Fachbeiträge & Kommentare zu Beschränkte Steuerpflicht

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsstätte (Begriff) – ... / 1 Systematische Einordnung

Betriebsstätten sind keine rechtlich selbstständigen Einheiten, sondern unselbstständige Teile eines Unternehmens. An das Vorliegen einer Betriebsstätte knüpfen im nationalen und internationalen Steuerrecht bestimmte Besteuerungsrechte und -pflichten an. Im Übrigen ist die Betriebsstätte auch für Lohn-, Erbschaft- und Umsatzsteuer relevant. Gleichfalls ist die Betriebsstätte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerabzugsverfahren – ABC... / 3 Praxisfragen

Das Steuerabzugsverfahren einschließlich des Haftungsverfahrens ist so geregelt, dass es den EU-rechtlichen Vorgaben entspricht. Die Regelung widerspricht also nicht den Grundfreiheiten.[1] Der Steuerabzug hat nur zu erfolgen, wenn beschränkte Stpfl. besteht. Allerdings ist das Steuerabzugsverfahren nicht geeignet, über das Bestehen der beschränkten Steuerpflicht zu entscheid...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Inländische Einkünfte – ABC... / 2.2 Einzeltatbestände

Von den Tatbeständen des § 49 Abs. 1 EStG sind im Bereich der KSt unter Berücksichtigung der isolierenden Betrachtungsweise die folgenden relevant: Land- und Forstwirtschaft, wenn der Betrieb im Inland liegt[1]; gewerbliche Einkünfte, wenn im Inland eine Betriebsstätte i. S. d. § 12 AO oder ein ständiger Vertreter i. S. d. § 13 AO vorhanden ist.[2] Abzustellen ist auf die inl....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsstätte (Banken) – A... / 2.1 Vorliegen einer Betriebsstätte

Begründet eine Bank in einem anderen Staat eine Zweigniederlassung, ist diese steuerlich als Betriebsstätte zu qualifizieren, § 12 S. 2 Nr. 2 AO; Art. 5 Abs. 2 Buchst. b OECD-MA. Eine Bankbetriebstätte liegt nach § 18 BsGaV vor, wenn die Betriebsstätte Teil ist eines Kreditinstituts i. S. d. § 1 Abs. 1 des Kreditwesengesetzes, eines Finanzdienstleistungsinstituts i. S.d § 1 Abs....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsstätte (Gewinnzuord... / 1 Systematische Einordnung

Ein Anknüpfungspunkt für eine beschränkte Steuerpflicht ist das Vorliegen einer Betriebsstätte im Inland (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG). Auf der anderen Seite werden durch eine ausländische Betriebsstätte eines unbeschränkt Stpfl. sog. ausländische Einkünfte (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) erzielt (§§ 34d Nr. 2 a , 34c Abs. 1 EStG), die für die Anwendung des § 34c Abs. 1 E...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Lizenzgebühren (Steuerabzug... / 3 Praxisfragen

Ein besonderes Problem ergibt sich daraus, dass ein Inlandsbezug, der zu inländischen Einkünften und damit zur beschränkten Steuerpflicht und zum Steuerabzug führt, schon gegeben ist, wenn das Recht in ein inländisches Register eingetragen worden ist. Eine Nutzung im Inland ist nach dem Wortlaut des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f sowie Nr. 6 EStG nicht erforderlich. Das kann zu...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Influencer: Einkünfteerziel... / 5.1.1 Beschränkte Steuerpflicht

Zunächst stellt sich die Frage, ob der im Ausland (aufgrund dortigem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt) ansässige Influencer im Inland eine beschränkte Steuerpflicht begründet. Eine solche besteht, wenn der Influencer weder über Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland verfügt und im Inland Einkünfte i. S. d. § 49 EStG erzielt. Maßgebend sind dabei die im Inland e...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Influencer: Einkünfteerziel... / 5.2.3 Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland

Übt der Influencer seine Tätigkeit als Einzelunternehmer oder im Rahmen einer Personengesellschaft (bspw. zusammen mit weiteren Influencern) aus und gibt er seinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Inland auf gilt Folgendes: Es kann entweder in Bezug auf Einzelwirtschaftsgüter zur Entstrickung des Betriebsvermögens nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG oder zur fiktiven Betriebs...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Influencer: Einkünfteerziel... / 5.2.1 Beibehaltung des Wohnsitzes in Deutschland

Bleibt der Influencer im Inland wohnhaft und erzielt er lediglich Einkünfte im Ausland, stellt sich die Frage, wer diese Einkünfte letztlich besteuern darf. Aufgrund seines Wohnsitzes in Deutschland unterliegt der Influencer weiterhin mit seinen gesamten weltweit erzielten Einkünften (Welteinkommensprinzip) der unbeschränkten (Körperschaft- oder) Einkommensteuerpflicht. Wird...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Influencer: Einkünfteerziel... / 5.1.2 Steuererhebung und Steuerabzug nach § 50a EStG

Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG Von besonderer Bedeutung ist der Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG i. V. m. §§ 73a-73g EStDV für Einkünfte, die durch im Inland ausgeübte künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen erzielt werden, einschließlich der Einkünfte aus anderen mit diesen Leistungen zusammenhängenden Leistungen (bs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.1 Systematik und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 50 EStG regelt, wie beschr. Stpfl. zu besteuern sind. Die Vorschrift schließt an § 49 EStG an; während dort bestimmt ist, welche Einkünfte als inländische Einkünfte der beschr. Steuerpflicht unterliegen, regelt § 50 EStG, nach welchen Grundsätzen die Besteuerung durchzuführen ist. § 50 EStG prägt damit den Charakter der beschr. Steuerpflicht. Wenn die beschr. Steuerp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.2 Abgeltung durch den Steuerabzug

Rz. 92 Soweit Einkünfte eines beschr. Stpfl. einem Steuerabzug (Quellensteuer) unterliegen, ist die Steuer mit diesem Steuerabzug grundsätzlich abgegolten. Es erfolgt dann keine Veranlagung; zu Ausnahmen von der Abgeltung Rz. 108ff. Rz. 93 Zweck der Abgeltung durch den Steuerabzug ist die Erleichterung des Verfahrens. I. d. R. hat ein Stpfl., der nur abzugspflichtige inländi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.1 Anzeigen an das Finanzamt

Rz. 4 Der Wortlaut der Vorschrift nennt einheitlich für die Anzeigen an das zuständige FA wie an die Gemeinden als Verpflichtete die Stpfl., "die nicht natürliche Personen sind". Dies steht im Widerspruch zur Überschrift der Vorschrift, die von der steuerlichen Erfassung nur von Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen spricht. Personengesellschaften sind keine natü...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Türkei

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Republik Türkei (Hauptstadt: Ankara; Amtssprache: Türkisch) ist ein Staat in Südeuropa und Vorderasien zwischen dem Schwarzen Meer im Norden sowie dem Mittelmeer im Westen und Süden mit Landgrenzen zu > Griechenland und > Bulgarien im Nordwesten, > Georgien im Nordosten, > Armenien im Osten > dem Irak im Osten und Süden sowie > Syrien im ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gastschauspieler

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 > Künstler und Angehörige von verwandten Berufen, die von einem Theaterunternehmen für eine Spielzeit oder Teilspielzeit verpflichtet werden, sind idR in das Unternehmen eingegliedert und erzielen > Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit iSv § 19 EStG, sind also – ggf befristet beschäftigte – > Arbeitnehmer . Das gilt auch, wenn der Künstler ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Talkshow

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Bei Hörfunk und Fernsehen sowie uE bei entsprechenden Online- und Streaming-Produktionen sind Diskussionsleiter und Gesprächsteilnehmer idR keine > Arbeitnehmer (BMF vom 05.10.1990, BStBl 1990 I, 638). Künstler und Schriftsteller erzielen durch ihre Teilnahme als Interviewpartner in Talkshows > Sonstige Einkünfte (§ 22 Nr 3 EStG). Diese unterliegen...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Trinidad und Tobago

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Republik Trinidad und Tobago (Hauptstadt: Port of Spain; Amtssprache: Englisch) ist ein Inselstaat in der Karibik vor der Küste von > Venezuela. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 04.04.1973 nebst Protokoll (BGBl 1975 I, 679 = BStBl 1975 I, 697), das am 28.01.1977 in Kraft getreten (BGBl 1977 II, 263 = BStBl 19...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tadschikistan

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Republik Tadschikistan (Hauptstadt: Duschanbe; Amtssprachen: Tadschikisch und Russisch) ist ein Binnenstaat in Zentralasien mit Grenzen zu > Usbekistan im Westen und Nordwesten, zu > Kirgisistan im Nordosten, zur Volksrepublik > China im Osten und zu > Afghanistan im Süden. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 27...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Costa Rica

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Republik Costa Rica (Hauptstadt: San José; Amtssprache: Spanisch) ist ein Staat in Mittelamerika. Er hat Landgrenzen zu > Nicaragua im Norden sowie > Panama im Süden und liegt am Pazifik im Westen sowie der Karibik im Osten. Zwischen Deutschland und Costa Rica besteht ein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung mit Protokoll (vgl G...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Turkmenistan

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Turkmenistan (Hauptstadt: Aşgabat; Amtssprache: Turkmenisch) ist ein Binnenstaat in Zentralasien am Kaspischen Meer im Westen und Landgrenzen zu > Kasachstan und > Usbekistan im Norden, > Afghanistan im Südosten sowie zum > Iran im Süden. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung nebst Protokoll vom 29.08.2016 (BGBl 2017 II, ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gastdirigent

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Ein Gastdirigent ist idR nicht als > Arbeitnehmer tätig. Zu Einzelheiten > Ausländische Kulturorchester, > Beschränkte Steuerpflicht Rz 50 ff, 75 ff, > Chor, > Dirigenten, > Gastschauspieler Rz 5, > Künstler, > Musiker, > Orchestermusiker, > Rundfunk.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Taiwan

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Republik China, überwiegend Taiwan genannt (Regierungssitz: Taipeh; Amtssprache: hauptsächlich Chinesisch), ist ein nur von wenigen Staaten diplomatisch anerkannter Inselstaat in Ostasien; auch Deutschland pflegt keine offiziellen diplomatischen Beziehungen (> Rz 2). Taiwan liegt im Pazifik, östlich der Volksrepublik > China, von der es d...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ausländerverein

Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Zu unterscheiden ist zwischen einem ausländischen Verein und einem sog. Ausländerverein. Die ursprünglich in § 23 BGB (Anhang 12a) vorgesehene Regelung für ausländische Vereine wurde mit Wirkung zum 01.01.2009 aufgehoben. Als ein Ausländerverein gilt ein Verein, dessen Mitglieder oder Leiter überwiegend Ausländer sind. § 14 VereinsG sieht hierzu bes...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tschechien

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Tschechische Republik (Hauptstadt: Prag; Amtssprache: Tschechisch) ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa mit Grenzen zu Deutschland im Westen und Nordwesten, zu > Polen im Nordosten, zur > Slowakei im Südosten und zu > Österreich im Süden. Der heutige Staat entstand am 01.01.1993 durch einvernehmliche Teilung der Tschechoslowakei in die Nac...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tunesien

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Republik Tunesien (Hauptstadt: Tunis; Amtssprache: Arabisch) ist ein nordafrikanischer Staat am Mittelmeer mit Landgrenzen zu > Algerien im Westen und > Libyen im Südosten. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 08.02.2018 nebst Protokoll (BGBl 2018 II 710 = BStBl 2020 I, 264), das am 16.12.2019 in Kraft getreten (...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tonträgerunternehmen

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Tonträgerunternehmen sind Medienunternehmen, die physische Tonträger (CDs, DVDs, Schallplatten) produzieren und den Download sowie das Streaming von Audioprodukten (Musik, Podcasts) anbieten. Rz. 2 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die bei Aufnahmen mitwirkenden > Musiker und Sänger sowie die Leiter von Orchestern (> Orchestermusiker), Bands, Chören ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Thailand

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Das Königreich Thailand (Hauptstadt: Bangkok; Amtssprache: Thai) ist ein Staat in Südostasien mit Landgrenzen zu > Myanmar im Westen und Nordwesten, zu > Laos im Nordosten und Osten, zu > Kambodscha im Südosten sowie zu > Malaysia im Süden. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 10.07.1967 (BGBl 1968 II, 589 = BStBl 19...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, China

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Volksrepublik (VR) China (Hauptstadt: Peking; Amtssprache: hauptsächlich Chinesisch) ist ein Staat in Ostasien. China grenzt im Norden an die > Mongolei, im Norden und Osten an > Russland, im Südosten an > Nordkorea, im Süden an > Vietnam, > Laos, > Myanmar und > Bhutan, im Südwesten an > Nepal und > Indien, im Westen an > Tadschikistan u...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Einkünfte

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Geistliche der öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften sind im Allgemeinen deren > Arbeitnehmer; ein Dienstverhältnis zur jeweiligen Kirchengemeinde besteht idR nicht. Sie leisten öffentlichen Dienst (schlichte Hoheitsverwaltung) und ihre Bezüge zahlt eine > Öffentliche Kasse . Das hat Bedeutung für > Aufwandsentschädigungen (§ 3 Nr 12...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 12 Bet... / 2 Bedeutung der Betriebstätte

Rz. 4 § 12 AO definiert den Begriff der Betriebstätte, während in den Einzelsteuergesetzen die Rechtsfolgen bei Vorliegen einer Betriebstätte geregelt werden. In Einzelsteuergesetzen können auch Ergänzungen zum Begriff der Betriebstätte enthalten sein.[1] Bei der Bedeutung des Begriffs der Betriebstätte ist zwischen nationalem und internationalem Steuerrecht zu unterscheiden;...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 13 Stä... / 2 Begriff des ständigen Vertreters (Satz 1)

Rz. 5 Ein ständiger Vertreter ist eine Person, die nachhaltig die Geschäfte eines Unternehmens besorgt und dabei dessen Sachweisungen unterliegt. Ständiger Vertreter kann eine natürliche oder juristische Person, aber auch eine nichtrechtsfähige Personenvereinigung sein, wenn sie im Rechtsverkehr handlungsfähig ist (wie eine Personenhandelsgesellschaft). Besondere Geschäftsein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkommensteuer / 2 Persönliche Steuerpflicht

Steuerschuldner der Einkommensteuer sind natürliche Personen. Das gesetzliche Einkommensteuerschuldverhältnis beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod. Die Frage der Einkommensteuerpflicht unterscheidet danach, ob der Steuerschuldner der deutschen Einkommensbesteuerung unterliegt. Dabei wird zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht unterschieden: Unbeschränk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkommensteuer / 3.4.1 Sonderausgaben

Der Abzug von Sonderausgaben ist teilweise voll und teilweise nur beschränkt möglich. Unbeschränkt abzugsfähig sind insbesondere wiederkehrende Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit der Übertragung eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft, mit der Übertragung eines Betriebs oder Teilbetriebs oder mit der Übertragung eines mindestens 50 %-Anteils an einer ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.1 Ursachen der internationalen Doppelbesteuerung

Rz. 1 Aufgrund der weitreichenden Anknüpfungspunkte der unbeschränkten deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht[1] bei der unentgeltlichen Übertragung des weltweiten Vermögens umfasst der deutsche Besteuerungsanspruch auch die Übertragung von ausländischem Vermögen. In Verbindung mit den verschiedenen Anknüpfungspunkten ausländischer Steuerrechtsordnungen kann dies zu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Beschränkte bzw. unbeschränkte Steuerpflicht (§ 2 ErbStG) als Tatbestandsmerkmal

Rz. 8 § 16 Abs. 1 ErbStG knüpft an die unbeschränkte Steuerpflicht[1] und § 16 Abs. 2 ErbStG knüpft an die beschränkte Steuerpflicht nach[2] an. 2.1.1 Rechtslage bis zum 14.12.2011 Rz. 8a Die Tatbestandsanknüpfung mit der daraus resultierenden drastischen Differenzierung der Freibeträge wurde in der Vergangenheit vielfach kritisiert. Der Freibetrag von 2.000 EUR war für den ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.2 Rechtslage für Erwerbe ab dem 14.12.2011 bis zum 24.6.2017 (Optionslösung)

Rz. 8b Der Gesetzgeber hat im BeitrRLUmsG[1] reagiert. Zur Anpassung des ErbStG an die EuGH-Entscheidung "Mattner" wurde dem Erwerber eines an sich nur beschränkt steuerpflichtigen Vermögensanfalls in § 2 Abs. 3 ErbStG (neu) ein Antragsrecht eingeräumt, wenn einer der Zuwendungsbeteiligten oder beide Zuwendungsbeteiligte in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat ansässig waren. Mi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Einschränkung der Freibeträge nach § 16 Abs. 1 ErbStG durch § 16 Abs. 2 ErbStG für beschränkt Steuerpflichtige

Rz. 14a Die Norm hat insbesondere auch für Pensionäre und Rentner mit Inlandsvermögen, die ihren Ruhestand dauerhaft im Ausland verbringen, praktische Bedeutung. In den Fällen der beschränkten Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG), mit Steuerentstehung nach dem 24.6.2017, wird der Freibetrag nach § 16 Abs. 1 ErbStG um einen Teilbetrag gemindert. Dieser Teilbetrag entspricht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.4 Rechtslage für Erwerbe ab dem 25.6.2017

Rz. 8e Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz – StUmgBG) hat der Gesetzgeber die Judikate des EuGH aufgegriffen. Die europarechtswidrige Optionsregelung des § 2 Abs. 3 ErbStG , die erst 2011 als Folge der EuGH-Entscheidung Mattner eingefügt wurde, wurde zurückgenommen. Diese Rückabw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.1 Rechtslage bis zum 14.12.2011

Rz. 8a Die Tatbestandsanknüpfung mit der daraus resultierenden drastischen Differenzierung der Freibeträge wurde in der Vergangenheit vielfach kritisiert. Der Freibetrag von 2.000 EUR war für den einzig denkbaren Anwendungsfall – nämlich bei Steuerausländern mit Inlandsvermögen – viel zu niedrig. Die Anrechnung der deutschen Steuer auf die ausländische Erbschaftsteuer konnte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.3 Europrechtswidrigkeit der Optionslösung

Rz. 8c Ungeklärt war bislang die Frage, ob Art. 56 EG-Vertrag in Verbindung mit Art. 58 EG-Vertrag auch Zuwendungsbeteiligte schützt, die nicht in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat ansässig sind (Drittstaatenfälle). Der Gesetzgeber hatte diese Fälle bislang nicht in die Neuregelung nach § 2 Abs. 3 ErbStG einbezogen. Der EuGH hat im Jahr 2013[1] in der Rechtssache "Welte" ents...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Personenbezogenheit

Rz. 2 Die Freibeträge des § 16 ErbStG sind Freibeträge, die sich an der Person des Erwerbers orientieren, d. h. es handelt sich um persönliche Freibeträge. Anders als bei den sachlichen Freibeträgen[1], die an die Art des zugewendeten Gegenstandes (z. B. Hausrat) oder an den Zweck einer Zuwendung (z. B. Gemeinnützigkeit) anknüpfen, orientiert § 16 ErbStG die Höhe des Freibet...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.12.1 Nationales Recht – beschränkte Steuerpflicht und ausländische Einkünfte

Rz. 248 Im nationalen Recht ist im Hinblick auf die internationale Besteuerung im Zusammenhang mit der GmbH & Co. KG zu unterscheiden zwischen der Beteiligung eines ausl. Mitunternehmers an einer inländischen GmbH & Co. KG (Inbound-Sachverhalt) und der Beteiligung eines inländischen Mitunternehmers an einer ausl. GmbH & Co. KG (Outbound-Sachverhalt). In ersterem Fall stellt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.1 Besteuerung nach allgemeinen Regeln

Tz. 264 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Unbeschränkte StPflicht Das UmwStG enthält keine Regelungen, wie und in welchem Umfang ein der inl Besteuerung unterliegender Einbringungsgewinn zu versteuern ist. Der Gewinn aus dem eingebrachten BV rechnet nach den für unbeschr stpfl Einbringende geltenden allg Besteuerungsgrundsätzen für VG zu denselben Eink, denen auch die betriebliche S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 3.1.6 Kapitalherabsetzung bei nicht unbeschränkt stpfl. Körperschaften

Rz. 56 Für im Inland nicht unbeschränkt stpfl. Körperschaften ist hinsichtlich der ertragsteuerlichen Behandlung zu differenzieren, ob die Körperschaft in einem EU-/EWR-Staat oder einem Drittstaat der unbeschränkten Stpfl. unterliegen. Für Körperschaften, die in einem EU-Staat der unbeschränkten Stpfl. unterliegen, gilt § 28 KStG grds. gem. § 27 Abs. 8 S. 1 u. 2 KStG uneinge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 5.1 Besteuerung der Anteile bei Sitzverlegung

Rz. 352 § 17 Abs. 5 EStG enthält die Regelung für den Fall, dass eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft (§ 17 Abs. 7 EStG) ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in einen anderen Staat verlegt, wenn sich die Anteile an der wegziehenden Kapitalgesellschaft im Privatvermögen befinden. Steuerliche Folgen treten nur ein, wenn die Anteile die Voraussetzungen des § 17 Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Renten und Ruhegehälter – A... / 2 Inhalt

Für grenzüberschreitend gezahlte Ruhegehälter gelten innerstaatlich keine besonderen Regelungen. Sie hängen ursächlich mit der aktiven Tätigkeit zusammen und werden nachträglich für diese Tätigkeit gezahlt. Ruhegehälter fallen daher unter § 34d Nr. 5 EStG und sind ausl. Einkünfte, wenn und soweit die aktive Tätigkeit in einem ausl. Staat ausgeübt worden ist. Von im Ausland a...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.1 Beschränkte Steuerpflicht bei Arbeitseinkünften

Der beschränkten Steuerpflicht nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG unterliegen nachfolgende Gruppen von Arbeitnehmern: 10.1.1 Arbeitnehmer in privaten Arbeitsverhältnissen Arbeitnehmer in privaten Arbeitsverhältnissen unterliegen der beschränkten Steuerpflicht, soweit die Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet wird oder worden ist und kein inländischer Wohnsitz oder gewöhnlicher Auf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 10.1.4 Homeoffice-Tätigkeit

Durch die Neuregelung des § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a Satz 2 EStG i. d. F. des Wachstumschancengesetzes erfolgt eine Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht. Bei einpendelnden Arbeitnehmern und Homeoffice-Tätigkeit im ausländischen Ansässigkeitsstaat erfolgt ab 2024 eine Besteuerung der darauf entfallenden Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit im regelmäßigen Tätigkei...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.1.6 Arbeitsfreistellungen

Mit dem JStG 2024 wurde eine 7. Fallgruppe in den Katalog der beschränkten Steuerpflicht aufgenommen: Als inländische Einkünfte im Sinne der beschränkten Einkommensteuerpflicht gelten (ab dem 1.1.2024) nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. f EStG auch Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, die für Zeiten der widerruflichen oder unwiderruflichen Arbeitsfreistellung im Zusammenhan...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 10.1.3 Organe von Kapitalgesellschaften

Eine inländische Steuerpflicht ergibt sich auch, soweit eine Vergütung für eine Tätigkeit als Geschäftsführer, Prokurist oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft mit Geschäftsleitung im Inland bezogen wird. Diese Fallgruppe wurde erstmals mit dem StÄndG 2001 in das EStG aufgenommen und ist in Zusammenhang mit der DBA-Sonderregelung des DBA Schweiz/DBA Österreich 2002 zu sehen...mehr