Fachbeiträge & Kommentare zu Beschränkte Steuerpflicht

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Steuerfreie Einkommens-(Lohn-)Ersatzleistungen sowie ausländische > Einkünfte, wenn sie nicht wenigstens unter die > Beschränkte Steuerpflicht fallen, bleiben bei der Ermittlung des zu versteuernden > Einkommen grundsätzlich außer Betracht. Das hat aber zur Folge, dass andere – steuerpflichtige – Einkünfte wegen des progressiv verlaufenden St...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 16 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Begünstigt sind nur > Arbeitnehmer iSd EStG, auch wenn sie arbeitsrechtlich als Selbständige gelten. § 3b EStG setzt voraus, dass der Stpfl Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit iSv § 19 Abs 1 EStG bezieht und auch die Zuschläge zu dieser Einkunftsart gehören (H 3b LStH; > Rz 17). § 3b Abs 2 Satz 1 EStG stellt nämlich ausdrücklich auf den ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abfindungen

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Abfindungen sind einmalige Geld- oder Sachleistungen, mit denen Rechtsansprüche abgegolten werden. Unter bestimmten Voraussetzungen bleiben sie steuerfrei oder werden ermäßigt besteuert. Rz. 2 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Steuerfrei sind zB Kapitalabfindungen aus der GRV und aufgrund der Beamtengesetze (§ 3 Nr 3 EStG). Ergänzend > Beamte Rz 3 Ab...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abgeordnete

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht bei Erwerb durch Vermächtnis

Leitsatz Das Vermächtnis an einem inländischen Grundstück unterliegt nicht der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht. Normenkette § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1, § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, § 121 Nr. 2 BewG § 1939, § 2147 BGB Sachverhalt Die Klägerin ist die Nichte der im Jahr 2013 verstorbenen Erblasserin. Weder die Klägerin noch die Erblasserin verfügten in der Bundesr...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5 Erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 4 AStG)

Rz. 130 Die erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht nach § 4 AStG [1] ist der erweiterten beschränkten Einkommensteuerpflicht nach § 2 AStG angeglichen. Bei Wegzug eines unbeschränkt Stpfl. in ein einkommensteuerrechtliches Niedrigsteuergebiet wird unterstellt, dass oftmals auch die Erbschaftsteuer entsprechend niedrig gehalten ist. Ist Erbschaftsteuerpflicht nach § 2 A...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 (Sachlich) beschränkte Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 90 Unterliegt ein Erwerb nicht der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, weil weder der Erblasser bzw. Schenker noch der Erwerber Inländer sind, kann sich für den Vermögensanfall, der in Inlandsvermögen i. S. d. § 121 BewG besteht, die beschränkte Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG ergeben.[1] Alleiniger Anknüpfungspunkt für die Steuerpflicht...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 (Sachlich) unbeschränkte Steuerpflicht für Familienstiftungen und -vereine (§ 2 Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 61 Haben Familienstiftungen oder -vereine (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG) ihre Geschäftsleitung oder Ihren Sitz im Inland, tritt für sie unbeschränkte Steuerpflicht ein. Die Begriffe des Sitzes und der Geschäftsleitung sind in § 10 AO (Geschäftsleitung) und § 11 (Sitz) legal definiert.[1] Rz. 62 Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf das Vermögen der Familienstiftun...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.2 Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG)

Rz. 34 Die "erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht" nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG ist in ihren Auswirkungen der unbeschränkten Steuerpflicht nach Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b der Vorschrift gleichgestellt. Sie betrifft deutsche Staatsangehörige als Erblasser bzw. Schenker und Erwerber, die sich nicht länger als 5 Jahre dauernd im Ausland aufgehalten haben, ohne ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Im Aufbau des Steuertatbestands – Subjekt, Objekt, Bemessungsgrundlage und Steuersatz – stellt sich regelmäßig die Frage nach dem Subjekt der subjektiven Steuerpflicht, also die Frage, wer Schuldner der Steuer ist. Die Antwort hierauf gibt § 20 ErbStG. § 2 ErbStG regelt dagegen, inwieweit die in § 1 ErbStG genannten Vermögenserwerbe der deutschen Erbschaftsteuer unterl...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.1 Personenkreis

Rz. 91 Die beschränkte Steuerpflicht tritt ein, sofern weder der Erblasser bzw. Schenker noch der Erbe bzw. Bedachte Inländer sind; sie dürfen mithin ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Inland haben. Ebenso tritt beschränkte Steuerpflicht für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen ein, sofern sie weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.4 Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. d)

Rz. 56 Bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen entscheidet die Geschäftsleitung oder der Sitz im Inland darüber, ob diese Inländer sind und Erwerbe der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Die Begriffe des Sitzes und der Geschäftsleitung sind in § 10 AO (Geschäftsleitung) und § 11 AO (Sitz) legal definiert.[1] Während der Sitz einer Gesellschaft du...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.3 Wertermittlung und Steuerberechnung

Rz. 97 Nach § 10 Abs. 6 S. 2 ErbStG sind nur die mit dem Inlandsvermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Schulden und Lasten abzugsfähig. Der geforderte wirtschaftliche Zusammenhang setzt voraus, dass die Entstehung der Verbindlichkeit ursächlich und unmittelbar auf Vorgängen beruht, die diesen Vermögensgegenstand betreffen. Er ist insbesondere zu bejahen, wenn di...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2 Inlandsvermögen (§ 121 BewG)

Rz. 92 Das Inlandsvermögen i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG setzt sich ausschließlich aus den in § 121 BewG abschließend aufgezählten Vermögenswerten zusammen[1], jede der in den Nrn. 1–9 genannten Gruppen von Wirtschaftsgütern beinhaltet einen hinreichenden Anknüpfungspunkt für die inländische Besteuerung. Liegt eine der Nrn. – aus welchem Grund auch immer – nicht vor, so k...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 2.2 Ansässigkeit der Gesellschaft und der Gesellschafter

Rz. 30 § 1a KStG enthält keine Vorgaben hinsichtlich der Ansässigkeit der optierenden Gesellschaft und ihrer Gesellschafter. M.E. ist die Optionsausübung deshalb auch für eine ausländische Gesellschaften ohne Inlandsbezug (Sitz und Geschäftsleitung im Ausland, keine inländischen Einkünfte oder Vermögen und keine im Inland ansässigen Gesellschafter) zulässig.[1] Das Gesetz se...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.4 ABC der Vertragsgestaltungen

Rz. 68 Abbauverträge: Verträge, durch die der Grundstückseigentümer einem anderen gestattet, die im Grundstück vorhandenen Bodenschätze (z. B. Kohle, Sand, Bims, Kies, Kalk, Torf usw.) abzubauen, sind i. d. R. als Pachtverträge über Grundstücke anzusehen.[1] Das gilt auch, wenn das Entgelt nicht zeit-, sondern mengenbezogen ist, also nach der Abbaumenge bemessen wird.[2] Die...mehr

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Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 1.1 Steuerpflicht und Steuerbefreiung

Rz. 1 Die §§ 1 und 2 KStG regeln die unbeschränkte und die beschränkte Steuerpflicht. Alle Steuerrechtssubjekte, die unter diese Vorschriften fallen, sind körperschaftsteuerpflichtig. Die Frage nach der sachlichen Steuerpflicht, also danach, was ein persönlich körperschaftsteuerpflichtiges Steuersubjekt zu versteuern hat, ist in den §§ 7ff. KStG geregelt. Der KSt wird danach...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einleitung zum Hauptvordruc... / 1 Steuerpflicht

Rz. 329 Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Einen Wohnsitz hat jemand gem. § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Einen gewöhnlichen Aufenthalt im...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 4.2.2 Beschränkung des Abzugs der Abschreibungsverluste

Rz. 36 Abs. 3 S. 2 a. F. schließt grundsätzlich die Geltendmachung des Abschreibungsverlusts aus der Vermietung und Verpachtung derjenigen Gebäude und Gebäudeteile aus, die in der Anfangsbilanz zum Zeitpunkt des Übergangs in die Steuerpflicht mit dem Teilwert (= Ausgangswert) angesetzt worden sind. Die Durchführung der Regelung erfordert daher eine getrennte Ermittlung des G...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 6 E... / 2.1 Partielle Steuerpflicht

Rz. 5 Partielle Steuerpflicht tritt ein, wenn am Schluss des Wirtschaftsjahrs, zu dem der Wert der Deckungsrückstellung versicherungsmathematisch zu berechnen ist, eine Überdotierung vorliegt. Nach den Vorschriften der Versicherungsaufsichtsbehörde erfolgt eine solche Berechnung regelmäßig in einem 3-Jahres-Turnus.[1] Maßgebend für den Eintritt der partiellen Steuerpflicht i...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 4 Bemessungszeitraum

Rz. 10 Die Höhe der KSt bestimmt sich nach § 7 Abs. 3 S. 2 KStG jeweils nach den Bemessungsgrundlagen für ein Kj. Der Tarifsteuersatz ist also jeweils auf die Bemessungsgrundlage, das zu versteuernde Einkommen, anzuwenden, die einem bestimmten Kj. zuzuordnen ist. Der Bemessungszeitraum ist damit derselbe wie bei der ESt.[1] Rz. 10a Der Bemessungszeitraum ist ein materieller B...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 15 Steuerpflicht von Stiftern, Bezugsberechtigten und Anfallsberechtigten

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Johannes Baßler, Hamburg Literaturverzeichnis Amonn in Locher/Rolli/Spori (Hrsg.), Internationales Steuerrecht in der Schweiz, Festschrift für Ryser, Bern 2005; Angermann/Fick, Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG) – Anwendungsfragen bei internationalen Sachverhalten, DStR 2004, 299; Baranowski, B...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Zurechnung beim Stifter (noch Satz 1)

"... werden dem Stifter, wenn er unbeschränkt steuerpflichtig ist, ... zugerechnet." Rz. 116 [Autor/Stand] Stifter. Das Gesetz enthält keine Definition zum Begriff des "Stifters". Der BFH hatte zunächst "keine Bedenken", unter Stifter "vor allem diejenigen Personen zu fassen, für deren Rechnung Vermögen auf die Familienstiftung übertragen wird"[2]. Dies mag im Entscheidungsfa...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Rechtslage zwischen VZ 2009 und VZ 2013

„ 1 Das nach Absatz 1 zuzurechnende Einkommen ist in entsprechender Anwendung der Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu ermitteln. 2 Ergibt sich ein negativer Betrag, entfällt die Zurechnung. 3 § 10d des Einkommensteuergesetzes ist entsprechend anzuwenden.” Rz. 329 [Autor/Stand] Einkommensermittlung nach dem KStG. Das Einkommen der Familienstiftung war nach den für juris...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Bis einschließlich VZ 2012: Entsprechende Anwendung von § 5 und § 12 sowie Ausschluss der Anwendung des Vierten Teils des AStG

„(5) [1] §§ 5 und 12 sind entsprechend anzuwenden.” Rz. 246 [Autor/Stand] Widersprüchliche Regelung. Die in § 15 Abs. 5 a.F. angeordnete entsprechende Anwendung von § 5 ist insoweit in sich widersprüchlich, als § 15 Abs. 1 bis zum VZ 2012 einschließlich eine Einkommenszurechnung und § 5 nur eine Einkünftezurechnung vorsahen. Außerdem erfordert § 15 Abs. 1 ausdrücklich die unb...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Zurechnung bei Bezugs-/Anfallsberechtigten (noch Satz 1)

"..., sonst den unbeschränkt steuerpflichtigen Personen, die bezugs- oder anfallsberechtigt sind, ..." Rz. 126 [Autor/Stand] "Sonstige" Zurechnung. Die Zurechnung nach § 15 unterliegt einer Rangfolge. Diese ergibt sich gesetzestechnisch aus dem Wort "sonst". Auf der ersten Stufe steht die Zurechnung beim Stifter, soweit dieser im Zeitpunkt der Zurechnung unbeschränkt steuerpfl...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Ursprung des Zurechnungsgegenstands (noch Satz 1)

"... einer Familienstiftung, die Geschäftsleitung und Sitz außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes hat (ausländische Familienstiftung), ..." Rz. 106 [Autor/Stand] Gesetzliche Zusammenhänge. Es verwirrt, dass der Begriff der "Familienstiftung" erst in Abs. 2 (vgl. Rz. 161, 164 ff.), der Begriff der "ausländischen Familienstiftung" schon vorher in Abs. 1 definiert wird. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Vermögensarrest zur Sicherung der Wertersatzeinziehung (§§ 111e ff. StPO)

a) Einführung Rz. 470 [Autor/Stand] Ist die Annahme begründet, dass die Voraussetzungen der Einziehung von Wertersatz vorliegen, so kann gem. § 111e Abs. 1 StPO zur Sicherung der Vollstreckung der Vermögensarrest in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Betroffenen angeordnet werden. Liegen dringende Gründe für diese Annahme vor, so soll der Vermögensarrest angeordnet ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9 Zuwendungen durch Errichtung einer Stiftung oder ausländischer Vermögensmasse (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 528 Nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 ErbStG gilt als vom Erblasser zugewendet der Übergang von Vermögen auf eine vom Erblasser angeordnete Stiftung. Gemeint ist die rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts i. S. d. §§ 80 ff. BGB, weil die Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung nicht vom Erblasser angeordnet werden kann.[1] Rz. 529 Zur Entstehung einer rechtsfähigen S...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2 Erbschaftsteuerrecht

Rz. 305 Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 ErbStG unterliegt der Erwerb durch Vermächtnis der ErbSt. Die ErbSt entsteht nach h. M.[1] mit dessen Anfall[2] und nicht mit dessen Annahme. Dies ist vor dem Hintergrund des erbschaftsteuerrechtlichen Bereicherungsprinzips – zumindest rechtspolitisch – nicht unproblematisch.[3] Zwar verhält es sich so, dass die Forderung bereits mit dem ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Ersatzwegzugstatbeständ... / b) Anwendungsbereich

Wann wird das Besteuerungsrecht ausgeschlossen oder beschränkt? Fraglich ist, wann das Besteuerungsrecht ausgeschlossen oder beschränkt wird. Da der Tatbestand des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG insoweit nahezu wortlautidentisch mit den übrigen Entstrickungsnormen des § 4 Abs. 1 S. 3 ff. EStG respektive § 12 Abs. 1 KStG ist, kann auf die Auslegung im Kontext der vorgenannten Vorsch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsstätte (Begriff) – ... / 1 Systematische Einordnung

Die Betriebsstätte dient im Rahmen der Unternehmenstätigkeit als wesentlicher Anknüpfungspunkt für die beschränkte Steuerpflicht ("Beschränkte Steuerpflicht"). Im deutschen Recht enthält § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG eine entsprechende Regelung. Im Abkommensrecht sieht Art. 7 Abs. 1 OECD-MA vor, dass in einem Staat eine Besteuerung nur erfolgen darf, wenn dort eine Betrie...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 18 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Hinsichtlich grundsätzlicher Bestimmungen zum Steuerabzug vgl > Beschränkte Steuerpflicht Rz 21 ff. Nach steuerlicher Einordnung der Einkunftsart siehe zu Ausführungen bei besonderen Berufsgruppen > Beschränkte Steuerpflicht Rz 50 ff. Zu Hinweisen betreffend den Steuerabzug nach § 50a EStG durch einen inländischen Vergütungsschuldner vgl die ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Ortskräfte

Rz. 45 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Für die steuerliche Behandlung nicht entsandter Bediensteter der Auslandsvertretungen und nachgeordneter Dienststellen im Ausland (> Ortskräfte ) gilt Folgendes: Rz. 46 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Verzichten die Kassenstaaten in einem DBA auf die Besteuerung des Arbeitslohns, den ihre Dienststellen den am Dienstort im anderen Vertragsstaat eing...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Anhang 1 Inhaltsverzeichnis

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Einführung

Rz. 110 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Das OECD-MA ist von der > OECD entwickelt worden, um die DBA der Mitgliedstaaten der OECD zu vereinheitlichen und dadurch deren Handhabung sowohl für die Stpfl als auch für die FinVerw zu vereinfachen. Das erste OECD-MA wurde im Jahr 1963 veröffentlicht. Bereits bei der Verabschiedung war vorgesehen, das MA laufend an die weitere Entwicklun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Steuerliche Praxis

Rz. 75 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Für Mitglieder des Personals einer ausländischen Mission und für private Hausangestellte, die Deutsche sind oder die in Deutschland ständig ansässig sind, besteht Steuerfreiheit nur, soweit besondere Regelungen zB in DBA bestehen (Art 38 Abs 2 WÜD; > Doppelbesteuerung Rz 196; vgl auch H 3.29 Nr 9 EStH; vgl ferner für doppelte Staatsbürgersch...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Der Begriff der Doppelbesteuerung ist nicht eindeutig definiert. Eine mehrfache Besteuerung droht, wenn derselbe Steuergegenstand, zB > Arbeitslohn für eine Tätigkeit im > Ausland Rz 1, in zwei oder mehreren Staaten nach deren innerstaatlichem Recht für denselben Zeitraum in gleicher oder ähnlicher Weise besteuert wird. Geschieht dies bei der...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / EStR 50 Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer und Steuerermäßigung für ausländische Steuern

1 § 50 Abs. 3 EStG ist auch im Verhältnis zu Staaten anzuwenden, mit denen ein DBA besteht. 2Es ist in diesem Fall grundsätzlich davon auszugehen, dass Ertragsteuern, für die das DBA gilt, der deutschen Einkommensteuer entsprechen. 3Bei der Ermittlung des Höchstbetrags für Zwecke der Steueranrechnung (> R 34c) sind in die Summe der Einkünfte nur die Einkünfte einzubeziehen, d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / f) Grenzgänger

Rz. 237 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Grenzgänger sind ArbN, die im Grenzbereich des einen Vertragsstaats arbeiten und täglich zu ihrem > Wohnsitz im Grenzbereich des anderen Vertragsstaats zurückkehren, wenn für sie (insbesondere in Abkommen zwischen Nachbarstaaten) besondere Regelungen bestehen, wie zB in den deutschen DBA mit > Frankreich Rz 7 ff, > Österreich Rz 6 und der >...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Künstler und Sportler

Rz. 210 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Vergütungen (> Rz 218) an Künstler, die auf Bühnen sowie bei Film-, Rundfunk- und Fernsehproduktionen (selbiges gilt uE heutzutage für entsprechende Online-, Streaming- und Internetproduktionen) mitwirken, können unabhängig von der Aufenthaltsdauer in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem sie ihre Tätigkeit persönlich ausüben (Tätigkei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Lohnsteuerabzug

Rz. 326 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Für die Deutschland zugewiesenen Gehaltsbestandteile (> Rz 263 ff) ist die > Lohnsteuer nach nationalen Regelungen zu bestimmen (deutsche Bewertungsregeln zB für > Reisekosten). Weist das DBA das Besteuerungsrecht jedoch (teilweise) dem anderen Vertragsstaat zu, darf der ArbG nicht ohne Beteiligung des FA vom Steuerabzug absehen. Das gilt b...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Ständige Ansässigkeit

Rz. 4 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Nach dem WÜD/WÜK sind die darin gewährten Steuerbefreiungen davon abhängig, dass eine Person im Empfangs- bzw Tätigkeitsstaat nicht ständig ansässig ist. Der völkerrechtliche Begriff ‚ständig ansässig’ ist im WÜD/WÜK jedoch nicht definiert (EFG 2001, 552 mwN). Er ist nicht mit der unbeschränkten Steuerpflicht nach nationalem Recht aufgrund ei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Indonesien

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Mit dem weltgrößten Inselstaat Republik Indonesien gilt seit dem VZ 1992 das DBA vom 30.10.1990 mit Zustimmungsgesetz vom 14.11.1991 (BGBl 1991 II, 1086 = BStBl 1991 I, 1002). Es ist am 28.12.1991 in Kraft getreten (vgl Bekanntmachung vom 04.12.1991 – BGBl 1991 II, 1401 = BStBl 1992 I, 186). Bestandteil des Abkommens sind die Bestimmungen des...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Erstmalige Berufsausbildung

Rz. 13 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Der Begriff der Berufsausbildung als Erstausbildung ist seit dem VZ 2015 in § 9 Abs 6 Satz 2 bis 5 EStG gesetzlich definiert. Damit ist die frühere Rechtsprechung (BFH 240, 352 = BStBl 2015 II, 180) überholt, nach der weder das Berufsausbildungsgesetz maßgebend noch eine bestimmte Ausbildungsdauer oder eine formale Abschlussprüfung erforderli...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Studenten, Praktikanten, Auszubildende

Rz. 225 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Art 20 OECD-MA nimmt im Gastland bestimmte Bezüge von der Besteuerung aus, die ein Student, Praktikant oder Lehrling erhält, der sich in einem Vertragsstaat ausschließlich zum Studium oder zur Ausbildung aufhält. Begünstigt ist eine Person, die in dem einen Vertragsstaat ansässig ist oder unmittelbar vor der Einreise in den anderen Staat (G...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. § 50d Abs 7 EStG (zur Kassenstaatsklausel)

Rz. 339 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 § 50d Abs 7 EStG (vormals § 50d Abs 4 EStG) ist durch das JStG 1997 (BGBl 1996 I, 2049) in das EStG eingefügt worden, nachdem BFH 165, 392 = HFR 1992, 168 entschieden hatte, dass die Kassenstaatsklausel (> Rz 191 ff) bei > Arbeitslohn aus öffentlichen Kassen nicht anzuwenden ist, wenn die > Öffentliche Kasse nur Zahlungen für einen ArbG lei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Zur Bestimmung der Ansässigkeit

Rz. 115 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Das OECD-MA sieht vor, dass DBA für Personen gelten, die in einem oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind (Ansässigkeitsstaat). Der ArbN als natürliche Person iSd Art 3 Abs 1 Buchst a OECD-MA ist dann abkommensberechtigt (Art 1 OECD-MA). Die Staatsangehörigkeit, auf die ältere Abkommen noch abstellten, ist idR ohne Bedeutung; zu Ausnah...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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