Fachbeiträge & Kommentare zu Beschränkte Steuerpflicht

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Island / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Island hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländische Einkün...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kasachstan / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Kasachstan hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländische Ei...mehr

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.3.2 Tod des Vorerben

Tritt der Nacherbfall durch den Tod des Vorerben ein, so hat nach § 6 Abs. 2 Satz 1 ErbStG der Nacherbe seinen Erwerb als vom Vorerben stammend zu versteuern. Das Erbschaftsteuerrecht weicht damit vom Zivilrecht ab, bei dem der Nacherbe vom Erblasser erbt. Ebenso wie für den Vorerben ist beim Nacherben ein Erwerb durch Erbanfall nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG gegeben. Die anzuwe...mehr

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Feststellungserklärung 2023... / 4.4 Beschränkte Steuerpflicht (Zeilen 23-25)

In den Zeilen 23-25 werden beschränkt steuerpflichtige Beteiligte mit Beginn und Ende der beschränkten Steuerpflicht kenntlich gemacht.mehr

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Langfristiger und dauerhaft... / 2.3 Steuerrechtliche Betriebsstätte

Insbesondere langfristige oder dauerhafte Auslandseinsätze von Mitarbeitern können eine beschränkte Steuerpflicht des deutschen Arbeitgebers im Ausland begründen. Dies setzt voraus, dass die Mitarbeiter auf Basis ihrer Tätigkeiten eine Betriebsstätte für den inländischen Arbeitgeber begründen, sofern die Mitarbeiter nicht ohnehin bereits in einer ausländischen Betriebsstätte...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2 Wahlrecht

Rz. 29 Die Fiktion des § 6 Abs. 2 S. 1 ErbStG mit der Versteuerung der Nacherbschaft nach dem Verhältnis zur Person des Vorerben kann in Einzelfällen zu steuerlichen Nachteilen führen. Vor diesem Hintergrund ist nach § 6 Abs. 2 S. 2 ErbStG auf Antrag des Nacherben der Besteuerung der Nacherbschaft das Verhältnis des Nacherben zur Person des Erblassers zugrunde zu legen, da e...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Beschränkte Steuerpflicht der Erträge aus Wandelanleihen und Motivtest (sog. principal-purpose-Test)

Für den in § 50d Abs. 3 EStG i.d.F. des AbzStEntModG vorgesehenen Motivtest (sog. principal-purpose-Test) sind die Verhältnisse der Unternehmensgruppe, der die betroffene Gesellschaft angehört, insbesondere unter Berücksichtigung organisatorischer, wirtschaftlicher oder sonst beachtlicher Merkmale sowie Strukturen und Strategien dieser Gruppe von Bedeutung. Es ist eine umfassen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltsabrechnung / 1.2 Persönliche Steuerpflicht

Die persönliche Steuerpflicht ergibt sich aus den §§ 1 und 1a EStG und betrifft den Arbeitnehmer als natürliche Person. Grundsätzlich ist also bei allen Arbeitnehmern Lohnsteuer zu erheben. Diese kann ggf. 0 EUR betragen oder auch pauschal erhoben[1] und vom Arbeitgeber getragen werden. Arbeitnehmer können unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig sein. Unbeschränkt Steuer...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Europarechtlich zulässige Ungleichbehandlung von unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtigen mit inländischen Dividendenbezügen

Streitig ist die Erstattung von in Deutschland einbehaltener und in Belgien nicht anrechenbarer KapErtrSt. Ein in Deutschland beschränkt Steuerpflichtiger mit Wohnsitz in Belgien, der in Deutschland eine endgültige steuerliche Belastung hinsichtlich der von einer GmbH ausgeschütteten Dividenden i.H.v. 15 % zu tragen hat, wird im Hinblick auf diese Kapitalerträge durch das deu...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 2.1.1 Wegzugsbesteuerung/Erweiterte beschränkte Steuerpflicht

Gibt ein Steuerpflichtiger seinen Wohnsitz in Deutschland auf, kann es zu einer sog. Wegzugsbesteuerung kommen. Diese ist in § 6 AStG geregelt. Hiernach hat bei einer natürlichen Person, die insgesamt 10 Jahre unbeschränkt einkommensteuerpflichtig war, bei Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht eine Versteuerung der stillen Reserven nach § 17 EStG [1], also für Beteiligunge...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / b. Beschränkte Steuerpflicht

Liegt kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im österreichischen Inland vor, besteht parallel zur deutschen Bestimmung in § 1 Abs. 4 EStG für gewisse Einkünfte die beschränkte Steuerpflicht. Die beschränkte Steuerpflicht setzt ein, wenn eine natürliche Person inländische Einkünfte i.S.v. § 98 ÖstEStG[2] bezieht. Hierunter fallen beispielsweise Einkünfte aus Kapitalvermög...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / 1. Beschränkte Steuerpflicht

Falls die natürliche Person nach ihrem Wegzug weiterhin inländische Einkünfte i.S.v. § 49 Abs. 1 EStG bezieht, bleibt sie mit diesen Einkünften in Deutschland nach § 1 Abs. 4 im Rahmen der beschränkten Einkommensteuerpflicht steuerpflichtig. Auch im Verhältnis zu Österreich als Wohnsitzstaat entstehen hierbei Besteuerungskonflikte, die das DBA Österreich/Deutschland regelt.mehr

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Praxis-Beispiele: Auslandst... / 7 Beschränkte Steuerpflicht, Unterbrechung von einer Woche jährlich

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer wird für 2 Jahre nach Japan versetzt. Er unterzeichnet einen Arbeitsvertrag mit der japanischen Konzerngesellschaft und wird auch von ihr bezahlt. Seine deutsche Wohnung gibt er auf. Er kommt jährlich eine Woche nach Deutschland, um hier seine japanische Tätigkeit mit dem Heimatunternehmen abzustimmen. Ist der Arbeitnehmer in Deutschland einkommen...mehr

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Praxis-Beispiele: Auslandst... / 9 Beschränkte Steuerpflicht, Abfindung

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer ist vom 1.1.01 bis 31.12.10, insgesamt 10 Jahre bei einem Unternehmen angestellt. Vom 1.1.01 bis 31.12.05 (5 Jahre) wohnt und arbeitet er in Deutschland und unterliegt der deutschen unbeschränkten Steuerpflicht. Ab 1.1.06 wird er ins Ausland entsandt, gibt seinen deutschen Wohnsitz auf und arbeitet und wohnt im Ausland. Der deutschen Besteuerung un...mehr

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Entwicklungshelfer / 3 Beschränkte Steuerpflicht

Besitzt Deutschland im Verhältnis zum Aufenthaltsstaat das Besteuerungsrecht und hat der Entwicklungshelfer während seiner Entsendung ins Ausland im Inland weder einen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt beibehalten, unterliegt sein Arbeitslohn nur dann der beschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 4 EStG, wenn er inländische Einkünfte i. S. d. § 49 EStG bezieht. Wer...mehr

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Praxis-Beispiele: Auslandst... / 8 Beschränkte Steuerpflicht, Tätigkeit für Entsendeland

Sachverhalt Ein Mitarbeiter, der auf internationales Patentrecht spezialisiert ist, wird für 2 Jahre zur englischen Tochtergesellschaft abgeordnet. Er gibt seinen deutschen Wohnsitz auf. Während der 2 Jahre kommt es zu einem Patentstreit vor einem deutschen Gericht. Der Mitarbeiter erstellt in seinem Büro in London in einer Woche ein Gutachten zu diesem Verfahren, das dann v...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / 2. Erweitert beschränkte Steuerpflicht

Nach dem BMF-Schreiben vom 15.3.1996 [43] gehört Österreich nicht zu den niedrig besteuernden Ländern i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 1 AStG. Dies war bis 1993 der Fall, da es nach § 103 ÖstEStG a.F. eine generelle Vorzugsbesteuerung für Zuzügler gab. Ab 1994 ist eine niedrige Besteuerung i.S.v. § 2 Abs. 2 Nr. 2 AStG und damit u.U. eine erweitert beschränkte Eink...mehr

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Entwicklungshelfer / 2 Unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht

Hält der Entwicklungshelfer während seines Auslandseinsatzes im Inland weiterhin eine Wohnung vor, ist er in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.[1] Besteht ein DBA mit dem Tätigkeitsstaat (Entwicklungsland), kann Deutschland zwar das Besteuerungsrecht ganz oder teilweise entzogen sein, dies gilt jedoch grundsätzlich nicht für Leistungen aus öffentlichen Kassen. Die Inl...mehr

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Unbeschränkt steuerpflichti... / Zusammenfassung

Begriff Unbeschränkt steuerpflichtig sind Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Steuerpflicht beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod. Der Besteuerung im Inland unterliegen alle inländischen und alle ausländischen Einkünfte des Steuerpflichtigen. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung ausländischer Einkünfte können Doppelbe...mehr

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Praxis-Beispiele: Auslandst... / 24 Homeoffice im Ausland, ausschließlich

Sachverhalt Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in W-Staat und ist dort unbeschränkt steuerpflichtig. Er hat weder einen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. A ist Buchhalter für seinen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber G. A ist für G ausschließlich von seinem Homeoffice in W-Staat aus tätig. A ist Buchhalter. Zwischen Deutschland und W-Staat besteh...mehr

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Temporärer Auslandseinsatz:... / 3.3 Steuerrechtliche Betriebsstätte

Denkbar ist es auch, dass die remote erbrachte Tätigkeit von Arbeitnehmern im Ausland eine beschränkte Steuerpflicht des deutschen Arbeitgebers im Ausland begründen kann. Dies setzt voraus, dass die Arbeitnehmer auf Basis ihrer Tätigkeiten eine Betriebsstätte für den inländischen Arbeitgeber begründen. Denn so kann der ausländische Staat die der ausländischen Betriebsstätte ...mehr

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Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes

Kommentar Mit Schreiben vom 22.12.2023 veröffentlichte das BMF die Neufassung des AStG-Erlasses, nachdem es am 20.7.2023 bereits eine erste Entwurfsfassung vorgelegt hatte. Auf ca. 250 Seiten und in 1.024 Randnummern stellt die Finanzverwaltung ihre Auslegung des Außensteuergesetzes dar. Nicht im Anwendungserlass enthalten sind Ausführungen zu § 1 AStG. Damit umfasst der Anwe...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 7.6 Erwerb von Inlandsvermögen durch Vermächtnis

Sind weder Erblasser noch Erbe in Deutschland ansässig, greift die sog. Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht, wenn vom Vermögensanfall auch inländisches Vermögen i.S. des § 121 BewG umfasst ist (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 ErbStG). Die beschränkte Steuerpflicht besteht laut BFH jedoch nicht, wenn nicht das inländische Grundstück selbst, sondern ein Vermächtnis an diesem Grundstück...mehr

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Merkmale und Funktionen ein... / 2.2 Merkmale der Arbeitgebereigenschaft

Für die Frage der Arbeitgebereigenschaft kommt es nicht auf eine formale Stellung an. Arbeitgeber ist daher nicht bereits derjenige, der gegenüber einem oder mehreren Arbeitnehmern weisungsbefugt ist. Vielmehr ist ausschlaggebend, unter welcher Leitung der Arbeitnehmer tatsächlich steht und wem er seine Arbeitskraft schuldet.[1] Es spielt keine Rolle, ob der Arbeitgeber eine...mehr

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Die Erbschaft-Steuerberater... / 6. Auslandsberührung

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 3.2 Wechsel zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht

Rz. 18 Besteht während eines Vz sowohl beschränkte als auch unbeschränkte Stpfl. (z. B. in Wegzugs- oder Zuzugsfällen), sind die während der beschränkten Stpfl. erzielten Einkünfte grundsätzlich in die Veranlagung einzubeziehen. § 32 Abs. 2 Nr. 1 KStG nimmt deshalb folgerichtig während der beschränkten Stpfl. bezogene Einkünfte von der Abgeltungswirkung aus und bezieht diese...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 2.2.1 Eintritt der Abgeltungswirkung

Rz. 8 Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland haben, sind mit ihren inl. Einkünften gem. § 2 Nr. 1 KStG steuerpflichtig. Soweit die inl. Einkünfte dem Steuerabzug unterliegen, ist die inl. KSt nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG durch den Steuerabzug abgegolten. In Betracht kommen insbesondere die KapESt,[...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6.1.1 Systematische Stellung und Anwendungsbereich

Rz. 49 § 32 Abs. 5 KStG wurde konzipiert, um die EU-Rechtswidrigkeit[1] der bis Februar 2013 geltenden Regelungen zu beseitigen. Nach § 8b Abs. 1 KStG waren Ausschüttungen an Körperschaften nicht im Einkommen zu erfassen. Bei unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilseignern wurde die KapESt zwar nach § 43 Abs. 1 S. 3 EStG erhoben, bei der Veranlagung aber angerechnet und, da di...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 3.1 Übersicht

Rz. 17 § 32 Abs. 2 KStG enthält in vier Tatbeständen Ausnahmen von dem Abgeltungsprinzip(neben der Ausnahme nach Abs. 1 Nr. 2). In diesen Fällen hat der Steuerabzug keine Abgeltungswirkung. Die Abgeltungswirkung tritt danach nicht ein, wenn während desselben Kalenderjahrs sowohl beschränkte als auch unbeschränkte Steuerpflicht bestanden hat (Abs. 2 Nr. 1), der Gläubiger beim S...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 3.3 Antrag bei Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 4 EStG

Rz. 19 Beschränkt stpfl. Körperschaften unterliegen generell dem Steuerabzug des § 50a Abs. 1 EStG, wonach erhobenen Abzugsteuern eine abgeltende Wirkung zukommt, ein Abzug von Betriebsausgaben im Zusammenhang mit den erzielten Einkünften findet hierbei regelmäßig nicht statt. Der EuGH hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass eine solche Ungleichbehandlung als europ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 2 KStG Beschränkte Steuerpflicht

Ausgewählte Literaturhinweise: Statzkowski, Zum inl Besteuerungsrecht gem § 20 Abs 3 UmwStG und § 23 Abs 4 S 2 UmwStG bei beschr stpfl Einbringenden, die eine wesentliche Beteiligung iSd § 17 EStG als Gegenleistung für die Sacheinlage erhalten, DB 1996, 399; Vogel/Lehner, DBA, 4. Aufl 2003; Grotherr, International relevante Änderungen durch das StBereinG 1999, IWB F 3, Gr 3, 12...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 3. Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 20 Soweit keine unbeschränkte Steuerpflicht vorliegt, greift gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG die beschränkte Steuerpflicht ein. Diese ist auf den Erwerb von Inlandsvermögen im Sinne des § 121 BewG beschränkt. Es handelt sich insoweit also nicht um sämtliches (mehr oder weniger zufällig) im Inland befindliches Vermögen,[24] vielmehr ist stets der im Gesetz genannte Katalog ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 5. Erweiterte beschränkte Steuerpflicht

Rz. 28 Die erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht knüpft ausschließlich an den Erblasser/Schenker an. Die persönlichen Verhältnisse des Erwerbers spielen keine Rolle. Zunächst müssen in der Person des Erblassers/Schenkers sämtliche Voraussetzungen des § 2 AStG erfüllt sein. Insbesondere muss er in den letzten zehn Jahren vor seinem Wegzug als Deutscher[42] insgesamt m...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / V. Beschränkte Erbschaft- und Schenkungssteuerpflicht, § 2’Abs. 1 Nr. 3 ErbStG und erweitert beschränkte Erbschaft- und Schenkungssteuerpflicht, § 4 Abs. 1 AStG

Das DBA Schweiz/Deutschland (E) umfasst nur Erbschaften. Der Vermögensanfall durch Schenkungen unter Lebenden, der in Inlandsvermögen i.S.v. § 121 des Deutschen Bewertungsgesetzes (BewG) besteht, unterliegt auch nach dem Wegzug des Erblassers der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG, ohne dass das DBA Schweiz/Deutschland (E) hierauf Einfluss hätte...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / I. Beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 1 Abs. 4 EStG und erweitert beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 2’AStG

Mit der Aufgabe des deutschen Wohnsitzes und dessen Verlegung in die Schweiz endet grundsätzlich die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland, es sei denn, der deutsche Wohnsitz wird aufrechterhalten. In diesem Fall bleibt die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bestehen, wird allerdings durch das DBA Schweiz/Deutschland zugunsten des schweizerischen Besteuerungsrec...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / b) Beschränkte Einkommensteuerpflicht

Neben der unbeschränkten Steuerpflicht gibt es aber auch in der Schweiz eine beschränkte Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit, die u.a. durch die folgenden Anknüpfungspunkte begründet wird:mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 6. Zeitpunkt der Feststellung des Umfangs der persönlichen Steuerpflicht

Rz. 31 Für die Beantwortung der Frage, ob eine persönliche Steuerpflicht vorliegt, kommt es entscheidend auf den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (§ 9 ErbStG) an. Dies ist bei Erwerben von Todes wegen grundsätzlich der Zeitpunkt des Todes des Erblassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG), bei Schenkungen die Ausführung der Zuwendung (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Von diesen Grundregel...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / I. Einkommensteuer

Rz. 622 Steuersubjekte der Einkommensteuer sind natürliche Personen (§ 1 Abs. 1 S. 1 EStG). Steuerobjekt ist das zu versteuernde Einkommen, das gleichzeitig die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer bildet (§ 2 Abs. 5 EStG). Rz. 623 Das Einkommen seinerseits besteht aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte, vermindert um Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen (§ 2 Abs. 4...mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 1 Steuerpflicht

Rz. 343 Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Einen Wohnsitz hat jemand gem. § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Einen gewöhnlichen Aufenthalt im...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kroatien

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Republik Kroatien (Hauptstadt: Zagreb, Amtssprache: Kroatisch) ist ein Staat im Südosten Europas. Kroatien grenzt im Norden an die > Slowakei und > Ungarn, im Osten an > Serbien, im Südosten an > Bosnien/Herzegowina sowie > Montenegro und im Westen an > Italien und die Adria. Seit dem 01.07.2013 ist Kroatien Mitglied der > Europäische Uni...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Unbeschränkt steuerpflichtige Deutsche

Rz. 10 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für ein in Deutschland lebendes Kind (zu Ausnahmen > Rz 20 ff), kommen als Berechtigte für das KiG nur unbeschränkt steuerpflichtige Personen (§ 62 Abs 1 EStG) in Betracht, also solche,mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kuwait

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das Emirat Kuwait (Hauptstadt: Kuwait; Amtssprache: Arabisch) ist ein Staat in Vorderasien auf der arabischen Halbinsel mit Grenzen zum > Irak und zu > Saudi-Arabien sowie einer Küstenlinie am persischen Golf. Es gilt das DBA vom 18.05.1999 nebst Protokoll mit Zustimmungsgesetz vom 27.02.2000 (BGBl 2000 II, 390 = BStBl 2000 I, 439), das am 07....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kulturförderung

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Bei Kulturförderung aus öffentlichen Mitteln weisen einige DBA das Besteuerungsrecht – abweichend vom Regelfall – dem Ansässigkeitsstaat zu (> Doppelbesteuerung Rz 217 sowie die Länderstichworte). Werden > Ausländische Kulturorchester im > Inland tätig, wird auf Antrag bei > Beschränkte Steuerpflicht vom Steuerabzug nach § 50a Abs 1 Nr 1 EStG...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Ausländische Altersbezüge

Rz. 16 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Steuerfreiheit von Renten in Deutschland kann sich auch aus einem DBA ergeben. Art 21 Abs 1 des OECD-MA bestimmt zwar, dass Einkünfte einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person, die in den vorstehenden Artikeln nicht behandelt wurden, ohne Rücksicht auf ihre Herkunft nur in diesem Staat besteuert werden können. Das gilt nach dem Must...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Künstler

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Zur Abgrenzung der Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit bei unbeschränkt steuerpflichtigen Künstlern und verwandten Berufen hat die FinVerw allgemeine Grundsätze aufgestellt und Einzelfragen behandelt (zuletzt BMF vom 05.10.1990, BStBl 1990 I, 638 = EStG-Kartei § 19 EStG 1.5 unter I); dort auch zur Lohnabrechnung nach ein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.3 Einkommensteuer und Annexsteuern

Rz. 14 Die Einkommensteuer erfasst das Einkommen natürlicher Personen. Wie bei der Körperschaftsteuer unterscheidet man auch bei der Einkommensteuer unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht (§ 1 EStG). Da Einzelunternehmen und Personenhandelsgesellschaften (ausgenommen die nach § 1 Abs. 1a KStG zur Körperschaftsbesteuerung optierenden Personengesellschaften) – im Gegensat...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit: FAQ zu den Auswirku... / 3 Regelungen des EStG

Kommt es wegen des Brexits zu Änderungen bei der Einkommensteuer? Während des Übergangszeitraums änderte sich zunächst nichts. Nach dem Ende des Übergangszeitraums ist das Vereinigte Königreich seit dem 1.1.2021 ein Drittstaat und wird auch als solcher behandelt. Steuerliche Regelungen, die an eine Mitgliedschaft in der EU oder im EWR anknüpfen, sind daher nicht mehr anwendba...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Beschränkte Steuerpflicht (Abs. 6 Satz 2)

Rz. 180 [Autor/Stand] § 10 Abs. 6 Satz 2 ErbStG regelt zwei Fälle des Abzugs von Schulden und Lasten bei beschränkter Steuerpflicht: Einerseits den Erwerb von Inlandsvermögen i.S.d. § 121 BewG durch einen ausländischen Erwerber im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht (Verweis auf § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG) und andererseits die Fälle unbeschränkter Steuerpflicht, bei der einze...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Deutschland a... / 2. Beschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht, § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG

Darüber hinaus sieht das deutsche Steuerrecht noch die beschränkte und die erweitert beschränkte Erbschaftsteuerpflicht vor. Diese beiden Tatbestände sind subsidiär zur erweitert unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1b ErbStG. Nach der in § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG geregelten beschränkten Erbschaftsteuerpflicht ist der Vermögensanfall in Form von inländische...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / 1. Beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 1 Abs. 4 EStG

Natürliche Personen sind nach ihrem Wegzug und dem damit verbundenen Verlust ihres steuerlichen Wohnsitzes oder ihres gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland gem. § 1 Abs. 4 EStG beschränkt steuerpflichtig, wenn sie sog. inländische Einkünfte i.S.v. § 49 EStG erzielen. Anknüpfungspunkt der Steuerpflicht ist hier weniger die Person des Steuerpflichtigen als vielmehr die Quell...mehr