Fachbeiträge & Kommentare zu Beschränkte Steuerpflicht

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.2 § 2 ErbStG (Persönliche Steuerpflicht)

• 2023 Beschränkte Steuerpflicht / Erwerb durch Vermächtnis / BFH v. 23.11.2022, II R 37/19 / § 2 ErbStG Nach dem Urteil des BFH v. 23.11.2022, II R 37/19 unterliegt ein Vermächtnis zweier dauerhaft im Ausland lebender Personen an einem in Deutschland belegenen Grundstück nicht der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht. Vermacht wird nicht das Grundstück, sondern ein darauf ger...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schweiz

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Regierungssitz: Bern; Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa im Alpenraum. Er grenzt als Nachbarstaat im Norden an Deutschland, im Osten an > Österreich und > Liechtenstein, im Süden an > Italien und im Westen an > Frankreich. Die Schweiz verwen...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schweden

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Das Königreich Schweden (Hauptstadt: Stockholm; Amtssprache [vornehmlich]: Schwedisch) ist ein nordeuropäischer Staat auf der skandinavischen Halbinsel mit Landgrenzen zu > Norwegen im Westen und > Finnland im Nordosten. Außerdem besteht eine direkte Landverbindung zu > Dänemark. Schweden gehört zur > Europäische Union, verwendet jedoch nicht...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Besonderheiten bei Arbeitnehmern ohne Wohnsitz im Inland

Rz. 90 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Für bestimmte Personen übermittelt (noch) keine Wohnsitzgemeinde (> Kommunale Meldebehörde) im > Inland > Lohnsteuerabzugsmerkmale an das BZSt. Das betrifft Personen iSd § 1 Abs 2 EStG, zB im Ausland wohnhafte deutsche Beamte (> Auslandsbeamte), obgleich sie in Deutschland erweitert unbeschränkt stpfl sind (zu Einzelheiten > Unbeschränkte Ste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 13. Das Kuponsteuergesetz vom 25.03.1965, BStBl I 65, 103

Rn. 18 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Kuponsteuergesetz erweitert die beschränkte Steuerpflicht für Zinsen aus Schuldbuchforderungen und Teilschuldverschreibungen, die Personen zufließen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Es wird durch den neueingefügten § 43 Abs 1 Nr 6 die Kapitalertragsteuerpflicht auf Zinsen aus den genannten Ford...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 95. Gesetz zur einkommensteuerlichen Entlastung von Grenzpendlern und anderen beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen und zur Änderung anderer gesetzlicher Vorschriften (Grenzpendlergesetz) vom 24.06.1994, BGBl I 94, 1395

Rn. 115 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Hierzu vorab Hinweis auf das Schreiben des BMF vom 30.06.1994, BStBl I 94, 439, betreffend Verlängerung der Frist für die Inanspruchnahme der degressiven AfA nach § 7 Abs 5 Nr 1 Satz 2 EStG um ein Jahr sowie die Kommentierung im Fachschrifttum, nämlich Gierlich, DB 1994, 1257; Kaefer, BB 1994, 1331; Förster, DStR 1994, 1297, mit einer inform...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Form und Geltungszeitraum des Freibetrags

Rz. 100 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Der insgesamt abzuziehende > Freibetrag und der Hinzurechnungsbetrag (> Rz 57) gelten für die gesamte Dauer eines Kalenderjahres (§ 39a Abs 1 Satz 2 EStG). Sie werden längstens für zwei Kalenderjahre berücksichtigt (vgl § 39a Abs 1 Satz 3 EStG). Neben dem insgesamt steuerfrei bleibenden ­Jahresbetrag werden auch die bei monatlicher, erforde...mehr

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Gesetzesradar Öffentlicher ... / 3.20 Wachstumschancengesetz

Gesetzestitel: Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Anhebung der Übernachtungspauschale für Berufskraftfahrer Erhöhung des ...mehr

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Russland / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Beschränkte Steuerpflicht Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Russland hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesond...mehr

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Albanien / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Beschränkte Steuerpflicht Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Albanien hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz [2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt [3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbeson...mehr

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Republik Moldau / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Beschränkte Steuerpflicht Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in der Republik Moldau hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzie...mehr

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Nordmazedonien / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Beschränkte Steuerpflicht Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Nordmazedonien[1] hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[2] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[3] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[4] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[5] Ein Arbeitnehmer erzielt...mehr

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Montenegro / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Beschränkte Steuerpflicht Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Montenegro hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbes...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kosovo / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Kosovo hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländische Einkün...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Island / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Island hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländische Einkü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kasachstan / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Kasachstan hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländische E...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belarus / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Belarus hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländische Einkü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Liechtenstein / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Liechtenstein hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländisch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Türkei / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Türkei hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländische Einkün...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Veranlagung in den Fällen des § 50 Abs 2 Satz 2 Nr 4 Buchst b EStG

Rz. 143 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Eine Veranlagung können auch beschränkt steuerpflichtige ArbN beantragen, wenn sie > Inländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen, Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der EU (> Europäische Union) oder des EWR (> Europäischer Wirtschaftsraum) sind und in einem dieser Staaten einen > Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen > Aufent...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Veranlagung in den Fällen des § 1 Abs 3 EStG, § 1a EStG

Rz. 180 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Zu den Voraussetzungen, die beschränkt Stpfl unter Anwendung der §§ 1 Abs 3, 1a EStG eine Veranlagung eröffnen, > Rz 139 ff. Zur Veranlagung von Stpfl, die nur für einen Teil des Kalenderjahres beschränkt steuerpflichtig sind, > Rz 164. Rz. 181 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die beim > Betriebsstätten-Finanzamt (> Rz 161) zu beantragende Besteue...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Veranlagung in den Fällen des § 50 Abs 2 Satz 2 Nr 4 EStG

Rz. 185 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Zu den Voraussetzungen, unter denen einem beschränkt Stpfl sonst eine Antragsveranlagung ermöglicht wird, > Rz 143. Zur Veranlagung von beschränkt Stpfl von Amts wegen, weil als eines der > Lohnsteuerabzugsmerkmale ein Freibetrag nach § 39a Abs 4 EStG gebildet worden ist, > Rz 80, 84. Das Abgeltungsprinzip des § 50 Abs 2 Satz 1 EStG gilt in ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen

Rz. 162 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Wenn das FA keine Zweifel an seiner Zuständigkeit hat, arbeitet es in der Praxis die für die elektronische Bearbeitung vorgegebenen programmierten Module ab, wie sie sich aus der > Steuererklärung ergeben (‚Mantelbogen’ und einzelne Anlagen). Zu Besonderheiten bei der Veranlagung von > Ehegatten / > Lebenspartner > Ehegattenbesteuerung. Es ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Zusammen zu veranlagende Arbeitnehmer mit Steuerklasse V oder VI oder IV/Faktor (§ 46 Abs 2 Nr 3a EStG)

Rz. 75 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 > Ehegatten, die zusammen zur ESt zu veranlagen sind (§§ 26, 26b EStG; > Ehegattenbesteuerung Rz 1 und > Splitting), beide > Arbeitslohn bezogen haben und von denen (mindestens) einer wenigstens für einen Teil des Kalenderjahres nach der Steuerklasse V oder VI besteuert worden ist oder beide Ehegatten nach der Steuerklasse IV mit Faktor (> L...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 § 46 EStG als Rechtsgrundlage für die Veranlagung von Stpfl mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist über die Zeit mehrfach und teils massiv geändert worden. Die aktuelle Fassung ist in Anh 1 abgedruckt. Rz. 11 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bis zur Einführung der DM mit der Währungsreform vom 21.06.1948 wurden ArbN nur veranlagt, wenn ih...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Steuerpflichtige Nebeneinkünfte

Rz. 40 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Summe der Einkünfte, die nicht der LSt zu unterwerfen waren, ist der Unterschiedsbetrag zwischen den positiven und negativen sog Nebeneinkünften. Beispiel 4:mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. Lohnsteuerabzug mit einem Freibetrag (§ 46 Abs 2 Nr 4 EStG)

Rz. 80 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der ArbN ist von Amts wegen zu veranlagen, wenn das FA einen Freibetrag iSd § 39a Abs 1 Nr 1–3, 5 oder 6 EStG ermittelt hat (§ 46 Abs 2 Nr 4 EStG), der idR dem ArbG auf Abruf vom BZSt als eines der > Lohnsteuerabzugsmerkmale mitgeteilt worden ist. Die Pflichtveranlagung nach § 46 Abs 2 Nr 4 EStG ist nur für ArbN durchzuführen, deren im VZ in...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Einkommensteuer (ESt) wird nach Ablauf des > Veranlagungszeitraum (VZ) – das ist idR das Kalenderjahr (> Rz 163, 164) – veranlagt (§ 25 EStG). Die Veranlagung ist ein Verfahren, in dem das FA regelmäßig aufgrund einer > Steuererklärung (vgl § 25 Abs 3 EStG, §§ 56, 60 EStDV) die Besteuerungsgrundlagen ermittelt und die ESt förmlich mit ein...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.1.4 Beschränkte Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG

Rz. 76 § 4 Abs. 1 AStG wirkt ausschließlich "bei Erbschaftsteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 des Erbschaftsteuergesetzes". Folglich wird die beschränkte Erbschaft- oder Schenkungsteuerpflicht zum Tatbestand des § 4 Abs. 1 AStG. Liegt infolge eines inländischen Erwerbers unbeschränkte Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG vor, ist der Tatbestand des § 4 Abs. 1 AStG nich...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.1 Allgemeines

Rz. 89 Für die Sitzverlegung (zum Begriffsverständnis siehe Rz. 89a) einer Körperschaft vom Inland in einen anderen Staat (und zwar seit Streichung des Abs. 3 durch das KöMoG sowohl für eine Sitzverlegung in einen anderen EU-/EWR-Staat als auch in einen Drittstaat) enthält das KStG keine besondere Regelung. Vielmehr gilt allgemein § 12 Abs. 1 KStG. Das bedeutet, dass eine Si...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.3 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts bei Veräußerungen

Rz. 23 Tatbestandsvoraussetzung des § 12 Abs. 1 S. 1 KStG ist, dass das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung des Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt wird.[1] Diese Tatbestandsmerkmale entsprechen wörtlich denen des § 4 Abs. 1 S. 3 Hs. 1 EStG. Rz. 23a In Entstrickungsfällen erfolgt regelmäßig eine Überführung eines Wirtsc...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.5.5 Verhältnis zu § 2 ErbStG

Rz. 40 § 4 AStG erweitert das der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht unterworfene Vermögen. Die Norm ist damit nicht nur dem ErbStG zuzuordnen, sondern sie betrifft den Umfang der dort in § 2 ErbStG geregelten persönlichen Steuerpflicht. Rz. 41 Liegt nach § 2 Abs. 1 S. 1 ErbStG unbeschränkte Steuerpflicht vor, bleibt für § 4 AStG kein Anwendungsbereich (Rz. 18). Die Tatbesta...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 15 Vom persönlichen Anwendungsbereich des § 4 AStG können Erblasser oder Schenker einerseits und Erwerber andererseits erfasst sein. Rz. 16 Soweit Erblasser oder Schenker betroffen sind, gilt § 4 AStG nur für natürliche Personen, weil auf den Erblasser oder Schenker § 2 Abs. 1 S. 1 AStG anzuwenden sein muss und dieser nur natürliche Personen erfasst (s. § 2 AStG Rz. 25).[...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.2.1 Grundsatz

Rz. 87 Gem. § 4 Abs 1 AStG tritt bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen über den im Rahmen der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG bezeichneten Umfang (also das Inlandsvermögen i. S. d. § 121 BewG) hinaus eine Steuerpflicht ein "für alle Teile des Erwerbs, deren Erträge bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nicht ausländische Einkünfte ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.2.3 Rechtsfolge

Rz. 142 Die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 4 Abs. 2 AStG zieht nicht automatisch eine Rechtsfolge nach sich. Nur wenn ein entsprechender Nachweis geführt wird, greift die Ausnahmeregelung. Der Stpfl. kann im Einzelfall ein Interesse daran haben, den Nachweis nicht zu führen.[1] Rz. 143 Wird der Nachweis durch den Stpfl. geführt, findet die erweiterte beschränk...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.2.2 Einzelfälle der Beschränkung des Besteuerungsrechts durch Sitzverlegung

Rz. 96 Für Grundstücke steht das Besteuerungsrecht nach Art. 6 OECD-MA regelmäßig dem Belegenheitsstaat zu, und zwar unabhängig davon, ob die Grundstücke einer Betriebsstätte zugeordnet sind oder nicht.[1] Art. 4, 12 FRL macht die Steuerneutralität auch bei Grundstücken von der Erfüllung der "Betriebsstättenbedingung" abhängig. Das bedeutet, dass eine Aufdeckung und Besteuer...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 § 4 AStG umfasst 2 Abs., in denen die erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht geregelt ist. Die – verglichen mit § 2 AStG – Kürze der Vorschrift erklärt sich durch die Regelungstechnik der Norm, deren Tatbestand einen Rechtsgrundverweis auf § 2 AStG vorsieht. Rz. 2 § 4 Abs. 1 AStG enthält tatbestandsseitig die Rechtsgrundverweisung auf § 2 Abs. 1 AStG und normiert...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.2.1 Einführung des § 4 AStG mit Einführung des AStG

Rz. 6 Die Vorschriften über die erweiterte beschränkte Steuerpflicht waren in der ursprünglichen Fassung des AStG [1] bereits enthalten. Seit ihrer Einführung wurde § 4 AStG kaum und wenn dann weitestgehend redaktionell geändert, zuletzt im Jahr 2013.[2]mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.4 Keine Anwendung des Progressionsvorbehalts

Rz. 120 Anders als nach § 2 Abs. 5 AStG (s. § 2 AStG Rz. 325ff.) sieht die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 4 AStG neben der Erweiterung des steuerpflichtigen Vermögens keine weitere Rechtsfolge vor. Damit kommt es in Fällen des § 4 AStG insbesondere nicht zur Anwendung des Progressionsvorbehalts nach § 19 Abs. 2 ErbStG, weil diese Norm grundsätzlich nur bei unbes...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.3 Normzweck

Rz. 10 Regelungszweck des § 4 AStG ist die Ausdehnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Fällen des Wegzugs in niedrigbesteuerte Gebiete. § 4 AStG ist dogmatisch eine Vorschrift des ErbStG.[1] Als den bei beschränkter Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG steuerpflichtigen Erwerb erweiternde Vorschrift ist der Zweck der Vorschrift in der Vermeidung durch den Gesetzge...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.2.2.1 Maßgebliches erweitertes Inlandsvermögen

Rz. 125 Die Exkulpationsmöglichkeit in Abs. 2 erstreckt sich auf die Teile des Erwerbs, die nach § 4 Abs. 1 AStG über die reguläre beschränkte Erbschaftsteuerpflicht hinaus steuerpflichtig wären. Die anzustellende Vergleichsrechnung ist folglich für das sog. "erweiterte Inlandsvermögen" durchzuführen. Die Ausnahme gilt nur für das erweiterte Inlandsvermögen, das wegen § 4 Ab...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.2.2 Sitzverlegung einer Körperschaft, die keine SE oder SCE ist

Rz. 117 Die Sitzverlegung einer Körperschaft, die keine SE oder SCE ist, in einen Staat der EU oder in einen Drittstaat wird gleich behandelt. Wird bei einer solchen Sitzverlegung das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns des Gesellschafters aus einer Veräußerung der Anteile ausgeschlossen oder beschränkt, fingiert Abs. 1 eine Veräußerung der Anteile im Zeitpun...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 4 Bemessungszeitraum

Rz. 10 Die Höhe der KSt bestimmt sich nach § 7 Abs. 3 S. 2 KStG jeweils nach den Bemessungsgrundlagen für ein Kj. Der Tarifsteuersatz ist jeweils auf die Bemessungsgrundlage, das zu versteuernde Einkommen, anzuwenden, die einem bestimmten Kj. zuzuordnen ist. Der Bemessungszeitraum ist damit derselbe wie bei der ESt.[1] Rz. 10a Der Bemessungszeitraum ist ein materieller Begrif...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 4.2.2 Beschränkung des Abzugs der Abschreibungsverluste

Rz. 36 Abs. 3 S. 2 a. F. schließt grundsätzlich die Geltendmachung des Abschreibungsverlusts aus der Vermietung und Verpachtung derjenigen Gebäude und Gebäudeteile aus, die in der Anfangsbilanz zum Zeitpunkt des Übergangs in die Steuerpflicht mit dem Teilwert (= Ausgangswert) angesetzt worden sind. Die Durchführung der Regelung erfordert daher eine getrennte Ermittlung des ...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.2.2.3 Körperschaftsteuerpflichtige Gewerbetreibende

Rz. 56 Gem. § 7 Abs. 3 Satz 2 KStG gilt grundsätzlich das Kalenderjahr als körperschaftsteuerlicher Gewinnermittlungszeitraum.[1] Davon abweichend ist der Gewinn bei Steuerpflichtigen, die nach den handelsrechtlichen Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen, nach dem (abweichenden oder mit dem Kalenderjahr übereinstimmenden) Wirtschaftsjahr zu ermitteln, für das sie ...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.1 Grundsätzliches

Rz. 35 Das deutsche Ertragsteuerrecht (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) folgt dem Prinzip der Jahressteuer (§ 2 Abs. 7 Satz 1 EStG, § 7 Abs. 3 Satz 1 KStG, §§ 7 Satz 1 i. V. m. 14 Satz 1 GewStG).[1] Die Grundlagen für die Festsetzung der Ertragsteuern sind jeweils in Übereinstimmung mit dem Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr; § 25 Abs. 1 EStG) für das Kalenderjah...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2 Verhältnis zu anderen Vorschriften – Prüfschema

Es empfiehlt sich nach folgendem Prüfschema vorzugehen:mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Venezuela

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Bolivarische Republik Venezuela ist ein südamerikanischer Staat an der Karibikküste. Er grenzt im Süden an > Brasilien, im Westen an > Kolumbien und im Osten an > Guyana. Es gilt das allgemeine DBA vom 08.02.1995 (BGBl 1996 II, 727 = BStBl 1996 I, 611). Das DBA ist am 19.08.1997 in Kraft getreten (BGBl 1997 II, 1809 = BStBl 1997 I, 938) un...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 1.1 Steuerpflicht und Steuerbefreiung

Rz. 1 Die §§ 1 und 2 KStG regeln die unbeschränkte und die beschränkte Steuerpflicht. Alle Steuerrechtssubjekte, die unter diese Vorschriften fallen, sind körperschaftsteuerpflichtig. Die Frage nach der sachlichen Steuerpflicht, also danach, was ein persönlich körperschaftsteuerpflichtiges Steuersubjekt zu versteuern hat, ist in den §§ 7ff. KStG geregelt. Der KSt wird danach...mehr