Fachbeiträge & Kommentare zu Beschränkte Steuerpflicht

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Liechtenstein / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Liechtenstein hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländisch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bosnien und Herzegowina / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann ...mehr

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Kirchensteuerreduzierung/-v... / a) Wegzug ins Ausland

Mit dem Wegzug ins Ausland (= Aufgabe des deutschen Wohnsitzes i.S.d. § 8 AO bzw. Aufgabe des gewöhnlichen Aufenthalts i.S.d. § 9 AO) endet die Kirchensteuerpflicht also selbst dann, wenn inländische Einkunftsquellen i.S.d. § 49 EStG bestehen sollten.[16] Beispiel 6 E ist Eigentümer einer Vermietungsimmobilie, die in NRW belegen ist. Er ist Mitglied der römisch-katholischen K...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Türkei / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Türkei hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländische Einkün...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Unbeschränkte Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

Rz. 11 [Autor/Stand] Die Anwendung des § 21 ErbStG setzt voraus, dass es sich um Erwerbe mit unbeschränkter Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG handelt (s. § 2 ErbStG Rz. 35 ff.). Bei beschränkter Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG; s. § 2 ErbStG Rz. 140 ff.) besteht keine Anrechnungsmöglichkeit. Der Erblasser bzw. Zuwender oder der Erwerber müssen demnach Inlände...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schweiz

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Regierungssitz: Bern; Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa im Alpenraum. Er grenzt als Nachbarstaat im Norden an Deutschland, im Osten an > Österreich und > Liechtenstein, im Süden an > Italien und im Westen an > Frankreich. Die Schweiz verwen...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schweden

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Das Königreich Schweden (Hauptstadt: Stockholm; Amtssprache [vornehmlich]: Schwedisch) ist ein nordeuropäischer Staat auf der skandinavischen Halbinsel mit Landgrenzen zu > Norwegen im Westen und > Finnland im Nordosten. Außerdem besteht eine direkte Landverbindung zu > Dänemark. Schweden gehört zur > Europäische Union, verwendet jedoch nicht...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Besonderheiten bei Arbeitnehmern ohne Wohnsitz im Inland

Rz. 90 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Für bestimmte Personen übermittelt (noch) keine Wohnsitzgemeinde (> Kommunale Meldebehörde) im > Inland > Lohnsteuerabzugsmerkmale an das BZSt. Das betrifft Personen iSd § 1 Abs 2 EStG, zB im Ausland wohnhafte deutsche Beamte (> Auslandsbeamte), obgleich sie in Deutschland erweitert unbeschränkt stpfl sind (zu Einzelheiten > Unbeschränkte Ste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 13. Das Kuponsteuergesetz vom 25.03.1965, BStBl I 65, 103

Rn. 18 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Kuponsteuergesetz erweitert die beschränkte Steuerpflicht für Zinsen aus Schuldbuchforderungen und Teilschuldverschreibungen, die Personen zufließen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Es wird durch den neueingefügten § 43 Abs 1 Nr 6 die Kapitalertragsteuerpflicht auf Zinsen aus den genannten Ford...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 95. Gesetz zur einkommensteuerlichen Entlastung von Grenzpendlern und anderen beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen und zur Änderung anderer gesetzlicher Vorschriften (Grenzpendlergesetz) vom 24.06.1994, BGBl I 94, 1395

Rn. 115 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Hierzu vorab Hinweis auf das Schreiben des BMF vom 30.06.1994, BStBl I 94, 439, betreffend Verlängerung der Frist für die Inanspruchnahme der degressiven AfA nach § 7 Abs 5 Nr 1 Satz 2 EStG um ein Jahr sowie die Kommentierung im Fachschrifttum, nämlich Gierlich, DB 1994, 1257; Kaefer, BB 1994, 1331; Förster, DStR 1994, 1297, mit einer inform...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Form und Geltungszeitraum des Freibetrags

Rz. 100 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Der insgesamt abzuziehende > Freibetrag und der Hinzurechnungsbetrag (> Rz 57) gelten für die gesamte Dauer eines Kalenderjahres (§ 39a Abs 1 Satz 2 EStG). Sie werden längstens für zwei Kalenderjahre berücksichtigt (vgl § 39a Abs 1 Satz 3 EStG). Neben dem insgesamt steuerfrei bleibenden ­Jahresbetrag werden auch die bei monatlicher, erforde...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.1.4 Beschränkte Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG

Rz. 76 § 4 Abs. 1 AStG wirkt ausschließlich "bei Erbschaftsteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 des Erbschaftsteuergesetzes". Folglich wird die beschränkte Erbschaft- oder Schenkungsteuerpflicht zum Tatbestand des § 4 Abs. 1 AStG. Liegt infolge eines inländischen Erwerbers unbeschränkte Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG vor, ist der Tatbestand des § 4 Abs. 1 AStG nich...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.1 Allgemeines

Rz. 89 Für die Sitzverlegung (zum Begriffsverständnis siehe Rz. 89a) einer Körperschaft vom Inland in einen anderen Staat (und zwar seit Streichung des Abs. 3 durch das KöMoG sowohl für eine Sitzverlegung in einen anderen EU-/EWR-Staat als auch in einen Drittstaat) enthält das KStG keine besondere Regelung. Vielmehr gilt allgemein § 12 Abs. 1 KStG. Das bedeutet, dass eine Si...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.3 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts bei Veräußerungen

Rz. 23 Tatbestandsvoraussetzung des § 12 Abs. 1 S. 1 KStG ist, dass das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung des Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt wird.[1] Diese Tatbestandsmerkmale entsprechen wörtlich denen des § 4 Abs. 1 S. 3 Hs. 1 EStG. Rz. 23a In Entstrickungsfällen erfolgt regelmäßig eine Überführung eines Wirtsc...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.5.5 Verhältnis zu § 2 ErbStG

Rz. 40 § 4 AStG erweitert das der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht unterworfene Vermögen. Die Norm ist damit nicht nur dem ErbStG zuzuordnen, sondern sie betrifft den Umfang der dort in § 2 ErbStG geregelten persönlichen Steuerpflicht. Rz. 41 Liegt nach § 2 Abs. 1 S. 1 ErbStG unbeschränkte Steuerpflicht vor, bleibt für § 4 AStG kein Anwendungsbereich (Rz. 18). Die Tatbesta...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 15 Vom persönlichen Anwendungsbereich des § 4 AStG können Erblasser oder Schenker einerseits und Erwerber andererseits erfasst sein. Rz. 16 Soweit Erblasser oder Schenker betroffen sind, gilt § 4 AStG nur für natürliche Personen, weil auf den Erblasser oder Schenker § 2 Abs. 1 S. 1 AStG anzuwenden sein muss und dieser nur natürliche Personen erfasst (s. § 2 AStG Rz. 25).[...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.2.1 Grundsatz

Rz. 87 Gem. § 4 Abs 1 AStG tritt bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen über den im Rahmen der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG bezeichneten Umfang (also das Inlandsvermögen i. S. d. § 121 BewG) hinaus eine Steuerpflicht ein "für alle Teile des Erwerbs, deren Erträge bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nicht ausländische Einkünfte ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.2.3 Rechtsfolge

Rz. 142 Die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 4 Abs. 2 AStG zieht nicht automatisch eine Rechtsfolge nach sich. Nur wenn ein entsprechender Nachweis geführt wird, greift die Ausnahmeregelung. Der Stpfl. kann im Einzelfall ein Interesse daran haben, den Nachweis nicht zu führen.[1] Rz. 143 Wird der Nachweis durch den Stpfl. geführt, findet die erweiterte beschränk...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.2.2 Einzelfälle der Beschränkung des Besteuerungsrechts durch Sitzverlegung

Rz. 96 Für Grundstücke steht das Besteuerungsrecht nach Art. 6 OECD-MA regelmäßig dem Belegenheitsstaat zu, und zwar unabhängig davon, ob die Grundstücke einer Betriebsstätte zugeordnet sind oder nicht.[1] Art. 4, 12 FRL macht die Steuerneutralität auch bei Grundstücken von der Erfüllung der "Betriebsstättenbedingung" abhängig. Das bedeutet, dass eine Aufdeckung und Besteuer...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 § 4 AStG umfasst 2 Abs., in denen die erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht geregelt ist. Die – verglichen mit § 2 AStG – Kürze der Vorschrift erklärt sich durch die Regelungstechnik der Norm, deren Tatbestand einen Rechtsgrundverweis auf § 2 AStG vorsieht. Rz. 2 § 4 Abs. 1 AStG enthält tatbestandsseitig die Rechtsgrundverweisung auf § 2 Abs. 1 AStG und normiert...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.2.1 Einführung des § 4 AStG mit Einführung des AStG

Rz. 6 Die Vorschriften über die erweiterte beschränkte Steuerpflicht waren in der ursprünglichen Fassung des AStG [1] bereits enthalten. Seit ihrer Einführung wurde § 4 AStG kaum und wenn dann weitestgehend redaktionell geändert, zuletzt im Jahr 2013.[2]mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.4 Keine Anwendung des Progressionsvorbehalts

Rz. 120 Anders als nach § 2 Abs. 5 AStG (s. § 2 AStG Rz. 325ff.) sieht die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 4 AStG neben der Erweiterung des steuerpflichtigen Vermögens keine weitere Rechtsfolge vor. Damit kommt es in Fällen des § 4 AStG insbesondere nicht zur Anwendung des Progressionsvorbehalts nach § 19 Abs. 2 ErbStG, weil diese Norm grundsätzlich nur bei unbes...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.2.2 Sitzverlegung einer Körperschaft, die keine SE oder SCE ist

Rz. 117 Die Sitzverlegung einer Körperschaft, die keine SE oder SCE ist, in einen Staat der EU oder in einen Drittstaat wird gleich behandelt. Wird bei einer solchen Sitzverlegung das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns des Gesellschafters aus einer Veräußerung der Anteile ausgeschlossen oder beschränkt, fingiert Abs. 1 eine Veräußerung der Anteile im Zeitpun...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.3 Normzweck

Rz. 10 Regelungszweck des § 4 AStG ist die Ausdehnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Fällen des Wegzugs in niedrigbesteuerte Gebiete. § 4 AStG ist dogmatisch eine Vorschrift des ErbStG.[1] Als den bei beschränkter Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG steuerpflichtigen Erwerb erweiternde Vorschrift ist der Zweck der Vorschrift in der Vermeidung durch den Gesetzge...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.2.2.1 Maßgebliches erweitertes Inlandsvermögen

Rz. 125 Die Exkulpationsmöglichkeit in Abs. 2 erstreckt sich auf die Teile des Erwerbs, die nach § 4 Abs. 1 AStG über die reguläre beschränkte Erbschaftsteuerpflicht hinaus steuerpflichtig wären. Die anzustellende Vergleichsrechnung ist folglich für das sog. "erweiterte Inlandsvermögen" durchzuführen. Die Ausnahme gilt nur für das erweiterte Inlandsvermögen, das wegen § 4 Ab...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 4 Bemessungszeitraum

Rz. 10 Die Höhe der KSt bestimmt sich nach § 7 Abs. 3 S. 2 KStG jeweils nach den Bemessungsgrundlagen für ein Kj. Der Tarifsteuersatz ist jeweils auf die Bemessungsgrundlage, das zu versteuernde Einkommen, anzuwenden, die einem bestimmten Kj. zuzuordnen ist. Der Bemessungszeitraum ist damit derselbe wie bei der ESt.[1] Rz. 10a Der Bemessungszeitraum ist ein materieller Begrif...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 4.2.2 Beschränkung des Abzugs der Abschreibungsverluste

Rz. 36 Abs. 3 S. 2 a. F. schließt grundsätzlich die Geltendmachung des Abschreibungsverlusts aus der Vermietung und Verpachtung derjenigen Gebäude und Gebäudeteile aus, die in der Anfangsbilanz zum Zeitpunkt des Übergangs in die Steuerpflicht mit dem Teilwert (= Ausgangswert) angesetzt worden sind. Die Durchführung der Regelung erfordert daher eine getrennte Ermittlung des ...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.2.2.3 Körperschaftsteuerpflichtige Gewerbetreibende

Rz. 56 Gem. § 7 Abs. 3 Satz 2 KStG gilt grundsätzlich das Kalenderjahr als körperschaftsteuerlicher Gewinnermittlungszeitraum.[1] Davon abweichend ist der Gewinn bei Steuerpflichtigen, die nach den handelsrechtlichen Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen, nach dem (abweichenden oder mit dem Kalenderjahr übereinstimmenden) Wirtschaftsjahr zu ermitteln, für das sie ...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.1 Grundsätzliches

Rz. 35 Das deutsche Ertragsteuerrecht (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) folgt dem Prinzip der Jahressteuer (§ 2 Abs. 7 Satz 1 EStG, § 7 Abs. 3 Satz 1 KStG, §§ 7 Satz 1 i. V. m. 14 Satz 1 GewStG).[1] Die Grundlagen für die Festsetzung der Ertragsteuern sind jeweils in Übereinstimmung mit dem Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr; § 25 Abs. 1 EStG) für das Kalenderjah...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2 Verhältnis zu anderen Vorschriften – Prüfschema

Es empfiehlt sich nach folgendem Prüfschema vorzugehen:mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 1.1 Steuerpflicht und Steuerbefreiung

Rz. 1 Die §§ 1 und 2 KStG regeln die unbeschränkte und die beschränkte Steuerpflicht. Alle Steuerrechtssubjekte, die unter diese Vorschriften fallen, sind körperschaftsteuerpflichtig. Die Frage nach der sachlichen Steuerpflicht, also danach, was ein persönlich körperschaftsteuerpflichtiges Steuersubjekt zu versteuern hat, ist in den §§ 7ff. KStG geregelt. Der KSt wird danach...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.1 Inhalt und systematische Stellung der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift enthält eine Sonderregelung für die Zahlung von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen bzw. deren Betriebsstätten innerhalb der EU. Betroffen von der Vorschrift sind im Inland ansässige Unternehmen, die Zinsen und Lizenzgebühren an ein in einem anderen EU-Staat ansässiges verbundenes Unternehmen zahlen. Die Vorschrift richtet sich an...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.1 Systematische Stellung der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift steht im Zusammenhang mit der Zins- und Lizenzrichtlinie[1] und mit der Umsetzung der Richtlinie in § 50g EStG. Während § 50g EStG die materielle Befreiung von der Quellensteuer und den Ausschluss der Zinsen und Lizenzzahlungen aus der beschränkten Steuerpflicht im Quellenstaat behandelt, enthält § 50h EStG die notwendigen Regelungen aus der Sicht des An...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3 Verfahren

Rz. 11 Besondere Verfahrensvorschriften für das Ausstellen der Ansässigkeitsbescheinigung bestehen nicht[1]. Zuständig ist das für das deutsche Unternehmen bzw. bei einer inländischen Betriebsstätte das für die beschränkte Steuerpflicht nach § 20 AO zuständige FA. Aus deutscher Sicht bestehen hinsichtlich der Ansässigkeitsbescheinigung keine Formvorschriften, jedoch hat die ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.1 Grundfall des Wegzugs

Nach § 6 AStG a. F. müssen unbeschränkt Steuerpflichtige[1] mit ihrem Übertritt in die beschränkte Steuerpflicht ("Auswanderung") oder mit der Erfüllung gewisser anderer Tatbestände (§ 6 Abs. 1 Nr. 1-4 AStG 2006) den Vermögenszuwachs ihrer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligungen an inländischen oder ausländischen Kapitalgesellschaften auch ohne Veräußerung na...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 2.1 Grundvordrucke

Für die Erklärung wird in allen Fällen der Vordruck Körperschaftsteuererklärung 2025 – Vordruck KSt 1 – benötigt. Erforderlich werden in den meisten Fällen die Zusatzvordrucke Anlage GK, Anlage ZVE und Anlage WA sein. Dies gilt auch für den Fall, dass zeitweise nur eine beschränkte Steuerpflicht bestanden hat. Für die zu treffenden Feststellungen im Zusammenhang mit der Körpe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.1 Grundfall des Wegzugs

Nach § 6 AStG. müssen unbeschränkt Steuerpflichtige[1] mit ihrem Übertritt in die beschränkte Steuerpflicht (Auswanderung) oder mit der Erfüllung gewisser anderer Tatbestände[2] den Vermögenszuwachs ihrer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligungen an inländischen oder ausländischen Kapitalgesellschaften auch ohne Veräußerung nach den Grundsätzen des § 17 EStG ve...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.4.2 Zuordnung der Wirtschaftsgüter

Problem der nicht abschließend geklärten Anwendungsgrundsätze Es ist derzeit nicht abschließend geklärt, ob für die Frage der Zuordnung von Wirtschaftsgütern die Grundsätze der funktionalen Zuordnung oder der Anwendung der Betriebsstättengrundsätze nach dem OECD AOA-Konzept oder eine Mischform zur Anwendung kommen. Hierzu ist vorab eine Erläuterung der sich partiell gegenübersteh...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.4.2 Zuordnung der Wirtschaftsgüter

Allgemeine Grundsätze der funktionalen Zuordnung Die Frage der Steuerentstrickung ist entscheidend davon abhängig, ob ein Wirtschaftsgut dem Stammhaus oder einer Betriebsstätte zuzuordnen ist und welche Auswirkungen sowohl tatsächliche Handlungen als auch Rechtsakte haben. Für Wirtschaftsgüter gilt der Grundsatz, dass sie nur in einer Bilanz erfasst werden können, d. h. nur de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Beschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs 4 EStG)

Rn. 147 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz (§ 8 AO, s Rn 69 ff) noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO, s Rn 87 ff) haben, sind, insoweit die (vorrangigen) Voraussetzungen des § 1 Abs 2 und 3 EStG oder des § 1a EStG nicht vorliegen, beschränkt stpfl, wenn sie inländische Einkünfte iSv § 49 EStG erzielen. Rn. 148 Stand: EL 18...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Erweitert beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG)

Rn. 153 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Mit der Einführung des Gesetzes über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (AStG) v 08.09.1972 (BGBl I 1972, 1713) und der damit verbundenen Begründung der erweiterten beschränkten StPfl versuchte der Gesetzgeber der Steuerflucht entgegenzuwirken. Nach § 2 AStG ist eine natürliche Person erweitert beschränkt stpfl, wenn sie innerhalb der l...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Beginn der Steuerpflicht

Rn. 32 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die unbeschränkte StPfl nach § 1 Abs 1 EStG beginnt grds mit der Geburt. Zur Begründung eines inländischen Wohnsitzes, wenn das Kind im Ausland geboren wird s BFH v 07.04.2011, III R 77/09, BFH/NV 2011, 1352. Ist der StPfl ein Ausländer, beginnt die unbeschränkte StPfl mit Begründung eines Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts im Inlan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ende der Steuerpflicht

Rn. 37 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die unbeschränkte StPfl nach § 1 Abs 1 EStG endet mit dem Tag des Todes, mit Aufgabe des inländischen Wohnsitzes oder Beendigung des gewöhnlichen Aufenthalts. Rn. 38 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Bei Verschollenen gilt (abweichend vom Zivilrecht) gem § 49 AO für die Besteuerung der Tag als Todestag, mit dessen Ablauf der Beschluss über die Todes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Unbeschränkte Steuerpflicht

Rn. 214 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Verlustverrechnung nach § 2a Abs 3 und 4 EStG aF ist unbeschränkte StPfl. Natürliche Personen müssen wenigstens einen Wohnsitz im Inland haben (dieser bestimmt sich nach § 8 AO, nicht nach der Ansässigkeit iS eines DBA). Rn. 215 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die unbeschränkte StPfl muss im Zeitpunkt der...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Frankreich

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Französische Republik (Hauptstadt: Paris, Amtssprache: Französisch) ist ein Staat in Westeuropa, zu dem auch die überseeischen Départements > Guadeloupe, > Guayana, > Martinique, > Réunion und > Mayotte gehören. Frankreich grenzt im Norden an > Belgien und > Luxemburg, im Osten an Deutschland, die > Schweiz und > Italien, im Süden an > Mo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Arten der persönlichen Steuerpflicht

Rn. 10 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 1 EStG betrifft die unbeschränkte und beschränkte StPfl für die ESt; die StPfl für andere Steuerarten, wie zBKSt und GewSt, sind in den entsprechenden Einzelsteuergesetzen geregelt. Die Norm bestimmt als Grundlagenvorschrift, welche Personen der deutschen EStPfl unterliegen (persönliche StPfl). Ausgehend von den persönlichen Beziehungen der...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Großbritannien und Nordirland

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (Hauptstadt: London; Amtssprache: hauptsächlich Englisch), ist ein westeuropäischer Staat und der größte Inselstaat Europas, westlich des europäischen Kontinents. Es grenzt im Westen und Norden an den Atlantik, im Osten an die Nordsee und im Süden an den Ärmelkanal. Das Vereinigte Königr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ukraine

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Ukraine (Hauptstadt: Kiew; Amtssprache: Ukrainisch) ist ein osteuropäischer Staat am Schwarzen Meer im Süden mit Landgrenzen zu > Russland im Nordosten und Osten, zu > Moldau und > Rumänien im Südwesten, zu > Ungarn, > Polen und der > Slowakei im Westen sowie zu > Weißrussland im Norden. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbest...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Haftung für den Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Zum Steuerabzug vgl § 50a EStG und > Beschränkte Steuerpflicht Rz 75 ff; zur Haftung vgl § 50a Abs 5 Satz 5 EStG, > Künstler Rz 8.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Anspruchsvoraussetzungen von § 35a EStG

Rz. 20 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Steuerermäßigung kommt für eine natürliche Person mit > Unbeschränkte Steuerpflicht in Betracht, die im > Inland oder EU/EWR-Ausland (> Rz 25/2) einen eigenen Haushalt hat; bei > Beschränkte Steuerpflicht ist § 35a EStG seit dem VZ 2009 nicht mehr anwendbar; (§ 50 Abs 1 Satz 3 aE EStG; Rechtsentwicklung > Rz 12). Das FG Köln hat Zweifel,...mehr