Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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Langzeitkonten: Gestaltungs... / 3.2.1 Einlagen aus "Zeit"

Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG hat der Betriebsrat u. a. bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage und der vorübergehenden Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit mitzubestimmen. Soweit Einlagen auf Langzeitkonten aus "Zeit" (geleisteter Arbeitszeit) generiert werden, setzen solche Modelle eine (ggf. auch strukturelle) Differenz zwischen Vertragsarbei...mehr

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Langzeitkonten: Gestaltungs... / 3.2.3 Entnahmen aus Langzeitkonten

Bei Guthaben des Arbeitnehmers auf Langzeitkonten handelt es sich um individualrechtliche Ansprüche auf Freistellung von der Arbeitspflicht, ähnlich einem Urlaubsanspruch. Die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarte Entnahme unterliegt nicht der Mitbestimmung, sofern sich dadurch keine Auswirkungen auf andere Arbeitnehmer ergeben (z. B. Anordnung von Mehrarbeit geg...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4 Verbot der unbefugten Weitergabe an Dritte (§ 27 Abs. 1 Satz 2)

Rz. 16 § 27 Abs. 1 Satz 2 verbietet ausdrücklich die unbefugte Bekanntgabe der Mitteilung der Frau über ihre Schwangerschaft bzw. das Stillen an Dritte. Die Norm stellt das klar, was nach dem BDSG, aufgrund arbeitsvertraglicher Nebenpflicht und in Anerkennung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der werdenden oder jungen Mutter ohnehin gilt: Es ist Sache der Frau zu entsche...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Beteiligte Personen und Behörden, Offenbarungsverbot

Rz. 12 Zur Auskunft verpflichtet ist der Arbeitgeber. Die Auskunftspflicht ist nicht von der Betriebsgröße abhängig. Ist der Arbeitgeber eine natürliche Person, ist diese selbst zur Auskunft verpflichtet. Tritt als Arbeitgeber eine juristische Person auf, obliegt dem vertretungsberechtigten Organ die Auskunftspflicht.[1] Rz. 13 Die betreffende Arbeitnehmerin selbst trifft hin...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Berücksichtigungsfähige Entgeltbestandteile

Rz. 8 Zur Berechnung des Durchschnittsverdienstes ist zunächst der Gesamtverdienst gemäß § 2 Abs. 5 MuSchG im Referenzzeitraum festzustellen. Zum im Bezugszeitraum verdienten Arbeitsentgelt rechnet jede laufend gewährte geldwerte Gegenleistung des Arbeitgebers für die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten durch die Arbeitnehmerin im Berechnungszeitraum.[1] Rz. 9 Zum Ve...mehr

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BR-Mitbestimmung: Mobile Ar... / Zusammenfassung

Überblick Nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG hat der Betriebsrat seit dem 14.6.2021 (eingeführt durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz) ein Mitbestimmungsrecht bei der "Ausgestaltung von mobiler Arbeit, die mittels Informations- und Kommunikationstechnik erbracht wird". Dabei ist die Mitbestimmung auf die Ausgestaltung von mobiler Arbeit beschränkt und betrifft nicht deren ...mehr

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BR-Mitbestimmung: Mobile Ar... / 5 Weitere Beteiligungsrechte

Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG ist ein "Auffangtatbestand". Im Zusammenhang mit mobiler Arbeit bestehen weitere Rechte des Betriebsrats. In Betracht kommen: § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Der Betriebsrat hat bei der Gefährdungsbeurteilung und den daraus abzuleitenden Maßnahmen des Arbeitsschutzes mitzubestimmen. Auch für die mobile Arbeit ist eine Gefährdung...mehr

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BR-Mitbestimmung: Mobile Ar... / 4 Umfang des Mitbestimmungsrechts

Sowohl aus dem Wortlaut des § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG, als auch aus der Gesetzesbegründung ergibt sich eindeutig, dass das Mitbestimmungsrecht nur die Ausgestaltung der mobilen Arbeit betrifft. Die Ausgestaltung betrifft das "Wie" der mobilen Arbeit, nicht aber die Frage, ob diese Möglichkeit für Arbeitnehmer überhaupt geschaffen werden soll. Die Einführung der mobilen Arbei...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.4 Durchsetzung des Freistellungsanspruchs

Rz. 43 Mit dem Anspruch auf die zum Stillen "erforderliche" Zeit trifft das Gesetz eine allgemeine Regelung, die im Einzelfall entsprechend den jeweiligen Gegebenheiten aufseiten von Mutter, Kind und Arbeitgeber konkretisiert werden muss. Die stillende Frau und der Arbeitgeber sind gehalten, die allgemeine Regelung unter wechselseitiger Rücksichtnahme (§ 241 Abs. 2 BGB) geme...mehr

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BR-Mitbestimmung: Mobile Ar... / 1.2 Individualrechtlicher Anspruch auf mobiles Arbeiten?

Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG regelt nur die kollektivrechtlichen Fragen der Ausgestaltung von mobiler Arbeit. Es trifft keinerlei Aussage dazu, ob einerseits der Arbeitgeber mobile Arbeit anordnen kann und andererseits der Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Ermöglichung von mobiler Arbeit hat. Beides ist grundsätzlich nicht der Fall.[1] Verschieden...mehr

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Entgelttransparenz / 11 Fazit

Das als „Papiertiger“ belächelte Entgelttransparenzgesetz bietet Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten durch den Auskunftsanspruch eine Möglichkeit, Entgeltgleichheitsklagen gegen den Arbeitgeber dann erfolgreich zu führen, wenn die Auskunft ergibt, dass der Median des Entgeltes der Arbeitnehmer mit Vergleichsfähigkeit höher ist als die eigene Vergütung. T...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 8.3.1 Betriebe mit Arbeitnehmervertretung

Sofern im Betrieb bzw. in der Dienststelle ein Betriebs- bzw. Personalrat vorhanden ist, wird der Auskunftsanspruch grundsätzlich von diesem erfüllt, wobei der Arbeitgeber eine entsprechende Mitwirkungspflicht hat, um der Arbeitnehmervertretung die Auskunftserfüllung zu ermöglichen. Der Anspruch richtet sich nach wie vor gegen den Arbeitgeber, wird jedoch gewissermaßen über ...mehr

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Ergonomische Arbeitsplatzge... / Zusammenfassung

Überblick Eine Gestaltung der Arbeitsplätze unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Ergonomie erfüllt die Anforderungen an Wirtschaftlichkeit und Humanität. Die menschliche Arbeitskraft wird entsprechend den jeweiligen Leistungsvoraussetzungen genutzt und Erschwernisse durch ungünstige Körperhaltungen und -bewegungen werden vermieden. Bei der nachfolgend beschriebenen er...mehr

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Kennzahlen für das Personal... / 1.2 Personalkennzahlen und ihre Besonderheiten

Viele Sachverhalte lassen sich nicht direkt, sondern nur mittels Indikatoren erfassen. Z. B. das oben genannte Engagement der Mitarbeiter über Werte aus einer Mitarbeiterbefragung (HI1120102). Wie dieser Wert sind viele Indikatoren dann auch nur ordinal skalierbar, z. B. auf einer Skala von 1 (kein Engagement) bis 5 (viel Engagement). D.h. durch Zahlen werden zwar Wertigkeit...mehr

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Gefährdungsbeurteilung psyc... / 3.1 Mobiles Arbeiten

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beschreibt mobiles Arbeiten folgendermaßen: "Mobile Arbeit zeichnet sich dadurch aus, dass Arbeitnehmer ihre Arbeit von einem Ort außerhalb der eigentlichen Betriebsstätte erbringen. Mobile Arbeit kann entweder an einem Ort, der vom Arbeitnehmer selbst gewählt wird oder an einem fest mit dem Arbeitgeber vereinbarten Ort (z....mehr

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Mobbing / Zusammenfassung

Begriff Mobbing meint nicht ein schlechtes Betriebsklima, einen gelegentlich ungerechten Vorgesetzten oder den üblichen Büroklatsch. Bei Mobbing wird eine Person systematisch oft und während einer längeren Zeit mit dem Ziel der Ausgrenzung direkt oder indirekt angegriffen. Mobbing kann jeden treffen. Häufig findet es auf der gleichen Hierarchieebene statt, oft von oben nach ...mehr

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Die Rolle von Betriebsanwei... / 1 Form und Inhalt

Betriebsanweisungen müssen schriftlich vorliegen, und zwar in verständlicher Form und in der Sprache der Beschäftigten, d. h. für nicht deutschsprachige Beschäftigte sind evtl. Übersetzungen erforderlich. Betriebsanweisungen müssen auf den Arbeitsplatz zugeschnitten sein und beziehen sich z. B. auf eine bestimmte Anlage, ein Verfahren oder den Einsatz eines Gefahrstoffs für ...mehr

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Whistleblowing / 1.3 Spezielle Verpflichtungen

Zusätzlich gelten in besonderen Bereichen und Branchen spezielle Regelungen[1]: Aktiengesellschaften[2], Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute sowie Wertpapierdienstleistungsunternehmen[3], Banken, Versicherungen und Wertpapierhandel.[4] Weitere Vorschriften mit Bezug zu Hinweisgebermeldungen Sowohl § 84 Abs. 1 BetrVG als auch § 13 AGG sehen das Recht des Arbeitnehmers vor, ...mehr

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Whistleblowing / Zusammenfassung

Begriff Unter dem Fachbegriff Whistleblowing, der wörtlich mit "Verpfeifen" übersetzt werden kann, wird allgemein der Hinweis auf Missstände, Fehlverhalten, Rechtsverletzungen oder drohende Schäden in einem Unternehmen oder in einer Behörde verstanden. Es kann sich um rein interne Warnungen handeln, aber auch um Mitteilungen an Dritte, insbesondere Anzeigen gegenüber den zus...mehr

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Gefährdungsbeurteilung psyc... / 2.1 Gesetzliche Grundlagen

Der Arbeitgeber ist gemäß Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchzuführen. Die rechtlichen Vorgaben zur Gefährdungsbeurteilung gelten allerdings nur im Hinblick auf die Beurteilung der Belastungen, nicht der Beanspruchungen.[1] Das bedeutet, dass nur untersucht werden muss, wie ein Belastungsfaktor auf die Gesundheit de...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / II. Betriebsänderungen (§§ 111 ff. BetrVG)

Rz. 67 Liegt danach eine wirtschaftliche Angelegenheit vor, prüft der Betriebsrat, ob sich hieraus Beteiligungsrechte nach §§ 111–113 BetrVG ergeben. Ist dies der Fall, führen Unternehmer und Betriebsrat Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen. Diese Verhandlungen werden nachfolgend eingehend erläutert. Rz. 68 Die §§ 111–113 BetrVG regeln die Mitwirkungs- und Mitbes...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / Literaturtipps

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / I. Rechte des Wirtschaftsausschusses

Rz. 56 Das BetrVG (BetrVG 1972) bestimmt, dass in Unternehmen mit mehr als 100 ständig beschäftigten Arbeitnehmern ein Wirtschaftsausschuss zu bilden ist (§ 106 BetrVG). Rz. 57 Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses werden vom Betriebsrat bzw. vom Gesamtbetriebsrat für die Dauer seiner Amtszeit bestellt und können von ihm auch jederzeit wieder abberufen werden (§ 107 Abs. ...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 2. Folgen des Scheiterns der Verhandlungen

Rz. 79 Kommt der Interessenausgleich nicht zustande, kann der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit um Vermittlung ersucht werden (§ 112 Abs. 2 Satz 1 BetrVG). Überwiegend wird die Meinung vertreten, dass der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit von beiden Parteien auch von vornherein ermächtigt werden kann, eine verbindliche Entscheidung zu treffen.[118] Jedenfalls ist die...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 1. Unternehmens- oder betriebsbezogene Unterrichtung?

Rz. 60 Die Frage, ob das Unternehmen den Wirtschaftsausschuss ausschließlich über unternehmensbezogene wirtschaftliche Angelegenheiten unterrichten muss oder ob sich die Unterrichtungspflicht auch auf betriebsbezogene Daten bezieht, kann nicht abstrakt beantwortet werden. Ihre Beantwortung richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. Fest steht lediglich, dass ...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 1. Inhalt und Verhandlungen

Rz. 73 Der Interessenausgleich soll klären, ob, wann und in welcher Weise die vorgesehene Maßnahme durchgeführt werden soll. Ein Unternehmer, der Ansprüche auf Nachteilsausgleich (§ 113 BetrVG) vermeiden will, muss das für den Versuch einer Einigung über den Interessenausgleich vorgesehene Verfahren voll ausschöpfen. Falls dies erfolglos bleibt, muss er sodann die Einigungss...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 3. Grundsätze für Sozialplanabfindungen

Rz. 97 Im Mittelpunkt der meisten Sozialpläne stehen Abfindungsregelungen. Abfindungen sind auch zulässig, wenn der Arbeitnehmer alsbald an einem gleichwertigen Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden kann, weil jedenfalls der Bestandsschutz des bisherigen Arbeitsverhältnisses und daraus abgeleitete Anwartschaften verlorengehen.[156] Rz. 98 Für die Entscheidung der Einigungsste...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 2. Inhalt der Vorlagepflicht von Unterlagen an den Wirtschaftsausschuss

Rz. 63 Die Unternehmensleitung muss den Wirtschaftsausschuss nach § 106 Abs. 2 BetrVG über die wirtschaftlichen Unternehmensangelegenheiten nicht nur rechtzeitig und umfassend unterrichten, sie ist vielmehr auch verpflichtet, ihm die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Die Informations- und Vorlagepflicht durch den Unternehmer dient der Vorbereitung des Wirtschaftsausschus...mehr

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§ 20 Joint Ventures / II. Betriebliche Mitbestimmung bei der Gründung des Joint Ventures

Rz. 100 Geht die Gründung des Joint Ventures mit einer Betriebs- oder Unternehmensveräußerung einher, haben die Partner betriebliche Mitbestimmungsrechte zu beachten. So kann eine Pflicht zur rechtzeitigen und umfassenden Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses über die geplante Veräußerung eines Betriebes oder eines Betriebsteils (Asset Deal; zu den Begriffen Asset Deal un...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / B. Wichtige arbeitsrechtliche Fachbegriffe

Rz. 2 Nachfolgend werden zunächst die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fachbegriffe erläutert, die zum "Grundhandwerkszeug" eines gesellschaftsrechtlich tätigen Juristen gehören. ▪ Arbeitsrecht Dieser Begriff bezeichnet das besondere Recht der abhängigen Arbeit, d.h. der Arbeit, die ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gegen Entgelt leistet (§ 61...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 2. Betriebsübergang

Rz. 71 Der Betriebsübergang ist grds. kein Fall einer Betriebsänderung i.S.d. § 111 BetrVG.[101] Die Rechte der Arbeitnehmer werden umfassend durch § 613a BGB gesichert. Allerdings können aus Anlass des Betriebsübergangs Mitwirkungsrechte des Betriebsrates nach § 111 BetrVG entstehen. Beispiel Der Veräußerer nimmt eine erhebliche Personalreduzierung vor (vgl. § 111 Satz 3 Nr....mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 1. Verhandlungsverfahren

Rz. 88 Auch bei der Aufstellung eines Sozialplans sollen Unternehmer und Betriebsrat zunächst eine Einigung über den Inhalt des Sozialplans anstreben. Kommt keine Einigung zustande, kann der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit um Vermittlung ersucht oder sofort die Einigungsstelle angerufen werden. Einigen sich die Betriebspartner vor der Einigungsstelle nicht, so entschei...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 5. Gültigkeitsdauer und Beendigung eines Sozialplans

Rz. 123 Zur Klarstellung ist es zweckmäßig, die Gültigkeitsdauer des Sozialplans festzulegen. Dabei kann als Termin auf den Zeitpunkt abgestellt werden, bis zu dem die geplanten personellen Maßnahmen abzuschließen sind. Rz. 124 In dem Sozialplan selbst kann dessen Dauer bestimmt werden. Ferner kann der Sozialplan eine Kündigungsmöglichkeit vorsehen. Ansonsten ist eine außeror...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 6. Wirkung des Sozialplans

Rz. 131 Sozialpläne sind Betriebsvereinbarungen besonderer Art (§ 112 Abs. 1 Satz 3 BetrVG).[204] Sie sind nach den für die Tarifauslegung geltenden Grundsätzen auszulegen.[205] Bei der Auslegung ist der Zweck des Sozialplans (Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile infolge der Betriebsänderung) mit zu berücksichtigen.[206] Rz. 132 Der Tarifvorbehalt des § 77 Abs. 3 BetrVG gilt ...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / IV. Sozialplanverhandlungen

Rz. 84 In Unternehmen mit i.d.R. mehr als 20 Arbeitnehmern besteht bei Betriebsänderungen i.S.d. § 111 BetrVG grds. ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates zur Aufstellung eines Sozialplans. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Interessenausgleich zwischen Unternehmer und Betriebsrat zustande gekommen ist. Zu beachten sind lediglich die Einschränkungen des § 112...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 1. Vorliegen einer "Betriebsänderung"

Rz. 69 Die in § 111 Satz 3 BetrVG gesetzlich geregelten Fälle einer Betriebsänderung sind:mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 3. Wahl der Arbeitnehmervertreter

Rz. 143 Die Wahl der Arbeitnehmervertreter muss nach § 5 Abs. 1 DrittelbG nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl in allgemeiner, geheimer, gleicher und unmittelbarer Wahl erfolgen. Rz. 144 Die Durchführung der Wahl regelt die Wahlordnung zum DrittelbG (WODrittelbG). Rz. 145 Die Kosten der Wahlen trägt das Unternehmen (§ 10 Abs. 3 Satz 1 DrittelbG). Rz. 146 Aktiv wahlberechtigt ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 2 AGB-Kontrolle / a) Erfasste Vereinbarungen

Rz. 19 Nach § 310 Abs. 4 S. 1 BGB finden die §§ 305 ff. BGB keine Anwendung auf Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen. Der Begriff des Tarifvertrags ist vor dem Hintergrund des § 1 TVG zu verstehen, so dass hierunter Verträge zwischen mindestens einer Gewerkschaft auf der einen und einem Arbeitgeberverband oder einem Einzelunternehmen auf der anderen Seite zu fas...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 2. Personeller und zeitlicher Geltungsbereich eines Sozialplans

Rz. 93 Von dem Geltungsbereich eines Sozialplans werden alle Arbeitnehmer erfasst, die infolge einer Betriebsänderung wirtschaftliche Nachteile erleiden. Dabei genügt bereits die Möglichkeit eines Nachteils.[150] Ein solcher Nachteil ist bei Arbeitnehmern zu verneinen, die eine wirtschaftlich gleichwertige Anschlusstätigkeit gefunden haben.[151] In eine ähnliche Richtung geht...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 3. Zuständigkeit der Einigungsstelle

Rz. 66 Können Unternehmensleitung und Wirtschaftsausschuss über Inhalt und Umfang der Unterrichtungs- und Vorlagepflicht kein Einvernehmen herstellen, besteht die Möglichkeit, die Einigung auf Antrag einer Seite durch Spruch der Einigungsstelle ersetzen zu lassen (§ 109 BetrVG). Die Zuständigkeit der Einigungsstelle erstreckt sich auf alle Meinungsverschiedenheiten zwischen ...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / III. Interessenausgleichsverhandlungen

Rz. 72 Im Fall einer Betriebsänderung muss mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich "im Geiste" vertrauensvoller Zusammenarbeit verhandelt werden (§ 112 Abs. 1 BetrVG i.V.m. §§ 2 Abs. 1, 74 Abs. 1 BetrVG). 1. Inhalt und Verhandlungen Rz. 73 Der Interessenausgleich soll klären, ob, wann und in welcher Weise die vorgesehene Maßnahme durchgeführt werden soll. Ein Untern...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 4. Andere finanzielle Zuwendungen und Leistungen sowie sonstige Vergünstigungen

Rz. 113 Betriebsänderungen können für Arbeitnehmer verschiedenartige wirtschaftliche Nachteile haben. Entsprechend vielfältig sind – neben Abfindungen – die Möglichkeiten finanzieller Zuwendungen. Rz. 114 Bei Versetzungen kommt v.a. Folgendes in Betracht:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Künftige Leistungen aufgrund eines Sozialplans

Rn. 40 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 FinVerw (R 5.7 Abs 9 EStR 2012) und Literatur (vgl A/D/S, § 249 HGB Rz 133, 6. Aufl, § 253 Rz 266, 6. Aufl; Schubert in Beck'scher Bilanzkommentar, § 249 HGB Rz 100 "Sozialplan"; Mayer-Wegelin in Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung, 5. Aufl, § 249 HGB Rz 229 "Sozialplan") sind gleichermaßen der Ansicht, dass für künftige Leistungen au...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / (7) Zuleitung an den Betriebsrat

Rz. 113 Nach § 5 Abs. 3 UmwG muss der vollständige[268] Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf einen Monat vor den Zustimmungsbeschlüssen den zuständigen Betriebsräten[269] der jeweiligen Rechtsträger zugeleitet werden.[270] Auf die Monatsfrist,[271] nicht aber auf die Zuleitung als solche, kann vom Betriebsrat verzichtet werden.[272] Bei Fristverzicht durch den Betriebsrat...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Entgelt / 9 Mitbestimmung

Soweit keine tarifliche Regelung über die Höhe des Entgelts besteht, unterliegen Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere bei der Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und der Einführung und Änderung von neuen Entlohnungsmethoden nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrats. Das Mitbestimmungsrecht erstreckt sich dabei auch auf die außertar...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 135 Das Arbeitsverhältnis ist darauf angelegt, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringt und hierfür vom Arbeitgeber die vereinbarte Vergütung erhält. Nicht selten kommt jedoch "das echte Leben" dazwischen und ein Arbeitnehmer ist – aus welchem Grund auch immer – an der Erbringung seiner Arbeitsleistung verhindert. In diesen Fällen hat der Arbeitgeber zunächst...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 4. Reichweite von Ausschlussfristen

Rz. 321 Was die zulässige Reichweite von Ausschlussfristen angeht, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass wegen § 202 BGB die Verjährung bei Haftung wegen Vorsatzes nicht im Voraus durch Rechtsgeschäfte erleichtert werden kann. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass dieses Verbot nicht nur Verkürzungen von Verjährungsfristen im eigentlichen Sinne, sondern auch die Vereinbaru...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 2. Betriebsratsanhörung

Rz. 25 Der Betriebsrat ist vor Ausspruch der Kündigung ordnungsgemäß nach § 102 BetrVG anzuhören. Hierzu müssen dem Betriebsrat zunächst die notwendigen Sozialdaten des zu kündigenden Mitarbeiters mitgeteilt werden. Dies sind insb. Alter, Familienstand, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltsverpflichtungen. Ist eine Sozialauswahl durchgeführt worden, müssen dem Betriebsrat auc...mehr