Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Freistellung im Steuerabzugsverfahren nach § 50d Abs. 2 S. 1 EStG

Einer Freistellungsbescheinigung mangelt es nicht am Rechtsschutzbedürfnis, wenn während des Freistellungszeitraums infolge einer fehlenden Ausschüttung zwar noch keine Kapitalertragsteuer entstanden ist, aber ein bedingter Gewinnverwendungsbeschluss mit Zuflusszeitpunkt im Freistellungszeitraum gefasst wurde. Beachten Sie: Die Freistellungsbescheinigung wird wegen Ablaufs des ...mehr

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Das Jahressteuergesetz 2022... / 9. Weitere Änderungen des EStG

Weitere Änderungen des EStG sind: die Steuerfreistellung von Sonderleistungen für Pflegekräfte für die Zeit von Oktober 2022 bis April 2023 (§ 3 Nr. 11b EStG), die Steuerfreistellung des Grundrentenzuschlags ab dem VZ 2022 (§ 3 Nr. 14a EStG), der vollständige Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3 S. 6 Halbs. 2 EStG), Verfahrensverbesserungen bei der Rie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Strategieentwicklung: Proze... / Zusammenfassung

Unternehmen müssen sich immer wieder erneuern, Strategieentwicklung muss laufend erfolgen. Die Beteiligung der richtigen Führungskräfte an der Strategieentwicklung ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Know-how-Träger und Meinungsbildner, auch aus der 2. oder 3. Führungsebene, sollen involviert werden. Die Bedürfnisse der Kunden bzw. des Markts müssen im Mittelpunkt der Analysen...mehr

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Strategieentwicklung: Proze... / 3 Harmonischer Dreiklang zur erfolgreichen Strategieentwicklung

Um für ein Unternehmen erfolgreich eine Strategie entwickeln und implementieren zu können, werden folgende Komponenten benötigt (s. Abb. 3):[1] Ein Strategieteam mit den richtigen Fähigkeiten. Die richtigen Werkzeuge zur Strategiefindung. Eine effiziente und effektive Vorgehensweise. Abb. 3: Erfolgreiche Strategiefindung und -umsetzung benötigen das harmonische Zusammenspiel von...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gefahrenlage

Rn. 29 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Das Erfordernis einer Konzernbildungskontrolle besteht auch aus Sicht der (Minderheits-)Gesellschafter eines potenziellen MU, da ihr Einfluss durch die Gründung von TU und die Verlagerung von Entscheidungsprozessen in diese Gesellschaften ausgehöhlt werden kann (Mediatisierungseffekt). Die Verwaltung der Beteiligungen obliegt dem Vorstand (vg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Gewinngemeinschaft

Rn. 5 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Gewinngemeinschaft ist gemäß § 292 Abs. 1 Nr. 1 AktG ein Vertrag, durch den sich eine AG, KGaA oder SE verpflichtet, ihren Gewinn oder den Gewinn einzelner ihrer Betriebe ganz oder z. T. mit dem Gewinn anderer UN oder einzelner Betriebe anderer UN zur Aufteilung eines gemeinschaftlichen Gewinns zusammenzulegen. Der verpflichtete Vertragspa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Unternehmereigenschaft

Rn. 9 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Ausgleichs- und Berichtspflichten der §§ 311ff. AktG richten sich nur an herrschende "UN". Beherrschende Aktionäre, die selbst keine Unternehmer sind, werden nicht erfasst. Eine Erstreckung auf alle beherrschenden Gesellschafter ist weder mit dem eindeutigen Wortlaut noch mit dem System des Aktienkonzernrechts, das auf dem UN-Begriff aufba...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Reichweite

Rn. 35 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Konzernvorgänge sind grds. Teil der eigenverantwortlichen UN-Leitung, die das Gesetz dem Vorstand zuweist (vgl. Goette, AG 2006, S. 522 (523)). Ungeschriebene Mitwirkungsbefugnisse der HV kommen daher allein dann in Betracht, "wenn eine von dem Vorstand in Aussicht genommene Umstrukturierung der Gesellschaft an [... der, d.Verf.] Kernkompeten...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Intensivierung der Abhängigkeit durch Konzernierung

Rn. 26 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Selbst in einer personalistisch strukturierten AG, KGaA bzw. SE greift kein eigenständiger Präventivschutz, wenn ein bereits bestehendes Abhängigkeitsverhältnis durch Ausübung einheitlicher Leitung zu einem Konzern verdichtet wird (vgl. KK-AktG (2004), Anhang zu § 318, Rn. 6; Raiser/Veil (2015), § 60, Rn. 28; a. A. Martens, GmbHR 1984, S. 265...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Satzungsmäßige Ermächtigung

Rn. 31 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Konzernbildung in der AG, KGaA bzw. SE ist dabei unter einer doppelten Fragestellung zu betrachten: nämlich zum ersten derjenigen nach dem Erfordernis einer Satzungsermächtigung und zum zweiten derjenigen nach der Kompetenzverteilung zwischen Vorstand und Mitgliederversammlung. Es entspricht der heute im Schrifttum ganz h. M., dass Maßnah...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vertragsinhalt

Rn. 10 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Durch den TGAV nach § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG verpflichtet sich eine AG, KGaA oder SE, einen Teil ihres Gewinns oder den Gewinn einzelner ihrer Betriebe ganz oder z. T. an einen anderen abzuführen. Vertragspartner der AG, KGaA oder SE kann jede andere Person sein, es muss kein UN sein. Ist der Vertragspartner aber ein UN, so werden dieses UN eb...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines

Rn. 21 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 In formeller Hinsicht verlangt § 315 Satz 2 AktG einen Antrag von Aktionären, deren Anteile zusammen den Schwellenwert des § 142 Abs. 2 Satz 1 AktG, d. h. mindestens 1 % des Grundkap. oder den anteiligen Betrag von 100.000 EUR, erreichen. Das gesetzliche Quorum, auf das in § 315 Satz 1 AktG aufgrund der engen tatbestandlichen Fassung des Antr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Vertragsparteien

Rn. 5 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Parteien eines UN-Vertrags nach § 291 Abs. 1 AktG sind ein MU und ein TU. Rn. 6 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Das TU ist das verpflichtete UN, das gemäß § 291 Abs. 1 AktG eine AG, KGaA oder SE sein kann. Auch bei der Vorgesellschaft ist – anders als bei der Vorgründungsgesellschaft – von der Vertragsfähigkeit auszugehen, denn auch sie untersteht be...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Situation im Aktienrecht

Rn. 49 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Wenngleich die rechtstatsächliche Relevanz der Themenstellung mangels zumindest einschlägiger höchstrichterlicher Rspr. zweifelhaft erscheinen muss (vgl. zur praktischen Relevanz MünchKomm. AktG (2020), Anhang zu § 317, Rn. 9; Decher, ZHR 2007, S. 126 (137); Hüffer, in: FS Goette (2011), S. 191 (196f.); Mülbert (1996), S. 476ff.), so entsprac...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Formelle und materielle Voraussetzungen

Rn. 9 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Beschlussfassung über die Zustimmung richtet sich nach den allg. Vorschriften der §§ 121ff. AktG. § 130 AktG verlangt, dass der Zustimmungsbeschluss in die notarielle Niederschrift zur HV aufgenommen wird. Gemäß § 133 Abs. 1 AktG ist für die Zustimmung eine einfache Stimmenmehrheit notwendig, soweit nicht Gesetz oder Satzung eine größere M...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Umwandlung beim Tochterunternehmen

Rn. 33 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Wenn das beherrschte UN auf ein drittes UN verschmolzen wird, erlischt seine Rechtspersönlichkeit und alle Verbindlichkeiten gehen auf den übernehmenden Rechtsträger über. Dies gilt allerdings nicht für den BHV; dieser wird vielmehr durch die Verschmelzung beendet. Wird dagegen auf das TU ein dritter Rechtsträger verschmolzen, geht dessen Ver...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Rechenschaft gegenüber Außenstehenden

Rn. 10 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Neben der internen Information hat der JA auch den Zweck, gegenüber den externen Adressaten Rechenschaft abzulegen. Im Zuge der Modernisierung des Handelsrechts durch das BilMoG hat dieser Zweck des JA spürbar an Bedeutung gewonnen. Denn der Gesetzgeber verfolgte in erster Linie das Ziel, mit Blick auf diese Adressaten das Informationsniveau ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundsätze des Strafrechts

Rn. 5 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Straftaten werden je nach dem Wert des durch sie verletzten Rechtsguts und dem daraus folgenden Schweregrad der Tat nach Unrecht und Schuld unterschieden in Verbrechen und Vergehen. Verbrechen sind Taten, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind (vgl. § 12 Abs. 1 StGB). Vergehen sind Taten, die mit einer geringeren Mindestfre...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Rechtsfolgen fehlerhafter Verträge

Rn. 17 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Nichtigkeit eines TGAV bestimmt sich nach den allg. zivilrechtlichen Nichtigkeitsgründen, bspw. nach den §§ 123, 142 BGB, nach § 134 BGB i. V. m. den §§ 57, 58, 60 AktG oder nach § 138 BGB. Verbotswidrig erbrachte Leistungen der Gesellschaft unterliegen dem besonderen aktienrechtlichen Rückgewähranspruch des § 62 AktG. Bereits erbrachte L...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Entwicklung und Potenziale der E-Bilanz

Rn. 63 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 In Anbetracht des definierten Mindestumfangs befürchteten die Wirtschaft sowie deren StB zum Einführungszeitpunkt der E-Bilanz einen erheblichen Anpassungsbedarf für das betriebliche Rechnungswesen, wie z. B. die Änderung der Bearbeitungsreihenfolge der steuerlichen Überleitungen (vgl. Koch/Nagel, NWB 2010, S. 1340 (1344)) und die Notwendigke...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Besonderheiten bei Entgeltfortzahlung, Urlaub und Beteiligung des Betriebsrats

Zusammenfassung Überblick Teilzeitmodelle gehören inzwischen zum "Standardrepertoire" der betrieblichen Praxis. Neben der "klassischen" Form der Teilzeitarbeit mit (ggf. auch ungleichmäßig) verkürzten und/oder verringerten Arbeitstagen sind hier unter anderem die Teilzeitvarianten der Blockteilzeit (z. B. "jede 2. Woche frei") oder der langzyklischen (Block-)Teilzeitarbeit in...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.8 Bericht bezüglich übernahmerechtlicher Angaben im börsennotierten Konzern

Rz. 112 Das Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz (ÜbernRLUmsG) von 2006 transformierte die Übernahmerichtlinie von 2004 in deutsches Recht. Zur Transformation von Art. 10 Übernahmerichtlinie fügte das ÜbernRLUmsG einen neuen Abs. 4 in § 315 HGB ein, der mit dem CSR-RLUG in § 315a HGB verschoben wurde. Danach sind im Konzernlagebericht zahlreiche übernahmespezifische Angaben ...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.4.2.6 Spezielle Sachverhaltsgestaltungen

Rz. 93 Zur flexiblen Ausgestaltung von Bewertungsmethoden können weiterhin Sachverhaltsgestaltungen auch gezielt in der Weise eingesetzt werden, dass auch sie gleichsam automatisch auf eine Nivellierung von Schwankungen der in den Abschlüssen ausgewiesenen Jahresergebnisse hinwirken. Ergebnisabhängige Sachverhaltsgestaltungen kommen vor allem für solche Gesellschaften infrage...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 3.2 Mitbestimmung über Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten

Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei Fragen zu Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage. Danach steht dem Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht bei der Vereinbarung der Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG zu....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.2 Wirkungsbreite

Rz. 66 Je mehr Rechenwerke durch eine bilanzpolitische Maßnahme berührt werden, desto größer ist deren Wirkungsbreite. Als "Rechenwerke" sind dabei anzusehen: Handelsbilanz, Steuerbilanz, Ermittlung des gemeinen Werts von Gesellschaftsanteilen, Konzernbilanz nach HGB und ggf. IFRS, betriebsinterne Ergebnisrechnung; in diesem Zusammenhang sind auch die Steuererklärungen der A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernlagebericht: Inhalt ... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Der Konzernlagebericht ist nach § 290 Abs. 1 Satz 1 HGB von den gesetzlichen Vertretern eines Mutterunternehmens in den ersten 5 Monaten des Konzerngeschäftsjahres aufzustellen, das dem abgelaufenen Konzerngeschäftsjahr folgt.[1] Die Aufstellungsfrist verkürzt sich nach § 290 Abs. 1 Satz 2 HGB bei kapitalmarktorientierten Mutterunternehmen, die nicht nach § 327a HGB be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.3 Wirkungsdauer

Rz. 68 Der Aspekt der Wirkungsdauer betrifft hauptsächlich die materielle Bilanzpolitik, weil aufgrund der sog. Zweischneidigkeit der Bilanz eine bilanzpolitische Maßnahme sich in der Folgezeit grundsätzlich entgegengesetzt auswirkt. So bedingt z. B. bei einem Anlagegut die höhere Abschreibung in der Anfangszeit geringere Abschreibungsmöglichkeiten für die restliche Nutzungs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einzelunternehmen: Rechnung... / 1.1 Das Einzelunternehmen als Rechtsform

Rz. 1 Das Einzelunternehmen ist eine Rechtsform, die einige Rechnungslegungsbesonderheiten mit sich bringt. Diese Rechnungslegungsbesonderheiten erwachsen aus den Besonderheiten der Rechtsform. Innerhalb des Privatrechts stellt der Gesetzgeber den Betrieben in unterschiedlichen Gesetzen zahlreiche Rechtsformen zur Verfügung.[1] Deren Anzahl wird durch die Möglichkeit der Komb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.3.2 Geschäftsverlauf

Rz. 40 Die Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs hat mit zeitraumbezogenen Informationen über die Geschäftstätigkeit des Konzerns im abgelaufenen Geschäftsjahr zu erfolgen. Dazu ist nach DRS 20.62 auf Entwicklungen und Ereignisse einzugehen, die für den Geschäftsverlauf ursächlich waren, sowie deren Bedeutung für den Konzern zu beurteilen. Konkret werden...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.2 Grundlagen des Konzerns

Rz. 24 Für den in § 315 Abs. 1 Sätze 1–3 HGB verlangten, unter das Gebot der Vermittlung tatsächlicher Verhältnisse gestellten Wirtschaftsbericht genügt es nicht, den Geschäftsverlauf und die Lage des Konzerns zu analysieren und darzustellen. Vorgeschaltet ist für eine fundierte Analyse des Geschäftsverlaufs und der wirtschaftlichen Lage auf die Grundlagen des Konzerns einzu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
BgA bei Beteiligung an gewerblich tätiger Personengesellschaft

Leitsatz 1. Beteiligt sich eine juristische Person des öffentlichen Rechts an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft, wird hierdurch ein BgA (hier: BgA Beteiligung) begründet (Bestätigung der Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 29.11.2017 ‐ I R 83/15, BFHE 260, 327, BStBl II 2018, 495, Rz 18, m.w.N.). Fungiert die Personengesellschaft als Holdinggesellschaft und beg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagespiegel / Anlagegitter / 3.3.1 Beteiligungen

Rz. 53 Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften sind grundsätzlich zu den Anschaffungskosten zu erfassen. Dies gilt auch dann, wenn die vertraglich vereinbarte Einlage bei einer Neugründung oder bei einer Kapitalerhöhung noch nicht in voller Höhe geleistet wurde; in diesem Fall gehen die Anschaffungskosten in voller Höhe in den Anlagespiegel ein, in Höhe des noch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagespiegel / Anlagegitter / 3.3 Besonderheiten bei Finanzanlagen

Rz. 52 Die vorstehend dargestellten Grundsätze für den Ausweis im Anlagespiegel gelten sinngemäß auch für die Finanzanlagen. Allerdings ergeben sich hier Besonderheiten, da in aller Regel – von Wertpapieren zunächst abgesehen – keine mengenmäßigen, sondern überwiegend wertmäßige Änderungen auftreten. Weist der Anlagespiegel im Bereich der Finanzanlagen Zu- oder Abgänge aus, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagespiegel / Anlagegitter / 2.1 Vertikale Gliederung nach dem Bilanzschema

Rz. 4 Zur Erstellung des Anlagespiegels verpflichtete Unternehmen haben diesen vertikal entsprechend dem Bilanzgliederungsschema des § 266 Abs. 2 HGB aufzubauen, d. h. sämtliche Posten des Anlagevermögens einzubeziehen. Gem. § 265 HGB sind auch im Anlagespiegel abweichende, der Klarheit dienende Postenbezeichnungen zulässig, neue Posten dürfen eingefügt, unerhebliche Posten ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 4.1.4 Beteiligung des Betriebsrats

Hat der Betriebsrat nach § 93 BetrVG die innerbetriebliche Ausschreibung von freien Stellen verlangt, kann er nach § 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG der Einstellung eines Bewerbers die Zustimmung verweigern, wenn die Stellenausschreibung nicht oder nicht ordnungsgemäß erfolgt ist. Zu einer nicht ordnungsgemäßen Stellenausschreibung zählt auch eine, die unter Verletzung des § 11 AGG e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
EuGH: Bei Betrug oder Missb... / 1. Auslegung der Art. 167 und 168 MwStSystRL – Vorlagefrage des FG Nürnberg

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat mit dieser Entscheidung auf einen Vorlagebeschlusses des Finanzgerichts Nürnberg[1] (FG) hin eine weitere Frage im Zusammenhang mit der Auslegung der Art. 167 und 168 der MwStSystRL im Licht des (unionsrechtlichen) Grundsatzes des Verbots von Betrug beantwortet.[2] Das "vorlegende" FG wollte dabei vor allem wissen, ob im Fall...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 3.2 Beweiserleichterungen für den Arbeitnehmer

§ 22 AGG verhilft einem Arbeitnehmer, der aus Gründen des § 1 AGG benachteiligt worden ist, zu erheblichen Erleichterungen in einem Rechtsstreit gegen den Arbeitgeber. Danach genügt es zunächst, wenn der benachteiligte Arbeitnehmer Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines der nach § 1 AGG geschützten Merkmale vermuten lassen. Gelingt das, so ist es dann Sache d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 4.1.3 Die Merkmale des § 1 AGG in der Stellenausschreibung

Praxis-Beispiel Vertriebsmitarbeiter gesucht! Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Unterstützung für unser junges Vertriebsteam eine Verkaufskraft. Idealerweise sind Sie zwischen 25 und 35 Jahre alt und verfügen über eine kaufmännische Ausbildung sowie Verkaufserfahrung im Außendienst. Sie beherrschen die deutsche Sprache perfekt in Wort und Schrift. Sie sind in jeder ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorsteuerabzug bei unterneh... / 2. Der Einnahmenschlüssel

Bei teilunternehmerisch verwendeten Leistungsbezügen soll die Aufteilung der Vorsteuer in entsprechender Anwendung von § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG nach einem Einnahmenschlüssel vorgenommen werden können.[30] Dabei werden die Einnahmen aus dem unternehmerischen Bereich – netto, ohne Umsatzsteuer, wie der Entwurf ausdrücklich betont – ins Verhältnis gesetzt zu den Gesamteinnahmen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ESOP, VSOP & Co.: Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung

Zusammenfassung Viele Unternehmen suchen qualifizierte und motivierte Arbeits- und Nachwuchskräfte – der "War for Talents" tobt längst. Gerade für Start-ups und junge Unternehmen, die keine Spitzengehälter zahlen können, kann die Beteiligung von Mitarbeitern am Erfolg des Unternehmens besonders attraktiv sein. Der sog. Skin-in-the-Game-Effekt motiviert die Mitarbeiter, sich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Transparenzregister Offline: Ausschluss der Öffentlichkeit

Zusammenfassung Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs ist die fünfte EU-Geldwäscherichtlinie teilweise rechtswidrig, da sie unverhältnismäßig in die europäischen Grundrechte auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie auf den Schutz personenbezogener Daten der registrierten Personen eingreift. Seit dieser Entscheidung vom 22.11.2022 verwehren Datenbanken europäi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Die Einführung des "Gesellschaftsregisters" ab 1.1.2024

Zusammenfassung Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts (MoPeG) zum 1.1.2024 wird ein neues Register geschaffen, das Gesellschaftsregister. Dieses tritt selbstständig neben Handels- und Transparenzregister und soll Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) und ihre Gesellschafter erfassen. Obwohl die Eintragung der GbR vom Gesetzgeber als...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen: Sonderfälle un... / 1.3 Dividendenansprüche

Eine Aktivierung hat grundsätzlich erst zu erfolgen, wenn die ausschüttende Gesellschaft (AG, GmbH etc.) einen Gewinnverwendungsbeschluss gefasst hat. Der Ausschüttungsanspruch ist zeitversetzt im nächsten Wirtschaftsjahr einzubuchen. Der Sonderfall einer phasengleichen Aktivierung im Beherrschungsfall ist in der Steuerbilanz laut Beschluss des Großen Senats des BFH nicht zul...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Betriebsratslose Betriebe

Rz. 6 In Betrieben, in denen kein Betriebsrat besteht, sei es weil keiner gewählt wurde, sei es weil der Betrieb gar nicht betriebsratsfähig ist, hat der Arbeitgeber gemäß § 81 Abs. 3 BetrVG die Arbeitnehmer zu allen Maßnahmen zu hören, die Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer haben können. In betriebsratslosen Betrieben soll eine angemessene Beteiligu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 19 Bürgerge... / 2.3 Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen

Rz. 14 Abs. 3 legt fest, dass sich die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes um das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen mindern. Damit steht fest, dass die Leistungen bedarfsorientierte Leistungen mit Fürsorgecharakter sind. Rz. 15 Regelungen zur Berücksichtigung von Einkommen enthalten §§ 11ff. und die aufgrund der Ermächtigung in § 13 Abs. 1 erlassene Bürge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 4 Vorrang ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält handlungsleitende Regeln für die Agenturen für Arbeit der Bundesagentur für Arbeit. Nach den Zielen und Leistungen der Arbeitsförderung (§§ 1 und 3) sowie der Zuweisung von Verantwortlichkeiten an die Hauptakteure am Arbeitsmarkt (Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgeber und Arbeitnehmer) in § 2 erfolgt mit § 4 folgerichtig eine grobe Priorisierung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 10.9.1 Regelung

§ 15a EStG begrenzt die Verlustverrechnung bei beschränkter Haftung. Nach gesellschaftsrechtlichen Regelungen können den Kommanditisten Buchverluste über den Betrag ihrer Einlage hinaus anteilig zugerechnet werden, auch wenn hierdurch negative Kapitalkonten entstehen. Steuerrechtlich darf der einem Kommanditisten zuzurechnende Teil am Verlust der KG jedoch weder mit anderen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 10.10.4 Besonderer Verrechnungskreis/Einkunftsquelle

Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen dürfen nur mit Gewinnen aus der nämlichen Einkunftsquelle verrechnet werden. Einkunftsquelle ist die Beteiligung am jeweiligen Steuerstundungsmodell.[1] Dabei werden die verschiedenen Einkunfts- bzw. Verlustzuweisungsquellen auch innerhalb eines Fonds getrennt behandelt. Erzielt der Anleger aus einer vermögensverwaltenden ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 10.10.2 Anwendungsbereich

Die Beschränkungsregelung des § 15b EStG gilt auch für andere Einkunftsarten. So nehmen § 13 Abs. 7 EStG, § 18 Abs. 4 Satz 2 EStG, § 20 Abs. 7 EStG, § 21 Abs. 1 Satz 2 EStG und § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG darauf Bezug. Wegen dieser Anwendungsregelungen in allen denkbaren betroffenen Einkunftsarten ist ein Wechsel der Einkunftsart bei einzelnen betroffenen Beteiligungen unerheblic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 10.10.6 Verlustabzug

Nach § 15b Abs. 1 Satz 2 EStG mindern die Verluste die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Wirtschaftsjahren aus derselben Einkunftsquelle erzielt. § 10d EStG findet keine Anwendung. Daher sind die Verluste unbeschränkt bis zur Höhe des (künftigen) Gewinns aus der nämlichen Einkunftsquelle verrechenbar. Ein Verlustrücktrag ist nicht vorgesehen. Er würde auch ...mehr