Rz. 93

Zur flexiblen Ausgestaltung von Bewertungsmethoden können weiterhin Sachverhaltsgestaltungen auch gezielt in der Weise eingesetzt werden, dass auch sie gleichsam automatisch auf eine Nivellierung von Schwankungen der in den Abschlüssen ausgewiesenen Jahresergebnisse hinwirken.

Ergebnisabhängige Sachverhaltsgestaltungen kommen vor allem für solche Gesellschaften infrage, bei denen die Gesellschafter selbst ihrem Unternehmen Leistungen zur Verfügung stellen, weil hier von den sich auf diese Leistungen beziehenden bilanzpolitischen Maßnahmen keine externen Personen mit der Gesellschaft entgegenstehenden Interessen betroffen werden. Hierzu zählen insbesondere:

  • Tätigkeitsvergütungen für die Gesellschafter mit einer von vornherein stark ergebnisabhängigen Komponente (Tantieme),
  • stille Beteiligung der Gesellschafter mit Gewinn- und Verlustbeteiligung,
  • gewinnabhängige Vergütungskomponente in anderen Rechtsverhältnissen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft, z. B. Miet- und Pachtverhältnisse, Darlehen mit teilweise variabler Verzinsung oder Überlassung von Schutzrechten und Patenten,
  • in dieselbe Richtung gehen auch an bestimmten Erfolgskennzahlen anknüpfende variable Sonderzahlungen für die Arbeitnehmer, die zumindest – in bestimmten Grenzen – zu einer Flexibilisierung des Personalaufwands führen.
 

Rz. 94

Steuerlich können außerdem vorteilhafte Ausgleichseffekte zwischen den Einkommenssphären der Gesellschaft und der Gesellschafter entstehen. Man denke z. B. an den Fall einer neu gegründeten GmbH, bei der sich hohe Anlaufverluste ergeben. Über eine stille Gesellschaft lassen sich diese Verluste zu einem erheblichen Teil auf den Gesellschafter verlagern, wo sie bei Verrechnung mit positiven Einkünften zeitnah zu Steuerreduzierungen führen. Bei der Gesellschaft bliebe die steuerwirksame Verrechnung dieses Verlustanteils mangels positiver Ergebnisse zunächst ungewiss.

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