitbestimmung des Betriebsrats / 1.8 Folgen der Missachtung der Mitbestimmungsrechte

Dem Betriebsrat stehen bei Verletzung von Mitbestimmungsrechten aus § 87 BetrVG drei Wege offen, die er parallel beschreiten kann: Falls der Arbeitgeber einen groben Verstoß im Sinne des § 23 Abs. 3 BetrVG begangen hat, z. B. die heimliche Installation von Überwachungskameras, kann der Betriebsrats oder auch eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft beim Arbeitsgericht beantrag...mehr

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Mitbestimmung des Betriebsrats / 1.4 Initiativrecht des Betriebsrats

Die erzwingbare Mitbestimmung bedeutet nicht nur, dass der Betriebsrat gegen beabsichtigte Maßnahmen des Arbeitgebers einen Unterlassungsanspruch hat; der Betriebsrat kann hier grundsätzlich auch die Selbstinitiative ergreifen, wenn er in einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit eine Regelung erreichen will. Der Arbeitgeber muss in diesen Fällen mit dem Betriebsrat verh...mehr

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Mitbestimmung des Betriebsrats / 1.6 Kein Mitbestimmungsrecht bei Gesetzes- und Tarifvorbehalt

Soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht, hat der Betriebsrat kein erzwingbares Mitbestimmungsrecht.[1] So hat der Betriebsrat z.B. kein Mitbestimmungsrecht bei der Installation von Fahrtenschreibern in Lkw, weil diese gesetzlich vorgeschrieben sind. Eine bestehende tarifliche Regelung schließt die Mitbestimmung des Betriebsrats aus. Eine tarifliche Regelung in...mehr

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Mitbestimmung des Betriebsrats / 2.1 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten ist gewissermaßen das "Herzstück" des BetrVG und schränkt einerseits in wichtigen Bereichen die Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers ein und bietet auf der anderen Seite dem Betriebsrat in wichtigen Fragen Einflussmöglichkeiten auf den Betrieb. Durch Tarifvertrag kann der Kreis der mitbestimmungspflichtigen sozialen Angelegenhei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitbestimmung des Betriebsrats / 1.7 Freiwillige Betriebsvereinbarungen

Alle sozialen Fragen, die nicht mitbestimmungspflichtig sind, kann der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber in einer sog. freiwilligen Betriebsvereinbarung regeln. Hier ist jedoch der Vorrang des Tarifvertrags nach § 77 Abs. 3 BetrVG zu beachten. Das bedeutet, dass die jeweilige Angelegenheit nicht bereits in einem für die Branche gültigen Tarifvertrag geregelt sein darf. Ob der ...mehr

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Praktikanten / 1.3.2.3.1 BetrVG

Für die Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes ist allein entscheidend, ob den Betroffenen aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Sinne des § 26 BBiG berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen vermittelt werden sollen. Derjenige, der in einem Betrieb ausgebildet wird, ist betriebsverfassungsrechtlich als Auszubildender anzusehen.[1] Praktikanten sind daher ...mehr

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Praktikanten / 1.3.2.3 Mitbestimmung

Die Personalvertretungsgesetze der Bundesländer sowie auch das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) enthalten Bestimmungen, deren Rechtsfolgen von der Anzahl der unter den persönlichen Geltungsbereich des jeweiligen Gesetzes fallenden Personen abhängen. Dazu gehören i. d. R. die Bestimmungen zur Größe der Personalvertretung, der Anzahl der freizustellenden Mitglieder und der M...mehr

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Praktikanten / 1.3.2.3.2 Personalvertretungsgesetze

Im Geltungsbereich der Personalvertretungsgesetze ist die Zuordnung differenzierter. Die Begriffsbestimmungen des § 4 Abs. 1 BPersVG und entsprechend der PersVG der Länder einerseits und § 5 Abs. 1 BetrVG andererseits können unterschiedlich ausgelegt werden.[1] Daher sind nach Ansicht der Rechtsprechung Praktikanten dann keine zur Berufsausbildung Beschäftigten im Sinne des ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / III. Beispiele für Schutzgesetze

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§ 38 Haftung der Unternehme... / I. In demselben Betrieb

Rz. 206 Zwischen den Begriffen "Betrieb" und "Unternehmen" besteht ein Unterschied. Der Begriff des Betriebs ist enger als der des Unternehmens. Es kommt mithin nicht auf die Identität des Unternehmens, sondern vielmehr auf die des Betriebes an. Rz. 207 Nach der früher nahezu einhelligen Auffassung war bei der rechtlichen Beurteilung des Merkmals "Betrieb" auf den arbeitsrecht...mehr

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Versetzung / 10.2 Mitbestimmung des Betriebsrats

Ausgangspunkt für die Frage der Mitbestimmung des Betriebsrats ist § 99 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Das BetrVG kennt als mitbestimmungspflichtige Maßnahme die Versetzung, die sich jedoch von der Versetzung i. S. d. § 4 TVöD grundlegend unterscheidet. Nach dem in § 95 Abs. 3 BetrVG geregelten weiten Versetzungsbegriff ist di...mehr

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Versetzung / 10.3 Sonderproblem: Versetzung von Personalrats-/Betriebratsmitgliedern

Personalratsmitglieder Bei Personalratsmitgliedern besteht durch § 55 Abs. 2 BPersVG eine erhebliche Einschränkung der Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes: Mitglieder des Personalrats dürfen gegen ihren Willen nur versetzt, abgeordnet oder unter Wechsel des Dienstorts umgesetzt werden, wenn dies auch unter Berücksichtigung der Mitgliedschaft im Personalrat aus wichtigen di...mehr

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Betriebliche Mitbestimmung ... / 2.1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Zentrales Regelwerk der betrieblichen Mitbestimmung ist das Betriebsverfassungsgesetz. Neben den organisationsrechtlichen Bestimmungen (Größe des Betriebsrats, Wahl und Konstituierung des Betriebsrats, Gremien usw.) finden sich hier die zentralen Vorschriften, die regeln, wann und in welchem Umfang der Betriebsrat an unternehmerischen Entscheidungen mitwirken darf bzw. muss....mehr

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Betriebliche Mitbestimmung ... / 2.1.2 Was regelt das BetrVG zur Mitbestimmung im Arbeitsschutz?

Die Mitwirkung und Mitbestimmung im Arbeitsschutz findet sich in den §§ 87 Abs. 1 Nrn. 7, 14 und 89–91 BetrVG (siehe dazu Abschn. 3.1 und 3.2).mehr

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Betriebliche Mitbestimmung ... / 3.2.1 Rechte nach § 89 BetrVG

§ 89 Abs. 1 BetrVG gibt dem Betriebsrat das Recht, sich dafür einzusetzen, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb durchgeführt werden. Praxis-Beispiel Arbeitsschutzausschuss Durch das BAG ist nun geklärt, dass der Betriebsrat den Arbeitgeber nicht im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung dazu zwingen kann, einen Arbeitsschutzausschuss...mehr

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Betriebliche Mitbestimmung ... / 3.2.2 Unterrichtungs- und Beratungsrechte nach § 90 BetrVG

Nach § 90 Abs. 1 BetrVG muss der Betriebsrat vom Arbeitgeber unterrichtet werden, wenn dieser plant, seine Betriebsstätten umzubauen, zu erweitern oder neu zu bauen. Selbiges gilt, wenn technische Anlagen entsprechend verändert werden, Arbeitsverfahren oder Arbeitsabläufe diesen Maßnahmen unterliegen oder Arbeitsplätze betroffen sind. Bei allen diesen Maßnahmen ist der Arbei...mehr

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Betriebliche Mitbestimmung ... / 3.1.3 Erweiterung der Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG)

Seit dem 18.6.2021 wurde die Mitbestimmung mit der Einführung des § 87 Abs. 1 Nr. 14 erweitert: Der Betriebsrat hat, wenn es im Unternehmen sog. "mobile Arbeit" gibt (z. B. Arbeit im Homeoffice), bei Regelungen zur Frage der Durchführung dieser Arbeit ebenfalls ein Mitbestimmungsrecht. Das betrifft natürlich auch Fragen des Arbeitsschutzes, obwohl hier vordringlich § 87 Abs....mehr

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Betriebliche Mitbestimmung ... / 3.2.3 Mitbestimmung nach § 91 BetrVG

Nach § 91 BetrVG kann der Betriebsrat Maßnahmen verlangen, wenn Arbeitnehmer durch Änderungen der Arbeitsplätze, der Arbeitsabläufe oder der Arbeitsumgebung, die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Kenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit offensichtlich widersprechen, in besonderer Weise belastet werden. Die Voraussetzungen für das Tätigwerden des Betrie...mehr

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Betriebliche Mitbestimmung ... / 3.2 Mitbestimmung und Mitwirkung nach §§ 89 ff. BetrVG

Die Vorschriften der §§ 89 ff. BetrVG regeln die weniger weitgehenden Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrats. 3.2.1 Rechte nach § 89 BetrVG § 89 Abs. 1 BetrVG gibt dem Betriebsrat das Recht, sich dafür einzusetzen, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb durchgeführt werden. Praxis-Beispiel Arbeitsschutzausschuss Durch das...mehr

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Betriebliche Mitbestimmung ... / 3.1 Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nrn. 7, 14 BetrVG

3.1.1 Gegenstand der Mitbestimmung Der Betriebsrat hat immer dann ein Mitbestimmungsrecht, wenn eine Arbeitsschutzvorschrift im Betrieb umgesetzt wird, die durch betriebliche Regelungen ausgefüllt werden muss. Das heißt umgekehrt, dass Vorschriften, die bereits konkrete Anweisungen enthalten, zur Umsetzung im Betrieb nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats bedürfen. Praxis-B...mehr

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Betriebliche Mitbestimmung ... / 2 Rechtliche Rahmenbedingungen der Mitbestimmung

Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte finden sich in verschiedenen Gesetzen, wichtig sind Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), Sozialgesetzbuch (SGB) VII, Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Mitbestimmungsgesetz (MitbestG), Personalvertretungsgesetze (PVG) des Bundes und der Länder sowie die kirchlichen Mitarbeitervertretungsgesetze (MVG). Wichtig Mitbestimmung gemäß Betriebsverf...mehr

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Betriebliche Mitbestimmung ... / 2.1.1 Was ist Mitbestimmung?

Grundsätzlich sollen Arbeitgeber und Betriebsrat vertrauensvoll zusammenarbeiten (§ 2 Abs. 1 BetrVG). Diese eher programmatische Aussage reicht indes nicht aus. Die Beteiligung des Betriebsrats an unternehmerischen Entscheidungen ist im Rahmen der Mitwirkung und der Mitbestimmung möglich. Die Mitwirkung ist das schwächer ausgestaltete Recht: Der Betriebsrat ist hier lediglich...mehr

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Betriebliche Mitbestimmung ... / Zusammenfassung

Überblick Arbeitsschutz ist ein zentrales Thema der aktiven Kooperation zwischen dem Arbeitgeber, seinen Beauftragten und dem Betriebsrat. Das Instrumentarium der rechtlichen Rahmenbedingungen, die sich in einer Vielzahl verschiedener Gesetze finden, sollte bekannt sein und aktiv verwendet werden. Der Betriebsrat ist nicht nur Partner bei Maßnahmen im Gesundheitsschutz, sond...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitbestimmung im Arbeitsschutz / Zusammenfassung

Begriff Spricht man von Mitbestimmung des Betriebsrats, so ist damit regelmäßig die "echte" Mitbestimmung gemeint, die bedeutet, dass eine Entscheidung des Arbeitgebers nur mit Zustimmung des Betriebsrats wirksam ist. Im Gegensatz dazu bleibt der Arbeitgeber bei den sonstigen Beteiligungsrechten des Betriebsrats letztlich in seiner Entscheidung frei. Im Hinblick auf den Arbe...mehr

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Betriebliche Mitbestimmung ... / 3.1.1 Gegenstand der Mitbestimmung

Der Betriebsrat hat immer dann ein Mitbestimmungsrecht, wenn eine Arbeitsschutzvorschrift im Betrieb umgesetzt wird, die durch betriebliche Regelungen ausgefüllt werden muss. Das heißt umgekehrt, dass Vorschriften, die bereits konkrete Anweisungen enthalten, zur Umsetzung im Betrieb nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats bedürfen. Praxis-Beispiel Mitbestimmung Nach § 26 DGUV...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitbestimmung im Arbeitsschutz / 1.1 Betriebsverfassung

Rechtsgrundlage in der Betriebsverfassung ist § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG. Die Vorschrift besagt, dass der Betriebsrat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, mitzubestimmen hat "bei Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsv...mehr

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Betriebliche Mitbestimmung ... / 3.4 Betriebsvereinbarungen im Arbeitsschutz

Betriebsvereinbarungen nach § 77 BetrVG sind nach Gesetzen, Verordnungen und Tarifverträgen weitere zentrale Normen der Regulierung von Arbeitsbedingungen im Betrieb, die für alle Arbeitnehmer gelten. Sie können weite Bereiche des Arbeitslebens regeln. Gleichzeitig ist die Betriebsvereinbarung die wichtigste Form der Ausübung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats. Sie gib...mehr

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Betriebliche Mitbestimmung ... / 3.1.2 Maßnahmen

Der zentrale Bereich der Mitbestimmung umfasst alle Maßnahmen, die sich aus Normen des Arbeitsschutzes ergeben (ArbSchG, GefStoffV, ArbStättV usw.) und die im Betrieb umgesetzt werden müssen. Gefährdungsanalysen, die Vereinbarung entsprechender Maßnahmen zur Verhinderung der Gefährdungslage und deren jeweilige Dokumentation sind ebenfalls Gegenstand der Mitbestimmung. Grundsä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitbestimmung im Arbeitsschutz / 6 Sonderfall: Mitbestimmung beim Arbeitsschutz des öffentlichen Dienstes

Abweichend von den Regeln und Abläufen zur Mitbestimmung in der Privatwirtschaft stellt sich, bei ansonsten absolut identischen Arbeitsschutzvorschriften, die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst dar. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat das Einsetzen der Mitbestimmung auf den Punkt fixiert, ab dem aus der – insoweit noch mitbestimmungsfreien – Gefährdungsanalyse Maßnah...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitbestimmung im Arbeitsschutz / 4 Mitbestimmung bei Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung

Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG weitgehende Mitbestimmungsrechte im Arbeitsschutz. Diese sind umso umfassender, je ausfüllungsbedürftiger eine Vorschrift ist, oder anders gesagt: je allgemeiner etwas formuliert ist, umso mehr nimmt die Bedeutung für die betriebliche Mitbestimmung zu. Damit liegt auf der Hand, dass die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Mitbestimmung ... / 3.4.1 Rahmenbedingungen der Betriebsvereinbarung

Eine Betriebsvereinbarung muss schriftlich niedergelegt und von Arbeitgeber und Betriebsrat unterzeichnet sein. Sie erfordert nicht, dass diese gemeinsam formuliert oder gemeinsam ausgearbeitet worden ist. Es reicht z. B. aus, dass die Betriebsvereinbarung arbeitgeberseitig vorformuliert und vom Betriebsrat lediglich gegengezeichnet wird. Praxis-Tipp Unterzeichnung einer Betr...mehr