Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / bb) Bereichsausnahme (Banken und Versicherungen)

Rz. 256 Abweichend von der dargestellten Grundregel des § 13b Abs. 4 Nr. 2 ErbStG, derzufolge Anteile an Kapitalgesellschaften bei einer Beteiligung von nicht mehr als 25 % Verwaltungsvermögen darstellen, gilt für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Versicherungsunternehmen eine Ausnahmeregelung. Zum Betriebsvermögen derartiger Unternehmen gehören grds. vielf...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / E. Mehrere Auftraggeber / Streitgenossen

Literaturhinweise: Hansens, Ermittlung des Kostenerstattungsanspruchs des aus dem Rechtsstreit ausgeschiedenen Streitgenossen, RVGreport 2014, 216; Naundorf, Die Anwaltsvergütung bei der Durchsetzung je eigener Ansprüche in aktiver Streitgenossenschaft, AGS 2016, 105; H. Schneider, Die Haftung von Streitgenossen für die Gerichtskosten, AGS 2019, 313; Schneider, Mehrere Auf...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Literaturtipps

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Nachlaufende Verpflichtungen und Sanktionsmechanismus

Rz. 381 Wird der Gesellschaftsvertrag hinsichtlich der entsprechenden Regelungen innerhalb eines Zeitraums von 20 Jahren nach dem Zeitpunkt der Steuerentstehung geändert, so dass die Voraussetzungen von § 13a Abs. 9 S. 1 ErbStG nicht mehr erfüllt sind, oder entsprechen die tatsächlichen Verhältnisse innerhalb dieses Zeitraums nicht mehr den gesellschaftsvertraglichen Vorgabe...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / d) Sonderfall: Nießbrauch

Rz. 35 Der Nießbrauch (als dingliches Recht) an einem Personengesellschaftsanteil kann bei entsprechender Ausgestaltung (also der Vermittlung sowohl von Mitunternehmerinitiative als auch von Mitunternehmerrisiko) die mitunternehmerische Beteiligung an einer Gesellschaft i.S.d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Abs. 3 EStG oder nach § 18 Abs. 4 S. 2 EStG vermitteln.[87] Die Beurteil...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / (4) Organ- und Gewebespende

Rz. 138 Wenn der Verfügende einer Organ- oder Gewebespende zugestimmt hat, gleichzeitig aber lebenserhaltende Maßnahmen in einer Patientenverfügung ablehnt, so liegen zwei sich scheinbar widersprechende Erklärungen vor, die den Patientenwillen abbilden und interpretiert werden müssen, weil eine postmortale Spende erst zulässig ist, wenn der Hirntod des Spenders feststeht (§§...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / hh) Anteile an Personen- oder Kapitalgesellschaften

Rz. 89 Im Rahmen der Nachfolgeplanung kann der Anteil an einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft anstelle einer unmittelbaren Übertragung auch mittelbar zugewandt werden. Dies gilt ebenfalls für den Anteil an einer stillen Gesellschaft, insbesondere für die atypisch stille Gesellschaft. Die mittelbare Zuwendung des Gesellschaftsanteils erfolgt offen, wenn d...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Zugehörigkeit zum Betrieb

Rz. 11 Wirtschaftsgüter gehören dann zu einem Betriebsvermögen, wenn sie dem Hauptzweck des jeweiligen Gewerbebetriebes dienen. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, sind die jeweiligen Wirtschaftsgüter dem Grundvermögen, dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen oder dem übrigen Vermögen im bewertungsrechtlichen Sinne zuzuordnen. § 95 Abs. 1 BewG regelt den Grundsatz de...mehr

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Programmkurzbeschreibung / 5 Steuerberechnung für Gewerbetreibende

Die Steuerberechnung ermöglicht die Ermittlung der voraussichtlichen Gesamtsteuerbelastung auf Basis des BWA-Forecasts sowie auf Basis einer alternativen Situation. Mit der Berechnung der alternativen Situation können z.B. die Steuereffekte aus der Abschreibung geplanter Investitionen, aus der Vornahme einer Ansparabschreibung oder aus der Beteiligung an einem geschlossenen ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Aufteilung des Betriebsvermögens von Personengesellschaften

Rz. 38 Das nach Maßgabe von § 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG bestimmte Betriebsvermögen wird gem. § 109 Abs. 1 BewG entsprechend den Vorgaben des § 11 Abs. 2 BewG bewertet. Anschließend ist der so ermittelte Wert entsprechend den Regelungen des § 97 Abs. 1a BewG auf die Gesellschafter der Personengesellschaft aufzuteilen.[98] Auch hierbei ist die Unterscheidung von Gesamthandsvermögen...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Grundsätzliches

Rz. 185 Gem. § 13b Abs. 2 ErbStG kommt die Anwendung der Verschonungsregeln für Produktivvermögen nur in Bezug auf das begünstigte Vermögen in Betracht. Um dieses zu bestimmen, muss der (Netto-)Wert des Verwaltungsvermögens ermittelt werden. Den ersten Schritt hierzu stellt die Identifikation der zum Verwaltungsvermögen zählenden Vermögensgegenstände dar, den zweiten deren B...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Erfordernis der Mitunternehmerstellung des Erwerbers

Rz. 48 Wie bereits erwähnt, ist Voraussetzung für den begünstigten Übergang eines Mitunternehmeranteils, dass dieser ohne Unterbrechung dieser Eigenschaft auf den Erwerber übergeht. Denn ein – auch nur zeitweiliger bzw. kurzfristiger – Wechsel der Vermögensart hin zum Privatvermögen schließt die Anwendung von § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG aus.[145] Aus diesem Grund ist beispiels...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 2. Leitsatz: BGH, Beschl. v. 13.12.2011 – II ZB 4/11

Rz. 162 Betrifft eine auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechung ohne Beteiligung des Gerichts mehrere zwischen den Parteien anhängige Verfahren, fällt die Terminsgebühr in jedem der Verfahren gesondert an, berechnet nach den jeweiligen Streitwerten der betroffenen Verfahren.mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / c) Verfügungsbeschränkungen

Rz. 368 Gemäß § 13a Abs. 9 S. 1 Nr. 2 ErbStG müssen die Verfügungsmöglichkeiten der Gesellschafter über die Anteile an der übertragungsgegenständlichen Personen- oder Kapitalgesellschaft beschränkt sein. Der Gesellschaftsvertrag darf lediglich Verfügungen zugunsten von Mitgesellschaftern, Angehörigen i.S.v. § 15 AO und – inländischen oder vergleichbaren ausländischen[883] – ...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 1. Frage

Rz. 94 In einem Verfahren werden mehrere Auftraggeber vertreten. Diese sind unterschiedlich am Prozess beteiligt. A, B und C werden als Gesamtschuldner wegen einer Forderung in Höhe von 10.000 EUR in Anspruch genommen, im Wege der Widerklage machen A und B in diesem Verfahren gemeinsam 6.000 EUR und C allein weitere 4.000 EUR geltend. – Wie ist das abzurechnen?mehr

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AGS 01/2023, Die Entwicklun... / 2. Bedürftigkeit: Ansatz von Wohnkosten

Wie sind die Voraussetzungen der Beratungshilfe? Die Antwort ergibt sich aus dem BerHG. Zum einen müssen die objektiven Zugangsvoraussetzungen vorhanden sein. Danach darf die Inanspruchnahme der Beratungshilfe nicht mutwillig erscheinen, es muss sich um eine notwendige Hilfe handeln und es dürfen keine anderen zumutbaren Hilfen vorliegen. Außerdem muss es sich um eine vorderg...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Kürzung des Versorgungsfreibetrags

Rz. 4 Der Versorgungsfreibetrag beträgt seit 1996 für Ehegatten und für Lebenspartner rückwirkend ab Juli 2001 unverändert 256.000 EUR = 500.000 DM. Er ist um den nach § 14 BewG zu ermittelnden Kapitalwert dieser Versorgungsbezüge zu kürzen. Die Kürzung nach § 17 S. 2 ErbStG wird sowohl bei laufenden Versorgungsbezügen wie auch bei Versorgungsbezügen in Form von Einmalzahlun...mehr

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Programmkurzbeschreibung / 8 Steuerberechnung für gewerbliche Personengesellschaften

Die Steuerberechnung ermöglicht die Ermittlung der voraussichtlichen Gesamtsteuerbelastung auf Basis des BWA-Forecasts. Bei Bedarf ist eine alternative Situation durch nochmaligen Programmdurchlauf zu berechnen (Änderung der BWA-Hochrechnung, Änderung der Einkünfte des zu analysierenden Gesellschafters). Durch die Berechnung der alternativen Situation können beispielsweise d...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 6. Leitsatz: BGH, Beschl. v. 9.5.2017 – VIII ZB 55/16

Rz. 166 Ein Rechtsanwalt wirkt an einer "auf die Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung ohne Beteiligung des Gerichts" nur mit – und verdient damit eine Terminsgebühr nach § 2 Abs. 2 RVG –, wenn bei Beginn des Gesprächs eine Einigung der Parteien noch nicht erzielt worden war.mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Sonderbetriebsvermögen

Rz. 29 Außer dem (Anteil am) Gesamthandsvermögen gehören zum Betriebsvermögen der Gesellschaft gem. § 97 Abs. 1 Nr. 5 S. 2 BewG auch die Wirtschaftsgüter, die im Eigentum eines Gesellschafters, mehrerer oder aller Gesellschafter stehen, soweit diese Wirtschaftsgüter bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen der Gesellschaft gehören. Gleiches gilt für hiermit...mehr

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Programmkurzbeschreibung / 9 Steuerberechnung für Freiberufler-Gesellschaften

Die Steuerberechnung ermöglicht die Ermittlung der voraussichtlichen Gesamtsteuerbelastung auf Basis des BWA-Forecasts sowie auf Basis einer alternativen Situation. Mit der Berechnung der alternativen Situation können beispielsweise die Steuereffekte aus der Abschreibung geplanter Investitionen, aus der Vornahme einer Ansparabschreibung oder aus der Beteiligung an einem gesc...mehr

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Programmkurzbeschreibung / 6 Steuerberechnung für Freiberufler

Die Steuerberechnung ermöglicht die Ermittlung der voraussichtlichen Gesamtsteuerbelastung auf Basis des BWA-Forecasts sowie auf Basis einer alternativen Situation. Mit der Berechnung der alternativen Situation können beispielsweise die Steuereffekte aus der Abschreibung geplanter Investitionen, aus der Vornahme einer Ansparabschreibung oder aus der Beteiligung an einem gesc...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 4. Zuwendungen bei Personengesellschaften

Rz. 215 Auch bei Leistungen eines Gesellschafters an eine Personengesellschaft oder bei Leistungen einer Personengesellschaft an einzelne Gesellschafter gilt: Diese beinhalten keine freigebige Zuwendung, wenn sie im Rahmen und zur Förderung des Gesellschaftszwecks getätigt werden. Erst wenn die Leistungen nicht mehr als ausgewogen anzusehen sein können, kommt eine freigebige...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 2. Leitsatz: BGH, Beschl. v. 30.4.2003 – VIII ZB 100/02

Rz. 151 Waren Streitgenossen in einem Prozess, in welchem ein Streitgenosse obsiegt hat und ein anderer unterlegen ist, durch einen gemeinschaftlichen Anwalt vertreten, so kann der obsiegende Streitgenosse grundsätzlich nur den seiner Beteiligung am Rechtsstreit entsprechenden Bruchteil der Anwaltskosten von dem Prozessgegner erstattet verlangen (Aufgabe von BGH, Beschl. v. ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (a) Zivilrecht

Rz. 71 Den sog. Nachfolgeklauseln ist gemeinsam, dass sie die Fortführung der Gesellschaft mit dem bzw. den Erben/Vermächtnisnehmern des verstorbenen Gesellschafters vorsehen. Es handelt sich um einen erbrechtlichen Übergang der Gesellschaftsrechte. Die Erben treten nach Ansicht des BGH[195] – allerdings nur dann, wenn die vereinbarte Nachfolgeklausel mit der erbrechtlichen ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Freie Verfügungsmacht über den Zuwendungsgegenstand

Rz. 33 Der Bedachte muss die tatsächliche und rechtliche freie Verfügungsmöglichkeit über den Zuwendungsgegenstand erlangen. Dies ist auch dann zu bejahen, wenn der Bedachte bereits während der schenkweisen Zuwendung eines Grundstücks Verhandlungen über dessen Weiterveräußerung führt und der Weiterverkauf dann innerhalb von vier Tagen nach der Grundstücksübertragung erfolgt....mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Literaturtipps

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / X. Verfahrensrechtliche Gesichtspunkte, Abs. 10

Rz. 353 Ob und inwieweit bestimmte Vermögensgegenstände zu einer wirtschaftlichen Einheit gehören, wird im Rahmen der Bewertung dieser wirtschaftlichen Einheit bestimmt. Die Bestimmung der Vermögensart und der festgestellte Wert sind jeweils Gegenstand des Feststellungsbescheides (§ 182 Abs. 1 S. 1 AO).[980] Demgegenüber obliegt die Entscheidung, ob bzw. inwieweit hieraus fo...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / C. Rechtsfolgen

Rz. 18 Soweit bei Kapitalgesellschaftsanteilen, Gewerbebetrieben oder gewerblichen bzw. gewerblich geprägten Personengesellschaften die Wertermittlung unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten erfolgt (§ 11 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BewG), ist der Anwendungsbereich des vereinfachten Ertragswertverfahrens grundsätzlich eröffnet. Rz. 19 Nach dem Wortlaut des Gesetzes "kann das verei...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Betriebsvermögen (Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Alt. 1)

Rz. 24 Gegenstand der Feststellung nach § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BewG ist der Wert eines Einzelunternehmens, einer Personengesellschaft oder eines Anteils daran, soweit ertragsteuerlich von einer Mitunternehmerschaft auszugehen ist. Es kann sich um einen gewerblich tätigen, gewerblich geprägten oder freiberuflich tätigen Betrieb handeln (vgl. §§ 95, 96 BewG).[105] Aus diesem ...mehr

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Programmkurzbeschreibung / 6.1 Voraussichtliche Einkünfte erfassen

Zunächst werden die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit automatisch aus dem BWA-Forecast übernommen. Die weiteren sechs Einkunftsarten sind im Anschluss zu erfassen. Dabei sind hinsichtlich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb, der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sowie der Einkünfte aus Kapitalvermögen folgende Besonderheiten zu beachten: Es sind die Einkünfte aus Gewe...mehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / 2. Flankierende Anordnungen zur Erweiterung der Befugnisse

Rz. 42 Aufgrund der genannten Unterschiede mag es im Einzelfall zweckmäßig sein, eine angeordnete Testamentsvollstreckung durch eine postmortale (oder auch transmortale) Vollmacht zugunsten des Testamentsvollstreckers zu flankieren:mehr

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Programmkurzbeschreibung / 8.2 Erfassung der voraussichtlichen Gesellschafter-Einkünfte

Zunächst werden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor Gewerbesteuer - da die Gewerbesteuer erst anschließend ermittelt wird - automatisch aus dem BWA-Forecast übernommen. Als Betriebsausgabe bereits berücksichtigte Gewerbesteuervorauszahlungen bzw. Einstellungen in die Gewerbesteuerrückstellung sind somit wieder hinzuzurechnen (vgl. vorletzte Zeile der BWA-Datenerfassung). Ge...mehr

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Programmkurzbeschreibung / 5.1 Voraussichtliche Einkünfte erfassen

Zunächst werden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor Gewerbesteuer - da die Gewerbesteuer erst anschließend ermittelt wird - automatisch aus dem BWA-Forecast übernommen. Als Betriebsausgabe bereits berücksichtigte Gewerbesteuervorauszahlungen bzw. Einstellungen in die Gewerbesteuerrückstellung sind somit wieder hinzuzurechnen (vgl. vorletzte Zeile der BWA-Datenerfassung). Ge...mehr

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Programmkurzbeschreibung / 9.2 Erfassung der voraussichtlichen Gesellschafter-Einkünfte

Da die Analyse gesellschafterbezogen erfolgt, ist zunächst der entsprechende Gesellschafter auszuwählen. Die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit werden automatisch aus dem BWA-Forecast übernommen.Die weiteren sechs Einkunftsarten sind im Anschluss zu erfassen. Die Eingaben erfolgen teilweise in Höhe der Einkünfte (Nettogröße nach Abzug der Betriebsausgaben, Werbungskosten) u...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 8. Offene Fonds

Rz. 42 Investmentfonds sind mitunter börsennotiert. Soweit für sie eine Kursnotierung vorliegt, richtet sich die Bewertung allein hiernach.[134] Auch wenn Beteiligungen an sog. offenen Investmentfonds keine unmittelbare Beteiligung an einer börsennotierten Kapitalgesellschaft darstellen, sind Investmentfonds verpflichtet, börsentäglich den Rücknahmewert der Anteile zu ermitte...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 10. REITs

Rz. 45 Bei einer Beteiligung an REITs, bei denen es sich um börsennotierte Immobilien-Aktiengesellschaften handelt, sind Gegenstand einer Übertragung (unter Lebenden oder von Todes wegen) grundsätzlich Aktien mit einer stichtagsbezogenen Börsennotierung. Die Bewertung richtet sich daher nach § 11 Abs. 1 BewG. Besonderheiten gegenüber anderen Kapitalgesellschaften bestehen gr...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / aa) Veräußerungsfälle

Rz. 252 Die Behaltensregelungen für Anteile an Kapitalgesellschaften sind in § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 4 ErbStG geregelt. Auch hier ist – wie bei Betriebsvermögen bzw. Mitunternehmeranteilen – die Veräußerung schädlich; als Veräußerung gilt gem. § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 4 S. 1 ErbStG auch die verdeckte Einlage der Anteile in eine (andere Kapitalgesellschaft).[596] Schädlich ist auc...mehr

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zfs 01/2023, Zustimmung der... / 2 Aus den Gründen:

[…] Nach Auffassung des Gerichts bedarf es bei bloßer Unterbrechung einer Hauptverhandlung, an welcher die Staatsanwaltschaft nicht teilgenommen hatte, auch bei einer Einspruchsrücknahme außerhalb der Hauptverhandlung zwischen den beiden Terminen keiner Zustimmung durch die Staatsanwaltschaft. Lediglich für den Fall der Aussetzung wird die Meinung in der Literatur vertreten,...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / dd) Veräußerung wesentlicher Betriebsgrundlagen

Rz. 266 Schließlich stellt § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 4 S. 2 Alt. 3 ErbStG auch die Veräußerung wesentlicher Betriebsgrundlagen einer Veräußerung der Beteiligung gleich, wenn hierbei das Vermögen (also der Veräußerungserlös)[627] an die Gesellschafter verteilt wird. Hinsichtlich des Begriffs der wesentlichen Betriebsgrundlagen gelten dieselben Grundsätze wie in den Nachsteuerfäll...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / d) Abfindungsbeschränkungen

Rz. 373 Nach § 13a Abs. 9 S. 1 Nr. 3 ErbStG muss schließlich die Abfindung eines aus der Gesellschaft ausscheidenden Gesellschafters auf einen Betrag unter dem gemeinen Wert der Beteiligung beschränkt werden. Das Ausmaß der Abfindungsbeschränkung ist gleichzeitig nach § 13a Abs. 9 S. 3 ErbStG maßgeblich für die Bemessung des vorzunehmenden Wertabschlags. Rz. 374 Maßgebliche B...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VII. Nachlassvergleich

Rz. 26 In der Praxis schließen die Beteiligten eines Nachlasses zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung oder als Abschluss einer gerichtlichen Auseinandersetzung einen Vergleich darüber ab, wie bei einer unklaren erbrechtlichen Situation die Beteiligung der Parteien am Nachlass sein soll. Auch vor den Gerichten der freiwilligen Gerichtsbarkeit kann während des ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz, BVerfGStRAnpG, ZustAnpV (Abs. 5, 6, 7) sowie Steueränderungsgesetz 2015 (Abs. 8–10)

Rz. 9 Hervorzuheben sind die Änderungen des BewG durch das Steueränderungsgesetz 2015.[22] Es handelt sich dabei um Regelungen betr. die Bewertung nichtnotierter Anteile an einer Kapitalgesellschaft und Regelungen betr. die Grundbesitzbewertung. Für die Fälle, in denen die Beteiligung am Nennkapital nicht mit der Gewinn- und Verlustverteilung übereinstimmt, wurde durch eine ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / i) Verschmelzung von Kapitalgesellschaften

Rz. 207 Bereits vor Einführung des § 7 Abs. 8 ErbStG soll nach Auffassung der Finanzverwaltung bei der Verschmelzung von zwei Kapitalgesellschaften eine freigebige Zuwendung der Gesellschafter der übernehmenden Gesellschaft an die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft in Betracht kommen. Und zwar immer dann, wenn die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft von ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / d) Mehrere Erben

Rz. 24 Wird ein Erblasser von mehreren Erben nach §§ 2032 ff. BGB beerbt, findet die Ermittlung der Bemessungsgrundlage nach § 10 ErbStG gleich statt, wie bei einem Anfall der Erbschaft bei nur einem Erben. Die Ermittlung der Bemessungsgrundlage erfolgt dabei je nach quotaler Beteiligung des einzelnen Erben am Nachlass. Erhält der einzelne Erbe darüber hinaus im Wege eines V...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Vermeidung von mittelbaren Schenkungen und Verschaffungsvermächtnissen

Rz. 417 Sollen die Begünstigungen für Produktivvermögen in Anspruch genommen werden, setzt dies voraus, dass der Erblasser/Schenker Inhaber dieses Vermögens ist, bevor es auf den Erwerber übergeht. Mittelbare Schenkungen (bei denen fremdes Produktivvermögen erworben werden soll)[993] und Verschaffungsvermächtnisse[994] sind nicht begünstigt. Bei lebzeitigen Zuwendungen ist d...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 12. Partiarische Darlehen/Typische Unterbeteiligung

Rz. 49 Darlehen, deren Verzinsung sich als eine Beteiligung am Gewinn des Darlehensnehmers darstellt (partiarische Darlehen) werden nach denselben Grundsätzen bewertet wie Einlagen stiller Gesellschafter.[153] Dasselbe gilt auch für typische Unterbeteiligungen, also dann, wenn der Unterbeteiligte nicht in einem Rechtsverhältnis zur Gesellschaft (dann stille Gesellschaft) ste...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 1. Unbeschränkte Vollmacht

Rz. 89 Teilweise wird vertreten, eine Vorsorgevollmacht von Unternehmern und Gesellschaftern sollte im Außenverhältnis keine Beschränkungen enthalten, um sicherzustellen, dass eine Betreuung bestmöglich vermieden wird.[127] Dem ist grundsätzlich zuzustimmen. Hinweis Man muss sich an dieser Stelle jedoch darüber im Klaren sein, dass auch von einer unbeschränkten Vollmacht die ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / c) Berücksichtigung von Verbindlichkeiten

Rz. 179 Gemäß Art. 10 Abs. 1 DBA sind Schulden, die für den Erwerb, die Instandsetzung oder die Instandhaltung von unbeweglichem Vermögen (oder sonstigem Vermögen i.S.v. Art. 5 DBA) aufgenommen wurden, bei diesem Vermögen abzuziehen. Das Gleiche gilt für Schulden, die im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Betriebsstätte oder einer festen Einrichtung i.S.d. Art. 6 DBA aufgeno...mehr